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1019/2017

3. Baustufe Nord-Süd Stadtbahn / Ergänzender Baubeschluss Großbaumverpflanzungen

Beschlussvorlage Ausschuss 20.06.2017

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 27.06.2017, TOP 4.1

Anlage 04 - Ergebnisprotokoll Prof. Dr. Dujesiefken Ortstermin 08.09.2016

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Anlage 10 - Stellungnahme zum VA 02.05.2017

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Anlage 08 - Auszug aus Verkehrsausschuss 02.05.2017

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Anlage 00 - Dringlichkeitsbegründung

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 12 -Tabelle - Standorte Ersatzbaumpflanzungen

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Anlage 06 - Ergebnisprotokoll Dr. Stobbe Ortstermin 24.11.2016

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Anlage 05 - Ergebnisprotokoll Prof. Dr. Dujesiefken Ortstermin 26.10.2016

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Anlage 07 - Stellungnahme RPA vom 18.04.2017

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Anlage 03 - LBP - Bestands- und Konfliktplan 02

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Anlage 02 - Lageplan Baumkataster Bonner Str.

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Anlage 03a - LBP - Bestands- und Konfliktplan 03

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Anlage 11 - Stellungnahme zum UmweltA 04.04.2017 und zur BV 2 08.05.2017

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Anlage 13 - Übersichtsplan - Standorte Eratzbaumpflanzungen

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Anlage 09a - Auszug aus der BV Rodenkirchen 08.05.2017 (wie Umweltausschuss)

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Anlage 09 - Auszug aus Umweltausschuss 04.05.2017

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Anlage 01 - Übersichtslageplan

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Anlage 04 - Ergebnisprotokoll Prof. Dr. Dujesiefken Ortstermin 08.09.2016

7507 Zeichen

== FF Gc =«GC= DD oo» mo = = ln —

Institut für Baumpflege - Brookkehre 60 - 21029 Hamburg -
INSTITUT _ FÜR

BAUMPFLEGE
Stadt Köln HAMBURG

Amt für Brücken, Tunnel und Straßenbau" =
z. Hd. Frau Muell vr

\ Forschung, Fortbildung,
[ Gutachten und Beratung

Willy-Brandt-Platz 2 Sg Brookkehre 60
F er Eingang 15. Sep. 2018 21029 Hamburg
50679 Köln Telefon: 040/724 13 1-0

N
| Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau

Telefax: 040/721 21 13

Ergebnisprotokoll der Ortsbesichtigung und Besprechung in der
Bonner Straße in Köln zu Fragen des Baumschutzes bzw. der
Verpflanzbarkeit der vorhandenen Bäume
am 08. September 2016
(Projekt-Nr. 41-16-01-66)

1. Anlass und Zweck

Im Zusammenhang mit dem geplanten U-Bahn-Bau in der Bonner Straße wird zurzeit
diskutiert, ob die nach den bisherigen Planungsunterlagen überplanten Bäume durch
ein Umpflanzen gerettet werden können. Zu dieser Frage fand eine Ortsbegehung und
Besprechung statt. Ziel dieses Termins war die Erörterung von möglichen
Lösungsansätzen sowie die Erarbeitung eines Konzepts für das weitere Vorgehen in
der Zukunft.

2. Auftraggeber

Die Untersuchung wurde am 07. September 2016 schriftlich in Auftrag gegeben von
der

Stadt Köln

Amt für Brücken, Tunnel und Straßenbau
z. Hd. Frau Muell

Willy-Brandt-Platz 2

50679 Köln.

1fB INSTITUT FÜR BAUMPFLEGE GmbH & Co. KG, Brookkehre 60, 21029 Hamburg. AG Hamburg HRA 117216
Komplementärin: Arboristik Verwaltungs- GmbH, AG Hamburg HRB 130348, Geschäftsführer: Dr. Horst Stobbe
Prof. Dr. Dirk Dujesiefken und Dr. Horst Stobbe sind ö.b.v. Sachverständige für Baumpflege, -sanierung und -bewertung der LVK Schleswig-Holstein

m mbkiÜ bo j„><ZS—q/|]UD]lllükivF—zx—aococmcc>j<[(x|£q@<4&=|4"”-TTTT mm > a
E-Mail: info@institut-fuer-baumpflege.de - www.institut-fuer-baumpflege.de - USt-IdNr.: DE292977665

Projekt-Nr. 41-16-01-66 Seite 2 von 5
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—
INSTITUT FÜR BAUMPFLEGE

Das Ergebnisprotokoll hat die Projekt-Nr. 41-16-01-66 erhalten.

3. Ortsbesichtigung und zur Verfügung gestellte Unterlagen

Die gemeinsame Ortsbesichtigung am 08. September 2016 begann in der Bonner
Straße / Ecke Schönhauser Straße. Bei der Besprechung anwesend waren von Seiten
der Stadt Köln Dr. Joachim Bauer, Peter Schmidt sowie Johannes Stuffrein, von
Seiten der Bürgerinitiative Herr Robert Rademacher und von Seiten des Instituts für
Baumpflege Prof. Dr. Dirk Dujesiefken. Die anstehenden Fragen sowie verschiedene
Problemstellungen wurden an mehreren Orten in der Bonner Straße gemeinsam
erörtert.

Für diese Ortsbesichtigung und Besprechung wurden keine Unterlagen zur
Verfügung gestellt. Vor Ort wurde gemeinsam in Baumbestandsplänen sowie
Planungsunterlagen Einsicht genommen. Die Vorgeschichte sowie die Fragen zur
Gesamtplanung wurden vor Ort erläutert. Für die weitere Bearbeitung sollen dem
Institut für Baumpflege die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt werden.

4. Ergebnis der Besprechungen

Herr Rademacher teilte zunächst mit, dass von Seiten der Bürgerinitiative ein
Ortstermin geplant ist, und zwar soll eventuell am 26. September 2016 eine
Besprechung mit mehreren Baumexperten erfolgen. Geplant ist eine Beteiligung der
Firma Opitz sowie die des Sachverständigen Menke.

Bei der Besichtigung mehrerer Standorte wurden die verschiedenen Probleme und
Lösungsansätze diskutiert. Von Seiten der Stadt Köln wurde darauf hingewiesen,
dass im Wurzelbereich der Bäume viele Versorgungsleitungen liegen. Die bei der
Stadt vorliegenden Leitungspläne sollen für die weiteren Beratungen zur Verfügung
gestellt werden.

_

Projekt-Nr. 41-16-01-66 Seite 3 von 5
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INSTITUT FÜR BAUMPFLEGE

Bei der Begehung wurde weiterhin festgestellt, dass der Baumbestand in der Bonner
Straße unterschiedlich alt und vor allem auch unterschiedlich vital ist. Einige Bäume
zeigen Vergreisungen in der Krone in Form von Totästen, einer Kleinlaubigkeit
und/oder einem aufgehellten Laub. Einige Straßenbäume zeigen zudem eindeutige
Anzeichen für eine Belastung durch Auftausalze. Diese Bäume haben zusätzlich als
Folge der Salzbelastung die hierfür typischen braunen Blattränder, die so genannten
Blattrandnekrosen.

Im Laufe der weiteren Begehung wurde festgelegt, dass zur Klärung der anstehenden
Fragen an verschiedenen Standorten die Baumwurzeln freigelegt werden sollen.
Durch diese Voruntersuchung kann geklärt werden, welche Bäume überhaupt
verpflanzbar sind. Ausgewählt wurden Bäume auf beiden Seiten der Straße. Es
handelt sich sowohl um ältere als auch um jüngere Linden und zudem auch um
unterschiedliche Abschnitte in der Straße bzw. unterschiedliche Baumstandorte
(kleine Baumscheibe oder offene Rasenfläche im Seitenstreifen). Insgesamt wurden
sieben Bäume für die geplante Untersuchung ausgewählt.

Die Baumnummern der ausgewählten Bäume wurden von Herrn Stuffrein notiert. Er
wird die Baumnummern bzw. Standortdaten der Bäume an alle Beteiligten
weiterleiten.

5. Zeitplan für die nächsten Schritte

Zum Abschluss der Besprechung wurde vereinbart, dass diese Untersuchungen in der
43. Kalenderwoche durchgeführt werden sollen. Herr Rademacher teilte daraufhin
mit, dass der von ihm eingangs erwähnte Besprechungstermin der Bürgerinitiative
am 26. September 2016 storniert wird und dass diese Besprechung ebenfalls in der
43. Kalenderwoche stattfinden soll. Die von Seiten der Bürgerinitiative
hinzugezogenen Fachleute haben dann die Gelegenheit, die auf Veranlassung der
Stadt Köln freigelegten Wurzeln der Bäume zu begutachten und darauf aufbauend
dann ihre Einschätzungen abzugeben.

Projekt-Nr. 41-16-01-66 Seite 4 von 5
mm —_ To —————————

INSTITUT FÜR BAUMPFLEGE

Es wurde daraufhin vereinbart, dass alle erforderlichen Arbeiten bezüglich der
Verkehrssicherung (Absperrung), verkehrsrechtliche Genehmigungen, Entfernen
von Straßenbelägen (Asphalt, Platten, Hochborde) sowie das eigentliche Freilegen
der Wurzeln mittels Erdstoffsauger von der Stadt Köln übernommen werden.

Um den Verkehrsfluss der Bonner Straße so wenig wie möglich zu beeinträchtigen
und auch im Rahmen dieser Untersuchung den Aufwand bzw. die Kosten nicht
ausufern zu lassen, wurde beschlossen, diese Untersuchungen lediglich im Gehweg-
bzw. Radwegbereich durchzuführen. Die Fahrbahn soll für diese Untersuchung nicht
angefasst werden. Das Freilegen der Wurzeln erfolgt im Geh- und Radwegbereich je
nach Örtlichkeit in einem Radius um den Baum von 1,5 bis 2,0 m und in Richtung
Fahrbahn bis zum Hochbord bzw. zur Betonrückenstütze. Bei dieser Vorgehensweise
kann dann abgeschätzt werden, in wieweit der Baum auch in Richtung Straße bzw.
unter die Straße wurzelt.

Um die Bäume durch diese Untersuchungen so wenig wie möglich zu stören, sollten
alle erforderlichen Arbeiten innerhalb von fünf Werktagen durchgeführt werden. Für
den erforderlichen Vorlauf werden in der 43. KW die ersten 3 % Werktage
veranschlagt.

Der gemeinsame Besprechungstermin mit Vertretern der Stadt Köln, zwei bis drei
Vertretern der Bürgerinitiative und den dazu von der Bürgerinitiative
hinzugezogenen Fachleuten (Firma Opitz, Sachverständiger Menke) sowie Prof. Dr.
Dirk Dujesiefken vom Institut für Baumpflege wurde für den 27. Oktober 2016, 13:00
Uhr, festgelegt.

Ziel dieser gemeinsamen Ortsbegehung und Besprechung ist es, die Machbarkeit und
die möglichen Risiken der Verpflanzung der überplanten Bäume zu diskutieren und
nach Möglichkeit zu einer gemeinsamen fachlichen Einschätzung dieses Vorhabens
zu kommen.

Projekt-Nr. 41-16-01-66
=

SB
INSTITUT FÜR BAUMPFLEGE

Hamburg, 09. September 2016

-

Kr
Prof. Dr. Dirk Dujesiefken

Seite 5 von 5

Anlage 10 - Stellungnahme zum VA 02.05.2017

1946 Zeichen

Anlage 10 
 
Ergänzende Stellungnahme zu dem Auszug aus der Niederschrift der 27. Sitzung des  
Verkehrsausschusses vom 02.05.2017  
4.2  3. Baustufe Nord-Süd Stadtbahn / Ergänzender B aubeschluss Großbaumver- 
pflanzung 
 
Vorlagen-Nummer:1019/2017 
 
 
In der Sitzung des Verkehrsausschusses am 02.05.2017 hat RM Hammer die Frage gestellt, 
ob alternativ mit den zur Verfügung stehenden Mitteln ältere und größere Bäume entlang der 
Allee gepflanzt werden könnten und wenn ja, wie viele. Er bittet die Verwaltung hierzu um 
eine Stellungnahme im Laufe der weiteren Beratungen. 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Es ist vorgesehen, in der Bonner Straße nach Abschluss der Baumaßnahme  222 Bäume mit 
einem Stammumfang von 20/25 cm zu pflanzen. Dies entspricht einer Baumgröße von ca. 
4,00 m vom Boden aus (ohne Wurzelballen). Die Bäume erreichen bereits nach ca. 5-6 Jah- 
ren einen Stammumfang von ca. 40 cm und eine Größe  von ca. 7 m. Mittels eines speziel- 
len Baumpflanzsubstrats und einer Tiefenbelüftung wird das Wurzelwachstum der Bäume 
nach unten gefördert. 
 
Bäume mit einem größeren Stammumfang ließen sich aufgrund der dann ebenfalls größeren 
Wurzelballen nicht in die geplanten Pflanzgruben einpflanzen, da die die Öffnungen der 
Pflanzgruben wegen der begrenzten räumlichen Verhältnisse der Bonner Straße (u.a. wegen 
umfangreicher Leitungspakete) zu schmal sind. 
 
Für die Summe von rund 200.000 € ließen sich ca. 83 Bäume mit einem Stammumfang von 
35/40 cm neu pflanzen.  
 
Aber auch hier gilt: wegen der bereits genannten Gründe, nämlich Wurzelballengröße im 
Verhältnis zur unterirdischen Platzknappheit, könnten Bäume mit einem größeren Stammum- 
fang nicht auf der Bonner Straße und auch nicht im engeren Umfeld der Bonner Straße ge- 
pflanzt werden. 
 
Eine Pflanzung dieser Größe ist nur in städtischen Grünanlagen möglich. Dies müsste sei- 
tens der Verwaltung zusammen mit einem Landschaftsplaner geprüft werden.

Anlage 08 - Auszug aus Verkehrsausschuss 02.05.2017

1222 Zeichen

Anlage 8 
 
 
Geschäftsführung  
Verkehrsausschuss 
Frau Krause 
Telefon:  (0221) 221-25909  
Fax       :  (0221) 221-24447 
E-Mail:  angela.krause@stadt-koeln.de 
Datum: 03.05.2017 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 27. Sitzung des 
Verkehrsausschusses vom 02.05.2017 
öffentlich 
4.2 3. Baustufe Nord-Süd Stadtbahn / Ergänzender Baubeschluss Groß-
baumverpflanzungen 
1019/2017 
RM Hammer teilt mit, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen heute noch kein Vo-
tum abgeben könne. Er wirft die Frage auf, ob alternativ mit den zur Verfügung ste-
henden Mitteln ältere und größere Bäume entlang der Allee gepflanzt werden könn-
ten und wenn ja, wie viele. Er bittet die Verwaltung hierzu um eine Stellungnahme im 
Laufe der weiteren Beratungen.  
 
Für die FDP-Fraktion merkt RM Houben an, dass die Verwaltungsvorlage sicherlich 
die Gemüter der aufgeregten Anwohner etwas beruhigen werde; seine Fraktion hege 
jedoch große Zweifel an den Erfolgsaussichten der geplanten Verpflanzung und leh-
ne den Vorschlag daher ab.  
Beschluss: 
Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage zur Anhörung in die Bezirksvertretung 
Rodenkirchen und den Ausschuss für Umwelt und Grün. 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

Anlage 00 - Dringlichkeitsbegründung

1019 Zeichen

Anlage 0 
1 
Beschlussvorlage 
3. Baustufe Nord-Süd Stadtbahn / Ergänzender Baubeschluss Großbaumverpflanzung 
 
Vorlagen-Nummer: 1019/2017 
 
 
Dringlichkeitsbegründung: 
 
Umfangreiche Abstimmungen zwischen den beteiligten Dienststellen haben leider dazu ge-
führt, dass eine fristgerechte Vorlage dieser Beschlussvorlage nicht mehr möglich war. Um 
einen Beschluss des Verkehrsausschusses bis spätestens zum 27.06.2017 zu erzielen, ist 
die verfristete Einbringung dieser Vorlage in die Sitzung des Verkehrsausschusses am 
02.05.2017 sowie in die Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Grün am 04.05.2017 un-
vermeidbar. 
 
Der ergänzende Baubeschluss für die Großbaumverpflanzungen ist dringend erforderlich, 
damit die Ausschreibung und externe Vergabe für diese Arbeiten noch rechtzeitig erfolgen 
kann. Nur so ist sichergestellt, dass die Großbaumverpflanzung gemäß Abstimmung mit dem  
Institut für Baumpflege GmbH & Co. KG (IfB) vor den Baumfällungen in voraussichtlich Ok-
tober 2017 durchgeführt werden kann.

Beschlussvorlage Ausschuss

12659 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/69/690/0 
 
Vorlagen-Nummer 
 1019/2017 
Freigabedatum  24.04.2017 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
3. Baustufe Nord-Süd Stadtbahn / Ergänzender Baubeschluss Großbaumverpflanzungen 
Beschlussorgan 
Verkehrsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Verpflanzung von bis zu 18 Bäumen im Zuge 
der 3. Baustufe Nord-Süd Stadtbahn mit Mehrkosten in Höhe von voraussichtlich 194.000 € brutto 
durchzuführen. 
 
Die Mittel für die zuvor genannte Verpflanzung von Bäumen stehen im Teilergebnisplan 1202 - Brü-
cken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV - in Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 
im Haushaltsplan 2017 zur Verfügung. 
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf die Wiedervorlage, wenn die Bezirksvertretung 2 (Rodenkir-
chen) und der Ausschuss für Umwelt und Grün uneingeschränkt zustimmen. 
 
 
 
Alternative:  
Der Verkehrsausschuss lehnt die Verpflanzung von bis zu 18 Bäumen ab. Die Bäume werden wie 
bisher geplant voraussichtlich ab Oktober 2017 gefällt. 
 
 
Verkehrsausschuss 02.05.2017 
Ausschuss für Umwelt und Grün 04.05.2017 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 08.05.2017 
Verkehrsausschuss 27.06.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  194.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
1. Maßnahme 
Mit Beschluss des Rates der Stadt Köln vom 16.12.2014 (Session-Vorlage 2557/2014) wurde die 
Verwaltung, vorbehaltlich des Baurechts, mit der Fällung von 232 Bäumen im Rahmen des Pro-
jektes der 3. Baustufe Nord-Süd Stadtbahn beauftragt (siehe Übersichtsplan Anlage 1). 
 
Dies vor dem Hintergrund, dass die Realisierung der 3. Baustufe Nord-Süd Stadtbahn eine voll-
ständige Umgestaltung der Bonner Straße erfordert, da die zukünftige Trasse als Rasengleis in 
Mittellage entlang der Bonner Straße ausgeführt wird. Aufgrund der Umgestaltung des komplet-
ten Straßenquerschnitts ist es unter anderem erforderlich, die vorhandenen Ver- und Entsor-
gungsleitungen zu verlegen. Die zukünftige Lage der Leitungen befindet sich im Bereich der vor-
handenen Bäume, sodass diese Bäume vor Baubeginn zu fällen sind. 
 
Die Baumfällungen wurden bereits im Rahmen der Bürgerbeteiligung in 2013 und im späteren 
Verlauf des Planfeststellungsverfahrens für die 3. Baustufe Nord-Süd Stadtbahn durch den Ver-
ein Natur, Bildung und Soziales, Bürger informieren Bürger e. V. (NaBIS) kritisiert. Auch der Initi-
ativkreis Bayenthal-Marienburg hat sich mit einem sogenannten „Memorandum mit Antrag auf 
Verhängung eines Moratoriums" am 28.04.2016 gegen die Baumfällungen ausgesprochen. 
 
In Ergänzung zu zwei am 18.07. sowie 06.09.2016 durchgeführten sogenannten Experten-
workshops hat der Initiativkreis Bayenthal-Marienburg die Verwaltung zusätzlich auf die Möglich-
keit einer „Translozierung der vorhandenen Straßenbäume“ angesprochen und die Stadt gebe-
ten, diese zu überprüfen. Die Idee war, die vorhandenen Straßenbäume entlang der Bonner 
Straße während der Bauzeit auf einen Ersatzstandort zu verpflanzen und nach Fertigstellung der 
Baumaßnahme wieder an die Bonner Straße zurück zu verpflanzen.

