2007/0512
Fortschreibung des Aktionsplanes zum Luftreinhalteplan
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
anlage 2
4653 Zeichen
ÐÏࡱá>þÿ -/þÿÿÿ,ÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿì¥Á5@ ð¿ bjbjÏ2Ï2KXX ÿÿÿÿÿÿÞÞÞÞêàü ååå_aaaaaa$ÜR. ååååå Ûå _å_,?? þ Þ¨ü»àÇÞï ?_°0à?®ù®?®? ååååååå ¤:¤ :Anlage 1 Maßnahme 1: Fahrverbot für LKW ab 3,5 t in West-Ost- und Ost-West-Richtung, befristet bis zum 1. Januar 2008 bzw. bis zur Einrichtung einer Umweltzone Maßnahme 2; Durchfahrtsverbot für LKW > als 3,5 t als dauerhafte Maßnahme Maßnahme 3: LKW-Fahrverbot (ab 3,5 t) in der mittleren Rheinstraße als dauerhafte Maßnahme Maßnahme 4: Feuchtkehren in der Hügelstraße als Dauermaßnahme Maßnahme 5: Zufahrtsdosierung (Pförtnerampeln) auf der B 26 in Höhe Hanauer Straße/Heinrichstraße als dauerhafte Maßnahme Maßnahme 6: Einsatz abgasarmer Busse im ÖPNV als dauerhafte Maßnahme Maßnahme 7: Umrüstung des städtischen Fuhrparks als dauerhafte Maßnahme Maßnahme 8: Information der Öffentlichkeit bei hoher Feinstaubbelastung (jeweils bei akuter Belastung) Maßnahme 9: Ausbau der Straßenbahnlinie nach Arheilgen Maßnahme 10: Bau der Nord-Ost-Umgehungsstraße Maßnahme 11: Prüfung der Abluftanlage im Tunnel Maßnahme 12: Eingrünungsmaßnahmen am Tunnelausgang Maßnahme 13: Ausweisung einer Umweltzone in Darmstadt ¦±ñýM Y P \ ] ¦ § =Jlz«Òß óèóèóèóèóèóßèóßóèóßèóßèóßèóèóèóèóèóh6H5OJQJh6Hh6HOJQJh6Hh6H5OJQJ# ¥¦ðñL M O P ýýõÝÅÝÅÝÅÝÅÅÅÅÅÅ ÆTÌp÷dåþ]Ì^p`÷gd6H ÆTÌT¬ùdåþ]Ì^T`¬ùgd6H ÆpÌp÷dåþ]Ì^p`÷gd6Hdåþgd6H ý <=lmÑÒ çççççççççççå ÆTT¬ùdåþ]^T`¬ùgd6HI1h0:p6H°ÆA °.!°q"°q#q$q%°0Äòä>òÄòòÄòD@ñÿD6HStandardCJ_HaJmHsHtHJAòÿ¡JAbsatz-StandardschriftartXióÿ³XNormale Tabelleö4Ö l4Öaö0kôÿÁ0Keine Liste6U¢ñ66H Hyperlink>*B*phÿ ÿÿÿÿ ¥¦ðñLM OP<=lmÑÒ000p0p0p0p00000p000p0000p00p00p0p0p0p0p0p0p0p0pÑÒO900l¤ÔRM900M9000(0( ð8ð@ñÿÿÿ÷ððð0ð( ð ððB ðSð¿Ëÿ ?ð ÿÿDer Magistrat derå6H¨òÿ@× `@ÿÿUnknownÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿGz ÿTimes New Roman5Symbol3&z ÿArialE&News Gothic MT"ñðÄ©/¸¦/¸¦||Yðqq´´r4 3QðH)ðÿ?äÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿ6Hÿÿ Anlage 1 Der Magistrat derDer Magistrat derþÿà òùOh«+'³Ù0p¤°ÌØäô 8 DPX`hä Anlage 1 nlaDer Magistrat derder er NormaliDer Magistrat derd2r Microsoft Word 10.0@êdð»àÇ@êdð»àÇ|þÿÕÍÕ.+,ù®0hp ¨°¸ÀÈÐ ØîäWissenschaftsstadt DarmstadtDA Anlage 1 Titel þÿÿÿ þÿÿÿþÿÿÿ !"#þÿÿÿ%&'()*+þÿÿÿýÿÿÿ.þÿÿÿþÿÿÿþÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿRoot Entryÿÿÿÿÿÿÿÿ ÀFü»àÇ0Data ÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿ1TableÿÿÿÿWordDocumentÿÿÿÿKSummaryInformation(ÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿDocumentSummaryInformation8ÿÿÿÿÿÿÿÿ$CompObjÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿjÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿþÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿþÿ ÿÿÿÿ ÀFMicrosoft Word-Dokument MSWordDocWord.Document.8ô9²q
2007/0512
19972 Zeichen
Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 20.09.2007 Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat III Dezernat VI EAD Stadtplanungsamt Straßenverkehrs- und Tiefbauamt Amt: Grünflächen- und Umweltamt an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Öffentlich: Verteiler: III 67 Stvv Vorlage-Nr. 2007/0512 Magistratsbeschluss-Nr. 620 Betreff: Fortschreibung des Aktionsplanes zum Luftreinhalteplan Vorlage vom: 04.09.2007 Beschlussvorschlag: I. Der Magistrat nimmt den Bericht zur Fortschreibung des Aktionplanes zum Luftreinhalteplan zur Kenntnis und stimmt den Maßnahmen zu. Anlagen: Plan Maßnahmenübersicht Beschluss des Magistrats vom 26.09.2007 Der Magistrat nimmt Kenntnis und stimmt den Maßnahmen zu. 2 ... Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 4. Sept. 2007 Mit Magistratsvorlage vom 20.08.2004 Nr. 377/04 hat der Magistrat die rechtlichen und fachlichen Grundlagen des Luftreinhalteplanes des Landes Hessen zur Kenntnis genommen. Mit Beschluss vom 20.04.2005 (Magistratsvorlage Nr. 213/05) hat der Magistrat den Maßnahmen zum Aktionsplan nach § 47 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) zugestimmt. Zuständige Behörde für die Aufstellung des Planes ist das Hessische Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz im Einvernehmen mit der jeweils betroffenen Kommune, hier also die Stadt Darmstadt. Im Aktionsplan sind solche Maßnahmen festzulegen, die kurzfristig ergriffen werden können, um die Gefahr der Überschreitung der Grenzwerte nach den Bundesimmissionsschutzverordnungen zu verringern oder aber den Zeitraum zu verkürzen, währenddessen die Werte überschritten sind. Als Anlage ist ein Überblick der damals beschlossenen Maßnahmen beigefügt (Anlage 1). Die im Aktionsplan Darmstadt 2005 festgelegten Maßnahmen führten insbesondere bezüglich der Lkw-Fahrverbote zu Irritationen bei der Wirtschaft, aber auch beim Landkreis Darmstadt-Dieburg, der eine Zunahme des Transitverkehrs auf den Bundesstraßen B 38 und B 426 befürchtete. Hierzu gab es in der Zwischenzeit verschiedene Verkehrsuntersuchungen, u.a. Verkehrsbefragungen. Beschwerden des Wirtschaftsverkehrs gibt es aufgrund der sorgsamen Prüfung durch die Straßenverkehrsbehörde nach Mitteilung der IHK nicht mehr. Die gemeinsam mit dem Amt für Straßen- und Verkehrswesen, der Straßenverkehrsentwicklungsabteilung des Straßenverkehrs- und Tiefbauamtes und der Abteilung Umwelt des Grünflächen- und Umweltamtes durchgeführten Verkehrsuntersuchungen ergaben, dass der Verkehr aufgrund der Ausnahmemöglichkeiten für den Landkreis Darmstadt Dieburg und den Odenwaldkreis nicht weiter beeinträchtigt wird. Die Maßnahmen haben sich nach Mitteilung des Ministeriums aufgrund der Ergebnisse der monatlichen Messungen als wirksam für die Reduzierung der Feinstaubbelastung in der Stadt Darmstadt erwiesen. So konnte im Jahr 2006 erstmals seit Inkrafttreten der Immissionsgrenzwerte für PM 10 im Jahre 2002 neben dem Jahresmittelwert auch die zulässige Anzahl an Überschreitungen des Tagesmittelwertes erheblich unterschritten werden. Die Maßnahme 1 – Durchfahrtsverbot für Lkw ab 3,5 t in West-Ost- und Ost-West-Richtung ist befristet bis Ende 2007, so dass der Aktionsplan fortzuschreiben ist. Zu den einzelnen Maßnahmen des Aktionsplanes im Rahmen der Fortschreibung wird wie folgt berichtet: Maßnahme 1 - Fahrverbot für LKW ab 3,5 t in West-Ost- und Ost-West-Richtung Die Maßnahme ist befristet bis zum 1. Januar 2008 bzw. bis zur Einrichtung einer Umweltzone. Das Durchfahrtsverbot wurde am 