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AN/1569/2022

Sofortmaßnahmen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit von Radfahrer*innen und Fußgänger*innen auf dem Heckhofweg/der Escher Straße

Änderungsantrag BV5 (Grüne) 01.09.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 01.09.2022

Änderungsantrag (Grüne BV5)

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Änderungsantrag (Grüne BV5)

6184 Zeichen

www.gruenekoeln.de 
 
 
 
Frau 
Bezirksbürgermeisterin 
Dr. Diana Siebert 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 01.09.2022 
AN/1569/2022 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. §§ 13 und 38 der Geschäftsordnung des Rates 
und der Bezirksvertretungen 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 5 (Nippes)  
 
Sofortmaßnahmen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit von Radfahrer*innen 
und Fußgänger*innen auf dem Heckhofweg/der Escher Straße 
- Änderungsantrag der Grünen - 
 
Sehr geehrter Frau Bezirksbürgermeisterin, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
Die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen: 
 
Der Text der Beschlussvorlage 2405/2022 wird wie folgt ersetzt: 
 
Die Bezirksvertretung Nippes dankt den Petenten für die Eingaben und setzt die Maßnah-
men im Sinne des Petenten und im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten um. 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz sind positiv zu bewerten. 
 
Die Verwaltung wird aufgefordert, folgende Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssi-
cherheit auf dem Heckhofweg/der Escher Straße umzusetzen: 
 
Die Verwaltung wird aufgefordert, aus Gründen der Verkehrssicherheit als Sofortmaßnahme 
umzusetzen: 
 
1. auf dem Heckhofweg/der Escher Straße zwischen Robert-Perthel-Straße/Äußere Kanal-
  Bezirksvertretung Nippes 
Neusser Str. 450 
50733 Köln-Nippes 
Tel.: 0221 221 95309 
E-Mail.: Gruene-BV5@stadt-koeln.de

straße und der Durchfahrtsperre in Höhe der Kleingartenanlage hinter Heckhofweg 146 
für beide Fahrbahnseiten ein absolutes Halteverbot (VZ 283StVO) anzuordnen zudem 
sind die Ordnungskräfte dazu aufgerufen den Beschluss der BV-Nippes (AN/0579/2021) 
auszuführen und die Kontrollen zu verschärfen, wenn die Maßnahmen innerhalb eines 
Jahres keine wesentliche Verbesserung hervorrufen (Evaluierung des Amtes 66 ist der 
BV-Nippes vorzulegen), ist die BV-Nippes bereit weitergehende und langfristige Maß-
nahmen zu treffen wie einen baulich getrennten Fuß- und Radweg anstelle einer Fahr-
radstraße zu beschließen, um den gesamten Bereich verkehrssicher zu gestalten und vor 
illegalem Parken zu schützen; 
2. die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf dem unter Nummer 1 genannten Abschnitt ist 
auf 30 Stundenkilometer zu begrenzen (VZ 274-30 StVO), wie dies auch am für den gan-
zen Bezirk Nippes AN/1289/2021 beschlossen wurde; 
3. die Durchfahrtsperre im Bereich der Kleingärten hinter die Zufahrt zu diesen in Richtung 
HGK-Unterführung zu versetzen und dabei Sperrpfosten (VZ 600-60 StVO) mit einem 
Schloss (kein Dreikant) zu verwenden; 
4. jeweils zu Beginn und Ende der beiden Verbindungswege zwischen der Robert-Perthel-
Straße und dem Heckhofweg (vor und hinter der HGK-Unterführung) nicht entnehmbare 
Poller einzusetzen, welche eine Durchfahrt mit mehrspurigen Kraftfahrzeugen wirksam 
unterbinden; 
5. an der Einmündung Butzweilerstraße/Heckhofweg zum Heckhofweg hin eine Sperr-
pfostenreihe (VZ 600-60 StVO) einzusetzen (mit Dreikant-Verschluss) und die bauaus-
führende Firma zu verpflichten, nach Entnahme der Pfosten zum Betriebsbeginn der 
Baustelle auf dem Heckhofweg, die Pfosten täglich nach Betriebsschluss wieder voll-
ständig (Einrasten des Verschlusses) einzusetzen und; 
6. an der unter Nummer 5 genannten Einmündung zum Heckhof hin die Einfahrt für Kraft-
fahrzeuge, ausgenommen Baustellenverkehr, zu verbieten (VZ 260, 1028-30 StVO an 
der Einmündung sowie VZ 209-30, 1022-10, 1028-30 StVO auf der Butzweilerstraße für 
beide Fahrtrichtungen vor der jeweiligen Einmündung zum Heckhofweg). 
 
