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V/0266/2007

Neuaufstellung des Verkehrsentwicklungsplanes Münster (VEP 2025)

Vorlagen 17.04.2007

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.05.2007, TOP 12

Anlage 2

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Ansehen

Anlage 1

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 2

1096 Zeichen

	
	
			
	 
	 	 	 	 
	 	 	 	 
	 	 	 	 
	

	


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Anlage 2 zur Vorlage V/0266/2007

Anlage 1

13830 Zeichen

1 
Anlage 1 zur Vorlage V/0266/2007 
 
Vorläufiger Arbeitsplan  
zur Neuaufstellung des Verkehrsentwicklungsplan Münster 2025 
 
 
1. Vorbemerkungen 
 
Eine gute und umweltverträgliche Mobilität ist ein zent rales Thema des 21. Jahrhunderts. 
Die moderne Gesellschaft ist mehr denn je abhängig von ihrer Mobilität. Daher spielt die 
Verkehrsentwicklungsplanung eine immer größere Rolle fü r die Städte. Grundlage der 
Planungen ist die Einsicht, dass die Zentren der Städte erreichbar bleiben müssen. Vor- 
aussetzung hierfür ist eine sichere, leistungsfähige und zukunftsorientierte Infrastruktur für 
alle Verkehrsarten. Die Erreichbarkeit ist einer der wese ntlichen Standortfaktoren für Han- 
del, Gewerbe, Kultur, Bildung und Dienstleistungen un d nicht zuletzt natürlich auch für die 
dort wohnenden Menschen. Dies gilt natürlich insbesonde re auch für ein solitäres Ober- 
zentrum wie die Stadt Münster mit ca. 280.000 Einwohne rn und etwa 1,5 Mio. Bewohner 
im angrenzenden Münsterland. 
 
Wichtigstes Instrument der Verkehrsplanung ist der Verkehr sentwicklungsplan, der glei- 
chermaßen die Ziele der Verkehrsentwicklung, der Stadten twicklung und der Umweltver- 
träglichkeit in einem Leitplan (Masterplan) umsetzen soll . In ihm werden die notwendigen 
Grundlagen und Szenarien entwickelt, die letztlich diese Ziele langfristig sicherstellen kön- 
nen. 
 
Die gesamte Verkehrs- und Infrastrukturplanung steht heu te allerdings absehbar vor sich 
entscheidend ändernden Rahmenbedingungen. Schon jetzt n immt die übergeordnete EU-
Umweltgesetzgebung maßgeblich Einfluss auf den Verkehrsm arkt. Dies wirkt sich unmit- 
telbar bis auf die Ebene der Kommunen und damit natü rlich auch auf die Stadt Münster 
aus.  
 
 
2. Stand der Verkehrsplanung in Münster im Jahr 200 7 
 
Mit dem Gesamtverkehrsplan GVP 1986 wurde letztmalig ei n verkehrliches Gesamtkon- 
zept für Münster verabschiedet, das alle Verkehrsarten (Kfz -, Rad- und Fußgängerverkehr 
sowie ÖPNV) zum Inhalt hat. Dieser GVP wurde 1993 mit dem Verkehrsbericht fortge- 
schrieben. Inhaltliche Schwerpunkte waren der Stadt-Umla nd-Verkehr sowie das Innen- 
stadtkonzept. Gleichzeitig mit dem Verkehrsbericht wurde a uch beschlossen, den Ver- 
kehrsentwicklungsplan unter Beachtung des Gesamtkonzeptes zukü nftig sektoral fortzu- 
schreiben. 
 
In der Folgezeit wurden je nach Fragestellung zahlreiche  sektorale Fortschreibungen ei- 
nerseits für die einzelnen Verkehrsträger (z.B. Radverkeh rskonzept, Parkraumkonzept, 
Nahverkehrsplan) auf der anderen Seite aber auch stadtte il- und stadtbezirksbezogen (VU 
Südost, Entlastungsstraße Nord, VU Amelsbüren, VU Handor f, … ) unter Beachtung des 
Gesamtkonzeptes erarbeitet und beschlossen. 
 
Die letzte Aktualisierung des umfangreichen Themenfeld es Verkehr wurde im Zusammen- 
hang mit der Aufstellung des Flächennutzungsplanes Münster im Jahr 2004 vorgenommen 
und ist in den textlichen Ausführungen zum FNP Münster (Erläuterungsbericht) dokumen- 
tiert.

