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V/0346/2010

Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-West

Vorlagen 27.04.2010

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 27.05.2010, TOP 4.3

Anlage 2 Liste der Zuschussanträge von Vereinen/Vereinigungen

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Ansehen

Anlage 1 Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 2 Liste der Zuschussanträge von Vereinen/Vereinigungen

2398 Zeichen

Anträge von Vereinen/Vereinigungen auf Gewährung eines Zuschusses für das Jahr 2010                 Anlage 2 
 
 
lfd. 
Nr 
 
Name/Anschrift des Vereines  
 
Stadtteil 
 
angegebener Wir- 
kungskreis 
 
Beantragter Zuschuss für  
 
a) Projekt, b) Einzelveranstal- 
tung,  c) besondere Aktivität,  d) 
Jubiläum 
 
 
Bemerkungen 
 
 
   Pro- 
jekt 
Einzel- 
veran- 
staltung 
 
beson- 
dere 
Aktivität 
Jubi- 
läum 
Grund in 2009 
(Euro) 
vorgeschlagen 
in 2010 (Euro) 
 
1.  Kameradschaft St. Michael Albachten 
Alte Viehstraße 3 
48163 Münster 
 
Albachten 
 
Albachten 
  
X 
   
Seniorennachmittag, Fehlbetrag: 130,-- 
  
-,--  
 
2.  MuM 
Mehrgenerationenhaus und Mütterzentrum 
Gievenbecker Weg 200 
48149 Münster 
 
Gievenbeck 
 
Gievenbeck 
 
X 
    
Lärmschutzdecke im Stadtteiltreff am Gescherweg 87 (Kosten : 
4.703,80 €, Zuschusswunsch: 2.500,00 €) 
  
2.000,00  
 
 
3.  
 
Siedlergemeinschaft Schürkamp/Rote Erde 
Meckmannweg 77 
48163 Münster 
 
 
Mecklenbeck 
 
Mecklenbeck 
    
X 
 
Gründungsjahr 1955, 55 Jahre Siedlergemeinschaft 
  
-,--  
 
Nach den beschlossenen Richtli- 
nien besteht keine Möglichkeit der 
Förderung, Jubiläum nicht durch 
25 teilbar 
4.  
 
Bürgerverein für Mecklenbeck e. V. 
Am Hof Hesselmann 10 
48163 Münster  
 
Mecklenbeck 
 
Mecklenbeck 
 
X 
    
Zuschuss zur Beschaffung von Vorführgeräten auf der Tenne  
(Anschaffungskosten: ca. 1.000,-- €) 
  
500,00  
 
 
 
 
 
5.  
 
St. Sebastian Schützenbruderschaft Nienberge e. V. 
Feldstiege 38 
48161 Münster 
 
Nienberge 
 
Nienberge 
 
 
 
X 
   
Zuschuss zur Gestaltung des Seniorennachmittages beim Schütz en- 
fest am 19.06.2010, voraussichtlicher Fehlbetrag: 1.138.,-- € 
  
-,- 
 
6.  Bürgerradweg Tilbecker Straße 
Brookweg 21 a 
48161 Münster 
 
Roxel 
 
Roxel 
 
X 
    
Bau eines Fuß- und Radweges entlang der Tilbecker Straß e, II. 
Bauabschnitt 
 
 
 
15.000,00  
5.000,00 € wurden bereits in der 
Etatsitzung 2009 für 2010 gebun- 
den. Neu werden 10.000,00 € 
bewilligt. 
 
7.  Bürgerradweg Hohenholter Straße L 529 e. V. 
Havixbecker Straße 190 
48161 Münster 
 
Roxel 
 
Roxel 
 
X 
    
Bau eines Bürgerradweges entlang der Hohenholter Stra ße (Antrag 
10.000,-- €) 
  
5.000,00  
 
8.  Musikkorps der freiwilligen Feuerwehr Münster 
Stellmacherweg 202 
48161 Münster 
 
Roxel 
 
Roxel und Stadtgebiet 
 
X 
 
 
   
Renovierung des Probenraums, Renovierungskosten: 1.000,-- € 
  
500,00

Anlage 1 Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen

3141 Zeichen

Bezirksvertretung Münster-West                                        
     
 
 
 
 
Präambel 
 
Die Bezirksvertretung Münster-West hat im Rahmen der allg emeinen Daseinsvorsorge für die Einwohnerinnen und Ein - 
wohner im Stadtbezirk eine besondere Verantwortung für  die Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen u nd Insti- 
tutionen. 
 
Sie sieht sich als verlässlicher und verantwortungsvoller Pa rtner und unterstützt die vielfältigen Projekte, einze lnen Ver- 
anstaltungen und besonderen Aktivitäten durch die Bereitstellung von Finanzmitteln. 
 
Transparenz schafft Vertrauen.  
 
