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AN/0270/2019

Kindertagesstätte an der Zitronenfalterstraße im Sürther Feld: Erweiterung

Antrag nach § 3 BV2 (Grüne) 08.03.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 25.03.2019, TOP 8.1.4

Antrag nach § 3 (Grüne BV2)

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Sachstandsbericht BV

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Antrag nach § 3 (Grüne BV2)

1482 Zeichen

Fraktion Die Grünen im Kölner Süden – Hauptstr. 85 – 50996 Köln R.109 – gruene -bv2@stadt-koeln.de – Tel. 0221/22192309 
 
Herrn 
Bezirksbürgermeister 
Mike Homann 
Frau 
Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0270/2019 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 25.03.2019 
 
Kindertagesstätte an der Zitronenfalterstraße im Sürther Feld: Erweiterung 
Sehr verehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
 
Die Fraktion „Die Grünen“ bittet darum, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung 
der BV Rodenkirchen am 25.02.2019 zu setzen. 
 
 
Die BV Rodenkirchen möge beschließen: 
 
Im Rahmen der Planung und Gestaltung der umliegenden Grünflächen soll die Verwal-
tung prüfen und mit dem dortigen Träger (Stepke KiTas, Berlin) abstimmen, wie eine 
Erweiterung des Außenbereiches der KiTa „Zitronenfalter“ gestaltet werden kann. 
Hierbei sind sowohl die Mitnutzung benachbarter, zukünftiger Grünflächen als auch 
eine Bereitstellung bisher nicht geplanter angrenzender Flächen in Betracht zu ziehen. 
 
 
Begründung: 
  
Eine Er weiterung der Außenflächen ist eine notwendige Voraussetzung für die räumliche 
Erweiterung des Gebäudes, welches für eine Aufstockung ausgelegt ist. Der Bedarf an z u-
sätzlichen KiTa-Plätzen im Viertel ist gegeben.  
 
 
gez.   Manfred Giesen                              gez.   Frank Theilen von Wrochem

Sachstandsbericht BV

4417 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-2 
 
___________________________ 
Vorlagen-Nummer 
 AN/0270/2019 
 Stand: 21.06.2022 
Sachstandsbericht  
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 25.03.2019 
8.1.2 Kindertagesstätte an der Zitronenfalterstraße im Sürther Feld: Erweiterung,  
AN/0270/2019 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 
Im Rahmen der Planung und Gestaltung der umliegenden Grünflächen soll die Verwaltung prüfen und 
mit dem dortigen Träger (Stepke KiTas, Berlin) abstimmen, wie eine Erweiterung des Außenberei-
ches der KiTa „Zitronenfalter“ gestaltet werden kann. Hierbei sind sowohl die Mitnutzung benachbar-
ter, zukünftiger Grünflächen als auch eine Bereitstellung bisher nicht geplanter angrenzender Flächen 
in Betracht zu ziehen.  
Dies soll in Abstimmung mit der aktuellen Grünflächenplanung passieren. 
 
Sachstand 2019 
 
Siehe Mitteilung der Verwaltung (Vorlagen-Nummer 1862/2019). 
 
Die Verwaltung lehnt die Erweiterung der Außenflächen der Kita in die umliegenden Grünflächen, als 
auch die Bereitstellung bisher nicht geplanter angrenzender Flächen in Betracht zu ziehen, ab. Der 
Bebauungsplan mit dem Arbeitstitel Sürther Feld ist am 26.03.2009 vom Rat der Stadt Köln als Sat-
zung beschlossen worden. Im Rahmen des Planverfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplanes 
ist damals ein Bedarf von drei Kita-Standorten (ein Standort in jedem Bauabschnitt) mit jeweils drei 
Kitagruppen angemeldet worden. In der Folge sind zur Versorgung des Plangebiets drei in die Wohn-
bauflächen integrierte Kindergartenstandorte sowie an der Sürther Straße ein Standort für eine 
Grundschule festgesetzt worden. Bereits Anfang 2012 wurde auf Grund der Bevölkerungsentwicklung 
erkannt, dass auch die Nachfrage nach Kitaplätzen gestiegen ist. In der Folge wurde bereits im 1. 
Bauabschnitt der Kitaneubau nicht mit drei Gruppen sondern mit sechs Kitagruppen realisiert. Weiter-
hin wurde verabredet, dass die Kita im 3. Bauabschnitt von drei auf sechs Gruppen vergrößert wird. 
Die Vergrößerung der Kita hat auch zur Folge, dass mehr Außenspielfläche benötigt wird. In Abstim-
mung mit dem Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster und dem Amt für Landschaftspflege 
und Grünflächen konnte in 2018 geregelt werden, dass das Kitagrundstück sich sowohl in Richtung 
der öffentlichen Grünfläche als auch in südliche Richtung zulasten der angrenzenden Wohnbaufläche 
ausdehnen kann. Das Bauaufsichtsamt und das Stadtplanungsamt haben bereits in Aussicht gestellt, 
die notwendige Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zu unterstützen. In der 
Summe können nun nicht 9 sondern insgesamt 15 Kitagruppen (6+3+6) im Sürther Feld realisiert 
werden können. Es wird unterstellt, dass hierdurch die Versorgung des Neubaugebietes Sürther Feld

2 
 
mit Kitaplätzen entsprechend der Planungsziele sichergestellt werden kann. Ein über die Versorgung 
des Plangebietes hinausgehender Bedarf für Kitaeinrichtungen kann im Bereich der Eygelshovener 
Straße realisiert werden. Hier besteht seit dem 17.05.2018 ein Aufstellungsbeschluss für ein weiteres 
Plangebiet (siehe: Session Nr. 0158/2018 oder: 2 https://ratsinformation.stadt-
koeln.de/to0040.asp?__ksinr=18593 unter Tagesordnungspunkt 9.2.1, hier insbesondere die beige-
fügte Anlage 5 aus der Beschlussvorlage). Ziel der Planung im Bereich der Eygelshovener Straße ist 
es, ein Nahversorgungzentrum mit einer qualitätsvollen Architektur zur Stärkung des Quartiers zu 
entwickeln. Weiterhin soll dringend benötigter Wohnraum für unterschiedliche Nachfragegruppen ge-
schaffen und Erweiterungsflächen für die südlich gelegene Gesamtschule sowie ein Kita-Standort 
planungsrechtlich gesichert werden. Sollte darüber hinaus weiterer Bedarf für Kitaeinrichtungen be-
stehen, kann eine weitere Kita im Bereich der geplanten Wohnbebauung an der Eygelshovener Stra-
ße als integrativer Bestandteil von Geschosswohnungsbau realisiert werden. Im Rahmen der Ver-
marktung der städtischen Grundstücksflächen kann bei Bedarf eine entsprechende Planungsver-
pflichtung im Rahmen der zu erwartenden Konzeptvergabe formuliert werden. Im Hinblick auf den 
Hol- und Bringverkehr durch Eltern kann unterstellt werden, dass dieser im Bereich der Eygelshove-
ner Straße besser abwickelt werden kann. 
 
Sachstand 2020 
 
Der Beschluss ist nicht umsetzbar und damit erledigt. 
Status    erledigt

Beratungsverlauf (1)

25.03.2019 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 8.1.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Zitronenfalterstraße
  • Hauptstraße 85
  • Sürther Straße
  • Eygelshovener Straße

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Details

Aktenzeichen
AN/0270/2019
Typ
Antrag nach § 3 BV2 (Grüne)
Datum
08.03.2019
Erstellt
25.02.2019 19:58