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1960/2021

Sachstand Sanierung Neusser Landstraße Ortslage Worringen

Beantwortung einer Anfrage (BV) 10.11.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 09.12.2021, TOP 7.1.3

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2419 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/665/4 
 
Vorlagen-Nummer 
 1960/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 09.12.2021 
 
Sachstand Sanierung Neusser Landstraße Ortslage Worringen 
hier: Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Sitzung am 27.05.2021, TOP 7.2.2 
Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 
 
1. „Wie sieht die zeitliche Planung für die Sanierung bzw. den Umbau aus?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die Maßnahme befindet sich derzeit in der Planungsphase. 
 
 
2. „In welcher Form werden die Anlieger in diese Planungen mit eingebunden?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Für die Neusser Landstraße zwischen Kurzer Damm und dem nördlichen Ortsausgang ist eine Gene-
realinstandsetzung vorgesehen. Im Rahmen der Planungserstellung wird ein Planungsbeschluss bei 
der Bezirksvertretung Chorweiler und dem Verkehrsausschuss eingeholt. Diese wird eine deutliche 
Verbesserung für den Fuß- und Radverkehr mit sich bringen und bestehende Konfliktflächen auf der 
zu schmalen Nebenanlage lösen. Die Nebenanlage wird hierfür den heutigen Nutzungsansprüchen 
entsprechend erweitert (Zweirichtungsradweg inkl. Touristischer Freizeitroute). Für die Fahrbahn 
bleibt ebenfalls eine ausreichende Breite für den Lkw-Verkehr. 
Anliegerinnen und Anlieger werden über die Baumaßnahme im Rahmen einer verbindlichen Anlieger-
versammlung aufgeklärt und vor Baubeginn mit allen detaillierten Informationen bspw. zu Bauzeiten 
in Kenntnis gesetzt. 
 
 
3. „Ab wann kann mit dem Start der Baumaßnahme gerechnet werden?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Seitens der Stadt Köln wird ein Umbau ab dem 2. Quartal 2023 angestrebt. Derzeit finden Gespräche 
mit den Versorgungsträgern sowie dem Landesbetrieb Straßenbau hinsichtlich des genauen Umset-
zungszeitraumes statt. Der Landesbetrieb Straßenbau beabsichtigt im Bereich Dormagen/Neuss 
ebenfalls eine großflächige Sanierung der B 9 durchzuführen.  
 
4. „Werden für die Anlieger Kosten anfallen?“ 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
Bei der Generalinstandsetzung der Neusser Landstraße handelt es sich um eine Beitragsfähige 
Baumaßnahme. Die Erhebung von Straßenbaubeiträgen erfolgt auf Grundlage des § 8 KAG NRW 
und der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Köln (SBS). Die Höhe der Beiträge steht zum jetzigen 
Zeitpunkt noch nicht fest.

Beratungsverlauf (1)

09.12.2021 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 7.1.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Neusser Landstraße
  • Kurzer Damm

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Details

Aktenzeichen
1960/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
10.11.2021
Erstellt
21.05.2021 11:56