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2275/2019

Stand der Erfassung und Umsetzung von Umweltgerechtigkeit (AN/0797/2019)

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA) 08.07.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 09.07.2019

Beantwortung einer Anfrage (Rat)

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Beantwortung einer Anfrage (Rat)

5752 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/V/3 
 
Vorlagen-Nummer 08.07.2019 
 2275/2019 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Rat 09.07.2019 
 
Stand der Erfassung und Umsetzung von Umweltgerechtigkeit (AN/0797/2019) 
Unter AN/0797/2019 stellt die Fraktion DIE LINKE folgende Anfrage: 
  
1. Es wurde beschlossen, „über die bisher vorhandenen Basisindikatoren weitere Indikatoren zu 
erfassen“. Dazu sollten auch die laufenden Verhandlungen mit der Kassenärztlichen Vereini-
gung für den Erwerb vertiefter Gesundheitsdaten abgewartet werden. Über welche Indikatoren 
verhandelt bzw. verhandelte die Stadt Köln und welche weiteren Indikatoren aus anderer Quelle 
sollen erhoben werden? 
2. Durch welche Indikatoren wird Umweltgerechtigkeit im Lebenslagenbericht, der Ende 2019 er-
scheinen soll, erfasst und dargestellt werden?  
Bei dieser Frage geht es uns nicht darum, die Ergebnisse des Lebenslagenberichts vorweg zu 
nehmen, sondern die Methodik zu erfahren, nach der er im Hinblick auf Umweltgerechtigkeit er-
stellt wird. 
3. Werden die einzelnen Kriterien in einen Index zur Umweltgerechtigkeit einfließen, so dass damit 
die Benachteiligung einzelner Stadtteile gezielt abgebaut werden kann, und wenn nein, wieso 
nicht? 
4. Wann ist damit zu rechnen, dass die Verwaltung den finanziellen Aufwand darlegt, wie eine 
Strategie zur Umweltgerechtigkeit umgesetzt werden kann? 
  
  
Die Antwort der Verwaltung lautet wie folgt: 
  
Zu 1:  
Die Verwaltung ist in Gesprächen mit der kassenärztlichen Vereinigung. Dabei geht es zunächst da-
rum, die bestehenden Möglichkeiten der Kooperation auszuloten. Derzeit gibt es noch keine Ergeb-
nisse über die die Verwaltung dem Rat berichten könnte. Die Verwaltung bittet deshalb darum, zu-
nächst diese laufenden Verhandlungen abzuwarten. Die Verwaltung berichtet dem Rat dann zum 
gegebenen Zeitpunkt darüber, welche Gesundheitsdaten erworben werden können.

2 
 
Zu 2.:  
Mit der Erstellung des Lebenslagenberichts wurde das Institut für Sozialforschung und Gesellschafts-
politik (ISG) beauftragt. In einem breiten Beteiligungsverfahren mit Fachverwaltungen, Politik und 
Wohlfahrtsverbänden wurde zunächst ein Berichtskonzept entwickelt. Auf Basis des Konzepts wird 
derzeit vom ISG ein erster Berichtsentwurf erstellt.  
Da es sich bei dem Lebenslagenbericht um eine integrierte Berichterstattung handelt, wird der Ent-
wurf zunächst den beteiligten Fachverwaltungen insbesondere  
 dem Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern,  
 dem Amt für Integration und Vielfalt 
 der Stabstelle Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung 
 dem Amt für Schulentwicklung 
 dem Amt für Weiterbildung 
 dem Amt für Kinder, Jugend und Familie 
 dem Amt für Soziales und Senioren 
 dem Jobcenter 
 dem Gesundheitsamt 
 dem Amt für Wohnungswesen  
 dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt 
 der Koordinationsstelle Klimaschutz 
 dem Amt für Stadtentwicklung und Statistik,  
 dem Kulturamt 
mit der Bitte um Rückmeldungen zugehen und dann im Rahmen einer großen Veranstaltung mit den 
Fachverwaltungen final diskutiert. Hierzu gibt es ein festgelegtes Vorgehen. Danach wird der Bericht 
noch einmal überarbeitet. Der Bericht soll Ende Dezember 2019 fertig gestellt werden. 
Derzeit prüft die Verwaltung, welche Umweltindikatoren wie aufbereitet werden können, um sie bei-
spielsweise mit Sozialindikatoren zu verschneiden (s. auch Antwort auf Frage 3). Wie das Thema 
Umweltgerechtigkeit am besten im Lebenslagenbericht umgesetzt werden kann, wird, wie andere 
Fragestellungen auch, in der Phase der Erstellung des Berichtsentwurfs in der Lenkungsgruppe des 
Projekts laufend diskutiert und abgestimmt.  
In die Entscheidung über das konkrete Vorgehen werden am Ende des Prozesses die Rückmeldun-
gen  der beteiligten Fachverwaltungen einfließen können. Diese Rückmeldungen werden im Rahmen 
der großen Veranstaltung mit der Fachverwaltung eingeholt. In dieser Veranstaltung soll der Bericht 
insbesondere mit all seinen Querbezügen von den Fachverwaltungen diskutiert und beurteilt werden. 
Die Diskussion der Querbezüge ist auch für das fachverwaltungsübergreifende Thema der Umweltge-
rechtigkeit relevant.  
Der Prozess der Berichterstellung ist so angelegt, dass es erst am Ende eine endgültige Abstimmung 
und Entscheidung über das methodische Vorgehen geben wird. Die Verwaltung bittet um Verständ-
nis, wenn sowohl die Fragen nach den Indikatoren als auch nach der Methodik, mit der das Thema

3 
 
Umweltgerechtigkeit im Bericht dargestellt werden wird, noch nicht weitergehend beantwortet werden 
können. 
Zu 3.:  
Ziel der Berichterstattung ist die Schaffung einer analytischen Grundlage für die kleinräumige Planung 
von Maßnahmen um die städtischen Zielsetzungen umzusetzen. Ob die Kriterien, mit denen Umwelt-
belastungen gemessen werden können, als Einzelindikatoren oder über einen Index, also eine Zu-
sammenfassung von mehreren Indikatoren erfolgen kann, wird in der Verwaltung derzeit noch ge-
prüft. Ebenfalls muss geprüft werden, inwiefern die Indikatoren kleinräumig verfügbar sind und in wel-
chen Rhythmen diese aktualisiert werden. In Abhängigkeit davon könnten diese für ein kleinräumiges 
Monitoring und die Entwicklung von kleinräumigen Maßnahmen zur Verbesserung der Umweltgerech-
tigkeit genutzt werden.  
  
Zu 4.: 
Der finanzielle Aufwand zur Erreichung von Umweltgerechtigkeit hängt in hohem Maß davon ab, wel-
che Ziele erreicht werden sollen. Im Hinblick auf diese Ziele sind dann wirkungsvolle Strategien fest-
zulegen und deren Kosten zu ermitteln. Voraussetzung für diesen Prozess ist aber zunächst die Ana-
lyse der Ausgangssituation, die im Lebenslagenbericht erfolgt.  
 
gez. Reker

Beratungsverlauf (1)

09.07.2019 Rat
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
2275/2019
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
Datum
08.07.2019
Erstellt
24.06.2019 15:07