3476/2024
Vergabe der Konzeptionsförderung in der Sparte Tanz
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage Ausschuss
13648 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VII/41/41/23 Vorlagen-Nummer 3476/2024 Freigabedatum 02.12.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Vergabe der Konzeptionsförderung in der Sparte Tanz Beschlussorgan Ausschuss Kunst und Kultur Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt, für den Zeitraum vom 01. Januar 2025 bis 31. Dezember 2026 nachfolgende Zuschüsse zur Konzeptionsförderung (Institutionelle Förde- rung) in Höhe von insgesamt 345.000 Euro pro Jahr innerhalb des Teilergebnisplans des Kul- turamtes in der Produktgruppe 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendun- gen zu gewähren: Barnes Crossing e. V. 70.000 Euro p. a. ehrenfeldstudios e. V. 85.000 Euro p. a. TanzFaktur UG 190.000 Euro p. a. Der Beschluss steht unter dem ausdrücklichen Vorbehalt des Vorliegens der haushaltsrechtli- chen Bedingungen, da zum Zeitpunkt der Beschlussfassung noch kein Haushaltsplan 2025/2026 verabschiedet wurde. Mit Blick auf den Haushalt 2025/2026 bezieht sich der Vor- behalt insbesondere auch darauf, dass die Position „Neuvergabe Konzeptionsförderung Tanz“ in entsprechender Höhe im von der Bezirksregierung Köln genehmigten Haushaltsplan der Stadt Köln, dort im Teilergebnisplan des Kulturamtes in der Produktgruppe 0416 – Kulturför- derung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen, vorgesehen ist. Ausschuss Kunst und Kultur 03.12.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme siehe unten € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2025 - 2026 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 345.000 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: 1. Ausgangssituation Der Ausschuss Kunst und Kultur stimmte mit Beschluss vom 18.01.2011 dem Tanzförderkon- zept zu, das auf der Basis eines Beiratsvotums u.a. die Vergabe von mehrjährigen Konzepti- onsförderungen an Spitzenensembles des freien Tanzes vorsieht. Mit Beschluss vom 12.09.2017 stimmte der Ausschuss Kunst und Kultur zu, bei der 2018 be- ginnenden Neuvergabe der Konzeptionsförderung den Bewerber*innenkreis um „Produktions- strukturen“ zu erweitern. Hierunter sind Spielorte zu verstehen, die als Produktions- und Auf- führungsort zur Verfügung stehen. Zudem wurde zugestimmt, die bisherige Beschränkung auf zwei in Folge zu vergebende Förderungen aufzuheben sowie die Dauer eines Förderzyklus‘ analog zur Förderung der freien Theaterbetriebe auf vier Jahre anzuheben. Die aktuelle Ver- gabeperiode endet zum 31.12.2024. Um den Tanzkompanien und Spielorten insbesondere bei der Programmplanung und der Akquise von Drittmitteln Planungssicherheit zu ermögli- chen, ist frühzeitig ein Beschluss über die Vergabe der Mittel ab dem 01.01.2025 erforderlich. 2. Antragsverfahren 3 Das Antragsverfahren bezog sich auf die Förderperiode 2025 bis 2028. Intention der Förde- rung ist es, Kölner Tanzkompanien und Spielorte von herausragender künstlerischer Qualität eine deutlich verbesserte Planungssicherheit für ihre Weiterentwicklung - sowohl in künstleri- scher als auch in struktureller Hinsicht - zu ermöglichen. In der Konsequenz werden im Rah- men der Konzeptionsförderung auch anfallende Kosten für Betrieb und Struktur unterstützt. Diese Förderform stellt daher neben der inhaltlichen Qualität der Arbeit besondere Anforde- rungen an das Rechnungs- und Verwaltungswesen eines Ensembles bzw. eines Spielortes. Voraussetzungen für die Bewerbung waren demzufolge: 1. hohe Professionalität als Kompanie, Choreograf*in oder Produktionsstätte 2. ein eindeutiger Arbeitsschwerpunkt in Köln 3. der Nachweis mehrjähriger Erfolge und überregionaler Tätigkeit bzw. Vernetzung 4. eine professionelle Betriebs- und Organisationsstruktur. Entsprechend wurde den Bewerber*innen auferlegt, nicht nur Nachweise zur bisherigen künstlerischen Laufbahn und ein Konzept zur geplanten künstlerischen und strukturellen Ent- wicklung einzureichen, sondern auch Angaben zur Organisationsstruktur und zur öffentlichen Präsenz (Vorstellungsstatistik) zur Verfügung zu stellen. Zur Einschätzung der wirtschaftlichen Lage des Betriebes und dessen weiterer Entwicklung wurden zusätzlich die Wirtschaftspläne für die Jahre 2023 und 2024, kalkulierten Wirtschaftspläne für die Jahre 2025 bis 2028 sowie ein Nachweis über die Ist-Zahlen des Jahres 2022 (Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung oder Einnahmeüberschussrechnung) verlangt. Interessierte Bewerber*innen konnten bis zum 19.04.2024 einen Förderantrag stellen. Insgesamt haben sich zehn Kompanien und Produkti- onsstätten beworben. 