2 
 
3. Rahmenbedingungen und neue Anforderungen 
 
Insgesamt ist die Stadt Münster damit in der Verkehrsplan ung gut aufgestellt. Dennoch ist 
erkennbar, dass in bestimmten Fragestellungen die sektoral en Betrachtungen langfristig 
nicht mehr ausreichend sind. Gesamtstädtisch sind zunehmend K fz-Mengenprobleme 
feststellbar, die zu bestimmten Zeiten im Hauptverkehrsstr aßennetz zu erheblichen Beein- 
trächtigungen führen. Symptome sind Stauungen im fließ enden Kraftfahrzeugverkehr und 
in der Folge Emissionen und eingeschränkte Erreichbarkeite n. Auch ist erkennbar, dass 
der gute Umweltverbund, den die Stadt Münster seit Jahr en aufzuweisen hat, zunehmend 
unter Druck gerät. Im Zusammenspiel der Verkehrsarten ist eine Tendenz zu mehr Kfz-
Verkehr insbesondere zu Lasten des Fußgängerverkehrs zu erken nen. Inhaltlich in und in 
der Auswirkung ähnlich sind die Tendenzen im regionalen ÖPNV. Das gute Schienen- und 
Regionalbusnetz / -fahrplan leisten heute einen erheblichen und unverzichtbaren Anteil zur 
guten Erreichbarkeit des Oberzentrum Münster. Zunehmend führen die Sparzwänge der 
öffentlichen Hand (Bund, Länder und Kommunen) allerdings dazu, dass auch das regiona- 
le Busnetz von/zur Stadt Münster in seinem derzeitigen Leistungsangebot in Frage gestellt 
wird. Nicht zuletzt sind des Weiteren erhebliche Anstrengu ngen zu unternehmen, die Ver- 
kehrssicherheit in ihrem derzeit völlig unbefriedigendem Niveau in Münster grundlegend 
zu verbessern. Der Rat hat dazu in 2007 beschlossen, einen „Masterplan Verkehrssicher- 
heit“ zu erarbeiten. 
 
In der Konsequenz bedeutet dies, dass eine Neuaufstellun g des Verkehrsentwicklungs- 
planes Münster und damit des Gesamtsystems Verkehr vor allem  aus folgenden Gründen 
erforderlich ist, weil: 
 
- stadtinterne strukturelle Entwicklungen  zu grundsätzlichen Veränderungen des 
Verkehrsbildes geführt haben. Erheblichen Einfluss hat d abei die bereits seit vielen 
Jahren stattfindende Stadtrandwanderung  auf die Verkehrsmengen und die Ver- 
kehrmittelwahl. Auch der mittel- bis langfristig zu erwa rtende demografische Wan- 
del  wird das Verkehrsbild (ab 2020) erheblich beeinflussen. Neuere Forschungen 
(BMVBW) lassen insbesondere einem Rückgang bei den ÖPNV- Kunden von bis zu 
30 Prozent (sinkende Schüler- und Studentenzahlen, hohe Führerschein- und Pkw-
Verfügbarkeit) erwarten, während der Kfz-Verkehr durch steigende Mobiltät kaum 
abnimmt. 
 
- die Stadt Münster sich den veränderten externen Anforderungen , die sich aus 
dem EU-Umweltrecht, der Bundesverkehrswegeplanung und de m Integrierten Ge- 
samtverkehrsplan NRW ergeben, grundsätzlich stellen muss. Hie r muss sich die 
Stadt Münster deutlich positionieren. Dazu müssen die Zie lvorstellungen zur Er- 
reichbarkeit und zu den Verbindungsqualitäten im Luft-,  Schienen-, Wasser- und 
Straßenverkehr verdeutlicht werden. 
 
- die EU-Umweltgesetze  (Lärmminderungsplan, Luftreinhaltepläne, Energieges et- 
ze… ) auch neue verkehrliche Anforderungen an das Gesamtverkehr ssystem in 
Münster stellen (ggf. auch die Festlegung von Umweltzonen). 
 
