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2007/0512

Fortschreibung des Aktionsplanes zum Luftreinhalteplan

Magistratsvorlage 04.09.2007

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––:Anlage 1 


Maßnahme 1: 	Fahrverbot für LKW ab 3,5 t in West-Ost- und Ost-West-Richtung, befristet bis zum 1. Januar 2008 bzw. bis zur Einrichtung einer Umweltzone 

Maßnahme 2;	Durchfahrtsverbot für LKW > als 3,5 t als dauerhafte Maßnahme

Maßnahme 3:	LKW-Fahrverbot (ab 3,5 t) in der mittleren Rheinstraße als dauerhafte Maßnahme

Maßnahme 4:	Feuchtkehren in der Hügelstraße als Dauermaßnahme

Maßnahme 5:		Zufahrtsdosierung (Pförtnerampeln) auf der B 26 in Höhe Hanauer Straße/Heinrichstraße als dauerhafte Maßnahme 

Maßnahme 6:		Einsatz abgasarmer Busse im ÖPNV als dauerhafte Maßnahme

Maßnahme 7:		Umrüstung des städtischen Fuhrparks als dauerhafte Maßnahme

Maßnahme 8:		Information der Öffentlichkeit bei hoher Feinstaubbelastung (jeweils bei akuter Belastung)

Maßnahme 9:		Ausbau der Straßenbahnlinie nach Arheilgen 

Maßnahme 10:	Bau der Nord-Ost-Umgehungsstraße 

Maßnahme 11:	Prüfung der Abluftanlage im Tunnel

Maßnahme 12:	Eingrünungsmaßnahmen am Tunnelausgang

Maßnahme 13:	Ausweisung einer Umweltzone in Darmstadt

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2007/0512

19972 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
20.09.2007 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat III Dezernat VI 
EAD 
Stadtplanungsamt 
Straßenverkehrs- und 
Tiefbauamt 
 
Amt: Grünflächen- und 
Umweltamt  
an den Magistrat 
 
  zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss  OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein 
Öffentlich:     
Verteiler: 
III                    67 
Stvv 
 
 
Vorlage-Nr. 2007/0512 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
620  
 
 
Betreff: Fortschreibung des Aktionsplanes zum Luftreinhalteplan 
 
Vorlage vom: 04.09.2007 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Der Magistrat nimmt den Bericht zur Fortschreibung des Aktionplanes zum Luftreinhalteplan zur 
Kenntnis und stimmt den Maßnahmen zu.  
 
 
 
Anlagen: Plan 
Maßnahmenübersicht 
 
Beschluss des Magistrats vom 26.09.2007 
 
Der Magistrat nimmt Kenntnis und stimmt den Maßnahmen zu.

2 
... 
 
Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 4. Sept. 2007   
 
Mit Magistratsvorlage vom 20.08.2004 Nr. 377/04 hat der Magistrat die rechtlichen und fachlichen 
Grundlagen des Luftreinhalteplanes des Landes Hessen zur Kenntnis genommen. Mit Beschluss vom 
20.04.2005 (Magistratsvorlage Nr. 213/05) hat der Magistrat den Maßnahmen zum Aktionsplan nach § 
47 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) zugestimmt. Zuständige Behörde für die Aufstellung 
des Planes ist das Hessische Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz im 
Einvernehmen mit der jeweils betroffenen Kommune, hier also die Stadt Darmstadt.  
 
Im Aktionsplan sind solche Maßnahmen festzulegen, die kurzfristig ergriffen werden können, um die 
Gefahr der Überschreitung der Grenzwerte nach den Bundesimmissionsschutzverordnungen zu 
verringern oder aber den Zeitraum zu verkürzen, währenddessen die Werte überschritten sind. 
 
Als Anlage ist ein Überblick der damals beschlossenen Maßnahmen beigefügt (Anlage 1). 
 
