1019/2017
3. Baustufe Nord-Süd Stadtbahn / Ergänzender Baubeschluss Großbaumverpflanzungen
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 04 - Ergebnisprotokoll Prof. Dr. Dujesiefken Ortstermin 08.09.2016
7507 Zeichen
== FF Gc =«GC= DD oo» mo = = ln —
Institut für Baumpflege - Brookkehre 60 - 21029 Hamburg -
INSTITUT _ FÜR
BAUMPFLEGE
Stadt Köln HAMBURG
Amt für Brücken, Tunnel und Straßenbau" =
z. Hd. Frau Muell vr
\ Forschung, Fortbildung,
[ Gutachten und Beratung
Willy-Brandt-Platz 2 Sg Brookkehre 60
F er Eingang 15. Sep. 2018 21029 Hamburg
50679 Köln Telefon: 040/724 13 1-0
N
| Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau
Telefax: 040/721 21 13
Ergebnisprotokoll der Ortsbesichtigung und Besprechung in der
Bonner Straße in Köln zu Fragen des Baumschutzes bzw. der
Verpflanzbarkeit der vorhandenen Bäume
am 08. September 2016
(Projekt-Nr. 41-16-01-66)
1. Anlass und Zweck
Im Zusammenhang mit dem geplanten U-Bahn-Bau in der Bonner Straße wird zurzeit
diskutiert, ob die nach den bisherigen Planungsunterlagen überplanten Bäume durch
ein Umpflanzen gerettet werden können. Zu dieser Frage fand eine Ortsbegehung und
Besprechung statt. Ziel dieses Termins war die Erörterung von möglichen
Lösungsansätzen sowie die Erarbeitung eines Konzepts für das weitere Vorgehen in
der Zukunft.
2. Auftraggeber
Die Untersuchung wurde am 07. September 2016 schriftlich in Auftrag gegeben von
der
Stadt Köln
Amt für Brücken, Tunnel und Straßenbau
z. Hd. Frau Muell
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln.
1fB INSTITUT FÜR BAUMPFLEGE GmbH & Co. KG, Brookkehre 60, 21029 Hamburg. AG Hamburg HRA 117216
Komplementärin: Arboristik Verwaltungs- GmbH, AG Hamburg HRB 130348, Geschäftsführer: Dr. Horst Stobbe
Prof. Dr. Dirk Dujesiefken und Dr. Horst Stobbe sind ö.b.v. Sachverständige für Baumpflege, -sanierung und -bewertung der LVK Schleswig-Holstein
m mbkiÜ bo j„><ZS—q/|]UD]lllükivF—zx—aococmcc>j<[(x|£q@<4&=|4"”-TTTT mm > a
E-Mail: info@institut-fuer-baumpflege.de - www.institut-fuer-baumpflege.de - USt-IdNr.: DE292977665
Projekt-Nr. 41-16-01-66 Seite 2 von 5
— {u —
—
INSTITUT FÜR BAUMPFLEGE
Das Ergebnisprotokoll hat die Projekt-Nr. 41-16-01-66 erhalten.
3. Ortsbesichtigung und zur Verfügung gestellte Unterlagen
Die gemeinsame Ortsbesichtigung am 08. September 2016 begann in der Bonner
Straße / Ecke Schönhauser Straße. Bei der Besprechung anwesend waren von Seiten
der Stadt Köln Dr. Joachim Bauer, Peter Schmidt sowie Johannes Stuffrein, von
Seiten der Bürgerinitiative Herr Robert Rademacher und von Seiten des Instituts für
Baumpflege Prof. Dr. Dirk Dujesiefken. Die anstehenden Fragen sowie verschiedene
Problemstellungen wurden an mehreren Orten in der Bonner Straße gemeinsam
erörtert.
Für diese Ortsbesichtigung und Besprechung wurden keine Unterlagen zur
Verfügung gestellt. Vor Ort wurde gemeinsam in Baumbestandsplänen sowie
Planungsunterlagen Einsicht genommen. Die Vorgeschichte sowie die Fragen zur
Gesamtplanung wurden vor Ort erläutert. Für die weitere Bearbeitung sollen dem
Institut für Baumpflege die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt werden.
4. Ergebnis der Besprechungen
Herr Rademacher teilte zunächst mit, dass von Seiten der Bürgerinitiative ein
Ortstermin geplant ist, und zwar soll eventuell am 26. September 2016 eine
Besprechung mit mehreren Baumexperten erfolgen. Geplant ist eine Beteiligung der
Firma Opitz sowie die des Sachverständigen Menke.
Bei der Besichtigung mehrerer Standorte wurden die verschiedenen Probleme und
Lösungsansätze diskutiert. Von Seiten der Stadt Köln wurde darauf hingewiesen,
dass im Wurzelbereich der Bäume viele Versorgungsleitungen liegen. Die bei der
Stadt vorliegenden Leitungspläne sollen für die weiteren Beratungen zur Verfügung
gestellt werden.
_
Projekt-Nr. 41-16-01-66 Seite 3 von 5
a a
INSTITUT FÜR BAUMPFLEGE
Bei der Begehung wurde weiterhin festgestellt, dass der Baumbestand in der Bonner
Straße unterschiedlich alt und vor allem auch unterschiedlich vital ist. Einige Bäume
zeigen Vergreisungen in der Krone in Form von Totästen, einer Kleinlaubigkeit
und/oder einem aufgehellten Laub. Einige Straßenbäume zeigen zudem eindeutige
Anzeichen für eine Belastung durch Auftausalze. Diese Bäume haben zusätzlich als
Folge der Salzbelastung die hierfür typischen braunen Blattränder, die so genannten
Blattrandnekrosen.
Im Laufe der weiteren Begehung wurde festgelegt, dass zur Klärung der anstehenden
Fragen an verschiedenen Standorten die Baumwurzeln freigelegt werden sollen.
Durch diese Voruntersuchung kann geklärt werden, welche Bäume überhaupt
verpflanzbar sind. Ausgewählt wurden Bäume auf beiden Seiten der Straße. Es
handelt sich sowohl um ältere als auch um jüngere Linden und zudem auch um
unterschiedliche Abschnitte in der Straße bzw. unterschiedliche Baumstandorte
(kleine Baumscheibe oder offene Rasenfläche im Seitenstreifen). Insgesamt wurden
sieben Bäume für die geplante Untersuchung ausgewählt.
Die Baumnummern der ausgewählten Bäume wurden von Herrn Stuffrein notiert. Er
wird die Baumnummern bzw. Standortdaten der Bäume an alle Beteiligten
weiterleiten.
5. Zeitplan für die nächsten Schritte
Zum Abschluss der Besprechung wurde vereinbart, dass diese Untersuchungen in der
43. Kalenderwoche durchgeführt werden sollen. Herr Rademacher teilte daraufhin
mit, dass der von ihm eingangs erwähnte Besprechungstermin der Bürgerinitiative
am 26. September 2016 storniert wird und dass diese Besprechung ebenfalls in der
43. Kalenderwoche stattfinden soll. Die von Seiten der Bürgerinitiative
hinzugezogenen Fachleute haben dann die Gelegenheit, die auf Veranlassung der
Stadt Köln freigelegten Wurzeln der Bäume zu begutachten und darauf aufbauend
dann ihre Einschätzungen abzugeben.
Projekt-Nr. 41-16-01-66 Seite 4 von 5
mm —_ To —————————
INSTITUT FÜR BAUMPFLEGE
Es wurde daraufhin vereinbart, dass alle erforderlichen Arbeiten bezüglich der
Verkehrssicherung (Absperrung), verkehrsrechtliche Genehmigungen, Entfernen
von Straßenbelägen (Asphalt, Platten, Hochborde) sowie das eigentliche Freilegen
der Wurzeln mittels Erdstoffsauger von der Stadt Köln übernommen werden.
Um den Verkehrsfluss der Bonner Straße so wenig wie möglich zu beeinträchtigen
und auch im Rahmen dieser Untersuchung den Aufwand bzw. die Kosten nicht
ausufern zu lassen, wurde beschlossen, diese Untersuchungen lediglich im Gehweg-
bzw. Radwegbereich durchzuführen. Die Fahrbahn soll für diese Untersuchung nicht
angefasst werden. Das Freilegen der Wurzeln erfolgt im Geh- und Radwegbereich je
nach Örtlichkeit in einem Radius um den Baum von 1,5 bis 2,0 m und in Richtung
Fahrbahn bis zum Hochbord bzw. zur Betonrückenstütze. Bei dieser Vorgehensweise
kann dann abgeschätzt werden, in wieweit der Baum auch in Richtung Straße bzw.
unter die Straße wurzelt.
Um die Bäume durch diese Untersuchungen so wenig wie möglich zu stören, sollten
alle erforderlichen Arbeiten innerhalb von fünf Werktagen durchgeführt werden. Für
den erforderlichen Vorlauf werden in der 43. KW die ersten 3 % Werktage
veranschlagt.
Der gemeinsame Besprechungstermin mit Vertretern der Stadt Köln, zwei bis drei
Vertretern der Bürgerinitiative und den dazu von der Bürgerinitiative
hinzugezogenen Fachleuten (Firma Opitz, Sachverständiger Menke) sowie Prof. Dr.
Dirk Dujesiefken vom Institut für Baumpflege wurde für den 27. Oktober 2016, 13:00
Uhr, festgelegt.
Ziel dieser gemeinsamen Ortsbegehung und Besprechung ist es, die Machbarkeit und
die möglichen Risiken der Verpflanzung der überplanten Bäume zu diskutieren und
nach Möglichkeit zu einer gemeinsamen fachlichen Einschätzung dieses Vorhabens
zu kommen.
Projekt-Nr. 41-16-01-66
=
SB
INSTITUT FÜR BAUMPFLEGE
Hamburg, 09. September 2016
-
Kr
Prof. Dr. Dirk Dujesiefken
Seite 5 von 5
Anlage 10 - Stellungnahme zum VA 02.05.2017
1946 Zeichen
Anlage 10 Ergänzende Stellungnahme zu dem Auszug aus der Niederschrift der 27. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 02.05.2017 4.2 3. Baustufe Nord-Süd Stadtbahn / Ergänzender B aubeschluss Großbaumver- pflanzung Vorlagen-Nummer:1019/2017 In der Sitzung des Verkehrsausschusses am 02.05.2017 hat RM Hammer die Frage gestellt, ob alternativ mit den zur Verfügung stehenden Mitteln ältere und größere Bäume entlang der Allee gepflanzt werden könnten und wenn ja, wie viele. Er bittet die Verwaltung hierzu um eine Stellungnahme im Laufe der weiteren Beratungen. Stellungnahme der Verwaltung: Es ist vorgesehen, in der Bonner Straße nach Abschluss der Baumaßnahme 222 Bäume mit einem Stammumfang von 20/25 cm zu pflanzen. Dies entspricht einer Baumgröße von ca. 4,00 m vom Boden aus (ohne Wurzelballen). Die Bäume erreichen bereits nach ca. 5-6 Jah- ren einen Stammumfang von ca. 40 cm und eine Größe von ca. 7 m. Mittels eines speziel- len Baumpflanzsubstrats und einer Tiefenbelüftung wird das Wurzelwachstum der Bäume nach unten gefördert. Bäume mit einem größeren Stammumfang ließen sich aufgrund der dann ebenfalls größeren Wurzelballen nicht in die geplanten Pflanzgruben einpflanzen, da die die Öffnungen der Pflanzgruben wegen der begrenzten räumlichen Verhältnisse der Bonner Straße (u.a. wegen umfangreicher Leitungspakete) zu schmal sind. Für die Summe von rund 200.000 € ließen sich ca. 83 Bäume mit einem Stammumfang von 35/40 cm neu pflanzen. Aber auch hier gilt: wegen der bereits genannten Gründe, nämlich Wurzelballengröße im Verhältnis zur unterirdischen Platzknappheit, könnten Bäume mit einem größeren Stammum- fang nicht auf der Bonner Straße und auch nicht im engeren Umfeld der Bonner Straße ge- pflanzt werden. Eine Pflanzung dieser Größe ist nur in städtischen Grünanlagen möglich. Dies müsste sei- tens der Verwaltung zusammen mit einem Landschaftsplaner geprüft werden.
Anlage 08 - Auszug aus Verkehrsausschuss 02.05.2017
1222 Zeichen
Anlage 8 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax : (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 03.05.2017 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 27. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 02.05.2017 öffentlich 4.2 3. Baustufe Nord-Süd Stadtbahn / Ergänzender Baubeschluss Groß- baumverpflanzungen 1019/2017 RM Hammer teilt mit, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen heute noch kein Vo- tum abgeben könne. Er wirft die Frage auf, ob alternativ mit den zur Verfügung ste- henden Mitteln ältere und größere Bäume entlang der Allee gepflanzt werden könn- ten und wenn ja, wie viele. Er bittet die Verwaltung hierzu um eine Stellungnahme im Laufe der weiteren Beratungen. Für die FDP-Fraktion merkt RM Houben an, dass die Verwaltungsvorlage sicherlich die Gemüter der aufgeregten Anwohner etwas beruhigen werde; seine Fraktion hege jedoch große Zweifel an den Erfolgsaussichten der geplanten Verpflanzung und leh- ne den Vorschlag daher ab. Beschluss: Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage zur Anhörung in die Bezirksvertretung Rodenkirchen und den Ausschuss für Umwelt und Grün. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Anlage 00 - Dringlichkeitsbegründung
1019 Zeichen
Anlage 0 1 Beschlussvorlage 3. Baustufe Nord-Süd Stadtbahn / Ergänzender Baubeschluss Großbaumverpflanzung Vorlagen-Nummer: 1019/2017 Dringlichkeitsbegründung: Umfangreiche Abstimmungen zwischen den beteiligten Dienststellen haben leider dazu ge- führt, dass eine fristgerechte Vorlage dieser Beschlussvorlage nicht mehr möglich war. Um einen Beschluss des Verkehrsausschusses bis spätestens zum 27.06.2017 zu erzielen, ist die verfristete Einbringung dieser Vorlage in die Sitzung des Verkehrsausschusses am 02.05.2017 sowie in die Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Grün am 04.05.2017 un- vermeidbar. Der ergänzende Baubeschluss für die Großbaumverpflanzungen ist dringend erforderlich, damit die Ausschreibung und externe Vergabe für diese Arbeiten noch rechtzeitig erfolgen kann. Nur so ist sichergestellt, dass die Großbaumverpflanzung gemäß Abstimmung mit dem Institut für Baumpflege GmbH & Co. KG (IfB) vor den Baumfällungen in voraussichtlich Ok- tober 2017 durchgeführt werden kann.
