AN/0270/2019
Kindertagesstätte an der Zitronenfalterstraße im Sürther Feld: Erweiterung
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Antrag nach § 3 (Grüne BV2)
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Fraktion Die Grünen im Kölner Süden – Hauptstr. 85 – 50996 Köln R.109 – gruene -bv2@stadt-koeln.de – Tel. 0221/22192309 Herrn Bezirksbürgermeister Mike Homann Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0270/2019 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 25.03.2019 Kindertagesstätte an der Zitronenfalterstraße im Sürther Feld: Erweiterung Sehr verehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, Die Fraktion „Die Grünen“ bittet darum, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der BV Rodenkirchen am 25.02.2019 zu setzen. Die BV Rodenkirchen möge beschließen: Im Rahmen der Planung und Gestaltung der umliegenden Grünflächen soll die Verwal- tung prüfen und mit dem dortigen Träger (Stepke KiTas, Berlin) abstimmen, wie eine Erweiterung des Außenbereiches der KiTa „Zitronenfalter“ gestaltet werden kann. Hierbei sind sowohl die Mitnutzung benachbarter, zukünftiger Grünflächen als auch eine Bereitstellung bisher nicht geplanter angrenzender Flächen in Betracht zu ziehen. Begründung: Eine Er weiterung der Außenflächen ist eine notwendige Voraussetzung für die räumliche Erweiterung des Gebäudes, welches für eine Aufstockung ausgelegt ist. Der Bedarf an z u- sätzlichen KiTa-Plätzen im Viertel ist gegeben. gez. Manfred Giesen gez. Frank Theilen von Wrochem
Sachstandsbericht BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02/02-2 ___________________________ Vorlagen-Nummer AN/0270/2019 Stand: 21.06.2022 Sachstandsbericht Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 25.03.2019 8.1.2 Kindertagesstätte an der Zitronenfalterstraße im Sürther Feld: Erweiterung, AN/0270/2019 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Im Rahmen der Planung und Gestaltung der umliegenden Grünflächen soll die Verwaltung prüfen und mit dem dortigen Träger (Stepke KiTas, Berlin) abstimmen, wie eine Erweiterung des Außenberei- ches der KiTa „Zitronenfalter“ gestaltet werden kann. Hierbei sind sowohl die Mitnutzung benachbar- ter, zukünftiger Grünflächen als auch eine Bereitstellung bisher nicht geplanter angrenzender Flächen in Betracht zu ziehen. Dies soll in Abstimmung mit der aktuellen Grünflächenplanung passieren. Sachstand 2019 Siehe Mitteilung der Verwaltung (Vorlagen-Nummer 1862/2019). Die Verwaltung lehnt die Erweiterung der Außenflächen der Kita in die umliegenden Grünflächen, als auch die Bereitstellung bisher nicht geplanter angrenzender Flächen in Betracht zu ziehen, ab. Der Bebauungsplan mit dem Arbeitstitel Sürther Feld ist am 26.03.2009 vom Rat der Stadt Köln als Sat- zung beschlossen worden. Im Rahmen des Planverfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplanes ist damals ein Bedarf von drei Kita-Standorten (ein Standort in jedem Bauabschnitt) mit jeweils drei Kitagruppen angemeldet worden. In der Folge sind zur Versorgung des Plangebiets drei in die Wohn- bauflächen integrierte Kindergartenstandorte sowie an der Sürther Straße ein Standort für eine Grundschule festgesetzt worden. Bereits Anfang 2012 wurde auf Grund der Bevölkerungsentwicklung erkannt, dass auch die Nachfrage nach Kitaplätzen gestiegen ist. In der Folge wurde bereits im 1. Bauabschnitt der Kitaneubau nicht mit drei Gruppen sondern mit sechs Kitagruppen realisiert. Weiter- hin wurde verabredet, dass die Kita im 3. Bauabschnitt von drei auf sechs Gruppen vergrößert wird. Die Vergrößerung der Kita hat auch zur Folge, dass mehr Außenspielfläche benötigt wird. In Abstim- mung mit dem Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster und dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen konnte in 2018 geregelt werden, dass das Kitagrundstück sich sowohl in Richtung der öffentlichen Grünfläche als auch in südliche Richtung zulasten der angrenzenden Wohnbaufläche ausdehnen kann. Das Bauaufsichtsamt und das Stadtplanungsamt haben bereits in Aussicht gestellt, die notwendige Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zu unterstützen. In der Summe können nun nicht 9 sondern insgesamt 15 Kitagruppen (6+3+6) im Sürther Feld realisiert werden können. Es wird unterstellt, dass hierdurch die Versorgung des Neubaugebietes Sürther Feld 2 mit Kitaplätzen entsprechend der Planungsziele sichergestellt werden kann. Ein über die Versorgung des Plangebietes hinausgehender Bedarf für Kitaeinrichtungen kann im Bereich der Eygelshovener Straße realisiert werden. Hier besteht seit dem 17.05.2018 ein Aufstellungsbeschluss für ein weiteres Plangebiet (siehe: Session Nr. 0158/2018 oder: 2 https://ratsinformation.stadt- koeln.de/to0040.asp?__ksinr=18593 unter Tagesordnungspunkt 9.2.1, hier insbesondere die beige- fügte Anlage 5 aus der Beschlussvorlage). Ziel der Planung im Bereich der Eygelshovener Straße ist es, ein Nahversorgungzentrum mit einer qualitätsvollen Architektur zur Stärkung des Quartiers zu entwickeln. Weiterhin soll dringend benötigter Wohnraum für unterschiedliche Nachfragegruppen ge- schaffen und Erweiterungsflächen für die südlich gelegene Gesamtschule sowie ein Kita-Standort planungsrechtlich gesichert werden. Sollte darüber hinaus weiterer Bedarf für Kitaeinrichtungen be- stehen, kann eine weitere Kita im Bereich der geplanten Wohnbebauung an der Eygelshovener Stra- ße als integrativer Bestandteil von Geschosswohnungsbau realisiert werden. Im Rahmen der Ver- marktung der städtischen Grundstücksflächen kann bei Bedarf eine entsprechende Planungsver- pflichtung im Rahmen der zu erwartenden Konzeptvergabe formuliert werden. Im Hinblick auf den Hol- und Bringverkehr durch Eltern kann unterstellt werden, dass dieser im Bereich der Eygelshove- ner Straße besser abwickelt werden kann. Sachstand 2020 Der Beschluss ist nicht umsetzbar und damit erledigt. Status erledigt
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Zitronenfalterstraße
- Hauptstraße 85
- Sürther Straße
- Eygelshovener Straße
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Details
- Aktenzeichen
- AN/0270/2019
- Typ
- Antrag nach § 3 BV2 (Grüne)
- Datum
- 08.03.2019
- Erstellt
- 25.02.2019 19:58