Mandari Insight

V/0474/2009

Wirksamkeit der über die AIM-Projektförderung geförderten Maßnahmen

Vorlagen 18.08.2009

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften, Sitzung am 29.09.2009, TOP 5.1

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

11345 Zeichen

V/0474/2009 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Schule und Weiterbildung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Wirksamkeit der über die AIM-Projektförderung geförderten Maßnahmen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
09.09.2009 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Vorberatung 
15.09.2009 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
16.09.2009 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
22.09.2009 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung 
29.09.2009 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Bericht über die Erfolgsbeobachtung wird zur Kenntnis genommen. 
2. Der Sperrvermerk wird aufgehoben und die Mittel werden für die aufgeführten Projekte ein-
gesetzt. 
 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass im Haushaltsjahr Gesamtkosten in Höhe von 100.000 € für 
die aufgeführten Projekte entstehen. 
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
 
Aufwendungen 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 302 Zentrale Leistungen für Schü-
ler/-innen und am Schulleben 
Beteiligte 
   
Zeile  15 Transferaufwendungen 2009 100.000  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen stehen im Haushaltsjahr 2009 bei der o.g. 
Produktgruppe zur Verfügung. 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0474/2009 
Auskunft erteilt: 
Frau Dr. Ringbeck 
Ruf: 
492 28 80 
E-Mail: 
Ringbeck@stadt-muenster.de  
Datum: 
10.07.2009 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0474/2009 
Begründung: 
 
Zu 1: 
 
Der Rat der Stadt erhöhte den Haushaltsansatz der AIM-Projektförderung in den Jahren 2009 bis 
2012 um 100.000 € jährlich, von 272.000 € auf 372.000 €. Die zusätzlichen Mittel wurden mit ei-
nem Sperrvermerk versehen, der nach Vorlage eines Berichts über die Wirksamkeit der bisher 
durchgeführten Maßnahmen aufgehoben werden soll.  
 
Im Kern geht es bei der Frage nach der Wirksamkeit der geförderten Maßnahmen darum, festzu-
stellen, inwieweit die Förderung erfolgreich war und tatsächlich die verfolgten Ziele – Integration in 
weiterführende Qualifizierungsmaßnahmen, Ausbildung und Arbeitsmarkt – erreicht wurden. Oder 
anders ausgedrückt: „„Lohnt sich die Investit ion überhaupt und haben die Maßnahmen positive 
Auswirkungen auf die Teilnehmenden?“ 
 
Im Rahmen einer Sonderauswertung, die über die regelmäßig ermittelten Daten
1 und Berichter-
stattung hinaus geht, ermittelte die Verwaltung den Verbleib der Teilnehmer/ -innen am Ende der 
Maßnahme, sechs Monate später und 1 - 2 Jahre nach Beendigung der Maßnahme. Einbezogen 
in die Sonderauswertung wurden Maßnahmen, die langfristig angelegt sind, bereits mehrfach 
durchgeführt wurden und die den Hauptanteil sowohl bezogen auf die Zahl geförderten Teilneh-
menden wie auch hinsichtlich der benötigten Fördermittel ausmachen. Aus methodischen Gründen 
wurden die Maßnahmen ausgewählt, die hinsichtlich Zielsetzung, Anzahl der Teilnehmenden und 
Förderhöhe vergleichbar sind. Darüber hinaus entspricht die Zahl der einbezogenen Teilnehmen-
den ungefähr der insgesamt über die Projektförderung jährlich geförderten Plätze.  
 
Um einen Überblick über die längerfristigen Beschäftigungsaussichten der Maßnahmeteilneh-
mer/innen zu gewinnen, wurde bei den Trägern Angaben zum Verbleib der Teilnehmenden für drei 
Zeitabschnitte abgefragt. Darüber hinaus wurde von der Arbeitsgemeinschaft Münster geprüft, ob 
ehemalige Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Leistungsbezug des SGB II sind. 
 
Ergebnisse: 
 
In die Sonderauswertung wurden vier Maßnahmen
2 mit insgesamt 154 Teilnehmenden (114 w; 40 
m) einbezogen. Insgesamt wurden neun Kategorien 3 erhoben. Darüber hinaus war die Arbeitsge-
meinschaft Münster bereit, zu prüfen, ob die Teilnehmenden noch bzw. wieder im Leistungsbezug 
waren.  
 
Die Integrationsquote liegt zwischen 45 und 68 Prozent. Am höchsten ist die Quote sechs Monate 
nach Beendigung der Maßnahme. Als Erfolg werden gewertet, Ausbildung, Schulbesuch, Ar-
beitsaufnahme und Start einer berufsvorbereitenden Maßnahme.  
 