- Die höheren qualitativen Anforderungen des Verkehrsteue rungssystems  
Münster hinsichtlich Leistungsfähigkeit und Verkehrssicherheit den technologischen 
Entwicklungen angepasst und den verkehrlichen Entwicklungen Rechnung tragen 
müssen.

3 
- Die Bauleitplanung  und in der Planung stehende größere Verkehrsprojekte einer 
aktualisierten Verkehrsprognose für das Jahr 2025  bedürfen. Aktuell wird der 
GEP Münsterland auf das Jahr 2025 fortgeschrieben. In diesem Zusammenhang 
werden auch die zukünftigen Strukturen der Stadt Münste r neu zu bestimmen sein. 
Parallel dazu sollte dann auch die Verkehrsprognose mit dem Zieljahr 2025 erarbei- 
tet werden. 
 
- Die öffentliche Finanzierung des Verkehrs  auf Bundes- und Landesebene neu 
strukturiert wird: 2. Revision des Bundesregionalisierung sgesetzes voraussichtlich 
in 2010, das GVFG wird durch das Entflechtungsgesetz schrit tweise bis 2013 in die 
Länderverantwortung übergeleitet, das neue ÖPNVG NRW 2008 wird neue Förder- 
und Verantwortungsstrukturen festlegen. Hier gilt es auch für Münster neue Ansätze 
für die Finanzierung des Baus und des Unterhaltes der V erkehrsinfrastruktur zu 
entwickeln und Prioritäten der Umsetzung zu definieren. 
 
 
4.  Vorläufiges Arbeitsprogramm zur Neuaufstellung des VEP Münster 2025 
 
Es wird vorgeschlagen, die Neuaufstellung des Verkehrsentwicklungsplanes Münster 2025 
in 2 Phasen mit drei aufeinander aufbauenden Bearbeitungsschritten vorzunehmen: 
Nach gegenwärtigem Kenntnisstand werden dabei folgende  Arbeitsschritte/-inhalte zu be- 
arbeiten sein. Diese werden in Konsequenz der jeweilig en Ergebnisse zu einer Weiterent- 
wicklung des Arbeitsplanes durch die parlamentarischen Beratungen führen. 
 
Phase I: 
 
1. Inhalt der Arbeitsstufe 1  (2007/2008) sind im Wesentlichen drei Teilbausteine.  
 
1.1. Ableitung der Anforderungen aus den Sektoren Ve rkehr, Städtebau und Umwelt 
sowie eine Grundlagenauswertung und Zusammenschau/Aufber eitung bereits 
bestehender Untersuchungen, Konzepte und Erkenntnisse. Dazu  gehört auch 
die Aktualisierung des EDV-gestützten Verkehrsmodells  der Stadt Münster. 
Diese Arbeiten werden intern von der Verwaltung durchgeführt. 
 
1.2. Aktualisierung der Kennzahlen zum Verkehrsverhalten  der Münsteraner 
Bevölkerung.  Hierzu ist geplant, eine Untersuchung an ein externes G utachter- 
büro zu vergeben. Die Analyse des heutigen Verkehrsverhalte ns ist die Basis für 
die Beurteilung der Ausgangssituation und die Entwicklung von Strategien. 
 
1.3. Erstmalig ist in Münster eine umfassende  funktionale Bewertung des Haupt- 
verkehrsstraßennetzes  geplant. Sie dient neben der Beurteilung des Status 
Quo (Funktionale Bedeutung der Straße, Verkehrsstärken,  Lärm- und Luftschad- 
stoffe, Verkehrssicherheit….) insbesondere der Ableitung von  Entwicklungssze- 
narien. 
 
Auf der Grundlage dieser Teilbausteine werden die zukün ftigen Anforderungen an die 
Verkehrssysteme in Münster qualitativ und quantitativ erarbeitet. Dieser Baustein bildet 
die Grundlage für das Trendszenario in Arbeitsschritt 2. Die Arbeitsstufe 1 endet mit ei- 
nem Zwischenbericht an die Politik. 
 
Ergänzend wird die Verwaltung auch einen Vorschlag v orlegen, wie die Öffent- 
lichkeit und die parlamentarischen Gremien im Erarbeitungsprozess ab der Stufe 
2  der VEP-Erarbeitung eingebunden werden.

