V/0474/2009
Wirksamkeit der über die AIM-Projektförderung geförderten Maßnahmen
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Beschlussvorlage
11345 Zeichen
V/0474/2009
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Schule und Weiterbildung
Betrifft
Wirksamkeit der über die AIM-Projektförderung geförderten Maßnahmen
Beratungsfolge
09.09.2009 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Vorberatung
15.09.2009 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung
16.09.2009 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung
22.09.2009 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung
29.09.2009 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Bericht über die Erfolgsbeobachtung wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Sperrvermerk wird aufgehoben und die Mittel werden für die aufgeführten Projekte ein-
gesetzt.
II. Kosten/Folgekosten
Es wird zur Kenntnis genommen, dass im Haushaltsjahr Gesamtkosten in Höhe von 100.000 € für
die aufgeführten Projekte entstehen.
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung
Aufwendungen
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 302 Zentrale Leistungen für Schü-
ler/-innen und am Schulleben
Beteiligte
Zeile 15 Transferaufwendungen 2009 100.000
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen stehen im Haushaltsjahr 2009 bei der o.g.
Produktgruppe zur Verfügung.
Vorlagen-Nr.:
V/0474/2009
Auskunft erteilt:
Frau Dr. Ringbeck
Ruf:
492 28 80
E-Mail:
Ringbeck@stadt-muenster.de
Datum:
10.07.2009
Öffentliche Beschlussvorlage
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V/0474/2009
Begründung:
Zu 1:
Der Rat der Stadt erhöhte den Haushaltsansatz der AIM-Projektförderung in den Jahren 2009 bis
2012 um 100.000 € jährlich, von 272.000 € auf 372.000 €. Die zusätzlichen Mittel wurden mit ei-
nem Sperrvermerk versehen, der nach Vorlage eines Berichts über die Wirksamkeit der bisher
durchgeführten Maßnahmen aufgehoben werden soll.
Im Kern geht es bei der Frage nach der Wirksamkeit der geförderten Maßnahmen darum, festzu-
stellen, inwieweit die Förderung erfolgreich war und tatsächlich die verfolgten Ziele – Integration in
weiterführende Qualifizierungsmaßnahmen, Ausbildung und Arbeitsmarkt – erreicht wurden. Oder
anders ausgedrückt: „„Lohnt sich die Investit ion überhaupt und haben die Maßnahmen positive
Auswirkungen auf die Teilnehmenden?“
Im Rahmen einer Sonderauswertung, die über die regelmäßig ermittelten Daten
1 und Berichter-
stattung hinaus geht, ermittelte die Verwaltung den Verbleib der Teilnehmer/ -innen am Ende der
Maßnahme, sechs Monate später und 1 - 2 Jahre nach Beendigung der Maßnahme. Einbezogen
in die Sonderauswertung wurden Maßnahmen, die langfristig angelegt sind, bereits mehrfach
durchgeführt wurden und die den Hauptanteil sowohl bezogen auf die Zahl geförderten Teilneh-
menden wie auch hinsichtlich der benötigten Fördermittel ausmachen. Aus methodischen Gründen
wurden die Maßnahmen ausgewählt, die hinsichtlich Zielsetzung, Anzahl der Teilnehmenden und
Förderhöhe vergleichbar sind. Darüber hinaus entspricht die Zahl der einbezogenen Teilnehmen-
den ungefähr der insgesamt über die Projektförderung jährlich geförderten Plätze.
Um einen Überblick über die längerfristigen Beschäftigungsaussichten der Maßnahmeteilneh-
mer/innen zu gewinnen, wurde bei den Trägern Angaben zum Verbleib der Teilnehmenden für drei
Zeitabschnitte abgefragt. Darüber hinaus wurde von der Arbeitsgemeinschaft Münster geprüft, ob
ehemalige Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Leistungsbezug des SGB II sind.
Ergebnisse:
In die Sonderauswertung wurden vier Maßnahmen
2 mit insgesamt 154 Teilnehmenden (114 w; 40
m) einbezogen. Insgesamt wurden neun Kategorien 3 erhoben. Darüber hinaus war die Arbeitsge-
meinschaft Münster bereit, zu prüfen, ob die Teilnehmenden noch bzw. wieder im Leistungsbezug
waren.
Die Integrationsquote liegt zwischen 45 und 68 Prozent. Am höchsten ist die Quote sechs Monate
nach Beendigung der Maßnahme. Als Erfolg werden gewertet, Ausbildung, Schulbesuch, Ar-
beitsaufnahme und Start einer berufsvorbereitenden Maßnahme.