Tabelle: Erfolgreiche Integration im Zeitverlauf 
 
 
 weiblich männlich gesamt 
Ende der Maßnahme 64 25 88 (58 %) 
6 Monate später 75 29 104 (68 %) 
1 – 2 Jahre später 55 14 69 (45 %) 
                                                 
1 Der Verbleib der Teilnehmenden wird regelmäßig analog zu den Vorgaben anderer Fördergeber (z.B. der 
Land, Bund und EU) am Ende der Maßnahme und sechs Monate nach Beendigung der Maßnahme erfasst.  
2 Vermittlung arbeitsmarktrelevanter Grundkompeten zen von Lernen fördern e.V; gemma vom JAZ; BAFF 
und Step by Step von der Geba. 
3 1. Vermittlung in Ausbildung 2. Vermittlung in Schule 3. Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme 4. Ver-
mittlung in Arbeit 5. Aufnahme einer geringfügigen Be schäftigung 6. Mutterschutz, Krankheit, Elternzeit, 
Bundeswehr 7. ohne Ergebnis 8. Ergebnis unbekannt 9. SGB II Leistungsbezug

- 3 - 
V/0474/2009 
Die Ergebnisse fallen bei den einzelnen Kategorien sehr unterschiedlich aus, wie im Nachfolgen-
den gezeigt wird. 
 
Auffällig ist, dass die Quoten, die sich auf einen erfolgreichen Verlauf beziehen, nach einem hal-
ben Jahr und nach 1 bis 2 Jahren teilweise deutlich besser sind als unmittelbar nach Beendigung 
der Maßnahme. Während unmittelbar nach Ende der Maßnahme 25 Teilnehmende (21 weiblich, 4 
männlich) in eine Ausbildung einmündeten, absol vierten nach 1 - 2 Jahren 28 Teilnehmende ( (22 
w; 6 m) eine Ausbildung. Dies entspricht einem Anteil von 18 Prozent von insgesamt 154 geförder-
ten Personen. Angesichts der zunehmenden Nachfrage nach qualifiziertem Personal ist dies sehr 
erfreulich und zeigt, dass davon ausgegangen werden kann, dass durch die städtische Förderung 
nachhaltig positive Effekte erzielt werden. 
 
Am Ende der Maßnahme lag der Anteil derjenigen, die in eine schulische Laufbahn vermittelt wur-
den bei 19 Prozent (29 Personen, darunter 22 w; 7 m). Dieser Anteil sinkt im Laufe der Zeit: Nach 
einem halben Jahr lag der Anteil bei 15 Prozent (23 Personen, 18 w; 5 m) und nach 1 – 2 Jahren 
lag der Anteil derer, die noch die Schule besuchen bei 12 Prozent (18 Personen, 17 w; 1 m).  
 
Kontinuierlich im Zeitverlauf ist der Anteil derjenigen, die in Arbeit vermittelt wurden: Nach dem 
Ende der Maßnahme und nach sechs Monaten waren es sieben Prozent (11 Personen, 7 w; 4 m) 
und nach 1 -2 Jahren acht Prozent (12 Personen, 10 w; 2 m)  D.h., für die Kategorie „Vermittlung 
in Arbeit“ gilt das gleiche, wie für die Kategorie „Vermittlung in Ausbildung“, mit zunehmender Dau-
er zum Ende der Maßnahme steigen die Werte. Mögliche Gründe sind z.B., dass zunächst ein 
Schulabschluss oder eine weiterführende Berufsvorbreitungsmaßnahme besucht wurden, die für 
eine Ausbildung oder Arbeitsaufnahme eine grundlegende Voraussetzung waren.  
 
Unterschiede im Zeitverlauf gibt es auch bei der Kategorie „Vermittlung in eine berufsvorbereitende 
Maßnahme“: Am Ende der Maßnahme waren es 20 Personen (12 w; 8 m), nach einem halben 
Jahr 26 (12 w; 14 m) und nach ein bis zwei Jahren waren es noch sieben Personen (4 w ; 3 m) 
 
Bei der Kategorie „Aufnahme einer geringen Beschäftigung“ ist der Zeitverlauf umgekehrt: Nur drei 
Prozent (4 Personen, 2 w; 2 m) nahmen am Ende der der Maßnahme eine geringfügige Beschäfti-
gung auf, nach sechs Monaten waren es 12 Prozent (16 w; 3 m) und nach 1 -2 Jahren sinkt dieser 
Wert wieder auf drei Prozent (2 w; 2 m). Eine mögliche Erklärung für die Entwicklung ist, das nach 
Beendigung der Maßnahme nach einem adäquaten Anschluss (z.B. Ausbildung oder sozialversi-
cherungspflichtiger Arbeitsplatz) gesucht wird und erst wenn dies nicht gelingt, „schlechtere“ An-
gebote angenommen werden. Eine Erklärung dafür, dass nach 1 -2 Jahren der Anteil derjenigen, 
die einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen, wieder sinkt ist, dass darüber „Brücken“ gebaut 
wurden in Ausbildung und Arbeit.  
 
