AN/0138/2017
Antrag der Fraktion die Grünen: Aufnahme von Verhandlungen zur Änderung der seit dem 01.01.2017 geltenden Tarifregelung Kurzstrecke
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Antrag Tarifregelung Kurzstrecke - BV 07.02.2017-1
2428 Zeichen
Fraktion in der Bezirksvertretung 7 Friedrich-Ebert-Ufer 64 - 70 51143 Köln - Porz Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus Köln 50667 Köln Herr Bezirksbürgermeister Henk van Benthem Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 51143 Köln Köln Porz, den 21.01.2017 Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung Köln Porz am 07.02.2017 - Aufnahme von Verhandlungen zur Änderung der seit dem 01.01.2017 geltenden Tarifregelung Kurzstrecke Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, wir bitten Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Bezirksvertretung Köln Porz am 07.02.2017 zu setzen: Seit dem 01.01.2017 ist als Teil der Tarifumstellung des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg (VRS) ein Umstieg innerhalb einer Kurzstrecke mit vier Stationen nicht mehr erlaubt. Nach heftigen Protesten gegen diese fahrgastunfreundliche Regelung kündigte die KVB AG an, zunächst bis zum 31.03.2017 auf die Anwendung dieser Regelung zu verzichten. Ziel muss aber sein, die seit dem 01.01.2017 gültige Tarifregelung für Kurzstrecken so zu ändern, dass die bis zum 31.12.2016 geltende Umsteigemöglichkeit – zumindest im Bereich der Stadt Köln – wie- der eingeführt wird. Die Verwaltung und die Vertreter der Stadt Köln in der Verbandsversammlung RheinSieg werden beauftragt, umgehend die hierzu notwendigen Verhandlungen aufzunehmen. Des Weiteren sollte die KVB AG gebeten werden, auf die Anwendung der neuen Kurzstreckenregelung bis zur endgültigen Klärung des Sachverhaltes, d.h. ggf. auch über den 31.03.2017 hinaus, zu verzichten. Begründung: In Porz und Poll können viele Kurzstrecken nur mit einer Kombination von Straßenbahn und Bus zu- rückgelegt werden. Die aktuelle Tarifregelung zur Kurzstrecke bedeutet, dass z.B. Fahrten von der Klingerstr. zur Halte- stelle Kloster Ensen oder von Zündorf, Olefsgasse nach Porz-Mitte nicht mehr mit dem Kurzstrecken- ticket möglich sind. Dies ist für KVB-Fahrgäste nicht nachvollziehbar. Dagegen war die bis zum 31.12.2016 geltende Regelung, dass ein Kurzstreckenticket für „Einstieg und vier Haltestellen“ - un- abhängig von der Art des Transportmittels incl. Wechsel desselben - Gültigkeit hat, einfach und prak- tisch. Die Verwaltung sollte hier zügig tätig werden, um die „alte“ Regelung wieder verbindlich zu machen. Dieter Redlin Regina Pischke Fraktionsvorsitzender Bezirksvertreterin
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0138/2017
- Typ
- Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
- Datum
- 24.01.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27