0709/2018
Humanitäre Hilfen für Menschen aus den Staaten der EU-Osterweiterung
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Maßnahmenplan
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Humanitäre Hilfen für Menschen aus den Staaten der EU- Osterweiterung - Maßnahmenplan - I. Ausgangslage Im öffentlichen Raum wurde im vergangenen Jahr eine zunehmende Verelendung von Zu- wanderern aus den EU-2-Mitgliedsstaaten Bulgarien und Rumänien wahrgenommen. Der Rat hat deshalb die Implementierung humanitärer Hilfen insbesondere für die Zielgruppe der Zuwanderer aus den EU-2-Mitgliedsstaaten Bulgarien und Rumänien beschlossen. Für diese Menschen werden aufgrund von fehlenden sozialrechtlichen Leistungsansprüchen bisher kaum humanitäre Angebote vorgehalten, da die bestehenden Projekte und Programme für hilfebedürftige EU-Osteuropäer zum Teil programmatisch humanitäre und medizinische Hilfe ausschließen. Der Rat hat die Verwaltung damit beauftragt, ein abgestimmtes Gesamtkonzept zu erarbei- ten und schnellstmöglich umzusetzen, um diese Situation zu mildern, eine soziale Befrie- dung herzustellen und Obdachlosigkeit zu reduzieren. Ferner hat er für 2018 ein Budget in Höhe von 650.000 € für diese Maßnahmen zur Verfügung gestellt. Dieser Betrag steht aus- weislich der mittelfristigen Finanzplanung voraussichtlich auch in den kommenden Jahren zur Verfügung. Erfahrungen anderer Kommunen zeigen, dass nur eine humanitäre Angebotsschaffung und - ausweitung nicht zielführend ist, weil unmittelbar ein Sogeffekt eintreten wird, der zu einer erhöhten und überregionalen Nachfrage führen würde. Deshalb ist die vom Beigeordneten des Dezernats V geleitete Expertenrunde im letzten Quartal 2017 zum Ergebnis gekommen, in der Konzeption humanitäre und ordnungsbehördliche Maßnahmen zu kombinieren. Die neu entwickelten humanitären Maßnahmen sollen an bestehende Angebote der Träger an- gedockt werden, um ihre Wirkung möglichst unverzüglich entfalten zu können und keine wei- tere eigenständige Struktur aufbauen zu müssen. Erfahrungen der Einrichtungen des Wohnungslosenhilfesystems sehen durch Hilfesuchende, die nicht der Kölner Wohnungslosen-Szene angehören (wie zum Beispiel die genannten Menschen aus den EU-Osterweiterungsländern), die heimischen Wohnungslosen be- oder verdrängt. Eine Hürde für diese Zielgruppe bilden Kultur- und Sprachbarrieren oder fehlende sozialhilferechtliche Grundlagen. So können Menschen aus EU-Mitgliedsstaaten, die sich im Rahmen der Freizügigkeit zur Arbeitsaufnahme in Köln aufhalten, im Hilfesystem der Woh- nungslosenhilfe nicht adäquat in die bestehenden Beratungs- und Hilfestrukturen eingebun- den werden. Die Stadt Köln hat nachfolgenden Maßnahmenplan nach mehreren intensiven Beratungen mit Expertinnen und Experten aus Verwaltung, der Kölner Trägerlandschaft, der Polizei und mit Herrn Prof. Münch von der Hochschule Düsseldorf erstellt. I.1. Zielgruppe Zielgruppe des Maßnahmenplans sind wohnungslose oder in prekären Wohnverhältnissen lebende Menschen, für die das bestehende Hilfesystem wegen fehlender sozialrechtlicher Zuständigkeit, fehlender Leistungsansprüche und/oder wegen sprachlich-kultureller Hürden keine Angebote vorhält. Prekäre Wohnverhältnisse treten sowohl bei Überbelegungen von Wohnraum, als auch im Rahmen verdeckter Schlafplätze und Lager auf, z. B. an Bahnstre- Humanitäre Hilfen für Menschen aus den Staaten der EU-Osterweiterung - Maßnahmenplan - 2 cken und in Wäldern. Es handelt sich nach den Erfahrungen des Streetwork-Projektes in der Kölner Innenstadt überwiegend um eher bildungsferne Menschen. Ohne berufliche Qualifika- tion haben diese Zuwanderer kaum eine realistische Perspektive auf dem ersten Arbeits- markt, die ihnen z.B. als arbeitssuchende EU-Bürger/innen auch über 6 Monate hinaus den Aufenthalt im Rahmen der EU-Freizügigkeitsberechtigung erlauben würde. Häufige Problemlagen der betroffenen Menschen sind: Mangel an existentieller Versorgung mit Nahrung, Kleidung und der Möglichkeit, sich und seine Kleidung zu reinigen und zu pflegen; Wohnungslosigkeit; Leiden unter ausbeuterischen Arbeitsverhältnissen; Mangel an medizinischer Versorgung; fehlende Sprachkenntnisse; fehlende Kenntnisse