Beschlussvorlage Ausschuss
12659 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/69/690/0 Vorlagen-Nummer 1019/2017 Freigabedatum 24.04.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff 3. Baustufe Nord-Süd Stadtbahn / Ergänzender Baubeschluss Großbaumverpflanzungen Beschlussorgan Verkehrsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Verpflanzung von bis zu 18 Bäumen im Zuge der 3. Baustufe Nord-Süd Stadtbahn mit Mehrkosten in Höhe von voraussichtlich 194.000 € brutto durchzuführen. Die Mittel für die zuvor genannte Verpflanzung von Bäumen stehen im Teilergebnisplan 1202 - Brü- cken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV - in Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen im Haushaltsplan 2017 zur Verfügung. Der Verkehrsausschuss verzichtet auf die Wiedervorlage, wenn die Bezirksvertretung 2 (Rodenkir- chen) und der Ausschuss für Umwelt und Grün uneingeschränkt zustimmen. Alternative: Der Verkehrsausschuss lehnt die Verpflanzung von bis zu 18 Bäumen ab. Die Bäume werden wie bisher geplant voraussichtlich ab Oktober 2017 gefällt. Verkehrsausschuss 02.05.2017 Ausschuss für Umwelt und Grün 04.05.2017 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 08.05.2017 Verkehrsausschuss 27.06.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 194.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: 1. Maßnahme Mit Beschluss des Rates der Stadt Köln vom 16.12.2014 (Session-Vorlage 2557/2014) wurde die Verwaltung, vorbehaltlich des Baurechts, mit der Fällung von 232 Bäumen im Rahmen des Pro- jektes der 3. Baustufe Nord-Süd Stadtbahn beauftragt (siehe Übersichtsplan Anlage 1). Dies vor dem Hintergrund, dass die Realisierung der 3. Baustufe Nord-Süd Stadtbahn eine voll- ständige Umgestaltung der Bonner Straße erfordert, da die zukünftige Trasse als Rasengleis in Mittellage entlang der Bonner Straße ausgeführt wird. Aufgrund der Umgestaltung des komplet- ten Straßenquerschnitts ist es unter anderem erforderlich, die vorhandenen Ver- und Entsor- gungsleitungen zu verlegen. Die zukünftige Lage der Leitungen befindet sich im Bereich der vor- handenen Bäume, sodass diese Bäume vor Baubeginn zu fällen sind. Die Baumfällungen wurden bereits im Rahmen der Bürgerbeteiligung in 2013 und im späteren Verlauf des Planfeststellungsverfahrens für die 3. Baustufe Nord-Süd Stadtbahn durch den Ver- ein Natur, Bildung und Soziales, Bürger informieren Bürger e. V. (NaBIS) kritisiert. Auch der Initi- ativkreis Bayenthal-Marienburg hat sich mit einem sogenannten „Memorandum mit Antrag auf Verhängung eines Moratoriums" am 28.04.2016 gegen die Baumfällungen ausgesprochen. In Ergänzung zu zwei am 18.07. sowie 06.09.2016 durchgeführten sogenannten Experten- workshops hat der Initiativkreis Bayenthal-Marienburg die Verwaltung zusätzlich auf die Möglich- keit einer „Translozierung der vorhandenen Straßenbäume“ angesprochen und die Stadt gebe- ten, diese zu überprüfen. Die Idee war, die vorhandenen Straßenbäume entlang der Bonner Straße während der Bauzeit auf einen Ersatzstandort zu verpflanzen und nach Fertigstellung der Baumaßnahme wieder an die Bonner Straße zurück zu verpflanzen. 3 Der Empfehlung des Initiativkreises folgend wurde seitens der Verwaltung das Institut für Baum- pflege GmbH & Co. KG (IfB) mit der Erstellung eines entsprechenden Gutachtens beauftragt. In zwei, gemeinsam mit dem Initiativkreis Bayenthal-Marienburg und der Bürgerinitiative NaBIS durchgeführten Ortsterminen wurde durch den renommierten Gutachter Herr Prof. Dr. Dujesief- ken der Zustand sowie die Verpflanzbarkeit der Bäume geprüft (siehe Anlage 4 und 5). Bereits im ersten Termin wurde festgestellt, dass der Baumbestand an der Bonner Straße unter- schiedlich alt und unterschiedlich vital ist. Es wurden dabei straßenbaumtypische Krankheiten, wie Vergreisungen und Blattrandnekrosen (siehe Anlage 4, Seite 3, Absatz 1) festgestellt. Wei- terhin ist zu berücksichtigen, dass im Wurzelbereich vieler Bäume Versorgungsleitungen liegen (siehe Anlage 4, Seite 2, Absatz 4). Für eine dezidierte Beurteilung wurde beschlossen in einem zweiten Termin den Wurzelbereich zu untersuchen. Für den zweiten Ortstermin wurden Wurzelschürfungen durchgeführt, die es Herrn Prof. Dr. Du- jesiefken ermöglichten, die ausgewählten Bäume nach den bereits festgestellten biologischen und technischen Rahmenbedingungen zur Feststellung der Verpflanzbarkeit zu untersuchen. Nach eingehender Prüfung wurden durch Herrn Prof. Dr. Dujesiefken auf dieser Grundlage Krite- rien zur Bewertung der Verpflanzbarkeit der Bäume festgelegt. Zusätzlich zu der generellen Ver- pflanzbarkeit stellt Prof. Dr. Dujesiefken in seinem Gutachten fest, dass die Bäume an ihrem neuen Standort bessere Wachstumsbedingungen benötigen, als dies an der Bonner Straße der- zeit möglich ist (siehe Anlage 5 Seite 23, Absatz 5). Außerdem ist aus biologischer Sicht nur eine einmalige Verpflanzung sinnvoll (siehe Anlage 5, Seite 43, Absatz 3). Von einer Rückverpflan- zung an die Bonner Straße sollte daher - unabhängig davon, dass die vorhandenen Großbäume hinsichtlich ihrer Wuchsform ohnehin kaum in den zukünftigen Straßenraum integriert werden können - definitiv abgesehen werden. Die Ausführungen von Herrn Prof. Dr. Dujesiefken werden auch von den Vertretern der Bürgerinitiativen und der ihrerseits zu diesem Termin hinzugezoge- nen Gutachter anerkannt. In einem weiteren und damit dritten Ortstermin wurden die Straßenbäume durch das Institut für Baumpflege GmbH & Co. KG (IfB), Herrn Dr. Stobbe, nach den von Herrn Prof. Dr. Dujesiefken festgelegten Kriterien beurteilt (siehe Anlage 6). Demnach kommen lediglich bis zu 18 Bäume für eine Verpflanzung in Betracht. Vier dieser achtzehn Bäume befinden sich in räumlicher Nähe zu einer 100 Jahre alten Hauptversorgungsleitung der RheinEnergie (siehe Anlage 3 und 3a). Un- klar ist hierbei noch die genaue Lage dieser 1904 errichteten Hauptversorgungsleitung. Daher ist vorgesehen mittels Suchgräben im Straßenbereich vor Beginn der Arbeiten zur Baumverpflan- zung die mögliche Beeinträchtigung der Versorgungsleitung zu eruieren. Mit Vorlage des Ergeb- nisses dieser Suchschachtungen steht fest, ob die Verpflanzung dieser vier Bäume durchgeführt werden kann. Gegebenenfalls muss aufgrund einer potentiellen Gefährdung dieser Versorgungs- leitung auf eine Verpflanzung verzichtet werden. Auch wenn die vor genannten Kriterien erfüllt werden, so ist darauf hinzuweisen, dass auch durch die fachmännisch durchgeführte Baumverpflanzung keine Anwuchsgarantie gegeben ist. Die Verwaltung geht im Allgemeinen davon aus, dass Großbaumverpflanzungen mit einer Wahr- scheinlichkeit von etwa 50% erfolgreich sind. Seitens der Gutachter der Bürgerinitiativen wurde bei dem zweiten Ortstermin angemerkt, dass ihrerseits mit einer Anwuchs-Wahrscheinlichkeit von 95% gerechnet wird. Nach intensiver Diskussion der Beteiligten kann nun festgehalten werden, dass die Verpflanzung der 18 Bäume ohne weiterreichende negative Einflüsse hinsichtlich der Termine für eine quali- tätsorientierte Projektabwicklung durchgeführt werden kann. Hierbei ist die geplante Ausgleichs- fläche auf dem ehemaligen Tankstellengelände Ost am Verteiler als geeigneter Standort im Um- feld der Baumaßnahme für die 18 Bäume vorgesehen. 2. Zeitrahmen Die Verwaltung hat die Baumfällarbeiten aus gegebenem Anlass in den Herbst 2017 verschoben (siehe Mitteilung 0300/2017). Anschließend sollen die Vorabmaßnahmen der Leitungsträger 4 durchgeführt werden. Gemäß Abstimmung mit dem IfB ist es sinnvoll, die Baumverpflanzung vor den Baumfällungen durchzuführen. Liegt bis zum Beginn der Hauptmaßnahme keine Entscheidung vor, werden alle grundsätzlich verpflanzungsfähigen Bäume - in der vegetationsfreien Zeit - ab Oktober 2017 gefällt um den weiteren Zeitplan der Baumaßnahme nicht zu gefährden. 3. Kosten Gemäß der Angabe des IfB liegt der geschätzte Kostenrahmen für die geplanten Verpflanzung zwischen 2.000 € und 5.000 € pro Baum (siehe Anlage 5, Seite 27, Absatz 3). Für die erforderli- che Pflege in den ersten 5 Jahren müssen weiterhin zwischen 2.000 € und 3.000 € berücksichtigt werden (siehe Anlage 6, Seite 28, Absatz 1). Zusätzlich fallen weitere Kosten für die Verkehrssi- cherung und den Straßenrückbau sowie anschließende Wiederherstellung der Oberflächen (As- phalt/Gehwegplatten) an. Bei den 18 für die zur Verpflanzung geeigneten Bäumen belaufen sich die Kosten der Verpflanzung gemäß nachfolgender Aufstellung demnach auf voraussichtlich 200.000 € brutto (siehe Kostenzusammenstellung Baumverpflanzung). Die Kosten der bislang vorgesehenen Baumfällung für diese 18 Bäume belaufen sich gemäß dem bestehenden Vertrag mit der bereits in 2014 beauftragten Firma Kinze GmbH auf 5.617 € brutto). Durch die Baumverpflanzung entstehen der Stadt Köln damit zusätzliche Kosten in Höhe von voraussichtlich 194.000 € brutto (199.206 € - 5.617 € = 193.589 €). Gemäß Planfeststellung wird der notwendige Grünausgleich im Rahmen der 3. Baustufe Nord- Süd Stadtbahn u.a. durch Neupflanzungen in der Bonner Straße und auf der geplanten Aus- gleichsfläche, ehemalige Tankanlage Ost, am Verteilerkreis sowie die Ausführung der Stadt- bahntrasse als Rasengleis vorgenommen. Die Verpflanzung der 18 Bäume auf das ehemalige Tankstellengelände stellt somit eine zusätzliche, freiwillige Maßnahme dar. Wenn die Verwaltung sich trotzdem für eine Verpflanzung der 18 verpflanzfähigen Bäume ausspricht, so hat dies auch mit der Anerkennung des bürgerschaftlichen Engagements der Initiativen im Kölner Süden für ei- nen möglichen Erhalt der Bäume zu tun, welches sich nicht nur in der Bereitschaft zur Übernah- me eines Teils der entstehenden Mehrkosten äußert. Kostenzusammenstellung Baumverpflanzung Leistung Menge Einzelpreis Gesamtpreis Landschaftsplanung 1 Psch. 1.800 € 1.800 € Bodenaushub Endstandort 18 St. 300 € 5.400 € Baumkronenrückschnitt 18 St. 700 € 12.600 € Rückbau Oberflächenversiegelung 18 St. 200 € 3.600 € Großbaumverpflanzung 18 St. 5.000 € 90.000 € Verfüllung und Oberflächenwiederherstellung 18 St. 400 € 7.200 € Baustellensicherung 18 St. 100 € 1.800 € Baumpflege am Ersatzstandort 18 St. 2.500 € 45.000 € Zwischensumme 167.400 € MwSt. 19 % 31.806 € Gesamtsumme für die Verpflanzung aller 18 Bäume 199.206 € Seitens des Initiativkreises Bayenthal-Marienburg wurde für die Translozierung, inklusive Rück- verpflanzung der Bäume an die Bonner Straße, eine Kostenbeteiligung in Form von Baumpaten- schaften in Aussicht gestellt. Die Rückverpflanzung an die Bonner Straße kann jedoch, wie oben erläutert, nicht vorgenommen werden. Durch die Änderung dieser Sachlage wird durch den Initia- tivkreis Bayenthal-Marienburg die Bereitschaft der Übernahme von Baumpatenschaften erneut geprüft. Das Ergebnis wird die Verwaltung unmittelbar nach Kenntnis nachreichen. 5 4. Förderung Die vorgesehenen Großbaumverpflanzungen sind bisher nicht Bestandteil der vorgelegten För- deranträge. Ob die Kosten für die Baumverpflanzungen nachträglich in die Förderanträge mitauf- genommen werden können und ob diese dann zuwendungsfähig sind, kann zum jetzigen Zeit- punkt nicht beurteilt werden. 5. Rechnungsprüfungsamt Die Kostenberechnung für die Verpflanzung der 18 Bäume wurde dem Rechnungsprüfungsamt (RPA) mit der Bitte um Prüfung und Anerkennung der Kosten vorgelegt. Die in dieser Berech- nung aufgeführten Preise werden vom RPA bestätigt (siehe Anlage 7). Anlagen 1. Übersichtslageplan 2. Lageplan Baumkataster 3. LBP - Bestands- und Konfliktplan 02 3a. LBP - Bestands- und Konfliktplan 03 4. Ergebnisprotokoll der Ortsbegehung vom 08.09.2016 von Herrn Prof. Dr. Dirk Dujesiefken 5. Ergebnisprotokoll der Ortsbegehung vom 26.10.2016 von Herrn Prof. Dr. Dirk Dujesiefken 6. Ergebnisprotokoll der Ortsbegehung vom 24.11.2016 und Bestimmung der verpflanzfähigen Bäume in der Bonner Straße von Herrn Dr. Horst Stobbe 7. Stellungnahme RPA vom 18.04.2017
Anlage 12 -Tabelle - Standorte Ersatzbaumpflanzungen
8183 Zeichen
In Bearbeitung, Stand 21.06.2017 Anlage 12 1 Baumpflanzungen als Ersatz für die geplanten Großbaumverpflanzungen an der Bonner Straße Bezirk 2 Standort / Straße Neue Standorte für Straßenbäume Planungsstand Pflanzung Marienburg Ahrweiler Straße Straßenbäume Neubau von Baumscheiben im Straßenbereich Entwurf August 2012 7 Amberbäume Marienburg Südseite der Sinziger Straße, im Bereich des Parkplatzes gegenüber Quartier Reiterstaffel 5 Straßenbäume FNP : Parkplatz in Grünfläche 5 Straßenbäume Bayenthal Mathiaskirchplatz Vor den Häusern 20+ 22 und 23 e + 23d Gegenüber 23d 6 Straßenbäume 1 Straßenbaum Planung notwendig 6 schmalkronige Straßenbäume 1 Straßenbaum Bayenthal Cäsarstraße Keine Pflanzung wg. Versorgungsleitungen möglich Keine Pflanzung wg. Versorgungsleitungen möglich Nicht möglich Bayenthal Hebbelstraße zwischen Cäsarstr. Und Hölderlinstr. Keine Pflanzung wg. Versorgungsleitungen möglich Keine Pflanzung wg. Versorgungsleitungen möglich Nicht möglich Raderthal Brühler Straße Straßenbaumpflanzungen nördl. des Militärrings Planung notwendig 7 Straßenb äum e Marienburg Mehlemer Str., Südseite Planung notwendig 8 Straßenbäume Anzahl der Pflanzungen 34 In Bearbeitung, Stand 21.06.2017 Anlage 12 2 Bezirk 2 Standort / Straße Nachpflanzungen für fehlende Straßenbäume Planungsstand Pflanzung Bayenthal Alteburger Str. Wird umgesetzt Prüfung abgeschlossen 4 Linden Bayenthal Schönhauser Str. Wird umgesetzt Prüfung abgeschlossen 1 Kirsche Marienburg Am Südpark Wird umgesetzt Prüfung abgeschlossen 5 Birken Marienburg Goethestr. Wird umgesetzt Prüfung abgeschlossen 7 Kastanien Marienburg Leyboldstr Wird umgesetzt Prüfung abgeschlossen 3 Robinien Marienburg Marienburger Str. Wird umgesetzt Prüfung abgeschlossen 1 Ahorn Marienburg Mertener Str. Wird umgesetzt Prüfung abgeschlossen 3 Ebereschen Marienburg Tiberiusstr Wird umgesetzt Prüfung abgeschlossen 2 Kastanien Marienburg Unter den Ulmen Wird umgesetzt Prüfung abgeschlossen 1 Ahorn Raderberg Kreuznacher Str Wird umgesetzt Prüfung abgeschlossen 5 Zierkirsche „Kanzan“ Raderberg Mannsfelder Str. Wird umgesetzt Prüfung abgeschlossen 4 Säuleneichen Raderberg Eckdorfer Str. Wird umgesetzt Prüfung abgeschlossen 1 Linde Raderberg Faßbenderkaul Wird umgesetzt Prüfung abgeschlossen 3 Birken Raderberg Pingsdorfer Str. Wird umgesetzt Prüfung abgeschlossen 1 Linde Anzahl der Pflanzungen 41 In Bearbeitung, Stand 21.06.2017 Anlage 12 3 Bezirk 2 Standort / Straße Neupflanzungen in Parkanlagen Planungsstand Pflanzung Bayenthal Mathiaskirchplatz Baumreihe Richtung Schulgelände Parkbäume Wird umgesetzt 8 Parkbäume Raderthal/Marienburg Grünzug Süd, nördlich Sinziger Straße Parkbäume Wird umgesetzt 8 Parkbäume Marienburg Goethestr/Mehlemer Str. Parkbäume Wird umgesetzt 4 Parkbäume Raderthal Fritz -Encke -Volkspark Platanenhain Parkbäume Ist noch zu prüfen Marienburg Südpark Parkbäume Ist noch zu prüfen Kiefern Raderberg Mergentheimer Str. Raderberger Str. 1.000 m² Parkfläche Parkbäume Ist noch zu prüfen 3 Parkbäume Anzahl der Pflanzungen 23 Bezirk 2 Standort / Straße Neupflanzungen in Ausgleichsflächen Planungsstand Pflanzung Marienburg Ehemalige Tankstelle am Bonner Verteiler Parkbäume Flächen im Planfeststellungsverfahren ausgewiesen Nicht möglich Marienburg Im Kreisel Bonner Verteiler Parkbäume Im Zentrum Kunstwerk der Regionale 2010 Nicht möglich Bezirk 2 Standort / Straße Neupflanzungen auf Friedhöfen Planungsstand Pflanzung Meschenich Friedhof Steinneuer Hof Straßenbaumpflanzung im Parkplatzbereich Ist noch abschließend geprüft 10 bis 12 Bäume Anzahl der Pflanzungen 12 In Bearbeitung, Stand 21.06.2017 Anlage 12 4 Bezirk 2 Standort / Straße Neupflanzungen in Bebauungsplan Gebieten Planungsstand Pflanzung Marienburg Neubaugebiet Reiterstaffel B´Plan 67409/04 Gaedestr. Liegt nicht im öffentlichen Bereich Festsetzung des B´Planes: Im Plangebiet sind mind. 140 Bäume zu pflanzen Erfolgt im Rahmen der Auflagen aus dem B-Plan- Verfahrens Bezirk 2 Standort / Straße Parkstadt Süd Innerhalb des Sanierungsgebietes Planungsstand Pflanzung Bayenthal Ehem. Dombrauerei zw. Schönhauser und Alteburger Str. Parkstadt Süd Planung liegt noch nicht vor Wird geprüft Bayenthal Östlich Bonner Straße 2. Phase Elemente des dauerhaften Parks Parkstadt Süd Endgültige Standorte, Umsetzung über Zwischenkonzept 7 Parkbäume Raderberg „Tälchen“ Marktstraße gegenüber Schönhauser Str Innerhalb des Sanierungsgebietes, Parkstadt Süd Ist noch zu pr üfen Wird geprüft Bayenthal Grünfläche zwischen Bonner Str. und Koblenzer Str. Bebauungsplan 67420/08 Innerhalb des Sanierungsgebietes, Parkstadt Süd Privatgelände der aik immobilien- Investmentgesellschaft Nicht möglich Anzahl der Pflanzungen 7 Alle Pflanzvorschläge Verwaltung 117 In Bearbeitung, Stand 21.06.2017 Anlage 12 5 Bezirk 2 / Stadtgebiet Standort / Straße Standortvorschläge der Bürger Planungsstand Pflanzung Raderberg Mannsfelder Straße zwischen Brühler Straße und Raderberger Straße Neue Standorte im Straßenland, Straßenbäume Standortvorschlag ungeprüft Wird durch die Verwaltung geprüft und mit den Bürgerinitiativen abgestimmt. Bayentha Cäsar Straße Neue Standorte im Straßenland, Straßenbäume Keine Pflanzung wg. Versorgungsleitungen möglich, siehe Standortvorschläge Verwaltung Wird durch die Verwaltung geprüft und mit den Bürgerinitiativen abgestimmt. Bayentha Hebbel Straße Neue Standorte im Straßenland, Straßenbäume Keine Pflanzung wg. Versorgungsleitungen möglich, siehe Standortvorschläge Verwaltung Wird durch die Verwaltung geprüft und mit den Bürgerinitiativen abgestimmt. Raderberg Mannsfelder Straße zwischen Raderberger und Kreuznacher Straße Neue Standorte im Straßenland, Straßenbäume Standortvorschlag ungeprüft Wird durch die Verwaltung geprüft und mit den Bürgerinitiativen abgestimmt. Raderberg Anna -Straße Neue Standorte im Straßenland, Straßenbäume Standortvorschlag ungeprüft Wird durch die Verwaltung geprüft und mit den Bürgerinitiativen abgestimmt. Zollstock Vorgebirgspark auf der Liegewiese Parkbaum Standortvorschlag ungeprüft Wird durch die Verwaltung geprüft und mit den Bürgerinitiativen abgestimmt. Bezirk Innenstadt Bayardsgasse hinter Bibliothek Standortvorschlag ungeprüft Wird durch die Verwaltung geprüft und mit den Bürgerinitiativen abgestimmt. Raderberg/ Zollstock Raderberger Brache Parkbäume Standortvorschlag ungeprüft Wird durch die Verwaltung geprüft und mit den Bürgerinitiativen abgestimmt. In Bearbeitung, Stand 21.06.2017 Anlage 12 6 Bezirk 2 / Stadtgebiet Standort / Straße Standortvorschläge der Bürger Planungsstand Pflanzung Stadtgebiet Vor Krankenhäusern Standortvorschlag ungeprüft Wird durch die Verwaltung geprüft und mit den Bürgerinitiativen abgestimmt. Stadtgebiet Auf Kindergartenflächen Standortvorschlag ungeprüft Wird durch die Verwaltung geprüft und mit den Bürgerinitiativen abgestimmt. Stadtgebiet Auf Schulhöfen Standortvorschlag ungeprüft Wird durch die Verwaltung geprüft und mit den Bürgerinitiativen abgestimmt. Bezirk Innenstadt Kölner Zoo Standortvorschlag ungeprüft übernommen Wird durch die Verwaltung geprüft und mit den Bürgerinitiativen abgestimmt. Bezirk Innenstadt Gelände des Mediaparks Standortvorschlag ungeprüft Wird durch die Verwaltung geprüft und mit den Bürgerinitiativen abgestimmt. Rodenkirchen auf den Wiesen um den Rhein in Rodenkirchen Standortvorschlag ungeprüft Wird durch die Verwaltung geprüft und mit den Bürgerinitiativen abgestimmt. Bezirk Lindenthal Schulhof der Johann -Josef - Gronewaldschule Standortvorschlag ungeprüft Wird durch die Verwaltung geprüft und mit den Bürgerinitiativen abgestimmt.
Anlage 06 - Ergebnisprotokoll Dr. Stobbe Ortstermin 24.11.2016
14839 Zeichen
IfB INSTITUT FÜR BAUMPFLEGE GmbH & Co. KG, Brookkehre 60, 21029 Hamburg. AG Hamburg HRA 117216
Komplementärin: Arboristik Verwaltungs- GmbH, AG Hamburg HRB 130348, Geschäftsführer: Dr. Horst Stobbe
Prof. Dr. Dirk Dujesiefken und Dr. Horst Stobbe sind ö.b.v. Sachverständige für Baumpflege, -sanierung und -bewertung der LWK Schleswig-Holstein
E-Mail: info@institut-fuer-baumpflege.de - www.institut-fuer-baumpflege.de - USt-IdNr.: DE292977665
Stadt Köln
Amt f. Landschaftspflege und Grünflächen
z. Hd. Herrn B. Sc. Johannes Stuffrein
Stollberger Str. 11
50933 Köln
Ergebnisprotokoll der Ortsbesichtigung und Bestimmung der verpflanzfähigen
Bäume in der Bonner Straße in Köln
(Projekt-Nr. 41-16-01-66b)
1. Anlass und Zweck
Auf der Basis der Besprechung am 08. September 2016 unter der Leitung von Prof.