3 
Der Empfehlung des Initiativkreises folgend wurde seitens der Verwaltung das Institut für Baum-
pflege GmbH & Co. KG (IfB) mit der Erstellung eines entsprechenden Gutachtens beauftragt. In 
zwei, gemeinsam mit dem Initiativkreis Bayenthal-Marienburg und der Bürgerinitiative NaBIS 
durchgeführten Ortsterminen wurde durch den renommierten Gutachter Herr Prof. Dr. Dujesief-
ken der Zustand sowie die Verpflanzbarkeit der Bäume geprüft (siehe Anlage 4 und 5).  
 
Bereits im ersten Termin wurde festgestellt, dass der Baumbestand an der Bonner Straße unter-
schiedlich alt und unterschiedlich vital ist. Es wurden dabei straßenbaumtypische Krankheiten, 
wie Vergreisungen und Blattrandnekrosen (siehe Anlage 4, Seite 3, Absatz 1) festgestellt. Wei-
terhin ist zu berücksichtigen, dass im Wurzelbereich vieler Bäume Versorgungsleitungen liegen 
(siehe Anlage 4, Seite 2, Absatz 4). Für eine dezidierte Beurteilung wurde beschlossen in einem 
zweiten Termin den Wurzelbereich zu untersuchen. 
Für den zweiten Ortstermin wurden Wurzelschürfungen durchgeführt, die es Herrn Prof. Dr. Du-
jesiefken ermöglichten, die ausgewählten Bäume nach den bereits festgestellten biologischen 
und technischen Rahmenbedingungen zur Feststellung der Verpflanzbarkeit zu untersuchen. 
Nach eingehender Prüfung wurden durch Herrn Prof. Dr. Dujesiefken auf dieser Grundlage Krite-
rien zur Bewertung der Verpflanzbarkeit der Bäume festgelegt. Zusätzlich zu der generellen Ver-
pflanzbarkeit stellt Prof. Dr. Dujesiefken in seinem Gutachten fest, dass die Bäume an ihrem 
neuen Standort bessere Wachstumsbedingungen benötigen, als dies an der Bonner Straße der-
zeit möglich ist (siehe Anlage 5 Seite 23, Absatz 5). Außerdem ist aus biologischer Sicht nur eine 
einmalige Verpflanzung sinnvoll (siehe Anlage 5, Seite 43, Absatz 3). Von einer Rückverpflan-
zung an die Bonner Straße sollte daher - unabhängig davon, dass die vorhandenen Großbäume 
hinsichtlich ihrer Wuchsform ohnehin kaum in den zukünftigen Straßenraum integriert werden 
können - definitiv abgesehen werden. Die Ausführungen von Herrn Prof. Dr. Dujesiefken werden 
auch von den Vertretern der Bürgerinitiativen und der ihrerseits zu diesem Termin hinzugezoge-
nen Gutachter anerkannt. 
In einem weiteren und damit dritten Ortstermin wurden die Straßenbäume durch das Institut für 
Baumpflege GmbH & Co. KG (IfB), Herrn Dr. Stobbe, nach den von Herrn Prof. Dr. Dujesiefken 
festgelegten Kriterien beurteilt (siehe Anlage 6). Demnach kommen lediglich bis zu 18 Bäume für 
eine Verpflanzung in Betracht. Vier dieser achtzehn Bäume befinden sich in räumlicher Nähe zu 
einer 100 Jahre alten Hauptversorgungsleitung der RheinEnergie (siehe Anlage 3 und 3a). Un-
klar ist hierbei noch die genaue Lage dieser 1904 errichteten Hauptversorgungsleitung. Daher ist 
vorgesehen mittels Suchgräben im Straßenbereich vor Beginn der Arbeiten zur Baumverpflan-
zung die mögliche Beeinträchtigung der Versorgungsleitung zu eruieren. Mit Vorlage des Ergeb-
nisses dieser Suchschachtungen steht fest, ob die Verpflanzung dieser vier Bäume durchgeführt 
werden kann. Gegebenenfalls muss aufgrund einer potentiellen Gefährdung dieser Versorgungs-
leitung auf eine Verpflanzung verzichtet werden. 
Auch wenn die vor genannten Kriterien erfüllt werden, so ist darauf hinzuweisen, dass auch 
durch die fachmännisch durchgeführte Baumverpflanzung keine Anwuchsgarantie gegeben ist. 
Die Verwaltung geht im Allgemeinen davon aus, dass Großbaumverpflanzungen mit einer Wahr-
scheinlichkeit von etwa 50% erfolgreich sind. Seitens der Gutachter der Bürgerinitiativen wurde 
bei dem zweiten Ortstermin angemerkt, dass ihrerseits mit einer Anwuchs-Wahrscheinlichkeit 
von 95% gerechnet wird. 
Nach intensiver Diskussion der Beteiligten kann nun festgehalten werden, dass die Verpflanzung 
der 18 Bäume ohne weiterreichende negative Einflüsse hinsichtlich der Termine für eine quali-
tätsorientierte Projektabwicklung durchgeführt werden kann. Hierbei ist die geplante Ausgleichs-
fläche auf dem ehemaligen Tankstellengelände Ost am Verteiler als geeigneter Standort im Um-
feld der Baumaßnahme für die 18 Bäume vorgesehen. 
 
 
2. Zeitrahmen 
Die Verwaltung hat die Baumfällarbeiten aus gegebenem Anlass in den Herbst 2017 verschoben 
(siehe Mitteilung 0300/2017). Anschließend sollen die Vorabmaßnahmen der Leitungsträger

4 
durchgeführt werden. 
 
Gemäß Abstimmung mit dem IfB ist es sinnvoll, die Baumverpflanzung vor den Baumfällungen 
durchzuführen.  
Liegt bis zum Beginn der Hauptmaßnahme keine Entscheidung vor, werden alle grundsätzlich 
verpflanzungsfähigen Bäume - in der vegetationsfreien Zeit - ab Oktober 2017 gefällt um den 
weiteren Zeitplan der Baumaßnahme nicht zu gefährden. 
 
 
3. Kosten 
Gemäß der Angabe des IfB liegt der geschätzte Kostenrahmen für die geplanten Verpflanzung 
zwischen 2.000 € und 5.000 € pro Baum (siehe Anlage 5, Seite 27, Absatz 3). Für die erforderli-
che Pflege in den ersten 5 Jahren müssen weiterhin zwischen 2.000 € und 3.000 € berücksichtigt 
werden (siehe Anlage 6, Seite 28, Absatz 1). Zusätzlich fallen weitere Kosten für die Verkehrssi-
cherung und den Straßenrückbau sowie anschließende Wiederherstellung der Oberflächen (As-
phalt/Gehwegplatten) an. Bei den 18 für die zur Verpflanzung geeigneten Bäumen belaufen sich 
die Kosten der Verpflanzung gemäß nachfolgender Aufstellung demnach auf voraussichtlich 
200.000 € brutto (siehe Kostenzusammenstellung Baumverpflanzung). 
Die Kosten der bislang vorgesehenen Baumfällung für diese 18 Bäume belaufen sich gemäß 
dem bestehenden Vertrag mit der bereits in 2014 beauftragten Firma Kinze GmbH auf 5.617 € 
brutto). Durch die Baumverpflanzung entstehen der Stadt Köln damit zusätzliche Kosten in Höhe 
von voraussichtlich 194.000 € brutto (199.206 € - 5.617 € = 193.589 €). 
 
Gemäß Planfeststellung wird der notwendige Grünausgleich im Rahmen der 3. Baustufe Nord-
Süd Stadtbahn u.a. durch Neupflanzungen in der Bonner Straße und auf der geplanten Aus-
gleichsfläche, ehemalige Tankanlage Ost, am Verteilerkreis sowie die Ausführung der Stadt-
bahntrasse als Rasengleis vorgenommen. Die Verpflanzung der 18 Bäume auf das ehemalige 
Tankstellengelände stellt somit eine zusätzliche, freiwillige Maßnahme dar. Wenn die Verwaltung 
sich trotzdem für eine Verpflanzung der 18 verpflanzfähigen Bäume ausspricht, so hat dies auch 
mit der Anerkennung des bürgerschaftlichen Engagements der Initiativen im Kölner Süden für ei-
nen möglichen Erhalt der Bäume zu tun, welches sich nicht nur in der Bereitschaft zur Übernah-
me eines Teils der entstehenden Mehrkosten äußert. 
 
Kostenzusammenstellung Baumverpflanzung 
Leistung Menge Einzelpreis Gesamtpreis 
Landschaftsplanung 1 Psch. 1.800 € 1.800 € 
Bodenaushub Endstandort 18 St. 300 € 5.400 € 
Baumkronenrückschnitt 18 St. 700 € 12.600 € 
Rückbau Oberflächenversiegelung 18 St. 200 € 3.600 € 
Großbaumverpflanzung 18 St. 5.000 € 90.000 € 
Verfüllung und Oberflächenwiederherstellung 18 St. 400 € 7.200 € 
Baustellensicherung 18 St. 100 € 1.800 € 
Baumpflege am Ersatzstandort 18 St. 2.500 € 45.000 € 
Zwischensumme 
   
167.400 € 
MwSt. 19 %       31.806 € 
Gesamtsumme für die Verpflanzung aller 18 Bäume 199.206 € 
 
Seitens des Initiativkreises Bayenthal-Marienburg wurde für die Translozierung, inklusive Rück-
verpflanzung der Bäume an die Bonner Straße, eine Kostenbeteiligung in Form von Baumpaten-
schaften in Aussicht gestellt. Die Rückverpflanzung an die Bonner Straße kann jedoch, wie oben 
erläutert, nicht vorgenommen werden. Durch die Änderung dieser Sachlage wird durch den Initia-
tivkreis Bayenthal-Marienburg die Bereitschaft der Übernahme von Baumpatenschaften erneut 
geprüft. Das Ergebnis wird die Verwaltung unmittelbar nach Kenntnis nachreichen.

5 
 
 
4. Förderung 
Die vorgesehenen Großbaumverpflanzungen sind bisher nicht Bestandteil der vorgelegten För-
deranträge. Ob die Kosten für die Baumverpflanzungen nachträglich in die Förderanträge mitauf-
genommen werden können und ob diese dann zuwendungsfähig sind, kann zum jetzigen Zeit-
punkt nicht beurteilt werden. 
 
 
5. Rechnungsprüfungsamt 
Die Kostenberechnung für die Verpflanzung der 18 Bäume wurde dem Rechnungsprüfungsamt 
(RPA) mit der Bitte um Prüfung und Anerkennung der Kosten vorgelegt. Die in dieser Berech-
nung aufgeführten Preise werden vom RPA bestätigt (siehe Anlage 7). 
 
 
Anlagen  
1. Übersichtslageplan 
2. Lageplan Baumkataster 
3. LBP - Bestands- und Konfliktplan 02 
3a. LBP - Bestands- und Konfliktplan 03 
4. Ergebnisprotokoll der Ortsbegehung vom 08.09.2016 von Herrn Prof. Dr. Dirk Dujesiefken 
5. Ergebnisprotokoll der Ortsbegehung vom 26.10.2016 von Herrn Prof. Dr. Dirk Dujesiefken 
6. Ergebnisprotokoll der Ortsbegehung vom 24.11.2016 und Bestimmung der      
  verpflanzfähigen Bäume in der Bonner Straße von Herrn Dr. Horst Stobbe 
7. Stellungnahme RPA vom 18.04.2017

Anlage 12 -Tabelle - Standorte Ersatzbaumpflanzungen

8183 Zeichen

In  Bearbeitung, Stand 21.06.2017       Anlage 12 
1 
 
Baumpflanzungen als Ersatz für die geplanten Großbaumverpflanzungen an der Bonner Straße 
Bezirk 2  Standort / Straße  Neue Standorte für 
Straßenbäume 
Planungsstand  Pflanzung  
Marienburg  Ahrweiler Straße  Straßenbäume  
Neubau von 
Baumscheiben im 
Straßenbereich 
Entwurf August 2012  7 Amberbäume  
Marienburg  Südseite der Sinziger 
Straße, im Bereich des 
Parkplatzes gegenüber 
Quartier Reiterstaffel 
5 Straßenbäume  FNP : Parkplatz in Grünfläche  5 Straßenbäume  
Bayenthal  Mathiaskirchplatz  
Vor den Häusern 20+ 22 
und 23 e + 23d 
Gegenüber 23d 
6 Straßenbäume  
 
 
1 Straßenbaum 
Planung notwendig  6 schmalkronige 
Straßenbäume 
 
1 Straßenbaum 
Bayenthal  Cäsarstraße  Keine Pflanzung wg. 
Versorgungsleitungen 
möglich 
Keine Pflanzung wg. 
Versorgungsleitungen möglich 
Nicht möglich  
Bayenthal  Hebbelstraße zwischen 
Cäsarstr. Und 
Hölderlinstr. 
Keine Pflanzung wg. 
Versorgungsleitungen 
möglich 
Keine Pflanzung wg. 
Versorgungsleitungen möglich 
Nicht möglich  
Raderthal  Brühler Straße  Straßenbaumpflanzungen 
nördl. des Militärrings 
Planung notwendig  7 Straßenb äum e 
Marienburg  Mehlemer Str., Südseite   Planung notwendig  8 Straßenbäume  
 
Anzahl der Pflanzungen 
 
 
34

In  Bearbeitung, Stand 21.06.2017       Anlage 12 
2 
 
Bezirk 2  Standort / Straße  Nachpflanzungen 
für fehlende 
Straßenbäume  
Planungsstand  Pflanzung  
Bayenthal  Alteburger Str.  Wird umgesetzt  Prüfung abgeschlossen  4 Linden  
Bayenthal  Schönhauser Str.  Wird umgesetzt  Prüfung abgeschlossen  1 Kirsche  
Marienburg  Am Südpark  Wird umgesetzt  Prüfung abgeschlossen  5 Birken  
Marienburg  Goethestr.  Wird umgesetzt  Prüfung abgeschlossen  7 Kastanien  
Marienburg  Leyboldstr  Wird umgesetzt  Prüfung abgeschlossen  3 Robinien  
Marienburg  Marienburger Str.  Wird umgesetzt  Prüfung abgeschlossen  1 Ahorn  
Marienburg  Mertener Str.  Wird umgesetzt  Prüfung abgeschlossen  3 Ebereschen  
Marienburg  Tiberiusstr  Wird umgesetzt  Prüfung abgeschlossen  2 Kastanien  
Marienburg  Unter den Ulmen  Wird umgesetzt  Prüfung abgeschlossen  1 Ahorn  
Raderberg  Kreuznacher Str  Wird umgesetzt  Prüfung abgeschlossen  5 Zierkirsche „Kanzan“  
Raderberg  Mannsfelder Str.  Wird umgesetzt  Prüfung abgeschlossen  4 Säuleneichen  
Raderberg  Eckdorfer Str.  Wird umgesetzt  Prüfung abgeschlossen  1 Linde  
Raderberg  Faßbenderkaul  Wird umgesetzt  Prüfung abgeschlossen  3 Birken  
Raderberg  Pingsdorfer Str.  Wird umgesetzt  Prüfung abgeschlossen  1 Linde  
 
Anzahl der Pflanzungen 
 
 
41

In  Bearbeitung, Stand 21.06.2017       Anlage 12 
3 
 
Bezirk 2  Standort / Straße  Neupflanzungen in 
Parkanlagen 
Planungsstand  Pflanzung  
Bayenthal  Mathiaskirchplatz  
Baumreihe Richtung 
Schulgelände 
Parkbäume  Wird umgesetzt  8 Parkbäume  
Raderthal/Marienburg  Grünzug Süd, nördlich 
Sinziger Straße 
Parkbäume  Wird umgesetzt  8 Parkbäume  
Marienburg  Goethestr/Mehlemer Str.  
 
Parkbäume  Wird umgesetzt   4 Parkbäume  
Raderthal  Fritz -Encke -Volkspark  
Platanenhain 
Parkbäume  Ist noch zu prüfen   
Marienburg  Südpark  Parkbäume  
 
Ist noch zu prüfen  Kiefern  
Raderberg  Mergentheimer Str. 
Raderberger Str. 
1.000 m² Parkfläche  
Parkbäume  Ist noch zu prüfen  3 Parkbäume  
 
Anzahl der Pflanzungen 
 
 
23  
Bezirk 2  Standort / Straße  Neupflanzungen in 
Ausgleichsflächen  
Planungsstand  Pflanzung  
Marienburg  Ehemalige Tankstelle am 
Bonner Verteiler 
Parkbäume  Flächen im 
Planfeststellungsverfahren 
ausgewiesen 
Nicht möglich  
Marienburg  Im Kreisel Bonner 
Verteiler 
Parkbäume  Im Zentrum Kunstwerk der 
Regionale 2010 
Nicht möglich  
Bezirk 2  Standort / Straße  Neupflanzungen auf 
Friedhöfen 
Planungsstand  Pflanzung  
Meschenich  Friedhof Steinneuer Hof  Straßenbaumpflanzung 
im Parkplatzbereich 
Ist noch abschließend geprüft  10 bis 12 Bäume  
 
Anzahl der Pflanzungen 
 
12

In  Bearbeitung, Stand 21.06.2017       Anlage 12 
4 
 
Bezirk 2  Standort / Straße  Neupflanzungen in 
Bebauungsplan 
Gebieten  
Planungsstand  Pflanzung  
Marienburg  Neubaugebiet 
Reiterstaffel     B´Plan 
67409/04 Gaedestr. 
 
Liegt nicht im 
öffentlichen Bereich 
Festsetzung des B´Planes:  
Im Plangebiet sind mind. 140 
Bäume  zu pflanzen  
Erfolgt im Rahmen der 
Auflagen aus dem B-Plan-
Verfahrens 
 
Bezirk 2  Standort / Straße  Parkstadt Süd  
Innerhalb des 
Sanierungsgebietes  
Planungsstand  Pflanzung  
Bayenthal  Ehem. Dombrauerei zw. 
Schönhauser und 
Alteburger Str. 
 
Parkstadt Süd  Planung liegt noch nicht vor  Wird geprüft  
Bayenthal  Östlich  Bonner Straße  
2. Phase Elemente des 
dauerhaften Parks 
Parkstadt Süd  
 
Endgültige Standorte, 
Umsetzung über 
Zwischenkonzept 
7 Parkbäume  
Raderberg  „Tälchen“ Marktstraße 
gegenüber Schönhauser 
Str 
Innerhalb des 
Sanierungsgebietes, 
Parkstadt Süd 
Ist noch zu pr üfen  Wird geprüft  
Bayenthal  Grünfläche zwischen 
Bonner Str. und 
Koblenzer Str. 
Bebauungsplan 67420/08 
Innerhalb des 
Sanierungsgebietes, 
Parkstadt Süd 
Privatgelände der aik 
immobilien-
Investmentgesellschaft 
Nicht möglich  
Anzahl der Pflanzungen  7 
 
Alle Pflanzvorschläge Verwaltung  
 
 
 
117

In  Bearbeitung, Stand 21.06.2017       Anlage 12 
5 
 
Bezirk 2 / 
Stadtgebiet  
Standort / Straße  Standortvorschläge 
der Bürger 
 
Planungsstand  Pflanzung  
Raderberg  Mannsfelder Straße 
zwischen Brühler Straße 
und Raderberger Straße 
Neue Standorte im 
Straßenland, 
Straßenbäume  
Standortvorschlag ungeprüft  Wird durch die Verwaltung 
geprüft und mit den 
Bürgerinitiativen abgestimmt. 
Bayentha  Cäsar Straße   Neue Standorte im 
Straßenland, 
Straßenbäume 
Keine Pflanzung wg. 
Versorgungsleitungen möglich,  
siehe Standortvorschläge 
Verwaltung 
Wird durch die Verwaltung 
geprüft und mit den 
Bürgerinitiativen abgestimmt. 
Bayentha  Hebbel Straße  Neue Standorte im 
Straßenland, 
Straßenbäume 
Keine Pflanzung wg. 
Versorgungsleitungen möglich,  
siehe Standortvorschläge 
Verwaltung 
Wird durch die Verwaltung 
geprüft und mit den 
Bürgerinitiativen abgestimmt. 
Raderberg  Mannsfelder Straße 
zwischen Raderberger und 
Kreuznacher Straße  
Neue Standorte im 
Straßenland, 
Straßenbäume 
Standortvorschlag ungeprüft  Wird durch die Verwaltung 
geprüft und mit den 
Bürgerinitiativen abgestimmt. 
Raderberg  Anna -Straße  Neue Standorte im 
Straßenland, 
Straßenbäume 
Standortvorschlag ungeprüft  Wird durch die Verwaltung 
geprüft und mit den 
Bürgerinitiativen abgestimmt. 
Zollstock  Vorgebirgspark auf der 
Liegewiese 
Parkbaum  Standortvorschlag ungeprüft  Wird durch die Verwaltung 
geprüft und mit den 
Bürgerinitiativen abgestimmt. 
Bezirk Innenstadt  Bayardsgasse hinter 
Bibliothek 
 Standortvorschlag ungeprüft  Wird durch die Verwaltung 
geprüft und mit den 
Bürgerinitiativen abgestimmt. 
Raderberg/  
Zollstock 
Raderberger Brache  
 
Parkbäume  Standortvorschlag ungeprüft  
 
Wird durch die Verwaltung 
geprüft und mit den 
Bürgerinitiativen abgestimmt.