Tabelle: Erfolgreiche Integration im Zeitverlauf
weiblich männlich gesamt
Ende der Maßnahme 64 25 88 (58 %)
6 Monate später 75 29 104 (68 %)
1 – 2 Jahre später 55 14 69 (45 %)
1 Der Verbleib der Teilnehmenden wird regelmäßig analog zu den Vorgaben anderer Fördergeber (z.B. der
Land, Bund und EU) am Ende der Maßnahme und sechs Monate nach Beendigung der Maßnahme erfasst.
2 Vermittlung arbeitsmarktrelevanter Grundkompeten zen von Lernen fördern e.V; gemma vom JAZ; BAFF
und Step by Step von der Geba.
3 1. Vermittlung in Ausbildung 2. Vermittlung in Schule 3. Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme 4. Ver-
mittlung in Arbeit 5. Aufnahme einer geringfügigen Be schäftigung 6. Mutterschutz, Krankheit, Elternzeit,
Bundeswehr 7. ohne Ergebnis 8. Ergebnis unbekannt 9. SGB II Leistungsbezug
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Die Ergebnisse fallen bei den einzelnen Kategorien sehr unterschiedlich aus, wie im Nachfolgen-
den gezeigt wird.
Auffällig ist, dass die Quoten, die sich auf einen erfolgreichen Verlauf beziehen, nach einem hal-
ben Jahr und nach 1 bis 2 Jahren teilweise deutlich besser sind als unmittelbar nach Beendigung
der Maßnahme. Während unmittelbar nach Ende der Maßnahme 25 Teilnehmende (21 weiblich, 4
männlich) in eine Ausbildung einmündeten, absol vierten nach 1 - 2 Jahren 28 Teilnehmende ( (22
w; 6 m) eine Ausbildung. Dies entspricht einem Anteil von 18 Prozent von insgesamt 154 geförder-
ten Personen. Angesichts der zunehmenden Nachfrage nach qualifiziertem Personal ist dies sehr
erfreulich und zeigt, dass davon ausgegangen werden kann, dass durch die städtische Förderung
nachhaltig positive Effekte erzielt werden.
Am Ende der Maßnahme lag der Anteil derjenigen, die in eine schulische Laufbahn vermittelt wur-
den bei 19 Prozent (29 Personen, darunter 22 w; 7 m). Dieser Anteil sinkt im Laufe der Zeit: Nach
einem halben Jahr lag der Anteil bei 15 Prozent (23 Personen, 18 w; 5 m) und nach 1 – 2 Jahren
lag der Anteil derer, die noch die Schule besuchen bei 12 Prozent (18 Personen, 17 w; 1 m).
Kontinuierlich im Zeitverlauf ist der Anteil derjenigen, die in Arbeit vermittelt wurden: Nach dem
Ende der Maßnahme und nach sechs Monaten waren es sieben Prozent (11 Personen, 7 w; 4 m)
und nach 1 -2 Jahren acht Prozent (12 Personen, 10 w; 2 m) D.h., für die Kategorie „Vermittlung
in Arbeit“ gilt das gleiche, wie für die Kategorie „Vermittlung in Ausbildung“, mit zunehmender Dau-
er zum Ende der Maßnahme steigen die Werte. Mögliche Gründe sind z.B., dass zunächst ein
Schulabschluss oder eine weiterführende Berufsvorbreitungsmaßnahme besucht wurden, die für
eine Ausbildung oder Arbeitsaufnahme eine grundlegende Voraussetzung waren.
Unterschiede im Zeitverlauf gibt es auch bei der Kategorie „Vermittlung in eine berufsvorbereitende
Maßnahme“: Am Ende der Maßnahme waren es 20 Personen (12 w; 8 m), nach einem halben
Jahr 26 (12 w; 14 m) und nach ein bis zwei Jahren waren es noch sieben Personen (4 w ; 3 m)
Bei der Kategorie „Aufnahme einer geringen Beschäftigung“ ist der Zeitverlauf umgekehrt: Nur drei
Prozent (4 Personen, 2 w; 2 m) nahmen am Ende der der Maßnahme eine geringfügige Beschäfti-
gung auf, nach sechs Monaten waren es 12 Prozent (16 w; 3 m) und nach 1 -2 Jahren sinkt dieser
Wert wieder auf drei Prozent (2 w; 2 m). Eine mögliche Erklärung für die Entwicklung ist, das nach
Beendigung der Maßnahme nach einem adäquaten Anschluss (z.B. Ausbildung oder sozialversi-
cherungspflichtiger Arbeitsplatz) gesucht wird und erst wenn dies nicht gelingt, „schlechtere“ An-
gebote angenommen werden. Eine Erklärung dafür, dass nach 1 -2 Jahren der Anteil derjenigen,
die einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen, wieder sinkt ist, dass darüber „Brücken“ gebaut
wurden in Ausbildung und Arbeit.