Dr. Dirk Dujesiefken mit Vertretern der Stadt Köln sowie der Bürgerinitiative (siehe
Ergebnisprotokoll des Instituts für Baumpflege, Pro jekt-Nr. 41-16-01-66) und der
Ortsbesichtigung und Diskussion vor Ort hinsichtlich einer möglichen Verpflanzung
der Bäume in der Bonner Straße erfolgte am 24. Nove mber 2016 eine weitere
Ortsbesichtigung und Begehung der Baumstandorte in der Bonner Straße. Hierbei
erfolgte die Bestimmung der verpflanzfähigen Bäume, und zwar auf der Basis der
zuvor gemeinschaftlich festgelegten Kriterien (sieh e Ergebnisprotokoll vom Institut
für Baumpflege, Projekt-Nr. 41-16-01-66a).
Seitens der Stadt Köln wurden zu dem Ortstermin die Bäume in den vorhandenen
Lageplänen gekennzeichnet, bei denen im Wurzelberei ch Ver- und
Entsorgungsleitungen vorhanden sind. Die Bäume wurden hier wie folgt markiert:
Projekt-Nr. 41-16-01-66b Seite 2 von 5
1. Grün = verpflanzfähig, da keine Ver- und Entsorgungsleitungen in Baumnähe
(1,5 m im Radius) vorhanden
2. Gelb = nur bedingt verpflanzfähig, da z. B. aufgrund von einer Leitung der
Wurzelballen nicht zentrisch oder nicht in voller Tiefe gestochen werden kann
3. Rot = nicht verpflanzfähig aufgrund funktionsfähiger Leitungen in Baumnähe
Im Rahmen dieses Ortstermins wurden von Dr. Horst Stobbe vom Ins titut für
Baumpflege die Bäume hinsichtlich der Verpflanzfähigkeit aus baumbi ologischer
Sicht beurteilt. Hierzu wurden folgende Bewertungskriterien festgelegt:
1. Grün = verpflanzfähig, Nachpflanzung aus den letzten zwei Jahrzehnten,
Stammumfang ≤ 100 cm, Baum ausreichend vital (Vitalitätsstufe 1 und besser)
2. Gelb = nur bedingt verpflanzfähig, schwächere Vitalität, geringe Vorsc häden
im Holzkörper, Stammdurchmesser ≤ 100 cm
3. Rot = nicht verpflanzfähig, Bäume zu alt bzw. zu groß, Stammumfang ≥ 100
cm, deutliche Vitalitätsmängel oder erhebliche Schäden im Holzkörper
Das Ergebnisprotokoll dient der Information des Auftraggebers und darf in
vollständiger Form an die Bürgerinitiative, an die beteiligten Planungsbür os und
politische Gremien weitergereicht werden.
2. Auftraggeber
Diese Untersuchung wurde mit Schreiben vom 17. November 2016 in Auftra g
gegeben von
Stadt Köln
Amt für Brücken, Tunnel und Straßenbau
Frau Muell
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln.
Projekt-Nr. 41-16-01-66b Seite 3 von 5
3. Ortsbesichtigung und zur Verfügung gestellte Unterlagen
Die Ortsbesichtigung und Untersuchung vor Ort erfolgte am 24. November 2016
durch Dr. Horst Stobbe. Hierbei wurden, unabhängig von den Einstufungen der
Bäume seitens der Stadt Köln, alle betroffenen Bäume in der Bonne r Straße aus
baumbiologischer Sicht begutachtet. Zudem wurden auch noch fünf Gehölze i n der
Marktstraße hinsichtlich der o. g. Kriterien überprüft. In einige Fäll en war die
Zuordnung hinsichtlich der Leitungstrassen im Wurzelbereich der Bäume nicht ganz
eindeutig zu bestimmen. Dann wurde zugunsten der Bäume entschieden und eine
Einstufung in die Kategorie gelb mit Fragezeichen vorgenommen. Bei di esen
Bäumen bedarf es in jedem Fall vor Beginn der Umpflanzung einer Suc hschachtung
in Handarbeit zur Prüfung der Verpflanzfähigkeit.
Bei der Ortsbesichtigung anwesend waren seitens der Stadt Köln Her r Johannes
Stuffrein, Frau Andrea Gawlich und Frau Karima Deichmann und die Ergebnisse der
Untersuchung wurden bereits vor Ort erläutert.
Für den Ortstermin wurden keine weiteren Unterlagen zur Verfügung ges tellt, es
wurde jedoch auf die bereits im Vorwege zur Verfügung gestellten Unterlagen sowie
die vorangegangenen Ergebnisprotokolle des Instituts für Baumpflege
zurückgegriffen.
Projekt-Nr. 41-16-01-66b Seite 4 von 5
6. Feststellungen vor Ort
Bei dem Ortstermin erfolgte zunächst eine kurze Besprechung. Anschl ießend wurde
die Begehung der Bonner Straße durchgeführt. Hierbei wurden die Bäume einzeln in
Augenschein genommen und hinsichtlich der folgenden Parameter geprüft: Der
Stammumfang wurde gemessen und es erfolgte eine Vitalitätsansprache auf Basis der
Methode Roloff 1. Die Bäume wurden weiterhin hinsichtlich vorhandener Schäden
und Defektsymptome analog der FLL-Baumkontrollrichtlinien 2 kontrolliert. Dieses
wurde erforderlichenfalls dokumentiert (siehe Tabellen im Anhang). H ierauf
aufbauend erfolgte eine Einteilung der Bäume einzelbaumweise in die o. g.
Kategorien:
1. Grün = verpflanzfähig
2. Gelb = bedingt verpflanzfähig
3. Rot = nicht verpflanzfähig
Vorab bestand Einigkeit darüber, dass nur die Bäume verpflanzfähig sind, die in die
Kategorien „grün – grün“ oder „grün – gelb“ eingestuft wurden. Für Bäume mit der
Einstufung zweimal gelb oder schlechter (rot) ist das Risiko für e ine Umpflanzung
zu groß bzw. sie ist nicht möglich, so dass keine Umpflanzung erfolgen soll . Die
einzelbaumweise Darstellung der Ergebnisse, und zwar sowohl die te chnischen als
auch die baumbiologischen, befindet sich in den Tabellen im Anhang.
An den insgesamt 193 begutachteten Baumstandorten in der Bonner Straße u nd der
Marktstraße stehen derzeit 179 Bäume, von denen 18 Linden nach den o. g. Kriterien
verpflanzfähig sind. Hierbei handelt es sich stets um Nachpflanzungen aus den letzten
20 Jahren mit Stammumfängen ≤ 100 cm, die eine gute Vitalität aufweisen und
zudem keine Schäden im Holzkörper haben und die aus technischen Gründen auch
1 ROLOFF, A., 2001: Baumkronen. Verständnis und praktische Bedeutung eines komplexen Naturphänomens.
Verlag Eugen Ulmer, Stuttgart, 165 S.
2 Richtlinien für Regelkontrollen zur Überprüfung de r Verkehrssicherheit von Bäumen –
Baumkontrollrichtlinien (2010). Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V. (FLL),
Bonn, 53 S.
Projekt-Nr. 41-16-01-66b Seite 5 von 5
verpflanzfähig sind. Diese Bäume wurden am Stamm seitens der St adt Köln
fortlaufend von 1 bis 18 nummeriert (siehe hierzu auch die Tabellen i m Anhang , 4.
Spalte). Hierbei handelt es sich um die Bäume mit den Kataste r-Nummern GA9,
GA10, G58, GA16, G59, GA19, GA21, G63, GA22, GA23, G66, GA24, G67, G69,
G84, G100, G 123, U52. Diese Nummern befinden sich ebenfalls in der Tabe lle im
Anhang.
Bei allen anderen Bäumen ist eine Verpflanzung aus einem oder me hreren der o. g.
Kriterien und somit aus technischen und/oder baumbiologischen Gründen nicht
möglich bzw. aufgrund der Vorschäden oder technischen Schwierigkeiten sehr
risikoreich und somit nicht sinnvoll.
Hamburg, den 06. Dezember 2016
Dr. Horst Stobbe
Anhang:
- Tabelle 1: Ergebnisse der Bestimmung der Verpflanzfähigkeit der B äume in der
Marktstraße
- Tabelle 2: Ergebnisse der Bestimmung der Verpflanzfähigkeit der B äume in der
Bonner Straße
Tabelle 1: Ergebnisse der Bestimmung der Verpflanzfähigkeit der Bäume
in der Marktstraße
Baumnummer lt.
Baumkataster
Standort
auf
Leitung
Verpflanzfähig aus Sicht
der Baumbiologie Verpflanzfähigkeit
6 nein Ø > 100 cm nein
7 nein Ø > 100 cm nein
8 nein Ø > 100 cm nein
9 nein Ø > 100 cm nein
10
nein
Ø > 100 cm
nein; wird jedoch am
Standort erhalten
Legende: Ø = Stammdurchmesser in 1,0 m Höhe; Vitalität = Vitalitätsstufe nach den Kriterien von
ROLOFF; (x) = Nummerierung der zu verpflanzenden Bäume am Stamm
Projekt Nr.: 41-16-01-66
Tabelle 2: Ergebnisse der Bestimmung der Verpflanzfähigkeit der Bäume
in der Bonner Straße
Baumnummer lt.
Baumkataster
Standort
auf
Leitung
Verpflanzfähigkeit aus Sicht der
Baumbiologie Verpflanzfähigkeit
GA 23 ja Ø > 100 cm nein
G23 ja nein
G24 nein Ø > 100 cm nein
G25 ja Ø > 100 cm nein
G26 ja nein
G27 fehlt
G28 ja Ø > 100 cm nein
G29 ja Ø > 100 cm nein
G30 fehlt
G31 ja Schäden nein
G32 ja Schäden nein
G37 ja Ø > 100 cm nein
GA1 ja einseitige Krone nein
G34 ja Ø > 100 cm nein
GA2 ja Vitalität 2 nein
G34 ja Ø > 100 cm nein
GA3 ja Vitalität 2 nein
G36 ja Ø > 100 cm nein
G37 ja Ø > 100 cm nein
GA4 nein Ø > 100 cm; Vitalität 2 nein
G38 ja nein
G39 ja Vitalität 2 nein
GA5 nein Vitalität 2, Astungswunden nein
G40 ja Vitalität 2 nein
G41 ja Ø > 100 cm nein
GA6 nein Ø > 100 cm nein
G42 ja Vitalität 2 nein
G43 ja Vitalität 2, Astungswunden nein
GA7 nein Vitalität 2, einseitige Krone nein
G44 ja Ø > 100 cm nein
G44a ja Ø > 100 cm nein
G45 ja Vitalität 2- nein
GA8 nein große Astungswunde, einseitige Krone nein
G46 ja nein
GA9 nein ja (1)
G47 ja Ø > 100 cm nein
G48 ja Ø > 100 cm nein
G49 ja Ø > 100 cm nein
GA10 nein ja (2)
G50 ja Ø > 100 cm nein
G51 ja große Astungswunde nein
G51b ja Ø > 100 cm nein
G52 ja nein
Legende: Ø = Stammdurchmesser in 1,0 m Höhe; Vitalität = Vitalitätsstufe nach den Kriterien von
ROLOFF; (x) = Nummerierung der zu verpflanzenden Bäume am Stamm Projekt Nr.: 41-16-01-66
Tabelle 2: Ergebnisse der Bestimmung der Verpflanzfähigkeit der Bäume
in der Bonner Straße
Baumnummer lt.
Baumkataster
Standort
auf
Leitung
Verpflanzfähigkeit aus Sicht der
Baumbiologie Verpflanzfähigkeit
GA11 ja nein
G53 ja Ø > 100 cm nein
GA12 ja nein
G53a ja Vitalität 2, einseitige Krone nein
G54 ja nein
GA13 ja nein
G55 ja Ø > 100 cm nein
G56 ja Vitalität 2, einseitige Krone nein
G57 nein Ø > 100 cm; große Astungswunde nein
GA14 nein Vitalität 2, große Astungswunde nein
GA15 ja leicht schütter nein
G58 nein ja (3)
GA16 nein ja (4)
GA17 ja nein
G59 nein ja (5)
G60 nein Ø > 100 cm nein
GA18 nein Stammriss nein
GA19 ja (?) ja (6)
G61 nein Vitalität 2 nein
GA20 nein Zwiesel, Stammriss nein
G62 nein Vitalität 3 nein
GA21 nein ja (7)
G63 nein ja (8)
G64 nein Vitalität 2 nein
GA22 nein ja (9)
GA23 nein ja (10)
G65 ja Zwiesel nein
G66 nein ja (11)
GA24 nein ja (12)
G67 ja (?) ja (13)
G68 ja Vitalität 2 nein
G69 ja (?) ja (14)
G70 ja Ø > 100 cm; Astungswunde nein
G71 ja Vitalität 2 nein
G72 fehlt
G73 ja Ø > 100 cm nein
G74 ja Vitalität 2, einseitige Krone nein
G75 ja Ø > 100 cm; Astungswunde nein
G76 ja Vitalität 2- nein
G77 ja Vitalität 2- nein
G78 nein Vitalität 2-, einseitige Krone nein
G79 nein Ø > 100 cm; Vitalität 2 nein
G80 nein Vitalität 2, Anfahrschaden, einseitige Krone nein
G81 nein Ø > 100 cm; Vitalität 2- nein
G82 nein Ø > 100 cm; Vitalität 2- nein
G83 nein Vitalität 2- nein
Projekt Nr.: 41-16-01-66
Tabelle 2: Ergebnisse der Bestimmung der Verpflanzfähigkeit der Bäume
in der Bonner Straße
Baumnummer lt.
Baumkataster
Standort
auf
Leitung
Verpflanzfähigkeit aus Sicht der
Baumbiologie Verpflanzfähigkeit
G84 nein ja (15)
G85 nein Vitalität 2, einseitige Krone nein
G86 nein Ø > 100 cm; Vitalität 2 nein
G87 fehlt
GA25a ja Vitalität 2 nein
G88 fehlt
G89 ja Vitalität 2, einseitige Krone nein
G90 ja Vitalität 3 nein
G91 ja Vitalität 2- nein
G92 ja Ø > 100 cm; Vitalität 2 nein
G93 ja Ø > 100 cm; Vitalität 2 nein
G94 ja Vitalität 2 nein
G95 ja Ø > 100 cm nein
G96 ja Ø > 100 cm nein
G97 fehlt
G98 ja Vitalität 2, einseitige Krone nein
G99 ja Vitalität 2, Anfahrschaden nein
G100 ja (?) ja (16)
G101 ja Vitalität 2, große Astungswunde nein
G102 ja nein
G103 ja Vitalität 2 nein
G104 Leittrieb abgestorben nein
G105 ja Ø > 100 cm nein
G106 ja Vitalität 2 nein
G107 ja Ø > 100 cm; Vitalität 2 nein
G108 ja Ø > 100 cm; Vitalität 2 nein
G109 ja Ø > 100 cm; Vitalität 2 nein
G110 ja Ø > 100 cm; Vitalität 2 nein
G111 ja nein
G112 ja Ø > 100 cm; Vitalität 2- nein
G113 ja Ø > 100 cm; Vitalität 2- nein
G114 ja Ø > 100 cm; Vitalität 2- nein
G115 ja Ø > 100 cm; Vitalität 2- nein
G116 ja Vitalität 2- nein
G117 ja Ø > 100 cm nein
GA25b ja Vitalität 2, einseitige Krone nein
G118 ja Vitalität 2, einseitige Krone nein
GA25 nein Ø > 100 cm; Vitalität 2 nein
G119 ja Vitalität 2, einseitige Krone nein
G120 ja Ø > 100 cm; Vitalität 2- nein
GA26 nein Vitalität 2, große Astungswunde nein
G121 ja Vitalität 3 nein
G122 nein Ø > 100 cm; Vitalität 2- nein
G123 nein ja (17)
G124 nein Ø > 100 cm; Vitalität 2 nein
G125 nein Vitalität 2 nein
Projekt Nr.: 41-16-01-66
Tabelle 2: Ergebnisse der Bestimmung der Verpflanzfähigkeit der Bäume
in der Bonner Straße
Baumnummer lt.
Baumkataster
Standort
auf
Leitung
Verpflanzfähigkeit aus Sicht der
Baumbiologie Verpflanzfähigkeit
G126 nein Ø > 100 cm; Vitalität 2 nein
G127 nein Ø > 100 cm; Vitalität 2 nein
U92 ja Ø > 100 cm nein
U91 ja Vitalität 2 nein
U90 ja Vitalität 2 nein
U89 ja Vitalität 2, einseitige Krone nein
U88 ja Vitalität 2, einseitige Krone nein
U87 ja Vitalität 2 nein
U86 ja nein
U85 ja nein
U84 ja Vitalität 2 nein
U83a ja Vitalität 3 nein
U83 ja nein
U82 ja Vitalität 3 nein
U81 ja große Astungswunde nein
U80 ja Vitalität 2 nein
U79 ja Vitalität 2 nein
U78 ja Vitalität 2 nein
U77 ja einseitige Krone nein
U76 ja Vitalität 2, einseitige Krone nein
U75 ja Vitalität 2-, Anfahrschaden nein
U71 ja Ø > 100 cm; große Astungswunde,
Anfahrschaden nein
U70 ja Vitalität 2, große Astungswunde nein
U69 fehlt
U68 fehlt
U67 ja Ø > 100 cm; Vitalität 2 nein
U66 ja Ø > 100 cm; Vitalität 2 nein
UA1 nein Ø > 100 cm nein
UA2 nein Ø > 100 cm nein
U65 fehlt
U64 nein Ø > 100 cm; Mast im Weg nein
U63 ja Vitalität 2 nein
U62 ja Vitalität 2 nein
U61 fehlt
U60 nein Ø > 100 cm; große Astungswunde nein
U59 nein Ø > 100 cm; Trichterkrone nein
U58 nein Vitalität 2, große Astungswunde nein
U57 nein Ø > 100 cm; Vitalität 2 nein
U56 fehlt
U55 nein Ø > 100 cm; Vitalität 2 nein
U54 nein Vitalität 2, große Astungswunde nein
U53 fehlt
U52 nein ja (18)
U51 nein Zwiesel, große Astungswunde nein
U50 fehlt
Projekt Nr.: 41-16-01-66
Tabelle 2: Ergebnisse der Bestimmung der Verpflanzfähigkeit der Bäume
in der Bonner Straße
Baumnummer lt.
