1111/2025
Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 64494/02
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Anlage 4 Begründung
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1 A N L A G E 4 Begründung zur Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr.64494/02 Arbeitst itel: Autohaus Robert-Perthel-Straße in Köln-Longerich/-Bilderstöckchen 1. Anlass und Ziel der Planung 1.1 Anlass der Planung Durch die Errichtung eines Interimsstandortes für eine weiterführende Schule im Bürgerpark Nord konnte das Dreikönigsgymnasium ausgelagert und das Schulgebäude saniert werden. Nach Abschluss der Arbeiten wurde das Interimsgebäude zur Neugründung der Gesamt- schule Nippes herangezogen. Die Errichtung des dauerhaften Standortes in der Schmiede- gasse wird voraussichtlich in 2032 abgeschlossen sein, sodass die Schule zu diesem Zeit- punkt in die neuen Räumlichkeiten einziehen kann. Da der Schulsport des Dreikönigsgymnasiums in der Bestandsturnhalle des DKG auch wäh- rend der Sanierungsmaßnahmen stattfinden konnte, war die Errichtung einer Sporthalle in der Ursprungsplanung des Interimsstandortes nicht vorgesehen. Für die Gesamtschule wird nun möglichst kurzfristig eine Dreifachturnhalle benötigt. Hierzu hat die Gebäudewirtschaft ein Ausschreibungsverfahren für ein Grundstück inklusive Turnhallenerrichtung gestartet, für das sich ein Interessent mit einem Grundstück in unmittelbarer Nähe des Interimsstandortes beworben hat. 1.2 Ziel der Planung Das Grundstück in der R uth-Hallensleben-Straße befindet sich im Geltungsbereich eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans (VEP), welcher den Standort als Autohaus ausweist. Diese Planung ist mittlerweile überholt, sodass der vorhabenbezogene Bebauungspl an aufgehoben werden muss. Nach Aufhebung des VEP erhält der ursprüngliche Maßnahmenplan Nr. 64496/02, welcher im Vorfeld die Fläche als Gewerbegebiet festgesetzt hatte, erneut Rechtskraft. Die neue Turnhalle ist auf Grundlage dieses Bebauungsplans genehmigungsfähig. Nach Durchführung des Aufhebungsverfahrens kann der Bau der Turnhalle im Rahmen eines Baugantragverfahrens genehmigt werden. 2. Verfahr en Die Aufhebung des Bebauungsplanes erfüllt die Voraussetzung für die Anwendung des be- schleunigten Verfahrens gem. § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung), da es sich hierbei um die Inanspruchnahme von bereits beplanten Flächen handelt und die maxi- mal zulässige Grundfläche der Planfestsetzung unterhalb der maximal zulässigen Größe der Grundfläche von 20.000 m² für Verfahren nach §13a BauGB liegt. Auch wird durch die Aufhebung des Bebauungsplans nicht die Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterliegen. Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Absatz 6 Nummer 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter (Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und europäische Vogelschutzgebiete: Natura 2000-Gebiete) bestehen nicht. 2 Im beschleunigten Verfahren können die Verfahrenserleichterungen des § 13 Absatz 2 und Absatz 3 Satz 1 BauGB in Anspruch genommen werden. Außerdem wird von der Erstellung eines Umweltberichtes abgesehen. Insofern wird auch keine formale Umweltprüfung durch- geführt, die in einem Umweltbericht zu dokumentieren wäre. Die relevanten Umweltbelange werden gleichwohl ermittelt und in die Abwägung eingestellt. Mit der Bekanntmachung über die Einleitung des beschleunigten Verfahrens wird ebenfalls bekannt gemacht, dass sich die Öffentlichkeit gemäß § 13a Absatz 3 Nummer 2 BauGB be- reits vor der durchzuführenden öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung bei der Stadt Köln, Stadtplanungsamt, unterrichten kann, und dass sich die Öffentlichkeit inner- halb einer damit verbundenen zweiwöchigen Frist zur Planung äußern kann. 3. E rläuterungen zum Plangebiet 3.1 Ab grenzung des Plangebietes Der Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplans (Plangebiet) umfasst in der Gemarkung Longerich, Flur 6 das Flurstück 539 mit einer Fläche von rund 8.200 qm. Das Plangebiet grenzt unmittelbar an das nördlich anschließende Gewerbegebiet entlang der Robert-Perthel-Straße vom Heckweg im Norden bis zur Bahnüberführung zwischen Et- zelstraße und Longericher Straße im Süden