22. April 2006 nach entsprechend umfangreicher Beschilderung in der Wissenschaftsstadt Darmstadt – Gesamtkosten ca. 120.000 Euro – in Kraft gesetzt. Ende März 2006 sind bereits 29 Überschreitungen des Tagesmittelwertes bei PM 10 registriert worden, während im Zeitraum 22. April 2006 bis heute lediglich 11 Überschreitungen des Tagesmittelwertes bei PM 10 registriert worden sind. Deshalb besteht Grund zur Annahme, dass diese Maßnahme des Aktionsplanes dazu beigetragen hat, die Schadstoffkonzentration an Feinstaub in Darmstadt zu verringern. 3 ... Da das Durchfahrtsverbot sich als Maßnahme zur Erreichung einer Schadstoffreduktion in den besonders belasteten Bereichen bewährt hat, ist beabsichtigt, die Maßnahme 1 als Dauermaßnahme einzuführen. Zwecks Verwaltungsvereinfachung wird angeregt, die Durchfahrtsverbotszone etwas zu verkleinern und zwar die Grenze in der Alsfelder Straße verlaufen zu lassen, um unnötigen Verwaltungsaufwand in Form von kurzfristig geltenden Genehmigungen für die Anlieferung der dort vorhandenen Firmen sowie des Messplatzes künftig zu vermeiden (s. Anlage 2). Maßnahme 2 - Nachtfahrverbot für LKW > 3,5 t in der Zeit zwischen 20:00 – 6:00 Uhr innerhalb der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Bereich der bereits in Maßnahme 1 gekennzeichneten Straßenzüge/Kreuzungen Das Nachtfahrverbot hat bei den Bürgern der Stadt Darmstadt eine durchweg positive Resonanz erfahren. Auch die Polizei schreibt in ihrem Jahresbericht 2006, dass sich die Bürger für die Kontrollen ausdrücklich bedankt haben. Im Rahmen der anfangs verstärkt vorgenommenen Kontrollen des Polizeipräsidiums Südhessen gemeinsam mit dem städtischen Ordnungsamt wurden insgesamt ca. 1.000 LKW kontrolliert. 30% der LKW verhielten sich am Anfang noch verkehrswidrig und fuhren in die Sperrzone ein. Im Laufe der folgenden Kontrollen im Jahresverlauf konnte ein spürbarer Rückgang der Verstöße festgestellt werden. Die Kontrollen werden fortgesetzt. Für besonders betroffene Firmen bzw. für Lieferungen von sensiblen Waren wie u. a. Presseartikel, Viehtransporte sowie Transporte zum Aufrechterhalten eines ganztägigen Produktionsprozesses und dergleichen konnten Ausnahmegenehmigungen bei der städtischen Straßenverkehrsbehörde beantragt werden. 2006 wurden insgesamt 176 Ausnahmegenehmigungen vom Durchfahrtsverbot bzw. Nachtfahrverbot erteilt. In der Zahl nicht enthalten sind solche Ausnahmegenehmigungen, die nur ein oder zwei Tage gültig sind. Beschwerden über die Handhabung der Befreiungen gab es weder bei der Wissenschaftsstadt Darmstadt noch bei der IHK. Durch besonders intensive Beratungen durch die Verwaltung konnten sämtliche Fragen in der Regel im Vorfeld beantwortet werden. Einige Firmen haben ihre Lieferungen zeitlich geringfügig verlegt, um nicht nachts in die Sperrzone fahren zu müssen. Die tägliche Durchfahrtsbegrenzung nur für den großräumigen Verkehr, nicht aber für den Be- und Entladerbereich in der Wissenschaftsstadt Darmstadt, dem Landkreis Darmstadt-Dieburg und dem Odenwaldkreis, hat sich bewährt. 