3. Votum des Beirats Der Tanzbeirat stellt übereinstimmend die gestiegene künstlerische Qualität der Kölner Tanz- szene und der eingereichten Anträge auf Konzeptionsförderung fest und bedauert, dass das Entwicklungspotential einiger Gruppen unter den aktuellen Bedingungen nicht adäquat unter- stützt werden kann. Die Konzeptionsanträge spiegeln den Bedarf an einer deutlich besser ausgestatteten Tanzinfrastruktur eindeutig wider. Das Antragsvolumen ist stark angestiegen. Nach Sichtung der Anträge für die Förderperiode 2025 bis 2028 herrscht Konsens darüber, den Förderfokus bei der Vergabe der Mittel ausschließlich auf die Stabilisierung der Tanzinfra- strukturen zu legen, da diese die Grundlage für die Präsentation der Kölner Tanzensembles und den Aufbau von tragfähigen Publikumsstrukturen darstellen. Die gesamte Tanzszene wird davon profitieren, wenn die Spielorte eine gesicherte Finanzierung haben und für die Gruppen weiterhin Räume und vergünstigte Konditionen anbieten können. Um die vorhandenen Tan- zinfrastrukturen in Köln in ihrem Bestand zu sichern, sollen die drei Häuser weiterhin eine in- stitutionelle Förderung erhalten. Dabei muss gleichzeitig der nicht vermeidbaren Kostensteige- rung Rechnung getragen werden. Die freien Ensembles könnten hingegen nach Antragstel- lung in die mehrjährige Projektförderung überführt werden. Der Tanzbeirat hat bei der Beurteilung der Anträge insbesondere folgende, aus den Vorgaben des Tanzförderkonzepts entwickelte Kriterien angewandt: - Verfügt die Kompanie bzw. der Spielort über ein langjähriges, hohes künstlerisches Ni- veau und besitzt weiteres Entwicklungspotential? - Arbeitet sie bzw. er dauerhaft überregional/international und sind diese Kooperations- strukturen trag- bzw. ausbaufähig? - Verfügt sie bzw. er über eine angemessene Verwaltungsstruktur sowie ein professio- nelles Management und Marketing? - Gibt es einen ganzjährigen Spielbetrieb mit einer ausreichenden Zahl an Vorstellun- gen? - Hat die Kompanie ihren Arbeitsschwerpunkt in Köln? Wie ist die Präsenz in Köln? - Sind die eingereichten Wirtschaftspläne, hier insbesondere die Einnahmeerwartungen bei den Drittmitteln realistisch? - Wie ist die Verhältnismäßigkeit von Gesamtkosten zu generiertem Output? Der Beirat schlägt nach Prüfung der Anträge mit Blick auf das Vorliegen der Kriterien folgende 4 Spielorte zur Förderung vor: Barnes Crossing e. V. Barnes Crossing e.V. schafft einen kreativen Raum für Köln seit nunmehr 18 Jahren und steht für erfolgreiches, professionelles und experimentelles Arbeiten - sowohl auf der Bühne als auch als Produktionsstätte von zahlreichen erfolgreichen Stücken und Festivals sowie in der Tanzvermittlung. Der Verein ist ein Zusammenschluss von professionellen Tanz- und Perfor- mancekünstler*innen (wie zum Beispiel das DIN A 13, IPTanz, Saskia Rudat, El Cuco Project etc.) und vertritt ein großes Spektrum der Performativen Künste mit einer Verwurzelung im Zeitgenössischen Tanz. Jedes Mitglied tanzt, performt, choreografiert, kooperiert und/oder ku- ratiert in nationalen und internationalen Kontexten. BC ist eine von den ältesten Tanzinfra- strukturen in Köln, ein selbstverwalteter Produktions- und Aufführungsort, wo zahlreiche Köl- ner Künstler*innen arbeiten und aufführen. Der Beirat würdigt die Leistung von BC als unver- zichtbare Infrastruktur für professionelle und experimentelle Tanzkunst in Köln, die einem gro- ßen Teil der Szene eine künstlerische Heimat bietet. Die Leistung der BC-Produktionsgemein- schaft spiegelt sich in zahlreichen preisgekrönten Stücken, die dort unter barrierefreien Kondi- tionen auch für inklusive Ensembles realisierbar sind. Der Aspekt Accessibility wurde in den letzten Jahren stark verfolgt, was sowohl von der Tanzszene als auch von der Verwaltung und dem Beirat sehr begrüßt wird. ehrenfeldstudios e. V. Die ehrenfeldstudios existieren seit 2015 in eigenen Räumen und verfolgen das Ziel, Tanz und darstellende Kunst für ein breites Publikum sichtbar zu machen. Ihr künstlerischer Schwerpunkt liegt auf interdisziplinären, intergenerationellen, inklusiven und interkulturellen