an. 3.2 Vor handene Struktur Das Plangebiet ist Teil des südlich der Ruth-Hallensleben-Straße geplanten und östlich der Heinrich-Pesch-Straße bereits realisierten Gewerbeparks mit Büro- und Hallenflächen (Sirius Cölln Parc). Nördlich der Ruth-Hallensleben-Straße befindet sich ein Handwerkerhof an der Alex-Altenkirch-Straße. Das Plangebiet selbst ist bisher baulich nicht genutzt. Parallel zur südwestlichen Grund- stücksgrenze verläuft eine Wegeparzelle. Hier befinden sich auf dem Grundstück randlich Gehölzstrukturen. Ansonsten ist die Fläche grundsätzlich frei von Gehölzen. Südlich verläuft die geplante Trasse zur Verlängerung der Äußeren Kanalstraße. Diese ca. 60 m breite Flä- che wurde in den vergangenen Jahren als Klimapark angelegt. Südlich davon schließt ein Wohngebiet an (Luftlinie zum geplanten Vorhaben ca. 100 m). Westlich der Robert-Perthel-Straße befinden sich auf Höhe der Einmündung Ruth-Hallensle- ben-Straße offene Stellplätze des Autohauses an der Robert-Perthel-Straße 1. Unmittelbar westlich davon schließt ein Kiesabbaugebiet an. 3.3 Er schließung Das Plangebiet liegt östlich der Anschlussstelle Köln-Bickendorf/A57. Im Kreuzungspunkt Äußere Kanalstraße / Robert-Perthel-Straße führt die Escher Straße in südöstlicher Richtung bis zum Parkgürtel. Das Plangebiet liegt südöstlich des Kreuzungsbereichs der Robert-Perthel-Straße mit der Ruth-Hallensleben-Straße, die in einer Wendeschleife endet. Die Heinrich-Pesch-Straße schließt als Ringerschließung an die Ruth-Hallensleben-Straße an und verläuft entlang der östlichen Grundstücksgrenze des Plangebiets. Die Alex-Altenkirch-Straße erschließt den nördlich angrenzenden Handwerkerhof über die Ruth-Hallensleben-Straße und endet ebenfalls in einer Wendeschleife. 3 Die Wasser- und Energieversorgung ist durch den Anschluss an vorhandene Netze (Trink- wasser und Erdgas) möglich. Abwasser wird im Mischwassersystem entsorgt. 3.4 Planungsrechtliche Situation Das ursprünglich geplante Vorhaben des Autohauses umfasste die Errichtung eines Gebäu- des, wobei im nördlichen Gebäudeteil Ausstellungs- und Büroflächen mit Nebenräumen (rund 1.500 qm Showroom, rund 350 qm Büroflächen) sowie im Untergeschoss ein Neuwa- genlager (30 Stellplätze) und im südlichen Gebäudeteil Kfz-Werkstätten (rund 1.300 qm) vor- gesehen waren. Wie im nördlich angrenzenden Bebauungsplan Nr. 6450/07, „Gewerbegebiet Robert-Perthel- Straße / Longericher Straße“, sollten im geplanten Gewerbegebiet Einzelhandelsbetriebe nicht zulässig sein - mit Ausnahme von Kfz-Handelsbetrieben einschließlich Zubehörhandel. 4. Planungsv orgaben 4.1 Regionalplan Das Plangebiet liegt innerhalb eines im Regionalplan dargestellten Bereichs für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB), der die Fläche parallel zur Bahntrasse zwischen Longeri- cher Straße und Robert-Perthel-Straße umfasst. Unmittelbar südlich grenzt ein Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) an. Westlich sind Waldbereiche überlagert mit der Darstellung „regi- onaler Grünzug“ und „Schutz der Landschaft und der landschaftsorientierten Erholung“ fest- gesetzt. 4.2 Flächennutz ungsplan Der Flächennutzungsplan der Stadt Köln stellt das Plangebiet als gewerbliche Baufläche dar. Unmittelbar südlich ist die ursprünglich geplante Trasse zur Verlängerung der Äußeren Kanalstraße über die Anschlussstelle zur A57 Richtung Nord-Osten als „Fläche für Hauptverkehrszüge“ dargestellt , die aber zwischenzeitlich entfallen ist. Südlich des ursprünglich geplanten Hauptverkehrszuges schließt die Darstellung einer Wohnbaufläche an, die durch eine Grünfläche von der Straße abgeschirmt wird. Ö stlich der Longericher Straße grenzen Bahnflächen (Verschiebebahnhof Nippes) an. West- lich der Robert-Perthel-Straße, angrenzend an die gewerbliche Baufläche, ist eine Grünflä- che dargestellt. 4.3 Landschaftsp lan Unmittelbar angrenzend an das Plangebiet ist das Landschaftsschutzgebiet 10 „Erholungs- gebiet Bürgerpark-Nord und angrenzende Grünverbindungen“ festgesetzt. Der Landschaftsplan setzt hier u. a. die Anlage von Schutzpflanzungen (5.2-04) mit mehrstu- figem Aufbau (Kraut-, Strauch- und Baumschicht) entlang der Robert-Perthel-Straße zwi- schen Escher Straße und Kiesgrube (R 513 a) fest. Für das Plangebiet trifft der Landschaftsplan keine Festsetzung. 