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0681/2024

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage (AN/0027/2024) aus dem Hauptausschuss vom 15.01.2024 betreffend: "Vergütung Kindertagespflege"

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA) 26.02.2024

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 26.02.2024

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

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Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

8221 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/51 
 
Vorlagen-Nummer           26.02.2024 
 0681/2024 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Hauptausschuss 26.02.2024 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage (AN/0027/2024) aus dem Hauptausschuss 
vom 15.01.2024 betreffend: "Vergütung Kindertagespflege" 
Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion sowie Volt-Fraktion im Rat der 
Stadt Köln stellen die nachfolgende Anfrage AN/0027/2024: 
 
wie zuletzt in der Presse zu lesen war, ist die prekäre Betreuungssituation von Kindern 
in Köln zweifellos von “historischem Ausmaß”i. Seit 2013 haben Kinder ab dem ersten 
Lebensjahr in Deutschland einen Anspruch auf einen Kitaplatz (§ 24 SGB VIII). Um den 
rechtlichen Anspruch auf Kita -Betreuung sicherzustellen, ist die Stadt Köln auch auf 
nicht-städtische Angebote wie Großtagespflegen sowie Tagesmütter und Tagesväter 
angewiesen. Inzwischen werden 3.374 Kölner Kinder von Kindertagespflegepersonen 
betreutii. Die Tagesmütter und Tagesväter geraten durch steigende Kosten immer mehr 
unter Druck. Gleichzeitig verzweifeln viele Eltern und/oder Erziehungsberechtigte regel-
mäßig auf der Suche nach einem Betreuungsplatz. 
Wir begrüßen die erfolgreichen Anstrengungen der Verwaltung, die die Mittel des Stär-
kungspaktes NRW in einer einmaligen Sonderzahlung für in Köln tätige Kindertages-
pflegepersonen ermöglicht hat.  
 
Im Hinblick auf das Zie l, qualifizierte Menschen für den Beruf in der Tagespflege zu 
gewinnen und längerfristig zu halten - und damit den Erziehungsberechtigten eine ver-
lässliche Teilhabe am Erwerbsleben zu ermöglichen - stellen wir folgende Fragen:  
 
1. Prof. Dr. Johannes Münder schlägt im  Rahmen seines Gutachtensiii eine Ori-
entierung am TVöD-SuE als Kalkulationsgrundlage für die Bemessung der lau-
fenden Geldleistung für Kindertagespflegepersonen vor.  
Welche Konzepte hat die Verwaltung, um die leistungsgerechte Bezahlung 
bzw. Anerkennung der Förderungsleistung von Kindertagespflegepersonen si-
cherzustellen? 
 
2. Plant die Verwaltung angesichts der veränderten Rahmenbedingungen (Perso-
nalnotstand in der Kinderbetreuung, TVöD Anpassung, gestiegene Lebensun-
terhaltskosten etc.) eine Anpassung der Dynamisierung der Förderleistung über 
die in der Ratssitzung am 24.06.2021 beschlossenen 2 Prozent (ab 
01.08.2022) hinaus?

2 
 
3. Plant die Verwaltung eine gestaffelte Bezahlung entsprechend der Qualifizie-
rung von Kindertagespflegepersonen (vgl. § 21 KiBiz) nach dem Vorbild ande-
rer Großstädte in NRW festzulegen?  Falls nein, bitte begründen, ob dies in der 
Entscheidung der Politik liegen wird.iv  
 
4. Was wird die Verwaltung unternehmen, dass in Vierteln, die bisher in der Kin-
derbetreuung unterversorgt sind (Porz, Mülheim, Chorweiler), ausreichende 
Kinderbetreuungsangebote zur Verfügung stehen?v  
 
 
Die Verwaltung antwortet wie folgt: 
 
Zu den Fragen 1, 2 und 3: 
 
Da die Kindertagespflege einen bedeutsamen Baustein in der Kindertagesbe-
treuung in Köln darstellt, ist die Verwaltung bestrebt, Maßnahmen zur Attrakti-
vierung des Berufsbildes weiter voranzutreiben. 
 
Mit der Ende 2023 geleisteten Einmalzahlung für durch die Energiekostenstei-
gerung und die Inflation infolge des Ukrainekrieges entstandenen Mehrkosten-
aufwendungen ist es der Verwaltung mit landesseitiger Unterstützung beispiels-
weise gelungen, den über 800 Kindertagespflegepersonen in Köln insgesamt 
rd. 2,2 Mio. Euro zukommen zu lassen. 
 
Die Fachverwaltung beabsichtigt, dem Jugendhilfeausschuss im Jahr 2024 ei-
nen Konzeptentwurf zur Beratung vorzulegen, der sich mit der Frage einer leis-
tungsgerechten Vergütung der Förderleistung beschäftigt. Inwiefern sowohl die 
Qualifikation, als auch die Dauer der Tätigkeit, zu berücksichtigen sind, obliegt 
dann der Entscheidung des Fachausschusses.  
 
Auch die Beschlussfassung weiterer Maßnahmen zur Attraktivierung des Be-
rufsbildes der Kindertagespflegeperson obliegt der fachlichen Einschätzung des 
zuständigen Fachausschusses, die Finanzierung steht unter Vorbehalt der über 
den jeweiligen Haushaltsplan zur Verfügung stehenden Mittel. 
 
