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0410/2026

Beantwortung der Anfragen zur Jugendhilfeplanung der Kindertagesbetreuung 2026/27 als Grundlage für die Beantragung von Landeszuschüssen nach § 24 KiBiz (Kinderbil-dungsgesetz)

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 20.02.2026

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 10.03.2026, TOP 7.1.1

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

8800 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/IV/2 
 
Vorlagen-Nummer 20.02.2026 
 0410/2026 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Jugendhilfeausschuss 10.03.2026 
 
Beantwortung der Anfragen zur Jugendhilfeplanung der Kindertagesbetreuung 2026/27 
als Grundlage für die Beantragung von Landeszuschüssen nach § 24 KiBiz 
(Kinderbildungsgesetz) 
In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 27.01.2026 wurden im Rahmen der Beratung 
der Vorlage „Jugendhilfeplanung der Kindertagesbetreuung 2026/27 als Grundlage für die Be-
antragung von Landeszuschüssen nach § 24 KiBiz“ (Session-Nr. 3573/2025) mehrere mündli-
che Anfragen gestellt, deren schriftliche Beantwortung zugesagt wurde. 
 
1) Herr Houben erkundigte sich, ob zu den sieben vorgesehenen Schließungen von Kinder-
tageseinrichtungen nähere Informationen vorlägen, und bat um eine schriftliche Darstel-
lung. 
2) Herr Dreisbach stellte mehrere inhaltliche Fragen zur Vorlage. Er erkundigte sich, ob im 
Zusammenhang mit der Schließung von Kindertageseinrichtungen systematische Off-
boarding-Gespräche mit den Trägern geführt würden, um mögliche tieferliegende struktu-
relle Ursachen zu identifizieren. Als Beispiel nannte er die vollständige Aufgabe der Kin-
dertagesstätten-Trägerschaft durch das Studierendenwerk. Zudem fragte er nach der Ge-
samtzahl der Betreuungsplätze, die durch die vorgesehenen Schließungen wegfallen. 
3) Darüber hinaus verwies Herr Dreisbach auf den im LVR-Leitfaden zur Jugendhilfeplanung 
vorgesehenen Stichtag für die Bedarfsplanung und fragte, warum in der vorliegenden 
Vorlage ein abweichender Stichtag zugrunde gelegt werde. Er erkundigte sich, ob künftig 
aktuellere Daten verwendet werden könnten, insbesondere vor dem Hintergrund, dass 
Bedarfe im U3-Bereich teilweise bereits eingetreten seien, jedoch planerisch erst zeitver-
setzt berücksichtigt würden. 
4) Weiterhin fragte er, ob für die privat-gewerblichen Kindertageseinrichtungen aktuellere 
Daten als der bisher verwendete Stand August 2020 vorlägen bzw. ob eine Aktualisierung 
für die nächste Bedarfsplanung vorgesehen sei. Zudem erkundigte er sich nach der Be-
rechnung der Versorgungsquote im U3-Bereich und danach, ob bei der zugrunde geleg-
ten Kinderzahl eine Differenzierung nach Altersgruppen erfolge. Er bat darum, entspre-
chende Differenzierungen künftig gesondert darzustellen.  
5) Abschließend bat Herr Dreisbach um eine differenzierte Darstellung der Versorgungsquo-
ten nach Stadtbezirken und/oder Sozialräumen sowie um Angaben zur Aktualität der Da-
ten im Bereich der privat-gewerblichen Betreuungsangebote.

2 
 
 
Antwort der Verwaltung 
 
Zu 1)  
 
Campus-Zwerge, Ubierring (Neustadt-Süd) 
Kindertagesstätte Universität zu Köln, Weyertal (Lindenthal) 
Der Träger der beiden Standorte hat sich entschieden, künftig ausschließlich Belegplätze zu 
vergeben und seine Rolle als Träger eigener Kindertageseinrichtungen zum Sommer 2026 
vollständig zu beenden. Die über den Sommer 2026 hinaus zu betreuenden Kinder wurden 
bzw. werden durch entsprechende Belegplätze in umliegenden Kindertageseinrichtungen an-
derer Träger weiter versorgt. 
 
Familienzentrum SKM, Alter Deutzer Postweg (Ostheim) 
Die Einrichtung verzeichnet rückläufige Anmeldezahlen, unter anderem bedingt durch die In-
sellage des Standortes. Die insgesamt gute Versorgungssituation im Stadtteil erschwert die 
Neuaufnahme zusätzlich. Vor dem Hintergrund perspektivisch sinkender Geburtenzahlen hat 
der Träger daher die Entscheidung zur Schließung des Standortes getroffen. 
 
Kindertagesstätte Xantener Straße (Nippes) 
Der Träger schließt den Standort aufgrund der baulich-räumlichen Situation. In Abstimmung 
mit der Stadt Köln wurde die Weiterbetreuung aller Kinder sichergestellt. Die Einrichtung 
wurde bereits im Sommer 2025 geschlossen. 
 
Städtische Kindertageseinrichtung St.-Tönnis-Str. (Worringen) 
Aufgrund des baulichen Zustandes und akuter Schäden am Gebäude musste der Betrieb bis 
auf Weiteres eingestellt werden. Die zuletzt noch betriebenen zwei Gruppen wurden in andere 
städtische Kindertageseinrichtungen überführt. Der Standort wird durch die Gebäudewirtschaft 
als Eigentümer zunächst gutachterlich betrachtet, um hieraus weitere Maßnahmen ableiten zu 
können. Der Jugendhilfeausschuss wurde in seiner Sitzung am 09.12.2025 per Mitteilung 
(Session-Nr. 3448/2025) hierüber informiert. 
 