2007 wurden bis zum 24. Mai 2007 bisher 36 Ausnahmegenehmigungen vom Durchfahrtsverbot erteilt, wobei lediglich 12 Firmen – darunter auch Fahrschulen – Erstanträge stellten. Die Beibehaltung der Maßnahmen 1 und 2 trägt zur Minderung von zwei erheblichen Immissionsbelastungen bei, nämlich Luftschadstoffreduktion und Reduktion des Verkehrslärms. Maßnahme 3 - Fahrverbot für LKW > 3,5 t in der Mittleren Rheinstraße Diese Maßnahme wurde mit Beginn des Aktionsplanes durch entsprechende Beschilderung umgesetzt. Nach Angabe der Straßenverkehrsbehörde gab es bei den Zulieferungen nur am Anfang 4 ... Schwierigkeiten. Die Maßnahme sollte ebenfalls dauerhaft beibehalten werden, da sie einen emissionsärmeren Verkehrsablauf durch die Vermeidung der Tunneldurchfahrt mit scharfer Rechts- und Linkskurve sowie Gefäll- und Steigungsstrecke ermöglicht. Maßnahme 4 - Feuchtkehren in der Hügelstraße Bereits vor Inkrafttreten des Aktionsplanes wurde mit der Reinigung begonnen. Die Reinigung erfolgt feucht und das Kehrmaterial wird sofort aufgenommen. Letzteres ist nach Ansicht der Stadt relevant, damit die Partikel sich nicht nach Trocknung wieder ablösen und erneut aufgewirbelt werden können. Die Maßnahme erfolgt zurzeit wochentags (montags bis freitags) mit Ausnahme an Frosttagen, Starkregen oder bei entsprechend schwierigen Witterungslagen im Winter. Es ist geplant, die Häufigkeit der Reinigung um die Hälfte zu reduzieren, da jetzt konkret die Planung zur Realisierung von Maßnahme 12 – Begrünung der Tunnelausfahrt – in Angriff genommen wird. Die Maßnahme wirkt nur lokal, d.h. vorwiegend auf den fußläufigen Verkehr und auf die direkten Anwohner. Es wird davon ausgegangen, dass die Aufwirbelung durch eine gute Begrünung die Belastungen entsprechend reduziert. Maßnahme 5 - Zufahrtsdosierung (Pförtnerampel) auf der B 26 in Höhe der Hanauer Straße/ Heinrichstraße Nach Rücksprache mit dem zuständigen Amt für Straßen- und Verkehrswesen des Landes wird vorgeschlagen, diese Maßnahme aus dem Aktionsplan zu streichen. Eine Abstimmung der Anlagen bezüglich der Koordination ist aus verkehrstechnischer Sicht aufgrund der großräumigen Entfernung nicht zweckmäßig. Bei Leistungsreduzierung an der Signalanlage an der B 26 sehen die Straßenverkehrsämter das Problem, dass die Pendler auf Nebenstraßen ausweichen, beispielsweise der Verkehr von der B 26 bei Rossdorf auf die Aschaffenburger Straße ausweicht und über die Erbacher Straße den Weg zum Rhönring sucht. Über diese Wegeführung kann die Ampelanlage umfahren und die Landgraf-Georg-Straße direkt angefahren werden. Bereits heute gibt es im morgendlichen Berufsverkehr oft Probleme auf der B 26. Um den Landkreis Darmstadt-Dieburg hier nicht mit seinen engen Ortsdurchfahrten zu belasten, wird angeregt, diese Maßnahme aus dem Aktionsplan zu streichen. Maßnahme 6 - Einsatz abgasarmer Busse im ÖPNV Die Darmstadt-Dieburger Nahverkehrsorganisation, DADINA berichtet wie folgt: Im Rahmen der Busleistungen erfolgt der Austausch der Busse planmäßig. Seit Inkrafttreten des Aktionsplanes wurden folgende Buslinien vergeben, die das Stadtgebiet der Wissenschaftsstadt Darmstadt betreffen: Linienbündel Ried (Linien K 59, K 62) Es werden acht Fahrzeuge mit Emissionsstandard Euro 3 und vier Fahrzeuge nach Emissionsstandard Euro 4 eingesetzt, sämtliche Fahrzeuge mit Rußpartikelfilter. Der Neukauf von 5 ... vier weiteren Fahrzeugen im Jahr 