in Behördenangelegenheiten (Unterstützungsbedarf), fehlende Möglichkeit der Ordnungsbehördlichen Anmeldung Leiden in der Prostitution; soziale Ausgrenzung und Diskriminierung; fehlende Möglichkeit, Bildungs- und Spracherwerbsangebote zu nutzen, weil in dieser Zeit das Überleben und die Existenz gesichert werden muss; fehlender Zugang zu sozialer und gesellschaftlicher Teilhabe und dadurch fehlende Chancen zur gesellschaftlichen Integration. Mangelnde sprachliche und kulturelle Öffnung der für diesen Personenkreis zugängli- chen Regelsysteme Armutszuwanderung setzt sich vor allem bei den Menschen fort, die bereits im Heimat- land benachteiligt waren Nach Meinung der Expertinnen und Experten ist parallel zu den kurzfristig aufzunehmenden humanitären Maßnahmen eine genauere Einschätzung der Größenordnung betroffener Menschen und ihrer Bedarfslage notwendig. Die mediale Wahrnehmung und die fachliche Einschätzung über die betroffene Zielgruppe divergieren. Hierzu sollen unter anderem die Ergebnisse der aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) und dem Europäischer Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP) drittmittelfinanzierten Projekte („Will- kommen und Ankommen in Köln“ und BONVENA) , angesiedelt in der Dienststelle Diversity und die weiteren Ergebnisse des Streetwork im Amt für Soziales und Senioren (s.u.) ausge- wertet werden. Im Juni 2017 wurde ein vom Amt für Soziales und Senioren initiiertes Streetworkprojekt ge- startet, das zunächst einer Bestandsaufnahme dienen soll. Hierbei wurden verschiedene Gruppen identifiziert. Unter anderem wurde die angetroffene Gruppe der EU-Zuwanderer nach ihren Bedarfen und Vorstellungen befragt, da diese aufgrund gesetzlicher Einschrän- kungen weder Leistungsansprüche zur Existenzsicherung haben, in der Regel nicht kran- kenversichert sind, noch auf die qualifizierten Hilfen des Wohnungslosenhilfesystems in Köln zurückgreifen können. Humanitäre Hilfen für Menschen aus den Staaten der EU-Osterweiterung - Maßnahmenplan - 3 Die folgende Matrix zeigt den Status quo anhand der vorhandenen Zielgruppen und Hilfen und macht deutlich, dass gegenwärtig nur ein sehr eingeschränkter Zugang der EU- Zuwandererinnen und Zuwanderer zu diesen Angeboten besteht: Angebote Personen/ Zielgruppe Drogen- abhängige Menschen (ille- gale Drogen) Wohnungs- lose Menschen mit einem Hil- febedarf nach § 67 SGB XII Menschen aus EU- Osteuropa/Zuwande- rung Notschlafstellen Unterbringung nach dem OBG Wohnhilfeprojek- te/Betreutes Wohnen Krankenwohnung Streetwork bedarf der Ergän- zung/Aufstockung Tagesaufenthalt mit Grundversorgung Beratung/Clearing Konsumraum, Substitution, Psychosoziale Betreuung (PSB) eingeschränkt Tagesstrukturierung Die Verwaltung zieht in Betracht, weitere fundierte Kenntnis über die betroffenen Menschen und deren Lebenslage sowie deren Bedarfe mittels einer wissenschaftlichen Studie zu erlan- gen. Vorab sollen aber die Erkenntnisse aus dem erweiterten Streetwork und aus den Pro- jekten „Willkommen und Ankommen in Köln“ sowie BONVENA (5 Vollzeitstellen Streetwork) ausgewertet werden. Humanitäre Hilfen für Menschen aus den Staaten der EU-Osterweiterung - Maßnahmenplan - 4 I.2 Bestehende soziale Angebote für die Zielgruppe hilfebedürftiger EU-Osteuropäer In Köln gibt es seit Inkrafttreten der Arbeitnehmerfreizügigkeit (s.u. *, 01.01.2014) eine Reihe von bewährten Angeboten, die sich speziell an die hilfebedürftigen Menschen aus den Staa- ten der EU-Ost-Erweiterung richten. Allerdings handelt es sich hier ausschließlich um dritt- mittelgeförderte Projekte mit befristeter Laufzeit. Dazu gehörten bzw. gehören: Projekt „Willkommen in Köln“ (01.01.2014 – 31.12.2016) aus ESF-Mitteln von der Dienststelle Diversity verantwortet. Drei Projektstandorte in Ehrenfeld, Kalk und Mülheim Ergebnisse In den Jahren 2014 bis 2016 fanden knapp 10.000 Beratungskontakte statt. Mit mehr als 1.700 Menschen aus Südosteuropa wurden Kompetenzfeststellungen durchge- führt, Bewerbungstrainings, Begleitungen und mehr vorgenommen, so dass davon 295 Menschen in Arbeitsverhältnisse vermittelt werden konnten. Projekt „Willkommen und Ankommen in Köln“ als Verlängerung und Auswei- tung von „Willkommen in Köln“ Im Rahmen des Programms „Starke Veedel – Starkes Köln“ findet seit dem 01.01.2017 in den Sozialräumen „Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord“, „Buchheim und Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße“, „Hum- boldt/Gremberg und Kalk“ sowie „Meschenich und Rondorf“ statt. Sukzessive ist die Ausweitung des Projektes auf weitere Sozialräume geplant. Eine Verlängerung der Laufzeit des Projektes über das Projektende 31.12.2018 hinaus wird - abhängig von den ministeriellen Vorgaben - zeitnah beantragt. Ergebnisse In 2017 sind in den ersten drei Quartalen 1.378 Personen beraten und 236 in Arbeit vermittelt worden. Projekt BONVENA EHAP-Projekt seit 01.01.2016 – 31.12.2018. Verbesserung der sozialen Eingliede- rung von neuzugewanderten Unionsbürgerinnen und /-bürgern. Bestimmte Stadtgebiete in Köln wie Ehrenfeld, Mülheim und Kalk weisen gesamt- städtisch eine erhöhte Zuwanderung von EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern auf. Mit drei Trägern (Lernende Region – Netzwerk Köln e.V., Ehrenfelder Verein für Arbeit (eva) gGmbH, Caritasverband für die Stadt Köln e.V) aus diesen Stadtteilen werden rechts- und linksrheinische niedrigschwellige Beratungsstrukturen für die Zielgruppe aufgebaut. ____________________ * Als letzte der ehemaligen EU-15-Länder öffneten Deutschland und Österreich am 1. Mai 2011 ihre Ar- beitsmärkte für Bürgerinnen und Bürger aus den acht mittelosteuropäischen Staaten (MOE-Staaten), die im Jahr 2004 der Union beigetreten waren. Die Arbeitnehmerfreizügigkeit, die EU-Bürgerinnen und - bürgern den Zutritt zu Arbeitsmärkten in anderen Ländern der EU erlaubt, galt damit auch für Menschen aus Estland, Lettland, Litauen, Polen, der Slowakei, Slowenien, der Tschechischen Republik und Ungarn (sogenannte EU-8-Staaten). Am 1. Januar 2014 wurde die Arbeitnehmerfreizügigkeit auf Arbeitnehme- rinnen und Arbeitnehmer aus Bulgarien und Rumänien und am 1. Juli 2015 auf Menschen aus Kroatien ausgeweitet. Humanitäre Hilfen für Menschen aus den Staaten der EU-Osterweiterung - Maßnahmenplan - 5 Ergänzt werden die Angebote durch zwei zielgruppenspezifische Träger (LOOKS e.V und agisra e.V.), die sich schwerpunktmäßig auf Männer mit Prostitutionsproblematik sowie auf Frauen mit Gewalterfahrung spezialisiert haben. Wesentlicher Bestandteil des Projektes ist die aufsuchende Sozialarbeit (Streetwork). BONVENA setzt nied- rigschwellig an und umfasst in erster Linie Ansprache, Beratung und Information. Die Beraterinnen und Berater der Träger suchen die Menschen an informellen und for- mellen Treffpunkten in den Sozialräumen auf und bekommen so zunächst einen Zu- gang zu den Menschen. Schlüssel zum Erfolg sind neben der aufsuchenden Arbeit die Sprachkenntnisse der Beraterinnen und Berater für den muttersprachlichen Zu- gang zur Personengruppe, sowie die Begleitung der Menschen zu bestehenden An- geboten des Regelsystems. Im EHAP- Projekt BONVENA wurden vom 01.01.16 bis 31.12.17 insgesamt 1.327 Personen (664 Frauen/ 663 Männer) beraten und davon 1.042 Personen in das Re- gelsystem vermittelt. Von den erfolgreich Vermittelten wurden 525 Personen beglei- tet. Die meisten Beratenen kommen aus Bulgarien (809 Personen) und Rumänien (232 Personen). Von den 1.327 beratenen Personen war bei 214 Personen das Hauptanliegen Wohnungslosigkeit und 315 Personen wurden beraten, weil sie von Wohnungslosigkeit bedroht waren. Die Zahl der beim Streetwork angesprochenen Personen liegt deutlich höher als die Zahl der letztlich beratenen Personen. Bei gefestigten Kunden findet eine Zusammenarbeit mit den Beraterinnen und Bera- tern des ESF-Projektes „Willkommen und Ankommen in Köln“ statt Ausgeschlossen vom EHAP sind finanzielle, humanitäre und medizinische Hilfen. EHAP-Projekt „ZuBeFa“ (bis 31.12.2018) Zugehende Beratung von neu zugewanderten Familien und deren Kindern; in der Verantwortung des Amtes für Kinder, Jugend und Familien. In 7 Stadtbezirken. Zurzeit wird auf Bundesebene die 2.Förderphase des EHAP Projektes vorbereitet. Hierzu wird es für 2019 ein erneutes Ausschreibungs-und Bewilligungsverfahren ge- ben, worauf sich die Stadt Köln bewerben kann. Landesmittel des Ministeriums