Während der Verbleib am Ende der Maßnahme noch für alle Teilnehmer/innen festgestellt werden 
konnte, konnte er bereits nach sechs Monaten von 14 Teilnehmenden (neun Prozent) nicht mehr 
ermittelt werden. Nach 1 -2 Jahren konnte der Verbleib von 54 Teilnehmenden (35 Prozent) nicht 
mehr ermittelt werden.  
 
Trotz dieser durchweg positiven Bilanz waren nach 1-2 Jahren 43 Prozent (66 Personen, 53 weib-
lich, 13 männlich) noch immer bzw. wieder auf SGB II Leistungen angewiesen. Ursachen hierfür 
sind, dass die Ausbildungsvergütung bei Alleinerziehenden nicht ausreicht den Lebensunterhalt 
sicherzustellen oder trotz Erwerbsarbeit ergänzende Ansprüche auf die Grundsicherung für Arbeit-
suchende bestehen.  
 
Zusammenfassend sind die Ergebnisse, insbesondere unter Berücksichtigung der über die AIM-
Projektförderung erreichten und anvisierten Zielgruppe sowie der Situation auf dem Arbeitsmarkt, 
sehr positiv.

- 4 - 
V/0474/2009 
Zu 2: 
 
Aus den Mitteln sollen folgende Maßnahmen/ Projekte gefördert werden: 
 
 
Träger Maßnahme Plätze Gesamt-
kosten  
Förderung 
Handwerks- 
kammer  
Münster 
14plus – Gesellschaftliche und berufliche 
Integration von jungen Menschen aus Zu-
wanderungsfamilien 
198
 
132.850 € 
 
50.000 €
JAZ gGmbH Plus 1 10 24.000 € 24.000 €
Yehudi Menu-
hin Stiftung 
Deutschland 
MUSE-E 
 250
 
44.000 € 
 
8.800 €
Stadt Münster  
Amt 40  
Kooperationsprojekt mit der Hauptschule 
Coerde und der Waldschule Kinderhaus 
„Werkstattklasse“ in der Stadtteilwerkstatt 
Nord 
 
15
 
 
26.700 € 17.200 €
Summe    100.000 €
 
Das Projekt „14plus“ unterstützt Schulen mit besonders hohem Anteil an Jugendlichen aus Zu-
wanderfamilien und wird im Rahmen der vertieften Berufsorientierung nach § 33 SGB III von der 
Bundesagentur für Arbeit und dem Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes NRW 
gefördert. Über die AIM-Projektförderung wird die notwendige Kofianzierung sichergestellt. In 
Münster sind die Geistschule und die Fürstenbergschule an dem Projekt beteiligt.  
 
Das Projekt „Plus1“ wird seit 5 Jahren auf Spendenbasis von einem Münsteraner Netzwerk ge-
tragen und versorgt benachteiligte Jugendliche mit zusätzlichen Ausbildungsplätzen und bietet 
eine Begleitung der Jugendlichen und Betriebe an. Dies Projekt konnte im Rahmen der Förderung 
bisher nicht berücksichtigt werden, da die Förderung für Einzelplätze bei der Maßnahme „Arbeiten 
und Lernen“ benötigt wird. 
 
MUS-E ist ein Projekt de
 r Yehudi Menuhin Stiftung und ein europaweites künstlerisches Programm 
für Schulen. MUS-E eröffnete insbesondere Kindern in sozial benachteiligten Stadtteilen den Zu-
gang zu Kunst und macht erfahrbar, dass Vielfalt von Individualität und kultureller Herkunft jede 
Gemeinschaft bereichert. Gefördert wird das Projekt vom Ministerium für Bauen und Verkehr NRW 
im Rahmen des Handlungsprogramms „Soziale Stadt“. Mit der anteiligen Finanzierung in Höhe von 
20 % kann dies Programm  von der Yehudi Menuhin Stiftung auch in Münster umgesetzt werden.   
 
Die Waldschule Kinderhaus und die Hauptschule Coerde kooperieren sehr eng mit der Stadtteil-
werkstatt Nord und erprobten im kleinen Rahmen das Projekt „Werkstattklasse“. Die Erfahrungen 
sind positiv und es ist beabsichtigt, das Projekt im Schuljahr 2009/2010 fortzuführen und das Kon-
zept weiterzuentwickeln. Dies setzt jedoch zusätzliche Kapazitäten bei der pädagogische Betreu-
ung/ Werkanleitung in einem Umfang von ca. 20 Stunden voraus.  
 
 
 
i.V. 
 
 
 
Dr. Hanke 
Stadträtin

Beratungsverlauf (4)

15.09.2009 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 12 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
16.09.2009 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
22.09.2009 Ausschuss für Gleichstellung
TOP 3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
29.09.2009 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 5.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Kinderhaus

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0474/2009
Typ
Vorlagen
Datum
18.08.2009
Erstellt
06.10.2020 14:37