Baumkataster
Standort
auf
Leitung
Verpflanzfähigkeit aus Sicht der
Baumbiologie Verpflanzfähigkeit
U49 ja Ø > 100 cm; Vitalität 2 nein
U48 ja Ø > 100 cm; Vitalität 2 nein
U47 fehlt
U46 ja Vitalität 2, Trichterkrone nein
U45 ja Ø > 100 cm; große Astungswunde nein
U44 ja Stammriss nein
U43 ja Anfahrschaden nein
U42 nein Vitalität 2, Anfahrschaden nein
Projekt Nr.: 41-16-01-66
Anlage 05 - Ergebnisprotokoll Prof. Dr. Dujesiefken Ortstermin 26.10.2016
31639 Zeichen
IfB INSTITUT FÜR BAUMPFLEGE GmbH & Co. KG, Brookkehre 60, 21029 Hamburg. AG Hamburg HRA 117216
Komplementärin: Arboristik Verwaltungs- GmbH, AG Hamburg HRB 130348, Geschäftsführer: Dr. Horst Stobbe
Prof. Dr. Dirk Dujesiefken und Dr. Horst Stobbe sind ö.b.v. Sachverständige für Baumpflege, -sanierung und -bewertung der LWK Schleswig-Holstein
E-Mail: info@institut-fuer-baumpflege.de - www.institut-fuer-baumpflege.de - USt-IdNr.: DE292977665
ERGEBNISPROTOKOLL
DER ORTSBESICHTIGUNG UND DISKUSSION VOR ORT
BEZÜGLICH DER DRITTEN BAUSTUFE
DER NORD-SÜD STADTBAHN IN KÖLN
HIER: ZUR VERPFLANZFÄHIGKEIT DER BÄUME IN DER
BONNER STRASSE
Projekt-Nr. 41-16-01-66a
09. November 2016
Projekt-Nr. 41-16-01-66a Seite 1 von 28
INHALTSVERZEICHNIS
Seite
1. ANLASS UND ZWECK ........................................................................................... 2
2. AUFTRAGGEBER .................................................................................................... 3
3. ZUR METHODIK ..................................................................................................... 4
4. FESTSTELLUNGEN VOR ORT .............................................................................. 7
4.1 Baum Nr. 3 ......................................................................................................... 7
4.2 Baum Nr. 4 ......................................................................................................... 7
4.3 Baum Nr. 5 ....................................................................................................... 14
4.4 Baum Nr. 6 ....................................................................................................... 14
4.5 Baum Nr. 7 ....................................................................................................... 14
5. ERGEBNISPROTOKOLL DER GEMEINSAMEN ORTSBESICHTIGUNG UND
BERATUNG ................................................................................................................. 21
6. FAZIT DER GEMEINSAMEN BERATUNGEN ................................................... 24
7. KOSTENSCHÄTZUNG .......................................................................................... 27
Dieses Gutachten ist ausschließlich zum Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Eine Weitergabe an dritte
Stellen ist zulässig, jedoch nur in vollständiger F orm ohne Herausnahme von Textteilen oder Abbildun-
gen. Für dieses Gutachten gelten die gesetzlichen B estimmungen des Urheberrechts. Eine Vervielfälti-
gung dieser Arbeit, von Textteilen oder Abbildungen bedarf des schriftlichen Einverständnisses des Ver-
fassers.
Projekt-Nr. 41-16-01-66a Seite 2 von 28
1. ANLASS UND ZWECK
In Köln in der Bonner Straße wird zurzeit die dritte Baustufe der Nord-Süd Stadt-
bahn geplant. Es wird diskutiert, ob die nach den bisherigen Planungsunterlage n
überplanten Bäume durch ein Umpflanzen, bzw. durch ein Auspflanzen für die
Zeit der erforderlichen Bauarbeiten und die Rückführung der Bäume an die Bon-
ner Straße nach Abschluss der Bauarbeiten möglich ist. Zu diesem Anlass gab es
bereits eine Ortsbegehung und Besprechung am 08. September 2016 (s. Erge b-
nisprotokoll des Instituts für Baumpflege, Projekt-Nr. 41-16-01-66). B ei dieser
Besichtigung wurden an mehreren Standorten die verschiedenen Probleme und
Lösungsansätze diskutiert. Es wurde weiterhin festgestellt, dass der Baumbestand
in der Bonner Straße unterschiedlich alt und vor allem auch unterschiedlich vital
ist. Weiterhin wurde thematisiert, dass sich im Wurzelbereic h der Bäume ver-
schiedene Ver- und Entsorgungsleitungen befinden und damit auch Probleme bei
Verpflanzungen entstehen können.
Am Ende dieser Beratungen wurde festgelegt, dass zur Klärung der ans tehenden
Fragen an verschiedenen Standorten die Wurzeln der Straßenbäume freige legt
werden müssen. Durch diese Voruntersuchung kann geklärt werden, welche
Bäume überhaupt verpflanzbar sind. Ausgewählt wurden hierzu zunächst si eben
Bäume auf beiden Seiten der Straße sowie auch im Mittelstreifen. Es handelt sich
sowohl um ältere als auch um jüngere Linden, die zudem auch in unt erschiedli-
chen Abschnitten in der Straße bzw. an unterschiedlichen Standorten stehen (z. B.
kleine Baumscheibe, offene Rasenfläche im Seitenstreifen).
Zum Abschluss der Besprechung am 08. September 2016 wurde vereinbart, dass
diese Untersuchungen in der 43. KW durchgeführt werden sollen. Dieser Ortster-
min und Besprechung gilt für alle Beteiligten, und zwar sowohl für die Vertreter
der Stadt Köln sowie für Vertreter der Bürgerinitiative und die von ihnen hinzu-
gezogenen Gutachter. Für die Gesamtkoordination und Diskussionsleitung wurde
Prof. Dr. Dirk Dujesiefken vom Institut für Baumpflege Hamburg, bestimmt.
Projekt-Nr. 41-16-01-66a Seite 3 von 28
Ziel dieser gemeinsamen Begutachtungen und Besprechungen vor Ort ist es, die
Möglichkeiten des Verpflanzens sowohl hinsichtlich der Verpflanzfähigkeit der
Bäume als auch hinsichtlich der technischen Möglichkeiten des Ver pflanzens
auszuloten, um letztendlich eine gemeinsame Lösung, die von allen B eteiligten
mitgetragen werden kann, zu erarbeiten.
2. AUFTRAGGEBER
Die Untersuchung wurde am 18. Oktober 2016 schriftlich in Auftrag gegeben
vom
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
Stadthaus
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Auftrags-Nr. 671/41-52387.
Für die Rechnungsstellung ist folgende Rechnungsanschrift zu verwenden:
Stadt Köln
Amt für Brücken und Stadtbahnbau
Projektltg. 3. Baustufe Nord-Süd Stadtbahn
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln.
Das Ergebnisprotokoll hat die Projekt-Nr. 41-16-01-66a erhalten.
Projekt-Nr. 41-16-01-66a Seite 4 von 28
3. ZUR METHODIK
Zur Klärung der Frage, ob die Bäume oder ein Teil des Baumbestan des an der
Bonner Straße verpflanzfähig ist, wurden im Vorfeld der geplanten Ortsbesichti-
gung und Besprechung zunächst sieben repräsentative Bäume in der Bonner
Straße für eingehende Untersuchungen ausgewählt. Es handelt sich hierbei um
unterschiedlich alte Linden auf unterschiedlichen Standorten auf beiden S eiten
der Straße sowie im Mittelstreifen. Aufgrund der Vorverlegung des gemeinsamen
Ortstermins vom 27. auf den 26. Oktober 2016 sowie technischer Schwierigke i-
ten der Firma mit dem Erdstoffsauger war es bis zu dem Ortstermin nur möglich,
insgesamt fünf Bäume in der geplanten Art und Weise im Wurzelbere ich freizu-
legen.
Bei den Bäumen Nr. 1 und 2 in der Bonner Straße vor den Häusern Nr. 311 bis
313 sowie 319a konnten die Erdarbeiten nur begonnen werden. Es handelt sich
jeweils um extrem kleine Baumscheiben in einem stark versie gelten Umfeld.
Diese Bäume haben von den ausgewählten Linden die problematischste n Stand-
orte.
Die Bäume Nr. 3 und 4 befinden sich in der Bonner Straße Ecke Raderberggürtel
vor Haus Nr. 350 in einer Rasenfläche.
Baum Nr. 5 befindet sich im Mittelstreifen der Bonner Straße vor Haus Nr. 484.
Baum Nr. 6 befindet sich im Seitenstreifen in einer eingefassten Baumscheibe vor
Haus Nr. 364.
Baum Nr. 7 befindet sich ebenfalls in einer eingefassten Baums cheibe vor Haus
Nr. 530, und zwar im Mittelstreifen.
Projekt-Nr. 41-16-01-66a Seite 5 von 28
An den Bäumen Nr. 3 bis 7 erfolgte baumschonend gemäß DIN 18 920 1 und RAS-
LP 4 2 mit einem Erdstoffsauger im erforderlichen Umfang das Freilegen der vor-
handenen Wurzeln. Anhand des freigelegten Wurzelwerkes kann die Verpflanz -
fähigkeit der Bäume gut eingeschätzt werden. Da die größte Verpfla nzmaschine
in Deutschland eine Rundspatenmaschine mit einem Durchmesser von 3 m ist,
erfolgten die Freilegungen in dieser Größe an den ausgewählten Bäumen. V or-
handenes Pflaster oder Asphalt im Gehwegbereich wurde hierfür aufgeno mmen.
Es wurde jedoch entschieden, für diese Untersuchungen vorhandene Hochborde
oder die Fahrbahn in Baumnähe nicht anzutasten, um den Aufwand und damit die
Kosten in einem vertretbaren Rahmen zu halten. Anhand der Wurzelentwicklun-
gen im Bereich der Hochborde kann auch auf die Wurzelausdehnung in den be-
festigten Bereichen geschlossen werden.
Die freigelegten Wurzeln wurden unmittelbar nach der Absaugung mit f euchten
Jutetüchern abgedeckt und somit entsprechend DIN 18 920 geschützt. Für di e
gemeinsame Begutachtung sowie die anschließende Datenaufnahme wurden die
Wurzeln kurzzeitig freigelegt und anschließend wieder abgedeckt.
Auf städtischen Standorten ist der Wurzelbereich der Bäume unterschiedlich groß
und hängt vor allem von den örtlichen Gegebenheiten ab. Aus biologischer Sicht
sind fast alle Straßenstandorte als gestörte Standorte zu bezeichne n, d. h. es gibt
hier Auffüllung, Verdichtungen, Bauwerke im Untergrund, wie Fundamentreste
oder ältere Straßenpflaster in tieferen Schichten, sowie Ver- und Entsorgungslei-
tungen. Aufgrund der auf städtischen Standorten üblichen Verdichtungen ist di e
1 DIN 18 920, 2014: Vegetationstechnik im Landschafts bau - Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vege ta-
tionsflächen bei Baumaßnahmen. Beuth-Verlag Berlin, 8 S.
2 RAS-LP 4, 1999: Richtlinie für die Anlage von Stra ßen, Teil: Landschaftspflege, Teil 4: Schutz von Bä umen, Ve-
getationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen. For schungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Köln,
32 S.
Projekt-Nr. 41-16-01-66a Seite 6 von 28
Wurzelentwicklung der Bäume i. d. R. deutlich flacher als am natürlichen Stand-
ort, z. B. im Wald. Weiterhin kann die Wurzelausdehnung aufgrund der Einen-
gung im Straßenbereich relativ klein sein oder auch umgekehrt aufgrund von vor-
handenen Substraten oder aufgrund von Leitungstrassen auch weit außerhalb des
Stammes sich befinden.
Gemäß DIN 18 920 umfasst der Wurzelbereich von Bäumen die Bodenflä che
unterhalb der Krone zuzüglich 1,5 m nach allen Seiten. Trotz der o. g. Einfluss-
faktoren ist dieser in der DIN 18 920 aufgeführte Wert selbst am Straßenstandort
eine geeignete Größenordnung und kann bei Vorplanungen als Ausgangwert her-
angezogen werden.
Da bei dem Verpflanzen von Bäumen aufgrund der technischen Gegebenheite n,
d. h. aufgrund der Größe der Verpflanzmaschinen, ein Wurzelballen mit ei nem
Durchmesser von maximal 3 m gestochen werden kann, bedeutet ein solcher Vor-
gang zwangsläufig ein Durchtrennen der Wurzeln in ca. 1,5 m Entfernung von
der Stammmitte und dadurch auch einen Verlust der weiter außerhal b liegenden
Wurzeln. Wurzelverluste sind bei der Großbaumverpflanzung das wesent liche
Problem. Auch bei der Verpflanzung von größeren Gehölzen in der Baumschule
entstehen beim Verpflanzen der Bäume Wurzelverluste. Im Allgemeinen wird in
der Baumschule ein Baum verpflanzfähig gehalten indem er regelmäßi g, z. B.
alle drei bis vier Jahre, an einen neuen Standort gesetzt wird. Ver längert man
diesen Zyklus, bestehen größere Anwuchsschwierigkeiten und damit auc h eine
größere Zahl an Ausfällen, selbst in der Baumschule.
Zur Quantifizierung der zu erwartenden Wurzelverluste bzw. der Verle tzungen
des vorhandenen Wurzelbereichs erfolgte ein Aufmaß der zu durchtrennenden
Wurzeln hinsichtlich des Durchmessers in ca. 1,5 m Entfernung zur Stammmitte.
Weiterhin wurde der durchschnittliche Kronendurchmesser der begutachtet en
Bäume gemessen.
Projekt-Nr. 41-16-01-66a Seite 7 von 28
Nach der Begutachtung des Wurzelraumes wurde vereinbart, dass von Seiten der
Stadt Köln die freigelegten Wurzeln wieder umgehend mit Erde angede ckt wer-
den und der ursprüngliche Zustand an der Straße wiederhergestellt wird.
4. FESTSTELLUNGEN VOR ORT
4.1 Baum Nr. 3
Die untersuchte Linde steht in einer Rasenfläche vor dem REWE-Markt (Abb. 1).
Der Baum besitzt einen Kronendurchmesser von 13,5 m. Im Außenbereich des
zu stechenden Ballens befinden sich insgesamt 22 Wurzeln mit Durchme ssern
zwischen 2 und 10 cm (6 x 2 cm, 3 x 2 cm, 2 x 4 cm, 4 x 5 cm, 2 x 6 cm, 1 x 7
cm, 2 x 8 cm, 2 x 10 cm). Alle Wurzeln befinden sich in den oberen 20 cm des
Bodens.
Der Stammfuß befindet sich an einem Hochbord mit Betonrückenstütze. Weiter-
hin ist im Wurzelbereich in Stammnähe ein Kabel vorhanden (Abb. 3).
4.2 Baum Nr. 4
Es handelt sich hierbei um die Nachbarlinde in der Rasenfläche vor dem REWE-
Markt (Abb. 4). Der jüngere Baum hat einen Kronendurchmesser von 5,5 m. Im
Außenbereich des abzustechenden Ballens zur Verpflanzung befinden sich i ns-
gesamt 24 Wurzeln mit Durchmessern zwischen 2 und 8 cm (Abb. 5). In dem
Wurzelbereich mit 3 m Durchmesser befinden sich zudem Betonreste (Abb. 6).
Projekt-Nr. 41-16-01-66a Seite 8 von 28
Abb. 1: Die Linde Nr. 3 in der Rasenfläche
Projekt-Nr. 41-16-01-66a Seite 9 von 28
Abb. 2: Viele Starkwurzeln im freigelegten Bereich und Einschränkungen des
Wurzelbereichs durch das Hochbord mit Betonrückenstütze
Projekt-Nr. 41-16-01-66a Seite 10 von 28
Abb. 3: Kabel im Wurzelbereich
Projekt-Nr. 41-16-01-66a Seite 11 von 28
Abb. 4: Der jüngere Nachbarbaum Nr. 4
Projekt-Nr. 41-16-01-66a Seite 12 von 28
Abb. 5: Auch die jüngere Linde hat ein weitstreichendes Wurzelwerk
Projekt-Nr. 41-16-01-66a Seite 13 von 28
Abb. 6: Beton im Boden nahe der Linde Nr. 4
Projekt-Nr. 41-16-01-66a Seite 14 von 28
4.3 Baum Nr. 5
Die Linde vor Haus Nr. 484 befindet sich im Mittelstreifen der St raße und hat
einen Kronendurchmesser von 5,5 m (Abb. 7). Dieser jüngere Baum weis t im
Randbereich des abzustechenden Ballens insgesamt 12 Wurzeln mit Durch mes-
sern zwischen 2 und 7 cm auf (2 x 2 cm, 5 x 3 cm, 1 x 5 cm, 3 x 6 cm, 1 x 7 cm).
Die Wurzeln sind ausschließlich parallel zur Fahrbahn gewachsen in e inem ca.
1,5 m breiten Streifen (Abb. 8). In Richtung der beiden Fahrbahnen ist keine Wur-
zelentwicklung vorhanden.
4.4 Baum Nr. 6
Der Baum Nr. 6 befindet sich vor Haus Nr. 364 in einem Seitenstre ifen (Abb. 9)
und hat einen Kronendurchmesser von 10,5 m. Die Linde steht in einer B aum-
scheibe, die nach allen Seiten durch ein Betonbord in 70 bis 90 cm Abstand zum
Stamm eingefasst ist. Der Baum steht somit eingeengt in diese r Baumscheibe.
Aus der Baumscheibe sind insgesamt fünf Wurzeln herausgewachsen, die Durch-
messer von 2 bis 15 cm aufweisen (1 x 2 cm, 2 x 3 cm, 1 x 4 cm, 1 x 15 cm, Abb.
10).
4.5 Baum Nr. 7
Die Linde steht vor Haus Nr. 530 im Mittelstreifen und weist einen Kronendurch-
messer von 6 m auf. Auch dieser Baum steht in einer Baumscheibe. Die Abstände
zwischen Baum und dem Betonbord betragen zwischen 40 cm und 1,2 m. Auch
bei diesem Baum sind die Wurzeln überwiegend parallel zu den Fahrbahnen ent-
wickelt (Abb. 11). In ca. 1,5 m Abstand vom Stamm wurden insgesamt 13 Wur-
zeln mit 2 bis 10 cm Durchmesser festgestellt (5 x 2 cm, 1 x 3 cm, 2 x 4 cm, 2 x
5 cm, 2 x 8 cm, 1 x 10 cm). In einem Bereich wurde ein ganzes Wurzelpa ket
bestehend aus insgesamt 8 stärkeren Wurzeln festgestellt. Nahe der Fahrbahn be-
finden sich keine Wurzeln (Abb. 12).
Projekt-Nr. 41-16-01-66a Seite 15 von 28
Abb. 7: Die Linde Nr. 5 im Mittelstreifen der Bonner Straße
Projekt-Nr. 41-16-01-66a Seite 16 von 28
Abb. 8: Wurzelentwicklung parallel zur Fahrbahn
Projekt-Nr. 41-16-01-66a Seite 17 von 28
Abb. 9: Die Linde Nr. 6 gehört zu den vitalsten Bäumen in der Straße
Projekt-Nr. 41-16-01-66a Seite 18 von 28
Abb. 10: Der vitalste Baum hat die stärkste aller freigelegten Wurzeln
mit 15 cm Durchmesser
Projekt-Nr. 41-16-01-66a Seite 19 von 28
Abb. 11: Bei Linde Nr. 7 im Mittelstreifen wachsen die Wurzeln fast aus-
schließlich parallel zu den Fahrbahnen
Projekt-Nr. 41-16-01-66a Seite 20 von 28
Abb. 12: Nahe der Fahrbahn sind keine Wurzeln gewachsen
Projekt-Nr. 41-16-01-66a Seite 21 von 28
5. ERGEBNISPROTOKOLL DER GEMEINSAMEN ORTSBESICHTIGUNG
UND BERATUNG
Vor Beginn der gemeinsamen Ortsbesichtigung trafen sich bereits vor 13.00 Uhr
einige Vertreter der Stadt Köln sowie der Bürgerinitiative an den zu begutachten-
den Bäumen in der Bonner Straße. Offizieller Beginn der gemeinsam en Ortsbe-
gehung und Besprechung war 13.00 Uhr. Eingeladen zu diesem Treffen waren
folgende Personen: Herr Dr. Bauer (Amt für Landschaftspflege und Gr ünflä-
chen), Frau Gawlich (Amt für Straßen und Verkehrstechnik), Frau D eichmann
(Amt für Brücken und Stadtbahnbau), Herr Stuffrein (Amt für Landschaftspflege
und Grünflächen), Herr Lattorf (NaBis e.V.), Herr Menke (Forstbetri eb für
Baumpflege), Herr Rademacher (Initiativkreis Bayenthal-Mari enburg), Herr
Reeps (Garten- und Landschaftsplaner) sowie Herr Prof. Dr. Dujesiefken (Institut
für Baumpflege Hamburg).
Nach einer kurzen Vorstellungsrunde erfolgte eine Einführung in die anstehenden
Themen für diesen Besprechungstermin durch Prof. Dr. Dirk Dujesiefke n. Das
Hauptthema war die Verpflanzfähigkeit der Bäume entlang der Bonner Straße.