4 
 
2. Inhalt der Arbeitungsstufe 2 (2008/2009) sind im Wesentlichen die drei Teilbausteine: 
 
2.1 Trendszenario 2025. 
 
 Grundlage des Trendszenarios 2025 sind die noch zu erarb eitende Strukturda- 
tenprognose für Münster 2025 und der zur Zeit in der Fortschreibung befindliche 
GEP Münsterland. Der GEP Münsterland liefert die wese ntlichen strukturellen 
Grundlagen, die auch das Verkehrsbild der Stadt Münste r zukünftig mit prägen 
werden. Darüber hinaus fließen die mit dem FNP 2004 beschlossenen Straßen-
netzänderungen bis 2025, die Ziele der Nahverkehrsplanun g und Radverkehrs- 
förderung sowie die erkennbaren gesamtgesellschaftlichen  Trends (Erkenntnisse 
aus der Forschung wie z.B. Entwicklung der Mobilitäten) i n dieses Szenario ein. 
Dieses Trendszenario dient als Beurteilungsgrundlage für die Entwicklungssze- 
narien. 
 
2.2 Entwicklungsszenarien 
 
Die zukünftig erwartete bzw. gewünschte Verkehrsentwicklung  bis 2025 soll 
durch die Erarbeitung von zwei Entwicklungsszenarien untersu cht werden. Diese 
gründen sich zum einen auf der Basis der in der Bearbei tungsstufe 1 gewonne- 
nen Erkenntnisse sowie der zukünftigen Anforderungen und zum anderen aus 
die Ergebnisse des Trendszenarios. Geplant ist ein modular er Aufbau der Ent- 
wicklungsszenarien, der die grundsätzlichen Fragestellunge n thematisiert und 
Handlungsansätze für die zukünftige Verkehrsentwicklungsplan ung aufzeigt. Da- 
bei werden die strukturellen Entwicklungen bis 2025 zugru nde gelegt, die als 
weitgehend gesichert angesehen werden können. Die Unter suchungsansätze o- 
rientieren sich dabei u.a. an folgenden Grundanforderungen: 
 
- Bessere Verteilung der Verkehrsmengen räumlich/zeitlich im bestehen- 
den/erweiterten Netz (Straßenbaumaßnahmen, Pförtnera mpeln, Temporedu- 
zierungen zur Stauvermeidung, etc.) 
- Gezielte Beeinflussung des Modal-Split (z.B. durch verb esserte Angebote im 
ÖPNV, Rad- und Fußgängerverkehr, Mobilitätsberatung (B ewusstseinsbil- 
dung etc.) 
- Verbesserung der Verkehrssicherheit (z.B. Gestufte Festleg ung der Ge- 
schwindigkeiten im Netz, Umbau/Ausbau der Infrastruktur f ür den ÖPNV, 
Radverkehr, Fußgängerverkehr, etc.) 
 
2.3 Zukunftsszenario 2050 
 
Die zweite Bearbeitungsstufe beinhaltet darüber hinaus noch den Blick in die et- 
was fernere Zukunft bis in das Jahr 2050. Dieses zusätzliche  „Zukunftsszenario 
Verkehr“ wird für wichtig erachtet, weil erst ab 2020 d ie demografische Entwick- 
lung auch in Münster/im Münsterland stärker auch im Verke hrsgeschehen wirk- 
sam wird. In diesem geplanten Exkurs ist vorgesehen, auf der Basis allgemein 
anerkannter Untersuchungen zur verkehrlichen Entwicklung e rste Abschätzun- 
gen und Konsequenzen für Münster zu untersuchen. Insbesond ere für die Infra- 
strukturplanung, die mit langen Planungsvorläufen, lan gen Betriebszeiträumen 
und erheblichen Investitions- und Folgekosten verbunden si nd, sollen die zu er- 
wartenden Tendenzen und Konsequenzen aufgezeigt werden.

5 
 
Die Beurteilung der Wirkungen der Szenarien und der e inzelnen Module oder 
auch der Kombination verschiedener Module bilden dann d ie Grundlage für die 
Empfehlungen zu einem Zielszenario Münster 2025, das in  der Phase II erarbei- 
tet werden soll . 
 
Die Ergebnisse der Arbeitsstufe 2 werden in einem 2 . Zwischenbericht 
 der Öffent- 
lichkeit vorgestellt und in den parlamentarischen G remien beraten. Das weitere Vor- 
gehen sowie der Arbeitsplan für die Phase II werden  dann nach der Kommunalwahl 
2009 vom Hauptausschuss festgelegt. 
 