In  Bearbeitung, Stand 21.06.2017       Anlage 12 
6 
 
Bezirk 2 / 
Stadtgebiet  
Standort / Straße  Standortvorschläge 
der Bürger 
 
Planungsstand  Pflanzung  
Stadtgebiet  Vor Krankenhäusern   Standortvorschlag ungeprüft  
 
Wird durch die Verwaltung 
geprüft und mit den 
Bürgerinitiativen abgestimmt. 
Stadtgebiet  Auf Kindergartenflächen   Standortvorschlag ungeprüft  
 
Wird durch die Verwaltung 
geprüft und mit den 
Bürgerinitiativen abgestimmt. 
Stadtgebiet  Auf Schulhöfen   Standortvorschlag ungeprüft  
 
Wird durch die Verwaltung 
geprüft und mit den 
Bürgerinitiativen abgestimmt. 
Bezirk Innenstadt  Kölner Zoo   Standortvorschlag ungeprüft 
übernommen 
Wird durch die Verwaltung 
geprüft und mit den 
Bürgerinitiativen abgestimmt. 
Bezirk Innenstadt  Gelände des Mediaparks   Standortvorschlag ungeprüft  
 
Wird durch die Verwaltung 
geprüft und mit den 
Bürgerinitiativen abgestimmt. 
Rodenkirchen  auf den Wiesen um den 
Rhein in Rodenkirchen 
 Standortvorschlag ungeprüft  Wird durch die Verwaltung 
geprüft und mit den 
Bürgerinitiativen abgestimmt. 
Bezirk Lindenthal  Schulhof der Johann -Josef -
Gronewaldschule 
 Standortvorschlag ungeprüft  Wird durch die Verwaltung 
geprüft und mit den 
Bürgerinitiativen abgestimmt.

Anlage 06 - Ergebnisprotokoll Dr. Stobbe Ortstermin 24.11.2016

14839 Zeichen

IfB INSTITUT FÜR BAUMPFLEGE GmbH & Co. KG, Brookkehre 60, 21029 Hamburg. AG Hamburg HRA 117216 
Komplementärin: Arboristik Verwaltungs- GmbH, AG Hamburg HRB 130348, Geschäftsführer: Dr. Horst Stobbe 
Prof. Dr. Dirk Dujesiefken und Dr. Horst Stobbe sind ö.b.v. Sachverständige für Baumpflege, -sanierung und -bewertung der LWK Schleswig-Holstein 
 
E-Mail: info@institut-fuer-baumpflege.de  -   www.institut-fuer-baumpflege.de  -  USt-IdNr.: DE292977665 
 
Stadt Köln 
Amt f. Landschaftspflege und Grünflächen 
z. Hd. Herrn B. Sc. Johannes Stuffrein 
Stollberger Str. 11 
50933 Köln 
 
 
 
 
Ergebnisprotokoll der Ortsbesichtigung und Bestimmung der verpflanzfähigen 
Bäume in der Bonner Straße in Köln 
(Projekt-Nr. 41-16-01-66b) 
 
 
1. Anlass und Zweck  
Auf der Basis der Besprechung am 08. September 2016  unter der Leitung von Prof. 
Dr. Dirk Dujesiefken mit Vertretern der Stadt Köln sowie der Bürgerinitiative (siehe 
Ergebnisprotokoll des Instituts für Baumpflege, Pro jekt-Nr. 41-16-01-66) und der 
Ortsbesichtigung und Diskussion vor Ort hinsichtlich einer möglichen Verpflanzung 
der Bäume in der Bonner Straße erfolgte am 24. Nove mber 2016 eine weitere 
Ortsbesichtigung und Begehung der Baumstandorte in der Bonner Straße. Hierbei 
erfolgte die Bestimmung der verpflanzfähigen Bäume,  und zwar auf der Basis der 
zuvor gemeinschaftlich festgelegten Kriterien (sieh e Ergebnisprotokoll vom Institut 
für Baumpflege, Projekt-Nr. 41-16-01-66a).  
 
Seitens der Stadt Köln wurden zu dem Ortstermin die  Bäume in den vorhandenen 
Lageplänen gekennzeichnet, bei denen im Wurzelberei ch Ver- und 
Entsorgungsleitungen vorhanden sind. Die Bäume wurden hier wie folgt markiert:

Projekt-Nr. 41-16-01-66b Seite 2 von 5 
 
1.  Grün = verpflanzfähig, da keine Ver- und Entsorgungsleitungen in Baumnähe 
(1,5 m im Radius) vorhanden  
2.  Gelb = nur bedingt verpflanzfähig, da z. B. aufgrund von einer Leitung der 
Wurzelballen nicht zentrisch oder nicht in voller Tiefe gestochen werden kann 
3.  Rot = nicht verpflanzfähig aufgrund funktionsfähiger Leitungen in Baumnähe 
 
Im Rahmen dieses Ortstermins wurden von Dr. Horst Stobbe vom Ins titut für 
Baumpflege die Bäume hinsichtlich der Verpflanzfähigkeit aus baumbi ologischer 
Sicht beurteilt. Hierzu wurden folgende Bewertungskriterien festgelegt: 
 
1.  Grün = verpflanzfähig, Nachpflanzung aus den letzten zwei Jahrzehnten, 
Stammumfang ≤ 100 cm, Baum ausreichend vital (Vitalitätsstufe 1 und besser) 
2.  Gelb = nur bedingt verpflanzfähig, schwächere Vitalität, geringe Vorsc häden 
im Holzkörper, Stammdurchmesser ≤ 100 cm 
3.  Rot = nicht verpflanzfähig, Bäume zu alt bzw. zu groß, Stammumfang ≥ 100 
cm, deutliche Vitalitätsmängel oder erhebliche Schäden im Holzkörper 
 
Das Ergebnisprotokoll dient der Information des Auftraggebers und darf in 
vollständiger Form an die Bürgerinitiative, an die beteiligten Planungsbür os und 
politische Gremien weitergereicht werden.  
 
2. Auftraggeber  
Diese Untersuchung wurde mit Schreiben vom 17. November 2016 in Auftra g 
gegeben von  
  
Stadt Köln 
Amt für Brücken, Tunnel und Straßenbau 
Frau Muell 
Willy-Brandt-Platz 2 
50679 Köln.

Projekt-Nr. 41-16-01-66b Seite 3 von 5 
 
3. Ortsbesichtigung und zur Verfügung gestellte Unterlagen 
Die Ortsbesichtigung und Untersuchung vor Ort erfolgte am 24. November 2016 
durch Dr. Horst Stobbe. Hierbei wurden, unabhängig von den Einstufungen der 
Bäume seitens der Stadt Köln, alle betroffenen Bäume in der Bonne r Straße aus 
baumbiologischer Sicht begutachtet. Zudem wurden auch noch fünf Gehölze i n der 
Marktstraße hinsichtlich der o. g. Kriterien überprüft. In einige Fäll en war die 
Zuordnung hinsichtlich der Leitungstrassen im Wurzelbereich der Bäume nicht ganz 
eindeutig zu bestimmen. Dann wurde zugunsten der Bäume entschieden und eine  
Einstufung in die Kategorie gelb mit Fragezeichen vorgenommen. Bei di esen 
Bäumen bedarf es in jedem Fall vor Beginn der Umpflanzung einer Suc hschachtung 
in Handarbeit zur Prüfung der Verpflanzfähigkeit.  
 
Bei der Ortsbesichtigung anwesend waren seitens der Stadt Köln Her r Johannes 
Stuffrein, Frau Andrea Gawlich und Frau Karima Deichmann und die Ergebnisse der 
Untersuchung wurden bereits vor Ort erläutert.  
 
Für den Ortstermin wurden keine weiteren Unterlagen zur Verfügung ges tellt, es 
wurde jedoch auf die bereits im Vorwege zur Verfügung gestellten Unterlagen sowie 
die vorangegangenen Ergebnisprotokolle des Instituts für Baumpflege 
zurückgegriffen.

Projekt-Nr. 41-16-01-66b Seite 4 von 5 
 
6. Feststellungen vor Ort  
Bei dem Ortstermin erfolgte zunächst eine kurze Besprechung. Anschl ießend wurde 
die Begehung der Bonner Straße durchgeführt. Hierbei wurden die Bäume einzeln in 
Augenschein genommen und hinsichtlich der folgenden Parameter geprüft: Der  
Stammumfang wurde gemessen und es erfolgte eine Vitalitätsansprache auf Basis der 
Methode Roloff 1. Die Bäume wurden weiterhin hinsichtlich vorhandener Schäden 
und Defektsymptome analog der FLL-Baumkontrollrichtlinien 2 kontrolliert. Dieses 
wurde erforderlichenfalls dokumentiert (siehe Tabellen im Anhang). H ierauf 
aufbauend erfolgte eine Einteilung der Bäume einzelbaumweise in die  o. g. 
Kategorien: 
 
1.  Grün = verpflanzfähig 
2.  Gelb = bedingt verpflanzfähig 
3.  Rot = nicht verpflanzfähig 
 
Vorab bestand Einigkeit darüber, dass nur die Bäume verpflanzfähig sind, die in die 
Kategorien „grün – grün“ oder „grün – gelb“ eingestuft wurden. Für Bäume mit der 
Einstufung zweimal gelb oder schlechter (rot) ist das Risiko für e ine Umpflanzung 
zu groß bzw. sie ist nicht möglich, so dass keine Umpflanzung erfolgen soll . Die 
einzelbaumweise Darstellung der Ergebnisse, und zwar sowohl die te chnischen als 
auch die baumbiologischen, befindet sich in den Tabellen im Anhang.  
 
An den insgesamt 193 begutachteten Baumstandorten in der Bonner Straße u nd der 
Marktstraße stehen derzeit 179 Bäume, von denen 18 Linden nach den o. g. Kriterien 
verpflanzfähig sind. Hierbei handelt es sich stets um Nachpflanzungen aus den letzten 
20 Jahren mit Stammumfängen ≤ 100 cm, die eine gute Vitalität aufweisen und 
zudem keine Schäden im Holzkörper haben und die aus technischen Gründen auch 
                                                 
1 ROLOFF, A., 2001: Baumkronen. Verständnis und praktische Bedeutung eines komplexen Naturphänomens. 
Verlag Eugen Ulmer, Stuttgart, 165 S. 
2 Richtlinien für Regelkontrollen zur Überprüfung de r Verkehrssicherheit von Bäumen – 
Baumkontrollrichtlinien (2010). Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V. (FLL), 
Bonn, 53 S.

Projekt-Nr. 41-16-01-66b Seite 5 von 5 
 
verpflanzfähig sind. Diese Bäume wurden am Stamm seitens der St adt Köln 
fortlaufend von 1 bis 18 nummeriert (siehe hierzu auch die Tabellen i m Anhang , 4. 
Spalte). Hierbei handelt es sich um die Bäume mit den Kataste r-Nummern GA9, 
GA10, G58, GA16, G59, GA19, GA21, G63, GA22, GA23, G66, GA24, G67, G69, 
G84, G100, G 123, U52. Diese Nummern befinden sich ebenfalls in der Tabe lle im 
Anhang. 
 
Bei allen anderen Bäumen ist eine Verpflanzung aus einem oder me hreren der o. g. 
Kriterien und somit aus technischen und/oder baumbiologischen Gründen  nicht 
möglich bzw. aufgrund der Vorschäden oder technischen Schwierigkeiten sehr 
risikoreich und somit nicht sinnvoll.  
 
 
Hamburg, den 06. Dezember 2016 
 
 
 
Dr. Horst Stobbe 
 
Anhang:  
- Tabelle 1: Ergebnisse der Bestimmung der Verpflanzfähigkeit der B äume in der 
Marktstraße 
- Tabelle 2: Ergebnisse der Bestimmung der Verpflanzfähigkeit der B äume in der 
Bonner Straße

Tabelle 1: Ergebnisse der Bestimmung der Verpflanzfähigkeit der Bäume 
in der Marktstraße 
Baumnummer lt. 
Baumkataster 
Standort 
auf 
Leitung 
Verpflanzfähig aus Sicht 
 der Baumbiologie Verpflanzfähigkeit 
6 nein Ø > 100 cm nein 
7 nein Ø > 100 cm nein 
8 nein Ø > 100 cm nein 
9 nein Ø > 100 cm nein 
10 
nein 
Ø > 100 cm
nein; wird jedoch am 
Standort erhalten 
Legende: Ø = Stammdurchmesser in 1,0 m Höhe; Vitalität = Vitalitätsstufe nach den Kriterien von 
ROLOFF; (x) = Nummerierung der zu verpflanzenden Bäume am Stamm 
Projekt Nr.: 41-16-01-66

Tabelle 2: Ergebnisse der Bestimmung der Verpflanzfähigkeit der Bäume 
in der Bonner Straße 
Baumnummer lt. 
Baumkataster 
Standort 
auf 
Leitung 
Verpflanzfähigkeit aus Sicht der 
Baumbiologie Verpflanzfähigkeit 
GA 23 ja Ø > 100 cm nein 
G23 ja nein 
G24 nein Ø > 100 cm nein 
G25 ja Ø > 100 cm nein 
G26 ja nein 
G27 fehlt 
G28 ja Ø > 100 cm nein 
G29 ja Ø > 100 cm nein 
G30 fehlt 
G31 ja Schäden nein 
G32 ja Schäden nein 
G37 ja Ø > 100 cm nein 
GA1 ja einseitige Krone nein 
G34 ja Ø > 100 cm nein 
GA2 ja Vitalität 2 nein 
G34 ja Ø > 100 cm nein 
GA3 ja Vitalität 2 nein 
G36 ja Ø > 100 cm nein 
G37 ja Ø > 100 cm nein 
GA4 nein Ø > 100 cm; Vitalität 2 nein 
G38 ja nein 
G39 ja Vitalität 2 nein 
GA5 nein Vitalität 2, Astungswunden nein 
G40 ja Vitalität 2 nein 
G41 ja Ø > 100 cm nein 
GA6 nein Ø > 100 cm nein 
G42 ja Vitalität 2 nein 
G43 ja Vitalität 2, Astungswunden nein 
GA7 nein Vitalität 2, einseitige Krone nein 
G44 ja Ø > 100 cm nein 
G44a ja Ø > 100 cm nein 
G45 ja Vitalität 2- nein 
GA8 nein große Astungswunde, einseitige Krone nein 
G46 ja nein 
GA9 nein ja (1) 
G47 ja Ø > 100 cm nein 
G48 ja Ø > 100 cm nein 
G49 ja Ø > 100 cm nein 
GA10 nein ja (2) 
G50 ja Ø > 100 cm nein 
G51 ja große Astungswunde nein 
G51b ja Ø > 100 cm nein 
G52 ja nein 
Legende: Ø = Stammdurchmesser in 1,0 m Höhe; Vitalität = Vitalitätsstufe nach den Kriterien von 
ROLOFF; (x) = Nummerierung der zu verpflanzenden Bäume am Stamm Projekt Nr.: 41-16-01-66

Tabelle 2: Ergebnisse der Bestimmung der Verpflanzfähigkeit der Bäume 
in der Bonner Straße 
Baumnummer lt. 
Baumkataster 
Standort 
auf 
Leitung 
Verpflanzfähigkeit aus Sicht der 
Baumbiologie Verpflanzfähigkeit 
GA11 ja nein 
G53 ja Ø > 100 cm nein 
GA12 ja nein 
G53a ja Vitalität 2, einseitige Krone nein 
G54 ja nein 
GA13 ja nein 
G55 ja Ø > 100 cm nein 
G56 ja Vitalität 2, einseitige Krone nein 
G57 nein Ø > 100 cm; große Astungswunde nein 
GA14 nein Vitalität 2, große Astungswunde nein 
GA15 ja leicht schütter nein 
G58 nein ja (3) 
GA16 nein ja (4) 
GA17 ja nein 
G59 nein ja (5) 
G60 nein Ø > 100 cm nein 
GA18 nein Stammriss nein 
GA19 ja (?) ja (6) 
G61 nein Vitalität 2 nein 
GA20 nein Zwiesel, Stammriss nein 
G62 nein Vitalität 3 nein 
GA21 nein ja (7) 
G63 nein ja (8) 
G64 nein Vitalität 2 nein 
GA22 nein ja (9) 
GA23 nein ja (10) 
G65 ja Zwiesel nein 
G66 nein ja (11) 
GA24 nein ja (12) 
G67 ja (?) ja (13) 
G68 ja Vitalität 2 nein 
G69 ja (?) ja (14) 
G70 ja Ø > 100 cm; Astungswunde nein 
G71 ja Vitalität 2 nein 
G72 fehlt 
G73 ja Ø > 100 cm nein 
G74 ja Vitalität 2, einseitige Krone nein 
G75 ja Ø > 100 cm; Astungswunde nein 
G76 ja Vitalität 2- nein 
G77 ja Vitalität 2- nein 
G78 nein Vitalität 2-, einseitige Krone nein 
G79 nein Ø > 100 cm; Vitalität 2 nein 
G80 nein Vitalität 2, Anfahrschaden, einseitige Krone nein 
G81 nein Ø > 100 cm; Vitalität 2- nein 
G82 nein Ø > 100 cm; Vitalität 2- nein 
G83 nein Vitalität 2- nein 
Projekt Nr.: 41-16-01-66

Tabelle 2: Ergebnisse der Bestimmung der Verpflanzfähigkeit der Bäume 
in der Bonner Straße 
Baumnummer lt. 
Baumkataster 
Standort 
auf 
Leitung 
Verpflanzfähigkeit aus Sicht der 
Baumbiologie Verpflanzfähigkeit 
G84 nein ja (15) 
G85 nein Vitalität 2, einseitige Krone nein 
G86 nein Ø > 100 cm; Vitalität 2 nein 
G87 fehlt 
GA25a ja Vitalität 2 nein 
G88 fehlt 
G89 ja Vitalität 2, einseitige Krone nein 
G90 ja Vitalität 3 nein 
G91 ja Vitalität 2- nein 
G92 ja Ø > 100 cm; Vitalität 2 nein 
G93 ja Ø > 100 cm; Vitalität 2 nein 
G94 ja Vitalität 2 nein 
G95 ja Ø > 100 cm nein 
G96 ja Ø > 100 cm nein 
G97 fehlt 
G98 ja Vitalität 2, einseitige Krone nein 
G99 ja Vitalität 2, Anfahrschaden nein 
G100 ja (?) ja (16) 
G101 ja Vitalität 2, große Astungswunde nein 
G102 ja nein 
G103 ja Vitalität 2 nein 
G104 Leittrieb abgestorben nein 
G105 ja Ø > 100 cm nein 
G106 ja Vitalität 2 nein 
G107 ja Ø > 100 cm; Vitalität 2 nein 
G108 ja Ø > 100 cm; Vitalität 2 nein 
G109 ja Ø > 100 cm; Vitalität 2 nein 
G110 ja Ø > 100 cm; Vitalität 2 nein 
G111 ja nein 
G112 ja Ø > 100 cm; Vitalität 2- nein 
G113 ja Ø > 100 cm; Vitalität 2- nein 
G114 ja Ø > 100 cm; Vitalität 2- nein 
G115 ja Ø > 100 cm; Vitalität 2- nein 
G116 ja Vitalität 2- nein 
G117 ja Ø > 100 cm nein 
GA25b ja Vitalität 2, einseitige Krone nein 
G118 ja Vitalität 2, einseitige Krone nein 
GA25 nein Ø > 100 cm; Vitalität 2 nein 
G119 ja Vitalität 2, einseitige Krone nein 
G120 ja Ø > 100 cm; Vitalität 2- nein 
GA26 nein Vitalität 2, große Astungswunde nein 
G121 ja Vitalität 3 nein 
G122 nein Ø > 100 cm; Vitalität 2- nein 
G123 nein ja (17) 
G124 nein Ø > 100 cm; Vitalität 2 nein 
G125 nein Vitalität 2 nein 
Projekt Nr.: 41-16-01-66