4 5. Begründung der zukünftigen Planinhalte 5.1 Art der baulichen Nutzung Der neu auflebende Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 64496/02 „Robert-Perthel- Straße“ in Köln-Nippes (Rechtskraft: Mai 1997) wird über die Ruth-Hallensleben-Straße erschlossen. Gem. § 1 Abs. 4 BauNVO ist das hier festgesetzte Gewerbegebiet auf der Grundlage der Abstandsliste vom 22.09.1994 gegliedert, um die südlich angrenzende Wohnbebauung vor schädlichen Immis-sionen zu schützen. Zusätzlich sind immissions- wirksame flächenbezogene Schallleistungspegel festgesetzt. Im Bereich des aufzuheben- den VEP ist im Ursprungsplan festgesetzt, dass nur solche Betriebe und Anlagearten zulässig sind, deren immissionswirksame flächenbezogene Schallleistungspegel Lw‘‘ tags (06:00 – 22:00 Uhr) 60 dB(A) und nachts (22:00 – 06:00 Uhr) 45 dB(A) nicht überschreiten. Betriebsarten der Abstandsklasse I – VI (Abstandsliste vom 22.09.1994) sind nicht zulässig. Zum Schutz gegen Verkehrslärm, ausgehend von der Robert-Perthel-Straße, ist festgesetzt, dass an den Gebäudefronten zur Robert-Pe rthel-Straße und Ruth-Hallensleben-Straße das Gesamtdämmmaß der Umfassungsteile von Büroräumen mindestens 40 dB betragen muss. Gem. § 1 Abs. 5 i. V. m. § 1 Abs. 9 BauNVO sind Einzelhandelsbetriebe sowie Verkaufsstel- len von Handwerks betrieben und anderen Gewerbebetrieben, die sich ganz oder teilweise an den Endverbraucher wenden, nicht zugelassen. Im Wege der Ausnahme nach § 31 Abs. 1 BauGB sind nur solche Verkaufsstellen zulässig, die in unmittelbarem räumlichen und be- trieblichen Zusammenhang mit Handwerks- oder produzierenden Gewerbebetrieben stehen. 5.2 Maß der bau lichen Nutzung Die festgesetzte Gebäudehöhe im angrenzenden Gewerbepark (VEP Nr. 64496/02) beträgt grundsätzlich 9,0 m Höhe. Zur Robert-Perthel-Straße sind Gebäudehöhen bis zu 13 m bzw. 17 m zulässig. 5.3 Bauweise , überbaubare Grundstücksflächen Der geplante Baukörper liegt parallel zur bzw. auf der Grundstücksgrenze zur Wegeparzelle entlang der Robert-Perthel-Straße. Die für Stellplätze bzw. für die Zufahrten bzw. Wege benötigten Flächen werden versiegelt. Entlang der südlichen Grundstücksgrenze wird eine Begrünung vorgesehen. Die Grundflächenzahl beträgt 0,8, es sind Flachdächer mit max. 10° Gefälle festgesetzt. 5.4 Erschließung Zu fahrten sind sowohl von der Ruth-Hallensleben-Straße als auch von der Heinrich-Pesch- Straße aus möglich. 5 6. Umweltbelange 6.1 Tier e und Pflanzen Der im Plangebiet vorhandene, nach der Aufhebung wieder rechtskräftige Bebauungsplan setzt im Aufhebungsbereich die Pflanzung von drei Bäumen fest, eine Randbepflanzung so- wie die Begrünung von Fassaden und Dachflächen. Im Rahmen des Baugenehmigungsver- fahrens für die geplante Turnhalle werden Begrünungsmaßnahmen und artenschutzrechtli- che Belange geprüft. 6.2 Lärm Der im Plangebiet vorhandene, nach der Aufhebung wieder rechtskräftige Bebauungsplan setzt im Aufhebungsbereich entlang der Robert-Perthel-Straße eine Maßnahme zum passi- ven Schallschutz fest. Die Umsetzung des passiven Schallschutzes sowie die schalltechni- schen Auswirkungen des Vorhabens auf die nächstgelegene Wohnbebauung (Sportlärm) werden im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens für die geplante Turnhalle geprüft. 6.3 Alt standort Das Plangebiet liegt in der Nähe der Altablagerung 50709 und der Altlast 50702/II (innerhalb des 100 m Nahbereichs), aus denen Gasmigrationen nicht ausgeschlossen werden können. Die im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 64496/02 durchgeführte Altlastenuntersuchung ergab, dass keine Altlastenbelastung für das Plangebiet vorliegt und die angestrebte Gewerbenutzung unbedenklich ist. Inwieweit dies auch für die geplante Schulturnhalle gilt, wird im Rahmen des Baugenehmigungsverfah- rens für die geplante Turnhalle geprüft. Die Betroffenheit weiterer Umweltbelange ist derzeit nicht erkennbar. 7. Planv erwirklichung Der Stadt Köln entstehen durch die Verwirklichung des vorhabenbezogenen Bebauungs- plans keine Kosten, jedoch durch die geplante Turnhallennutzung. Genaue Kosten können nicht beziffert werden, da sowohl eine Anmietung als auch ein Kauf des Grundstücks ver- handelt wird. Es ist keine Umlegung erforderlich.