Auf die Verpflanzfähigkeit wirken verschiedene Faktoren ein: Grundsätzlich gibt
es biologische und technische Rahmenbedingungen. Zu den biologischen gehört
vor allem die Vitalität des Baumes, die Menge der bereits vorhandenen Vorschä-
den (z. B. Wunden, Faulstellen, Risse) sowie das Alter am Standort bzw. die
Größe des Baumes. Die Baumgröße ist auch ein wesentlicher Faktor bezüglich
der technischen Machbarkeit. Für ein Verpflanzen muss der Baum auch trans-
portfähig sein, d. h. er muss auch bei einem liegenden Transport entsprechend des
Lichtraumprofils der Straße transportfähig sein: Das Fahrzeug und der Baum dür-
fen i. d. R. zusammen nicht höher als 4 m sein. Andernfalls ist ein Tr ansport un-
terhalb von Brücken, Leitungen, Ampelanlagen, Schildern sowie unterhalb vor-
handener Baumkronen nicht möglich. Jüngere Bäume sind in der Krone noch
Projekt-Nr. 41-16-01-66a Seite 22 von 28
elastischer, so dass die Äste für die Fahrt u. U. zusammengebunden werden kön-
nen. Bei größeren Bäumen kann die Krone nur durch einen deutlichen Rück-
schnitt kleiner und damit transportfähig gemacht werden.
Eine weitere technische Rahmenbedingung ist das Gesamtgewicht d es zu ver-
pflanzenden Baumes. Größere Bäume besitzen nicht nur eine größere Krone, son-
dern auch ein größeres Wurzelwerk, so dass der Wurzelballen bei älteren Bäumen
größer und damit schwerer wird. Auch hierdurch ist die Verpflanzbarkeit von
Altbäumen limitiert. Mit zunehmendem Alter geht eine Verpflanz ung auch mit
einem immer größeren Verlust an Wurzelvolumen einher.
Abschließend ist ein weiteres technisches Problem das Vorhandensei n von bau-
lichen Einrichtungen, wie beispielsweise Bordsteine oder Beton sowi e Ver- und
Entsorgungsleitungen im Wurzelbereich. Dies schränkt die Nutzung der größte n
in Deutschland verfügbaren Verpflanzmaschine ein oder schließt sie aus.
Aufgrund dieser Einflussfaktoren kann ohne zumindest orientierende Aufgrabun-
gen über die Wurzelausdehnung und die möglichen Wurzelschäden durch eine
Großbaumverpflanzung nur spekuliert werden.
Zusätzlich zu den Rahmenbedingungen am vorhandenen Standort müssen am
neuen Standort bessere Wachstumsbedingungen als in der Bonner Straße für die
Bäume herrschen. Mit einer bloßen Umpflanzung ist es nicht getan. Wie bei einer
Neuanpflanzung aus einer Baumschule bedarf es auch hier einer Anwachspflege.
In den ersten drei bis fünf Jahren nach der Verpflanzung kommt eine besonde re
Bedeutung der Wässerung in den Sommermonaten zu.
Nach den Erläuterungen dieser grundsätzlichen Einflussfaktoren erfolgte eine Be-
gutachtung der Bäume in der Straße. Hierbei wurden besonders die im Vo rwege
freigelegten Bäume Nr. 3 bis 7 begutachtet. Die Ergebnisse der Date naufnahme
befinden sich im Kapitel 4.
Projekt-Nr. 41-16-01-66a Seite 23 von 28
Während der gemeinsamen Ortsbesichtigung wurde deutlich, dass bei al len be-
gutachteten Bäumen eine Großbaumverpflanzung zu einem z. T. erheblic hen
Wurzelverlust führen wird. Es bestand Einigkeit darüber, dass bei de n älteren
Bäumen in der Straße sowie bei vorgeschädigten Bäumen hinsichtlich V italität
bzw. Holzzustand eine Verpflanzung ausgesprochen schwierig ist. Es besteht bei
diesen Bäumen ein hohes Anwachsrisiko, also die Gefahr, dass sie das Verpflan-
zen nicht überleben.
Es wurde weiterhin deutlich, dass selbst bei den jüngeren Bäumen in de r Straße,
die mit einem Wurzelballen von 3 m Durchmesser ausgepflanzt wer den, eine
Rückführung der Bäume an die Straße nach Abschluss der Bauarbeiten nicht
möglich ist, da die eingeplanten Baumstandorte nach Fertigstellung der Stadtbahn
maximal eine Breite von 1 m haben werden. Es müssten also für das Einpflanzen
an den neuen Standorten nochmals erhebliche Wurzelverluste an den Bäumen
erfolgen. Das Anwachsrisiko ist damit so groß, dass dieses kein geei gnetes Vor-
gehen zum Schutz und Erhalt der Bäume ist. Hierin bestand letzt lich bei allen
Beteiligten Einigkeit.
Auf Vorschlag von Herrn Rademacher könnten jedoch die verpflanzfähigen
Bäume einen neuen (endgültigen) Standort erhalten, und zwar auf der Fläc he im
Grüngürtel „Am Wasserwerkswäldchen“. Diese Fläche hat für die Bä ume in der
Bonner Straße eine gute Erreichbarkeit, d. h. es sind relativ kurze Transportwege
vorhanden. Diese Option soll von Seiten der Stadt geprüft werden. Auf jeden Fall
ist aus biologischer Sicht, wenn überhaupt, nur eine einmalige Verpflanzung sinn-
voll. Grundvoraussetzung hierfür ist auch, dass nach der Verpflanzung die durch
das Abstechen und den Transport extrem gestressten Bäume am neuen Standort
sehr gute Rahmenbedingungen vorfinden. Das Verpflanzen in einen anderen
„Stressstandort“ ist nicht erfolgversprechend. Einigkeit besteht darin , dass ver-
pflanzte Bäume an einem geeigneten neuen Standort auch wieder hinsichtlich ih-
rer ökologischen Funktionen ihre Wirksamkeit entfalten können.
Projekt-Nr. 41-16-01-66a Seite 24 von 28
Nach Abschluss der Bauarbeiten in der Bonner Straße ist das Anpfl anzen neuer
und damit zusätzlicher Bäume geplant. In der Bonner Straße soll eine Baumschul-
ware mit einem Stammumfang von 20/25 cm gepflanzt werden (übliche Pfl anz-
größe 18/20 cm Stammumfang). Solche Bäume haben erfahrungsgemäß gute Ent-
wicklungschancen an der Straße, wenn gute Pflanzvorbereitungen durchgeführt
worden sind.
In den Medien wird immer wieder von spektakulären Großbaumverpflanzungen
berichtet. Es gibt tatsächlich einzelne Fälle, bei denen selbst größe r Bäume als
die in der Bonner Straße erfolgreich verpflanzt worden sind. Bei derartigen Bäu-
men handelt es sich jedoch fast ausschließlich um Bäume in Parka nlagen oder
Gärten, praktisch niemals um Straßenbäume. Ein weiterer Aspekt für eine erfolg-
reiche Großbaumverpflanzung ist die Vorbereitung des Wurzelballens möglichst
bereits ein Jahr vor der Umpflanzung, d. h. das Freilegen und Durchtrennen der
Wurzeln im Außenbereich des zukünftigen Ballens, ggf. das Einbringen von
durchwurzelungsfähigem Bodenmaterial in diesem Bereich, die Entsiegelung des
Bodens im Stammbereich sowie das regelmäßige Wässern. Alle diese Maßnah-
men sind an der Bonner Straße praktisch kaum durchführbar. Eine Orienti erung
an umgepflanzten Rekordbäumen ist somit im vorliegenden Fall nicht z ielfüh-
rend.
6. FAZIT DER GEMEINSAMEN BERATUNGEN
Als Fazit der Begehung kann festgehalten werden, dass die älteren Bäume in der
Bonner Straße für eine Verpflanzung ungeeignet bzw. extrem problematisch sind.
Dies gilt sowohl unter den biologischen als auch technischen Aspekten. Eine grö-
ßere Zahl an Bäumen ist, unabhängig vom Alter, hinsichtlich der Vit alität ge-
schwächt. Geschwächte Bäume sind ebenfalls problematisch im Zusammenhang
mit einer Umpflanzung. Einige Bäume weisen z. T. erhebliche Vorsc häden auf,
wie z. B. Anfahrschäden, eingefaulte Wunden, Risse oder Kronenausbrüche. Hier
Projekt-Nr. 41-16-01-66a Seite 25 von 28
bestand Einigkeit darüber, dass auch für solche Bäume eine Verpflanz ung nicht
lohnend ist. Ein weiteres Problem sind vorhandene Ver- und Entsorgungsleitun-
gen in Baumnähe. Aus Sicht der Versorgung der Gebäude an der Bonner Straße
hätte eine maschinelle Beschädigung der Leitungen erhebliche Folgen. B ei ge-
mauerten Leitungen sowie den Versorgungseinrichtungen der Gaswerke wür den
auch für die zu beauftragende Baumpflege-Firma mit Verpflanzmaschi ne Prob-
leme entstehen.
Linden sind grundsätzlich gut zu verpflanzen. Im vorliegenden Fall sind die j ün-
geren Bäume in der Straße, die in den letzten zwei Jahrzehnten gepflanzt wurden,
aufgrund der geringeren Größe für eine Verpflanzung am ehesten geeignet. Nach
Einschätzung aller Beteiligten liegt der maximale Stammumfang noch verpflanz-
barer Bäume bei 100 – 120 cm. Voraussetzung hierfür ist jedoch wiede r die Art
der Wurzelausbreitung der Bäume. Bei Bäumen im Seitenstreifen haben sich die
Wurzeln offenbar überwiegend halbkreisförmig in Richtung Gehweg entwickelt,
im Mittelstreifen handelt es sich jedoch überwiegend nur um eine n schmalen
Pflanzstreifen parallel zur Fahrbahn, bei dem durch eine Verpflanzung der größte
Teil des Wurzelwerkes verloren gehen würde und dadurch die Verpflanzung nicht
erfolgversprechend ist.
Auf Basis dieser Beschlusslage wurde das weitere Vorgehen gemeinsam bespro-
chen. Zunächst sollen die Bäume in den vorhandenen Lageplänen gekennzeichnet
werden, bei denen im Wurzelbereich Ver- und Entsorgungsleitung vorhanden
sind. Hier wird es aller Voraussicht nach nicht überall eine klare Ja/Nein-Ent-
scheidung geben, sondern letztendlich drei Arten der Zustandsbewertung:
1. Verpflanzfähig, da keine Versorgungsleitungen in Baumnähe (1,5 m im
Radius, ca. 3 m Durchmesser) vorhanden.
2. Nur bedingt verpflanzfähig, da z. B. aufgrund vorhandener Leitungen der
Wurzelballen nicht zentrisch oder nicht in voller Tiefe gestochen w erden
kann.
Projekt-Nr. 41-16-01-66a Seite 26 von 28
3. Nicht verpflanzfähig aufgrund funktionsfähiger Leitungen in Baumnähe.
Aus biologischer Sicht gibt es ebenfalls eine derartige Dreiteilung:
1. Verpflanzfähig, da Nachpflanzung aus den letzten zwei Jahrzehnten,
Standort im Seitenstreifen (nicht Mittelstreifen), Stammumfa ng < 100 –
120 cm, Baum vital.
2. Nur bedingt verpflanzfähig, da Baum länger als 20 Jahre am Standort, ge-
schwächte Vitalität, geringe Vorschäden im Holzkörper.
3. Nicht verpflanzfähig, da Baum zu alt bzw. zu groß, deutlich Vitalitätsmän-
gel und/oder erhebliche Schäden im Holzkörper.
Zur Erarbeitung eines schnellstmöglichen Lösungsvorschlages wurde dara ufhin
vereinbart, dass die Frage der Ver- und Entsorgungsleitungen im Baumbe reich
von Seiten der Stadt Köln bearbeitet wird. Die Stadt ermittelt da mit alle Bäume,
die unter diesem Aspekt „verpflanzfähig“ oder „bedingt verpflanzfähig“ si nd.
Anschließend sollen von Seiten des Instituts für Baumpflege diese Bä ume unter
den o. g. biologischen Aspekten begutachtet werden.
Abschließend werden alle Ergebnisse zusammengeführt. Für die Bäume, die so-
wohl aus technischer als auch aus biologischer Sicht „verpflanzfähig “ sind, ist
geplant, diese zu verpflanzen, und zwar an einen neuen, noch zu bestimmenden
Standort in Köln. Weiterhin wurde vereinbart, dass auch Bäume verpf lanzt wer-
den sollen, die nach einem der beiden o. g. Aspekte „verpflanzfähig“ sind und
nach dem anderen Aspekt sie als „bedingt verpflanzfähig“ eingestuft wurden.
Nicht verpflanzt werden sollen die Bäume, für die unter beiden Aspekten die Ein-
stufung als „bedingt verpflanzfähig“ oder gar ein- oder zweimal „nicht ve rpflanz-
fähig“ erfolgte. Für diese Bäume wäre die Umpflanzung sowohl ökologisch w ie
auch ökonomisch nicht mehr sinnvoll.
Projekt-Nr. 41-16-01-66a Seite 27 von 28
7. KOSTENSCHÄTZUNG
Im Rahmen dieser Begutachtung soll auch eine grobe Beschreibung der zu erwar-
tenden durchschnittlichen Kosten für eine Großbaumverpflanzung in der Bonner
Straße dargestellt werden.
Zum jetzigen Zeitpunkt können die Aufwendungen und damit die tatsächlic hen
Kosten für Großbaumverpflanzungen nur mit einer Kostenspanne angegeben
werden. Der Gesamtaufwand ist davon abhängig, ob im Vorfeld der Verpf lan-
zung Suchgräben z. B. zur Auffindung von Fundamenten, Leitungen oder ande-
ren Hindernissen erforderlich sind und ob für den Einsatz einer Verpf lanzma-
schine zuvor Entsiegelungsarbeiten (Pflaster, Asphalt, Beton) notwendig sind.
Nach dem Auspflanzen sind die Transportkosten vor allem von der Wegstr ecke
zum Zielort abhängig. Unter Umständen sind Maßnahmen der Verkehrslenkung
oder auch größere Umwege aufgrund von Brücken, Tunneln etc. erforderlich.
Von der Größe der Baumkrone hängt es ab, ob vor dem Abtransport noch Schnei-
dearbeiten in der Krone erforderlich sind. Ein weiterer Aspekt, der auf die Kosten
sich auswirken kann, sind mögliche Extraarbeiten zur Pflanzvorbereitung am Zie-
lort (z. B. Bodenaustausch sowie die Verankerung des Baumes).
Für alle o. g. Arbeiten liegen die Kosten pro Baum nach Auskunft der Firma
Opitz, dem führenden Unternehmen für Großbaumverpflanzungen, zwischen
2.000,- und 5.000,- €. Für die Bäume in der Bonner Straße muss für eine Kost en-
planung eher mit einem höheren Wert innerhalb dieser Spanne gerechnet werden.
Am neuen Standort sind für die Bäume weiterhin Pflegearbeiten erforderlich. Ein
großer Kostenfaktor sind hierbei die Wässerungen in der Vegetationszei t, die je
nach Witterung unterschiedlich häufig erfolgen müssen. Weiterhin gibt es i. d. R.
nach einer Großbaumverpflanzung weiteren Pflegebedarf aufgrund von Totholz-
bildung oder einem starken Neuaustrieb aus schlafenden Knospen z. B. am
Projekt-Nr. 41-16-01-66a Seite 28 von 28
Stamm. Weiterhin müssen die Baumverankerungen überprüft und ggf. nachge-
stellt werden. Für die Pflegeaufwendungen nach einer Verpflanzung müsse n für
die ersten fünf Jahre pro Baum zwischen 2.000,- und 3.000,- € in Ansatz gebracht
werden.
Da im Vorfeld der gemeinsamen Besprechung auch der Rücktransport der Bäume
an die Bonner Straße diskutiert wurde, soll in diesem Zusammenhang auch der
Kostenrahmen für diese Tätigkeiten mit benannt werden. Letztendlic h sind die
verschiedenen Arbeitsleistungen, die für das Auspflanzen aus der Bonner S traße
erforderlich sind, auch bei der Rückführung erneut erforderlich. Da Suchgrabun-
gen und Entsiegelungsarbeiten sehr wahrscheinlich dann nicht mehr anfallen wer-
den, ist in dem Fall von der o. g. Spanne von 2.000,- bis 5.000,- € pro Baum eher
ein niedrigerer Wert innerhalb dieser Spanne in Ansatz zu bringen. Unte r Um-
ständen kann jedoch die Vorbereitung des Standortes an der Bonner Str aße wie-
der zu erhöhten Kosten führen je nach Zustand des Bodens und ggf. vorhandener
Ver- und Entsorgungsleitungen.
Zusammenfassend muss mit einer Auspflanzung eines Baumes in der B onner
Straße, der Pflege an einem anderen Standort und mit der Rückführung in die
Bonner Straße mit Gesamtkosten von mindestens 10.000,- € pro Baum gerechne t
werden.