Die im Aktionsplan Darmstadt 2005 festgelegten Maßnahmen führten insbesondere bezüglich der 
Lkw-Fahrverbote zu Irritationen bei der Wirtschaft, aber auch beim Landkreis Darmstadt-Dieburg, der 
eine Zunahme des Transitverkehrs auf den Bundesstraßen B 38 und B 426 befürchtete. Hierzu gab es 
in der Zwischenzeit verschiedene Verkehrsuntersuchungen, u.a. Verkehrsbefragungen. Beschwerden 
des Wirtschaftsverkehrs gibt es aufgrund der sorgsamen Prüfung durch die Straßenverkehrsbehörde 
nach Mitteilung der IHK nicht mehr. Die gemeinsam mit dem Amt für Straßen- und Verkehrswesen, 
der Straßenverkehrsentwicklungsabteilung des Straßenverkehrs- und Tiefbauamtes und der Abteilung 
Umwelt des Grünflächen- und Umweltamtes durchgeführten Verkehrsuntersuchungen ergaben, dass 
der Verkehr aufgrund der Ausnahmemöglichkeiten für den Landkreis Darmstadt Dieburg und den 
Odenwaldkreis nicht weiter beeinträchtigt wird.  
 
Die Maßnahmen haben sich nach Mitteilung des Ministeriums aufgrund der Ergebnisse der 
monatlichen Messungen als wirksam für die Reduzierung der Feinstaubbelastung in der Stadt 
Darmstadt erwiesen. So konnte im Jahr 2006 erstmals seit Inkrafttreten der Immissionsgrenzwerte für 
PM
10 im Jahre 2002 neben dem Jahresmittelwert auch die zulässige Anzahl an Überschreitungen des 
Tagesmittelwertes erheblich unterschritten werden.  
 
Die Maßnahme 1 – Durchfahrtsverbot für Lkw ab 3,5 t in West-Ost- und Ost-West-Richtung ist 
befristet bis Ende 2007, so dass der Aktionsplan fortzuschreiben ist.  
 
Zu den einzelnen Maßnahmen des Aktionsplanes im Rahmen der Fortschreibung wird wie folgt 
berichtet: 
 
Maßnahme 1 - Fahrverbot für LKW ab 3,5 t in West-Ost- und Ost-West-Richtung  
 
Die Maßnahme ist befristet bis zum 1. Januar 2008 bzw. bis zur Einrichtung einer Umweltzone. Das 
Durchfahrtsverbot wurde am 22. April 2006 nach entsprechend umfangreicher Beschilderung in der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt – Gesamtkosten ca. 120.000 Euro – in Kraft gesetzt. Ende März 
2006 sind bereits 29 Überschreitungen des Tagesmittelwertes bei PM
10 registriert worden, während 
im Zeitraum 22. April 2006 bis heute lediglich 11 Überschreitungen des Tagesmittelwertes bei PM 10 
registriert worden sind. 
 
Deshalb besteht Grund zur Annahme, dass diese Maßnahme des Aktionsplanes dazu beigetragen 
hat, die Schadstoffkonzentration an Feinstaub in Darmstadt zu verringern.

3 
... 
Da das Durchfahrtsverbot sich als Maßnahme zur Erreichung einer Schadstoffreduktion in den 
besonders belasteten Bereichen bewährt hat, ist beabsichtigt, die Maßnahme 1 als Dauermaßnahme 
einzuführen.  
 
Zwecks Verwaltungsvereinfachung wird angeregt, die Durchfahrtsverbotszone etwas zu verkleinern 
und zwar die Grenze in der Alsfelder Straße verlaufen zu lassen, um unnötigen 
Verwaltungsaufwand in Form von kurzfristig geltenden Genehmigungen für die Anlieferung der dort 
vorhandenen Firmen sowie des Messplatzes künftig zu vermeiden (s. Anlage 2).  
 
 
Maßnahme 2 - Nachtfahrverbot für LKW > 3,5 t in der Zeit zwischen 20:00 – 6:00 Uhr 
innerhalb der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Bereich der bereits in 
Maßnahme 1 gekennzeichneten Straßenzüge/Kreuzungen 
 
Das Nachtfahrverbot hat bei den Bürgern der Stadt Darmstadt eine durchweg positive Resonanz 
erfahren. Auch die Polizei schreibt in ihrem Jahresbericht 2006, dass sich die Bürger für die 
Kontrollen ausdrücklich bedankt haben.  
 
