AN/0540/2024
Törchen für die Interimssschule am Venloer Wall, gem. Antrag Die Linke, B90/Die Grünen, SPD, CDU, KlimaFreunde und Die Partei
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Gem. Antrag nach § 3 (Die Linke BV1)
3711 Zeichen
Die Linke B90/Die Grünen SPD CDU KlimaFreunde Die Partei Herrn Bezirksbürgermeister Andreas Hupke Herrn Bürgeramtsleiter Dr. Ulrich Höver Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0540/2024 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 25.04.2024 Törchen für die Interimssschule am Venloer Wall, gem. Antrag Die Linke, B90/Die Grünen, SPD, CDU, KlimaFreunde und Die Partei Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Herren, wir bitten Sie den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirks- vertretung Innenstadt am 25.04.2024 zu nehmen. Beschluss: Die Bezirksvertretung Innenstadt bittet die Verwaltung, an der Interimsschule am Venloer Wall, vor Beginn des Schuljahres 2024/25, und in Absprache mit der Schulleitung im Zaun ein Törchen zu installieren, damit die Kinder einen direkten Zugang vom Grüngürtel in die Schule haben. Zudem bittet die BV die Verwaltung zu prüfen, ob auf der Subbelrather Str. und/oder Venloer Straße „Kiss and Ride Parkbuchten “ zwischen Peter-Dedenbach-Str. und der Platanenallee im Park markiert werden können. Begründung: Der offizielle Schulweg entlang des Venloer Walls ist für die Kinder äußerst unangenehm und gefährlich: - Die Straße entlang der Schule ist eine viel befahrene Durchfahrtsstraße, auf der beidseitig eng geparkt wird. - Die Einbahnstraße ist in Richtung Norden nicht für Radfahrende freigegeben und somit gibt es keinen regelkonformen Rückweg für all die Schülerinnen und Schüler, die mit dem Fahr- rad aus dem Norden kommen. Dies ist ein hoher Anteil: Die Verkehrserhebung hat ergeben, - 2 - dass ungefähr die Hälfte der Kinder mit dem Fahrrad kommt. Hinzu kommen begleitende El- tern, kleine Geschwister, und diejenigen Eltern, die selbst auf dem Fahrrad die Kinder auf ih- ren Rollern begleiten. Die Einrichtung eines Törchens im Zaun, das den direkten Zugang von der Schule in den an- grenzenden Park ermöglicht, würde die Schulwegsicherheit der Kinder erheblich verbessern, weil die Kinder den Park als sicheren Durchgangsweg und Zugang nutzen können. Dies gilt sowohl für die Radfahrenden als auch für die Kinder zu Fuß und auf dem Roller, die dann nicht mehr gezwungen sind die gefährliche Straße zu überqueren oder sich zwischen den geparkten Autos hindurch zu zwängen. Dieses Tor stellt eine einfache, kostengünstige, zu- gleich effektive Lösung, die dazu beiträgt, Unfälle zu vermeiden und das Wohlergehen unse- rer Schülerinnen und Schüler zu schützen. Die anderen Einrichtungen im Venloer Wall, Kindertagesstätte und Offener Ganztag der Montessorischule, haben bereits Törchen und nutzen diese. In der Pandemie wurden über die Törchen Holen und Bringen abgewickelt. Auch für den schulischen Alltag der Grundschule stellt das Törchen eine große Erleichterung und Erhöhung der Sicherheit durch den direkten Zugang dar: Die Kinder verbringen ihre Pausen im Park und müssen in Ermangelung einer Turnhalle wohl dort auch Sportunterricht machen. Die Markierung der "Kiss and Ride Parkbuchten" auf der Subbelrather Straße und/oder Ven- loer Straße kann dazu beitragen, dass Bring- und Hol- Verkehre im Venloer Wall und in der Franz-Hitze-Straße verhindert werden. Dies ist vor dem Hintergrund sehr wichtig, dass dort bereits in der Zeit um ungefähr 8:00 und am Nachmittag bereits ein hohes Verkehrsaufkom- men durch Anwohnende, Lieferanten und die ansässigen Gewerbe besteht. Gunda Wienke Julie Cazier SPD CDU Die LINKE B90/Die Grünen Tim Cremer Günter Leitner KlimaFreunde Die Partei Dr. Verena Leila Holzer-Henke Sabine Kader