2008 bezweckt den Austausch von vier Euro-3-Norm erfüllenden Fahrzeugen gegen Neufahrzeuge mit Emissionsstandard Euro 5. Linien 671, 678, 681, 693 Bei der Neuvergabe der Buslinien erfolgte der Austausch von insgesamt 28 Fahrzeugen; die Fahrzeuge erfüllen den Emissionsstandard nach Euro 4 und sind mit Rußpartikelfiltern ausgestattet. Der Betreiber plant bei Neuanschaffungen EEV-Standard zu kaufen, es wird zu dem beabsichtigt, den Einsatz von Bussen mit Wasserstoffantrieb vorzusehen. Linien K 55, 5513 und 5515 Die Linien werden ab 1. Juli 2007 mit 17 Bussen entsprechend dem EEV-Standard befahren. Linien H und U/ Darmstadt-Kranichstein Es erfolgte ein Austausch durch HEAGmobibus von acht Bussen, die jetzt jeweils den EEV- Standards entsprechen. Die HEAGmobibus teilt mit, dass sie derzeit weitere 12 Fahrzeuge im EEV-Standard beschafft. Darüber hinaus werden seit 1. Februar 2007 vier Fahrzeuge mit dem EEV-Standard und vier weitere mit dem Euro-5-Standard eingesetzt. Fazit: Die Aufgabenträger Wissenschaftsstadt Darmstadt und DADINA haben bei der Neuvergabe des öffentlichen Personennahverkehrs die Maßnahme des Aktionsplanes berücksichtigt. Die Maßnahme soll beibehalten werden. Maßnahme 7 - Umrüstung des städtischen Fuhrparks Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft und Stadtreinigung (EAD) der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat 143 Fahrzeuge auf die Betankung mit biogenen Treibstoffen umgestellt. Durch den Einsatz von Plantanol und Biodiesel konnten im Jahr 2006 196.168 l Mineralöldiesel durch die Betankung mit 71.775 l Biodiesel und 124.393 l Plantanol ersetzt werden. Für das Jahr 2007 wird eine weitere Steigerung des Anteils biogener Kraftstoffe angestrebt. 6 ... Außerdem wurden folgende Fahrzeuge neu beschafft: - Sechs Fahrzeuge für den EAD mit Rußpartikelfilter: 5 LKW, 1 Transporter. - Acht Neufahrzeuge für die übrige Stadtverwaltung: 1 PKW mit Hybridantrieb, 6 PKW mit Rußpartikelfilter, 1 Transporter mit Rußpartikelfilter. Die Literzahl an biogenen Kraftstoffen und die Neuanschaffung der Fahrzeuge mit Rußpartikelfilter zeigt, dass die Wissenschaftsstadt Darmstadt das von ihr aufgestellte Konzept umsetzt. Weitere Umrüstungen des Fuhrparks sind für 2007 nicht geplant. Gemäß dem Konzept der Wissenschaftsstadt Darmstadt wurden in 2006 und 2007 nur Fahrzeuge nach dem neusten Stand der Technik (mind. Euro IV Abgasnorm) beschafft. Diese Beschaffungsstrategie wird gemäß dem Magistratsbeschluss vom 17.08.2005 weiter fortgesetzt. Im einzelnen wurden in 2006, 2007 beschafft und für 2008 geplant: 2006 Euro 3 Euro 4 Pkw 0 15 Transporter 1 2 Lkw 1 3 Arbeitsmaschinen* 6 0 *Anmerkung: In Arbeitsmaschinen sind Industriemotoren verbaut, die nicht der herkömmlichen Abgasnorm unterliegen. Hier wurden die Vorschriften geändert bzw. verschärft, so dass zukünftig vergleichbare Abgaswerte gelten. 