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AN/0138/2017

Antrag der Fraktion die Grünen: Aufnahme von Verhandlungen zur Änderung der seit dem 01.01.2017 geltenden Tarifregelung Kurzstrecke

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates 24.01.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 07.02.2017, TOP 6.3

Antrag Tarifregelung Kurzstrecke - BV 07.02.2017-1

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Antrag Tarifregelung Kurzstrecke - BV 07.02.2017-1

2428 Zeichen

Fraktion in der Bezirksvertretung 7 
 
Friedrich-Ebert-Ufer 64 - 70 
51143 Köln - Porz 
 
  
  
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
Rathaus Köln 
50667 Köln 
 
Herr Bezirksbürgermeister  
Henk van Benthem 
Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 
51143 Köln 
 
 
Köln Porz, den 21.01.2017  
 
Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung Köln Porz am 07.02.2017  - Aufnahme von Verhandlungen 
zur Änderung der seit dem 01.01.2017 geltenden Tarifregelung Kurzstrecke 
 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
 
wir bitten Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Bezirksvertretung Köln Porz am  
07.02.2017 zu setzen: 
 
Seit dem 01.01.2017 ist als Teil der Tarifumstellung des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg (VRS) ein 
Umstieg innerhalb einer Kurzstrecke mit vier Stationen nicht mehr erlaubt. Nach heftigen Protesten 
gegen diese fahrgastunfreundliche Regelung kündigte die KVB AG an, zunächst bis zum 31.03.2017 
auf die Anwendung dieser Regelung zu verzichten. 
Ziel muss aber sein, die seit dem 01.01.2017 gültige Tarifregelung für Kurzstrecken so zu ändern, dass 
die bis zum 31.12.2016 geltende Umsteigemöglichkeit – zumindest im Bereich der Stadt Köln – wie-
der eingeführt wird. Die Verwaltung und die Vertreter der Stadt Köln in der Verbandsversammlung 
RheinSieg werden beauftragt, umgehend die hierzu notwendigen Verhandlungen aufzunehmen. Des 
Weiteren sollte die KVB AG gebeten werden, auf die Anwendung der neuen Kurzstreckenregelung bis 
zur endgültigen Klärung des Sachverhaltes, d.h. ggf. auch über den 31.03.2017 hinaus, zu verzichten.

Begründung: 
In Porz und Poll können viele Kurzstrecken nur mit einer Kombination von Straßenbahn und Bus zu-
rückgelegt werden. 
Die aktuelle Tarifregelung zur Kurzstrecke bedeutet, dass z.B. Fahrten von der Klingerstr. zur Halte-
stelle Kloster Ensen oder von Zündorf, Olefsgasse nach Porz-Mitte nicht mehr mit dem Kurzstrecken-
ticket möglich sind. Dies ist für KVB-Fahrgäste nicht nachvollziehbar. Dagegen war die bis zum 
31.12.2016 geltende Regelung, dass ein Kurzstreckenticket für „Einstieg und vier Haltestellen“ - un-
abhängig von der Art des Transportmittels incl. Wechsel desselben - Gültigkeit hat, einfach und prak-
tisch. Die Verwaltung sollte hier zügig tätig werden, um die „alte“ Regelung wieder verbindlich zu 
machen.  
 
 
 
 
Dieter Redlin        Regina Pischke   
  
Fraktionsvorsitzender       Bezirksvertreterin

Beratungsverlauf (1)

07.02.2017 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 6.3 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0138/2017
Typ
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
Datum
24.01.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27