Auszug aus der Niederschrift vom 04.12.2025
969 Zeichen
Geschäftsführung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Frau Brohl Telefon: (0221) 221-91709 E-Mail: Andrea.brohl@stadt-koeln.de Datum: 12.01.2026 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 2. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt vom 04.12.2025 öffentlich 8.12 Sachstandsberichte 3287/2025 Herr Goss, B90/Die Grünen, weist auf den als Anlage beigefügten Sachstandsbericht zu AN/0540/2024 hin, wonach ein direkter Zugang zum Grüngürtel von der Schule Venloer Wall 13 a nicht gewährt werden könne. So sei dies nicht vereinbart worden. Sowohl Eltern als auch Schulleitung seien damit nicht einverstanden. Vom Neubau Colonius Nord würden ganz viele einen Zugang zum Grüngürtel erhalten, den Kindern würde dieser aber verwehrt. Herr Dr. Höver, Bürgeramt Innenstadt, verweist auf die Begründung der Fachverwal- tung, dass dies einen Eingriff in das Landschaftsschutzgebiet bedeute und sagt einen weiteren Klärungsversuch zu. Kenntnis genommen
Sachstandsbericht BV (Stand 24.03.2026)
5841 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
IV/40
Vorlagen-Nummer
AN/0540/2024
Stand: 24.03.2026
Sachstandsbericht
Törchen für die Interimssschule am Venloer Wall, gem. Antrag Die Linke, B90/Die
Grünen, SPD, CDU, KlimaFreunde und Die Partei
Ergänzter Beschluss:
Die Bezirksvertretung Innenstadt bittet die Verwaltung, an der Interimsschule am Ven-
loer Wall, vor Beginn des Schuljahres 2024/25, und in Absprache mit der Schulleitung
im Zaun ein Törchen zu installieren, damit die Kinder einen direkten Zugang vom
Grüngürtel in die Schule haben. Zudem bittet die BV die Verwaltung zu prüfen, ob auf
der Subbelrather Str. und/oder Venloer Straße „Kiss and Ride Parkbuchten “ zwischen
Peter-Dedenbach-Str. und der Platanenallee im Park markiert werden können.
Dabei ist darauf zu achten, dass es keine Fällungen oder Rodungen im Inneren
Grüngürtel geben wird.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Sachstandsbericht der Verwaltung
Törchen für die Interimssschule am Venloer Wall, gem. Antrag Die Linke, B90/Die
Grünen, SPD, CDU, KlimaFreunde und Die Partei
Zum Törchen zum Grüngürtel:
Einen direkten Zugang vom Antragsgrundstück zum Grüngürtel muss die Verwaltung aus
grün- und landschaftsplanerischer Sicht leider ablehnen. Direkt Zugänge angrenzender Nut-
zungen zum städtischen Grün werden grundsätzlich nicht gewährt. Der Zugang vom Venloer
Wall 13a in den angrenzenden Grüngürtel würde einen weiteren Eingriff (nach den bereits er-
folgten und sehr kritisch von der interessierten Öffentlichkeit begleiteten Baumfällungen) in
das Landschaftsschutzgebiet bedingen, der nicht akzeptabel ist.
2
Zu den Kiss and Ride – Parkplätzen:
Es wurde ein Verkehrsgutachten erstellt.
Die Erhebung des Bring-/Hol-Verkehrs fand am Schulstandort der Montessorigrundschule in
der Gilbachstraße 20 statt.
Erhoben wurden Bring-/Holverkehre, Lehrerverkehre und Fuß-/Radverkehre der SchülerIn-
nen.
Motorisierter Individualverkehr
Bringverkehr
Im Bringverkehr zwischen 07:30 Uhr und 8:00 Uhr ergibt sich ein motorisierter Individualver-
kehr-Anteil von rund 5 %. Die SchülerInnen wurden von insgesamt 10 Pkw gebracht, wodurch
sich ein Pkw-Besetzungsgrad von 1,1 ergibt.
Holverkehr
Zwischen 11:45 Uhr und 16:00 Uhr ergibt sich ein motorisierter Individualverkehr-Anteil von
ca. 15 % für den Holverkehr bei einem Pkw-Besetzungsgrad von 1,14.
Die Zugänge für die Fußgänger und Radfahrer sollten zur Vermeidung von Konflikten separat
zu den Ein- und Ausfahrten des motorisierten Individualverkehrs angeordnet werden. Aus
Gründen der Verkehrssicherheit sollte darauf geachtet werden, dass die Wege der Fußgänger
und Radfahrer die Wege des Motorisierten Individualverkehrs möglichst nicht kreuzen.