Tabelle 2: Ergebnisse der Bestimmung der Verpflanzfähigkeit der Bäume 
in der Bonner Straße 
Baumnummer lt. 
Baumkataster 
Standort 
auf 
Leitung 
Verpflanzfähigkeit aus Sicht der 
Baumbiologie Verpflanzfähigkeit 
G126 nein Ø > 100 cm; Vitalität 2 nein 
G127 nein Ø > 100 cm; Vitalität 2 nein 
U92 ja Ø > 100 cm nein 
U91 ja Vitalität 2 nein 
U90 ja Vitalität 2 nein 
U89 ja Vitalität 2, einseitige Krone nein 
U88 ja Vitalität 2, einseitige Krone nein 
U87 ja Vitalität 2 nein 
U86 ja nein 
U85 ja nein 
U84 ja Vitalität 2 nein 
U83a ja Vitalität 3 nein 
U83 ja nein 
U82 ja Vitalität 3 nein 
U81 ja große Astungswunde nein 
U80 ja Vitalität 2 nein 
U79 ja Vitalität 2 nein 
U78 ja Vitalität 2 nein 
U77 ja einseitige Krone nein 
U76 ja Vitalität 2, einseitige Krone nein 
U75 ja Vitalität 2-, Anfahrschaden nein 
U71 ja Ø > 100 cm; große Astungswunde, 
Anfahrschaden nein 
U70 ja Vitalität 2, große Astungswunde nein 
U69 fehlt 
U68 fehlt 
U67 ja Ø > 100 cm; Vitalität 2 nein 
U66 ja Ø > 100 cm; Vitalität 2 nein 
UA1 nein Ø > 100 cm nein 
UA2 nein Ø > 100 cm nein 
U65 fehlt 
U64 nein Ø > 100 cm; Mast im Weg nein 
U63 ja Vitalität 2 nein 
U62 ja Vitalität 2 nein 
U61 fehlt 
U60 nein Ø > 100 cm; große Astungswunde nein 
U59 nein Ø > 100 cm; Trichterkrone nein 
U58 nein Vitalität 2, große Astungswunde nein 
U57 nein Ø > 100 cm; Vitalität 2 nein 
U56 fehlt 
U55 nein Ø > 100 cm; Vitalität 2 nein 
U54 nein Vitalität 2, große Astungswunde nein 
U53 fehlt 
U52 nein ja (18) 
U51 nein Zwiesel, große Astungswunde nein 
U50 fehlt 
Projekt Nr.: 41-16-01-66

Tabelle 2: Ergebnisse der Bestimmung der Verpflanzfähigkeit der Bäume 
in der Bonner Straße 
Baumnummer lt. 
Baumkataster 
Standort 
auf 
Leitung 
Verpflanzfähigkeit aus Sicht der 
Baumbiologie Verpflanzfähigkeit 
U49 ja Ø > 100 cm; Vitalität 2 nein 
U48 ja Ø > 100 cm; Vitalität 2 nein 
U47 fehlt 
U46 ja Vitalität 2, Trichterkrone nein 
U45 ja Ø > 100 cm; große Astungswunde nein 
U44 ja Stammriss nein 
U43 ja Anfahrschaden nein 
U42 nein Vitalität 2, Anfahrschaden nein 
Projekt Nr.: 41-16-01-66

Anlage 05 - Ergebnisprotokoll Prof. Dr. Dujesiefken Ortstermin 26.10.2016

31639 Zeichen

IfB INSTITUT FÜR BAUMPFLEGE GmbH & Co. KG, Brookkehre 60, 21029 Hamburg. AG Hamburg HRA 117216 
Komplementärin: Arboristik Verwaltungs- GmbH, AG Hamburg HRB 130348, Geschäftsführer: Dr. Horst Stobbe 
Prof. Dr. Dirk Dujesiefken und Dr. Horst Stobbe sind ö.b.v. Sachverständige für Baumpflege, -sanierung und -bewertung der LWK Schleswig-Holstein 
 
E-Mail: info@institut-fuer-baumpflege.de  -   www.institut-fuer-baumpflege.de  -  USt-IdNr.: DE292977665 
 
 
 
ERGEBNISPROTOKOLL 
DER ORTSBESICHTIGUNG UND DISKUSSION VOR ORT 
BEZÜGLICH DER DRITTEN BAUSTUFE 
DER NORD-SÜD STADTBAHN IN KÖLN 
HIER: ZUR VERPFLANZFÄHIGKEIT DER BÄUME IN DER 
BONNER STRASSE 
 
Projekt-Nr. 41-16-01-66a 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
09. November 2016

Projekt-Nr. 41-16-01-66a Seite 1 von 28 
INHALTSVERZEICHNIS 
Seite 
 
1.  ANLASS UND ZWECK ........................................................................................... 2 
2.  AUFTRAGGEBER .................................................................................................... 3 
3.  ZUR METHODIK ..................................................................................................... 4 
4.  FESTSTELLUNGEN VOR ORT .............................................................................. 7 
4.1  Baum Nr. 3 ......................................................................................................... 7 
4.2  Baum Nr. 4 ......................................................................................................... 7 
4.3  Baum Nr. 5 ....................................................................................................... 14  
4.4  Baum Nr. 6 ....................................................................................................... 14  
4.5  Baum Nr. 7 ....................................................................................................... 14  
5.  ERGEBNISPROTOKOLL DER GEMEINSAMEN ORTSBESICHTIGUNG UND 
BERATUNG ................................................................................................................. 21  
6.  FAZIT DER GEMEINSAMEN BERATUNGEN ................................................... 24  
7.  KOSTENSCHÄTZUNG .......................................................................................... 27  
  
 
 
Dieses Gutachten ist ausschließlich zum Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Eine Weitergabe an dritte 
Stellen ist zulässig, jedoch nur in vollständiger F orm ohne Herausnahme von Textteilen oder Abbildun- 
gen. Für dieses Gutachten gelten die gesetzlichen B estimmungen des Urheberrechts. Eine Vervielfälti- 
gung dieser Arbeit, von Textteilen oder Abbildungen bedarf des schriftlichen Einverständnisses des Ver- 
fassers.

Projekt-Nr. 41-16-01-66a Seite 2 von 28 
1.  ANLASS UND ZWECK 
 
In Köln in der Bonner Straße wird zurzeit die dritte Baustufe der Nord-Süd Stadt- 
bahn geplant. Es wird diskutiert, ob die nach den bisherigen Planungsunterlage n 
überplanten Bäume durch ein Umpflanzen, bzw. durch ein Auspflanzen für die 
Zeit der erforderlichen Bauarbeiten und die Rückführung der Bäume an die Bon- 
ner Straße nach Abschluss der Bauarbeiten möglich ist. Zu diesem Anlass gab es 
bereits eine Ortsbegehung und Besprechung am 08. September 2016 (s. Erge b- 
nisprotokoll des Instituts für Baumpflege, Projekt-Nr. 41-16-01-66). B ei dieser 
Besichtigung wurden an mehreren Standorten die verschiedenen Probleme und  
Lösungsansätze diskutiert. Es wurde weiterhin festgestellt, dass der Baumbestand 
in der Bonner Straße unterschiedlich alt und vor allem auch unterschiedlich vital  
ist. Weiterhin wurde thematisiert, dass sich im Wurzelbereic h der Bäume ver- 
schiedene Ver- und Entsorgungsleitungen befinden und damit auch Probleme bei 
Verpflanzungen entstehen können. 
 
Am Ende dieser Beratungen wurde festgelegt, dass zur Klärung der ans tehenden 
Fragen an verschiedenen Standorten die Wurzeln der Straßenbäume freige legt 
werden müssen. Durch diese Voruntersuchung kann geklärt werden, welche 
Bäume überhaupt verpflanzbar sind. Ausgewählt wurden hierzu zunächst si eben 
Bäume auf beiden Seiten der Straße sowie auch im Mittelstreifen. Es handelt sich 
sowohl um ältere als auch um jüngere Linden, die zudem auch in unt erschiedli- 
chen Abschnitten in der Straße bzw. an unterschiedlichen Standorten stehen (z. B. 
kleine Baumscheibe, offene Rasenfläche im Seitenstreifen). 
 
Zum Abschluss der Besprechung am 08. September 2016 wurde vereinbart, dass 
diese Untersuchungen in der 43. KW durchgeführt werden sollen. Dieser Ortster- 
min und Besprechung gilt für alle Beteiligten, und zwar sowohl für die  Vertreter 
der Stadt Köln sowie für Vertreter der Bürgerinitiative und die von ihnen hinzu- 
gezogenen Gutachter. Für die Gesamtkoordination und Diskussionsleitung wurde 
Prof. Dr. Dirk Dujesiefken vom Institut für Baumpflege Hamburg, bestimmt.

Projekt-Nr. 41-16-01-66a Seite 3 von 28 
Ziel dieser gemeinsamen Begutachtungen und Besprechungen vor Ort ist es, die 
Möglichkeiten des Verpflanzens sowohl hinsichtlich der Verpflanzfähigkeit  der 
Bäume als auch hinsichtlich der technischen Möglichkeiten des Ver pflanzens 
auszuloten, um letztendlich eine gemeinsame Lösung, die von allen B eteiligten 
mitgetragen werden kann, zu erarbeiten. 
 
 
2.  AUFTRAGGEBER  
 
Die Untersuchung wurde am 18. Oktober 2016 schriftlich in Auftrag gegeben 
vom 
 
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 
Stadthaus 
Willy-Brandt-Platz 2 
50679 Köln 
 
Auftrags-Nr. 671/41-52387. 
 
Für die Rechnungsstellung ist folgende Rechnungsanschrift zu verwenden: 
 
Stadt Köln 
Amt für Brücken und Stadtbahnbau 
Projektltg. 3. Baustufe Nord-Süd Stadtbahn 
Willy-Brandt-Platz 2 
50679 Köln. 
 
Das Ergebnisprotokoll hat die Projekt-Nr. 41-16-01-66a erhalten.

Projekt-Nr. 41-16-01-66a Seite 4 von 28 
3.  ZUR METHODIK  
 
Zur Klärung der Frage, ob die Bäume oder ein Teil des Baumbestan des an der 
Bonner Straße verpflanzfähig ist, wurden im Vorfeld der geplanten Ortsbesichti-
gung und Besprechung zunächst sieben repräsentative Bäume in der Bonner 
Straße für eingehende Untersuchungen ausgewählt. Es handelt sich hierbei  um 
unterschiedlich alte Linden auf unterschiedlichen Standorten auf beiden S eiten 
der Straße sowie im Mittelstreifen. Aufgrund der Vorverlegung des gemeinsamen 
Ortstermins vom 27. auf den 26. Oktober 2016 sowie technischer Schwierigke i- 
ten der Firma mit dem Erdstoffsauger war es bis zu dem Ortstermin nur möglich, 
insgesamt fünf Bäume in der geplanten Art und Weise im Wurzelbere ich freizu- 
legen. 
 
Bei den Bäumen Nr. 1 und 2 in der Bonner Straße vor den Häusern Nr. 311 bis 
313 sowie 319a konnten die Erdarbeiten nur begonnen werden. Es handelt sich 
jeweils um extrem kleine Baumscheiben in einem stark versie gelten Umfeld. 
Diese Bäume haben von den ausgewählten Linden die problematischste n Stand- 
orte.  
 
Die Bäume Nr. 3 und 4 befinden sich in der Bonner Straße Ecke Raderberggürtel 
vor Haus Nr. 350 in einer Rasenfläche. 
 
Baum Nr. 5 befindet sich im Mittelstreifen der Bonner Straße vor Haus Nr. 484. 
 
Baum Nr. 6 befindet sich im Seitenstreifen in einer eingefassten Baumscheibe vor 
Haus Nr. 364. 
 
Baum Nr. 7 befindet sich ebenfalls in einer eingefassten Baums cheibe vor Haus 
Nr. 530, und zwar im Mittelstreifen.

Projekt-Nr. 41-16-01-66a Seite 5 von 28 
An den Bäumen Nr. 3 bis 7 erfolgte baumschonend gemäß DIN 18 920 1 und RAS-
LP 4 2 mit einem Erdstoffsauger im erforderlichen Umfang das Freilegen der vor- 
handenen Wurzeln. Anhand des freigelegten Wurzelwerkes kann die Verpflanz - 
fähigkeit der Bäume gut eingeschätzt werden. Da die größte Verpfla nzmaschine 
in Deutschland eine Rundspatenmaschine mit einem Durchmesser von 3 m  ist, 
erfolgten die Freilegungen in dieser Größe an den ausgewählten Bäumen. V or- 
handenes Pflaster oder Asphalt im Gehwegbereich wurde hierfür aufgeno mmen. 
Es wurde jedoch entschieden, für diese Untersuchungen vorhandene Hochborde 
oder die Fahrbahn in Baumnähe nicht anzutasten, um den Aufwand und damit die 
Kosten in einem vertretbaren Rahmen zu halten. Anhand der Wurzelentwicklun- 
gen im Bereich der Hochborde kann auch auf die Wurzelausdehnung in den be- 
festigten Bereichen geschlossen werden. 
 
Die freigelegten Wurzeln wurden unmittelbar nach der Absaugung mit f euchten 
Jutetüchern abgedeckt und somit entsprechend DIN 18 920 geschützt. Für di e 
gemeinsame Begutachtung sowie die anschließende Datenaufnahme wurden die 
Wurzeln kurzzeitig freigelegt und anschließend wieder abgedeckt. 
 
Auf städtischen Standorten ist der Wurzelbereich der Bäume unterschiedlich groß 
und hängt vor allem von den örtlichen Gegebenheiten ab. Aus biologischer Sicht 
sind fast alle Straßenstandorte als gestörte Standorte zu bezeichne n, d. h. es gibt 
hier Auffüllung, Verdichtungen, Bauwerke im Untergrund, wie Fundamentreste  
oder ältere Straßenpflaster in tieferen Schichten, sowie Ver- und Entsorgungslei- 
tungen. Aufgrund der auf städtischen Standorten üblichen Verdichtungen ist di e 
                                                 
1 DIN 18 920, 2014: Vegetationstechnik im Landschafts bau - Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vege ta- 
tionsflächen bei Baumaßnahmen. Beuth-Verlag Berlin, 8 S. 
 
2 RAS-LP 4, 1999: Richtlinie für die Anlage von Stra ßen, Teil: Landschaftspflege, Teil 4: Schutz von Bä umen, Ve- 
getationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen. For schungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen,  Köln, 
32 S.

Projekt-Nr. 41-16-01-66a Seite 6 von 28 
Wurzelentwicklung der Bäume i. d. R. deutlich flacher als am natürlichen Stand- 
ort, z. B. im Wald. Weiterhin kann die Wurzelausdehnung aufgrund der Einen- 
gung im Straßenbereich relativ klein sein oder auch umgekehrt aufgrund von vor-
handenen Substraten oder aufgrund von Leitungstrassen auch weit außerhalb des 
Stammes sich befinden. 
 
Gemäß DIN 18 920 umfasst der Wurzelbereich von Bäumen die Bodenflä che 
unterhalb der Krone zuzüglich 1,5 m nach allen Seiten. Trotz der o. g. Einfluss- 
faktoren ist dieser in der DIN 18 920 aufgeführte Wert selbst am Straßenstandort 
eine geeignete Größenordnung und kann bei Vorplanungen als Ausgangwert her- 
angezogen werden. 
 
Da bei dem Verpflanzen von Bäumen aufgrund der technischen Gegebenheite n, 
d. h. aufgrund der Größe der Verpflanzmaschinen, ein Wurzelballen mit ei nem 
Durchmesser von maximal 3 m gestochen werden kann, bedeutet ein solcher Vor- 
gang zwangsläufig ein Durchtrennen der Wurzeln in ca. 1,5 m Entfernung von 
der Stammmitte und dadurch auch einen Verlust der weiter außerhal b liegenden 
Wurzeln. Wurzelverluste sind bei der Großbaumverpflanzung das wesent liche 
Problem. Auch bei der Verpflanzung von größeren Gehölzen in der Baumschule 
entstehen beim Verpflanzen der Bäume Wurzelverluste. Im Allgemeinen wird in 
der Baumschule ein Baum verpflanzfähig gehalten indem er regelmäßi g, z. B. 
alle drei bis vier Jahre, an einen neuen Standort gesetzt wird. Ver längert man 
diesen Zyklus, bestehen größere Anwuchsschwierigkeiten und damit auc h eine 
größere Zahl an Ausfällen, selbst in der Baumschule. 
 
Zur Quantifizierung der zu erwartenden Wurzelverluste bzw. der Verle tzungen 
des vorhandenen Wurzelbereichs erfolgte ein Aufmaß der zu durchtrennenden 
Wurzeln hinsichtlich des Durchmessers in ca. 1,5 m Entfernung zur Stammmitte. 
Weiterhin wurde der durchschnittliche Kronendurchmesser der begutachtet en 
Bäume gemessen.

Projekt-Nr. 41-16-01-66a Seite 7 von 28 
Nach der Begutachtung des Wurzelraumes wurde vereinbart, dass von Seiten der 
Stadt Köln die freigelegten Wurzeln wieder umgehend mit Erde angede ckt wer- 
den und der ursprüngliche Zustand an der Straße wiederhergestellt wird. 
 
 
4.  FESTSTELLUNGEN VOR ORT 
 
4.1  Baum Nr. 3 
Die untersuchte Linde steht in einer Rasenfläche vor dem REWE-Markt (Abb. 1). 
Der Baum besitzt einen Kronendurchmesser von 13,5 m. Im Außenbereich des  
zu stechenden Ballens befinden sich insgesamt 22 Wurzeln mit Durchme ssern 
zwischen 2 und 10 cm (6 x 2 cm, 3 x 2 cm, 2 x 4 cm, 4 x 5 cm, 2 x 6 cm, 1 x 7 
cm, 2 x 8 cm, 2 x 10 cm). Alle Wurzeln befinden sich in den oberen 20 cm des 
Bodens. 
 
Der Stammfuß befindet sich an einem Hochbord mit Betonrückenstütze. Weiter-
hin ist im Wurzelbereich in Stammnähe ein Kabel vorhanden (Abb. 3). 
 
4.2  Baum Nr. 4 
Es handelt sich hierbei um die Nachbarlinde in der Rasenfläche vor dem REWE-
Markt (Abb. 4). Der jüngere Baum hat einen Kronendurchmesser von 5,5 m. Im 
Außenbereich des abzustechenden Ballens zur Verpflanzung befinden sich i ns- 
gesamt 24 Wurzeln mit Durchmessern zwischen 2 und 8 cm (Abb. 5). In dem 
Wurzelbereich mit 3 m Durchmesser befinden sich zudem Betonreste (Abb. 6).

Projekt-Nr. 41-16-01-66a Seite 8 von 28 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Abb. 1: Die Linde Nr. 3 in der Rasenfläche

Projekt-Nr. 41-16-01-66a Seite 9 von 28 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Abb. 2: Viele Starkwurzeln im freigelegten Bereich und Einschränkungen des 
Wurzelbereichs durch das Hochbord mit Betonrückenstütze

Projekt-Nr. 41-16-01-66a Seite 10 von 28 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Abb. 3: Kabel im Wurzelbereich

Projekt-Nr. 41-16-01-66a Seite 11 von 28 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Abb. 4: Der jüngere Nachbarbaum Nr. 4

Projekt-Nr. 41-16-01-66a Seite 12 von 28 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Abb. 5: Auch die jüngere Linde hat ein weitstreichendes Wurzelwerk

Projekt-Nr. 41-16-01-66a Seite 13 von 28 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Abb. 6: Beton im Boden nahe der Linde Nr. 4

Projekt-Nr. 41-16-01-66a Seite 14 von 28 
4.3  Baum Nr. 5 
Die Linde vor Haus Nr. 484 befindet sich im Mittelstreifen der St raße und hat 
einen Kronendurchmesser von 5,5 m (Abb. 7). Dieser jüngere Baum weis t im 
Randbereich des abzustechenden Ballens insgesamt 12 Wurzeln mit Durch mes- 
sern zwischen 2 und 7 cm auf (2 x 2 cm, 5 x 3 cm, 1 x 5 cm, 3 x 6 cm, 1 x 7 cm). 
Die Wurzeln sind ausschließlich parallel zur Fahrbahn gewachsen in e inem ca. 
1,5 m breiten Streifen (Abb. 8). In Richtung der beiden Fahrbahnen ist keine Wur- 
zelentwicklung vorhanden. 
 
