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1111/2025

Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 64494/02

Beschlussvorlage Ausschuss 14.05.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 26.06.2025, TOP 9.2.1

Anlage 4 Begründung

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Ansehen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Ansehen

Anlage 3 bestehendes und zukünftiges Planungsrecht

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Ansehen

Anlage 2 Geltungsbereich

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Anlage 4 Begründung

12740 Zeichen

1 
A N L A G E   4 
Begründung zur
 Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr.64494/02 
Arbeitst
itel: Autohaus Robert-Perthel-Straße in Köln-Longerich/-Bilderstöckchen 
1. Anlass und 
Ziel der Planung
1.1 Anlass 
der Planung 
Durch die Errichtung eines Interimsstandortes für eine weiterführende Schule im Bürgerpark 
Nord konnte das Dreikönigsgymnasium ausgelagert und das Schulgebäude saniert werden. 
Nach Abschluss der Arbeiten wurde das Interimsgebäude zur Neugründung der Gesamt-
schule Nippes herangezogen. Die Errichtung des dauerhaften Standortes in der Schmiede-
gasse wird voraussichtlich in 2032 abgeschlossen sein, sodass die Schule zu diesem Zeit-
punkt in die neuen Räumlichkeiten einziehen kann. 
Da der Schulsport des Dreikönigsgymnasiums in der Bestandsturnhalle des DKG auch wäh-
rend der Sanierungsmaßnahmen stattfinden konnte, war die Errichtung einer Sporthalle in 
der Ursprungsplanung des Interimsstandortes nicht vorgesehen. Für die Gesamtschule wird 
nun möglichst kurzfristig eine Dreifachturnhalle benötigt. Hierzu hat die Gebäudewirtschaft 
ein Ausschreibungsverfahren für ein Grundstück inklusive Turnhallenerrichtung gestartet, für 
das sich ein Interessent mit einem Grundstück in unmittelbarer Nähe des Interimsstandortes 
beworben hat. 
1.2 Ziel der Planung 
Das Grundstück in der R uth-Hallensleben-Straße befindet sich im Geltungsbereich eines 
vorhabenbezogenen Bebauungsplans (VEP), welcher  den Standort als Autohaus ausweist. 
Diese Planung ist mittlerweile überholt, sodass der vorhabenbezogene Bebauungspl an 
aufgehoben werden muss. Nach Aufhebung des VEP erhält der ursprüngliche 
Maßnahmenplan Nr. 64496/02, welcher im Vorfeld die Fläche als Gewerbegebiet 
festgesetzt hatte, erneut Rechtskraft.
 Die neue Turnhalle ist auf Grundlage dieses 
Bebauungsplans genehmigungsfähig. Nach Durchführung des Aufhebungsverfahrens 
kann der Bau
 der Turnhalle im Rahmen eines Baugantragverfahrens genehmigt werden. 
2. Verfahr
en
Die Aufhebung des Bebauungsplanes erfüllt die Voraussetzung für die Anwendung des be-
schleunigten Verfahrens gem. § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung), da es 
sich hierbei um die Inanspruchnahme von bereits beplanten Flächen handelt und die maxi-
mal zulässige Grundfläche der Planfestsetzung unterhalb der maximal zulässigen Größe der 
Grundfläche von 20.000 m² für Verfahren nach §13a BauGB liegt. Auch wird durch die 
Aufhebung des Bebauungsplans nicht die Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer 
Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterliegen. 
Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Absatz 6 Nummer 7 Buchstabe b BauGB 
genannten Schutzgüter (Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und europäische 
Vogelschutzgebiete: Natura 2000-Gebiete) bestehen nicht.

