A-H/0001/2015
Baugebiet an der Landsberger Straße
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
A-H-0001-2015
2478 Zeichen
A-H/0001/2015 = CDU .... Antrag der CDU-Fraktion in der BV-Hiltrup 12.01.2015 Für ein Baugebiet an der Landsberger Straße, das zu Amelsbüren passt Die Bezirksvertretung Hiltrup möge beschließen: 1. Die Bezirksvertretung begrüßt grundsätzlich die Absicht der Stadtverwaltung Münster, weiteren Wohnraum im Stadtteil Amelsbüren zu schaffen. Bevor allerdings Planung und Vermarktung weiter vorangebracht werden, ist zuvor der Nachweis zu erbringen, wie der Zuwachs an Wohnraum mit der vorhandenen Infrastruktur in Kitas und der Grundschule mittel- und langfristig in Einklang gebracht werden können. Die Bezirksvertretung Hiltrup legt größten Wert darauf, dass sich die Situation nicht ausreichender Plätze für Kitas und Grundschulen im Stadtteil Amelsbüren, wie sie in Folge der Entwicklung des Baugebiets „südliche Davertstraße“ eingetreten war, nicht wiederholt. 2. Die vorgelegten und in einer Bürgeranhörung vorgelegten Pläne werden grundlegend überarbeitet mit dem Ziel, den dörflichen Charakter Amelsbürens auch für die Planung dieses Baugebiet in angemessener Form aufzunehmen. Das bedeutet konkret: a. Esistein Verhältnis von 70 Prozent Einfamilien- und Doppelhäuser zu 30 Prozent Mehrfamilienhäuser anzustreben. Die auch nach zehn Jahren nicht vermarkteten Grundstücke für eine Mehrfamilienhausbebauung im Baugebiet „Südliche Davertstraße“ zeigen deutlich, dass einem Angebot in diesem Segment keine ausreichende Nachfrage in einem Außenstadtteil gegenübersteht. b. Zu einer familien- und kinderfreundlichen Planung sowie der Absicht, in diesem Baugebiet mittelfristig eine Flüchtlingsunterkunft zu entwickeln, ist es unerlässlich, dort auch einen Kinderspielplatz vorzusehen, der in der Planung zu ergänzen ist. 3. Dererheblichen Sorge nach einem unzureichenden Hochwasserschutz, da das Baugebiet unweit und im früheren Verlauf des Emmerbachs liegt, in der Vergangenheit teilweise bei Hochwasser des Emmerbachs überschwemmt war, wird durch ein zu erstellendes Gutachten zur Frage der Verträglichkeit dieser Planung — u. a. vor dem Hintergrund der jüngsten Erfahrungen des 28. Juli 2014 - Rechnung getragen. Der Verweis auf die im Regierungspräsidium registrierten Überschwemmungsgrenzen ist unzureichend, da völlig veraltet und den geänderten klimatischen Bedingungen nicht angepasst. Ein solches Gutachten soll der Bevölkerung in einer weiteren Bürgeranhörung vorgestellt werden. Begründung: Erfolgt mündlich. a: 7 Yndl Buhl Astrid Bühl Fraktionsvorsitzende
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (2)
- Landsberger Straße
- Davertstraße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- A-H/0001/2015
- Typ
- Antrag an die BV Hiltrup
- Datum
- 19.02.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37