4.4  Baum Nr. 6 
Der Baum Nr. 6 befindet sich vor Haus Nr. 364 in einem Seitenstre ifen (Abb. 9) 
und hat einen Kronendurchmesser von 10,5 m. Die Linde steht in einer B aum- 
scheibe, die nach allen Seiten durch ein Betonbord in 70 bis 90 cm Abstand zum 
Stamm eingefasst ist. Der Baum steht somit eingeengt in diese r Baumscheibe. 
Aus der Baumscheibe sind insgesamt fünf Wurzeln herausgewachsen, die Durch- 
messer von 2 bis 15 cm aufweisen (1 x 2 cm, 2 x 3 cm, 1 x 4 cm, 1 x 15 cm, Abb. 
10). 
 
4.5  Baum Nr. 7 
Die Linde steht vor Haus Nr. 530 im Mittelstreifen und weist einen Kronendurch- 
messer von 6 m auf. Auch dieser Baum steht in einer Baumscheibe. Die Abstände 
zwischen Baum und dem Betonbord betragen zwischen 40 cm und 1,2 m. Auch 
bei diesem Baum sind die Wurzeln überwiegend parallel zu den Fahrbahnen ent- 
wickelt (Abb. 11). In ca. 1,5 m Abstand vom Stamm wurden insgesamt 13 Wur-
zeln mit 2 bis 10 cm Durchmesser festgestellt (5 x 2 cm, 1 x 3 cm, 2 x 4 cm, 2 x 
5 cm, 2 x 8 cm, 1 x 10 cm). In einem Bereich wurde ein ganzes Wurzelpa ket 
bestehend aus insgesamt 8 stärkeren Wurzeln festgestellt. Nahe der Fahrbahn be- 
finden sich keine Wurzeln (Abb. 12).

Projekt-Nr. 41-16-01-66a Seite 15 von 28 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Abb. 7: Die Linde Nr. 5 im Mittelstreifen der Bonner Straße

Projekt-Nr. 41-16-01-66a Seite 16 von 28 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Abb. 8: Wurzelentwicklung parallel zur Fahrbahn

Projekt-Nr. 41-16-01-66a Seite 17 von 28 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Abb. 9: Die Linde Nr. 6 gehört zu den vitalsten Bäumen in der Straße

Projekt-Nr. 41-16-01-66a Seite 18 von 28 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Abb. 10: Der vitalste Baum hat die stärkste aller freigelegten Wurzeln  
mit 15 cm Durchmesser

Projekt-Nr. 41-16-01-66a Seite 19 von 28 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Abb. 11: Bei Linde Nr. 7 im Mittelstreifen wachsen die Wurzeln fast aus- 
schließlich parallel zu den Fahrbahnen

Projekt-Nr. 41-16-01-66a Seite 20 von 28 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Abb. 12: Nahe der Fahrbahn sind keine Wurzeln gewachsen

Projekt-Nr. 41-16-01-66a Seite 21 von 28 
5.  ERGEBNISPROTOKOLL DER GEMEINSAMEN ORTSBESICHTIGUNG 
UND BERATUNG 
 
Vor Beginn der gemeinsamen Ortsbesichtigung trafen sich bereits vor 13.00 Uhr 
einige Vertreter der Stadt Köln sowie der Bürgerinitiative an den zu begutachten- 
den Bäumen in der Bonner Straße. Offizieller Beginn der gemeinsam en Ortsbe- 
gehung und Besprechung war 13.00 Uhr. Eingeladen zu diesem Treffen waren 
folgende Personen: Herr Dr. Bauer (Amt für Landschaftspflege und Gr ünflä- 
chen), Frau Gawlich (Amt für Straßen und Verkehrstechnik), Frau D eichmann 
(Amt für Brücken und Stadtbahnbau), Herr Stuffrein (Amt für Landschaftspflege 
und Grünflächen), Herr Lattorf (NaBis e.V.), Herr Menke (Forstbetri eb für 
Baumpflege), Herr Rademacher (Initiativkreis Bayenthal-Mari enburg), Herr 
Reeps (Garten- und Landschaftsplaner) sowie Herr Prof. Dr. Dujesiefken (Institut 
für Baumpflege Hamburg). 
 
Nach einer kurzen Vorstellungsrunde erfolgte eine Einführung in die anstehenden 
Themen für diesen Besprechungstermin durch Prof. Dr. Dirk Dujesiefke n. Das 
Hauptthema war die Verpflanzfähigkeit der Bäume entlang der Bonner  Straße. 
Auf die Verpflanzfähigkeit wirken verschiedene Faktoren ein: Grundsätzlich gibt 
es biologische und technische Rahmenbedingungen. Zu den biologischen gehört 
vor allem die Vitalität des Baumes, die Menge der bereits vorhandenen Vorschä- 
den (z. B. Wunden, Faulstellen, Risse) sowie das Alter am Standort bzw. die 
Größe des Baumes. Die Baumgröße ist auch ein wesentlicher Faktor  bezüglich 
der technischen Machbarkeit. Für ein Verpflanzen muss der Baum auch trans- 
portfähig sein, d. h. er muss auch bei einem liegenden Transport entsprechend des 
Lichtraumprofils der Straße transportfähig sein: Das Fahrzeug und der Baum dür- 
fen i. d. R. zusammen nicht höher als 4 m sein. Andernfalls ist ein Tr ansport un- 
terhalb von Brücken, Leitungen, Ampelanlagen, Schildern sowie unterhalb vor- 
handener Baumkronen nicht möglich. Jüngere Bäume sind in der Krone noch

Projekt-Nr. 41-16-01-66a Seite 22 von 28 
elastischer, so dass die Äste für die Fahrt u. U. zusammengebunden werden kön- 
nen. Bei größeren Bäumen kann die Krone nur durch einen deutlichen Rück- 
schnitt kleiner und damit transportfähig gemacht werden.  
 
Eine weitere technische Rahmenbedingung ist das Gesamtgewicht d es zu ver- 
pflanzenden Baumes. Größere Bäume besitzen nicht nur eine größere Krone, son- 
dern auch ein größeres Wurzelwerk, so dass der Wurzelballen bei älteren Bäumen 
größer und damit schwerer wird. Auch hierdurch ist die Verpflanzbarkeit  von 
Altbäumen limitiert. Mit zunehmendem Alter geht eine Verpflanz ung auch mit 
einem immer größeren Verlust an Wurzelvolumen einher.  
 
Abschließend ist ein weiteres technisches Problem das Vorhandensei n von bau- 
lichen Einrichtungen, wie beispielsweise Bordsteine oder Beton sowi e Ver- und 
Entsorgungsleitungen im Wurzelbereich. Dies schränkt die Nutzung der größte n 
in Deutschland verfügbaren Verpflanzmaschine ein oder schließt sie aus.  
 
Aufgrund dieser Einflussfaktoren kann ohne zumindest orientierende Aufgrabun- 
gen über die Wurzelausdehnung und die möglichen Wurzelschäden durch eine 
Großbaumverpflanzung nur spekuliert werden. 
 
Zusätzlich zu den Rahmenbedingungen am vorhandenen Standort müssen am 
neuen Standort bessere Wachstumsbedingungen als in der Bonner Straße  für die 
Bäume herrschen. Mit einer bloßen Umpflanzung ist es nicht getan. Wie bei einer 
Neuanpflanzung aus einer Baumschule bedarf es auch hier einer Anwachspflege. 
In den ersten drei bis fünf Jahren nach der Verpflanzung kommt eine besonde re 
Bedeutung der Wässerung in den Sommermonaten zu. 
 
Nach den Erläuterungen dieser grundsätzlichen Einflussfaktoren erfolgte eine Be- 
gutachtung der Bäume in der Straße. Hierbei wurden besonders die im Vo rwege 
freigelegten Bäume Nr. 3 bis 7 begutachtet. Die Ergebnisse der Date naufnahme 
befinden sich im Kapitel 4.

Projekt-Nr. 41-16-01-66a Seite 23 von 28 
 
Während der gemeinsamen Ortsbesichtigung wurde deutlich, dass bei al len be- 
gutachteten Bäumen eine Großbaumverpflanzung zu einem z. T. erheblic hen 
Wurzelverlust führen wird. Es bestand Einigkeit darüber, dass bei de n älteren 
Bäumen in der Straße sowie bei vorgeschädigten Bäumen hinsichtlich V italität 
bzw. Holzzustand eine Verpflanzung ausgesprochen schwierig ist. Es besteht bei 
diesen Bäumen ein hohes Anwachsrisiko, also die Gefahr, dass sie das Verpflan- 
zen nicht überleben. 
 
Es wurde weiterhin deutlich, dass selbst bei den jüngeren Bäumen in de r Straße, 
die mit einem Wurzelballen von 3 m Durchmesser ausgepflanzt wer den, eine 
Rückführung der Bäume an die Straße nach Abschluss der Bauarbeiten nicht  
möglich ist, da die eingeplanten Baumstandorte nach Fertigstellung der Stadtbahn 
maximal eine Breite von 1 m haben werden. Es müssten also für das Einpflanzen 
an den neuen Standorten nochmals erhebliche Wurzelverluste an den Bäumen 
erfolgen. Das Anwachsrisiko ist damit so groß, dass dieses kein geei gnetes Vor- 
gehen zum Schutz und Erhalt der Bäume ist. Hierin bestand letzt lich bei allen 
Beteiligten Einigkeit. 
 
Auf Vorschlag von Herrn Rademacher könnten jedoch die verpflanzfähigen 
Bäume einen neuen (endgültigen) Standort erhalten, und zwar auf der Fläc he im 
Grüngürtel „Am Wasserwerkswäldchen“. Diese Fläche hat für die Bä ume in der 
Bonner Straße eine gute Erreichbarkeit, d. h. es sind relativ kurze Transportwege 
vorhanden. Diese Option soll von Seiten der Stadt geprüft werden. Auf jeden Fall 
ist aus biologischer Sicht, wenn überhaupt, nur eine einmalige Verpflanzung sinn- 
voll. Grundvoraussetzung hierfür ist auch, dass nach der Verpflanzung die durch 
das Abstechen und den Transport extrem gestressten Bäume am neuen Standort 
sehr gute Rahmenbedingungen vorfinden. Das Verpflanzen in einen anderen 
„Stressstandort“ ist nicht erfolgversprechend. Einigkeit besteht darin , dass ver- 
pflanzte Bäume an einem geeigneten neuen Standort auch wieder hinsichtlich ih- 
rer ökologischen Funktionen ihre Wirksamkeit entfalten können.

Projekt-Nr. 41-16-01-66a Seite 24 von 28 
 
Nach Abschluss der Bauarbeiten in der Bonner Straße ist das Anpfl anzen neuer 
und damit zusätzlicher Bäume geplant. In der Bonner Straße soll eine Baumschul- 
ware mit einem Stammumfang von 20/25 cm gepflanzt werden (übliche Pfl anz- 
größe 18/20 cm Stammumfang). Solche Bäume haben erfahrungsgemäß gute Ent-
wicklungschancen an der Straße, wenn gute Pflanzvorbereitungen durchgeführt 
worden sind. 
 
In den Medien wird immer wieder von spektakulären Großbaumverpflanzungen 
berichtet. Es gibt tatsächlich einzelne Fälle, bei denen selbst größe r Bäume als 
die in der Bonner Straße erfolgreich verpflanzt worden sind. Bei derartigen Bäu- 
men handelt es sich jedoch fast ausschließlich um Bäume in Parka nlagen oder 
Gärten, praktisch niemals um Straßenbäume. Ein weiterer Aspekt für eine erfolg- 
reiche Großbaumverpflanzung ist die Vorbereitung des Wurzelballens möglichst 
bereits ein Jahr vor der Umpflanzung, d. h. das Freilegen und Durchtrennen der 
Wurzeln im Außenbereich des zukünftigen Ballens, ggf. das Einbringen von 
durchwurzelungsfähigem Bodenmaterial in diesem Bereich, die Entsiegelung des 
Bodens im Stammbereich sowie das regelmäßige Wässern. Alle diese  Maßnah- 
men sind an der Bonner Straße praktisch kaum durchführbar. Eine Orienti erung 
an umgepflanzten Rekordbäumen ist somit im vorliegenden Fall nicht z ielfüh- 
rend. 
 
6.  FAZIT DER GEMEINSAMEN BERATUNGEN 
 
Als Fazit der Begehung kann festgehalten werden, dass die älteren Bäume in der 
Bonner Straße für eine Verpflanzung ungeeignet bzw. extrem problematisch sind. 
Dies gilt sowohl unter den biologischen als auch technischen Aspekten. Eine grö- 
ßere Zahl an Bäumen ist, unabhängig vom Alter, hinsichtlich der Vit alität ge- 
schwächt. Geschwächte Bäume sind ebenfalls problematisch im Zusammenhang 
mit einer Umpflanzung. Einige Bäume weisen z. T. erhebliche Vorsc häden auf, 
wie z. B. Anfahrschäden, eingefaulte Wunden, Risse oder Kronenausbrüche. Hier

Projekt-Nr. 41-16-01-66a Seite 25 von 28 
bestand Einigkeit darüber, dass auch für solche Bäume eine Verpflanz ung nicht 
lohnend ist. Ein weiteres Problem sind vorhandene Ver- und Entsorgungsleitun-
gen in Baumnähe. Aus Sicht der Versorgung der Gebäude an der Bonner Straße  
hätte eine maschinelle Beschädigung der Leitungen erhebliche Folgen. B ei ge- 
mauerten Leitungen sowie den Versorgungseinrichtungen der Gaswerke wür den 
auch für die zu beauftragende Baumpflege-Firma mit Verpflanzmaschi ne Prob- 
leme entstehen. 
 
Linden sind grundsätzlich gut zu verpflanzen. Im vorliegenden Fall sind die j ün- 
geren Bäume in der Straße, die in den letzten zwei Jahrzehnten gepflanzt wurden, 
aufgrund der geringeren Größe für eine Verpflanzung am ehesten geeignet. Nach 
Einschätzung aller Beteiligten liegt der maximale Stammumfang noch verpflanz- 
barer Bäume bei 100 – 120 cm. Voraussetzung hierfür ist jedoch wiede r die Art 
der Wurzelausbreitung der Bäume. Bei Bäumen im Seitenstreifen haben sich die 
Wurzeln offenbar überwiegend halbkreisförmig in Richtung Gehweg entwickelt, 
im Mittelstreifen handelt es sich jedoch überwiegend nur um eine n schmalen 
Pflanzstreifen parallel zur Fahrbahn, bei dem durch eine Verpflanzung der größte 
Teil des Wurzelwerkes verloren gehen würde und dadurch die Verpflanzung nicht 
erfolgversprechend ist. 
 
Auf Basis dieser Beschlusslage wurde das weitere Vorgehen gemeinsam bespro-
chen. Zunächst sollen die Bäume in den vorhandenen Lageplänen gekennzeichnet 
werden, bei denen im Wurzelbereich Ver- und Entsorgungsleitung vorhanden 
sind. Hier wird es aller Voraussicht nach nicht überall eine klare  Ja/Nein-Ent- 
scheidung geben, sondern letztendlich drei Arten der Zustandsbewertung: 
 
1.  Verpflanzfähig, da keine Versorgungsleitungen in Baumnähe (1,5 m im 
Radius, ca. 3 m Durchmesser) vorhanden. 
2.  Nur bedingt verpflanzfähig, da z. B. aufgrund vorhandener Leitungen der 
Wurzelballen nicht zentrisch oder nicht in voller Tiefe gestochen w erden 
kann.

Projekt-Nr. 41-16-01-66a Seite 26 von 28 
3.  Nicht verpflanzfähig aufgrund funktionsfähiger Leitungen in Baumnähe. 
 
Aus biologischer Sicht gibt es ebenfalls eine derartige Dreiteilung: 
 
1.  Verpflanzfähig, da Nachpflanzung aus den letzten zwei Jahrzehnten, 
Standort im Seitenstreifen (nicht Mittelstreifen), Stammumfa ng < 100 – 
120 cm, Baum vital. 
2.  Nur bedingt verpflanzfähig, da Baum länger als 20 Jahre am Standort, ge- 
schwächte Vitalität, geringe Vorschäden im Holzkörper. 
3.  Nicht verpflanzfähig, da Baum zu alt bzw. zu groß, deutlich Vitalitätsmän- 
gel und/oder erhebliche Schäden im Holzkörper. 
 
Zur Erarbeitung eines schnellstmöglichen Lösungsvorschlages wurde dara ufhin 
vereinbart, dass die Frage der Ver- und Entsorgungsleitungen im Baumbe reich 
von Seiten der Stadt Köln bearbeitet wird. Die Stadt ermittelt da mit alle Bäume, 
die unter diesem Aspekt „verpflanzfähig“ oder „bedingt verpflanzfähig“ si nd. 
Anschließend sollen von Seiten des Instituts für Baumpflege diese Bä ume unter 
den o. g. biologischen Aspekten begutachtet werden. 
 
Abschließend werden alle Ergebnisse zusammengeführt. Für die Bäume, die so- 
wohl aus technischer als auch aus biologischer Sicht „verpflanzfähig “ sind, ist 
geplant, diese zu verpflanzen, und zwar an einen neuen, noch zu bestimmenden 
Standort in Köln. Weiterhin wurde vereinbart, dass auch Bäume verpf lanzt wer- 
den sollen, die nach einem der beiden o. g. Aspekte „verpflanzfähig“ sind und 
nach dem anderen Aspekt sie als „bedingt verpflanzfähig“ eingestuft wurden. 
 
Nicht verpflanzt werden sollen die Bäume, für die unter beiden Aspekten die Ein- 
stufung als „bedingt verpflanzfähig“ oder gar ein- oder zweimal „nicht ve rpflanz- 
fähig“ erfolgte. Für diese Bäume wäre die Umpflanzung sowohl ökologisch w ie 
auch ökonomisch nicht mehr sinnvoll.

Projekt-Nr. 41-16-01-66a Seite 27 von 28 
7.  KOSTENSCHÄTZUNG 
 
Im Rahmen dieser Begutachtung soll auch eine grobe Beschreibung der zu erwar- 
tenden durchschnittlichen Kosten für eine Großbaumverpflanzung in der Bonner 
Straße dargestellt werden. 
 
Zum jetzigen Zeitpunkt können die Aufwendungen und damit die tatsächlic hen 
Kosten für Großbaumverpflanzungen nur mit einer Kostenspanne angegeben 
werden. Der Gesamtaufwand ist davon abhängig, ob im Vorfeld der Verpf lan- 
zung Suchgräben z. B. zur Auffindung von Fundamenten, Leitungen oder ande- 
ren Hindernissen erforderlich sind und ob für den Einsatz einer Verpf lanzma- 
schine zuvor Entsiegelungsarbeiten (Pflaster, Asphalt, Beton) notwendig sind. 
Nach dem Auspflanzen sind die Transportkosten vor allem von der Wegstr ecke 
zum Zielort abhängig. Unter Umständen sind Maßnahmen der Verkehrslenkung  
oder auch größere Umwege aufgrund von Brücken, Tunneln etc. erforderlich. 
Von der Größe der Baumkrone hängt es ab, ob vor dem Abtransport noch Schnei- 
dearbeiten in der Krone erforderlich sind. Ein weiterer Aspekt, der auf die Kosten 
sich auswirken kann, sind mögliche Extraarbeiten zur Pflanzvorbereitung am Zie- 
lort (z. B. Bodenaustausch sowie die Verankerung des Baumes). 
 
Für alle o. g. Arbeiten liegen die Kosten pro Baum nach Auskunft der Firma 
Opitz, dem führenden Unternehmen für Großbaumverpflanzungen, zwischen 
2.000,- und 5.000,- €. Für die Bäume in der Bonner Straße muss für eine Kost en- 
planung eher mit einem höheren Wert innerhalb dieser Spanne gerechnet werden. 
 