 
Phase II: 
 
3. Inhalt der dritten Bearbeitungsstufe  (2010) ist die Erarbeitung eines Zielszenarios 
auf der Basis der Ergebnisse der Bearbeitungsstufe 2. In nerhalb des Zielszenarios 
werden die Leitziele der Verkehrsentwicklung bis 2025, da s Maßnahmeprogramm für 
alle Verkehrsarten, die erwarteten Wirkungen der unter suchten und vorgeschlagenen 
Maßnahmen aufgezeigt, beurteilt und festgelegt.  Letzt lich werden aufeinander abge- 
stimmte Handlungsempfehlungen für die einzelnen Verkehr ssysteme gegeben und 
Prioritäten für Maßnahmen festgelegt. 
 
Nach einer öffentlichen Diskussion der Ergebnisse u nd umfassenden parlamentari- 
schen Beratung entscheidet dann der Hauptausschuss,  auf welcher Basis die Ver- 
waltung den Entwurf des Schlussberichts 
 erarbeitet und abschließend zur Be- 
schlussfassung dem Rat nach Vorberatung in den Gremien vorlegen soll. 
 
 
 
Gez. 
Dr. Oellers / König 
04.04.2007

Beschlussvorlage

8688 Zeichen

V/0266/2007 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Neuaufstellung des Verkehrsentwicklungsplanes Münster (VEP 2025) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
03.05.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
10.05.2007 Hauptausschuss Vorberatung 
10.05.2007 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
1.  Der Rat der Stadt Münster beschließt die Erarbeitung eines neuen Verkehrsentwicklungspla-
nes für die Stadt Münster. 
 
2.  Die Verwaltung wird beauftragt, auf Basis des beiliegenden Arbeits- und Zeitplanes (Anlage 
1, 2) die Bearbeitung aufzunehmen und den parlamentarischen Gremien stufenweise die 
Zwischenergebnisse und den Entwurf des Verkehrsentwicklungsplanes zur Beratung und 
Entscheidung zum weiteren Vorgehen vorzulegen.          
 
         Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem ersten Zwischenbericht in 2008 dem Hauptaus-
schuss ein Konzept zur besonderen parlamentarischen Begleitung und zur Bürgerinformati-
on zum Bearbeitungsverfahren des neuen Verkehrsentwicklungsplanes Münster zur Ent-
scheidung vorzulegen.   
 
3. Die Verwaltung bereitet die Vergabe von zwei Gutachten in 2007 zur Beschlussfas-
sung/Vergabe im Planungsausschuss vor. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es stehen zur Vergabe externer Gutachten aus übertragenen Haushaltsmittel aus 2006 und ge-
mäß Haushaltsplan 2007 ca. 100.000 € zur Verfügung. 
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0266/2007 
Auskunft erteilt: 
Herr Dr. Oellers 
Ruf: 
492 61 50 
E-Mail: 
Oellers@stadt-muenster.de  
Datum: 
24.04.2007 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0266/2007 
Aufwendungen 
 
Haushaltsplan 
Bd. 3 
Bezeichnung 
im Teilergebnisplan 
Haush.-
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkung 
Produktgruppe 
12.02 
Teilergebnisplan 
Zeile 16 
S. 332 
Verkehrsplanung 
 
Sonstige ordentliche Aufwen-
dungen 
2007 109.586 
 
 
 
 
 
 
Von diesen aggre-
gierten Ansätzen 
werden 57.700 € 
eingesetzt für: 
Gutachten 1
: Haus-
haltsbefragung 2007
Gutachten 2: 
Funktionale Netzbe-
wertung  
Weitere 42.300 € 
stehen als 
Haushaltsreste aus 
2006 in den HHSt. 
6100.173.0000.0, 
6100.603.4000.8, 
8200.930.0000.5 zur 
Verfügung; 
Gesamtbedarf 
so-
mit 100.000 € 
     
 
Insgesamt: €109.586 2 Gutachten 
 
Erträge 
 
Haushaltsplan 
Bd. 3 
Bezeichnung Haush.-
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkung 
Produktgruppe 
12.02 
Teilergebnisplan 
Zeile 02 
S. 332 
Verkehrsplanung 
 
