1960/2021
Sachstand Sanierung Neusser Landstraße Ortslage Worringen
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
2419 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/665/4 Vorlagen-Nummer 1960/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 09.12.2021 Sachstand Sanierung Neusser Landstraße Ortslage Worringen hier: Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Sitzung am 27.05.2021, TOP 7.2.2 Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 1. „Wie sieht die zeitliche Planung für die Sanierung bzw. den Umbau aus?“ Antwort der Verwaltung: Die Maßnahme befindet sich derzeit in der Planungsphase. 2. „In welcher Form werden die Anlieger in diese Planungen mit eingebunden?“ Antwort der Verwaltung: Für die Neusser Landstraße zwischen Kurzer Damm und dem nördlichen Ortsausgang ist eine Gene- realinstandsetzung vorgesehen. Im Rahmen der Planungserstellung wird ein Planungsbeschluss bei der Bezirksvertretung Chorweiler und dem Verkehrsausschuss eingeholt. Diese wird eine deutliche Verbesserung für den Fuß- und Radverkehr mit sich bringen und bestehende Konfliktflächen auf der zu schmalen Nebenanlage lösen. Die Nebenanlage wird hierfür den heutigen Nutzungsansprüchen entsprechend erweitert (Zweirichtungsradweg inkl. Touristischer Freizeitroute). Für die Fahrbahn bleibt ebenfalls eine ausreichende Breite für den Lkw-Verkehr. Anliegerinnen und Anlieger werden über die Baumaßnahme im Rahmen einer verbindlichen Anlieger- versammlung aufgeklärt und vor Baubeginn mit allen detaillierten Informationen bspw. zu Bauzeiten in Kenntnis gesetzt. 3. „Ab wann kann mit dem Start der Baumaßnahme gerechnet werden?“ Antwort der Verwaltung: Seitens der Stadt Köln wird ein Umbau ab dem 2. Quartal 2023 angestrebt. Derzeit finden Gespräche mit den Versorgungsträgern sowie dem Landesbetrieb Straßenbau hinsichtlich des genauen Umset- zungszeitraumes statt. Der Landesbetrieb Straßenbau beabsichtigt im Bereich Dormagen/Neuss ebenfalls eine großflächige Sanierung der B 9 durchzuführen. 4. „Werden für die Anlieger Kosten anfallen?“ Antwort der Verwaltung: Bei der Generalinstandsetzung der Neusser Landstraße handelt es sich um eine Beitragsfähige Baumaßnahme. Die Erhebung von Straßenbaubeiträgen erfolgt auf Grundlage des § 8 KAG NRW und der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Köln (SBS). Die Höhe der Beiträge steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Neusser Landstraße
- Kurzer Damm
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Details
- Aktenzeichen
- 1960/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 10.11.2021
- Erstellt
- 21.05.2021 11:56