Am neuen Standort sind für die Bäume weiterhin Pflegearbeiten erforderlich. Ein 
großer Kostenfaktor sind hierbei die Wässerungen in der Vegetationszei t, die je 
nach Witterung unterschiedlich häufig erfolgen müssen. Weiterhin gibt es i. d. R. 
nach einer Großbaumverpflanzung weiteren Pflegebedarf aufgrund von Totholz- 
bildung oder einem starken Neuaustrieb aus schlafenden Knospen z. B. am

Projekt-Nr. 41-16-01-66a Seite 28 von 28 
Stamm. Weiterhin müssen die Baumverankerungen überprüft und ggf. nachge- 
stellt werden. Für die Pflegeaufwendungen nach einer Verpflanzung müsse n für 
die ersten fünf Jahre pro Baum zwischen 2.000,- und 3.000,- € in Ansatz gebracht 
werden. 
 
Da im Vorfeld der gemeinsamen Besprechung auch der Rücktransport der Bäume 
an die Bonner Straße diskutiert wurde, soll in diesem Zusammenhang auch der 
Kostenrahmen für diese Tätigkeiten mit benannt werden. Letztendlic h sind die 
verschiedenen Arbeitsleistungen, die für das Auspflanzen aus der Bonner S traße 
erforderlich sind, auch bei der Rückführung erneut erforderlich. Da Suchgrabun- 
gen und Entsiegelungsarbeiten sehr wahrscheinlich dann nicht mehr anfallen wer- 
den, ist in dem Fall von der o. g. Spanne von 2.000,- bis 5.000,- € pro Baum eher 
ein niedrigerer Wert innerhalb dieser Spanne in Ansatz zu bringen. Unte r Um- 
ständen kann jedoch die Vorbereitung des Standortes an der Bonner Str aße wie- 
der zu erhöhten Kosten führen je nach Zustand des Bodens und ggf. vorhandener 
Ver- und Entsorgungsleitungen. 
 
Zusammenfassend muss mit einer Auspflanzung eines Baumes in der B onner 
Straße, der Pflege an einem anderen Standort und mit der Rückführung in die  
Bonner Straße mit Gesamtkosten von mindestens 10.000,- € pro Baum gerechne t 
werden. 
  
Hamburg, 09. November 2016 
 
 
 
 
Prof. Dr. Dirk Dujesiefken

Anlage 07 - Stellungnahme RPA vom 18.04.2017

6804 Zeichen

14 1&.04.2017

143 Herr Himmelsbach
| Sr R28666
Eingang: 16 Pr 27
69 Li
Brücken, CA, n % af.
Maßnahme: 3. Baustufe Nord- Süd-Stä tbahn Y:
hier: Kostenberechnung für Großbaumverpflanzungen
RPA-Nr.: KOB 2017/0590
Summe vor der Prüfung: 167.400,- € (Netto) 199.206,- € (Brutto)
Summe nach der Prüfung: 163.000,- € (Netto) 194.000,- € (Brutto)

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie beabsichtigen im Zusammenhang mit der 3. Baustufe Nord-Süd-Stadtbahn über die Ver-
pflanzung von bis zu 18 Großbäumen einen ergänzenden Baubeschluss herbeizuführen und
reichen dazu mit Datum vom 11.04.2017 eine Kostenberechnung samt umfangreichen Anla-
gen mit der Bitte um Prüfung und Anerkennung der Kosten ein.

Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen kann ich weder eine rechtliche Verpflichtung,
noch eine fachliche Notwendigkeit bzw. ökologische Sinnhaftigkeit dieser Maßnahme erken-
nen. Unabhängig davon verweise ich auf die hohen Risiken (keine Anwachsgarantie) der
beabsichtigten Großbaumverpflanzung.

Bei den 18 Bäumen handelt es sich um vorhandene Einzelbäume an der Bonner Straße,
deren Fällung zusammen mit weiteren Bäumen vom Rat am 16.12.2014 (TOP 10.5, Vorla-
gen-Nr. 2557/2014) zur Baufeldfreimachung für die 3. Baustufe der Nord-Süd Stadtbahn be-
schlossen wurde.

Aus rechtlichen Gründen wäre die Durchführung der Baumfällungen nach Ihren Angaben
erst ab Januar 2017 möglich gewesen. Aufgrund der noch fehlenden Rechtskraft des Plan-
feststellungsbeschlusses hätten Sie sich „im Sinne eines kontinuierlichen Bauablaufs und zur
Minimierung der Belastung von Anwohnern und Verkehrsteilnehmern jedoch entschieden,
die Baumfällarbeiten und die hieran anschließenden vorbereitenden Maßnahmen für die

3. Baustufe vorerst in den Herbst 2017 zu verschieben.“

Im Steuerungsterminplan waren die Fällarbeiten zur Baufeldfreimachung ursprünglich für
Oktober 2015 eingeplant, um die 3. Baustufe Nord-Süd Stadtbahn bis Ende 2018 terminge-
recht im förderfähigen Zeitrahmen nach Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) und
Entflechtungsgesetz (EntflechtG) fertigstellen zu können.

Da das GVFG zum 31.12.2019 ausläuft und eine Folgeregelung nach meinem Kenntnisstand
bisher vom Bund noch nicht beschlossen wurde, können ggf. nicht rechtzeitig fertiggestellte
und abgerechnete Bauteile bei der Schlussabrechnung der Förderung nicht mehr berück-
sichtigt werden.

Hier stellt sich die Frage, warum die Baumfällungen als zwingend notwendige Vorarbeiten für
die nachfolgenden Gewerke - trotz vorliegender Genehmigung --um mindestens weitere 10
Monate verschoben werden, mit dem Risiko, für Bauleistungen, die dadurch nicht mehr in-
nerhalb des Förderzeitraums erfolgen und abgerechnet werden können, die Förderung zu
verlieren.

Abweichend von bzw. ergänzend zu der bestehenden Beschlusslage und zu der vorhande-
nen Genehmigungsplanung, die Bestandteil des Planfeststellungsbeschlusses ist, wird von
Ihnen mit dem vorgelegten Kostenberechnung nun vorgeschlagen, einen Teil der vorhanden

12

-2-

Straßenbäume zu verpflanzen, statt zu fällen, wodurch zusätzliche Kosten in Höhe von vo-
raussichtlich 194.000,- € (brutto) entstehen.

Bestandteil des Genehmigungsverfahrens nach 88 28 ff. und $ 9 Personenbeförderungsge-
setz (PBefG) für die 3. Baustufe Nord-Süd Stadtbahn ist eine Umweltverträglichkeitsstudie
(UVS) mit integriertem Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP), die für das Bauvorhaben
beauftragt und erstellt wurde. Alle notwendigen und geeigneten Maßnahmen zur Minderung
und zum Ausgleich der Eingriffe in Umwelt und Naturhaushalt wurden in der UVS und dem
LBP bereits geprüft, beschrieben, abgestimmt und festgesetzt. Die von Ihnen nun vorge-
schlagene Umpflanzung vorhandener Bäume wurde dabei nicht als sinnvolle ökologische
Maßnahme vorgeschlagen oder festgesetzt. Als ökologischen Ausgleich wurde dagegen die
Neupflanzung von 222 Einzelbäumen (Hochstammbäume, Stammumfang 20-25cm in 1m
Höhe) im Bereich der Bonner Straße, Schönhauser Str. und Marktstraße festgesetzt und
darüber hinaus die Pflanzung von 161 weiteren Einzelbäumen im Stadtgebiet oder entspre-
chende Ersatzmaßnahmen entsprechend der Baumschutzsatzung der Stadt Köln.

Wie Sie schreiben, waren bürgerschaftliche Initiativen, die die geplanten Baumfällungen kriti-
sieren, 2016 an die Verwaltung mit der Bitte herangetreten, die Verpflanzbarkeit der vorhan-
denen Straßenbäume zu überprüfen.

Dieser Bitte haben sie entsprochen und ein Institut für Baumpflege mit der Erstellung eines
Gutachtens beauftragt. Dazu fanden im Oktober 2016 mehrere Ortstermine unter Beteiligung
des Gutachters, von Vertretern der Initiativen und der Verwaltung statt. Um den Zustand und
die Verpflanzbarkeit der Bäume beurteilen zu können, war ein erheblicher Aufwand notwen-
dig. So musste z.B. u. A. die oberflächennahen Wurzelbereiche mehrerer Bäume mittels
Saugbagger freigelegt werden, um zu einer Beurteilung zu kommen. Die Gesamtkosten für
Gutachten und begleitende Bauleistungen betrugen rund 18.600,- € (Brutto).

Von 193 begutachteten Baumstandorten wurden 18 Bäume (alles Linden) als verpflanzbar
bewertet. Bei vier der 18 Bäumen steht die technische Verpflanzbarkeit noch nicht sicher
fest, da sie in räumlicher Nähe zu einer Hauptversorgungsleitung der Rheinenergie stehen.
Hier sind noch weitergehende Untersuchungen (Suchschachtungen) notwendig.

Nach Aussage der Gutachter kommt grundsätzlich nur eine einmalige Verpflanzung in Be-
tracht. Eine Rückverpflanzung in die Bonner Straße wird aufgrund der sehr hohen An-
wachsrisiken durch den erforderlichen starken Wurzelrückschnitt ausgeschlossen.

Als neuer (endgültiger) Standort für die Bäume wird eine Fläche im Grüngürtel im Bereich
„Im Wasserwerkswäldchen“ unweit des Verteilerkreises Süd in Erwägung gezogen.

Grundsätzlich sind Großbaumverpflanzungen, vor allem von Straßenbäumen; die schon vie-
le Jahre an einem Standort stehen, aus baumbiologischer Betrachtung nicht sinnvoll, da sie
mit großen Wurzelverlusten einhergehen, die einen starker Kronenrückschnitt erforderlicherr
machen und das Erscheinungsbild des Baumes stark verändern. Der Baum wird gestresst
und wesentlich krankheitsanfälliger. Die Rückschnittstellen an Wurzeln und Krone sind ideale
Einfallspforten für holzzerstörende Pilze. Das Anwachsrisiko ist erheblich, selbst bei guter
Nachsorge und Pflege ist eine Anwachsgarantie nicht gegeben.

Prüfung der Kosten:

Zusätzlich zu den bisher entstandenen Kosten für die Gutachterleistungen und Wurzelschür-
fungen in Höhe von insgesamt rund 18.600,- (brutto), wurden nach Abzug der anteiligen
Kosten für die wegfallenden Fällungen, Gesamtkosten (inkl. Nebenkosten) für die Verpflan-
zung der 18 Bäume von gerundet 163.000,- € netto bzw. 194.000,- € brutto ermittelt.

Die von 69 in der Kostenberechnung aufgeführten Preise werden bestätigt.

Mit fre) Änlichen Grüßen

Anlage 03 - LBP - Bestands- und Konfliktplan 02

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10-12
14-16
18
Halle
20
22
Holz
Aufsichts
Container
LS
Halle
Halle
VD
VD
VD
24-26
30
32
34
Alte Versteigerungshalle
Halle
Trafo
36
38
H.Palm
Halle
Halle
Halle
Halle
Halle
Halle
104
117a
40
Halle
Halle
Halle
Halle
106
108
110
Balkon
112
Balkon
11
Garagen
3
21
57
59
213
5
8
7
9
12
15
11
17
19
20
22
21
23
24
25
109
102
46
48
50
27
Tor
27
1
60
362350
364352 360
498
478-482370366
381
484-486
383
488
397
399395393391
385
401
63
403
502500a500
415
61
16
72
417
57
453451
449447
459457
455
70
469461459a
2
471
1
55
483
481
473
487485
6
8
3
4
1
6
18
16
14
180
3
1
1b
12
10
8
6
2
1
242
238236
232
224-230
211
310f
304b
304a
288c
215
229225 227
221
65
254244
240
239a237
231
256
235233
310e
288b
276
270262260258 268266264
247 249
310d
310c
288a
278
274272
261
284282280
267265263
59
312
310b292-294
271
285
29
26
310a
289287
281
27
324
303
301
84
271d
271a
271b
25
24
328
309307305 313309a
82
80
333331329
319a
317315311 323 327
321
319
307b
33
307a
31
29
78
335 337 351
W
eg
Rheinsteinstraße
M
annsfelder Straße
Rheinsteinstraße
Sooneckstraße
W
eg
Brühler Straße
M
arktstraße
Weg
Weg
Weg
Weg
W
eg
Weg
Weg
Weg Annastraße
Bonner Str.
Brühler Straße
Weg Weg
Bonner Str.
Bonner Straße
Schönhauser Straße
Mertener Straße
Weg
Weg
Weg
Bonner Straße
M
athiaskirchplatz
W
eg
Gaedestraße
Mertener Straße
W
eg
Bonner Straße
Weg Hebbelstraße
Cäsarstraße
Weg
Bonner Straße
M
athiaskirchplatz
Thomas-M
ann-Straße
Bonner Straße
Brohler StraßeBayenthalgürtel K12W
eg
Hebbelstraße
Bonner Straße
Novalisstraße
Weg
Brohler Straße
Hebbelstraße
Höltystraße
Andernacher Straße
Hoffmann-von-Fallersleben-Str.
Ahrweilerstraße
Von-Groote-Straße
Brohler Straße
Von-Groote-Straße
Brohler Straße
Bayenthalgürtel K12
Von-Groote-Straße
Godesberger Straße
Remagener Straße
M
arktstraße
Schillerstraße
- Entfall des Grunderwerbs Bonner Straße Nr. 487   u. 489. dadurch Anpassung Gehwegbreite
- Neuordnung der Stellplätze/Baum
standorte
- Verkürzung der Baum
inseln
- Verschiebung Baum um
  2,0 m nach Norden
- Entfall Parkstände
M
ischverkehrsfläche
1
5
6
10
11
14
15
20
21
25
26
30
31
35
36
41
Baum
 entfällt optional.
Erhalt im
 Zuge der
Ausführung prüfen!
Schiebetor
Flügeltor
Mauer / Zaunelemente versetzen
Kein Grunderwerb
mehr erforderlich
- Entfall von 4 PKW-Stellplätzen
- Verschiebung von 3 Bäumen
- Entfall von 5 PKW-Stellplätzen
- Verschiebung von 1 Baum
- Änderung 1 Stellplatz in Behindertenstellplatz
- Entfall des Linksausbiegers Mathiaskirchplatz
- Verschiebung Z-Überweg
- Verschiebung von 3 Bäumen
- Ausfahrtssituation/Tor Bonner Straße 312
- Inselköpfe Bahnkörper
- Ergänzung Zufahrt Garagenhöfe
- Verschiebung Stellplätze und Bäum
e
- Ergänzung Zufahrt
- Verschiebung Stellplätze und Bäume
- Ergänzung Zufahrt- Verschiebung Bäume
- Gehwegbreite reduziert
- Grunderwerb minimiert- neue Stellplätze
- Verschiebung von Radbügeln
Werbetafel
versetzen
Neuanordnung
der Verteiler-
schränke
- Treppenanlage anpassen
- Baum bleibt erhalten
- Neuordnung Einm
ündung 
  Schönhauser Straße/Bonner Straße
Zone III
Zone III B
SB132 SB132
BR11 BR11
VF211 PA15
PA15
BR11
BR3115 PA15 PA15
PA15
PA15
PA15 PA15
PA15
PA15
PA122
PA122
PA122
PA122
PA122
VF211
PA122
PA122
PA122
BR11
BR11
BR11
BR11
PA122
SB132
SB132
SB132
SB132
SB132
SB132
SB132
SB132
SB141 SB141
SB131
GA222
SB132
PA311
SB131
SB141
SB141
SB132
SB131
SB131
SB142
BR11
SB131
SB131
SB131
SB211
SB132
BR11
SB211
SB211
BR11
SB132
SB211
SB211
SB132
SB171
SB171
SB132
SB131
SB131
SB151
SB131
SB211
SB211
SB211
BR11
SB131
SB131
SB131SB131
SB131
SB131
SB131
SB131
SB151
SB131
SB131
SB211
SB132SB132
SB131
SB211
SB211SB131
SB131
SB211
VF211
VF211
SB131
SB132
PA15
VF213
PA15
PA122
PA15
PA15BR132 GA221
GH731
SB211 SB131 SB131
SB132
SB132 SB171
SB131
SB131
SB132
SB211
SB211
SB211
SB132
SB171SB132SB132
SB171
SB151
SB151
SB211
SB132
SB211
SB141
SB141SB211
SB171
SB132
SB211
VF211
SB131
SB132
GA11
SB211
SB142
SB131
GA221
GA221
SB132
GA221
133
126
125
131
132
130
94
74
69
139
138
137
136
174
212211
149
147145
129
124 128
143141
142
214 217216215213
148146
144
86
8884
231
227
230229
22573
135
140
80 8279 8381787775 76
68
71 7270
169 170168
206205
171
208207
167166165
204203
222
202
224223
163 164
201200
162
198 199
221
160
192
159158
191190189
155154 156
187
157
186184 185183 188182181
152 153
179177 180178
151
134
150
176175
127
123
105104103
121120
119 122
193 196
161
195194 197
219218 220
102
118
116115 117
101100
114
99
108 1119896 107106
97
95
87
9190
85
89 9392
232173172
210209 235
258257256255254228226
TP1 L1 K1
L2
B1 W1K1L1TP1B1
TP1 L1 K1
B1
K1L1TP1L1 K1TP1TP3
B2
B2
B2
B2
B2
15.12.2015
O:\Projekte\35373_gis\03_Karten\01_MXD\9i35373_BA3_DB_LBP_01_BeKo.mxd (Blatt 2)
 
04/14      MRE
04/14      SON
04/14      KIS
1:1.000
28.04.2014
LBP 1.2
NORD-SÜD STADTBAHN KÖLN - 3. BAUSTUFE
Landschaftspflegerischer Begleitplan
LBP: Bestands- und Konfliktplan
Bestands- und Konfliktplan
Biotoptypen
BR11 - innerstädtisches Straßenbegleitgrün
BR13121 - Vegetation an Dämmen, Böschungen, Straßenrändern, gehölzreich, mittlerer Gehölzbestand, standortgerecht
BR13122 - Vegetation an Dämmen, Böschungen, Straßenrändern, gehölzreich, mittlerer Gehölzbestand, fremdländisch
BR132 - Vegetation an Dämmen, Böschungen, Straßenrändern, gehölzarm
BR2217 - sonstige ausdauernde Ruderalfluren auf ehemaligem Industriegelände
BR3115 - Brennesselherde
BR3117 - sonstige ausdauernde Ruderalfluren, ruderale Wiese
BR312 - kurzlebige Ruderalfluren
BR42 - Ödland und Schuttflächen, städtisch
GH3121 - Laubforste, mittleres Baumholz, einheimisch und standortgerecht
GH3321 - Mischforste, mittleres Baumholz, mit überwiegend bodenständigen Arten
GH412 - intensiv beschnittene Hecken mit überwiegend standorttypischen Gehölzen
GH621 - Feldgehölze mit mittlerem Baumholzmit überwiegend bodenständigen Arten
GH721 - Baumgruppen, Einzelbäume Baumreihen, mit starkem Baumholz, standorttypisch
GH722 - Baumgruppen, Einzelbäume, Baumreihen, mit starkem Baumholz, standortfremd
GH731 - Baumgruppen, Einzelbäume, Baumreihen, mit mittlerem Baumholz, standorttypisch
GH732 - Baumgruppen, Einzelbäume, Baumreihen, mit mittlerem Baumholz, standortfremd
GH733 - Baumgruppen, Einzelbäume, Baumreihen, mit mittlerem Baumholz, Obstbäume
GA11 - Kleingartenanlage mit hohem Gehölzanteil
GA22 - Ziergärten
GA222 - Ziergärten mit geringem Gehölzanteil
GA221 - Ziergärten mit hohem Gehölzanteil
PA111 - Parkanlage, mit altem Baumbestand
PA121 - Scherrasen mit Baumbestand
PA15 - Ziergesträuch geringer Ausdehnung
PA122 - Scherrasen ohne Baumbestand
PA311 - Sportanlagen/Spielplätze, mit Rasenbelag
PA312 - Sportanlagen/Spielplätze, mit sonstigem Belag
PA32 - Erholungsanlagen größerer Ausdehnung (Camping-Golfplatz)
PA41 - innerstädtische Baumgruppen und Alleen mit jungem Baumholz
PA42 - innerstädtische Baumgruppen und Alleen mit mittlerem Baumholz
PA43 - innerstädtische Baumgruppen und Alleen mit altem Baumholz
SB121 - Blockbebauung, geschlossen
SB131 - Zeilenbebauung, geschlossen
SB132 - Zeilenbebauung, offen
SB141 - Großformbebauung und Hochhäuser mit hohem Scherrasenanteil
SB142 - Großformbebauung mit geringem Scherrasenanteil
SB151 - Einzel- und Reihenhausbebauung, mit kleinen Gärten
SB16 - Alte Villen mit parkartigen Gärten
SB171 - öffentliche Gebäude mit Freiflächen, hoher Versieglungsgrad
SB1721 - öffentliche Gebäude mit Freiflächen, geringer Versieglungsgrad, mit Baumbestand oder Wildwiese
SB173 - zur Zeit der Kartierung Baustelle
SB211 - Gewerbe innerhalb von Ortschaften
SB212 - Gewerbe außerhalb von Ortschaften
SB242 - Sonstige (z.B. Brunnen, Umspannwerke, etc.)
VF211 - Fahr- und Feldwege, versiegelt
VF212 - Fahr- und Feldwege, unversiegelt
VF213 - Fahr- und Feldwege, teilversiegelt
VF2211 - Parkplätze, versiegelt, mit Bäumen
VF2212 - Parkplätze, versiegelt, ohne Bäume
 Einzelbaum
Schutzausweisungen
Biotopverbundfläche "Äußerer Grüngürtel zwischen Braunsfeld und Rodenkirchen" (VB-K-5007-005)
Landschaftsschutzgebiet (LSG)           "Äußerer Grüngürtel Müngersdorf bis Marienburg und verbindende Grünzüge"
Schutzwürdiger Biotop "Laubholzbestände nördlich der Militärringstraße in Köln-Raderthal" (BK 5107-048)
Naturdenkmal
Wasserschutzzone II Wasserschutzgebiet Hochkirchen
Wasserschutzzone III Wasserschutzgebiet Hochkirchen
geplante Wasserschutzzone III B Wasserschutzgebiet Hürth-Efferen
Wasserschutzgebietsgrenzen
Konflikte
 Einzelbaumverlust
 Baumverlust innerhalb Gehölz-/Waldflächen
 Baumerhalt (Schutzmaßnahmen)
(Nummer siehe Tabelle im Erläuterungsbericht)
")1B Konfliktnummer (vgl. textliche Erläuterungen)
Betroffenes Schutzgut
TP - Tiere und Pflanzen
K - Klima / Luft
W - Wasser
B - Boden
L - Landschafts- / Stadtbild
Anlagebedingter Eingriffsbereich
Nachrichtlich
Zweigleisiger Ausbau 3. Baustufe
Geltungsbereich  Bebauungsplan "Park-and-ride-Anlage Bonner Straße"
Planung P+R-Palette mit Zuwegung
Nord-Süd Stadtbahn 1. Baustufe mit Haltestelle Marktstraße
Planung der angrenzenden Bebauungspläne
 