Zuwendungen und allgemeine 
Umlagen 
 
 
2007 1.947.170 anteilig werden 
40.000 € aus Lan-
desmitteln (Aufga-
benträgerpau-
schale) refinanziert 
 
     
 
Insgesamt: 1.947.170  
 
 
 
Begründung: 
 
Zu 1.: 
 
Der Gesamtverkehrsplan/Verkehrsentwicklungsplan Münster  ist letztmalig 1986 als Ganzes  
fortgeschrieben worden. In 1993 hat mit dem „Verkehrsbericht 1993“ eine Teilfortschreibung u.a. 
für den Innenstadtbereich und zum Stadt-Umlandverkehr stattgefunden. Mit dem fortgeschriebe-
nen Flächennutzungsplanes (FNP Münster) wurden mit dem Fachplan Verkehr die Verkehrsnetze 
und das Verkehrsleitbild (im Erläuterungsbericht) für das Zieljahr 2010/2015 auf gesamtstädtischer 
Ebene aktualisiert.

- 3 - 
V/0266/2007 
Seit 1996 sind des Weiteren - je nach Bedarf - zahlreiche Verkehrskonzepte teilräumlich und sekt-
oral für die Verkehrsarten erarbeitet worden. Es entstanden Konzepte für nahezu alle Verkehrsar-
ten, zuletzt das Radverkehrskonzept Münster 2010, das Parkraumkonzept Altstadt/Hbf-Bereich 
2010 und der 1. und 2. Nahverkehrsplan ÖPNV für Münster. Für mehrere Stadtteile und verschie-
dene Verkehrs-Großprojekte wurden raumbezogene Verkehrsuntersuchungen/Verkehrskonzepte 
entwickelt, z.B. für den Stadtbezirk Südost, die Stadtteile Mecklenbeck, Roxel, Handorf, Gieven-
beck und auch ein Konzept für die grundlegende  Modernisierung des Verkehrssteuerungssystems 
in Münster. 
Die sich abzeichnenden deutlich veränderten externen Rahmenbedingungen für den Bereich 
der Verkehrsentwicklungsplanung, insbesondere auch durch die Bedarfsplanungen des Landes 
(IGVP NRW) und des Bundes (Bundesverkehrswegeplan BVWP 2003), der Demographische 
Wandel (verstärkt wirksam ab 2020 ff), die sich ab 2014 ändernden finanziellen Rahmenbedingun-
gen im Verkehrsbereich (GVFG-, ÖPNV-Förderung, …) sowie die strengeren gesetzlichen Um-
weltauflagen der EU (ab 2010) mit Auswirkungen auf den Verkehr machen eine Neuorientierung / 
Neuaufstellung des Verkehrsentwicklungsplanes in Münster als Ganzes erforderlich.  
Derzeit wird der Gebietsentwicklungsplan (GEP) für das Westliche Münsterland  von der Be-
zirksregierung/Regionalplanung neu erarbeitet. Als Zieljahr wurde das Jahr 2025 gewählt. Dieses 
Planverfahren hat für das Oberzentrum Münster eine grundlegende Bedeutung, da die strukturel-
len Entwicklungen des Münsterlandes und der Stadt Münster fortgeschrieben und neu  festgelegt 
werden. Dies wird auch Konsequenzen für die Bewältigung des Stadt-Umland-Verkehrs von/nach 
Münster aufzeigen, die unter Berücksichtigung der Landes-Zielaussagen aus dem Integrierten Ge-
samtverkehrsplan NRW (IGVP 2006) und den Landesbedarfsplänen (Straßenbau, OEPNV/SPNV) 
2006 im GEP zu entwickeln sind. 
 
Von daher bietet es sich an, auch für die Neuaufstellung des Verkehrsentwicklungsplanes Münster 
(Arbeitstitel VEP MS 2025) – wie beim laufenden GEP-Aufstellungsverfahren – das Zieljahr 2025 
zugrunde zu legen. 
 
 
Zu 2.: 
 
Der vorläufigen Arbeits- und Zeitplan sind dieser Vorlage als Anlage 1 und 2 beigefügt. 
 