2007 Euro 3 Euro 4 Pkw 13 (hiervon 1 Fahrzeug mit Hybridantrieb) Transporter 4 Lkw 3 + 6 weitere Fahrzeuge in der Beschaffung Arbeitsmaschinen 1 2008 (Plan) Euro 3 Euro 4 oder besser Pkw 10 Transporter 4 Lkw 6 Arbeitsmaschinen 4 Anzumerken ist, dass bei der Pkw-Flotte der Wissenschaftsstadt Darmstadt die hohe Anzahl der Erneuerungen pro Jahr darauf zurückzuführen ist, dass die Fahrzeuge im Leasingverfahren nach 12, 24 oder 36 Monaten getauscht werden. Dies hat zur Folge, dass die Fahrzeuge auf dem Stand der Technik bleiben. Der Einsatz von biogenem Kraftstoff, wie er im Konzept der Wissenschaftsstadt Darmstadt vorgesehen ist, ist durch Änderungen von Bundesgesetzen derzeit gefährdet. Mit Einführung des Biokraftstoff-Quotengesetzes zum 01.01.2007 wurde ebenso der § 50 des Energiesteuergesetzes geändert. Die ursprünglich bis zum 01.01.2009 festgeschriebene Steuerbefreiung für biogene Anteile 7 ... in Kraftstoffen wurde ersetzt durch eine Präferenz. Damit trat eine Begünstigung von Kraftstoffen wie BTL, Biodiesel oder E85 (Ethanol) ein. Nicht durch die Präferenz begünstigte Kraftstoff-Gemische mit mineralischem Anteil müssen voll versteuert werden. Maßnahme 8 - Information der Öffentlichkeit bei hoher Feinstaubbelastung Über die gemessenen PM 10-Werte wird die Bevölkerung durch die Internetseite der Stadt Darmstadt, die auf die Homepage der HLUG verweist, informiert. Dort werden alle Informationen zum Thema Feinstaub sowie die aktuellen Messwerte präsentiert. Darüber hinaus hat die Stadt Darmstadt entsprechend den Vorgaben des Aktionsplanes eine Internetseite aufgebaut und gibt ebenfalls Informationen über die rechtlichen Vorgaben zur Luftreinhaltung sowie zu gesundheitlichen Aspekten ( www.darmstadt.de/wirtschaft/umwelt/luftreinhaltung/index.html )- Maßnahme 9 - Ausbau der Straßenbahnlinie nach Arheilgen Im Aktionsplan 2005 war der Beginn der Maßnahme mit voraussichtlich "Herbst 2005" angegeben worden. Der Beginn erfolgte im Herbst 2006, sodass mit dem Ende der Ausbautätigkeit im Herbst 2009 gerechnet wird. Bei der Fortschreibung des Aktionsplanes sind die Daten entsprechend zu ändern. Maßnahme 10 - Bau der Nordostumgehung Die Vorentwurfsplanungen zur Nordostumgehung sind fertig gestellt und das Bebauungsplanverfahren weiter vorangetrieben. Der Satzungsbeschluss soll Ende 2007 gefasst werden. Der Text im Aktionsplan 2005 sollte daher bei der Fortschreibung beibehalten werden. Maßnahme 11 - Prüfung der Abluftanlage im City-Tunnel Die Prüfung der Abluftanlage im Tunnel hat ergeben, dass der Betrieb der Abluftanlage keinen relevanten Beitrag zur Schadstoffreduktion im Bereich Hügelstraße erbringt. Die Anlage hat aufgrund der guten natürlichen Durchlüftung des Tunnels infolge der „Kolbenwirkung“ der Fahrzeuge nur eine sehr geringe Laufleistung. Es wird daher vorgeschlagen, die Maßnahme im Aktionsplan nicht mehr aufzunehmen bzw. bei Beibehaltung der Nummerierung mit "entfällt künftig" zu vermerken. Maßnahme 12 - Eingrünung Tunnelausgang Hügelstraße In den städtischen Haushaltsberatungen für 2007 wurden für die Planung der Begrünung 15.000 Euro im Haushalt bereitgestellt. Das Grünflächen- und Umweltamt hat einen entsprechenden Entwurf erarbeitet, der noch statisch zu prüfen ist. Hierzu ist die Beauftragung eines externen Büros erforderlich, wofür die Freigabe der unter der Haushaltsstelle 02.58000.001 eingestellten Mittel in Höhe von 15.000 Euro erforderlich ist. Die Realisierung der Maßnahme ist weiterhin geplant. Die Maßnahme sollte daher beibehalten werden, zumal die Maßnahme 4, Feuchtkehren in der Hügelstraße