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2839/2018

Planungsaufnahme zum Abriss und Ersatzbau des OGS-Hauses der Kath. Grundschule Forststr. 20, 51107 Köln (Rath-Heumar)

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 08.02.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 04.04.2019, TOP 10.18

Anlage 2_Lageplan

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 1_vorläufige Raumliste

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Anlage 2_Lageplan

148 Zeichen

in Köln-Roth
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Beschlussvorlage Rat

6142 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/402/24 
 
Vorlagen-Nummer 
 2839/2018 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Planungsaufnahme zum Abriss und Ersatzbau des OGS-Hauses der Kath. Grundschule 
Forststr. 20, 51107 Köln (Rath-Heumar) 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beschließt die Planungsaufnahme (bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI) 
zum Abriss des alten Gebäudes der Offenen Ganztagsschule (OGS) und Erstellung eines Ersatzbaus 
für die Kath. Grundschule (KGS) Forststr. 20, 51107 Köln (Rath-Heumar). 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung und Kostenermittlung aufzunehmen und voranzutreiben. 
Dabei ist die Priorisierung entsprechend der Schulbauliste 2018, die dem Rat mit der Beschlussvorla-
ge 3648/2018 zur Entscheidung vorgelegt wird, zu beachten. 
 
Der Planung ist das in der Anlage aufgeführte Raumprogramm zu Grunde zu legen (Anlage 1). Ent-
wurfs- und konstruktionsbedingte Abweichungen sind zulässig. 
 
Die Planungskosten bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI belaufen sich nach vorläufiger Kosten-
schätzung auf rund 180.000 €. Die aus dem städtischen Haushalt zu finanzierenden Planungskosten 
sind im Haushaltsjahr 2019 im Teilergebnisplan 0301 veranschlagt. 
 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 18.03.2019 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 21.03.2019 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 25.03.2019 
Finanzausschuss 01.04.2019 
Rat 04.04.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  180.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung 
Für die Aufnahme des OGS-Betriebes der KGS Forststr. in 2007 wurde das ehemalige Hausmeister-
haus um ein Fertigbauelement erweitert und so hergerichtet, dass Küche und Speiseraum dort unter-
gebracht wurden.  
In den letzten zwei Jahren erfolgte die Generalinstandsetzung des Schulgebäudes und der Turnhalle. 
Das OGS-Haus war von der Sanierung nicht betroffen. Für die Dauer der Maßnahme waren Schul- 
und OGS-Betrieb in einer Containeranlage am Erikaweg ausgelagert.  
Zum Schuljahr 2018/19 erfolgte der Rückzug zum Standort Forststr. In diesem Zusammenhang wur-
de festgestellt, dass das OGS-Haus den aktuellen gesetzlichen Anforderungen für einen Küchenbe-
trieb nicht mehr entspricht. Daraufhin richtete die Gebäudewirtschaft den Altbau in Abstimmung mit 
der Lebensmittelüberwachung und dem Gesundheitsamt für den weiteren OGS-Betrieb her. Bei der 
geschaffenen Minimallösung sind das Personal-WC und der Aufenthaltsraum für das Küchenpersonal 
im Hauptgebäude der Schule untergebracht. Somit ist für das Küchenpersonal während des Betrie-
bes ein regelmäßiger Wechsel zwischen den beiden Gebäuden erforderlich, was dauerhaft nicht ver-
tretbar ist.  
Gemäß § 79 Schulgesetz ist der Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht 
und die OGS-Betreuung erforderlichen Schulanlagen, Einrichtungen und Lehrmittel bereit zu stellen. 
Eine bauliche Anpassung des alten Gebäudes zur Erfüllung der geltenden Anforderungen ist nicht 
möglich. Daher ist das alte OGS-Haus abzureißen und an gleicher Stelle ein Neubau zu errichten. 
Der 2-zügigen Schule stehen im Bestand des sanierten Schulgebäudes 8 Klassenräume, 2 Mehr-
zweckräume und 2 Betreuungsräume zur Verfügung. Nach dem Raumprogramm fehlen Räume für 
Differenzierungs- und Inklusionsangebote sowie Sozialarbeiterbüro und kleinere Nebenräume. 
Daher ist das mögliche Bauvolumen für einen Ersatzbau maximal auszuschöpfen. Dann kann der 
gesamte OGS-Betrieb dort untergebracht werden und die im Schulgebäude frei werdenden Betreu-
ungsräume für den Schulbetrieb genutzt werden. Zudem wird mit dem Ersatzbau die Möglichkeit ge-

3 
schaffen, die derzeit wegen der Küchenkapazität begrenzte OGS-Betreuungszahl von maximal 110 
Plätzen zu erhöhen und damit die aktuelle Betreuungsquote von knapp 60 % zu verbessern. 
Die Notwendigkeit einer Planungsaufnahme ergibt sich aus dem Erfordernis, die für den Küchenbe-
trieb erforderlichen Funktionsräume innerhalb eines Gebäudes bereitzustellen. 
 
Priorisierung gemäß Schulbauliste 2018 
Mit der Beschlussvorlage 3648/2018 legt die Verwaltung dem Rat der Stadt Köln die Schulbauliste 
2018 zur Entscheidung vor. Darin werden sämtliche Schulbauprojekte, deren Durchführung zu zu-
sätzlichen Schulplätzen führt, erfasst und priorisiert. In der Schulbauliste 2018 wurden (Stand De-
zember 2018) 219 Schulbaumaßnahmen aufgelistet und im Rahmen der Priorisierung in 8 Prioritäts-
kategorien ausdifferenziert. Die Verwaltung wird die Schulbauliste 2018 grundsätzlich in Reihen-
folge dieser Kategorien abarbeiten.  
In der Schulbauliste 2018 wird der Erweiterungsbau für den Schulstandort Forststr. 20 in der Priorisie-
rungskategorie A „Vorrangige Bedarfsplanung: Dringlichkeit schulfachlich 5 Jahre“ geführt.  
 
Finanzierung: 
Die Planungskosten bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI belaufen sich nach vorläufiger Kosten-
schätzung auf rund 180.000 €. Die aus dem städtischen Haushalt zu finanzierenden Planungskosten 
sind im Haushaltsjahr 2019 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13, Auf-
wendungen für Sach- und Dienstleistungen veranschlagt. 
 
Weiterer Verlauf: 
Nach Abschluss der Leistungsphase 3 HOAI wird das Ergebnis im Rahmen eines Baubeschlusses 
vorgelegt. Inhalt dieser Beschlussvorlage wird die Mittelfreigabe aufgrund der Kostenberechnung 
nach der Leistungsphase 3 HOAI, inklusive der Einrichtungs- und Betriebskosten, sein. 
 
 
Anlagen: 
 
 1 – Raumliste 
 2 – Lageplan

Beratungsverlauf (5)

18.03.2019 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 4.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
21.03.2019 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.2.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
25.03.2019 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 5.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
01.04.2019 Finanzausschuss
TOP 10.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
04.04.2019 Rat
TOP 10.18 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2839/2018
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
08.02.2019
Erstellt
27.08.2018 13:34