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AN/2108/2021

Änderungsantrag zu 6.1 "Köln braucht einen digitalen Masterplan und eine(n) Chief Digital Officer"

SPD Änderungsantrag nach § 13 04.10.2021

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Nächste Beratung: Digitalisierungsausschuss, Sitzung am 17.01.2022

SPD Änderungsantrag nach § 13

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SPD Änderungsantrag nach § 13

4343 Zeichen

An den Vorsitzenden  
des Digitalisierungsausschusses 
Manuel Jeschka 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web  www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 04.10.2021 
 
AN/2108/2021 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Digitalisierungsausschuss 04.10.2021 
 
Änderungsantrag zu 6.1 "Köln braucht einen digitalen Masterplan und eine(n) Chief 
Digital Officer" 
Sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die SPD-Fraktion bittet Sie, beigefügten Änderungsantrag zu TOP 6.1 auf die Tagesordnung 
des nächsten Digitalisierungsausschuss am 04.10.2021 zu setzen: 
 
 
 
Beschluss: 
 
Der Beschluss wird wie folgt geändert 
 
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Konzeption für die Einrichtung der Stelle und des Bü-
ros eines oder einer Chief Digital Officer(s) im Büro der Oberbürgermeisterin („Digitali-
sierung ist Chefsache“) im Dezernat IX „Stadtentwicklung, Wirtschaft, Digitalisierung 
und Regionales“ mit ausreichenden personellen und finanziellen Ressourcen zu erarbeiten. 
Dafür sind ein Aufgabenkatalog und Weisungsbefugnisse für die einzurichtende Stabstelle, 
Tätigkeitsbeschreibungen für das Personal und der Aufbau sowie Prozesse für dezernats-
übergreifende Beschlussgremien auszuarbeiten. 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der Weiterentwicklung der bisherigen 
digitalen Einzelkonzeptionen und Aktivitäten, z. B. des Digitalisierungsprogramms 2018- 
2022, einen umfassenden und integrierten Masterplan „Digitales Köln 2025“ mit der Beteili-
gung der Kölner*innen, der Kölner Wirtschaft und der Hochschulen zu erarbeiten. 
Es ist zu prüfen, ob bis zur Besetzung des Dezernats IX bereits vorbereitende Arbeiten 
für den Masterplan durchführbar sind und umgesetzt werden können. 
Hierzu Bei der Erstellung des Masterplans ist auch die Vergabe an geeignete Ex-
pert*innen bzw. Büros zu prüfen und denkbar. Dabei sollen insbesondere auch nationale 
sowie internationale Erfahrungen anderer Kommunen (z. B. London, Wien, Amsterdam, 
Mannheim, Frankfurt) und Entwicklungen auf Landes- sowie Bundesebene in die Erarbeitung

- 2 - 
 
eingebunden werden. Zudem sind die Digitalisierung der Bildung und die Entwicklung des 
Startup-Ökosystems in Köln besondere Handlungsschwerpunkte. 
 
3. Die Verwaltung legt für den Zeitraum bis zur Fertigstellung des Masterplans entsprechen-
de Zwischenberichte und vierteljährlich halbjährlich ein jeweils aktualisiertes und detaillier-
tes Handlungskonzept (mit Einzelprojekten) zur Umsetzung der Digitalisierung innerhalb und 
außerhalb der Verwaltung vor. 
 
4. Die Verwaltung stellt sicher, dass in die Erarbeitung des Masterplans die Digitalisierungs-
strategien und Maßnahmen der städtischen Gesellschaften (z. B. Messe, Rheinenergie, Köln 
Business, AWB) eingearbeitet werden bzw. diese in umfassendem Maße an der Erarbeitung 
des Masterplans beteiligt werden. Ebenso ist die Einbindung in regionale Entwicklungen zu 
berücksichtigen. 
 
5. Nach Fertigstellung des Masterplans betreut die Stabsstelle des CDO dessen Umsetzung. 
Sie erfüllt eine übergreifend koordinierende Funktion für die vielen einzelnen Maßnahmen in 
der Verwaltung, die bereits inhaltlich an Digitalisierungsthemen arbeiten. Die Stabsstelle 
entwickelt u. a. die Strategie weiter, misst Fortschritte, unterstützt bei übergreifenden Frage-
stellungen und berät aus organisatorischer Sicht. Zudem soll sie bei dringlichen Schwierig-
keiten aktiv und direkt gemeinsam mit den betroffenen Bereichen an einer Lösungsfindung 
arbeiten. 
 
6. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Digitalrat Köln aufzubauen, der bei der OB angesie-
delt ist, professionell durch den CDO und sein Büro betreut wird und insbesondere die Auf-
gabe hat, die OB und die Verwaltung bei der Erarbeitung und Umsetzung des Digitalen Mas-
terplans für Köln zu beraten, zu unterstützen und mit neuen Impulsen Innovationen anzusto-
ßen. Die Verwaltung legt dem Digitalisierungsausschuss das Konzept für diesen Digitalrat 
zeitnah vor. 
  
 
Begründung: 
Erfolgt mündlich. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
  
gez. Mike Homann  
SPD-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

17.01.2022 Digitalisierungsausschuss
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/2108/2021
Typ
SPD Änderungsantrag nach § 13
Datum
04.10.2021
Erstellt
04.10.2021 14:39