Sachstand zur Anmietung von Räumlichkeiten für die Förderschulen Auguststr. 1, 50733 Köln, und Rochusstr. 80, 50827 Köln (derzeit aufgrund Überflutung ausgelagert in die Paul-Humburg-Str. 13, 50737 Köln)
Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne) AN/0241/2024 vom 21.02.2024
Stand: Am 04.03.2024 im Ausschuss Schule und Weiterbildung beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne)
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Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Volt Fraktion im Rat der Stadt Köln An die Oberbürgermeisterin Henriette Reker An den Vorsitzenden des Ausschusses Schule und Weiterbildung Herr Dr. Helge Schlieben Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 21.02.2024 AN/0241/2024 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Schule und Weiterbildung 04.03.2024 Sachstand zur Anmietung von Räumlichkeiten für die Förderschulen Auguststr. 1, 50733 Köln, und Rochusstr. 80, 50827 Köln (derzeit aufgrund Überflutung ausgelagert in die Paul-Humburg-Str. 13, 50737 Köln) Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Sehr geehrter Herr Dr. Schlieben, Die Verwaltung teilte der BV Nippes am 30.01.2023 folgenden Sachstand mit: „Die Bedarfsfeststellung und die Anmietung der Räumlichkeiten wurde am 23.01.2023 mit Vorlage 3956/2022 in nichtöffentlicher Sitzung im Ausschuss Schule und Weiterbildung be- schlossen. Die Förderschulen für emotionale und soziale Entwicklung, Auguststr. 1 in Köln-Nippes und Rochusstr. 80 in Köln-Ehrenfeld (derzeit ausgelagert in die Paul-Humburg-Str. 13 in Köln- Nippes), benötigen für intensivpädagogische Maßnahmen im Sekundarbereich I ab Klasse 7 zusätzliche Räumlichkeiten. Im Bestand stehen bei beiden Schulen keine ausreichenden Räumlichkeiten zur Verfügung. Es ist daher vorgesehen, Räume für beide Schulen zur gemeinsamen Nutzung in der Flora- straße 55-57, 50733 Köln, ab dem 01.02.2023 bis auf weiteres anzumieten.“ Gerade Förderschulen sind so auszustatten, dass ein ordentlicher Unterricht durchgeführt werden kann. Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Ist die Anmietung der erforderlichen Räumlichkeiten für einen ordentlichen Unterricht erfolgt und sind die Räume zur Nutzung an die Schulen übergeben worden? - 2 - 2. Sollten diese Räumlichkeiten aber nicht genutzt werden können, bitten wir um eine Darstellung, welche Gründe der Nutzung entgegenstehen. Welche etwaigen Maß- nahmen sind ggf. aus Sicht der Verwaltung dann noch nötig, um eine Nutzung der Räumlichkeiten zeitnah zu ermöglichen? Mit freundlichen Grüßen gez. Lino Hammer gez. Niklas Kienitz GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer CDU-Fraktionsgeschäftsführer gez. Lucas Sickmöller Volt- Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf
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04.03.2024
Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 3.4, Antrag / Anfrage. Ergebnis: Kenntnis genommen
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