3323/2023
Freigabe Mittel Open Air 2024, inkl. Sachstand - Entwicklung eines Konzeptes bzgl. „Open Air Kultur in Köln“
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VII/VII Vorlagen-Nummer 3323/2023 Freigabedatum 15.11.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Freigabe Mittel Open Air 2024, inkl. Sachstand - Entwicklung eines Konzeptes bzgl. „Open Air Kultur in Köln„ Beschlussorgan Ausschuss Kunst und Kultur Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss Kunst und Kultur - beschließt die Teil-Freigabe der im Haushaltsplan 2023/2024 im Haushaltsjahr 2024 zuge- setzten Mittel in Höhe von 100.000 Euro zum „Fonds Open-Air“ im Teilergebnisplan des Kulturraummanagements in der Produktgruppe 0416-Kulturförderung, gemäß dem Finanz- ausschussbeschluss (AN/1728/2022) vom 30. September 2022. Die Mittel werden zur Förderung der Errichtung und des Betriebs temporärer Open-Air- Bühnen (Infrastrukturförderung) eingesetzt. - beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung des im Weiteren vorgestellten Konzepts zur Förderung des Open-Air-Angebots 2024. Des Weiteren beschließt der Ausschuss Kunst und Kultur, die Infrastrukturförderung vorrangig für die Unterstützung von Open Air-Standorten einzusetzen, die bereits in 2021 bis 2023 be- spielt wurden und die entweder verfahrensfrei zu betreiben oder für die eine rasche baurechtli- che Genehmigungen zu erwarten sind. Ausschuss Kunst und Kultur 28.11.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme in 2024: 100.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 0 % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Zur Förderung des Open Air-Angebots in 2024 soll das nachstehende Konzept umgesetzt werden, welches aus zwei Säulen besteht: Infrastrukturförderung zwecks Errichtung und Be- trieb temporärer Open Air-Spielorte sowie unterjährige Projektförderung für Open Air-Veran- staltungen der Freien Szene. 1. Infrastrukturförderung für temporär befristete Open Air-Spielstätten Veranstalter*innen der Freien Szene Kölns können zur Errichtung und zum Betrieb der Infra- struktur einer temporären Open Air-Spielstätte eine Förderung bei der Stabsstelle Kulturraum- management beantragen. Eine mögliche Förderung richtet sich nachfolgenden Kriterien: - Die Spielstätte muss vor Inbetriebnahme ordnungsbehördlich, bau- und immissionsrecht- lich für jede dort geplante Veranstaltung genehmigt sein. - Die Spielstätte sollte über einen möglichst langen Zeitraum betrieben werden. - Die geförderte Infrastruktur soll möglichst vielen Akteur*innen der Freien Szene zugute- kommen. Sie müssen bei der Terminvergabe zur Bespielung berücksichtigt werden. 3 - Initiativen, die vom Kulturamt im Rahmen der Open Air-Projektförderung bezuschusst wer- den, erhalten vergünstigte Mietkonditionen. Diese sind in einem Kurzkonzept darzustellen. - eine Basisausstattung an Technik und Infrastruktur stellt die Betreiber*in den Nutzenden zur Verfügung - Kriterien der ökologischen Nachhaltigkeit sollen bei der Ausgestaltung und dem Betrieb der Spielstätte mitgedacht werden. Anträge zur Infrastrukturförderung können formlos und ohne Frist an die Stabsstelle Kultur- raummanagement gerichtet werden. Die Anträge müssen folgende Informationen enthalten: - kurzes Konzept/Beschreibung über geplante Art und Umfang der Bespielung (Inhalte, Ziel- gruppen, Konditionen der Nutzung) - Aussage zum Genehmigungsstand der Spielstätte bzw. welche Maßnahmen ggfls. not- wendig sind, um eine Genehmigung zu erhalten, - schlüssiger ausgeglichener Kosten- und Finanzierungsplan über die geplanten Kosten und die zu erwartenden Einnahmen - kurze Ausführungen zu geplanten Maßnahmen der ökologischen Nachhaltigkeit. Anteilig gefördert werden die Kosten für die Errichtung (inklusive Aufwand zum Erhalt einer Genehmigung) und Einrichtung einer Spielstätte bis zu einer Höhe von 50.000 Euro. Ein Ei- genanteil (mind. 20% der förderfähigen Gesamtkosten) sind zwingend darzustellen. Förderfähig sind zum Beispiel Kosten für Technik- oder Bühnenmieten. Investive Ausgaben können nur in Ausnahmefällen geltend gemacht werden. Personalkosten sind nur förderfähig, wenn sie unmittelbar mit der Herstellung der Infrastruktur zusammenhängen. Die