2428/2019
Umgang mit Schrottfahrrädern im öffentlichen Raum
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Mitteilung BV
2196 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/32/32/0 Vorlagen-Nummer 2428/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 12.09.2019 Fallzahlen der vom Ordnungsdienst bearbeiteten Fälle von Schrottfahrrädern im öffentlichen Raum Bei der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt (BV 1) am 27. Juni 2019 wurde zu Tagesordnungs- punkt 6.1.2 die Vorlage 1447/2019 „Praxis für die Entsorgung von Schrottfahrrädern im öffentlichen Raum“ behandelt. Es handelt sich um die Antwort der Verwaltung auf die Anfrage der SPD-Fraktion AN/1390/2018 mit demselben Betreff. Mündlich wurde nachgefragt, wie sich die Fallzahlen im Stadtbezirk 1 seit Übergang der Aufgabe vom Bezirksordnungsdienst (BOD) an den nun bezirklich strukturierten Ordnungsdienst entwickelt hätten. Die Verwaltung teilt hierzu mit: Im gesamten Jahr 2017 hat der Bezirksordnungsdienst (BOD) Innenstadt 1.553 Fälle bearbeitet. In den vier Monaten vom 1.Januar bis 30. April 2018 waren es 253 Fälle, die der Bezirksordnungs- dienst (BOD) bearbeitet hat. Ab 1. April 2018 hat der zentral geführte Ordnungsdienst seine Arbeit bezirklich ausgerichtet und ab dem 1. Mai 2019 ist die Aufgabe der Schrottfahrräder vom BOD an den Ordnungsdienst übergegan- gen. Seitdem konnte die Zahl der bearbeiteten Fälle deutlich gesteigert werden: In den acht Monaten vom 1. Mai bis 31. Dezember 2018 waren es 1.091 Fälle und vom 1. Januar bis 30. Juni 2019 1.683 Fälle die im Stadtbezirk Innenstadt vom Ordnungsdienst bear- beitet wurden. Es werden jetzt mehr als doppelt so viele Fahrräder aus dem öffentlichen Raum beseitigt, wie in der alten Struktur. Das Ergebnis war zu erwarten, da der Bezirksordnungsdienst (BOD) im Wesentlichen durch andere Aufgaben gebunden war und der Ordnungsdienst der Stadt Köln in der jetzigen dezent- ralen Struktur durch erhöhten Personaleinsatz die zusätzliche Aufgabe „Schrottfahrräder“ besser handhaben kann. Darüber hinaus wird künftig die Bearbeitung, Erfassung und Weiterleitung der Falldaten an die AWB durch die Benutzung einer internen Handy-App künftig verkürzt werden. Diese App befindet sich ak- tuell noch in der Testphase.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2428/2019
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 30.07.2019
- Erstellt
- 09.07.2019 11:53