Hamburg, 09. November 2016
Prof. Dr. Dirk Dujesiefken
Anlage 07 - Stellungnahme RPA vom 18.04.2017
6804 Zeichen
14 1&.04.2017 143 Herr Himmelsbach | Sr R28666 Eingang: 16 Pr 27 69 Li Brücken, CA, n % af. Maßnahme: 3. Baustufe Nord- Süd-Stä tbahn Y: hier: Kostenberechnung für Großbaumverpflanzungen RPA-Nr.: KOB 2017/0590 Summe vor der Prüfung: 167.400,- € (Netto) 199.206,- € (Brutto) Summe nach der Prüfung: 163.000,- € (Netto) 194.000,- € (Brutto) Sehr geehrte Damen und Herren, Sie beabsichtigen im Zusammenhang mit der 3. Baustufe Nord-Süd-Stadtbahn über die Ver- pflanzung von bis zu 18 Großbäumen einen ergänzenden Baubeschluss herbeizuführen und reichen dazu mit Datum vom 11.04.2017 eine Kostenberechnung samt umfangreichen Anla- gen mit der Bitte um Prüfung und Anerkennung der Kosten ein. Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen kann ich weder eine rechtliche Verpflichtung, noch eine fachliche Notwendigkeit bzw. ökologische Sinnhaftigkeit dieser Maßnahme erken- nen. Unabhängig davon verweise ich auf die hohen Risiken (keine Anwachsgarantie) der beabsichtigten Großbaumverpflanzung. Bei den 18 Bäumen handelt es sich um vorhandene Einzelbäume an der Bonner Straße, deren Fällung zusammen mit weiteren Bäumen vom Rat am 16.12.2014 (TOP 10.5, Vorla- gen-Nr. 2557/2014) zur Baufeldfreimachung für die 3. Baustufe der Nord-Süd Stadtbahn be- schlossen wurde. Aus rechtlichen Gründen wäre die Durchführung der Baumfällungen nach Ihren Angaben erst ab Januar 2017 möglich gewesen. Aufgrund der noch fehlenden Rechtskraft des Plan- feststellungsbeschlusses hätten Sie sich „im Sinne eines kontinuierlichen Bauablaufs und zur Minimierung der Belastung von Anwohnern und Verkehrsteilnehmern jedoch entschieden, die Baumfällarbeiten und die hieran anschließenden vorbereitenden Maßnahmen für die 3. Baustufe vorerst in den Herbst 2017 zu verschieben.“ Im Steuerungsterminplan waren die Fällarbeiten zur Baufeldfreimachung ursprünglich für Oktober 2015 eingeplant, um die 3. Baustufe Nord-Süd Stadtbahn bis Ende 2018 terminge- recht im förderfähigen Zeitrahmen nach Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) und Entflechtungsgesetz (EntflechtG) fertigstellen zu können. Da das GVFG zum 31.12.2019 ausläuft und eine Folgeregelung nach meinem Kenntnisstand bisher vom Bund noch nicht beschlossen wurde, können ggf. nicht rechtzeitig fertiggestellte und abgerechnete Bauteile bei der Schlussabrechnung der Förderung nicht mehr berück- sichtigt werden. Hier stellt sich die Frage, warum die Baumfällungen als zwingend notwendige Vorarbeiten für die nachfolgenden Gewerke - trotz vorliegender Genehmigung --um mindestens weitere 10 Monate verschoben werden, mit dem Risiko, für Bauleistungen, die dadurch nicht mehr in- nerhalb des Förderzeitraums erfolgen und abgerechnet werden können, die Förderung zu verlieren. Abweichend von bzw. ergänzend zu der bestehenden Beschlusslage und zu der vorhande- nen Genehmigungsplanung, die Bestandteil des Planfeststellungsbeschlusses ist, wird von Ihnen mit dem vorgelegten Kostenberechnung nun vorgeschlagen, einen Teil der vorhanden 12 -2- Straßenbäume zu verpflanzen, statt zu fällen, wodurch zusätzliche Kosten in Höhe von vo- raussichtlich 194.000,- € (brutto) entstehen. Bestandteil des Genehmigungsverfahrens nach 88 28 ff. und $ 9 Personenbeförderungsge- setz (PBefG) für die 3. Baustufe Nord-Süd Stadtbahn ist eine Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) mit integriertem Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP), die für das Bauvorhaben beauftragt und erstellt wurde. Alle notwendigen und geeigneten Maßnahmen zur Minderung und zum Ausgleich der Eingriffe in Umwelt und Naturhaushalt wurden in der UVS und dem LBP bereits geprüft, beschrieben, abgestimmt und festgesetzt. Die von Ihnen nun vorge- schlagene Umpflanzung vorhandener Bäume wurde dabei nicht als sinnvolle ökologische Maßnahme vorgeschlagen oder festgesetzt. Als ökologischen Ausgleich wurde dagegen die Neupflanzung von 222 Einzelbäumen (Hochstammbäume, Stammumfang 20-25cm in 1m Höhe) im Bereich der Bonner Straße, Schönhauser Str. und Marktstraße festgesetzt und darüber hinaus die Pflanzung von 161 weiteren Einzelbäumen im Stadtgebiet oder entspre- chende Ersatzmaßnahmen entsprechend der Baumschutzsatzung der Stadt Köln. Wie Sie schreiben, waren bürgerschaftliche Initiativen, die die geplanten Baumfällungen kriti- sieren, 2016 an die Verwaltung mit der Bitte herangetreten, die Verpflanzbarkeit der vorhan- denen Straßenbäume zu überprüfen. Dieser Bitte haben sie entsprochen und ein Institut für Baumpflege mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt. Dazu fanden im Oktober 2016 mehrere Ortstermine unter Beteiligung des Gutachters, von Vertretern der Initiativen und der Verwaltung statt. Um den Zustand und die Verpflanzbarkeit der Bäume beurteilen zu können, war ein erheblicher Aufwand notwen- dig. So musste z.B. u. A. die oberflächennahen Wurzelbereiche mehrerer Bäume mittels Saugbagger freigelegt werden, um zu einer Beurteilung zu kommen. Die Gesamtkosten für Gutachten und begleitende Bauleistungen betrugen rund 18.600,- € (Brutto). Von 193 begutachteten Baumstandorten wurden 18 Bäume (alles Linden) als verpflanzbar bewertet. Bei vier der 18 Bäumen steht die technische Verpflanzbarkeit noch nicht sicher fest, da sie in räumlicher Nähe zu einer Hauptversorgungsleitung der Rheinenergie stehen. Hier sind noch weitergehende Untersuchungen (Suchschachtungen) notwendig. Nach Aussage der Gutachter kommt grundsätzlich nur eine einmalige Verpflanzung in Be- tracht. Eine Rückverpflanzung in die Bonner Straße wird aufgrund der sehr hohen An- wachsrisiken durch den erforderlichen starken Wurzelrückschnitt ausgeschlossen. Als neuer (endgültiger) Standort für die Bäume wird eine Fläche im Grüngürtel im Bereich „Im Wasserwerkswäldchen“ unweit des Verteilerkreises Süd in Erwägung gezogen. Grundsätzlich sind Großbaumverpflanzungen, vor allem von Straßenbäumen; die schon vie- le Jahre an einem Standort stehen, aus baumbiologischer Betrachtung nicht sinnvoll, da sie mit großen Wurzelverlusten einhergehen, die einen starker Kronenrückschnitt erforderlicherr machen und das Erscheinungsbild des Baumes stark verändern. Der Baum wird gestresst und wesentlich krankheitsanfälliger. Die Rückschnittstellen an Wurzeln und Krone sind ideale Einfallspforten für holzzerstörende Pilze. Das Anwachsrisiko ist erheblich, selbst bei guter Nachsorge und Pflege ist eine Anwachsgarantie nicht gegeben. Prüfung der Kosten: Zusätzlich zu den bisher entstandenen Kosten für die Gutachterleistungen und Wurzelschür- fungen in Höhe von insgesamt rund 18.600,- (brutto), wurden nach Abzug der anteiligen Kosten für die wegfallenden Fällungen, Gesamtkosten (inkl. Nebenkosten) für die Verpflan- zung der 18 Bäume von gerundet 163.000,- € netto bzw. 194.000,- € brutto ermittelt. Die von 69 in der Kostenberechnung aufgeführten Preise werden bestätigt. Mit fre) Änlichen Grüßen
Anlage 03 - LBP - Bestands- und Konfliktplan 02
13060 Zeichen
E E E E E E Ga LS 475 2 Turm LS VD LS VD Erker ab 1.OG Erker Balkon Balkon Balkon Balkon VD LS Erker VD Bürogebäude LS Erker Erker ab 1.OG Gasst. Erker ab 1.OG Erker Bürogebäude VD VD Eingang Vorbau ab 1.OG VD Vorbau ab 1.OG Balkon VD VD VD LS Erker Balkon Ga Balkon Balkon Balkon Tor VD Vorbau ab 1.OGVorbau ab 1.OG Trafo VD 271 ab 1.OG Erker Balkon Balkon Ga Ga 58 VD Erker Erker Erker Erker Erker ab 1.OG Erker 56 VD VD Balkon VD E E E VD 217 Erker LS 219 LS E E E E Scha. E E LS E 234 E ab I.OG ab I.OG LS Beb. ab II.OG Balkon LS Scha. LS E Beb. ab II.OG Balkon VD VD Beb. ab I.OG LS E E E E 31 T-COM Beb. ab I.OG LS E 14 E E Ga 1b VD VD St. 22 St. 24 7 9 11-13 15 VD VD VD 20 VD Loggia W erkstatt 2 Ga 4 32 (Ga) 34 17 Einf.TG Einf.PD VD ab 1.OG VD VD Loggia 6 8 38 Bk 36-38 (Ga) Bk (Ga) Ein.- u. Ausf. 10-12 14-16 18 Halle 20 22 Holz Aufsichts Container LS Halle Halle VD VD VD 24-26 30 32 34 Alte Versteigerungshalle Halle Trafo 36 38 H.Palm Halle Halle Halle Halle Halle Halle 104 117a 40 Halle Halle Halle Halle 106 108 110 Balkon 112 Balkon 11 Garagen 3 21 57 59 213 5 8 7 9 12 15 11 17 19 20 22 21 23 24 25 109 102 46 48 50 27 Tor 27 1 60 362350 364352 360 498 478-482370366 381 484-486 383 488 397 399395393391 385 401 63 403 502500a500 415 61 16 72 417 57 453451 449447 459457 455 70 469461459a 2 471 1 55 483 481 473 487485 6 8 3 4 1 6 18 16 14 180 3 1 1b 12 10 8 6 2 1 242 238236 232 224-230 211 310f 304b 304a 288c 215 229225 227 221 65 254244 240 239a237 231 256 235233 310e 288b 276 270262260258 268266264 247 249 310d 310c 288a 278 274272 261 284282280 267265263 59 312 310b292-294 271 285 29 26 310a 289287 281 27 324 303 301 84 271d 271a 271b 25 24 328 309307305 313309a 82 80 333331329 319a 317315311 323 327 321 319 307b 33 307a 31 29 78 335 337 351 W eg Rheinsteinstraße M annsfelder Straße Rheinsteinstraße Sooneckstraße W eg Brühler Straße M arktstraße Weg Weg Weg Weg W eg Weg Weg Weg Annastraße Bonner Str. Brühler Straße Weg Weg Bonner Str. Bonner Straße Schönhauser Straße Mertener Straße Weg Weg Weg Bonner Straße M athiaskirchplatz W eg Gaedestraße Mertener Straße W eg Bonner Straße Weg Hebbelstraße Cäsarstraße Weg Bonner Straße M athiaskirchplatz Thomas-M ann-Straße Bonner Straße Brohler StraßeBayenthalgürtel K12W eg Hebbelstraße Bonner Straße Novalisstraße Weg Brohler Straße Hebbelstraße Höltystraße Andernacher Straße Hoffmann-von-Fallersleben-Str. Ahrweilerstraße Von-Groote-Straße Brohler Straße Von-Groote-Straße Brohler Straße Bayenthalgürtel K12 Von-Groote-Straße Godesberger Straße Remagener Straße M arktstraße Schillerstraße - Entfall des Grunderwerbs Bonner Straße Nr. 487 u. 489. dadurch Anpassung Gehwegbreite - Neuordnung der Stellplätze/Baum standorte - Verkürzung der Baum inseln - Verschiebung Baum um 2,0 m nach Norden - Entfall Parkstände M ischverkehrsfläche 1 5 6 10 11 14 15 20 21 25 26 30 31 35 36 41 Baum entfällt optional. Erhalt im Zuge der Ausführung prüfen! Schiebetor Flügeltor Mauer / Zaunelemente versetzen Kein Grunderwerb mehr erforderlich - Entfall von 4 PKW-Stellplätzen - Verschiebung von 3 Bäumen - Entfall von 5 PKW-Stellplätzen - Verschiebung von 1 Baum - Änderung 1 Stellplatz in Behindertenstellplatz - Entfall des Linksausbiegers Mathiaskirchplatz - Verschiebung Z-Überweg - Verschiebung von 3 Bäumen - Ausfahrtssituation/Tor Bonner Straße 312 - Inselköpfe Bahnkörper - Ergänzung Zufahrt Garagenhöfe - Verschiebung Stellplätze und Bäum e - Ergänzung Zufahrt - Verschiebung Stellplätze und Bäume - Ergänzung Zufahrt- Verschiebung Bäume - Gehwegbreite reduziert - Grunderwerb minimiert- neue Stellplätze - Verschiebung von Radbügeln Werbetafel versetzen Neuanordnung der Verteiler- schränke - Treppenanlage anpassen - Baum bleibt erhalten - Neuordnung Einm ündung Schönhauser Straße/Bonner Straße Zone III Zone III B SB132 SB132 BR11 BR11 VF211 PA15 PA15 BR11 BR3115 PA15 PA15 PA15 PA15 PA15 PA15 PA15 PA15 PA122 PA122 PA122 PA122 PA122 VF211 PA122 PA122 PA122 BR11 BR11 BR11 BR11 PA122 SB132 SB132 SB132 SB132 SB132 SB132 SB132 SB132 SB141 SB141 SB131 GA222 SB132 PA311 SB131 SB141 SB141 SB132 SB131 SB131 SB142 BR11 SB131 SB131 SB131 SB211 SB132 BR11 SB211 SB211 BR11 SB132 SB211 SB211 SB132 SB171 SB171 SB132 SB131 SB131 SB151 SB131 SB211 SB211 SB211 BR11 SB131 SB131 SB131SB131 SB131 SB131 SB131 SB131 SB151 SB131 SB131 SB211 SB132SB132 SB131 SB211 SB211SB131 SB131 SB211 VF211 VF211 SB131 SB132 PA15 VF213 PA15 PA122 PA15 PA15BR132 GA221 GH731 SB211 SB131 SB131 SB132 SB132 SB171 SB131 SB131 SB132 SB211 SB211 SB211 SB132 SB171SB132SB132 SB171 SB151 SB151 SB211 SB132 SB211 SB141 SB141SB211 SB171 SB132 SB211 VF211 SB131 SB132 GA11 SB211 SB142 SB131 GA221 GA221 SB132 GA221 133 126 125 131 132 130 94 74 69 139 138 137 136 174 212211 149 147145 129 124 128 143141 142 214 217216215213 148146 144 86 8884 231 227 230229 22573 135 140 80 8279 8381787775 76 68 71 7270 169 170168 206205 171 208207 167166165 204203 222 202 224223 163 164 201200 162 198 199 221 160 192 159158 191190189 155154 156 187 157 186184 185183 188182181 152 153 179177 180178 151 134 150 176175 127 123 105104103 121120 119 122 193 196 161 195194 197 219218 220 102 118 116115 117 101100 114 99 108 1119896 107106 97 95 87 9190 85 89 9392 232173172 210209 235 258257256255254228226 TP1 L1 K1 L2 B1 W1K1L1TP1B1 TP1 L1 K1 B1 K1L1TP1L1 K1TP1TP3 B2 B2 B2 B2 B2 15.12.2015 O:\Projekte\35373_gis\03_Karten\01_MXD\9i35373_BA3_DB_LBP_01_BeKo.mxd (Blatt 2) 04/14 MRE 04/14 SON 04/14 KIS 1:1.000 28.04.2014 LBP 1.2 NORD-SÜD STADTBAHN KÖLN - 3. BAUSTUFE Landschaftspflegerischer Begleitplan LBP: Bestands- und Konfliktplan Bestands- und Konfliktplan Biotoptypen BR11 - innerstädtisches Straßenbegleitgrün BR13121 - Vegetation an Dämmen, Böschungen, Straßenrändern, gehölzreich, mittlerer Gehölzbestand, standortgerecht BR13122 - Vegetation an Dämmen, Böschungen, Straßenrändern, gehölzreich, mittlerer Gehölzbestand, fremdländisch BR132 - Vegetation an Dämmen, Böschungen, Straßenrändern, gehölzarm BR2217 - sonstige ausdauernde Ruderalfluren auf ehemaligem Industriegelände BR3115 - Brennesselherde BR3117 - sonstige ausdauernde Ruderalfluren, ruderale Wiese BR312 - kurzlebige Ruderalfluren BR42 - Ödland und Schuttflächen, städtisch GH3121 - Laubforste, mittleres Baumholz, einheimisch und standortgerecht GH3321 - Mischforste, mittleres Baumholz, mit überwiegend bodenständigen Arten GH412 - intensiv beschnittene Hecken mit überwiegend standorttypischen Gehölzen GH621 - Feldgehölze mit mittlerem Baumholzmit überwiegend bodenständigen Arten GH721 - Baumgruppen, Einzelbäume Baumreihen, mit starkem Baumholz, standorttypisch GH722 - Baumgruppen, Einzelbäume, Baumreihen, mit starkem Baumholz, standortfremd GH731 - Baumgruppen, Einzelbäume, Baumreihen, mit mittlerem Baumholz, standorttypisch GH732 - Baumgruppen, Einzelbäume, Baumreihen, mit mittlerem Baumholz, standortfremd GH733 - Baumgruppen, Einzelbäume, Baumreihen, mit mittlerem Baumholz, Obstbäume GA11 - Kleingartenanlage mit hohem Gehölzanteil GA22 - Ziergärten GA222 - Ziergärten mit geringem Gehölzanteil GA221 - Ziergärten mit hohem Gehölzanteil PA111 - Parkanlage, mit altem Baumbestand PA121 - Scherrasen mit Baumbestand PA15 - Ziergesträuch geringer Ausdehnung PA122 - Scherrasen ohne Baumbestand PA311 - Sportanlagen/Spielplätze, mit Rasenbelag PA312 - Sportanlagen/Spielplätze, mit sonstigem Belag PA32 - Erholungsanlagen größerer Ausdehnung (Camping-Golfplatz) PA41 - innerstädtische Baumgruppen und Alleen mit jungem Baumholz PA42 - innerstädtische Baumgruppen und Alleen mit mittlerem Baumholz PA43 - innerstädtische Baumgruppen und Alleen mit altem Baumholz SB121 - Blockbebauung, geschlossen SB131 - Zeilenbebauung, geschlossen SB132 - Zeilenbebauung, offen SB141 - Großformbebauung und Hochhäuser mit hohem Scherrasenanteil SB142 - Großformbebauung mit geringem Scherrasenanteil SB151 - Einzel- und Reihenhausbebauung, mit kleinen Gärten SB16 - Alte Villen mit parkartigen Gärten SB171 - öffentliche Gebäude mit Freiflächen, hoher Versieglungsgrad SB1721 - öffentliche Gebäude mit Freiflächen, geringer Versieglungsgrad, mit Baumbestand oder Wildwiese SB173 - zur Zeit der Kartierung Baustelle SB211 - Gewerbe innerhalb von Ortschaften SB212 - Gewerbe außerhalb von Ortschaften SB242 - Sonstige (z.B. Brunnen, Umspannwerke, etc.) VF211 - Fahr- und Feldwege, versiegelt VF212 - Fahr- und Feldwege, unversiegelt VF213 - Fahr- und Feldwege, teilversiegelt VF2211 - Parkplätze, versiegelt, mit Bäumen VF2212 - Parkplätze, versiegelt, ohne Bäume Einzelbaum Schutzausweisungen Biotopverbundfläche "Äußerer Grüngürtel zwischen Braunsfeld und Rodenkirchen" (VB-K-5007-005) Landschaftsschutzgebiet (LSG) "Äußerer Grüngürtel Müngersdorf bis Marienburg und verbindende Grünzüge" Schutzwürdiger Biotop "Laubholzbestände nördlich der Militärringstraße in Köln-Raderthal" (BK 5107-048) Naturdenkmal Wasserschutzzone II Wasserschutzgebiet Hochkirchen Wasserschutzzone III Wasserschutzgebiet Hochkirchen geplante Wasserschutzzone III B Wasserschutzgebiet Hürth-Efferen Wasserschutzgebietsgrenzen Konflikte Einzelbaumverlust Baumverlust innerhalb Gehölz-/Waldflächen Baumerhalt (Schutzmaßnahmen) (Nummer siehe Tabelle im Erläuterungsbericht) ")1B Konfliktnummer (vgl. textliche Erläuterungen) Betroffenes Schutzgut TP - Tiere und Pflanzen K - Klima / Luft W - Wasser B - Boden L - Landschafts- / Stadtbild Anlagebedingter Eingriffsbereich Nachrichtlich Zweigleisiger Ausbau 3. Baustufe Geltungsbereich Bebauungsplan "Park-and-ride-Anlage Bonner Straße" Planung P+R-Palette mit Zuwegung Nord-Süd Stadtbahn 1. Baustufe mit Haltestelle Marktstraße Planung der angrenzenden Bebauungspläne 1. Planänderung / 1. Deckblatt Baumerhalt (Schutzmaßnahmen) E Verlust von Einzelbäumen MM geänderte Planung LBP Nord-Süd Stadtbahn (3. Bauabschnitt) ") ND Zone III Zone II Zone III B ± !(L Ind. Nr.: Datum: PlanNr.: bearb. gez. gepr. Datum Änderung Bear.Gepr.Gen. Ind.Datum Name 69 690 66 690/0 57 671/1 Maßstab: gez. Neweling gez. Grimsehl gez. Muéll gez. Liebmann gez. Vive 1. Planänderung / 1. Deckblatt Änderung Baumverluste / Baumerhalt (TP1) auf Grundlage geänderter Planung New Mu KIS/SON 21.07.2015 1 Erhalt Baumnr. 73 (Schutzmaßnahmen) Erhalt Baumnr. 140 (Schutzmaßnahmen) 2 L2 Visuelle Beeinträchtigung durch die Anlage von Fahrleitungen und Ober- leitungsmasten TP5 Verlust von Innerstädtischem Straßen- begleitgrün (BR11), Scherrasenflächen (PA122), Ziergärten und Ziergesträuch (GA222, PA15) und Sportplatzflächen (PA312) B1 Verlust der ökologischen Bodenfunk- tionen durch Neuversiegelung B2 Gefahr einer Freisetzung von Schad- stoffen durch Bautätigkeiten im Bereich von Altstandorten K1 Verlust von klimawirksamen Gehölz- beständen und Einzelbäumen L1 Verlust von strukturierenden und belebenden Gehölzbeständen und Einzelbäumen TP1 Verlust von 228 Einzel- und Straßen- bäumen TP3 Verlust von Kleingärten und Ziergärten mit hohem Gehölzanteil sowie Teil- verlust einer Parkanlage mit altem Baumbestand (GA11, GA221, PA111) TP4 Verlust von straßenbegleitenden Rude- ralfluren (BR3115, BR3117, BR312) W1 Gefahr von baubedingten Verunreini- gungen des Grundwassers durch Eintrag umweltgefährdender Stoffe 233 Baumnr. 135 entfällt
Anlage 02 - Lageplan Baumkataster Bonner Str.