Entscheidung zur Vergabe der Infrastrukturförderungen und die sich daraus ergebenden Bewilligungen werden von der Stabsstelle Kulturraummanagement gemäß den oben definier- ten Kriterien vorgenommen. Standorte im Stadtgebiet, an welchen Open Air-Kultur bereits in den vergangenen Jahren stattfinden konnte, soll für mögliche Infrastrukturförderungen bevorzugt berücksichtigt werden. Sachstand – Entwicklung eines Konzeptes bzgl. „Open Air Kultur in Köln“ Das Kulturraummanagement (KRM) betreut seit dieser Saison das Thema „Open Air Kultur in Köln“ und hat sich hierzu, wie bereits in der Sitzung des Ausschusses für Kunst und Kultur am 06.06.2023 (1682/2023 Erstellung Open Air Konzept) berichtet, aufgrund der komplexen Aus- gangs-, Genehmigungs- und Akteurskonstellation, externe Unterstützung eingeholt. Der in der obigen Sitzung skizzierte Zeitplan wurde im Grundsatz eingehalten. Die externe Ex- pertise von ARGE KOSI (Arbeitsgemeinschaft Kommunale Sicherheit) konnte zusätzliches Wissen und Erfahrungen in der Entwicklung von Open Air Kulturräumen sowie den zugehöri- gen Genehmigungsverfahren einbringen. Seither haben mehrere Abstimmungstermine mit der Szene als auch einer verwaltungsinter- nen Arbeitsgruppe stattgefunden. Nach weiteren Rücksprachen mit allen Beteiligten im Herbst 2023, sollen die Ergebnisse des gesamten Prozesses in einem „Open Air Kultur Konzept 2024 ff.“ zusammengefasst werden. Dieses Konzept entspricht der Herangehensweise einer Angebotsplanung, mit herunterska- lierbaren Kategorisierungen von Open Air Veranstaltungen, die mit unterschiedlichem Aus- maß an Programm, Lautstärke, Publikum und zeitlicher Ausdehnung verschiedene Veranstal- tungsformate ermöglichen sollen. Für exemplarische Pilotflächen sollen zunächst weitergehende Gutachten erstellt und rechtli- che Rahmenbedingungen für Open Air Veranstaltungen untersucht werden. Diese ersetzen keine Genehmigungsprozesse, sondern bereiten den in den Fachämtern durchzuführenden Genehmigungsprozess vor. So entsteht eine transparente Ausgangslage für alle beteiligten Akteur*innen. 4 Die Veranstalter*innen können den Austragungsort entsprechend ihrer Vorhaben wählen oder die Vorhaben auf bestimmte Rahmenbedingungen einer Fläche anpassen. Die genehmigen- den Ämter bekommen Anträge mit erhöhter Erfolgsaussicht, welche nicht grundsätzlich den Rahmenbedingungen der Flächen widersprechen, sondern bereits mit Erkenntnissen verse- hen sind, die auf Gutachten des KRM fußen. So kann das KRM Veranstaltenden als auch den genehmigenden Ämtern letztlich Kosten, Mühen und Kapazitäten ersparen und so die ange- spannte Lage um Open Air Veranstaltungen mindern. Das Prozedere soll für die Pilotflächen exemplarisch durchgeführt werden und auf weitere Flä- chen übertragbar sein. Bei der Herangehensweise werden sowohl Erfahrungen, Erkenntnisse und Ansätze aus Köln als auch aus anderen Kommunen integriert. 2. Projektförderung für Open Air-Veranstaltungen Die Freigabe der Mittel Projektförderung für Open Air-Veranstaltungen in Höhe von 100.000 Euro erfolgt in Form einer gesonderten Vorlage Anfang 2024. Finanzierung: Im Haushaltsplan 2023/2024 sind für 2024 Aufwandsermächtigungen in Höhe von 200.000 Euro für „Sonderförderung Open-Air (KRM)“ im Teilergebnisplan des Kulturraummanage- ments in der Produktgruppe 0416 –Kulturförderung, in der Teilplanzeile 15-Transferaufwen- dungen veranschlagt. Die Mittelbereitstellung in Höhe von 200.000 Euro ist für 2024 durch den Finanzausschuss am 30.09.2022 (AN/1728/2022) grundsätzlich beschlossen worden; diese steht jedoch unter dem Freigabevorbehalt des Fachausschusses. Der Rat hat den Haushaltsplan 2023/24 insgesamt in seiner Sitzung am 10. November 2022 beschlossen. Die nun ausgewiesenen haushaltsmäßigen Auswirkungen in Höhe von 100.000 Euro für das Jahr 2024 sind ein Teil dessen. Die Aufwandsermächtigungen in Höhe von 100.000 Euro im Haushaltsjahr 2024 stehen im Teilergebnisplan des Kulturraummanagements in der Produktgruppe 0416 –Kulturförderung, in der Teilplanzeile 15-Transferaufwendungen zur Verfügung.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3323/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 15.11.2023
- Erstellt
- 17.10.2023 16:21