für Gesundheit Emanzipation, Pflege und Alter (MGEPA-NRW) zum Aufbau einer Clearingstelle zur Sicherung des regelhaften Zugangs zum Gesundheitssystem für Neuzugewanderte (Südost-EU im Fokus) 01.06.16 – 31.05.19. Bundesförderung „Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier (BIWAQ) „Nachhaltig Integration von Langzeitarbeitslosen in Mülheim (Antragsschwerpunkt Südost-EU), bis 31.12.2018. Angebote im Rahmen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit; Für geflüchtete und neuzugewanderte Kinder und Jugendliche, Unterstützung und Hilfen. Bundesförderung „Jugend stärken im Quartier“ (mit Sonderzuwendung für den Antragsschwerpunkt Südost-EU, für Köln aber ohne Sonderzuwendung bewilligt) bis 31.12.18. Humanitäre Hilfen für Menschen aus den Staaten der EU-Osterweiterung - Maßnahmenplan - 6 I.3 Auswertung der bisherigen Erfahrungen der Angebote für Personen aus den Staa- ten der EU-Osterweiterung Die Auswertung der bisherigen Erfahrungen für Köln ergibt, dass in allen bestehenden Pro- jekten der Zugang zu EU-Zuwanderern auch jetzt schon in Teilen gelingt. Die in dem vorlie- genden Konzept zusätzlich beschriebenen humanitären Hilfen, insb. für obdachlose Men- schen, sollen dazu dienen, die betroffenen Menschen noch besser zu erreichen und weitere Übergänge in etablierte Beratung und Unterstützungsangebote zu bewirken; dies setzt na- turgemäß ihre Bereitschaft voraus. Das Projekt BONVENA ist ein wichtiger Bestandteil der bereits jetzt bestehenden nieder- schwelligen sozialen Angebote für die Zielgruppe der EU-Zugewanderten und wird aktuell über den EHAP bis zum 31.12.2018 finanziert. Damit das Projekt BONVENA nach Ablauf der derzeitigen Förderung auch weiterhin eine wichtige Brückenfunktion zum vorgelegten Maß- nahmenplan Humanitäre Hilfen bilden kann, muss die Anschlussfinanzierung gesichert wer- den. Dies wird die Stadt Köln versuchen durch eine erneute Antragstellung sicherzustellen. In den Netzwerken der bezirklichen Jugendpflege findet ein regelmäßiger Austausch über die Entwicklungen, Problemlagen und Bedarfe der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwach- senen mit aktuellem Flucht- und Zuwanderungshintergrund statt. Mit abgestimmten Strate- gien und Maßnahmen wird negativen Entwicklungen im Stadtteil entgegengewirkt. Eine Viel- zahl der in diesem Rahmen geförderten (Mikro)Projekte und Maßnahmen leisten einen wich- tigen Beitrag für das soziale Miteinander und tragen zumindest dazu bei, dass Problemlagen entschärft werden können. II. Humanitäre Hilfen zur Ergänzung der bestehenden Angebote Seit 2012 wird in Köln im Rahmen einer besonderen humanitären Winterhilfe ein nieder- schwelliges Übernachtungsangebot während der Wintermonate bereitgestellt, dass sehr gut angenommen wird. Die Ausweitung der Hilfen soll der Erfüllung der existenziellen Bedarfe (Übernachtung, Ta- gesaufenthalt, Verpflegung, Körperhygiene, Reinigung der Bekleidung, Ergänzung der Be- kleidung, gesundheitliche Versorgung) dienen. Zusätzlich sollen die Beratungsangebote und die aufsuchende Sozialarbeit sowie das Streetwork gestärkt werden. Diese neuen, ergänzenden Angebote werden das Hilfesystem für wohnungslose Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten unterstützen und entlasten. Damit soll eine humani- täre Erstversorgung zur Verfügung stehen, um einer Verelendung entgegen zu wirken. Die Expertinnen und Experten sind sich darüber einig, dass die Gesamtmaßnahme im Wege einer „Harm Reduction“, zur „Schadensminimierung“ für die Menschen beitragen wird. Humanitäre Hilfen für Menschen aus den Staaten der EU-Osterweiterung - Maßnahmenplan - 7 II.1 Ausweitung des bestehenden Unterbringungsangebots – „Zentrale Anlaufstelle“ Das niederschwellige und anonyme Winterhilfeangebot wird intensiv auch durch die EU- Bürgerinnen bzw. EU-Bürger der EU-Osterweiterung (die sonst einen nur sehr eingeschränk- ten Anspruch auf Sozialleistungen haben) in Anspruch genommen. Aufgrund dieser Erfah- rung soll das Winterhilfeangebot zur humanitären Erstversorgung zu einem ganzjähri- gen Angebot ausgeweitet werden. Hierzu wird das im Winter bestehende ordnungsbe- hördliche Unterbringungsangebot um eine zentrale Beratungs- und