Im Rahmen der anfangs verstärkt vorgenommenen Kontrollen des Polizeipräsidiums Südhessen 
gemeinsam mit dem städtischen Ordnungsamt wurden insgesamt ca. 1.000 LKW kontrolliert. 30% 
der LKW verhielten sich am Anfang noch verkehrswidrig und fuhren in die Sperrzone ein. Im Laufe 
der folgenden Kontrollen im Jahresverlauf konnte ein spürbarer Rückgang der Verstöße festgestellt 
werden. Die Kontrollen werden fortgesetzt.  
 
Für besonders betroffene Firmen bzw. für Lieferungen von sensiblen Waren wie u. a. Presseartikel, 
Viehtransporte sowie Transporte zum Aufrechterhalten eines ganztägigen Produktionsprozesses 
und dergleichen konnten Ausnahmegenehmigungen bei der städtischen Straßenverkehrsbehörde 
beantragt werden. 2006 wurden insgesamt 176 Ausnahmegenehmigungen vom Durchfahrtsverbot 
bzw. Nachtfahrverbot erteilt. In der Zahl nicht enthalten sind solche Ausnahmegenehmigungen, die 
nur ein oder zwei Tage gültig sind. Beschwerden über die Handhabung der Befreiungen gab es 
weder bei der Wissenschaftsstadt Darmstadt noch bei der IHK. Durch besonders intensive 
Beratungen durch die Verwaltung konnten sämtliche Fragen in der Regel im Vorfeld beantwortet 
werden. Einige Firmen haben ihre Lieferungen zeitlich geringfügig verlegt, um nicht nachts in die 
Sperrzone fahren zu müssen.  
 
Die tägliche Durchfahrtsbegrenzung nur für den großräumigen Verkehr, nicht aber für den Be- und 
Entladerbereich in der Wissenschaftsstadt Darmstadt, dem Landkreis Darmstadt-Dieburg und dem 
Odenwaldkreis, hat sich bewährt. 
 
2007 wurden bis zum 24. Mai 2007 bisher 36 Ausnahmegenehmigungen vom Durchfahrtsverbot 
erteilt, wobei lediglich 12 Firmen – darunter auch Fahrschulen – Erstanträge stellten.  
 
Die Beibehaltung der Maßnahmen 1 und 2 trägt zur Minderung von zwei erheblichen 
Immissionsbelastungen bei, nämlich Luftschadstoffreduktion und Reduktion des Verkehrslärms.  
 
 
 
Maßnahme 3 - Fahrverbot für LKW > 3,5 t in der Mittleren Rheinstraße 
 
Diese Maßnahme wurde mit Beginn des Aktionsplanes durch entsprechende Beschilderung 
umgesetzt. Nach Angabe der Straßenverkehrsbehörde gab es bei den Zulieferungen nur am Anfang

4 
... 
Schwierigkeiten. Die Maßnahme sollte ebenfalls dauerhaft beibehalten werden, da sie einen 
emissionsärmeren Verkehrsablauf durch die Vermeidung der Tunneldurchfahrt mit scharfer Rechts- 
und Linkskurve sowie Gefäll- und Steigungsstrecke ermöglicht.  
 
 
Maßnahme 4 - Feuchtkehren in der Hügelstraße 
 
Bereits vor Inkrafttreten des Aktionsplanes wurde mit der Reinigung begonnen. Die Reinigung 
erfolgt feucht und das Kehrmaterial wird sofort aufgenommen. Letzteres ist nach Ansicht der Stadt 
relevant, damit die Partikel sich nicht nach Trocknung wieder ablösen und erneut aufgewirbelt 
werden können.  
 