Aufgrund der beengten Platzverhältnisse auf dem zur Verfügung stehenden Grundstück wird
davon abgeraten, den Bring-/Holverkehr auf dem Grundstück abzuwickeln. Die Zugänge für
Fußgänger zum Schulgelände sollten separat zu den Ein- und Ausfahrten des motorisierten
Individualverkehrs angeordnet werden, um Konflikte zu vermeiden. Aus Gründen der Ver-
kehrssicherheit sollte darauf geachtet werden, dass die Wege der Fußgänger und Radfahrer
die Wege des Motorisierten Individualverkehrs möglichst nicht kreuzen.
Es wurde vorgeschlagen, die erforderliche Schwimmbus-Haltestelle auf dem Venloer Wall für
die Abwicklung der Bring-/Holverkehre zu nutzen. Da das Halten an einer Haltestelle erlaubt
ist, solange der Busverkehr nicht behindert wird, könnte der Bring- und Holverkehr diesen Be-
reich am Vormittag und am Nachmittag ebenfalls nutzen. Im vorgesehenen Bereich finden ca.
11 Pkw zeitgleich Platz. Es wurde empfohlen, die erforderliche Schwimmbus-Haltestelle im
Venloer Wall unmittelbar nördlich der Einmündung der Franz-Hitze-Straße anzuordnen.
Fazit
Aufgrund der beengten Platzverhältnisse auf dem zur Verfügung stehenden Grundstück kann
der Bring-/Holverkehr das Schulgrundstück nicht befahren.
Stattdessen kann die erforderliche Schwimmbus-Haltestelle für die Abwicklung der Bring-/Hol-
verkehre der Grundschule genutzt werden. Da das Halten an einer Haltestelle erlaubt ist, so-
lange der Busverkehr nicht behindert wird, kann der Bring- und Holverkehr diesen Bereich am
Vormittag und am Nachmittag ebenfalls nutzen.
Im vorgesehenen Bereich für den Schwimmbus finden ca. 11 Pkw zeitgleich Platz.
Nächste Schritte:
Die Sache ist damit erledigt.
Stellungnahme der Verwaltung nach Rückfragen aus der Sitzung vom 04.12.2025
Herr Goss, B90/Die Grünen, wies auf den als Anlage beigefügten Sachstandsbericht zu
AN/0540/2024 hin, wonach ein direkter Zugang zum Grüngürtel von der Schule Venloer Wall
13 a nicht gewährt werden könne. So sei dies nicht vereinbart worden. Sowohl Eltern als auch
Schulleitung seien damit nicht einverstanden. Vom Neubau Colonius Nord würden ganz viele
einen Zugang zum Grüngürtel erhalten, den Kindern würde dieser aber verwehrt.
3
Einen direkten Zugang vom Antragsgrundstück zum Grüngürtel muss die Verwaltung weiter-
hin aus grün- und landschaftsplanerischer Sicht leider ablehnen. Direkte Zugänge angrenzen-
der Nutzungen zum städtischen Grün werden nicht gewährt.
Auch private Zuwegungen vom Colonius Gelände in die öffentliche Grünfläche wurden aus
diesem Grund abgelehnt. Diese Forderung wurde auch in einem projektbezogenen Termin
Ende November 2025 nochmals bekräftigt.
Die Verwaltung bleibt bei ihrer Haltung, dass „private“ Zugänge in öffentliche Grünflächen ab-
gelehnt werden. Ein Neubewertung der Situation am „Venloer Wall 13a“/ Franz-Hitze-Str. 6 ist
somit entbehrlich, da sich die Rahmenbedingungen nicht geändert haben.
Es handelt sich hier um ein generelles Thema, welches in diesem Einzelfall nicht zu ändern
ist.
Somit ist kein Zugang zum Park möglich und der Beschluss damit erledigt.
Sachstandsbericht BV (Stand 26.06.2025)
4486 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VI/26
Vorlagen-Nummer
AN/0540/2024
Stand: 26.06.2025
Sachstandsbericht
Törchen für die Interimssschule am Venloer Wall, gem. Antrag Die Linke, B90/Die
Grünen, SPD, CDU, KlimaFreunde und Die Partei
Ergänzter Beschluss:
Die Bezirksvertretung Innenstadt bittet die Verwaltung, an der Interimsschule am Ven-
loer Wall, vor Beginn des Schuljahres 2024/25, und in Absprache mit der Schulleitung
im Zaun ein Törchen zu installieren, damit die Kinder einen direkten Zugang vom
Grüngürtel in die Schule haben. Zudem bittet die BV die Verwaltung zu prüfen, ob auf
der Subbelrather Str. und/oder Venloer Straße „Kiss and Ride Parkbuchten “ zwischen
Peter-Dedenbach-Str. und der Platanenallee im Park markiert werden können.