Anlaufstelle für den Personenkreis der EU-Bürgerinnen bzw. EU-Bürger ohne sozialhilferechtlichen Leis- tungsanspruch im Objekt der Winterhilfe erweitert. Diese Beratungs- und Anlaufstelle beinhaltet sprachkompetente Ansprechpersonen und eine Möglichkeit des Tagesaufenthaltes mit existentieller Versorgung. Das zusätzliche Angebot außerhalb der Winterhilfe umfasst dabei: 90 geschützte niedrigschwellige Schlafplätze für alleinstehende Personen, die täglich zwischen 19:00 und 8:00 Uhr zur Verfügung stehen. Für Frauen stehen eine ausrei- chende Zahl von Schlafplätzen in einem abgetrennten Gebäudeteil zur Verfügung Tagesaufenthalt von 11:00 Uhr bis 16:00 Uhr mit Verpflegung (tägliches Angebot einer warmen Speise und Angebot an Wasser, Tee und Kaffee) Duschmöglichkeiten Möglichkeiten die eigene Wäsche zu waschen und zu trocknen Kleiderkammer Niederschwellige gesundheitliche Versorgung in den Sprechstunden des Mobilen Medizini- schen Dienstes , sowie Clearing möglicher Krankenversicherungsleistungen Clearing- und Beratungsangebot, das werktäglich für jeweils zwei Stunden, von 14:00 bis 16:00 Uhr, zur Verfügung stehen wird. Das Clearing- und Beratungsangebot sollte dabei durch einen Träger, der Erfahrungen in der Migrationsberatung hat, bereitgestellt werden weitergehende Klärung des Hilfebedarfs und der Hilfeansprüche Organisation der Rückkehr in die Herkunftsländer bei Rückkehrwilligen Humanitäre Hilfen für Menschen aus den Staaten der EU-Osterweiterung - Maßnahmenplan - 8 Die im Folgenden dargestellten Kosten stellen eine Grobkalkulation dar, basierend auf Erfah- rungswerten mit Angeboten der Wohnungslosenhilfe. Insgesamt gilt für alle folgenden Kalku- lationen, dass Geschäftskosten unberücksichtigt bleiben, da es sich jeweils um die Ergän- zung bestehender Angebote handelt. Personalkosten, inkl. Overheadkosten der Träger Clearing- und Beratungsangebot Migration Sozialarbeit (S12) für werktäglich zwei Stunden + Anfahrtszeiten Betreuung des Tagesaufenthalts (Es sind täglich 5 Stunden abzudecken; 11:00 Uhr bis 16:00 Uhr) Sozialarbeit (S12) + Hilfstätigkeit (S3, E3) Einsatz Sicherheitsdienst im Tagesaufent- halt von 10:30 Uhr bis 16:30 Uhr Angebot einer täglichen Mahlzeit Verfügungsfonds für Medikamente des Mo- bilen Medizinischen Dienstes Gesamtkosten: 24.200,00 € 72.050,00 € 46.750,00 € 75.000,00 € 50.000.00 € 20.000,00 € 288.000,00 € Leistungserbringung durch: Sozialdienst Katholischer Männer Köln e.V. (SKM) : Als Träger der Winterhilfe wird der SKM das Angebot im Hinblick auf Übernachtung, Tages- aufenthalt, Kleiderkammer, Duschgelegenheit, Wasch- und Trockenmöglichkeit erbringen. Träger aus der Migrationsberatung: wie z.B. Rom e.V, Sozialdienst katholischer Frauen (SKF) sollen das werktägliche Bera- tungsangebot für nicht leistungsberechtigte EU-Bürgerinnen bzw. EU-Bürger übernehmen. Gesundheitsamt: Die gesundheitliche Versorgung wird über den Mobilen Medizinischen Dienst, der jetzt schon über Kontakte zur Zielgruppe verfügt, erbracht. Ein Härtefallfonds für Medikamente und Hilfsmittel wird eingerichtet. Die bis zum 31.05.2019 über die Landesförderung finanzierte Clearingstelle „Migration und Gesundheit Köln“ (Klärung des Krankenversicherungsstatus) wird in das System eingebun- den und soll ab Ende der Landesförderung kommunal verstetigt werden. Sicherheitsdienst: Die Erfahrungen aus der Winterhilfe zeigen, dass der Einsatz eines Sicherheitsdienstes zum Schutz der Besucher/innen, der Trägermitarbeiterinnen und des Umfeldes dringend notwen- Humanitäre Hilfen für Menschen aus den Staaten der EU-Osterweiterung - Maßnahmenplan - 9 dig ist. Der Einsatz muss mindestens 30 Minuten vor Öffnung beginnen und mindestens 30 Minuten nach Schließung fortbestehen um auf mögliche Ansammlungen von Menschen im unmittelbaren Umfeld der Zentralen Anlaufstelle einwirken zu können. Start: Übernachtung: nach Abschluss der Winterhilfe Weitere Angebote: Nach Fertigstellung der notwendigen räumlichen und technischen Voraussetzungen, sowie Stellenbesetzung. II.2 Pool Sprach- und Kulturmittler/innen Um sprach- und kulturferne bedürftige Menschen zu erreichen, werden Sprach- und Kultur- mittler eingesetzt. Das Angebot umfasst: Vertieften