Zu Frage 4: 
 
Die Verwaltung treibt derzeit strategische Überlegungen voran, wie insbeson-
dere in den rechtsrheinischen Statteilen und Chorweiler Kita-Plätze geschaffen 
werden können.  
 
Sie ist in diesen unterversorgten Stadtbezirken bestrebt, geeignete Grundstü-
cke zu sondieren, auf denen Kita-Bauten realisiert werden können.  
Weiterhin steht die Fachverwaltung in einem engen Austausch mit diversen In-
vestoren, um auch hier den Markt nach geeigneten öffentlichen und privaten 
Grundstücken für Neubauten zu sichten. Zudem wird eine spezifizierte Flä-
chenakquise / Investorenausschreibung geprüft. 
 
Parallel wird verwaltungsintern grundsätzlich eruiert, unter welchen Rahmenbe-
dingungen zusätzliche Erweiterungsbauten und Neubauten von Kindertages-
stätten realisiert werden können.  
Sowohl bei der Suche von geeigneten Kitaträgern, als auch bei der Verknüp-
fung von Kitaträgern und Investoren, ist die Fachverwaltung unterstützend be-
hilflich. Um eine schnellstmögliche Realisierung von Betreuungsplätzen zu er-

3 
 
möglichen, stehen die Mitarbeitenden aus der Fachverwaltung in weiterreichen-
den Planungsprozessen den Investoren und Trägern, insbesondere bei der Ab-
stimmung der Planung mit diversen städtischen Ämtern und anderen Beteilig-
ten, wie dem Landesjugendamt, beratend zur Seite.  
 
Für den Ausbau der Großtagespflege im Rahmen des städtischen Förderpro-
grammes werden ergänzend gezielt ebenerdige und zentral gelegene Gewer-
beräume gesucht, die bspw. im Stadtbezirk Chorweiler nur in einem begrenzten 
Maße zur Verfügung stehen. Zur Unterstützung bei der Akquise geeigneter 
Räumlichkeiten wurden intensive Gespräche auf unterschiedlichen Ebenen ge-
führt, diverse Begehungen im Stadtbezirk durchgeführt und mögliche Räumlich-
keiten überprüft. 
Voraussichtlich kann im Rahmen des städtischen Förderprogrammes für den 
Ausbau von U3-Plätzen in Großtagespflege in diesem Jahr nicht zuletzt im 
Stadtbezirk Chorweiler eine zusätzliche Großtagespflegestelle eröffnet werden. 
Die Schaffung zusätzlicher Angebote in den genannten Bezirken wird kontinu-
ierlich weiter betrieben.  
 
 
 
gez. Reker 
 
 
 
i Kölner Rundschau 15.12.2023 “Notstand in Kitas laut Stadt Köln „historisch“”  
 
ii 20. STATUSBERICHT ZUM AUSBAU DER KINDERTA GESBETREUUNG IN KÖLN, Abbildung 5.1.2 
“Versorgungssituation zu Beginn des Kindergartenjahres 2022/23*”, S. 5f.  
 
iii Die hier in Bezug genommene Expertise von Prof. Dr. iur. Johannes Münder zur Erarbeitung einer Kalkulations-
grundlage für die Bemessung der laufenden Geldleistung für Kindertagespflegepersonen gemäß § 23 SGB VIII 
wurde 2017 im Auftrag des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e .V. für die Landeshauptstadt 
Dresden erstellt. Aus dieser ergibt sich, um dem Kriterium der leistungsgerechten Ausgestaltung des Betrages zur 
Anerkennung der Förderungsleistung aus § 23 Abs. 2a S.2 SGB VIII zu entsprechen, eine starke Empfehlung zur 
Orientierung an dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, Sozial - und Erziehungsdienst (TVöD -SuE). Zudem 
werden Kriterien niedergelegt, wie die Orientierung an dem TVöD -SuE und den verschiedenen Besoldungsgrup-
pen ausgestaltet werden kann, wobei ein Fokus auf  die Qualifizierung und Arbeitserfahrung der Tagespflegeper-
sonen gelegt wird.  
 
iv Im Vergleich zu anderen Großstädten in NRW ist Köln die einzige Stadt, die Kindertagespflegepersonen nicht 
nach ihrer Qualifizierung vergütet. So verdient eine qualifizierte Kindertagespflegeperson, die 3 Kinder betreut, 
im Schnitt 100€ mehr pro Monat in Dortmund, Düsseldorf oder Essen. In Duisburg verdienen Kindertagespflege-
personen sogar 500€ mehr Geld pro Monat als in Köln.  
 
v Seit 2013 haben Kinder ab 1 Jahr in Deutschlan d einen Anspruch auf einen Kitaplatz (SGB §24). Doch noch im-
mer liegt das Angebot der U3 -Betreuung in Köln unter der vom Rat angestrebten Versorgungsquote von 50% 
(siehe 20. Statusbericht Kindertagespflege ). In einigen Bezirken liegt das Angebot sogar deutlich unter der Ziel-
marke - zum Beispiel in Mülheim (36%) und Chorweiler (30%).

Beratungsverlauf (1)

26.02.2024 Hauptausschuss
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0681/2024
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
Datum
26.02.2024
Erstellt
20.02.2024 11:36