AN/0384/2019
Änderungsantrag SPD zu Grundlagenermittlung und Parameter für die Umgestaltung Ebertplatz (3880/2018)
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Änderungsantrag (SPD BV1)
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Herrn Bezirksbürgermeister Andreas Hupke Herrn Bürgeramtsleiter Dr . Ulrich Höver Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Köln, 18.03.2019 Änderungsantrag nach § 13 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln Sehr geehrte Herren, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der BV Innenstadt zu setzen: Grundlagenermittlung und Parameter für die Umgestaltung Ebertplatz (3880/2018) Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt: Die Bezirksvertretung Innenstadt begrüßt, dass mit der Grundlagenermittlung und Beschreibung der Parameter ein erster Schritt für die Umgestaltung des Ebertplatzes gegangen wird. Diese Umgestaltung muss das Ziel sein. Im Hinblick auf die formulierten Ziele und Aufgaben hält sie aber eine Präzisierung und Gewichtung der Ziele für erforderlich. In diesem Sinne beauftragt sie die Verwaltung, den Zielkatalog in folgender Weise zu präzisieren: 1. Die Achse zwischen dem Eigelstein und Neusser Straße muss als ebenerdige, barri e- refreie, direkte Verbindung für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen wiederherg e- stellt werden. Es geht um die Ertüchtigung einer Mobilitätsachse für Fußgä n- ger*innen und Radfahrer*innen und nicht bloß um die Ert üchtigung einer „Sichtac h- se“ (vgl. S 9). An dieser Vorgabe hat sich die Gestaltung der Westseite des Eber t- platzes zu orientieren. Insgesamt soll die „Troglage“ des Ebertplatzes überprüft we r- den. 2. Bei den Anforderungen aus verkehrlicher Sicht stellt sich di e Frage, auf welcher Grundlage diese formuliert worden sind, insofern das Verkehrsgutachten für diesen Bereich noch aussteht. SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Innenstadt Ludwigstraße 8 50667 Köln fon 0221. 221 913 03 fax 0221. 221 913 01 mail SPD-BV1@stadt -koeln.de web www.koelnspd.de - 2 - Deshalb ist zu hinterfragen, ob die Fahrspuren für den motorisierten Verkehr in der aktuellen Ausgestaltung erhalten bleiben müss en. Vielmehr soll geprüft werden, wie die Verkehrsflächen rund um den Ebertplatz zugunsten der nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmer neu aufgeteilt werden können (d.h. mehr Raum für den Fußgänger- und Radverkehr). Dazu gehört eine gute und bequeme Fuß - und Radwegeverbindung vom Agnes - in das Eigelsteinviertel. Entsprechende Vorschläge haben Initiativen bereits zur Diskussion gestellt. Ebenfalls sollte geprüft werden, ob die Clever Straße nicht schon jetzt für den motorisierten Verkehr gesperrt werden kann ( s. S 15.) 3. Das Wegenetz in der Grünanlage des Theodor -Heuss-Rings soll gut beleuchtet we r- den, da die Parkanlage auch zum Schulweg von Schüler*innen der im Kunibertsvie r- tel gelegenen Schulen gehört (s. S. 14). 4. Der Aufgabenkatalog nennt den Sanierungsfall der Bäume auf dem Hansaring (S. 12). Die Vorlage macht aber nicht ersichtlich, wie die Verwaltung mit dieser Aufgabe umzugehen gedenkt, da der Hansaring zwar zum konzeptionellen Betrachtungs -, aber nicht zum Planungsraum gehört (S. 9). Wenn der Hansaring nicht in die Planungen einbezogen wird, soll die Verwaltung darlegen, welches Verfahren sie für die Umgestaltung des Hansarings im Sinne des Masterplans – und damit verbunden auch für die Neubepflanzung des Hansarings – vorsieht. 5. Bei der Beschreibung der Anforderungen an die Beleuchtung zeigt die Vorlage ein Bild des Leuchtkonzeptes 2008 – allerdings für die Stadtbezirke 2 bis 9 (S. 14)! D a- gegen soll sich der konkrete Leuchtentyp für den Ebertplatz an den auf den Ringen verwendeten Typen sowie der sonstige n Gestaltung des Ebertplatzes orientieren. 6. Die Erfahrungen aus der Zwischennutzung können und sollen für die Frage nach der zukünftigen Gestaltung des Ebertplatzes nutzbar gemacht werden. Die unterschiedl i- chen Elemente der Zwischennutzung müssen sich aber nicht in Gänze in der zukün f- tigen Umgestaltung des Ebertplatzes wiederfinden. So ist beispielsweise eine Open - Air-Bühne nicht zwangsläufig in der Planung vorzusehen. Auch müssen die gege n- wärtigen kulturellen Nutzungen am Ebertplatz nicht notwendigerweise in die Planun- gen für die Umgestaltung des Ebertplatzes Eingang finden (vgl. S. 11). 7. Die Grundlagenermittlung erhält eine Fülle unterschiedlicher Ziele und Aufgaben, die zum Teil in Spannung zueinander stehen oder sich gar widersprechen (s. S. 18 -19). Um mögliche Zielkonflikte auflösen zu können, soll den Planungsteams die Möglic h- keit gegeben werden, Teile der Funktionen – soweit dieses möglich und sinnvoll e r- scheint – auch im konzeptionellen Betrachtungsraum (s. S. 9) unterbringen zu kö n- nen. 8. Bei der weit eren Bürgerbeteiligung ist eine Kinder - und Jugendbeteiligung vorzus e- hen. Begründung: Die Grundlagenermittlung und Parameter für die Umgestaltung des Ebertplatzes erhalten eine Fülle von Ziel - und Aufgabenstellungen. Dabei stehen einzelne Ziele in Spannun g zuei- nander – manche widersprechen sich sogar. Um die möglichen Planungsteams nicht auf die - 3 - Suche nach der sprichwörtlichen „eierlegenden Wollmilchsau“ zu schicken, ist eine klare Pr i- orisierung der Zielvorgaben erforderlich und wäre auch für die Vorlage w ünschenswert g e- wesen. Ein Weg für die Auflösung etwaiger Zielkonflikte könnte beispielsweise sein, einzelne der für den Ebertplatz vorgesehenen Funktionen im erweiterten Betrachtungsraum unterzubringen. Dr. Regina Börschel
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungOrte (6)
- Neusser Straße
- Ludwigstraße 8
- Clever Straße
- Ebertplatz
- Hansaring
- Eigelstein
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Details
- Aktenzeichen
- AN/0384/2019
- Typ
- Änderungsantrag BV1 (SPD)
- Datum
- 19.03.2019
- Erstellt
- 19.03.2019 08:19