4199/2019
Sicherung des Kinder- und Jugendschutzes in Köln Buchheim - im Besonderen
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/512/2 Vorlagen-Nummer 4199/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 27.01.2020 Sicherung des Kinder- und Jugendschutzes in Köln Buchheim - im Besonderen Anfrage zur Sitzung der BV9 am 17.06.2019 Die SPD-Fraktion und die Fraktion BÜNDNIS 90/ Die GRÜNEN in der Bezirksvertretung Köln- Mülheim bitten nachstehenden Prüfauftrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der B e- zirksvertretung Mülheim zu setzen: Die Bezirksvertretung möge beschließen: Der Stadtteil Köln-Buchheim zeichnet sich durch engagierte professionell und ehrenamtlich tätige Personen aus. Sie setzen sich für einen lebenswerten Stadtteil ein, in dem alle Personen, Kinder und Jugendliche im Besonderen, einen förderlichen Raum finden. Sie bieten Unterstützung und vielfältige Aktionen an, so dass eine lebenswerte, lebendige Veedelskultur gelebt wird. In den vergangenen Monaten ist der Stadtteil Köln -Buchheim in den Schlagzeilen gewesen. Es fand im Kreuzungsbereich Johannes-Stumpf-Straße/An St. Theresia eine Schießerei statt. Die Stadtteilkonferenz Köln-Buchheim thematisiert anlässlich des benannten Vorfalls erneut die b e- sonderen Gefahren für Kinder und Jugen dliche im Stadtteil. Hier fällt auf, dass in einzelnen Str a- ßenzügen ein erhöhtes Aufkommen von nicht förderlichen Ladenlokalen für Kinder und Jugendl i- che zu erkennen ist. Parallel befinden sich im Stadtteil Köln -Buchheim viele Schulen, Kindert a- gesstätten, ein Jugendclub und die Buchheimer Selbsthilfe. Vor diesem Hintergrund stellen sich folgende Fragen: - Inwieweit wird der Kinder- und Jugendschutz im Kontext der aktuellen Ereignisse in Köln - Buchheim (Schießerei Anfang des Jahres im Kreuzungsbereich Joha nnes-Stumpf-Straße/An St. Theresia ) gesichert? - Welche kommunalen Regularien der Vermietung von Ladenlokalen am Dreieck Frankfurter Straße/Guilleaumestraße/Alte Wipperfürter Straße können im Sinne des Kinder - und Jugend- schutzes genutzt werden? Welche M aßnahmen wurden schon getroffen? - Welche weiteren Maßnahmen zur Sicherung des Kinder - und Jugendschutzes im Stadtteil Köln - Buchheim werden unter den aktuellen Entwicklungen gedacht und bearbeitet? - Welche Personenkreise werden in der Entwicklung weiter er Maßnahmen einbezogen? Begründung: Fachkräfte im Stadtteil Buchheim berichten auf der letzten Stadtteilkonferenz von einer zune h- men-de Gefährdung von Kindern und Jugendlichen. Sie weisen zwei Brennpunkte aus: -Stumpf-Straße/An St. Theresia: Brennpunkt ist die dortige Gast - stätte Jokers. Anfang des Jahres 2019 fielen mehrere Schüsse, möglicherweise in Verbindung mit Rockerrivalitäten. In direkter Nachbarschaft befinden sich der Spielpl atz und der neue Bol z- platz 'TREFFArena'. Die TREFFArena wird derzeit aus EU/kommunalen Mitteln für etwa 2 450.000€ aufwändig in Stand gesetzt und kann Ende des Monats Juni 2019 feierlich eingeweiht werden. Vorausgegangen war hier ein partizipativer Prozess d es Kölner Jugendamtes und des Jugendhauses TREFFER unter intensiver Beteiligung der Jugendlichen. Der Platz wird zukünftig bis 22 Uhr nutzbar sein. Wettbüros, zwei Spielhallen, ein Ladenlokal mit Shisha -Bedarf, zwei Cafés oder Clubs (nicht ei n- sehbare Schaufenster, Zutritt nur für Personen ab 18 Jahren). Im direkten Umfeld befinden sich im Gegenzug ein Kindergarten, zwei Grundschulen, eine Realschule, ein Gymnas ium und ein Jugendclub in unmittelbarer Nähe. Aufgrund der räumlichen Nähe wird der gesetzliche Mindes t- abstand von 350 Metern zu allgemeinbildenden Schulen und Einrichtungen für Kinder und J u- gendliche klar unterschritten. Die Mitglieder der Stadtteilkonfer enz formulierten die Sorge, dass der Schutz von Kindern und Jugendlichen hier nicht gesichert ist, wenn sie täglich die oben b e- schrieben Läden passieren. Dies kann zur Gewöhnung und zur Herabsetzung der Hemmschwe l- le zum eigenen Spielverhalten führen. Die Verwaltung antwortet wie folgt: Vorkommnisse, wie die im Antrag erwähnte Schießerei Anfang 2019, können nur durch Polizei und Justiz bearbeitet und geprüft werden. Das Amt für Kinder, Jugend und Familie hat hier keinen gesetz- lichen Auftrag. Es muss daher die Ermittlung der Polizei abgewartet werden, bevor entsprechende Ämter, je nach Ergebnis, tätig werden können. Das Amt für öffentliche Ordnung kontrolliert mit seinem Ordnungsdienst regelmäßig den erwähnten Bereich. Auf Bürgermeldungen bezüglich des vermehrten Aufkommens von Gaststätten und entspre- chend auffälligen Klientel wird seitens des Ordnungsdienstes reagiert. Laut Amt für Öffentliche Ordnung – „Gaststätten und spielrechtliche Angelegenheiten“ haben Spiel- stätten, die bereits vor Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages 2012 errichtet wurden, Bestands- schutz. Dies gilt auch für die Spielhallen im Bereich Frankfurter Str./Guilleaumestraße /Alte Wipperfürther Str. Eine ergänzende Prüfung bezüglich der Auflagen dieses Vertrages findet derzeit bereits statt. Das Amt für Kinder, Jugend und Familie wird seit 2012 bei Anträgen auf Neueinrichtungen von Glückspielstätten um Stellungnahme gebeten. Bei einem hohen Aufkommen dieser Einrichtungen, vor allem im Bereich von Kindergärten und/oder Schulen werden diese Anträge in der Regel nicht befürwortet. Die Streetworker in der Stadt Köln sind für alle Kinder und Jugendliche präsent und ansprechbar. In der Vergangenheit wurden die in der Anfrage der Fraktionen genannten Örtlichkeiten zu verschiede- nen Tages-, Abend- und Nachtzeiten aufgesucht. Das Team für den Stadtbezirk Mülheim ist und bleibt weiterhin Ansprechpartner für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Stadtteil Buch- heim.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4199/2019
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 18.12.2019
- Erstellt
- 02.12.2019 14:23