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AN/0241/2024

Sachstand zur Anmietung von Räumlichkeiten für die Förderschulen Auguststr. 1, 50733 Köln, und Rochusstr. 80, 50827 Köln (derzeit aufgrund Überflutung ausgelagert in die Paul-Humburg-Str. 13, 50737 Köln)

Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne) 21.02.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Sitzung am 04.03.2024, TOP 3.4

Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne)

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Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne)

2407 Zeichen

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat  
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Volt Fraktion im Rat der Stadt Köln 
 
 
An die Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
An den Vorsitzenden 
des Ausschusses Schule und Weiterbildung 
Herr Dr. Helge Schlieben 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 21.02.2024 
 
AN/0241/2024 
 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 04.03.2024 
 
Sachstand zur Anmietung von Räumlichkeiten für die Förderschulen Auguststr. 1, 
50733 Köln, und Rochusstr. 80, 50827 Köln (derzeit aufgrund Überflutung ausgelagert 
in die Paul-Humburg-Str. 13, 50737 Köln) 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
Sehr geehrter Herr Dr. Schlieben,  
 
 
Die Verwaltung teilte der BV Nippes am 30.01.2023 folgenden Sachstand mit: 
 
„Die Bedarfsfeststellung und die Anmietung der Räumlichkeiten wurde am 23.01.2023 mit 
Vorlage 3956/2022 in nichtöffentlicher Sitzung im Ausschuss Schule und Weiterbildung be-
schlossen.  
Die Förderschulen für emotionale und soziale Entwicklung, Auguststr. 1 in Köln-Nippes und 
Rochusstr. 80 in Köln-Ehrenfeld (derzeit ausgelagert in die Paul-Humburg-Str. 13 in Köln-
Nippes), benötigen für intensivpädagogische Maßnahmen im Sekundarbereich I ab Klasse 7 
zusätzliche Räumlichkeiten.  
Im Bestand stehen bei beiden Schulen keine ausreichenden Räumlichkeiten zur Verfügung. 
Es ist daher vorgesehen, Räume für beide Schulen zur gemeinsamen Nutzung in der Flora-
straße 55-57, 50733 Köln, ab dem 01.02.2023 bis auf weiteres anzumieten.“  
Gerade Förderschulen sind so auszustatten, dass ein ordentlicher Unterricht durchgeführt 
werden kann. 
 
 
Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen: 
 
1. Ist die Anmietung der erforderlichen Räumlichkeiten für einen ordentlichen Unterricht 
erfolgt und sind die Räume zur Nutzung an die Schulen übergeben worden?

- 2 - 
 
2. Sollten diese Räumlichkeiten aber nicht genutzt werden können, bitten wir um eine 
Darstellung, welche Gründe der Nutzung entgegenstehen. Welche etwaigen Maß-
nahmen sind ggf. aus Sicht der Verwaltung dann noch nötig, um eine Nutzung der 
Räumlichkeiten zeitnah zu ermöglichen? 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Lino Hammer gez. Niklas Kienitz 
GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer CDU-Fraktionsgeschäftsführer 
 
gez. Lucas Sickmöller  
Volt- Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

04.03.2024 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 3.4 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0241/2024
Typ
Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne)
Datum
21.02.2024
Erstellt
21.02.2024 09:45