Die Bezirksvertretung Münster-West hat daher die folgenden   
 
Richtlinien 
für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Institutionen im 
Stadtbezirk Münster-West  
 
beschlossen. 
 
1. Zuschüsse an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigun gen und Institutionen im Stadtbezirk Münster-West 
werden durch die Bezirksvertretung grundsätzlich auf der Basis dieser Richtlinien gewährt.  
 
2. Ziel der Zuschussgewährung ist es, die bezirksbezogenen u nd in den jeweiligen Stadtteil wirkenden Aktivitäten, 
die der Allgemeinheit dienen, zu fördern und das ehre namtliche Engagement der Einwohnerinnen und Einwoh- 
ner zu stärken. Besonders förderungswürdig sind Maßnahmen und Projekte, die Kinder und Jugendliche, ältere 
Menschen und Menschen mit Migrationshintergrund einbinden. 
 
3. Die Bezirksvertretung gewährt auf der Grundlage des  § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung NRW in 
Verbindung mit § 20 Abs. 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster auf Antrag Zuschüsse    
  
• für Projekte, Einzelveranstaltungen, besondere Aktivitäten  
• Jubiläen, die durch 25 teilbar sind. 
 
Die Anträge müssen begründet werden. 
 
4. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach den im Hausha ltsjahr zur Verfügung stehenden Finanzmitteln und 
der Zahl der vorliegenden Anträge. Die Bezirksvertretung  kann in Einzelfällen einen Nachweis über die Ver- 
wendung des gewährten Zuschusses verlangen. 
 
5. Zuschüsse durch die Bezirksvertretung werden in aller R egel nicht gewährt, wenn 
 
• der Verein etc. bei der Antragstellung nicht mindest ens 1 Jahr besteht 
•
 eine Einzelförderung durch andere städtische Stellen erfolgt 
• Dachverbände Zuschüsse für Mitgliedsvereine erhalten, die  diese direkt oder indirekt weitergeben. 
 
6. Projekte, einzelne Veranstaltungen und besondere Akti vitäten werden nur dann gefördert, wenn sie nicht den  
erklärten Zielen des jeweiligen Vereins entsprechen und stadtteilorientiert durchgeführt werden. 
 
7. Im Rahmen von Jubiläen können auch Veranstaltungen ge mäß Ziffer 6. gefördert werden. 
 
8. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuschüssen besteht nicht.  
 
9. Über die Möglichkeit der Beantragung von Zuschüssen  w ird in geeigneter Weise informiert.  Abgabefrist für An- 
träge ist der 31.03. und 30.09. eines jeden Jahres.  
 
Die Bezirksverwaltung West hält einen Antragsvordruck ber eit, der auch online 
(www.muenster.de/stadt/buergeramt/pdf/vereinszuschuss.pdf ) abgerufen werden kann. 
 
10. Die Richtlinien treten mit Wirkung vom 01.01.2007  in Kraft.

Beschlussvorlage

5126 Zeichen

V/0346/2010 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Bezirksverwaltung Münster-West 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im 
Stadtbezirk Münster-West 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
27.05.2010 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Den in der Anlage 2 der Vorlage unter den lfd. Nummern 2,4 und 6-8 aufgeführten Vereinen 
und Initiativen werden die dort ausgewiesenen Zuschüsse gewährt.  
 
2. Den Anträgen zu den lfd. Nummern 1, 3 und 5 wird nicht entsprochen. 
 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass Kosten in Höhe von 23.000 €, aber keine Folgekosten ent-
stehen.  
 
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Aufwendungen 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0101 Bezirksvertretungen 
(frei verfügbare Mittel) 
Teilergebnisplan  
(Zeile) 
15 Transferaufwendungen 
2010 23.000  
Insgesamt: 23.000  
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0346/2010 
Auskunft erteilt: 
Herr Weihermann 
Ruf: 
492 33 00 
E-Mail: 
Weihermann@stadt-muenster.de  
Datum: 
26.04.2010 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0346/2010 
Begründung 
 
Nach § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sind die 
Bezirkvertretungen für die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstigen 
Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk zuständig. Für die Gewährung von Zuschüssen gelten 
die von der Bezirksvertretung Münster-West beschlossenen Richtlinien (Anlage 1 zur Vorlage). 
 
 
Ergänzende Hinweise zu den Einzelanträgen der Anlage 2 zur Vorlage.
 
 
 
Mehrgenerationenhaus und Mütterzentrum, MuM, lfd. Nr. 2 
 
Mitte 2008 ist MuM 
mit seinem Stadtteiltreff in die Räume der KiTa Outlaw am Gescherweg 87 
eingezogen, wo ein Stadtteilcafe betrieben wird. Im Durchschnitt wird das Stadtteilcafe von 30 
Personen (Kinder und Erwachsene) genutzt. In Hochzeiten verdoppelt sich schon mal die Besu-
cherzahl. 
 