Die Maßnahme erfolgt zurzeit wochentags (montags bis freitags) mit Ausnahme an Frosttagen, 
Starkregen oder bei entsprechend schwierigen Witterungslagen im Winter. Es ist geplant, die 
Häufigkeit der Reinigung um die Hälfte zu reduzieren, da jetzt konkret die Planung zur Realisierung 
von Maßnahme 12 – Begrünung der Tunnelausfahrt – in Angriff genommen wird. Die Maßnahme 
wirkt nur lokal, d.h. vorwiegend auf den fußläufigen Verkehr und auf die direkten Anwohner. Es wird 
davon ausgegangen, dass die Aufwirbelung durch  eine gute Begrünung die Belastungen 
entsprechend reduziert.  
 
 
Maßnahme 5 - Zufahrtsdosierung (Pförtnerampel) auf der B 26 in Höhe der Hanauer 
Straße/ Heinrichstraße 
 
Nach Rücksprache mit dem zuständigen Amt für Straßen- und Verkehrswesen des Landes wird 
vorgeschlagen, diese Maßnahme aus dem Aktionsplan zu streichen. Eine Abstimmung der Anlagen 
bezüglich der Koordination ist aus verkehrstechnischer Sicht aufgrund der großräumigen Entfernung 
nicht zweckmäßig. Bei Leistungsreduzierung an der Signalanlage an der B 26 sehen die 
Straßenverkehrsämter das Problem, dass die Pendler auf Nebenstraßen ausweichen, 
beispielsweise der Verkehr von der B 26 bei Rossdorf auf die Aschaffenburger Straße ausweicht 
und über die Erbacher Straße den Weg zum Rhönring sucht. Über diese Wegeführung kann die 
Ampelanlage umfahren und die Landgraf-Georg-Straße direkt angefahren werden. Bereits heute 
gibt es im morgendlichen Berufsverkehr oft Probleme auf der B 26.  
 
Um den Landkreis Darmstadt-Dieburg hier nicht mit seinen engen Ortsdurchfahrten zu belasten, 
wird angeregt, diese Maßnahme aus dem Aktionsplan zu streichen.  
 
Maßnahme 6 - Einsatz abgasarmer Busse im ÖPNV 
 
Die Darmstadt-Dieburger Nahverkehrsorganisation, DADINA berichtet wie folgt:  
 
Im Rahmen der Busleistungen erfolgt der Austausch der Busse planmäßig. Seit Inkrafttreten des 
Aktionsplanes wurden folgende Buslinien vergeben, die das Stadtgebiet der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt betreffen:  
 
 
Linienbündel Ried (Linien K 59, K 62)
 
 
Es werden acht Fahrzeuge mit Emissionsstandard Euro 3 und vier Fahrzeuge nach 
Emissionsstandard Euro 4 eingesetzt, sämtliche Fahrzeuge mit Rußpartikelfilter. Der Neukauf von

5 
... 
vier weiteren Fahrzeugen im Jahr 2008 bezweckt den Austausch von vier Euro-3-Norm erfüllenden 
Fahrzeugen gegen Neufahrzeuge mit Emissionsstandard Euro 5.  
 
Linien 671, 678, 681, 693
 
 
Bei der Neuvergabe der Buslinien erfolgte der Austausch von insgesamt 28 Fahrzeugen; die 
Fahrzeuge erfüllen den Emissionsstandard nach Euro 4 und sind mit Rußpartikelfiltern ausgestattet.  
 
Der Betreiber plant bei Neuanschaffungen EEV-Standard zu kaufen, es wird zu dem beabsichtigt, 
den Einsatz von Bussen mit Wasserstoffantrieb vorzusehen.  
 
Linien K 55, 5513 und 5515
 
 
Die Linien werden ab 1. Juli 2007 mit 17 Bussen entsprechend dem EEV-Standard befahren.  
 
Linien H und U/ Darmstadt-Kranichstein
 
 
Es erfolgte ein Austausch durch HEAGmobibus von acht Bussen, die jetzt jeweils den EEV-
Standards entsprechen.  
 