Zwei weitere Einrichtungen 
Bei zwei weiteren der vorgesehenen Schließungen handelt es sich um einvernehmliche 
Standortaufgaben im Rahmen trägerinterner Strukturentscheidungen. Die Träger haben ge-
genüber der Verwaltung die ordnungsgemäße Abwicklung des Betriebes sowie die Sicherstel-
lung der Anschlussbetreuung der betroffenen Kinder angezeigt.  
 
 
Zu 2)  
 
Offboarding-Gespräche / strukturelle Gründe 
Bisher finden keine formellen Offboarding-Gespräche im Sinne eines standardisierten Verfah-
rens statt. 
Alle Träger werden jedoch im Rahmen der nächsten Sitzung des AK 80 ausdrücklich gebeten, 
künftig systematisch die jeweiligen Gründe für die Schließung ihrer Kindertageseinrichtungen 
darzulegen. Ziel ist es, einen besseren Überblick über die Hintergründe zu erhalten und mögli-
che wiederkehrende oder strukturelle Faktoren zu identifizieren, die gegebenenfalls planerisch 
berücksichtigt werden können. 
Verlust von Betreuungsplätzen  
Die Zahl der durch Schließungen tatsächlich wegfallenden Betreuungsplätze lässt sich nicht 
kurzfristig belastbar beziffern. 
Grund hierfür ist, dass Kindertageseinrichtungen im Vorfeld einer Schließung in der Regel 
schrittweise auslaufen, bereits reduzierte Belegungen haben und keine neuen Kinder mehr 
aufnehmen. Der rechnerische Verlust der ursprünglich genehmigten Plätze bildet daher nicht 
die reale Versorgungssituation im Schließungsjahr ab. 
Für die Jugendhilfeplanung ist deshalb nicht die nominelle Platzzahl laut Betriebserlaubnis,

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sondern die tatsächlich in Anspruch genommene Betreuungskapazität im jeweiligen Kinder-
gartenjahr maßgeblich. 
 
 
Zu 3) 
 
In Köln liegen die bereinigten und belastbaren Kinderzahlen aus dem Melderegister erst im 
März des Folgejahres vor. 
Vor diesem Hintergrund wird für die Bedarfsplanung 2026/27 der Stichtag 31.12.2024 heran-
gezogen, da nur so eine vollständig geprüfte und vergleichbare Datengrundlage zur Verfü-
gung steht. Ergänzend werden aktuelle Entwicklungen insbesondere im U3-Bereich fortlau-
fend fachlich beobachtet und in der operativen Steuerung berücksichtigt, auch wenn sie sich 
in der stichtagsbezogenen Planung erst zeitversetzt abbilden. 
Unabhängig davon erfolgt die langfristige Ausbauplanung nicht allein auf Basis eines einzel-
nen Stichtags, sondern auf Grundlage der aktuellen kleinräumigen Bevölkerungsprognose, die 
für die Stadt Köln bis zum Jahr 2035 rechnet. Diese Prognosedaten bilden die strategische 
Grundlage für die mittel- und langfristige Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung und er-
möglichen es, strukturelle Bedarfsentwicklungen frühzeitig zu erkennen und planerisch zu be-
rücksichtigen. 
 
 
Zu 4) 
 
Aktualität der Daten zu privat-gewerblichen Einrichtungen 
Die Anzahl der privat-gewerblichen Betreuungsplätze wird nicht jährlich, sondern in mehrjähri-
gen Abständen systematisch erhoben. 
Aktuell findet eine erneute Abfrage dieser Plätze statt. Die daraus resultierenden, qualitätsge-
sicherten Daten werden im nächsten Statusbericht berücksichtigt und fließen damit in die wei-
tere Bedarfsplanung ein. 
 
Verständnisfrage zur Versorgungsquote (54 % / 81 %) 
Kinder haben erst ab Vollendung des ersten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf einen 
Betreuungsplatz. 
Daher werden für die Berechnung der Versorgungsquote der Kinder unter drei Jahren die Kin-
der im Alter von 0–1 Jahren herausgerechnet. Auf diese Weise ergibt sich die höhere Quote 
(hier rund 81 %) für die Kinder unter drei Jahren mit bestehendem Rechtsanspruch. 
Die Verwaltung nimmt den Hinweis auf und prüft, diese Differenzierung künftig transparenter 
darzustellen, indem die Altersgruppen in zukünftigen Veröffentlichungen gesondert ausgewie-
sen werden. 
 
 
Zu 5) 
 
Aufschlüsselung nach Stadtbezirken / Sozialräumen 
Die Versorgungsquoten werden jährlich im Statusbericht zur Kindertagesbetreuung kleinräu-
mig dargestellt. 
Da im vergangenen Jahr die Kommunalwahl stattgefunden hat, erscheint der Statusbericht 
2025 im nächsten Jugendhilfeausschuss im März. Der reguläre Statusbericht für 2026 folgt 
anschließend wieder im Sommer im üblichen Turnus. 
 
Aktualität der privat-gewerblichen Plätze 
Der derzeit ausgewiesene Stand der privat-gewerblichen Plätze basiert auf einer Erhebung 
aus 2022. 
Wie bereits dargestellt, erfolgt derzeit eine Aktualisierung, deren Ergebnisse in den kommen-
den Statusberichten berücksichtigt werden. 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

10.03.2026 Jugendhilfeausschuss
TOP 7.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0410/2026
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
20.02.2026
Erstellt
10.02.2026 10:46