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. Gibt es gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung? Die Auslegung erfolgt sowohl in Papierform als auch digital über das Beteiligungsportal der Stadt Köln. Kontakt OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 3 bestehendes und zukünftiges Planungsrecht
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Schulhallengrundstück Ruth-Hallensleben-Straße Anlage 3 Maßnahmenplan Aufzuhebender Vorhaben-und Erschließungsplan
Anlage 2 Geltungsbereich
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Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von 0LWJOLHGHUQGHV5DWHVGHU$XVVFKVVHXQGGHU%H]LUNVYHU tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu GLHVHP7DJHVRUGQXQJVSXQNWQLFKWWHLOQHKPHQGUIHQ Anlage 2 0 5025 100 150 Meter N Aufhebung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Autohaus Robert-Perthel-Straße LQ.|OQ/RQJHULFK %LOGHUVW|FNFKHQ 0DVWDE Stadtplanungsamt
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VI/61/611 Vorlagen-Nummer 1111/2025 Freigabedatum 14.05.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Aufhebung des Bebauungsplans (VEP) Nr. 64494/02 - Einleitungsbeschluss - Arbeitstitel: Autohaus Robert-Perthel-Straße in Köln-Longerich Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, das Verfahren zur Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 64494/02 für das Gebiet Heinrich-Pesch-Straße, westliche Grenze der öffentlichen Grünfläche, Robert-Perthel-Straße und Ruth-Hallensleben-Straße in Köln-Longerich/- Bilderstöckchen —Arbeitstitel: Autohaus Robert-Perthel-Straße in Köln-Longerich/-Bil- derstöckchen— nach § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten; 2. beschließt, von einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 BauGB abzusehen; 3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Nippes (BV5) ohne Ein- schränkung zustimmt. Stadtentwicklungsausschuss 26.06.2025 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 26.06.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Mit Beschluss vom 27.09.2018 wurde der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr.64494, Ar- beitstitel „Autohaus Robert-Perthel-Straße“ in Köln-Longerich als Satzung beschlossen. Durch die Neuaufstellung dieses Plans sollten die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Kfz-Handelsbetriebes mit Werkstatt geschaffen werden. Diese Planungs- absicht wurde mittlerweile aufgegeben. Zwischenzeitlich hat ein Eigentümerwechsel des Plan- grundstücks stattgefunden. Der neue Eigentümer hat sich anschließend auf eine Ausschrei- bung der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln zur Errichtung einer Dreifachturnhalle beworben. Um dieses Vorhaben realisieren zu können, muss der bestehende Bebauungsplan aufgeho- ben werden. Hierdurch tritt der ursprüngliche Bebauungsplan (Maßnahmenplan), welcher eine Gewerbegebietsfläche vorsieht, erneut in Kraft. Da in Gewerbegebieten Anlagen für sportliche Zwecke zulässig sind, ist die geplante Turnhalle auf Grundlage dieses Planungsrechtes ge- nehmigungsfähig. Anlagen Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 Geltungsbereich Anlage 3 bestehendes und zukünftiges Planungsrecht Anlage 4 Begründung
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (10)
- Brückenstraße 5
- Robert-Perthel-Straße 1
- Longericher Straße
- Ruth-Hallensleben-Straße
- Heinrich-Pesch-Straße
- Äußere Kanalstraße
- Escher Straße
- Heckweg
- Parkgürtel
- Straße 1
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Details
- Aktenzeichen
- 1111/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 14.05.2025
- Erstellt
- 14.04.2025 11:16