Die HEAGmobibus teilt mit, dass sie derzeit weitere 12 Fahrzeuge im EEV-Standard beschafft. 
Darüber hinaus werden seit 1. Februar 2007 vier Fahrzeuge mit dem EEV-Standard und vier 
weitere mit dem Euro-5-Standard eingesetzt. 
 
Fazit:
 Die Aufgabenträger Wissenschaftsstadt Darmstadt und DADINA haben bei der Neuvergabe 
des öffentlichen Personennahverkehrs die Maßnahme des Aktionsplanes berücksichtigt. Die 
Maßnahme soll beibehalten werden. 
 
Maßnahme 7 - Umrüstung des städtischen Fuhrparks 
 
Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft und Stadtreinigung (EAD) der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat 
143 Fahrzeuge auf die Betankung mit biogenen Treibstoffen umgestellt. Durch den Einsatz von 
Plantanol und Biodiesel konnten im Jahr 2006 196.168 l Mineralöldiesel durch die Betankung mit 
71.775 l Biodiesel und 124.393 l Plantanol ersetzt werden. 
 
Für das Jahr 2007 wird eine weitere Steigerung des Anteils biogener Kraftstoffe angestrebt.

6 
... 
Außerdem wurden folgende Fahrzeuge neu beschafft:  
 
- Sechs Fahrzeuge für den EAD mit Rußpartikelfilter:  
 5 LKW,  
 1 Transporter. 
 
- Acht Neufahrzeuge für die übrige Stadtverwaltung:  
 1 PKW mit Hybridantrieb,  
 6 PKW mit Rußpartikelfilter,  
 1 Transporter mit Rußpartikelfilter. 
 
Die Literzahl an biogenen Kraftstoffen und die Neuanschaffung der Fahrzeuge mit Rußpartikelfilter 
zeigt, dass die Wissenschaftsstadt Darmstadt das von ihr aufgestellte Konzept umsetzt.  
 
Weitere Umrüstungen des Fuhrparks sind für 2007 nicht geplant. Gemäß dem Konzept der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt wurden in 2006 und 2007 nur Fahrzeuge nach dem neusten Stand der 
Technik (mind. Euro IV Abgasnorm) beschafft. Diese Beschaffungsstrategie wird gemäß dem 
Magistratsbeschluss vom 17.08.2005 weiter fortgesetzt. Im einzelnen wurden in 2006, 2007 beschafft 
und für 2008 geplant: 
 
2006 Euro 3 Euro 4 
Pkw 0 15 
Transporter 1 2 
Lkw 1 3 
Arbeitsmaschinen* 6 0 
 
*Anmerkung: In Arbeitsmaschinen sind Industriemotoren verbaut, die nicht der herkömmlichen 
Abgasnorm unterliegen. Hier wurden die Vorschriften geändert bzw. verschärft, so dass zukünftig 
vergleichbare Abgaswerte gelten.  
 
2007 Euro 3 Euro 4 
Pkw 13 (hiervon 1 Fahrzeug mit Hybridantrieb) 
Transporter 4 
Lkw 3 + 6 weitere Fahrzeuge in der Beschaffung 
Arbeitsmaschinen   1 
 
2008 (Plan) Euro 3 Euro 4 oder besser 
Pkw 10  
Transporter 4 
Lkw 6 
Arbeitsmaschinen 4 
 
Anzumerken ist, dass bei der Pkw-Flotte der Wissenschaftsstadt Darmstadt die hohe Anzahl der 
Erneuerungen pro Jahr darauf zurückzuführen ist, dass die Fahrzeuge im Leasingverfahren nach 12, 
24 oder 36 Monaten getauscht werden. Dies hat zur Folge, dass die Fahrzeuge auf dem Stand der 
Technik bleiben.  
 