Von den Besucherinnen und Besuchern wird bemängelt, dass der Lärmpegel schon bei durch-
schnittlicher Besucherzahl unerträglich ist. 
 
Der Einbau einer Lärmschutzdecke soll Abhilfe schaffen.  
 
 
Bürgerverein für Mecklenbeck e.V., lfd. Nr. 4 
 
Der Bürgerverein Mecklenbeck e.V. hat mit Schreiben vom 29.10.2009 um einen Zuschuss zur 
Beschaffung eines Laptops und eines Beamers gebeten. Die Beschaffungen sind wegen der zu-
nehmenden Nutzung des Tennenraumes im Hof Hesselmann für Tagungen erforderlich. 
 
 
Bürgerradweg Tilbecker Straße, lfd. Nr. 6    
 
Der erste Bauabschnitt 
des Bürgerradweges Tilbecker Straße ist fertig gestellt. In Kürze soll mit 
dem zweiten Bauabschnitt begonnen werden. Dieser Bauabschnitt ist in seiner Bauausführung 
erheblich schwieriger, da u. a. die Querung der Bahnstrecke Münster-Coesfeld erforderlich ist. 
 
Das Land wird den 2. Bauabschnitt mit 150.000 € fördern. Die Eigenleistung des Vereins wird rund 
16.000 € betragen. 
 
 
Bürgerradweg Hohenholter Straße, lfd. Nr. 7 
 
Witterungsb
edingt kann der Bau des Bürgerradweges Hohenholter Straße erst jetzt fortgeführt 
werden. Durch allgemeine Baukostenverteuerungen und ausgebliebene Mittel aus dem Konjunk-
turpaket II (Bürgerradwege dürfen hieraus nicht gefördert werden) ist eine Finanzierungslücke in 
Höhe von 10.000 € entstanden. Hierzu soll der vorgeschlagene Zuschuss gezahlt werden.  
 
 
Musikkorps der freiwilligen Feuerwehr Münster, lfd. Nr. 8 
 
Das Musikkorps der freiwilligen Feuerwehr Münster hat einen Zuschuss zur dringend erforderli-
chen Renovierung der akustischen Einrichtungen und der Podeste im Probenraum in der Droste-
Hauptschule Roxel beantragt. Die Arbeiten sind zwischenzeitlich ausgeführt und schließen mit 
Gesamtkosten in Höhe von 1.074,93 € ab.

- 3 - 
V/0346/2010 
 
Kameradschaft St. Michael, Albachten, lfd. Nr. 1 
St. Sebastian Schützenbruderschaft, lfd. Nr. 5  
 
Die genannten Vereine veranstalten im Rahmen ihrer Fe
ste Seniorennachmittage mit entspre-
chender Bewirtung (Kaffee, Kuchen). Die St. Sebastian Schützenbruderschaft Nienberge richtet 
wegen der Verlagerung des Festplatzes an die Feldstiege einen Fahrdienst ein und macht Ausga-
ben für Musik und GEMA-Gebühren geltend.  
 
Zuschüsse hierfür können aus grundsätzlichen Erwägungen und zur Vermeidung von Präzedenz-
fällen nicht gezahlt werden. 
 
 
Siedlergemeinschaft Schürkamp/Rote Erde, lfd. Nr. 3 
 
Die Siedlergemeinschaft
 Schürkamp/Rote Erde beantragt einen Zuschuss zum 55.-jährigen Ver-
einsjubiläum. Hierzu kann nach den bestehenden Richtlinien ein Zuschuss nicht gewährt werden.  
 
 
 
Die vorgeschlagenen Zuschüsse beruhen auf einer Absprache im Ältestenrat der Bezirksvertre-
tung Münster-West vom 22.04.2010.  
 
Soweit die Bezirksvertretung der Beschlussvorlage zustimmt, stehen im Teilergebnisplan „Trans-
feraufwendungen“ noch Haushaltsmittel in Höhe von 14.500 € zur Verfügung. 
 
 
 
 
 
 
gez. 
Weihermann 
 
Anlagen: 
Anlage 1 - Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen 
Anlage 2 – Liste der Zuschussanträge von Vereinen/Vereinigungen

Beratungsverlauf (1)

27.05.2010 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 4.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (13)

  • Alte Viehstraße 3
  • Havixbecker Straße 190
  • Gievenbecker Weg 200
  • Gescherweg 87
  • Meckmannweg 77
  • Brookweg 21a
  • Stellmacherweg 202
  • Schürkamp
  • Am Hof Hesselmann 10
  • Tilbecker Straße
  • Hohenholter Straße
  • Rote Erde
  • Feldstiege 38

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0346/2010
Typ
Vorlagen
Datum
27.04.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37