reduziert und evt. künftig als Extramaßnahme nicht mehr weiterverfolgt werden wird, weil die Begrünung für eine entsprechende Staubbindung sorgt. Der Tunnelbereich würde bei Wegfall der extra Kehrtermine im Rahmen der normalen Reinigung der 8 ... Straßenkehrer weiterhin feucht gekehrt und der Abrieb aufgenommen, jedoch nicht mehr 2x täglich. Die Kostenersparnis beträgt 20.000 Euro jährlich. Hinsichtlich der Begrünung an Straßen zwecks Schadstoffreduktion läuft derzeit ein wissenschaftliches Forschungsprojekt der Uni Bonn mit Moosen. Moosmatten stellen eine wirksame pflegearme Begrünungsmöglichkeit dar. Die Erkenntnisse aus dem Forschungsprojekt werden bei der Planung berücksichtigt. Maßnahme 13 - Ausweisung einer Umweltzone Im verabschiedeten Aktionsplan sollte zum 1. Januar 2008 eine Umweltzone ausgewiesen werden, sofern die Einführung einer bundesweit geltenden Regelung zur Kennzeichnung von schadstoffarmen Fahrzeugen erfolgt ist. Grundlage für sämtliche Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Aktionsplan ist zunächst die Erforderlichkeit der entsprechenden Maßnahmen aus fachlicher Sicht, d.h. aufgrund hoher Belastungen mit Grenzwertüberschreitungen nach den Vorgaben der 22. BImSchV. Die interne Arbeitsgruppe der Stadt Darmstadt hat dem Ministerium zur Entscheidungsfindung auf Arbeitsebene zunächst zwei Vorschläge für mögliche Umweltzonen unter Angabe von entsprechenden Verkehrszahlen vorgelegt. Da der Grenzwert bei PM 10 seit Inkraftsetzung der Maßnahmen ab 22. April 2006 nur 11x an der Messstation in der Hügelstraße überschritten worden ist, entfällt derzeit die Erforderlichkeit zur Ausweisung einer Umweltzone. Die Ausweisung einer Umweltzone wird jedoch ggf. ab dem Jahr 2010 relevant, wenn bei NO 2 ein zulässiger Jahresmittelwert von 40µg/m³ eingeführt wird. Derzeit sind in diesem Bereich 67µg/m³ als Jahresmittelwert 2006 gemäß Bericht der HLUG gemessen worden. Es zeigt sich, dass hier perspektivisch weitere verkehrsbedingte Maßnahmen zur Schadstoffminimierung ab 2010 erforderlich sein werden. Die Einrichtung einer Umweltzone wird ggf. zu einem späteren Zeitpunkt geprüft. Sie stellt derzeit keine Alternative für das LKW-Durchfahrtsverbot zur Reduktion verkehrsbedingter Feinstaubemissionen dar. Weiteres Vorgehen: Das Hessische Umweltministerium wird die genannten Maßnahmen in den Aktionsplan einarbeiten. Der Plan wird sodann im Hessischen Staatsanzeiger veröffentlicht sowie bei der Stadt ausgelegt. Dem Magistrat wird diese Fassung zur Zustimmung vorgelegt. 9 ... Nach Abschluss der öffentlichen Auslegung soll der Plan verabschiedet und ab 01.01.2008 in Kraft gesetzt werden. Aufgestellt: Darmstadt, 4. Sept. 2007 67-40 Kr-hr /telephonesolid 3283 Dezernat III Dezernat VI Dezernat II Klaus Feuchtinger Dieter Wenzel Wolfgang Glenz Stadtrat Stadtrat Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (6)
Orte (9)
- Alsfelder Straße
- Hügelstraße
- Heinrichstraße
- Aschaffenburger Straße
- Erbacher Straße
- Landgraf-Georg-Straße
- Rhönring
- Rheinstraße
- Hanauer Straße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2007/0512
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 04.09.2007
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00