1. Planänderung / 1. Deckblatt
 Baumerhalt (Schutzmaßnahmen)
E Verlust von Einzelbäumen
MM geänderte Planung
LBP Nord-Süd Stadtbahn (3. Bauabschnitt)
")
ND
Zone III
Zone II
Zone III B
±
!(L
Ind.
Nr.:
Datum:
PlanNr.:
bearb.
gez.
gepr.
Datum
Änderung Bear.Gepr.Gen. Ind.Datum
Name
69 690 66
690/0
57
671/1
Maßstab:
gez. Neweling gez. Grimsehl
gez. Muéll
gez. Liebmann
gez. Vive
1. Planänderung / 1. Deckblatt
Änderung Baumverluste / Baumerhalt (TP1) auf Grundlage geänderter Planung New         Mu     KIS/SON        21.07.2015          1
Erhalt Baumnr. 73
(Schutzmaßnahmen)
Erhalt Baumnr. 140
(Schutzmaßnahmen)
2
L2
Visuelle Beeinträchtigung durch die 
Anlage von Fahrleitungen und Ober-
leitungsmasten
TP5
Verlust von Innerstädtischem Straßen-
begleitgrün (BR11), Scherrasenflächen
(PA122), Ziergärten und Ziergesträuch 
(GA222, PA15) und Sportplatzflächen
(PA312)
B1
Verlust der ökologischen Bodenfunk-
tionen durch Neuversiegelung
B2
Gefahr einer Freisetzung von Schad-
stoffen durch Bautätigkeiten im Bereich 
von Altstandorten
K1
Verlust von klimawirksamen Gehölz-
beständen und Einzelbäumen
L1
Verlust von strukturierenden und 
belebenden Gehölzbeständen und 
Einzelbäumen
TP1
Verlust von 228 Einzel- und Straßen-
bäumen
TP3
Verlust von Kleingärten und Ziergärten 
mit hohem Gehölzanteil sowie Teil-
verlust einer Parkanlage mit altem 
Baumbestand (GA11, GA221, PA111)
TP4
Verlust von straßenbegleitenden Rude-
ralfluren (BR3115, BR3117, BR312)
W1
Gefahr von baubedingten Verunreini-
gungen des Grundwassers durch 
Eintrag umweltgefährdender Stoffe
233
Baumnr. 135
entfällt

Anlage 02 - Lageplan Baumkataster Bonner Str.

7114 Zeichen

Marienburg
202
Bayenthal
201
Raderthal
204
Raderberg
203
1029 Marktstr.
2140/ 15390m²
0 Brohler
Str. /
1651m²
8475
Heidekaul
/ 7635m²
10460
Fritz-Encke-Volkspark
Raderthal / 116052m²
9761 Brohler
Str. Marienburg
2020102/ 2788m²
11492 Verein Köln-Süd
Anlage Rheinsteinstr.
2.Z.3/ 8004m²
11482 Verein Köln-Süd
Anlage Faßbenderkaul
2.Z.07/ 44697m²
1022 Marienburger
Str. 2130/ 20674m²
961 Leyboldstr.
2002/ 15119m²
127 Andernacher
Str. 242/
1347m²
287 Brohler
Str. 547/
7139m²
0 Ahrweilerstr.
29/ 1472m²
1565 Von-Groote-Str.
3217/ 9910m²
1045
Mathiaskirchplatz
2166/ 6913m²
0 Thomas-Mann-Str.
3071/ 1140m²
0 Äußerer
Grüngürtel
30021/ 889m²
10922 Hebbelstr.
1322/ 8117m²
325 Cäsarstr.
613/ 6508m²
0 Annastr.
267/ 4723m²
266 Bonner
Str. 509/
77191m²
299 Brühler
Str. 564/
20494m²
0 Sooneckstr.
2930/ 1082m²
1241
Raderberggürtel
2575/ 22889m²
1738 Mertener
Str. 3555/
5493m²
536 Gaedestr.
1067/ 4505m²
0 Militärringstr.
2236/
5267m²
267 Bonner
Str. 509/
2337m²
Bonner Str.
509/ 570m²
1312 Rondorfer
Str. 2704/ 4059m²
1367 Schönhauser
Str. 2834/
15079m²
1014 Mannsfelder
Str. 2115/
7061m²
0 Hölderlinstr.
1457/
4168m²
0 Novalisstr.
2380/ 1409m²
8741
Bayenthalgürtel
401/ 34025m²
0 Sinziger
Str. 2921/
3512m²
0 /
2307m²
664 Heidekaul
1330/ 10047m²
0 Am
Verteilerkreis
4176/ 7049m²
0 Am
Verteilerkreis
4176/ 1217m²
7833 Äußerer
Grüngürtel
/ 410845m²
/ 71m²
671/2 oder 671/44,
Bonner Str. Marienburg
Laubwal* / 40588m²
671/2 oder 671/44,
Äußerer Grüngürtel
Raderthal L* / 2145m²
671/2 oder 671/44,
Heidekaul Raderthal
Laubwald 2* / 46m²
10772 Kita
Matiaskirchplatz
32071/ 2977m²
9663 Wohngebäude
Bonner Str. 413
65028/ 3295m²
671/2 oder
671/44,
/ 4073m²
12070 Forsteigene
Flächen, 671-2 /
27791726m²12360 Stiftungshaus
Bonner Str. 310
d 61264/ 242m²
12360 Stiftungshaus
Bonner Str. 310
f 61264/ 268m²
12360 Stiftungshaus
Bonner Str. 310
n 61264/ 267m²
12401 Wohngebäude
Schönhauser Str.
65 61391/ 219m²
12411 Sportanlage
Heidekaul 1a
73095/ 6650m²
10751 Kita
Mertener Str
5a 32024/ 1508m²
8659
Marktstr. /
4792m²
G14G14
U13U13
U12U12
U11U11
U10U10
U9U9
U8U8
U7U7
G13G13
G12G12
G11G11
G10G10
G9G9
G8G8
G7G7
G6G6
G5G5
U6U6
U5U5
U4U4
U3U3
G4G4
G3G3
U2U2 U1U1
66
88
77
99
1717
33
44
1616
1515
1414
1313
55
1212
1111
1010
U71U71
G25G25 G27G27
U66U66
G28G28
U67U67
G29G29
U70U70U69U69
G30G30
U63U63 U64U64 U65U65
U43U43 U44U44
U61U61
U45U45 U47U47 U49U49U48U48 U51U51 U55U55 U58U58
G24G24
U59U59 U60U60
U52U52
U46U46
U41U41 U42U42
G21G21
U50U50 U53U53 U54U54 U56U56 U57U57 U62U62
G26G26
U68U68
G47G47
MG85MG85
MG86MG86
MU85MU85
MU84MU84
MU88MU88
MU87MU87
MU86MU86
MG87MG87
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269516269516
269547269547
269548269548
67
Amt für Landschafts-
pflege und Grünflächen
Stadt Köln DIN A 3
05.12.2016
Grüninfo
671 
Kataster
05.12.2016 / meindl
±
1:1.000
Legende
!. BaumbestandProductionfastLabel
!&
Forst
<alle anderen Werte>
1 NN
2 Kleingarten
3 Sportplatz
4 Kinderspielplatz
5 Gebäude/Schule/Heim
6 Straße/Platz
7 Grünanlage
8 Friedhof
9 Landschaftsplan
10 Fluss/Bach
11 sonstiges
12 Forst
13 Ausgleichsfläche
14 unbekannt
Innere Kanalstr.

Anlage 03a - LBP - Bestands- und Konfliktplan 03

13486 Zeichen

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VD
E
VD
E E E
Balkon
Ga
LS
BK
BK
BK
LS
475 2
Turm
LS VD LS
VD
Pergola
Waschhalle
VD
Erker
VD VD
VD
VD
BK
Ga
Container
VD
Ga
ab 1.OG
Erker
Gasstation
VD
LS
Erker VD
Bürogebäude
LS
Erker
Erker ab 1.OGErker ab 1.OG
Erker
Bürogebäude
1a
538
540
536
531 533
539
537 545543
541
90
61
88
362
350
364
352 360
498
478-482370366
381
484-486
383
488
397
399395393391
385 401 403
502500a500
415
1
72
417
510508
57
512
453451
449447
459457
455
70
526
469461459a
2
471
1
55
532
483
481
473
497
489487485
6
8
3
[505][501] [503]499
4
1
515513
511[507] [509]
519517
515a
1
521
2
3
6
4
W
eg
Weg
Weg
Weg
Weg
Weg
Mertener Straße
Radweg
W
eg
Weg
Weg
Weg
Gaedestraße
Mertener Straße
W
eg
Weg
Weg
Weg
Sinziger Straße
Heidekaul
Bonner Straße
Weg
Bonner Straße
Brohler Straße
Im Wasserwerkswäldchen
Weg
Bonner Straße
Heidekaul
M
ilitärringstraße B51
Brohler Straße
Bonner Str.
Andernacher Straße
Am VerteilerkreisBonner Str.
Ahrweilerstraße
Von-Groote-Straße
Brohler Straße
Bonner Straße
Von-Groote-Straße
Brohler Straße
Weg
Rondorfer Straße
Rondorfer Straße
Von-Groote-Straße
Am Südpark
Godesberger Straße
M
ilitärringstraße B51
Weg
Leyboldstraße
Remagener Straße
- Entfall des Grunderwerbs Bonner Straße Nr. 487   u. 489. dadurch Anpassung Gehwegbreite
- Zufahrten ergänzt
- Verschiebung Baumstandort und Stellplätze
  vor Haus-Nr. 517 bis 521
- Verschiebung Baum um
  2,0 m nach Norden
- Entfall Parkstände
BUS
Mauer / Zaunelemente versetzen
- Verschiebung Stellplätze und Bäum
e
- Ergänzung Zufahrt
- Verschiebung Stellplätze und Bäume
- Ergänzung Zufahrt
- Verschiebung Bäume
- Lage Ausfahrt P+R-Anlage verschoben
- Verschiebung von 14 Bäumen
- Anpassung Mittelinsel am Verteilerkreis
- Ausfahrt P+R-Palette Richtung Militärring entfällt.
  Nur noch Einfahrt.
- Lage geändert
- vorh. Mauer bleibt erhalten
Zone II
Zone III
L
L
VB-K-5007-005
GA221
GA222
SB211
SB132
BR11
SB211
SB211
SB132
SB211
SB211
SB132
SB171
SB171
SB132 SB131
SB131
SB151
SB131
SB132
SB211
SB211
SB211
BR11
SB131
SB131SB131
SB131
SB131
SB131 SB131
SB132
SB173
BR11
SB131
SB151
SB151
SB151
SB151
SB151
SB131
SB151
SB131
SB131
SB151
SB151
SB151
SB151
SB151
SB142
GA221GA221
SB142
GA221
SB131
SB131
SB131
SB131
SB131
SB131
SB151SB151
SB151
SB151
BR11BR11 BR11
SB131
SB131
SB131
BR11
SB131
SB132
GA221
BR11
BR11
BR11 SB211
SB131
SB173
SB131
BR11
BR11
PA111
GA11
BR11
BR11
BR11
BR11
BR11
PA122
PA122
GH3121
BR11
BR11 BR11
SB151
SB151
VF211
GH3121
PA312
SB132 SB211
SB211
SB211
SB132
SB171
SB132
SB171 SB151
SB151
SB151 SB151
SB151
SB211
SB151
SB1721
GA11
SB142
GA11
SB211
GA221
SB131
SB142
GA222
SB211
SB132
SB211
SB132
SB132
SB132
SB173
SB173
GA221
GA222
GA222 GA222174
296
294
295
260
259
231
227
230229
225
356
354353
355
352
351349348347346
330329320 328319318317
298
335334
336
333
303
249247 248246 250245244
233 234
242240239238 243241236 237
169 170168
206205
171
208207
167166165
204203
222
202
224223
163 164
201200
162
198 199
221
286285 287278 279 280
264
277 284283282281
263
272 273 276275274270 271268 269
261
253
262
251 252 267266
232173172
210209 235
258257256255254228226
326 327325324322 323
312
316 321
310309
311
315314
307
308306
313
304
305
293
265
292
302
288 289 291290
299297 301300
TP2
TP3
L2L1K1TP1
B1 TP1 K1 L1
L2
B1 W1
K1
B2 TP3
TP2 B1 W1
15.12.2015
O:\Projekte\35373_gis\03_Karten\01_MXD\9i35373_BA3_DB_LBP_01_BeKo.mxd (Blatt 3)
 
04/14      MRE
04/14      SON
04/14      KIS
1:1.000
28.04.2014
LBP 1.3
NORD-SÜD STADTBAHN KÖLN - 3. BAUSTUFE
Landschaftspflegerischer Begleitplan
LBP: Bestands- und Konfliktplan
Bestands- und Konfliktplan
Biotoptypen
BR11 - innerstädtisches Straßenbegleitgrün
BR13121 - Vegetation an Dämmen, Böschungen, Straßenrändern, gehölzreich, mittlerer Gehölzbestand, standortgerecht
BR13122 - Vegetation an Dämmen, Böschungen, Straßenrändern, gehölzreich, mittlerer Gehölzbestand, fremdländisch
BR132 - Vegetation an Dämmen, Böschungen, Straßenrändern, gehölzarm
BR2217 - sonstige ausdauernde Ruderalfluren auf ehemaligem Industriegelände
BR3115 - Brennesselherde
BR3117 - sonstige ausdauernde Ruderalfluren, ruderale Wiese
BR312 - kurzlebige Ruderalfluren
BR42 - Ödland und Schuttflächen, städtisch
GH3121 - Laubforste, mittleres Baumholz, einheimisch und standortgerecht
GH3321 - Mischforste, mittleres Baumholz, mit überwiegend bodenständigen Arten
GH412 - intensiv beschnittene Hecken mit überwiegend standorttypischen Gehölzen
GH621 - Feldgehölze mit mittlerem Baumholzmit überwiegend bodenständigen Arten
GH721 - Baumgruppen, Einzelbäume Baumreihen, mit starkem Baumholz, standorttypisch
GH722 - Baumgruppen, Einzelbäume, Baumreihen, mit starkem Baumholz, standortfremd
GH731 - Baumgruppen, Einzelbäume, Baumreihen, mit mittlerem Baumholz, standorttypisch
GH732 - Baumgruppen, Einzelbäume, Baumreihen, mit mittlerem Baumholz, standortfremd
GH733 - Baumgruppen, Einzelbäume, Baumreihen, mit mittlerem Baumholz, Obstbäume
GA11 - Kleingartenanlage mit hohem Gehölzanteil
GA22 - Ziergärten
GA222 - Ziergärten mit geringem Gehölzanteil
GA221 - Ziergärten mit hohem Gehölzanteil
PA111 - Parkanlage, mit altem Baumbestand
PA121 - Scherrasen mit Baumbestand
PA15 - Ziergesträuch geringer Ausdehnung
PA122 - Scherrasen ohne Baumbestand
PA311 - Sportanlagen/Spielplätze, mit Rasenbelag
PA312 - Sportanlagen/Spielplätze, mit sonstigem Belag
PA32 - Erholungsanlagen größerer Ausdehnung (Camping-Golfplatz)
PA41 - innerstädtische Baumgruppen und Alleen mit jungem Baumholz
PA42 - innerstädtische Baumgruppen und Alleen mit mittlerem Baumholz
PA43 - innerstädtische Baumgruppen und Alleen mit altem Baumholz
SB121 - Blockbebauung, geschlossen
SB131 - Zeilenbebauung, geschlossen
SB132 - Zeilenbebauung, offen
SB141 - Großformbebauung und Hochhäuser mit hohem Scherrasenanteil
SB142 - Großformbebauung mit geringem Scherrasenanteil
SB151 - Einzel- und Reihenhausbebauung, mit kleinen Gärten
SB16 - Alte Villen mit parkartigen Gärten
SB171 - öffentliche Gebäude mit Freiflächen, hoher Versieglungsgrad
SB1721 - öffentliche Gebäude mit Freiflächen, geringer Versieglungsgrad, mit Baumbestand oder Wildwiese
SB173 - zur Zeit der Kartierung Baustelle
SB211 - Gewerbe innerhalb von Ortschaften
SB212 - Gewerbe außerhalb von Ortschaften
SB242 - Sonstige (z.B. Brunnen, Umspannwerke, etc.)
VF211 - Fahr- und Feldwege, versiegelt
VF212 - Fahr- und Feldwege, unversiegelt
VF213 - Fahr- und Feldwege, teilversiegelt
VF2211 - Parkplätze, versiegelt, mit Bäumen
VF2212 - Parkplätze, versiegelt, ohne Bäume
 Einzelbaum
Schutzausweisungen
Biotopverbundfläche "Äußerer Grüngürtel zwischen Braunsfeld und Rodenkirchen" (VB-K-5007-005)
Landschaftsschutzgebiet (LSG)           "Äußerer Grüngürtel Müngersdorf bis Marienburg und verbindende Grünzüge"
Schutzwürdiger Biotop "Laubholzbestände nördlich der Militärringstraße in Köln-Raderthal" (BK 5107-048)
Naturdenkmal
Wasserschutzzone II Wasserschutzgebiet Hochkirchen
Wasserschutzzone III Wasserschutzgebiet Hochkirchen
geplante Wasserschutzzone III B Wasserschutzgebiet Hürth-Efferen
Wasserschutzgebietsgrenzen
Konflikte
 Einzelbaumverlust
 Baumverlust innerhalb Gehölz-/Waldflächen
 Baumerhalt (Schutzmaßnahmen)
(Nummer siehe Tabelle im Erläuterungsbericht)
")1B Konfliktnummer (vgl. textliche Erläuterungen)
Betroffenes Schutzgut
TP - Tiere und Pflanzen
K - Klima / Luft
W - Wasser
B - Boden
L - Landschafts- / Stadtbild
Anlagebedingter Eingriffsbereich
Nachrichtlich
Zweigleisiger Ausbau 3. Baustufe
Geltungsbereich  Bebauungsplan "Park-and-ride-Anlage Bonner Straße"
Planung P+R-Palette mit Zuwegung
Nord-Süd Stadtbahn 1. Baustufe mit Haltestelle Marktstraße
Planung der angrenzenden Bebauungspläne
 