und erleichterten Zugang zu den EU-Bürger/innen gewinnen Vertrauen bei den EU-Bürger/innen schaffen Soziokulturelle Vermittlung zwischen der deutschen Kultur und Herkunftskultur (z. B. Umgang mit Krankheiten, Geschlechterrollen, Tabus, Scham) Sprach- und Kulturvermittlung bei Besuchen von Ämtern und bei Verständigungs- problemen Vermittlung an die Zentrale Anlaufstelle in der Vorgebirgsstraße. Die Sprach- und Kulturmittler/innen, angesiedelt in der Zentralen Anlaufstelle, können be- darfsgemäß von den anderen Akteuren hinzugezogen werden. Die konkrete Anbindung an bestehende Angebote der Träger wird zeitnah geklärt. Personalkosten, inkl. Overheadkosten Sprach- und Kulturmittler/innen (E4) 148.830,00 € Leistungserbringung durch: Muss noch in Gesprächen mit BiKuP und/oder anderen Trägern geklärt werden. Start: Mit Eröffnung des Tagesaufenthaltes II.3 Ausweitung des Angebots der Überlebensstation Gulliver Die Überlebensstation Gulliver wird von obdachlosen EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern in starkem Maße frequentiert. Durch diese neuen Besuchergruppen hat sich die Atmosphäre in der Überlebensstation verändert; es kommt verstärkt zu Konflikten mit hohem Regelungsbe- darf, ohne hierbei in den Bereichen Sprach- und Kulturkompetenz ausreichend ausgestattet zu sein, insgesamt eine große Belastung für das dortige Personal und deren Gäste. Die Beschäftigung und Qualifizierung von Zugewanderten aus dem EU-Ausland, die bislang ohne Sozialleistungsansprüche sind, ermöglicht durch ihre Sprach- und Kulturkompetenz die Humanitäre Hilfen für Menschen aus den Staaten der EU-Osterweiterung - Maßnahmenplan - 10 situative Begleitung und Umsetzung der alltäglichen Arbeitsabläufe und wirkt deeskalierend und vermittelnd. Durch die Einrichtung von 2 Stellen Sprach- und Kulturmittler/innen in der Überlebensstation Gulliver wird jedoch weder eine niederschwellige interkulturelle noch eine „Einrichtung“ der Wohnungslosenhilfe respektive nach § 67 SGB XII geschaffen. Vielmehr soll die Weiterver- mittlung an die „Zentrale Anlaufstelle“ in der Vorgebirgsstraße im Fokus stehen. Ziel ist, dass die Überlebensstation GULLIVER mit den neuen Maßnahmen der Humanitären Hilfen wieder vorrangig von Gästen aus der Stammgruppe der wohnungslosen Menschen aufgesucht wird, die aufgrund der vorbeschriebenen Situation als Konsequenz in andere Treffpunkte, auch auf öffentlichen Straßen und Plätzen, ausweichen. Das Angebot wird zu- nächst auf zwei Jahre erprobt. Ziel ist es, eine überwiegende Nutzung der Überlebensstation durch die ursprüngliche Zielgruppe der wohnungslosen Menschen wieder herzustellen. Personalkosten Förderung des Beschäftigungsprogramms 68.500,00 € Anbindung erfolgt an Kalz e.V., Gulliver Start: Sofort nach Stellenbesetzung II.4 Stärkung der aufsuchenden Arbeit und des Streetworks Zu den bereits gestarteten ergänzenden Angeboten gehört das Projekt „Streetwork“ mit auf- suchender Sozialarbeit an Schlafplätzen / Szeneplätzen von Wohnungslosen im öffentlichen Raum. Start des Projekts war in 06/2017. Diesbezüglich verfügt das Hilfesystem für Woh- nungslose über zwei Stellen „Aufsuchende Arbeit / Streetwork“, die um zwei weitere Stellen ergänzt werden sollen. Damit sollen folgende Maßnahmen unterstützt werden: Zugang zu den EU-Bürger/innen gewinnen Vertrauen bei den EU-Bürger/innen schaffen Analysieren von Gesprächssituationen und angemessene Interventionen bei Kommuni- kationsstörungen Klärung des Hilfebedarfs Klärung der Ansprüche der Hilfesuchenden Aufklärung über die Aufenthaltsberechtigung i. R. d. EU-Freizügigkeitsrechts Vermittlung an die zentrale Anlaufstelle in der Vorgebirgsstraße Vermittlung in das Projekt BONVENA Durch die Schaffung eines weiteren Zugangs zu der Zielgruppe werden eine Stabilisierung der Betroffenen, eine Entlastung der Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe und eine Ent- spannung der Situation im öffentlichen Raum erwartet. Zur Umsetzung der Stärkung der aufsuchenden Arbeit und des Streetworks sind folgende Ressourcen vorgesehen: Humanitäre Hilfen für Menschen aus den Staaten der EU-Osterweiterung - Maßnahmenplan - 11 Personalkosten, inkl. Overheadkosten Sozialarbeit (S12) 