Die Verwaltung empfiehlt, den VEP MS 2025 in zwei P hasen und drei Arbeitsstufen zu erarbeiten. 
Nach jeder Bearbeitungsstufe werden die Ergebnisse veröffentlicht und beraten, die Bür-
ger/Verbände informiert/beteiligt und die notwendigen parl. Beschlüsse zum weiteren Vorgehen 
eingeholt. 
 
In der Phase I (bis zur Kommunalwahl 2009) werden die allgemeinen Grundlagen erarbeitet:  
 
In der Arbeitsstufe 1 (2007/2008) wird eine Analyse und Beurteilung der verkehrlichen Ausgangs-
situation vorgenommen. Vorgeschlagen wird, noch in 2007 zwei Gutachten zu vergeben, um ei-
nerseits die Kenngrößen des Verkehrsverhaltens der Münsteraner Wohnbevölkerung (2007) zu 
erheben und andererseits eine funktionale Bewertung des bestehenden Hauptverkehrsstra-
ßennetzes (VEP-Netz) im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit, die Verkehrs(un)sicherheit und die 
heutigen Lärm- und Luftschadstoffbelastungen vornehmen zu lassen. Die Ergebnisse werden in 
einem Ersten Zwischenbericht im 2. Halbjahr 2008 dem Hauptausschuss vorgelegt.  
 
Dabei soll auch ein Vorschlag der Verwaltung unterbreitet werden, wie die Bürger und die parl. 
Gremien im weiteren Bearbeitungsverfahren des VEP MS 2025 beteiligt werden. Hier gilt es u.a. 
zu entscheiden, ob ab der Stufe 2 ein spezieller „VEP – Arbeitskreis“ zur Begleitung der Arbeit der 
Verwaltung und der Gutachter gebildet werden soll und wie die Bürger/-Innen und Verbände weiter 
einbezogen werden. 
 
In der Arbeitsstufe 2 (2008/2009), werden dann verschiedene Szenarien der Verkehrsentwicklung 
bis 2025 und ein Trendszenario 2050 entwickelt und für das FNP-Straßennetz und für den ÖPNV

- 4 - 
V/0266/2007 
in Münster modellmäßig Verkehrsprognosen berechnet - teilweise mit externer gutachterlicher Un-
terstützung.  
 
Daraus werden dann Handlungsempfehlungen (2. Zwischenbericht / Ende 2009) für die Phase 
II abgeleitet, über die nach der Kommunalwahl 2009 nach einer öffentlichen Diskussion die parl. 
Gremien als Grundlage für die Arbeitsstufe 3 entscheiden. 
 
In der Arbeitsstufe 3  (2010) werden ein Zielkonzept, die zu beschließenden VEP-Netze und das 
Zielszenario 2025 erarbeitet (3. Zwischenbericht). Darauf aufbauend entscheiden die Gremien, 
welches Verkehrskonzept, welche Verkehrsnetze und welches Maßnahmeprogramm mit welchen 
Prioritäten für den Entwurf des Verkehrsentwicklungsplanes Münster 2025  zugrunde zu legen 
sind (Entwurf Schlussbericht / Ende 2010). 
 
 
Zu 3.: 
 
Für die in der Arbeitsstufe 1 für 2007 oben beschriebenen beiden Gutachten                   
(Haushaltsbefragung zum Verkehrsverhalten 2007 und funktionale Netzbewertung) sind verwal-
tungsseitig ca. 100.000 € vorkalkuliert. Diese Kosten sind in der Haushaltsplanung des Dez I-
II/Amtes 61 in den Haushaltsansätzen der Produktgruppe 12.02 für die GVP-Fortschreibung und 
ÖPNV-Planungskosten (Landesmittel) eingeplant. Die Verwaltung wird dazu Angebote von mehre-
ren Fachbüros einholen und dem Planungsausschuss zur Entscheidung/Vergabe vorlegen. 
 
 
 
i. V. 
gez. Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
 
Anlage 1: Vorläufiger Arbeitsplan der VEP-Neuaufstellung 
Anlage 2: Vorläufiger Zeitplan der VEP-Neuaufstellung

Beratungsverlauf (3)

03.05.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 8.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
10.05.2007 Hauptausschuss
TOP 12 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
10.05.2007 Rat
TOP 12 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0266/2007
Typ
Vorlagen
Datum
17.04.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37