3511/2017
Zebrastreifen auf der Merkenicher Hauptstraße
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Mitteilung BV
2158 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/663 Vorlagen-Nummer 3511/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 14.12.2017 Zebrastreifen auf der Merkenicher Hauptstraße hier: Antrag der SPD Fraktion in der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler am 23.11.2017, TOP 8.3.3 Beschluss: „Die Bezirksvertretung Chorweiler beantragt das Aufbringen regulärer weißer Zebrastreifen auf der Merkenicher Hauptstraße Höhe Hildengasse/Daverkusenstraße, wo zuvor gelbe Behelfszeb- rastreifen während der Bauphase waren.“ Stellungnahme der Verwaltung: Die Anordnung von Fußgängerüberwegen ist gemäß § 2 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln in Verbindung mit § 41 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW ein Geschäft der laufenden Verwaltung. Die Prüfung hat folgendes ergeben: Die Merkenicher Hauptstraße liegt in der Tempo 30-Zone. Nach den Verwaltungsvorschriften zu § 26 Straßenverkehrsordnung sollen Fußgängerüberwege in der Regel nur dort angelegt werden, wenn es erforderlich ist, dem Fußgänger Vorrang zu geben, weil er sonst nicht sicher über die Straße kommt. Die Einrichtung von Fußgängerüberwegen erfolgt nach den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen. Nach diesen Richtlinien sind Fußgängerüberwege in Tempo 30-Zonen in der Regel entbehrlich, da aufgrund der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h der motorisierte Verkehr an allen Stellen grundsätzlich die Mög- lichkeit hat, dem zu Fußgehenden eine Querung zu ermöglichen. Seitens der Verwaltung wurden Geschwindigkeitsmessungen an dieser Stelle veranlasst. Die Ergeb- nisse dieser Messung werden unaufgefordert bekannt gegeben. Eine Ausnahme hiervon hat sich lediglich durch die Baustellensituation ergeben, da die Merkenicher Hauptstraße während dieser Zeit u. a. von den Schulkindern vermehrt gequert werden musste und die Gefahr bestand, dass vor allem Kinder die Verkehrssituation mit dem starkem Baustellenverkehr nicht richtig einschätzen würden. Die Verwaltung hält daher die Einrichtung eines Fußgängerüberweges über die Baustellensituation hinaus für nicht erforderlich.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3511/2017
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 30.11.2017
- Erstellt
- 14.11.2017 14:00