144.100,00 € Diese Stellen sind bei folgenden Trägern in Ergänzung des vorhandenen Streetwork- Projektes anzusiedeln: Diakonie Michaelshoven Benedikt Labre e.V. - OASE Start: sofort nach Stellenbesetzung III. Maßnahmen des Amtes für öffentliche Ordnung Die zuvor beschriebenen Maßnahmen werden durch repressive Maßnahmen des Ordnungs- amtes ergänzt. Dessen vorrangige Aufgabe sind das Hinwirken auf angemessenes Verhal- ten, u.a. durch intensivierte Kontakte, Inaussichtstellung und Nutzung von Sanktionsmöglich- keiten, Unterstützung bei der ggf. erforderlichen Identitätsfeststellung (Ordnungsamt mit Aus- länderbehörde und Polizei) und Aufklärung zum EU-Freizügigkeitsrecht, aber auch Beratung hinsichtlich der Rückführungsmöglichkeiten und -anreize. Das Ordnungsamt soll zur Erfüllung dieser Aufgaben im Hinblick auf Kultur- und Sprachbar- rieren gestärkt werden und wird den vorbenannten Pool an Sprach- und Kulturmittlern nut- zen. Eine wesentliche ordnungsrechtliche Maßnahme ist die Identitätsfeststellung; diese wird be- reits seit Anfang November 2017 von der Ordnungsverwaltung in Zusammenarbeit mit der Polizei und der Ausländerbehörde durchgeführt. Ziel ist es, neben der eindeutigen Feststel- lung der Identität auch einen eventuellen Missbrauch der EU-Freizügigkeitsregeln ausländer- rechtlich zu prüfen und möglichst zu minimieren. Folgende weitere ordnungsrechtliche Maßnahmen werden derzeit geprüft: Vermögensabschöpfung / Sicherstellung von Geldbeträgen, welche mutmaßlich durch die Begehung von Ordnungswidrigkeiten erzielt wurden. Erhebung von Verwarngeldern statt ggf. nur mündlicher Verwarnung. IV. Etablierung einer Ordnungspartnerschaft Das ausgewogene Zusammenwirken von humanitären und ordnungsrechtlichen Maßnah- men wird durch eine dezernatsübergreifende Steuerungsgruppe unter Leitung des Beigeord- neten für Soziales, Integration und Umwelt, Herrn Dr. Rau begleitet, an der u.a. Vertreter des Amtes für Soziales und Senioren und des Amtes für öffentliche Ordnung teilnehmen. Aufga- ben sind die Evaluation und ggf. Anpassung der Maßnahmen mit dem Ziel der strukturierten Qualitätsverbesserung. Humanitäre Hilfen für Menschen aus den Staaten der EU-Osterweiterung - Maßnahmenplan - 12 V. Gesamtkosten der Maßnahmen Alle Maßnahmen werden von Trägern in Ergänzung bereits bestehender Angebote durchge- führt. II.1 Ausweitung des bestehenden Unterbrin- gungsangebots – „Zentrale Anlaufstelle“ II.2 Pool Sprach- und Kulturmittler/innen II.3 Ausweitung des Angebots der Überle- bensstation Gulliver II.4 Stärkung der aufsuchenden Arbeit und des Streetworks Gesamtkosten: 288.000,00 € 148.830,00 € 68.500,00 € 144.100,00 € 649.430,00 €
Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/50/502 Vorlagen-Nummer 12.03.2018 0709/2018 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Gesundheitsausschuss 13.03.2018 Integrationsrat 16.04.2018 Humanitäre Hilfen für Menschen aus den Staaten der EU-Osterweiterung Der Ausschuss für Soziales und Senioren hat in seiner Sitzung am 01.03.2018 der Beschlussvorlage der Verwaltung zu „Humanitären Hilfen für Menschen aus den Staaten der EU-Osterweiterung“ ein- stimmig zugestimmt. Die Verwaltung gibt dem Integrationsrat und dem Gesundheitsausschuss die Beschlussvorlage und den zugehörigen mitbeschlossenen Maßnahmenplan zur Kenntnis. Gez. Dr. Rau
Beschlussvorlage Sozialausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/50/502 Vorlagen-Nummer 0374/2018 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Humanitäre Hilfen für Menschen aus den Staaten der EU-Osterweiterung Beschlussorgan Ausschuss Soziales und Senioren Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Soziales und Senioren beschließt den in der Anlage enthaltenen Maßnahmenplan mit einem Aufwandsvolumen von rd. 650.000 €. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Haus- haltsplan 2018 im Teilplan 0504 – Freiwillige Sozialleistungen und Diversity veranschlagt. Er beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen unter Beauftra- gung der in der Anlage genannten Träger. Beschlussalternative: Der Ausschuss für Soziales und Senioren lehnt den vorgeschlagenen Maßnahmenplan ab. Ausschuss Soziales und Senioren 01.03.