7114 Zeichen
Marienburg 202 Bayenthal 201 Raderthal 204 Raderberg 203 1029 Marktstr. 2140/ 15390m² 0 Brohler Str. / 1651m² 8475 Heidekaul / 7635m² 10460 Fritz-Encke-Volkspark Raderthal / 116052m² 9761 Brohler Str. Marienburg 2020102/ 2788m² 11492 Verein Köln-Süd Anlage Rheinsteinstr. 2.Z.3/ 8004m² 11482 Verein Köln-Süd Anlage Faßbenderkaul 2.Z.07/ 44697m² 1022 Marienburger Str. 2130/ 20674m² 961 Leyboldstr. 2002/ 15119m² 127 Andernacher Str. 242/ 1347m² 287 Brohler Str. 547/ 7139m² 0 Ahrweilerstr. 29/ 1472m² 1565 Von-Groote-Str. 3217/ 9910m² 1045 Mathiaskirchplatz 2166/ 6913m² 0 Thomas-Mann-Str. 3071/ 1140m² 0 Äußerer Grüngürtel 30021/ 889m² 10922 Hebbelstr. 1322/ 8117m² 325 Cäsarstr. 613/ 6508m² 0 Annastr. 267/ 4723m² 266 Bonner Str. 509/ 77191m² 299 Brühler Str. 564/ 20494m² 0 Sooneckstr. 2930/ 1082m² 1241 Raderberggürtel 2575/ 22889m² 1738 Mertener Str. 3555/ 5493m² 536 Gaedestr. 1067/ 4505m² 0 Militärringstr. 2236/ 5267m² 267 Bonner Str. 509/ 2337m² Bonner Str. 509/ 570m² 1312 Rondorfer Str. 2704/ 4059m² 1367 Schönhauser Str. 2834/ 15079m² 1014 Mannsfelder Str. 2115/ 7061m² 0 Hölderlinstr. 1457/ 4168m² 0 Novalisstr. 2380/ 1409m² 8741 Bayenthalgürtel 401/ 34025m² 0 Sinziger Str. 2921/ 3512m² 0 / 2307m² 664 Heidekaul 1330/ 10047m² 0 Am Verteilerkreis 4176/ 7049m² 0 Am Verteilerkreis 4176/ 1217m² 7833 Äußerer Grüngürtel / 410845m² / 71m² 671/2 oder 671/44, Bonner Str. Marienburg Laubwal* / 40588m² 671/2 oder 671/44, Äußerer Grüngürtel Raderthal L* / 2145m² 671/2 oder 671/44, Heidekaul Raderthal Laubwald 2* / 46m² 10772 Kita Matiaskirchplatz 32071/ 2977m² 9663 Wohngebäude Bonner Str. 413 65028/ 3295m² 671/2 oder 671/44, / 4073m² 12070 Forsteigene Flächen, 671-2 / 27791726m²12360 Stiftungshaus Bonner Str. 310 d 61264/ 242m² 12360 Stiftungshaus Bonner Str. 310 f 61264/ 268m² 12360 Stiftungshaus Bonner Str. 310 n 61264/ 267m² 12401 Wohngebäude Schönhauser Str. 65 61391/ 219m² 12411 Sportanlage Heidekaul 1a 73095/ 6650m² 10751 Kita Mertener Str 5a 32024/ 1508m² 8659 Marktstr. / 4792m² G14G14 U13U13 U12U12 U11U11 U10U10 U9U9 U8U8 U7U7 G13G13 G12G12 G11G11 G10G10 G9G9 G8G8 G7G7 G6G6 G5G5 U6U6 U5U5 U4U4 U3U3 G4G4 G3G3 U2U2 U1U1 66 88 77 99 1717 33 44 1616 1515 1414 1313 55 1212 1111 1010 U71U71 G25G25 G27G27 U66U66 G28G28 U67U67 G29G29 U70U70U69U69 G30G30 U63U63 U64U64 U65U65 U43U43 U44U44 U61U61 U45U45 U47U47 U49U49U48U48 U51U51 U55U55 U58U58 G24G24 U59U59 U60U60 U52U52 U46U46 U41U41 U42U42 G21G21 U50U50 U53U53 U54U54 U56U56 U57U57 U62U62 G26G26 U68U68 G47G47 MG85MG85 MG86MG86 MU85MU85 MU84MU84 MU88MU88 MU87MU87 MU86MU86 MG87MG87 MG88MG88 MG91MG91 MG90MG90 MU94MU94 MG95MG95 MG92MG92 MG93MG93 MG94MG94 MU93MU93 MU92MU92 MU91MU91 MU95MU95MG96MG96 MU90MU90 MU89MU89 MG97MG97 MU96MU96 55 33 22 11 U110U110 U116U116G114G114 G113G113 G112G112 U115U115 U114U114 G110G110 G109G109 G111G111 U112U112 U111U111 U117U117 G115G115 U113U113 U111U111 U110U110 U109U109 U108U108 U107U107 U106U106 U105U105 U104U104 6666 6565 6363 6262 6161 22 44 77 1717 1818 1919 2121 2222 2020 3322 66 77 88 1010 33 44 11 2525 2424 2323 2222 2121 2020 1919 55 66 1818 1717 1313 1212 1111 77 88 99 1010 44 55 1111 23232424 2525 2727 2828 2929 3030 3131 3232 3434 3333 3535 3636 3737 3838 33 11 1111 121213131515 1616 G44G44 G46G46 G45G45 G41G41 G42G42 G43G43 G40G40 U35U35 G59G59 G60G60 G61G61 G62G62 G63G63 G64G64 G65G65 G66G66 G68G68G67G67 U87U87U86U86U85U85U84U84U83aU83aU83U83U82U82U81U81U80U80U79U79 G58G58G57G57 GA14GA14 GA15GA15 GA16GA16 GA17GA17GA18GA18GA19GA19GA20GA20 GA21GA21 GA22GA22 GA23GA23 GA24GA24 U78U78U77U77U76U76U75U75 G56G56G55G55G54G54G53aG53aG53G53G52G52G51bG51bG51G51G50G50G49G49G48G48G47G47G46G46G45G45 GA13GA13 GA12GA12 GA11GA11 GA10GA10GA9GA9 GA8GA8 G44aG44aG44G44G43G43G42G42G41G41G40G40G39G39G38G38G37G37G36G36G35G35G34G34 GA2GA2 GA3GA3 GA5GA5GA4GA4 GA6GA6 GA7GA7 G69G69 G70G70 G71G71 G73G73 G74G74 G75G75 G76G76 G77G77 G78G78 G79G79 G80G80 G81G81 G82G82 G83G83 G84G84 G85G85 G86G86 G87G87 G88G88 G89G89 G90G90 G91G91 G92G92 G93G93 G94G94 G95G95 G96G96 G97G97 G98G98 G99G99 G100G100 G101G101 G102G102 G103G103 G104G104 G105G105 G106G106 G107G107 G108G108 G109G109 G110G110 G111G111 G112G112 G113G113 G114G114 G115G115 G116G116 G117G117 GA25GA25 G118G118 G119G119 G120G120 G121G121 G122G122 G123G123 G124G124 G125G125 G126G126 G127G127 U101U101U100U100U98U98U97U97 U102U102U96U96U95U95U94U94U92U92U91U91U90U90U89U89U88U88 G33G33G32G32G31G31 585856565252 4949 4747 4343 1414 4040 3939 U16U16 99 5566 88 99 1010 2626 4141 4242 4444 4545 4646 4848 5050 5151 5353 5454 5555 5757 6464 6767 6868 6060 5959 22 14141515 1616 11 22 3344 55 66 77 1212 1313 14141515 1122 33 44 55 66 7788 99 1010 1111 1212 1313 14141515 16161717 11 22 33 44 55 66 77 8899 1010 1111 1212 1313 1414 11 22 33 44 55 66 77 8899 1010 1111 88 99 1010 1111 GA1GA1 3349433494 3349533495 3349633496 3349733497 3349833498 3349933499 3350033500 3350133501 3350233502 3350333503 3350433504 33505335053350633506 3350733507 3350833508 3350933509 3351033510 3351133511 3351233512 3351333513 3351433514 3351533515 3351633516 3351733517 3351833518 3355633556 3355733557 3355833558 3356733567 3356833568 3356933569 3357033570 3357133571 3357233572 3357333573 3357433574 3357533575 3357633576 3357733577 3357833578 3357933579 3358033580 3358133581 3358233582 3358333583 3358433584 3358533585 3358633586 3358733587 3358833588 3358933589 3359033590 3361733617 3361833618 3373633736 3373733737 3373833738 3373933739 3374033740 3374133741 3374233742 3374333743 3374433744 3374533745 3374633746 3385733857 3387033870 3403234032 3406734067 3406834068 3406934069 3408134081 3408234082 3408334083 3424534245 3424634246 3424734247 3489834898 34925349253492634926 349273492734928349283492934929 3493034930 34931349313493234932 3493334933 3493434934 3493534935 3493634936 3493734937 3493834938 34939349393495034950 3495134951 3496734967 3496934969 3497034970 3497134971 3497234972 3570735707 3570835708 3571135711 3571235712 3571535715 3571635716 3571935719 3572135721 3594635946 3597535975 3598035980 3598135981 3598235982 35983359833598435984 35985359853598635986 3598735987 3598835988 3610136101 3610236102 249902249902 249903249903 249904249904 249905249905 249906249906 249907249907 249908249908 249909249909 249910249910 249911249911 249912249912 249913249913 249919249919 249920249920 249921249921 249923249923 249925249925 249929249929 249930249930 249931249931 249932249932 249933249933 249934249934 249935249935 249936249936 249937249937 249939249939 249940249940 249941249941 249942249942 249943249943 253107253107 255334255334 255378255378 255379255379 255380255380 269507269507269508269508 269509269509 269510269510269511269511 269512269512 269513269513269514269514 269515269515 269516269516 269547269547 269548269548 67 Amt für Landschafts- pflege und Grünflächen Stadt Köln DIN A 3 05.12.2016 Grüninfo 671 Kataster 05.12.2016 / meindl ± 1:1.000 Legende !. BaumbestandProductionfastLabel !& Forst <alle anderen Werte> 1 NN 2 Kleingarten 3 Sportplatz 4 Kinderspielplatz 5 Gebäude/Schule/Heim 6 Straße/Platz 7 Grünanlage 8 Friedhof 9 Landschaftsplan 10 Fluss/Bach 11 sonstiges 12 Forst 13 Ausgleichsfläche 14 unbekannt Innere Kanalstr.
Anlage 03a - LBP - Bestands- und Konfliktplan 03
13486 Zeichen
!( !(!( !( VD E VD E E E Balkon Ga LS BK BK BK LS 475 2 Turm LS VD LS VD Pergola Waschhalle VD Erker VD VD VD VD BK Ga Container VD Ga ab 1.OG Erker Gasstation VD LS Erker VD Bürogebäude LS Erker Erker ab 1.OGErker ab 1.OG Erker Bürogebäude 1a 538 540 536 531 533 539 537 545543 541 90 61 88 362 350 364 352 360 498 478-482370366 381 484-486 383 488 397 399395393391 385 401 403 502500a500 415 1 72 417 510508 57 512 453451 449447 459457 455 70 526 469461459a 2 471 1 55 532 483 481 473 497 489487485 6 8 3 [505][501] [503]499 4 1 515513 511[507] [509] 519517 515a 1 521 2 3 6 4 W eg Weg Weg Weg Weg Weg Mertener Straße Radweg W eg Weg Weg Weg Gaedestraße Mertener Straße W eg Weg Weg Weg Sinziger Straße Heidekaul Bonner Straße Weg Bonner Straße Brohler Straße Im Wasserwerkswäldchen Weg Bonner Straße Heidekaul M ilitärringstraße B51 Brohler Straße Bonner Str. Andernacher Straße Am VerteilerkreisBonner Str. Ahrweilerstraße Von-Groote-Straße Brohler Straße Bonner Straße Von-Groote-Straße Brohler Straße Weg Rondorfer Straße Rondorfer Straße Von-Groote-Straße Am Südpark Godesberger Straße M ilitärringstraße B51 Weg Leyboldstraße Remagener Straße - Entfall des Grunderwerbs Bonner Straße Nr. 487 u. 489. dadurch Anpassung Gehwegbreite - Zufahrten ergänzt - Verschiebung Baumstandort und Stellplätze vor Haus-Nr. 517 bis 521 - Verschiebung Baum um 2,0 m nach Norden - Entfall Parkstände BUS Mauer / Zaunelemente versetzen - Verschiebung Stellplätze und Bäum e - Ergänzung Zufahrt - Verschiebung Stellplätze und Bäume - Ergänzung Zufahrt - Verschiebung Bäume - Lage Ausfahrt P+R-Anlage verschoben - Verschiebung von 14 Bäumen - Anpassung Mittelinsel am Verteilerkreis - Ausfahrt P+R-Palette Richtung Militärring entfällt. Nur noch Einfahrt. - Lage geändert - vorh. Mauer bleibt erhalten Zone II Zone III L L VB-K-5007-005 GA221 GA222 SB211 SB132 BR11 SB211 SB211 SB132 SB211 SB211 SB132 SB171 SB171 SB132 SB131 SB131 SB151 SB131 SB132 SB211 SB211 SB211 BR11 SB131 SB131SB131 SB131 SB131 SB131 SB131 SB132 SB173 BR11 SB131 SB151 SB151 SB151 SB151 SB151 SB131 SB151 SB131 SB131 SB151 SB151 SB151 SB151 SB151 SB142 GA221GA221 SB142 GA221 SB131 SB131 SB131 SB131 SB131 SB131 SB151SB151 SB151 SB151 BR11BR11 BR11 SB131 SB131 SB131 BR11 SB131 SB132 GA221 BR11 BR11 BR11 SB211 SB131 SB173 SB131 BR11 BR11 PA111 GA11 BR11 BR11 BR11 BR11 BR11 PA122 PA122 GH3121 BR11 BR11 BR11 SB151 SB151 VF211 GH3121 PA312 SB132 SB211 SB211 SB211 SB132 SB171 SB132 SB171 SB151 SB151 SB151 SB151 SB151 SB211 SB151 SB1721 GA11 SB142 GA11 SB211 GA221 SB131 SB142 GA222 SB211 SB132 SB211 SB132 SB132 SB132 SB173 SB173 GA221 GA222 GA222 GA222174 296 294 295 260 259 231 227 230229 225 356 354353 355 352 351349348347346 330329320 328319318317 298 335334 336 333 303 249247 248246 250245244 233 234 242240239238 243241236 237 169 170168 206205 171 208207 167166165 204203 222 202 224223 163 164 201200 162 198 199 221 286285 287278 279 280 264 277 284283282281 263 272 273 276275274270 271268 269 261 253 262 251 252 267266 232173172 210209 235 258257256255254228226 326 327325324322 323 312 316 321 310309 311 315314 307 308306 313 304 305 293 265 292 302 288 289 291290 299297 301300 TP2 TP3 L2L1K1TP1 B1 TP1 K1 L1 L2 B1 W1 K1 B2 TP3 TP2 B1 W1 15.12.2015 O:\Projekte\35373_gis\03_Karten\01_MXD\9i35373_BA3_DB_LBP_01_BeKo.mxd (Blatt 3) 04/14 MRE 04/14 SON 04/14 KIS 1:1.000 28.04.2014 LBP 1.3 NORD-SÜD STADTBAHN KÖLN - 3. BAUSTUFE Landschaftspflegerischer Begleitplan LBP: Bestands- und Konfliktplan Bestands- und Konfliktplan Biotoptypen BR11 - innerstädtisches Straßenbegleitgrün BR13121 - Vegetation an Dämmen, Böschungen, Straßenrändern, gehölzreich, mittlerer Gehölzbestand, standortgerecht BR13122 - Vegetation an Dämmen, Böschungen, Straßenrändern, gehölzreich, mittlerer Gehölzbestand, fremdländisch BR132 - Vegetation an Dämmen, Böschungen, Straßenrändern, gehölzarm BR2217 - sonstige ausdauernde Ruderalfluren auf ehemaligem Industriegelände BR3115 - Brennesselherde BR3117 - sonstige ausdauernde Ruderalfluren, ruderale Wiese BR312 - kurzlebige Ruderalfluren BR42 - Ödland und Schuttflächen, städtisch GH3121 - Laubforste, mittleres Baumholz, einheimisch und standortgerecht GH3321 - Mischforste, mittleres Baumholz, mit überwiegend bodenständigen Arten GH412 - intensiv beschnittene Hecken mit überwiegend standorttypischen Gehölzen GH621 - Feldgehölze mit mittlerem Baumholzmit überwiegend bodenständigen Arten GH721 - Baumgruppen, Einzelbäume Baumreihen, mit starkem Baumholz, standorttypisch GH722 - Baumgruppen, Einzelbäume, Baumreihen, mit starkem Baumholz, standortfremd GH731 - Baumgruppen, Einzelbäume, Baumreihen, mit mittlerem Baumholz, standorttypisch GH732 - Baumgruppen, Einzelbäume, Baumreihen, mit mittlerem Baumholz, standortfremd GH733 - Baumgruppen, Einzelbäume, Baumreihen, mit mittlerem Baumholz, Obstbäume GA11 - Kleingartenanlage mit hohem Gehölzanteil GA22 - Ziergärten GA222 - Ziergärten mit geringem Gehölzanteil GA221 - Ziergärten mit hohem Gehölzanteil PA111 - Parkanlage, mit altem Baumbestand PA121 - Scherrasen mit Baumbestand PA15 - Ziergesträuch geringer Ausdehnung PA122 - Scherrasen ohne Baumbestand PA311 - Sportanlagen/Spielplätze, mit Rasenbelag PA312 - Sportanlagen/Spielplätze, mit sonstigem Belag PA32 - Erholungsanlagen größerer Ausdehnung (Camping-Golfplatz) PA41 - innerstädtische Baumgruppen und Alleen mit jungem Baumholz PA42 - innerstädtische Baumgruppen und Alleen mit mittlerem Baumholz PA43 - innerstädtische Baumgruppen und Alleen mit altem Baumholz SB121 - Blockbebauung, geschlossen SB131 - Zeilenbebauung, geschlossen SB132 - Zeilenbebauung, offen SB141 - Großformbebauung und Hochhäuser mit hohem Scherrasenanteil SB142 - Großformbebauung mit geringem Scherrasenanteil SB151 - Einzel- und Reihenhausbebauung, mit kleinen Gärten SB16 - Alte Villen mit parkartigen Gärten SB171 - öffentliche Gebäude mit Freiflächen, hoher Versieglungsgrad SB1721 - öffentliche Gebäude mit Freiflächen, geringer Versieglungsgrad, mit Baumbestand oder Wildwiese SB173 - zur Zeit der Kartierung Baustelle SB211 - Gewerbe innerhalb von Ortschaften SB212 - Gewerbe außerhalb von Ortschaften SB242 - Sonstige (z.B. Brunnen, Umspannwerke, etc.) VF211 - Fahr- und Feldwege, versiegelt VF212 - Fahr- und Feldwege, unversiegelt VF213 - Fahr- und Feldwege, teilversiegelt VF2211 - Parkplätze, versiegelt, mit Bäumen VF2212 - Parkplätze, versiegelt, ohne Bäume Einzelbaum Schutzausweisungen Biotopverbundfläche "Äußerer Grüngürtel zwischen Braunsfeld und Rodenkirchen" (VB-K-5007-005) Landschaftsschutzgebiet (LSG) "Äußerer Grüngürtel Müngersdorf bis Marienburg und verbindende Grünzüge" Schutzwürdiger Biotop "Laubholzbestände nördlich der Militärringstraße in Köln-Raderthal" (BK 5107-048) Naturdenkmal Wasserschutzzone II Wasserschutzgebiet Hochkirchen Wasserschutzzone III Wasserschutzgebiet Hochkirchen geplante Wasserschutzzone III B Wasserschutzgebiet Hürth-Efferen Wasserschutzgebietsgrenzen Konflikte Einzelbaumverlust Baumverlust innerhalb Gehölz-/Waldflächen Baumerhalt (Schutzmaßnahmen) (Nummer siehe Tabelle im Erläuterungsbericht) ")1B Konfliktnummer (vgl. textliche Erläuterungen) Betroffenes Schutzgut TP - Tiere und Pflanzen K - Klima / Luft W - Wasser B - Boden L - Landschafts- / Stadtbild Anlagebedingter Eingriffsbereich Nachrichtlich Zweigleisiger Ausbau 3. Baustufe Geltungsbereich Bebauungsplan "Park-and-ride-Anlage Bonner Straße" Planung P+R-Palette mit Zuwegung Nord-Süd Stadtbahn 1. Baustufe mit Haltestelle Marktstraße Planung der angrenzenden Bebauungspläne 1. Planänderung / 1. Deckblatt Baumerhalt (Schutzmaßnahmen) E Verlust von Einzelbäumen MM geänderte Planung LBP Nord-Süd Stadtbahn (3. Bauabschnitt) ") ND Zone III Zone II Zone III B ± !(L Ind. Nr.: Datum: PlanNr.: bearb. gez. gepr. Datum Änderung Bear.Gepr.Gen. Ind.Datum Name 69 690 66 690/0 57 671/1 Maßstab: gez. Neweling gez. Grimsehl gez. Muéll gez. Liebmann gez. Vive 1. Planänderung / 1. Deckblatt Änderung Baumverluste / Baumerhalt (TP1) auf Grundlage geänderter Planung New Mu KIS/SON 21.07.2015 1 3 TP1 Verlust von 225 Einzel- und Straßen- bäumen TP2 Verlust von Randbereichen eines Laub- holzforstes mit mittlerem Baumholz (GH3121) TP3 Verlust von Kleingärten und Ziergärten mit hohem Gehölzanteil sowie Teil- verlust einer Parkanlage mit altem Baumbestand ( GA11, GA221, PA111) TP4 Verlust von straßenbegleitenden Rude- ralfluren ( BR3115, BR3117, BR312) TP5 Verlust von Innerstädtischem Straßen- begleitgrün (BR11), Scherrasenflächen (PA122), Ziergärten und Ziergesträuch (GA222, PA15) und Sportplatzflächen (PA312) B1 Verlust der ökologischen Bodenfunk- tionen durch Neuversiegelung B2 Gefahr einer Freisetzung von Schad- stoffen durch Bautätigkeiten im Bereich von Altstandorten K1 Verlust von klimawirksamen Gehölz- beständen und Einzelbäumen L1 Verlust von strukturierenden und belebenden Gehölzbeständen und Einzelbäumen L2 Visuelle Beeinträchtigung durch die Anlage von Fahrleitungen und Ober- leitungsmasten W1 Gefahr von baubedingten Verunreini- gungen des Grundwassers durch Eintrag umweltgefährdender Stoffe 233