Während der Verbleib am Ende der Maßnahme noch für alle Teilnehmer/innen festgestellt werden
konnte, konnte er bereits nach sechs Monaten von 14 Teilnehmenden (neun Prozent) nicht mehr
ermittelt werden. Nach 1 -2 Jahren konnte der Verbleib von 54 Teilnehmenden (35 Prozent) nicht
mehr ermittelt werden.
Trotz dieser durchweg positiven Bilanz waren nach 1-2 Jahren 43 Prozent (66 Personen, 53 weib-
lich, 13 männlich) noch immer bzw. wieder auf SGB II Leistungen angewiesen. Ursachen hierfür
sind, dass die Ausbildungsvergütung bei Alleinerziehenden nicht ausreicht den Lebensunterhalt
sicherzustellen oder trotz Erwerbsarbeit ergänzende Ansprüche auf die Grundsicherung für Arbeit-
suchende bestehen.
Zusammenfassend sind die Ergebnisse, insbesondere unter Berücksichtigung der über die AIM-
Projektförderung erreichten und anvisierten Zielgruppe sowie der Situation auf dem Arbeitsmarkt,
sehr positiv.
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Zu 2:
Aus den Mitteln sollen folgende Maßnahmen/ Projekte gefördert werden:
Träger Maßnahme Plätze Gesamt-
kosten
Förderung
Handwerks-
kammer
Münster
14plus – Gesellschaftliche und berufliche
Integration von jungen Menschen aus Zu-
wanderungsfamilien
198
132.850 €
50.000 €
JAZ gGmbH Plus 1 10 24.000 € 24.000 €
Yehudi Menu-
hin Stiftung
Deutschland
MUSE-E
250
44.000 €
8.800 €
Stadt Münster
Amt 40
Kooperationsprojekt mit der Hauptschule
Coerde und der Waldschule Kinderhaus
„Werkstattklasse“ in der Stadtteilwerkstatt
Nord
15
26.700 € 17.200 €
Summe 100.000 €
Das Projekt „14plus“ unterstützt Schulen mit besonders hohem Anteil an Jugendlichen aus Zu-
wanderfamilien und wird im Rahmen der vertieften Berufsorientierung nach § 33 SGB III von der
Bundesagentur für Arbeit und dem Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes NRW
gefördert. Über die AIM-Projektförderung wird die notwendige Kofianzierung sichergestellt. In
Münster sind die Geistschule und die Fürstenbergschule an dem Projekt beteiligt.
Das Projekt „Plus1“ wird seit 5 Jahren auf Spendenbasis von einem Münsteraner Netzwerk ge-
tragen und versorgt benachteiligte Jugendliche mit zusätzlichen Ausbildungsplätzen und bietet
eine Begleitung der Jugendlichen und Betriebe an. Dies Projekt konnte im Rahmen der Förderung
bisher nicht berücksichtigt werden, da die Förderung für Einzelplätze bei der Maßnahme „Arbeiten
und Lernen“ benötigt wird.
MUS-E ist ein Projekt de
r Yehudi Menuhin Stiftung und ein europaweites künstlerisches Programm
für Schulen. MUS-E eröffnete insbesondere Kindern in sozial benachteiligten Stadtteilen den Zu-
gang zu Kunst und macht erfahrbar, dass Vielfalt von Individualität und kultureller Herkunft jede
Gemeinschaft bereichert. Gefördert wird das Projekt vom Ministerium für Bauen und Verkehr NRW
im Rahmen des Handlungsprogramms „Soziale Stadt“. Mit der anteiligen Finanzierung in Höhe von
20 % kann dies Programm von der Yehudi Menuhin Stiftung auch in Münster umgesetzt werden.
Die Waldschule Kinderhaus und die Hauptschule Coerde kooperieren sehr eng mit der Stadtteil-
werkstatt Nord und erprobten im kleinen Rahmen das Projekt „Werkstattklasse“. Die Erfahrungen
sind positiv und es ist beabsichtigt, das Projekt im Schuljahr 2009/2010 fortzuführen und das Kon-
zept weiterzuentwickeln. Dies setzt jedoch zusätzliche Kapazitäten bei der pädagogische Betreu-
ung/ Werkanleitung in einem Umfang von ca. 20 Stunden voraus.
i.V.
Dr. Hanke
Stadträtin
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Kinderhaus
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0474/2009
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 18.08.2009
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37