Der Einsatz von biogenem Kraftstoff, wie er im Konzept der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
vorgesehen ist, ist durch Änderungen von Bundesgesetzen derzeit gefährdet. Mit Einführung des 
Biokraftstoff-Quotengesetzes zum 01.01.2007 wurde ebenso der § 50 des Energiesteuergesetzes 
geändert. Die ursprünglich bis zum 01.01.2009 festgeschriebene Steuerbefreiung  für biogene Anteile

7 
... 
in Kraftstoffen wurde ersetzt durch eine Präferenz. Damit trat eine Begünstigung von Kraftstoffen wie 
BTL, Biodiesel oder E85 (Ethanol) ein. Nicht durch die Präferenz begünstigte Kraftstoff-Gemische mit 
mineralischem Anteil müssen voll versteuert werden. 
 
Maßnahme 8 - Information der Öffentlichkeit bei hoher Feinstaubbelastung 
 
Über die gemessenen PM
10-Werte wird die Bevölkerung durch die Internetseite der Stadt 
Darmstadt, die auf die Homepage der HLUG verweist, informiert. Dort werden alle Informationen 
zum Thema Feinstaub sowie die aktuellen Messwerte präsentiert. Darüber hinaus hat die Stadt 
Darmstadt entsprechend den Vorgaben des Aktionsplanes eine Internetseite aufgebaut und gibt 
ebenfalls Informationen über die rechtlichen Vorgaben zur Luftreinhaltung sowie zu 
gesundheitlichen Aspekten ( www.darmstadt.de/wirtschaft/umwelt/luftreinhaltung/index.html
)- 
 
 
Maßnahme 9  - Ausbau der Straßenbahnlinie nach Arheilgen 
 
Im Aktionsplan 2005 war der Beginn der Maßnahme mit voraussichtlich "Herbst 2005" angegeben 
worden.  
 
Der Beginn erfolgte im Herbst 2006, sodass mit dem Ende der Ausbautätigkeit im Herbst 2009 
gerechnet wird.  
 
Bei der Fortschreibung des Aktionsplanes sind die Daten entsprechend zu ändern. 
 
Maßnahme 10 -  Bau der Nordostumgehung 
 
Die Vorentwurfsplanungen zur Nordostumgehung sind fertig gestellt und das 
Bebauungsplanverfahren weiter vorangetrieben. Der Satzungsbeschluss soll Ende 2007 gefasst 
werden. Der Text im Aktionsplan 2005 sollte daher bei der Fortschreibung beibehalten werden.  
 
Maßnahme 11  - Prüfung der Abluftanlage im City-Tunnel 
 
Die Prüfung der Abluftanlage im Tunnel hat ergeben, dass der Betrieb der Abluftanlage keinen 
relevanten Beitrag zur Schadstoffreduktion im Bereich Hügelstraße erbringt. Die Anlage hat 
aufgrund der guten natürlichen Durchlüftung des Tunnels infolge der „Kolbenwirkung“ der 
Fahrzeuge nur eine sehr geringe Laufleistung.  
 
Es wird daher vorgeschlagen, die Maßnahme im Aktionsplan nicht mehr aufzunehmen bzw. bei 
Beibehaltung der Nummerierung mit "entfällt künftig" zu vermerken.  
 
Maßnahme 12  - Eingrünung Tunnelausgang Hügelstraße 
 
In den städtischen Haushaltsberatungen für 2007 wurden für die Planung der Begrünung 
15.000 Euro im Haushalt bereitgestellt. Das Grünflächen- und Umweltamt hat einen 
entsprechenden Entwurf erarbeitet, der noch statisch zu prüfen ist. Hierzu ist die Beauftragung 
eines externen Büros erforderlich, wofür die Freigabe der unter der Haushaltsstelle 02.58000.001 
eingestellten Mittel in Höhe von 15.000 Euro erforderlich ist. Die Realisierung der Maßnahme ist 
weiterhin geplant. Die Maßnahme sollte daher beibehalten werden, zumal die Maßnahme 4, 
Feuchtkehren in der Hügelstraße reduziert und evt. künftig als Extramaßnahme nicht mehr 
weiterverfolgt werden wird, weil die Begrünung für eine entsprechende Staubbindung sorgt. Der 
Tunnelbereich würde bei Wegfall der extra Kehrtermine im Rahmen der normalen Reinigung der

8 
... 
Straßenkehrer weiterhin feucht gekehrt und der Abrieb aufgenommen, jedoch nicht mehr 2x täglich. 
Die Kostenersparnis beträgt 20.000 Euro jährlich.  
 
