Mandari Insight

AN/1789/2023

Antrag zur Hundefreilauffläche in der Grünanlage am Sportzentrum Weiden

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates 09.10.2023

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 23.10.2023, TOP 8.1.8

Antrag der SPD-Fraktion

· application/pdf

Ansehen

Sachstandsbericht BV

· application/pdf

Ansehen

Antrag der SPD-Fraktion

1997 Zeichen

Wir haben Ihr Dokument umgewandelt, es beginnt auf der nächsten Seite
Dieses Word‐Dokument wurde aus Sicherheitsgründen in das PDF‐Format umgewandelt.

SPD Bezirksfraktion 3  Aachener Straße 220  50931 Köln
Frau Bezirksbürgermeisterin
Cornelia Weitekamp
Frau Oberbürgermeisterin
Henrie e Reker
 Aachener Straße 220
50931 Köln
Telefon 0221‐22193305
Köln, den28.09.2023
Antrag zur Hundefreilauffläche in der Grünanlage am Sportzentrum Weiden
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin,
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
wir bi en Sie, folgenden Antrag der SPD‐Frak on in der Bezirksvertretung 3 auf die
Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung am 23.10.2023 zu setzen:
Die Verwaltung wird beau ragt, den Fahrraddurchgangsverkehr auf dem Querungsweg durch die
Hundefreilauffläche in der Grünanlage am Sportzentrum Weiden auf den Weg, der in der
Grünanlage am Sportzentrum Weiden seitlich an der Hundewiese entlangführt, umzuleiten.
Begründung:
Der neu geschaffene, diagonal verlaufende Querungsweg durch die Hundefreilauffläche von der
Kronstädter Straße zum Parkplatz Richtung Potsdamer Straße ist prinzipiell sehr zu begrüßen. Er
ermöglicht, dass nun die Grünfläche besser von Spaziergängern oder von Menschen, die dort ihre
Hunde ausführen, genutzt werden kann. Leider wird dieser Weg, der grundsätzlich als Teil des
Hundelau ereichs anzusehen und vorgesehen ist, mi lerweile auch von zahlreichen
Fahrradfahrradfahrern und Fahrradfahrerinnen genutzt. Diese sind dort o mals mit sehr hohen
Geschwindigkeiten unterwegs, so dass immer wieder von Konflikten zwischen Hundebesitzern
und Fahrradfahrern berichtet wird und ein entspannter Hundespaziergang mit Freilauf und
Spielbetrieb o  nicht möglich ist.
Eine Umleitung für Radfahrer auf den Weg, der seitlich an der Freilauffläche vorbeiführt und der 
in gleichem Zuge ausgebaut wurde, würde keinen zeitlichen Verlust bedeuten und insgesamt für 
mehr Konflik reiheit und Entspannung sorgen.

gez. Friedhelm Hilgers  Holger Fiedler
  Frak onsvorsitzender

Sachstandsbericht BV

1673 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02-3/0 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/1789/2023
Stand: 19.12.2023 
Sachstandsbericht  
Antrag zur Hundefreilauffläche in der Grünanlage am Sportzentrum Weiden 
Antrag der SPD-Fraktion 
Geänderter Beschluss: 
Die Verwaltung wird beauftragt, den Fahrraddurchgangsverkehr auf dem Querungsweg durch 
die Hundefreilauffläche in der Grünanlage am Sportzentrum Weiden auf den Weg, der in der 
Grünanlage am Sportzentrum Weiden seitlich an der Hundewiese entlangführt, mit geeigne-
ten Maßnahmen umzuleiten. 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die Hundefreilaufflächen stehen gemäß § 28 Abs. 1 der Kölner Stadtordnung (KSO) lediglich 
neben den allgemeinen Erholungszwecken dem freien Auslauf von Hunden zur Verfügung. 
Daher ist sicherzustellen, dass die restliche Stadtbevölkerung von der Flächennutzung nicht 
ausgeschlossen wird. Durch eine Umleitung von Fahrradfahrern könnte jedoch der Eindruck 
entstehen, dass diese lediglich den Hundehalter*innen und deren Tieren zur Verfügung ste-
hen sollen.  
Letztlich gilt, dass auch die Nutzung einer Hundefreilauffläche die Hundehalter*innen nicht 
von ihrer gesetzlichen Aufsichtspflicht entbindet. Gemäß § 2 Abs. 1 LHundG sind Hunde so zu 
halten, zu führen und zu beaufsichtigen, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesund-
heit von Menschen oder Tieren ausgeht. 
 
Aufgrund der o.g. Gründe, der großzügigen Zonierung der Hundefreilauffläche innerhalb die-
ser weitläufigen Grünanlage und der Berücksichtigung der Interessen aller Nutzer der Grünan-
lage kann aus Sicht der Verwaltung keine Umleitung des Nutzerverkehrs innerhalb dieser An-
lage erfolgen.

Beratungsverlauf (1)

23.10.2023 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 8.1.8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1789/2023
Typ
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
Datum
09.10.2023
Erstellt
09.10.2023 09:58