Anlage 11 - Stellungnahme zum UmweltA 04.04.2017 und zur BV 2 08.05.2017
5228 Zeichen
Anlage 11 1 Ergänzende Stellungnahme zu dem Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Ausschusses Umwelt und Grün vom 04.05.2017 4.18 3. Baustufe Nord-Süd Stadtbahn / Ergänzender B aubeschluss Großbaumver- pflanzungen Vorlagen-Nummer:1019/2017 sowie ergänzende Stellungnahme zu dem Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 08.05.2017 9.2.7 3. Baustufe Nord-Süd Stadtbahn / Ergänzender Baubeschluss Großbaumver- pflanzungen Vorlagen-Nummer:1019/2017 Geänderter Beschluss des Ausschusses Umwelt und Grün und der Bezirksvertretung Rodenkirchen: Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur Sitzung der Bezirksvertretung am 26.06.2016 sowie bis zur Sitzung des Verkehrsausschusses am 27.06.2017 einen Vorschlag zu unterbreiten, wo in der näheren Umgebung der 3. Baustufe Nord-Südstadtbahn Möglichkeiten bestehen, zusätzliche Pflanzungen, wie z. B. Bäume, Hecken oder Sträucher im Wert des bereitgestell- ten Betrags von ca. 200.000 €, kurzfristig zu realisieren. Bei der Standortfindung sind die Anwohner wie auch der Initiativkreis Bayenthal-Marienburg und die BI NaBIS zu beteiligen. Die zusätzlichen Pflanzungen sollen in etwa zeitgleich zu den geplanten Fällungen erfolgen. Die Mittel für diese zusätzlichen Pflanzungen würden anstelle der Mittel für die Verpflanzun- gen im Teilergebnisplan 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV – in Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen im Haushaltsplan 2017 zur Verfügung stehen. Stellungnahme der Verwaltung: Die Verwaltung hat erste Überlegungen für Baumpflanzungen als Ersatz für die geplanten Großbaumverpflanzungen an der Bonner Straße getätigt. Es konnten ca. 120 mögliche Baumstandorte in Raderberg, Raderthal, Marienburg und Bayenthal (alle in Nähe der Bonner Straße) gefunden werden, welche dem Initiativkreis Bayenthal-Marienburg und der Bürgerini- tiative NaBis in einem Gesprächstermin am 09.06.2017 vorgestellt wurden. Für die weitere Abstimmung dieser Baumstandorte mit den Mitgliedern der Bürgerinitiativen hat die Verwaltung eine tabellarische Auflistung (Anlage 12) sowie einen dazugehörigen La- geplan (Anlage 13) mit den möglichen 120 Ersatzstandorten überreicht. Sollten seitens der Initiativen alternative Standorte vorgeschlagen werden, so werden diese selbstverständlich in die weiteren Überlegungen mit einbezogen. In diesem Termin hat die Verwaltung zudem erläutert, dass nur die Baumpflanzungen kurz- fristig beauftragt werden können, die sich innerhalb von öffentlichen Grünanlagen befinden. Denn nur hier ist die unterirdische Leitungsfreiheit garantiert. Für alle anderen angedachten Baumpflanzungen innerhalb des öffentlichen Straßenlandes müssen ausführliche Leitungsabfragen vorauslaufen, weil nur dort Bäume gepflanzt werden Anlage 11 2 können, wo unterirdisch keine Ver- und Entsorgungsleitungen sowie Telekommunikationslei- tungen verlaufen. Diese Leitungsabfragen sind sehr zeitintensiv. Übereinstimmend hat man sich in diesem Termin darauf verständigt, Ersatzbäume einer Pflanzung von Hecken und Sträuchern vorzuziehen. Die Verwaltung wird die zu erwartenden Alternativstandorte der Bürgerinitiativen zusammen mit den eigenen Standortüberlegungen in der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 26.06.2017 sowie in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 27.06.2017 vorstellen. Weiterer Vorschlag der Bezirksvertretung Rodenkirchen: Der Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage hat aufgrund des Sachzusammenhangs mit der Baumaßnahme (Verkehrsinfrastrukturprojekt von gesamtstädtischer/über die Stadt hin- ausgehender Bedeutung) den Verkehrsausschuss als zuständiges Beschlussorgan festge- legt. Die Bezirksvertretung sieht die Festlegung der Baumersatzstandorte als eine nicht wesent- lich über den Bezirk hinausgehende Bedeutung und bittet daher die Verwaltung um Prüfung, ob in Folge dessen die Bezirksvertretung Rodenkirchen als Beschlussorgan festzulegen ist. Stellungnahme der Verwaltung: Die Verwaltung teilt nach Prüfung des Sachverhaltes mit, dass gegen den Vorschlag der Bezirksvertretung grundsätzlich keine Einwände bestehen. Allerdings ist die Verwaltung darauf angewiesen, dass der Verkehrsausschuss die entsprechenden finanziellen Mittel be- reitstellt. Insofern gäbe es zwei Entscheidungsgremien: 1. Der Verkehrsausschuss entscheidet, ob das Geld f ür Ersatzmaßnahmen zur Verfügung gestellt wird. 2. Die Bezirksvertretung entscheidet, wo und welche Pflanzungen vorgenommen werden. Die Verwaltung schlägt daher folgenden geänderten Beschluss vor: 1. Der Verkehrsausschuss beschließt, für Pflanzunge n als Ersatz für die aufgrund der Maß- nahme geplanten Fällungen im Teilergebnisplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV - in Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen im Haus- haltsplan 2017 Mittel in Höhe von 194.000 € zur Verfügung zu stellen. Über den Ort und die Art der Pflanzungen entscheidet die Bezirksvertretung Rodenkirchen. 2. Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beauftragt di e Verwaltung, die in den Anlagen 12 und 13 aufgeführten Pflanzungen möglichst zeitnah zu den Fällungen zur realisieren.
Anlage 13 - Übersichtsplan - Standorte Eratzbaumpflanzungen
1056 Zeichen
!.!.!.!. !.!.!.!.!.!.!.!. !.!.!.!. !.!.!. !.!.!.!.!.!.!.!.!. !.!.!. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !.!. !.!.!.!.!.!. !.!. !.!. !. !.!.!. !.!.!. !.!.!.!.!.!.!. !.!.!.!.!. !.!. !. !. !. !.!. !.!. !.!. Marienburg 202 Bayenthal 201 Raderthal 204 Raderberg 203 Zollstock 205 Poll 701 Neustadt/Süd 102 Deutz 105 Rodenkirchen 208 Leg en de !.Baeume Planung !.Baumbestand <alle anderen Werte> 1 NN 2 Kleingarten 3 Sportplatz 4 Kinderspielplatz 5 Gebäude/Schule/Heim 6 Straße/Platz 7 Grünanlage 8 Friedhof 9 Landschaftsplan 10 Fluss/Bach 11 sonstiges 12 Forst 13 Ausgleichsfläche 14 unbekannt Rhein Stadtgrenze Stadtbezirk Stadtteil Baumpflanzungen als Ersatz für die Großbaumverpflan zungen Bonner Str. 67 Amt für Landschafts- pflege und Grünflächen Stadt Köln DIN A 0 Grüninfo 671 Baumkataster 14.06.2017 / meindl ± 1:3.000 14.06.2017 In Meschenich: Vor Eingangsbereich des Friedhofs Steinneuer Hof 10 Bäume Dokumentpfad: K:\GIS\Arbeitsordner\Objektplanung\Bezirk 2\BonnerStr\GrünInfo3BonnerStr.mxd
Anlage 09a - Auszug aus der BV Rodenkirchen 08.05.2017 (wie Umweltausschuss)
1922 Zeichen
Anlage 9 a Geschäftsführung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Frau Werner Telefon: (0221) 92313 Fax : (0221) E-Mail: martina.werner@stadt-koeln.de Datum: 26.05.2017 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 08.05.2017 öffentlich 9.2.7 3. Baustufe Nord-Süd Stadtbahn / Ergänzender Baubeschluss Groß- baumverpflanzungen 1019/2017 Beschluss: Zunächst stellt der Bezirksbürgermeister Herr Homann den von der Fraktion Die Grünen gestellten Änderungsantrags (analog dem Beschluss der Sitzung des Aus- schusses Umwelt und Grün vom 04.05.2017) zur Abstimmung: Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Anschließend stellt er den so geänderten Beschlusstext zur Abstimmung: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden geänderten Beschluss: Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur Sitzung der Bezirksvertretung am 26.06.2016 einen Vorschlag zu unterbreiten, wo in der näheren Umgebung der 3. Baustufe Nord-Südstadtbahn Möglichkeiten bestehen, zusätzliche Pflanzun- gen, wie z. B. Bäume, Hecken oder Sträucher im Wert des bereitgestellten Be- trags von ca. 200.000 €, kurzfristig zu realisieren. Bei der Standortfindung sind die Anwohner wie auch der Initiativkreis Bayent- hal-Marienburg und die BI NaBIS zu beteiligen. Die zusätzlichen Pflanzungen sollen in etwa zeitgleich zu den geplanten Fällungen erfolgen. Die Mittel für diese zusätzlichen Pflanzungen würden anstelle der Mittel für die Verpflanzungen im Teilergebnisplan 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV – in Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen im Haus- haltsplan 2017 zur Verfügung stehen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich mit 5 Stimmen der CDU-Fraktion, 5 Stimmen der SPD-Fraktion, 4 Stimmen der Fraktion Die Grünen, 2 Stimmen der FDP Fraktion, der Stimme von Herrn Bronisc gegen die Stimme von Herrn Ilg zugestimmt.
Anlage 09 - Auszug aus Umweltausschuss 04.05.2017
2429 Zeichen
Anlage 9 Geschäftsführung Ausschuss für Umwelt und Grün Frau Bültge-Oswald Telefon: (0221) 221-23702 E-Mail: barbara.bueltge-oswald@stadt-koeln.de Datum: 08.05.2017 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Ausschusses Umwelt und Grün vom 04.05.2017 öffentlich 4.18 3. Baustufe Nord-Süd Stadtbahn / Ergänzender Baubeschluss Groß- baumverpflanzungen 1019/2017 Zunächst stellt der Ausschussvorsitzende den von RM Herrn Brust mündlich be- antragten Text des Änderungsantrags zur Abstimmung: Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur Sitzung des Verkehrsausschusses am 27.06.2017 einen Vorschlag zu unterbreiten, wo in der näheren Umgebung der 3. Baustufe Nord-Südstadtbahn Möglichkeiten bestehen, zusätzliche Pflanzun- gen, wie z. B. Bäume, Hecken oder Sträucher im Wert des bereitgestellten Be- trags von ca. 200.000 €, kurzfristig zu realisieren. Bei der Standortfindung sind die Anwohner wie auch der Initiativkreis Bayent- hal-Marienburg und die BI NaBIS zu beteiligen. Die zusätzlichen Pflanzungen sollen in etwa zeitgleich zu den geplanten Fällungen erfolgen. Die Mittel für diese zusätzlichen Pflanzungen würden anstelle der Mittel für die Verpflanzungen im Teilergebnisplan 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV – in Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen im Haus- haltsplan 2017 zur Verfügung stehen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Anschließend stellt er den so geänderten Beschlusstext zur Abstimmung: geänderter Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur Sitzung des Verkehrsausschusses am 27.06.2017 einen Vorschlag zu unterbreiten, wo in der näheren Umgebung der 3. Baustufe Nord-Südstadtbahn Möglichkeiten bestehen, zusätzliche Pflanzun- gen, wie z. B. Bäume, Hecken oder Sträucher im Wert des bereitgestellten Be- trags von ca. 200.000 €, kurzfristig zu realisieren. Bei der Standortfindung sind die Anwohner wie auch der Initiativkreis Bayent- hal-Marienburg und die BI NaBIS zu beteiligen. Die zusätzlichen Pflanzungen sollen in etwa zeitgleich zu den geplanten Fällungen erfolgen. Die Mittel für diese zusätzlichen Pflanzungen würden anstelle der Mittel für die Verpflanzungen im Teilergebnisplan 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV – in Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen im Haus- haltsplan 2017 zur Verfügung stehen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Anlage 01 - Übersichtslageplan
3254 Zeichen
24222016 18 1410 12 84 6 2 2 23 25 19 21 20 16 18 17 14 15 13 11 12 104 5 3 7 9 40 Stellplätze G renze der Baulastträgerschaft Ausschnitt aus dem B-Plan 67409/04 - Gaedestraße P&R Palette Darstellung nur nachrichtlich - Entfall des Grunderwerbs Bonner Straße Nr. 487 u. 489. dadurch Anpassung Gehwegbreite - Zufahrten ergänzt - Verschiebung Baumstandort und Stellplätze vor Haus-Nr. 517 bis 521 - Neuordnung der Stellplätze/Baumstandorte - Verkürzung der Bauminseln - Entfall der Fahrradabstellplätze - Verschiebung Baum um 2,0 m nach Norden - Entfall Parkstände 2,68 1,92 3,10 1,85 2,00 5,00 6,00 5,00 5,00 6,00 5,00 5,00 6,00 5,00 1,92 50 2,25 1,85 3,10 1,92 2,42 2,77 1,75 2,75 50 2,75 1,75 2,50 404,00 1,22 70 4,30 3,90 2,10 5,00 6,00 70 4,00 4,22 70 4,30 3,90 2,10 5,00 6,00 4,00 2,00 6,00 3,90 2,10 4,00 30 1,80 30 1,80 1,50 1,50 2,00 1,50 1,50 2,00 156101114 15 202125263031353641 42 2,72 1,75 2,75 2,75 1,85 3,10 1,85 2,75 1,75 2,70 2,00 2,00 1,75 2,75 2,75 95 1,85 3,10 1,85 2,75 1,75 2,50 6,71 2,72 4,50 9,55 4,50 2,70 2,79 7,25 1,85 3,10 1,85 4,50 2,68 2,78 2,47 2,75 7,16 2,50 2,00 2,50 3,95 Mauer / Zaunelemente versetzen - Kein Grunderwerb mehr erforderlich - Entfall von 4 PKW -Stellplätzen - Verschiebung von 3 Bäumen - Entfall von 5 PKW -Stellplätzen - Verschiebung von 1 Baum - Änderung 1 Stellplatz in Behindertenstellplatz - Entfall des Linksausbiegers Mathiaskirchplatz - Verschiebung Z-Überweg - Verschiebung von 3 Bäumen - Ausfahrtssituation/Tor Bonner Straße 312 - asphaltierte Inselköpfe Bahnkörper vergößert - Grunderwerb minimiert - Ergänzung Zufahrt Garagenhöfe - Verschiebung Stellplätze und Bäume - Ergänzung Zufahrt - Verschiebung Stellplätze und Bäume - Ergänzung Zufahrt - Verschiebung Bäume - Lage Ausfahrt P+R-Anlage verschoben - Verschiebung von 14 Bäumen - Anpassung Mittelinsel am Verteilerkreis - Gehwegbreite reduziert - Grunderwerb minimiert 1,76 1,65 1,00 1,95 1,80 1,91 4,00 - neue Stellplätze - Verschiebung von Radbügeln Werbetafel versetzen Neuanordnung der Verteiler- schränke - Treppenanlage anpassen - Baum bleibt erhalten - Ausfahrt P+R-Palette Richtung Militärring entfällt. Nur noch Einfahrt. - Lage geändert 5,19 1,60 2,80 6,00 7,80 6,00 2,00 80 1,60 2,50 - vorh. Mauer bleibt erhalten 3,00 1,85 4,50 3,00 3,00 2,50 3,00 3,00 1,85 3,50 - Verschiebung Einmündung Schönhauser Straße/ Bonner Straße um ~3,0m nach Süden - Grunderwerb minimiert - vorh. Bäume entfallen - drei neue Baumreihen geplant - schmalere Ein-/Ausfahrt Parkplatz REWE - Baum erhalten - Baum entfällt 3,00 3,00 1,75 3,30 - Verschiebung Stellplätze und Bäume - Entfall Zufahrt - Entfall LSA Querung -> Fußgängerüberweg - Überarbeitung Markierung - Entfall LSA Querung -> Fußgängerüberweg - Überarbeitung Markierung 6,00 5,00 2,60 1,63 2,50 6,00 - Neuordnung Nebenanlagen - Verschiebung Stellplätze und Bäume - Neuaufteilung Nebenanlagen - Entfall 2 Stellplätze - Entfall von 6 Stellplätzen - Veränderung der Gleistrassierung - Verlängerung der Aufstellfläche für den Linksabbieger Minimierter Grunderwerb - Entfall von 4 Fahrradbügel 1. Deckblatt Stand: 30.07.2015 3. Baustufe Nord-Süd Stadtbahn KÖLNER VERKEHRS - BETRIEBE AG Scheidtweilerstraße 38 50933 Köln Amt für Brücken und Stadtbahnbau Der Oberbürgermeister Stadt Köln
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen
Zur SitzungBeschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1019/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 20.06.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27