Hinsichtlich der Begrünung an Straßen zwecks Schadstoffreduktion läuft derzeit ein 
wissenschaftliches Forschungsprojekt der Uni Bonn mit Moosen. Moosmatten stellen eine wirksame 
pflegearme Begrünungsmöglichkeit dar. Die Erkenntnisse aus dem Forschungsprojekt werden bei 
der Planung berücksichtigt.  
 
Maßnahme 13  - Ausweisung einer Umweltzone 
 
Im verabschiedeten Aktionsplan sollte zum 1. Januar 2008 eine Umweltzone ausgewiesen werden, 
sofern die Einführung einer bundesweit geltenden Regelung zur Kennzeichnung von 
schadstoffarmen Fahrzeugen erfolgt ist. 
 
Grundlage für sämtliche Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Aktionsplan ist zunächst die 
Erforderlichkeit der entsprechenden Maßnahmen aus fachlicher Sicht, d.h. aufgrund hoher 
Belastungen mit Grenzwertüberschreitungen nach den Vorgaben der 22. BImSchV.  
 
Die interne Arbeitsgruppe der Stadt Darmstadt hat dem Ministerium zur Entscheidungsfindung auf 
Arbeitsebene zunächst zwei Vorschläge für mögliche Umweltzonen unter Angabe von 
entsprechenden Verkehrszahlen vorgelegt. Da der Grenzwert bei PM
10 seit Inkraftsetzung der 
Maßnahmen ab 22. April 2006 nur 11x an der Messstation in der Hügelstraße überschritten worden 
ist, entfällt derzeit die Erforderlichkeit zur Ausweisung einer Umweltzone.  
 
Die Ausweisung einer Umweltzone wird jedoch ggf. ab dem Jahr 2010 relevant, wenn bei NO
2 ein 
zulässiger Jahresmittelwert von 40µg/m³ eingeführt wird. Derzeit sind in diesem Bereich 67µg/m³ als 
Jahresmittelwert 2006 gemäß Bericht der HLUG gemessen worden. Es zeigt sich, dass hier 
perspektivisch weitere verkehrsbedingte Maßnahmen zur Schadstoffminimierung ab 2010 
erforderlich sein werden. 
 
Die Einrichtung einer Umweltzone wird ggf. zu einem späteren Zeitpunkt geprüft. Sie stellt derzeit 
keine Alternative für das LKW-Durchfahrtsverbot zur Reduktion verkehrsbedingter 
Feinstaubemissionen dar.  
 
Weiteres Vorgehen:  
 
Das Hessische Umweltministerium wird die genannten Maßnahmen in den Aktionsplan einarbeiten. 
Der Plan wird sodann im Hessischen Staatsanzeiger veröffentlicht sowie bei der Stadt ausgelegt. Dem 
Magistrat wird diese Fassung zur Zustimmung vorgelegt.

9 
... 
Nach Abschluss der öffentlichen Auslegung soll der Plan verabschiedet und ab 01.01.2008 in Kraft 
gesetzt werden.  
 
Aufgestellt: 
Darmstadt, 4. Sept. 2007  
67-40  Kr-hr        
/telephonesolid 3283 
 
 
 
 
Dezernat III     Dezernat VI  Dezernat II 
 
 
 
 
Klaus Feuchtinger     Dieter Wenzel  Wolfgang Glenz 
Stadtrat     Stadtrat  Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (6)

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TOP 9
TOP 28

Orte (9)

  • Alsfelder Straße
  • Hügelstraße
  • Heinrichstraße
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  • Erbacher Straße
  • Landgraf-Georg-Straße
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  • Rheinstraße
  • Hanauer Straße

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Details

Vorlagen-Nr.
2007/0512
Typ
Magistratsvorlage
Datum
04.09.2007
Erstellt
29.09.2026 00:00