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A-H/0001/2015

Baugebiet an der Landsberger Straße

Antrag an die BV Hiltrup 19.02.2015

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Hiltrup, Sitzung am 23.04.2015, TOP 6.3

A-H-0001-2015

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A-H-0001-2015

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A-H/0001/2015

= CDU ....

Antrag der CDU-Fraktion in der BV-Hiltrup

12.01.2015

Für ein Baugebiet an der Landsberger Straße, das zu Amelsbüren passt

Die Bezirksvertretung Hiltrup möge beschließen:

1. Die Bezirksvertretung begrüßt grundsätzlich die Absicht der Stadtverwaltung Münster,
weiteren Wohnraum im Stadtteil Amelsbüren zu schaffen. Bevor allerdings Planung und
Vermarktung weiter vorangebracht werden, ist zuvor der Nachweis zu erbringen, wie der
Zuwachs an Wohnraum mit der vorhandenen Infrastruktur in Kitas und der Grundschule
mittel- und langfristig in Einklang gebracht werden können. Die Bezirksvertretung Hiltrup legt
größten Wert darauf, dass sich die Situation nicht ausreichender Plätze für Kitas und
Grundschulen im Stadtteil Amelsbüren, wie sie in Folge der Entwicklung des Baugebiets
„südliche Davertstraße“ eingetreten war, nicht wiederholt.

2. Die vorgelegten und in einer Bürgeranhörung vorgelegten Pläne werden grundlegend
überarbeitet mit dem Ziel, den dörflichen Charakter Amelsbürens auch für die Planung dieses
Baugebiet in angemessener Form aufzunehmen. Das bedeutet konkret:

a. Esistein Verhältnis von 70 Prozent Einfamilien- und Doppelhäuser zu 30 Prozent
Mehrfamilienhäuser anzustreben. Die auch nach zehn Jahren nicht vermarkteten
Grundstücke für eine Mehrfamilienhausbebauung im Baugebiet „Südliche
Davertstraße“ zeigen deutlich, dass einem Angebot in diesem Segment keine
ausreichende Nachfrage in einem Außenstadtteil gegenübersteht.

b. Zu einer familien- und kinderfreundlichen Planung sowie der Absicht, in diesem
Baugebiet mittelfristig eine Flüchtlingsunterkunft zu entwickeln, ist es unerlässlich,
dort auch einen Kinderspielplatz vorzusehen, der in der Planung zu ergänzen ist.

3. Dererheblichen Sorge nach einem unzureichenden Hochwasserschutz, da das Baugebiet
unweit und im früheren Verlauf des Emmerbachs liegt, in der Vergangenheit teilweise bei
Hochwasser des Emmerbachs überschwemmt war, wird durch ein zu erstellendes Gutachten
zur Frage der Verträglichkeit dieser Planung — u. a. vor dem Hintergrund der jüngsten
Erfahrungen des 28. Juli 2014 - Rechnung getragen. Der Verweis auf die im
Regierungspräsidium registrierten Überschwemmungsgrenzen ist unzureichend, da völlig
veraltet und den geänderten klimatischen Bedingungen nicht angepasst. Ein solches
Gutachten soll der Bevölkerung in einer weiteren Bürgeranhörung vorgestellt werden.

Begründung: Erfolgt mündlich.
a: 7
Yndl Buhl

Astrid Bühl

Fraktionsvorsitzende

Beratungsverlauf (1)

23.04.2015 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 6.3 Antrag Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Landsberger Straße
  • Davertstraße

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Details

Aktenzeichen
A-H/0001/2015
Typ
Antrag an die BV Hiltrup
Datum
19.02.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37