Begründung: 
 
Die Situation auf dem Heckhofweg/der Escher Straße ist untragbar. Die BV-Nippes sieht die 
Beobachtung des Petenten bestätigt und möchte daher, dass die Verwaltung alle Maßnah-
men umgehend umsetzt, um die Situation dort schnellstmöglich zu verbessern. Weder ist der 
Heckhofweg ein LKW-Parkplatz noch eine Müllhalde. Zudem muss die Situation für Fuß- und 
Radfahrer*innen stark verbessert werden, um die Qualität beider Verkehrsarten und damit 
den Umweltverbund weiter zu stärken. Nur durch die konsequenten Verbesserungen des 
Umweltverbundes kann Köln seine Klimaziele erreichen. Daher stehen alle Maßnahmen der 
BV-Nippes immer unter dem Blickwinkel des Klimaschutzes. 
 
Begründung zu den einzelnen Punkten: 
1. Die BV-Nippes hat mit ihrem Antrag (AN/0579/2021) bereits in ähnlicher Weise beschlos-
sen und die Situation der parkenden LKW auf dem Heckhofweg moniert. Es ist bis dato zu 
keiner Verbesserung gekommen und die Situation ist ein Schandfleck im Bezirk. Die BV-
Nippes möchte unbedingt illegales LKW-Parken und das illegale Entsorgen von Müll im Be-
zirk unterbinden. Dies geht nur durch eine zügige Umsetzung dieser Maßnahmen. 
2. Die erhöhte Geschwindigkeit vom MIV und dem LKW-Verkehr auf diesem Abschnitt stellt 
eine große Gefahr für Fuß- und Radfahrer*innen dar. Es gibt weder einen Fußgängerüber-
weg (FGÜ), noch Querungshilfen auf dem gesamten Abschnitt. Die hohe Nutzung des Bür-
gerpark Nord von Spaziergänger*innen und Hundehalter*innen ist jedoch ein wichtiges Ar-
gument dafür, die Geschwindelt auf dieser Strecke stark zu reduzieren, um diese nicht zu 
gefährden und die Qualität für Fußgänger*innen stark zu verbessern. Zudem hat die BV-
Nippes Beschlossen (AN/0579/2021), dass die Fahrradinfrastruktur auf dieser Route durch 
die Einführung einer Fahrradstraße stark verbessert werden soll. Die Einführung einer Fahr-
radstraße impliziert dabei immer Tempo 30.

3. Die Durchfahrtsperre im Bereich der Kleingärten hinter die Zufahrt zu diesen in Richtung 
HGK-Unterführung hat sich wie die Dokumentation des Petenten zeigt nicht bewährt. 
4. Die Poller sind wichtig, um den Kfz-Verkehr vor einem illegalen hineinfahren zu hindern. 
Vor allem, um die illegale Abladung von Unmengen an wildem Müll zu verhindern. Dies liegt 
im Interesse der Stadt Köln für ein sauberes Köln vor allem auch in Grünanlagen zu sorgen. 
5. Da es keine Anlieger auf dem nördlichen Abschnitt des Heckhofweg gibt (keine Wohn- 
und Geschäftsgebäude auf der Straße) ist die Durchfahrtssperre ab Einmündung Butzweiler-
straße bis Brückenbauwerk der HGK wichtig, um die Qualität für den Radverkehr zu verbes-
sern. 
 
 
 
gez. Beckhaus

Beratungsverlauf (1)

01.09.2022 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1569/2022
Typ
Änderungsantrag BV5 (Grüne)
Datum
01.09.2022
Erstellt
01.09.2022 16:13