Projekten aus dem Bereich Tanz und Performance. Der Spielort verfügt auf ca. 400 qm Flä- che über Studioräume für Proben und einen Aufführungsraum für kleine und mittlere Auffüh- rungsformate. Mehrere Kölner Tanzensembles, die sogenannten Hauskompanien (zum Bei- spiel: Silke Z., Emanuele Soavi incompany, performing:group, cie. Nomoreless, Konnectiv etc). nutzen die ehrenfeldstudios als Basis ihrer künstlerischen und vermittelnden Tätigkeiten. Der Beirat schätzt die ehrenfeldstudios wegen ihrer konzeptionellen und experimentellen Of- fenheit für unterschiedlichste künstlerische Formate und Zielgruppen. Er betont die Bedeutung des Ortes, der diversen Kölner Gruppen Residenzen ermöglicht sowie intensive internationale Vernetzungsarbeit leistet, als eine der wichtigsten Tanzinfrastrukturen der Szene. TanzFaktur UG Die TanzFaktur (TF) ist seit ihrer Gründung 2013 nach Einschätzung des Beirats zum wich- tigsten freien Produktions- und Ausführungsort in freier Trägerschaft für den zeitgenössischen Tanz in Köln geworden. Für die künstlerische und strukturelle Entwicklung der Kölner Tanz- szene besitzt die TanzFaktur größte Bedeutung. Mit einem Raumangebot von zwei mittleren Bühnen sowie einer Aufführungshalle mit großer Bühne und mehreren Studios ermöglicht sie Begegnung und Kommunikation der Tanzschaffenden, künstlerische Kooperationen sowie ei- nen umfangreichen Spielplan mit lokalen, regionalen und internationalen Veranstaltungen. Der Beirat würdigt die großen Anstrengungen des Hauses in Bezug auf die Gewinnung neuer Publikumskreise und die Pflege des Stammpublikums sowie die aktive Unterstützung zahlrei- cher Nachwuchskünstler*innen. Die TanzFaktur ist für die gesamte Freie Szene Kölns von großer Wichtigkeit, da sie auch für andere Häuser ohne eigene Räume wie der „studiobühneköln“ und dem „Theater der Keller“ ein Übergangsquartier bietet und zudem Aufführungsort für zahlreiche Festivals aus dem Be- reich darstellende Künste ist (u.a.: moovy Festival, Sommerblut, Acht Brücken Festival, Circus Dance Festival, AfriCologne etc.). Um der TanzFaktur ein stabiles personelles Fundament zu geben und die dynamische Ent- wicklung des Ortes weiterhin zu unterstützen, spricht sich der Beirat für die Setzung eines Förderschwerpunkts in Bezug auf die TanzFaktur durch eine deutliche Erhöhung der Konzep- tionsförderung aus. Die Verwaltung schließt sich dem Votum des Beirats grundsätzlich an. 5 Die genannten Institutionen haben in 2023/2024 jährlich einen Betriebskostenzuschuss in fol- gender Höhe erhalten: Barnes Crossing e. V. 60.000 Euro ehrenfeldstudios e. V. 85.000 Euro TanzFaktur UG 120.000 Euro 4. Finanzierung Der Haushaltsplan 2025/2026 ist zum Zeitpunkt der beabsichtigten fachlichen Beschlussfas- sung durch den Ausschuss Kunst und Kultur noch nicht in Kraft. Um Anfang des Jahres 2025, ggf. im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung, Abschläge der Betriebskostenzuschüsse bedarfsgerecht auszahlen zu können, ist ein frühzeitiger fachlicher Beschluss des Ausschus- ses Kunst und Kultur zur Förderung notwendig. Dieser steht unter dem Vorbehalt, dass der Haushaltsplan 2025/2026 in der in Kraft getrete- nen Fassung entsprechende Mittel für die beabsichtigten Förderungen im Teilergebnisplan des Kulturamtes in der Produktgruppe 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferauf- wendungen, vorsieht. Sollten entsprechende Mittel unter der Position „Neuvergabe Konzeptionsförderung Tanz“ o- der später unter der namentlichen Auflistung der obigen Fördermittelnehmenden nicht oder nicht in der benötigten Höhe im jeweils geltenden Haushaltsplan zur Verfügung stehen, so ist eine Förderung ausdrücklich nicht bzw. nicht in der beabsichtigten Höhe möglich. Begründung der Dringlichkeit Die verwaltungsinterne Abstimmung der Vorlage konnte leider nicht vor Ablauf der Fristen ab- geschlossen werden. Wie schon erwähnt, ist ein Beschluss über die Vergabe der Betriebskos- tenzuschüsse vor dem Jahreswechsel erforderlich, um frühzeitig in 2025, ggf. im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung, Abschläge bedarfsgerecht auszahlen zu können. Nur mit früh- zeitig ausgezahlten Zuschüssen kann die Liquidität und damit die betriebliche Struktur auf- rechterhalten werden.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 3476/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 02.12.2024
- Erstellt
- 04.11.2024 11:28