3317/2025
Neubesetzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage Rat
3961 Zeichen
Dezernat, Dienststelle OB/16/161/3 Vorlagen-Nummer 3317/2025 Freigabedatum 19.12.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Neubesetzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt, die Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik (StadtAG Queerpolitik) mit fol- genden 13 Organisationen, Selbsthilfegruppen und Initiativen nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 der Geschäftsordnung der StadtAG Queerpolitik (GeschäftsO der StadtAG Q ueerpolitik) als stimmberechtigte Mitglieder zu besetzen (in alphabetischer Reihenfolge): Nach § 2 Abs. 1 Nr. 1: 1. Aidshilfe Köln e.V. 2. anyway e.V. 3. Centrum Schwule Geschichte e.V. 4. ColognePride e.V. 5. rubicon e.V. 6. SCHLAU Köln e.V. 7. Sofra Queer Migrants e.V. Nach § 2 Abs. 1 Nr. 2: 8. IG Dyke* March Cologne 9. [ku:] – Queere Entfaltung e.V. 10. MCC Köln e.V. 11. PAQT Köln 12. RAR – Richtig am Rand e.V. 13. SC Janus e.V. Die genannten Organisationen, Selbsthilfegruppen und Initiativen entsenden je eine Person als stimmberechtigtes Mitglied und benennen nach § 2 Abs. 3 der GO der StadtAG Queerpoli- tik je eine Vertretung. Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren 15.01.2026 Rat 05.02.2026 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Zusammenfassung in einfacher Sprache: Die Stadt Köln hat verschiedene Ausschüsse und Gremien. Ein Gremium ist die Stadtarbeits- gemeinschaft Queerpolitik. Es gibt einen neuen Rat der Stadt Köln. Weil es diese Neuwahl gab, wird auch die Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik neu gebildet. Hier gibt es keine Wahl, sondern ein anderes Verfahren für dieses Gremium. Das Verfahren ist in der Ge- schäftsordnung geregelt. Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren berät über diese Vorlage. Anschließend entscheidet der Rat, welche Organisationen, Selbst- hilfegruppen oder Initiativen Mitgliedsorganisationen werden. Begründung: Der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren hat am 05.06.2025 die Geschäftsord- nung der Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik (Geschäfts der StadtAG Queerpolitik) be- schlossen (1254/2025). Gemäß § 2 Abs. 6 der GeschäftsO der StadtAG Queerpolitik legt die Verwaltung dem Aus- schuss für Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren einen Vorschlag für die 13 stimm- berechtigten Mitglieder nach §2 Abs.1 Nr. 1 und Nr. 2 der GeschäftsO der StadtAG Queerpolitik vor, der vom Rat auf Empfehlung des Ausschusses beschlossen wird. Auswahlverfahren Gemäß § 2 Abs. 6 der GeschäftsO der StadtAG Queerpolitik ruft die Stadt Köln nach der Neu- wahl des Rates mit einer Pressemitteilung Organisationen, Selbsthilfegruppen und Initiativen für und von queeren Menschen in Köln zur Neubesetzung der StadtAG Queerpolitik auf. Die Veröffentlichung der Pressemitteilung erfolgte am 24.09.2025. Die sieben Sitze für die Organisationen nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 der GeschäftsO der StadtAG Queerpolitik wurden gemäß der Geschäftsordnung den oben aufgeführten Trägern (1-7) ange- boten. Diese haben sie innerhalb einer kurzen Frist bestätigt. Bis zum Ende der Bewerbungsfrist am 30.10.2025 haben sich 28 Organisationen, Initiativen und Selbsthilfegruppen um die weiteren sechs Sitze nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 der GeschäftsO der StadtAG Queerpolitik beworben. Da die Anzahl der zu berücksichtigenden 28 Bewerbungen die Anzahl der insgesamt zu beset- zenden 13 Sitze übersteigt, sind die Sitze anhand des in der GeschäftsO der StadtAG Queer- politik beschriebenen Verfahrens zu besetzten. Eine Bewerbung wurde vor Beginn des Verfah- rens zurückgezogen. Die Auswahl der Vertreter*innen der queeren Organisationen nach §2 Abs.1 Nr. 2 der G e- schäftsO der StadtAG Queerpolitik erfolgte nach §2 Abs. 6 durch einen Wahlausschuss.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3317/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 19.12.2025
- Erstellt
- 21.11.2025 08:36