2 
Im beschleunigten Verfahren können die Verfahrenserleichterungen des § 13 Absatz 2 und 
Absatz 3 Satz 1 BauGB in Anspruch genommen werden. Außerdem wird von der Erstellung 
eines Umweltberichtes abgesehen. Insofern wird auch keine formale Umweltprüfung durch-
geführt, die in einem Umweltbericht zu dokumentieren wäre. Die relevanten Umweltbelange 
werden gleichwohl ermittelt und in die Abwägung eingestellt. 
Mit der Bekanntmachung über die Einleitung des beschleunigten Verfahrens wird ebenfalls 
bekannt gemacht, dass sich die Öffentlichkeit gemäß § 13a Absatz 3 Nummer 2 BauGB be-
reits vor der durchzuführenden öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes über 
die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung bei 
der Stadt Köln, Stadtplanungsamt, unterrichten kann, und dass sich die Öffentlichkeit inner-
halb einer damit verbundenen zweiwöchigen Frist zur Planung äußern kann. 
3. E
rläuterungen zum Plangebiet
3.1 Ab
grenzung des Plangebietes 
Der Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplans (Plangebiet) umfasst in der 
Gemarkung Longerich, Flur 6 das Flurstück 539 mit einer Fläche von rund 8.200 qm. 
Das Plangebiet grenzt unmittelbar an das nördlich anschließende Gewerbegebiet entlang 
der Robert-Perthel-Straße vom Heckweg im Norden bis zur Bahnüberführung zwischen Et-
zelstraße und Longericher Straße im Süden an. 
3.2 Vor
handene Struktur 
Das Plangebiet ist Teil des südlich der Ruth-Hallensleben-Straße geplanten und östlich der 
Heinrich-Pesch-Straße bereits realisierten Gewerbeparks mit Büro- und Hallenflächen (Sirius 
Cölln Parc). Nördlich der Ruth-Hallensleben-Straße befindet sich ein Handwerkerhof an der 
Alex-Altenkirch-Straße. 
Das Plangebiet selbst ist bisher baulich nicht genutzt. Parallel zur südwestlichen Grund-
stücksgrenze verläuft eine Wegeparzelle. Hier befinden sich auf dem Grundstück randlich 
Gehölzstrukturen. Ansonsten ist die Fläche grundsätzlich frei von Gehölzen. Südlich verläuft 
die geplante Trasse zur Verlängerung der Äußeren Kanalstraße. Diese ca. 60 m breite Flä-
che wurde in den vergangenen Jahren als Klimapark angelegt. Südlich davon schließt ein 
Wohngebiet an (Luftlinie zum geplanten Vorhaben ca. 100 m). 
Westlich der Robert-Perthel-Straße befinden sich auf Höhe der Einmündung Ruth-Hallensle-
ben-Straße offene Stellplätze des Autohauses an der Robert-Perthel-Straße 1. Unmittelbar 
westlich davon schließt ein Kiesabbaugebiet an. 
3.3 Er
schließung 
Das Plangebiet liegt östlich der Anschlussstelle Köln-Bickendorf/A57. Im Kreuzungspunkt 
Äußere Kanalstraße / Robert-Perthel-Straße führt die Escher Straße in südöstlicher Richtung 
bis zum Parkgürtel. 
Das Plangebiet liegt südöstlich des Kreuzungsbereichs der Robert-Perthel-Straße mit der 
Ruth-Hallensleben-Straße, die in einer Wendeschleife endet. Die Heinrich-Pesch-Straße 
schließt als Ringerschließung an die Ruth-Hallensleben-Straße an und verläuft entlang der 
östlichen Grundstücksgrenze des Plangebiets. 
Die Alex-Altenkirch-Straße erschließt den nördlich angrenzenden Handwerkerhof über die 
Ruth-Hallensleben-Straße und endet ebenfalls in einer Wendeschleife.