1. Planänderung / 1. Deckblatt
 Baumerhalt (Schutzmaßnahmen)
E Verlust von Einzelbäumen
MM geänderte Planung
LBP Nord-Süd Stadtbahn (3. Bauabschnitt)
")
ND
Zone III
Zone II
Zone III B
±
!(L
Ind.
Nr.:
Datum:
PlanNr.:
bearb.
gez.
gepr.
Datum
Änderung Bear.Gepr.Gen. Ind.Datum
Name
69 690 66
690/0
57
671/1
Maßstab:
gez. Neweling gez. Grimsehl
gez. Muéll
gez. Liebmann
gez. Vive
1. Planänderung / 1. Deckblatt
Änderung Baumverluste / Baumerhalt (TP1) auf Grundlage geänderter Planung New         Mu     KIS/SON        21.07.2015          1
3
TP1
Verlust von 225 Einzel- und Straßen-
bäumen
TP2
Verlust von Randbereichen eines Laub-
holzforstes mit mittlerem Baumholz 
(GH3121)
TP3
Verlust von Kleingärten und Ziergärten 
mit hohem Gehölzanteil sowie Teil-
verlust einer Parkanlage mit altem 
Baumbestand ( GA11, GA221, PA111)
TP4
Verlust von straßenbegleitenden Rude-
ralfluren ( BR3115, BR3117, BR312)
TP5
Verlust von Innerstädtischem Straßen-
begleitgrün (BR11), Scherrasenflächen
(PA122), Ziergärten und Ziergesträuch 
(GA222, PA15) und Sportplatzflächen
(PA312)
B1
Verlust der ökologischen Bodenfunk-
tionen durch Neuversiegelung
B2
Gefahr einer Freisetzung von Schad-
stoffen durch Bautätigkeiten im Bereich 
von Altstandorten
K1
Verlust von klimawirksamen Gehölz-
beständen und Einzelbäumen
L1
Verlust von strukturierenden und 
belebenden Gehölzbeständen und 
Einzelbäumen
L2
Visuelle Beeinträchtigung durch die 
Anlage von Fahrleitungen und Ober-
leitungsmasten
W1
Gefahr von baubedingten Verunreini-
gungen des Grundwassers durch 
Eintrag umweltgefährdender Stoffe
233

Anlage 11 - Stellungnahme zum UmweltA 04.04.2017 und zur BV 2 08.05.2017

5228 Zeichen

Anlage 11 
1 
 
Ergänzende Stellungnahme zu dem Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des 
Ausschusses Umwelt und Grün vom 04.05.2017 
4.18 3. Baustufe Nord-Süd Stadtbahn / Ergänzender B aubeschluss Großbaumver-
pflanzungen 
 
Vorlagen-Nummer:1019/2017 
 
sowie 
 
ergänzende Stellungnahme zu dem Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der 
Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 08.05.2017 
9.2.7 3. Baustufe Nord-Süd Stadtbahn / Ergänzender Baubeschluss Großbaumver-
pflanzungen 
 
Vorlagen-Nummer:1019/2017 
 
 
Geänderter Beschluss des Ausschusses Umwelt und Grün und der Bezirksvertretung 
Rodenkirchen: 
Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur Sitzung der Bezirksvertretung am 26.06.2016 sowie 
bis zur Sitzung des Verkehrsausschusses am 27.06.2017 einen Vorschlag zu unterbreiten, 
wo in der näheren Umgebung der 3. Baustufe Nord-Südstadtbahn Möglichkeiten bestehen, 
zusätzliche Pflanzungen, wie z. B. Bäume, Hecken oder Sträucher im Wert des bereitgestell- 
ten Betrags von ca. 200.000 €, kurzfristig zu realisieren. 
 
Bei der Standortfindung sind die Anwohner wie auch der Initiativkreis Bayenthal-Marienburg 
und die BI NaBIS zu beteiligen. Die zusätzlichen Pflanzungen sollen in etwa zeitgleich zu 
den geplanten Fällungen erfolgen. 
 
Die Mittel für diese zusätzlichen Pflanzungen würden anstelle der Mittel für die Verpflanzun- 
gen im Teilergebnisplan 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV – in Teilplanzeile 13 – 
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen im Haushaltsplan 2017 zur Verfügung stehen. 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Die Verwaltung hat erste Überlegungen für Baumpflanzungen als Ersatz für die geplanten 
Großbaumverpflanzungen an der Bonner Straße getätigt. Es konnten ca. 120 mögliche 
Baumstandorte in Raderberg, Raderthal, Marienburg und Bayenthal (alle in Nähe der Bonner 
Straße) gefunden werden, welche dem Initiativkreis Bayenthal-Marienburg und der Bürgerini- 
tiative NaBis in einem Gesprächstermin am 09.06.2017 vorgestellt wurden.  
 
Für die weitere Abstimmung dieser Baumstandorte mit den Mitgliedern der Bürgerinitiativen 
hat die Verwaltung eine tabellarische Auflistung (Anlage 12) sowie einen dazugehörigen La- 
geplan (Anlage 13) mit den möglichen 120 Ersatzstandorten überreicht. Sollten seitens der 
Initiativen alternative Standorte vorgeschlagen werden, so werden diese selbstverständlich in 
die weiteren Überlegungen mit einbezogen. 
 
In diesem Termin hat die Verwaltung zudem erläutert, dass nur die Baumpflanzungen kurz- 
fristig beauftragt werden können, die sich innerhalb von öffentlichen Grünanlagen befinden. 
Denn nur hier ist die unterirdische Leitungsfreiheit garantiert.  
 
Für alle anderen angedachten Baumpflanzungen innerhalb des öffentlichen Straßenlandes 
müssen ausführliche Leitungsabfragen vorauslaufen, weil nur dort Bäume gepflanzt werden

Anlage 11 
 
2 
können, wo unterirdisch keine Ver- und Entsorgungsleitungen sowie Telekommunikationslei- 
tungen verlaufen. Diese Leitungsabfragen sind sehr zeitintensiv. 
 
Übereinstimmend hat man sich in diesem Termin darauf verständigt, Ersatzbäume einer 
Pflanzung von Hecken und Sträuchern vorzuziehen. 
 
Die Verwaltung wird die zu erwartenden Alternativstandorte der Bürgerinitiativen zusammen 
mit den eigenen Standortüberlegungen in der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen 
am 26.06.2017 sowie in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 27.06.2017 vorstellen. 
 
 
Weiterer Vorschlag der Bezirksvertretung Rodenkirchen: 
Der Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage hat aufgrund des Sachzusammenhangs mit 
der Baumaßnahme (Verkehrsinfrastrukturprojekt von gesamtstädtischer/über die Stadt hin- 
ausgehender Bedeutung) den Verkehrsausschuss als zuständiges Beschlussorgan festge- 
legt. 
 
Die Bezirksvertretung sieht die Festlegung der Baumersatzstandorte als eine nicht wesent- 
lich über den Bezirk hinausgehende Bedeutung und bittet daher die Verwaltung um Prüfung, 
ob in Folge dessen die Bezirksvertretung Rodenkirchen als Beschlussorgan festzulegen ist.  
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Die Verwaltung teilt nach Prüfung des Sachverhaltes mit, dass gegen den Vorschlag der 
Bezirksvertretung grundsätzlich keine Einwände bestehen. Allerdings ist die Verwaltung  
darauf angewiesen, dass der Verkehrsausschuss die entsprechenden finanziellen Mittel be- 
reitstellt. Insofern gäbe es zwei Entscheidungsgremien:  
1. Der Verkehrsausschuss entscheidet, ob das Geld f ür Ersatzmaßnahmen zur Verfügung 
gestellt wird. 
2. Die Bezirksvertretung entscheidet, wo und welche  Pflanzungen vorgenommen werden.  
  
Die Verwaltung schlägt daher folgenden geänderten Beschluss vor:  
1. Der Verkehrsausschuss beschließt, für Pflanzunge n als Ersatz für die aufgrund der Maß- 
nahme geplanten Fällungen im Teilergebnisplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, 
ÖPNV - in Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen im Haus- 
haltsplan 2017 Mittel in Höhe von 194.000 € zur Verfügung zu stellen. Über den Ort und 
die Art der Pflanzungen entscheidet die Bezirksvertretung Rodenkirchen.  
 
2. Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beauftragt di e Verwaltung, die in den Anlagen 12 
und 13 aufgeführten Pflanzungen möglichst zeitnah zu den Fällungen zur realisieren.

Anlage 13 - Übersichtsplan - Standorte Eratzbaumpflanzungen

1056 Zeichen

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Marienburg 
202 
Bayenthal 
201 
Raderthal 
204 
Raderberg 
203 
Zollstock 
205 
Poll 701 
Neustadt/Süd 
102 
Deutz 
105 
Rodenkirchen 
208 
Leg en de 
!.Baeume Planung 
!.Baumbestand 
<alle anderen Werte> 
1 NN 
2 Kleingarten 
3 Sportplatz 
4 Kinderspielplatz 
5 Gebäude/Schule/Heim 
6 Straße/Platz 
7 Grünanlage 
8 Friedhof 
9 Landschaftsplan 
10 Fluss/Bach 
11 sonstiges 
12 Forst 
13 Ausgleichsfläche 
14 unbekannt 
Rhein 
Stadtgrenze 
Stadtbezirk 
Stadtteil 
 Baumpflanzungen als Ersatz für die Großbaumverpflan zungen Bonner Str. 
67 
Amt für Landschafts- 
pflege und Grünflächen 
Stadt Köln DIN A 0 
Grüninfo 
671 
Baumkataster 
14.06.2017 / meindl 
±
1:3.000 
14.06.2017 
 
In Meschenich: 
Vor Eingangsbereich des 
Friedhofs Steinneuer Hof 
10 Bäume 
Dokumentpfad: K:\GIS\Arbeitsordner\Objektplanung\Bezirk 2\BonnerStr\GrünInfo3BonnerStr.mxd

Anlage 09a - Auszug aus der BV Rodenkirchen 08.05.2017 (wie Umweltausschuss)

1922 Zeichen

Anlage 9 a 
 
 
Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
Frau Werner 
Telefon:  (0221) 92313  
Fax       :  (0221)  
E-Mail:  martina.werner@stadt-koeln.de 
Datum: 26.05.2017 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Rodenkirchen vom 08.05.2017 
öffentlich 
9.2.7 3. Baustufe Nord-Süd Stadtbahn / Ergänzender Baubeschluss Groß-
baumverpflanzungen 
1019/2017 
Beschluss:  
 
Zunächst stellt der Bezirksbürgermeister Herr Homann den von der Fraktion Die 
Grünen gestellten Änderungsantrags (analog dem Beschluss der Sitzung des Aus-
schusses Umwelt und Grün vom 04.05.2017) zur Abstimmung: 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.  
 
Anschließend stellt er den so geänderten Beschlusstext zur Abstimmung: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden geänderten Beschluss:  
Beschluss: 
Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur Sitzung der Bezirksvertretung am 
26.06.2016 einen Vorschlag zu unterbreiten, wo in der näheren Umgebung der 
3. Baustufe Nord-Südstadtbahn Möglichkeiten bestehen, zusätzliche Pflanzun-
gen, wie z. B. Bäume, Hecken oder Sträucher im Wert des bereitgestellten Be-
trags von ca. 200.000 €, kurzfristig zu realisieren. 
Bei der Standortfindung sind die Anwohner wie auch der Initiativkreis Bayent-
hal-Marienburg und die BI NaBIS zu beteiligen. Die zusätzlichen Pflanzungen 
sollen in etwa zeitgleich zu den geplanten Fällungen erfolgen. 
Die Mittel für diese zusätzlichen Pflanzungen würden anstelle der Mittel für die 
Verpflanzungen im Teilergebnisplan 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV

– in Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen im Haus-
haltsplan 2017 zur Verfügung stehen. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich mit 5 Stimmen der CDU-Fraktion, 5 Stimmen der SPD-Fraktion, 4 
Stimmen der Fraktion Die Grünen, 2 Stimmen der FDP Fraktion, der Stimme 
von Herrn Bronisc gegen die Stimme von Herrn Ilg zugestimmt.

Anlage 09 - Auszug aus Umweltausschuss 04.05.2017

2429 Zeichen

Anlage 9 
 
 
 
Geschäftsführung  
Ausschuss für Umwelt und Grün 
Frau Bültge-Oswald 
Telefon:  (0221) 221-23702  
 
E-Mail:  barbara.bueltge-oswald@stadt-koeln.de 
Datum: 08.05.2017 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Ausschusses Umwelt 
und Grün vom 04.05.2017 
öffentlich 
4.18 3. Baustufe Nord-Süd Stadtbahn / Ergänzender Baubeschluss Groß-
baumverpflanzungen 
1019/2017 
 
 Zunächst stellt der Ausschussvorsitzende den von RM Herrn Brust mündlich be-
antragten Text des Änderungsantrags zur Abstimmung: 
Beschluss: 
Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur Sitzung des Verkehrsausschusses am 
27.06.2017 einen Vorschlag zu unterbreiten, wo in der näheren Umgebung der 
3. Baustufe Nord-Südstadtbahn Möglichkeiten bestehen, zusätzliche Pflanzun-
gen, wie z. B. Bäume, Hecken oder Sträucher im Wert des bereitgestellten Be-
trags von ca. 200.000 €, kurzfristig zu realisieren. 
Bei der Standortfindung sind die Anwohner wie auch der Initiativkreis Bayent-
hal-Marienburg und die BI NaBIS zu beteiligen. Die zusätzlichen Pflanzungen 
sollen in etwa zeitgleich zu den geplanten Fällungen erfolgen. 
Die Mittel für diese zusätzlichen Pflanzungen würden anstelle der Mittel für die 
Verpflanzungen im Teilergebnisplan 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV 
– in Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen im Haus-
haltsplan 2017 zur Verfügung stehen. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

 Anschließend stellt er den so geänderten Beschlusstext zur Abstimmung: 
geänderter Beschluss: 
Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur Sitzung des Verkehrsausschusses am 
27.06.2017 einen Vorschlag zu unterbreiten, wo in der näheren Umgebung der 
3. Baustufe Nord-Südstadtbahn Möglichkeiten bestehen, zusätzliche Pflanzun-
gen, wie z. B. Bäume, Hecken oder Sträucher im Wert des bereitgestellten Be-
trags von ca. 200.000 €, kurzfristig zu realisieren. 
Bei der Standortfindung sind die Anwohner wie auch der Initiativkreis Bayent-
hal-Marienburg und die BI NaBIS zu beteiligen. Die zusätzlichen Pflanzungen 
sollen in etwa zeitgleich zu den geplanten Fällungen erfolgen. 
Die Mittel für diese zusätzlichen Pflanzungen würden anstelle der Mittel für die 
Verpflanzungen im Teilergebnisplan 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV 
– in Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen im Haus-
haltsplan 2017 zur Verfügung stehen. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

Anlage 01 - Übersichtslageplan

3254 Zeichen

24222016
18
1410
12
84
6
2
2
23
25
19
21
20
16
18
17
14
15
13
11
12
104
5
3
7
9
40 Stellplätze
G
renze der Baulastträgerschaft
Ausschnitt aus dem
B-Plan 67409/04 - Gaedestraße
P&R Palette
Darstellung nur nachrichtlich
- Entfall des Grunderwerbs Bonner Straße Nr. 487 u. 489.
  dadurch Anpassung Gehwegbreite
- Zufahrten ergänzt
- Verschiebung Baumstandort und Stellplätze
  vor Haus-Nr. 517 bis 521
- Neuordnung der Stellplätze/Baumstandorte - Verkürzung der Bauminseln - Entfall der Fahrradabstellplätze
- Verschiebung Baum um
  2,0 m nach Norden
- Entfall Parkstände
2,68
1,92
3,10
1,85
2,00
5,00
6,00
5,00
5,00
6,00
5,00
5,00
6,00
5,00
1,92
50
2,25
1,85
3,10
1,92
2,42
2,77
1,75
2,75
50
2,75
1,75
2,50 404,00
1,22
70
4,30
3,90
2,10
5,00
6,00
70
4,00
4,22
70
4,30
3,90
2,10
5,00
6,00
4,00
2,00
6,00
3,90
2,10
4,00
30
1,80
30
1,80
1,50
1,50
2,00
1,50
1,50
2,00
156101114
15
202125263031353641
42 2,72
1,75
2,75
2,75
1,85
3,10
1,85
2,75
1,75
2,70
2,00
2,00
1,75
2,75
2,75
95 1,85
3,10 1,85
2,75
1,75
2,50
6,71
2,72
4,50
9,55
4,50
2,70
2,79
7,25
1,85
3,10
1,85
4,50
2,68
2,78
2,47
2,75
7,16
2,50
2,00
2,50
3,95
Mauer / Zaunelemente versetzen
- Kein Grunderwerb mehr erforderlich
- Entfall von 4 PKW
-Stellplätzen
- Verschiebung von 3 Bäumen
- Entfall von 5 PKW
-Stellplätzen
- Verschiebung von 1 Baum
- Änderung 1 Stellplatz in Behindertenstellplatz
- Entfall des Linksausbiegers Mathiaskirchplatz
- Verschiebung Z-Überweg
- Verschiebung von 3 Bäumen
- Ausfahrtssituation/Tor Bonner Straße 312
- asphaltierte Inselköpfe Bahnkörper vergößert
- Grunderwerb minimiert
- Ergänzung Zufahrt Garagenhöfe - Verschiebung Stellplätze und Bäume
- Ergänzung Zufahrt
- Verschiebung Stellplätze und Bäume
- Ergänzung Zufahrt
- Verschiebung Bäume
- Lage Ausfahrt P+R-Anlage verschoben
- Verschiebung von 14 Bäumen
- Anpassung Mittelinsel am Verteilerkreis
- Gehwegbreite reduziert
- Grunderwerb minimiert
1,76
1,65
1,00
1,95
1,80
1,91
4,00
- neue Stellplätze
- Verschiebung von Radbügeln
Werbetafel
versetzen
Neuanordnung
der Verteiler-
schränke
- Treppenanlage anpassen
- Baum bleibt erhalten
- Ausfahrt P+R-Palette Richtung Militärring entfällt.
  Nur noch Einfahrt.
- Lage geändert
5,19
1,60
2,80
6,00
7,80
6,00
2,00
80
1,60
2,50
- vorh. Mauer bleibt erhalten
3,00
1,85
4,50
3,00
3,00
2,50
3,00
3,00
1,85
3,50
- Verschiebung Einmündung Schönhauser Straße/   Bonner Straße um ~3,0m nach Süden - Grunderwerb minimiert - vorh. Bäume entfallen - drei neue Baumreihen geplant - schmalere Ein-/Ausfahrt Parkplatz REWE
- Baum erhalten
- Baum entfällt
3,00
3,00
1,75
3,30
- Verschiebung Stellplätze und Bäume
- Entfall Zufahrt
- Entfall LSA Querung -> Fußgängerüberweg
- Überarbeitung Markierung - Entfall LSA Querung -> Fußgängerüberweg
- Überarbeitung Markierung
6,00
5,00
2,60
1,63
2,50
6,00
- Neuordnung Nebenanlagen
- Verschiebung Stellplätze und Bäume
- Neuaufteilung Nebenanlagen
- Entfall 2 Stellplätze
- Entfall von 6 Stellplätzen
- Veränderung der Gleistrassierung
- Verlängerung der Aufstellfläche für den Linksabbieger
Minimierter Grunderwerb
- Entfall von 4 Fahrradbügel
1. Deckblatt Stand: 30.07.2015
3. Baustufe
Nord-Süd
Stadtbahn
KÖLNER VERKEHRS - BETRIEBE AG
Scheidtweilerstraße 38
50933 Köln
Amt für Brücken und Stadtbahnbau
Der Oberbürgermeister Stadt Köln

Beratungsverlauf (5)

02.05.2017 Verkehrsausschuss
TOP 4.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen

Zur Sitzung
04.05.2017 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.18 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
08.05.2017 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.7 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
26.06.2017 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
27.06.2017 Verkehrsausschuss
TOP 4.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1019/2017
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
20.06.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27