Dabei ist darauf zu achten, dass es keine Fällungen oder Rodungen im Inneren
Grüngürtel geben wird.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Sachstandsbericht der Verwaltung
Törchen für die Interimssschule am Venloer Wall, gem. Antrag Die Linke, B90/Die
Grünen, SPD, CDU, KlimaFreunde und Die Partei
Zum Törchen zum Grüngürtel:
Einen direkten Zugang vom Antragsgrundstück zum Grüngürtel muss die Verwaltung aus
grün- und landschaftsplanerischer Sicht leider ablehnen. Direkt Zugänge angrenzender Nut-
zungen zum städtischen Grün werden grundsätzlich nicht gewährt. Der Zugang vom Venloer
Wall 13a in den angrenzenden Grüngürtel würde einen weiteren Eingriff (nach den bereits er-
folgten und sehr kritisch von der interessierten Öffentlichkeit begleiteten Baumfällungen) in
das Landschaftsschutzgebiet bedingen, der nicht akzeptabel ist.
2
Zu den Kiss and Ride – Parkplätzen:
Es wurde ein Verkehrsgutachten erstellt.
Die Erhebung des Bring-/Hol-Verkehrs fand am Schulstandort der Montessorigrundschule in
der Gilbachstraße 20 statt.
Erhoben wurden Bring-/Holverkehre, Lehrerverkehre und Fuß-/Radverkehre der SchülerIn-
nen.
Motorisierter Individualverkehr
Bringverkehr
Im Bringverkehr zwischen 07:30 Uhr und 8:00 Uhr ergibt sich ein motorisierter Individualver-
kehr-Anteil von rund 5 %. Die SchülerInnen wurden von insgesamt 10 Pkw gebracht, wodurch
sich ein Pkw-Besetzungsgrad von 1,1 ergibt.
Holverkehr
Zwischen 11:45 Uhr und 16:00 Uhr ergibt sich ein motorisierter Individualverkehr-Anteil von
ca. 15 % für den Holverkehr bei einem Pkw-Besetzungsgrad von 1,14.
Die Zugänge für die Fußgänger und Radfahrer sollten zur Vermeidung von Konflikten separat
zu den Ein- und Ausfahrten des motorisierten Individualverkehrs angeordnet werden. Aus
Gründen der Verkehrssicherheit sollte darauf geachtet werden, dass die Wege der Fußgänger
und Radfahrer die Wege des Motorisierten Individualverkehrs möglichst nicht kreuzen.
Aufgrund der beengten Platzverhältnisse auf dem zur Verfügung stehenden Grundstück wird
davon abgeraten, den Bring-/Holverkehr auf dem Grundstück abzuwickeln. Die Zugänge für
Fußgänger zum Schulgelände sollten separat zu den Ein- und Ausfahrten des motorisierten
Individualverkehrs angeordnet werden, um Konflikte zu vermeiden. Aus Gründen der Ver-
kehrssicherheit sollte darauf geachtet werden, dass die Wege der Fußgänger und Radfahrer
die Wege des Motorisierten Individualverkehrs möglichst nicht kreuzen.
Es wurde vorgeschlagen, die erforderliche Schwimmbus-Haltestelle auf dem Venloer Wall für
die Abwicklung der Bring-/Holverkehre zu nutzen. Da das Halten an einer Haltestelle erlaubt
ist, solange der Busverkehr nicht behindert wird, könnte der Bring- und Holverkehr diesen Be-
reich am Vormittag und am Nachmittag ebenfalls nutzen. Im vorgesehenen Bereich finden ca.
11 Pkw zeitgleich Platz. Es wurde empfohlen, die erforderliche Schwimmbus-Haltestelle im
Venloer Wall unmittelbar nördlich der Einmündung der Franz-Hitze-Straße anzuordnen.
Fazit
Aufgrund der beengten Platzverhältnisse auf dem zur Verfügung stehenden Grundstück kann
der Bring-/Holverkehr das Schulgrundstück nicht befahren.
Stattdessen kann die erforderliche Schwimmbus-Haltestelle für die Abwicklung der Bring-/Hol-
verkehre der Grundschule genutzt werden. Da das Halten an einer Haltestelle erlaubt ist, so-
lange der Busverkehr nicht behindert wird, kann der Bring- und Holverkehr diesen Bereich am
Vormittag und am Nachmittag ebenfalls nutzen.
Im vorgesehenen Bereich für den Schwimmbus finden ca. 11 Pkw zeitgleich Platz.
Nächste Schritte:
Die Sache ist damit erledigt.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
3
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0540/2024
- Typ
- Gem. Antrag nach § 3 BV1 (Linke)
- Datum
- 11.04.2024
- Erstellt
- 10.04.2024 17:53