3 
Die Wasser- und Energieversorgung ist durch den Anschluss an vorhandene Netze (Trink-
wasser und Erdgas) möglich. Abwasser wird im Mischwassersystem entsorgt. 
3.4
 Planungsrechtliche Situation 
Das ursprünglich geplante Vorhaben des Autohauses umfasste die Errichtung eines Gebäu-
des, wobei im nördlichen Gebäudeteil Ausstellungs- und Büroflächen mit Nebenräumen 
(rund 1.500 qm Showroom, rund 350 qm Büroflächen) sowie im Untergeschoss ein Neuwa-
genlager (30 Stellplätze) und im südlichen Gebäudeteil Kfz-Werkstätten (rund 1.300 qm) vor-
gesehen waren. 
Wie im nördlich angrenzenden Bebauungsplan Nr. 6450/07, „Gewerbegebiet Robert-Perthel-
Straße / Longericher Straße“, sollten im geplanten Gewerbegebiet Einzelhandelsbetriebe 
nicht zulässig sein - mit Ausnahme von Kfz-Handelsbetrieben einschließlich Zubehörhandel. 
4. Planungsv
orgaben
4.1 Regionalplan
Das Plangebiet liegt innerhalb eines im Regionalplan dargestellten Bereichs für gewerbliche 
und industrielle Nutzungen (GIB), der die Fläche parallel zur Bahntrasse zwischen Longeri-
cher Straße und Robert-Perthel-Straße umfasst. Unmittelbar südlich grenzt ein Allgemeiner 
Siedlungsbereich (ASB) an. Westlich sind Waldbereiche überlagert mit der Darstellung „regi-
onaler Grünzug“ und „Schutz der Landschaft und der landschaftsorientierten Erholung“ fest-
gesetzt. 
4.2 Flächennutz
ungsplan 
Der Flächennutzungsplan der  Stadt Köln stellt das Plangebiet als gewerbliche Baufläche 
dar. Unmittelbar südlich ist die ursprünglich geplante Trasse zur Verlängerung der Äußeren 
Kanalstraße über die Anschlussstelle zur  A57 Richtung Nord-Osten als „Fläche für 
Hauptverkehrszüge“ dargestellt , die aber zwischenzeitlich entfallen ist. 
Südlich des ursprünglich geplanten Hauptverkehrszuges schließt die Darstellung einer 
Wohnbaufläche
 an, die durch eine Grünfläche von der Straße abgeschirmt wird. 
Ö
stlich der Longericher Straße grenzen Bahnflächen (Verschiebebahnhof Nippes) an. West-
lich der Robert-Perthel-Straße, angrenzend an die gewerbliche Baufläche, ist eine Grünflä-
che dargestellt. 
4.3 Landschaftsp
lan 
Unmittelbar angrenzend an das Plangebiet ist das Landschaftsschutzgebiet 10 „Erholungs-
gebiet Bürgerpark-Nord und angrenzende Grünverbindungen“ festgesetzt. 
Der Landschaftsplan setzt hier u. a. die Anlage von Schutzpflanzungen (5.2-04) mit mehrstu-
figem Aufbau (Kraut-, Strauch- und Baumschicht) entlang der Robert-Perthel-Straße zwi-
schen Escher Straße und Kiesgrube (R 513 a) fest. 
Für das Plangebiet trifft der Landschaftsplan keine Festsetzung.