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 650.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 650.000 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung Im öffentlichen Raum wurde im vergangenen Jahr eine zunehmende Verelendung von Zuwanderern aus den EU-2-Mitgliedsstaaten Bulgarien und Rumänien wahrgenommen. Der Rat hat die Verwaltung daher damit beauftragt, humanitäre Hilfen für Zuwanderer aus den EU-2-Mitgliedsstaaten Bulgarien und Rumänien zu implementieren. Zwar gibt es in Köln seit Inkrafttreten der Arbeitnehmerfreizügigkeit (01.01.2014) eine Reihe von bewährten Angeboten, die sich speziell an hilfebedürftige Menschen aus den Staaten der EU-Ost-Erweiterung richten; allerdings handelt es sich hier ausschließlich um dritt- mittelgeförderte Projekte mit befristeter Laufzeit, die zum Teil programmatisch humanitäre und medi- zinische Hilfe ausschließen. Zu den bestehenden Projekten (ausführliche Darstellung siehe Anlage) gehörten bzw. gehören: • „Willkommen in Köln“ und dessen Ausweitung und Verlängerung „Willkommen und Ankommen in Köln“; • das BONVENA EHAP-Projekt; • das EHAP-Projekt „ZuBeFa“; • Landesmittel (MGEPA-NRW) zum Aufbau einer Clearingstelle zur Sicherung des regelhaften Zugangs zum Gesundheitssystem für Neuzugewanderte; • Bundesförderung Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier (BIWAQ) „Nachhaltige Integration von Langzeitarbeitslosen in Mülheim“; • Angebote im Rahmen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit • Angebote der Bundesförderung „Jugend stärken im Quartier“ Um die Lücke zu den bereits bestehenden Angeboten zu schließen, stellte der Rat für Maßnahmen zur Minderung der festgestellten Verelendung dieser Menschen im Rahmen der Beschlüsse zum Haushalt 2018 Mittel in Höhe von 650.000 € pro Jahr für niederschwellige Hilfe- und Interventions- 3 maßnahmen, unter dem Titel „Humanitäre Hilfen für Menschen aus Staaten der EU-Osterweiterung“ bereit. Zur Analyse der Situation und der in den Fokus geratenen Menschen und zur Beratung über geeigne- te Maßnahmen und Hilfestellungen, trat unter der Leitung des Beigeordneten Herrn Dr. Rau erstmalig am 31.08.2017 eine dezernats- und ämterübergreifende Expertenrunde der Verwaltung zusammen. Eine Erkenntnis aus dieser Expertenrunde war, dass humanitäre Angebote durch geeignete repressi- ve Maßnahmen ergänzt werden müssen, um einen unkontrollierten Sogeffekt zu vermeiden; Grund- lage dieser Erkenntnis ist die Erfahrung anderer Großstädte in NRW. Am 14.12.2017 legte die Verwaltung dem Ausschuss für Soziales und Senioren eine Mitteilung (3694/2017) vor, in der sie über den Sachstand und das weitere Vorgehen berichtete. Weitere Expertengespräche folgten, u. a. unter Beteiligung der Liga der Wohlfahrtsverbände, Trägern der Migrationsberatung sowie Herrn Prof. Thomas Münch, Hochschule Düsseldorf. Die Verwaltung erarbeitete auf der Basis dieser Gespräche einen Maßnahmenplan (Anlage) zur niederschwelligen humanitären Soforthilfe. Finanzierung Die zur Umsetzung der Maßnahmen erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 650.000 € sind im Haushaltsplan 2018 im Teilplan 0504 – Freiwillige Sozialleistungen und Diversity in der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen für die Jahre 2018-2021 veranschlagt. Umsetzung der geplanten Maßnahmen Nach Zustimmung und Beschluss des Ausschusses für Soziales und Senioren wird die Verwaltung unmittelbar mit den beteiligten Trägern in die Details zur unverzüglichen Umsetzung der Maßnahmen gehen. Als sofort wirksame Maßnahme wird die ganzjährige niederschwellige Unterbringung im Objekt der diesjährigen Winterhilfe, Vorgebirgsstraße 22 umgesetzt. Die weiteren im Maßnahmenplan vorgesehenen Schritte werden umgehend umgesetzt, sobald die technischen, baulichen und personellen Voraussetzungen gegeben sind. Die Vorlage in den Ausschuss für Soziales und Senioren erfolgt verfristet, da nur bei einer Beschluss- fassung im März der Beginn der Maßnahme nach Abschluss der Winterhilfe zum 01.04.2018 gewähr- leitet ist. Anlage Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0709/2018
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 12.03.2018
- Erstellt
- 02.03.2018 10:13