4 
5. Begründung der zukünftigen Planinhalte
5.1 Art der baulichen Nutzung
Der neu auflebende Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 64496/02 „Robert-Perthel-
Straße“ in Köln-Nippes (Rechtskraft: Mai 1997) wird über die Ruth-Hallensleben-Straße 
erschlossen. Gem. § 1 Abs. 4  BauNVO ist das hier festgesetzte Gewerbegebiet auf der 
Grundlage der Abstandsliste vom 22.09.1994 gegliedert, um die südlich angrenzende 
Wohnbebauung vor schädlichen Immis-sionen zu schützen. Zusätzlich sind immissions-
wirksame flächenbezogene Schallleistungspegel festgesetzt. Im Bereich des aufzuheben-
den VEP ist im Ursprungsplan festgesetzt, dass nur solche Betriebe und Anlagearten 
zulässig sind, deren immissionswirksame flächenbezogene Schallleistungspegel Lw‘‘ tags 
(06:00 – 22:00 Uhr) 60 dB(A) und nachts (22:00 – 06:00 Uhr) 45 dB(A) nicht überschreiten. 
Betriebsarten
 der Abstandsklasse I  – VI (Abstandsliste vom 22.09.1994) sind nicht zulässig.  
Zum 
Schutz gegen Verkehrslärm, ausgehend von der Robert-Perthel-Straße, ist festgesetzt, 
dass 
an den Gebäudefronten zur Robert-Pe rthel-Straße und Ruth-Hallensleben-Straße das 
Gesamtdämmmaß der Umfassungsteile von Büroräumen mindestens 40 dB betragen muss. 
Gem. § 1 Abs. 5 i. V. m. § 1 Abs. 9 BauNVO sind Einzelhandelsbetriebe sowie Verkaufsstel-
len von Handwerks
betrieben und anderen Gewerbebetrieben, die sich ganz oder  teilweise 
an den Endverbraucher wenden, nicht zugelassen. Im Wege der Ausnahme nach § 31 Abs. 
1 BauGB sind nur solche Verkaufsstellen zulässig, die in unmittelbarem räumlichen und be-
trieblichen Zusammenhang mit Handwerks- oder produzierenden Gewerbebetrieben stehen. 
5.2 Maß der bau
lichen Nutzung 
Die festgesetzte Gebäudehöhe im angrenzenden Gewerbepark (VEP Nr. 64496/02) beträgt 
grundsätzlich 9,0 m Höhe. Zur Robert-Perthel-Straße sind Gebäudehöhen bis zu 13 m 
bzw. 17 m zulässig. 
5.3 Bauweise
, überbaubare Grundstücksflächen 
Der geplante Baukörper liegt parallel zur bzw. auf der Grundstücksgrenze zur Wegeparzelle 
entlang der Robert-Perthel-Straße. 
Die für Stellplätze bzw. für die Zufahrten bzw. Wege benötigten Flächen werden versiegelt. 
Entlang der südlichen Grundstücksgrenze wird eine Begrünung vorgesehen. 
Die Grundflächenzahl beträgt 0,8, es sind Flachdächer mit max. 10° Gefälle festgesetzt. 
5.4 Erschließung 
Zu
fahrten sind sowohl von der Ruth-Hallensleben-Straße als auch von der Heinrich-Pesch-
Straße aus möglich.

5 
6. Umweltbelange
6.1 Tier
e und Pflanzen 
 Der im Plangebiet vorhandene, nach der Aufhebung wieder rechtskräftige Bebauungsplan 
setzt im Aufhebungsbereich die Pflanzung von drei Bäumen fest, eine Randbepflanzung so-
wie die Begrünung von Fassaden und Dachflächen. Im Rahmen des Baugenehmigungsver-
fahrens für die geplante Turnhalle werden Begrünungsmaßnahmen und artenschutzrechtli-
che Belange geprüft. 
6.2 Lärm 
Der
 im Plangebiet vorhandene, nach der Aufhebung wieder rechtskräftige Bebauungsplan 
setzt im Aufhebungsbereich entlang der Robert-Perthel-Straße eine Maßnahme zum passi-
ven Schallschutz fest. Die Umsetzung des passiven Schallschutzes sowie die schalltechni-
schen Auswirkungen des Vorhabens auf die nächstgelegene Wohnbebauung (Sportlärm) 
werden im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens für die geplante Turnhalle geprüft. 
6.3  Alt
standort 
Das Plangebiet liegt in der Nähe der Altablagerung 50709 und der Altlast 50702/II (innerhalb 
des 100 m Nahbereichs), aus denen Gasmigrationen nicht ausgeschlossen werden können. 
Die im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 
Nr. 64496/02 durchgeführte Altlastenuntersuchung ergab, dass keine Altlastenbelastung für 
das Plangebiet vorliegt und die angestrebte Gewerbenutzung unbedenklich ist. Inwieweit 
dies auch für die geplante Schulturnhalle gilt, wird im Rahmen des Baugenehmigungsverfah-
rens für die geplante Turnhalle geprüft. 
Die 
Betroffenheit weiterer Umweltbelange ist derzeit nicht erkennbar. 
7. Planv
erwirklichung
Der Stadt Köln entstehen durch die Verwirklichung des vorhabenbezogenen Bebauungs-
plans keine Kosten, jedoch durch die geplante Turnhallennutzung. Genaue Kosten können
nicht beziffert werden, da sowohl eine Anmietung als auch ein Kauf des Grundstücks ver-
handelt wird.
Es ist keine Umlegung erforderlich.

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

808 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
Gibt es gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung? 
Die Auslegung erfolgt sowohl in Papierform als auch digital über das Beteiligungsportal der Stadt Köln.  
 
 
Kontakt 
OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin 
OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 3 bestehendes und zukünftiges Planungsrecht

116 Zeichen

Schulhallengrundstück Ruth-Hallensleben-Straße
Anlage 3

Maßnahmenplan

Aufzuhebender Vorhaben-und Erschließungsplan

Anlage 2 Geltungsbereich

401 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von
0LWJOLHGHUQGHV5DWHVGHU$XVVFKVVHXQGGHU%H]LUNVYHU
tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu
GLHVHP7DJHVRUGQXQJVSXQNWQLFKWWHLOQHKPHQGUIHQ
Anlage 2
0 5025 100 150 Meter N
Aufhebung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans   
Autohaus Robert-Perthel-Straße LQ.|OQ/RQJHULFK
%LOGHUVW|FNFKHQ
0D‰VWDE
Stadtplanungsamt

Beschlussvorlage Ausschuss

2510 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/61/611 
 
Vorlagen-Nummer 
 1111/2025 
Freigabedatum 14.05.2025 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Aufhebung des Bebauungsplans (VEP) Nr. 64494/02 
- Einleitungsbeschluss - 
Arbeitstitel: Autohaus Robert-Perthel-Straße in Köln-Longerich  
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
1. beschließt, das Verfahren zur Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 
Nr. 64494/02 für das Gebiet Heinrich-Pesch-Straße, westliche Grenze der öffentlichen 
Grünfläche, Robert-Perthel-Straße und Ruth-Hallensleben-Straße in Köln-Longerich/-
Bilderstöckchen —Arbeitstitel: Autohaus Robert-Perthel-Straße in Köln-Longerich/-Bil-
derstöckchen— nach § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch 
(BauGB) einzuleiten; 
2. beschließt, von einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 Satz 2 
Nummer 1 BauGB abzusehen; 
3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Nippes (BV5) ohne Ein-
schränkung zustimmt. 
 
 
Stadtentwicklungsausschuss 26.06.2025 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 26.06.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Mit Beschluss vom 27.09.2018 wurde der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr.64494, Ar-
beitstitel „Autohaus Robert-Perthel-Straße“ in Köln-Longerich als Satzung beschlossen. 
Durch die Neuaufstellung dieses Plans sollten die planungsrechtlichen Voraussetzungen für 
die Errichtung eines Kfz-Handelsbetriebes mit Werkstatt geschaffen werden. Diese Planungs-
absicht wurde mittlerweile aufgegeben. Zwischenzeitlich hat ein Eigentümerwechsel des Plan-
grundstücks stattgefunden. Der neue Eigentümer hat sich anschließend auf eine Ausschrei-
bung der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln zur Errichtung einer Dreifachturnhalle beworben. 
Um dieses Vorhaben realisieren zu können, muss der bestehende Bebauungsplan aufgeho-
ben werden. Hierdurch tritt der ursprüngliche Bebauungsplan (Maßnahmenplan), welcher eine 
Gewerbegebietsfläche vorsieht, erneut in Kraft. Da in Gewerbegebieten Anlagen für sportliche 
Zwecke zulässig sind, ist die geplante Turnhalle auf Grundlage dieses Planungsrechtes ge-
nehmigungsfähig. 
 
Anlagen 
 
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2 Geltungsbereich 
Anlage 3 bestehendes und zukünftiges Planungsrecht 
Anlage 4 Begründung

Beratungsverlauf (2)

26.06.2025 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 14.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
26.06.2025 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.2.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (10)

  • Brückenstraße 5
  • Robert-Perthel-Straße 1
  • Longericher Straße
  • Ruth-Hallensleben-Straße
  • Heinrich-Pesch-Straße
  • Äußere Kanalstraße
  • Escher Straße
  • Heckweg
  • Parkgürtel
  • Straße 1

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Details

Aktenzeichen
1111/2025
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
14.05.2025
Erstellt
14.04.2025 11:16