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2463/2018

Vierzehnter Statusbericht zum Ausbau der Kindertagesbetreuung in Köln 1069/2018

Beantwortung einer Anfrage (BV) 14.08.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 13.09.2018, TOP 9.1.5

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

7336 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/IV/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 2463/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 13.09.2018 
 
Vierzehnter Statusbericht zum Ausbau der Kindertagesbetreuung in Köln 1069/2018 
Bezirksvertreter Müller (CDU-Fraktion) stellt zum vierzehnten Statusbericht folgende Fragen: 
 
1. Warum sind bei diesem Statusbericht nicht alle Anlagen aus dem 13. Statusbericht beigefügt? In s-
besondere die nach Stadt teilen/Stadtbezirken differenzierenden Versorgungssituationen (Anlage 1 
und 2 aus 13. Statusbericht) sowie der Ausbaubedarf nach Stadtteilen (Anlage 5 aus 13. Statusb e-
richt) fehlen zur Bewertung des aktuellen Ausbaustatus. Im Hinblick auf die weiterhin sch lechte 
Versorgungsquote im Stadtbezirk Kalk wird dringend um Lieferung in jedem Statusbericht gebeten. 
Sofern es zu einer Erleichterung der Verwaltung führt, wäre auch eine Stadtbezirksquote, differe n-
ziert nach Ü3 und U3 ausreichend. 
 
2. Wie hoch ist die Q uote der kirchlichen Träger gemessen an der Grundgesamtheit der Kita -Plätze 
(nicht der Einrichtungen) für U3 und Ü3?  
 
3. Es fehlt eine Bewertung der Verwaltung, dass die Versorgungsquote der Ü3-Betreuung unter 100% 
gesunken ist, daher die Frage, wie die V erwaltung hier gedenkt gegen zu steuern bzw. was zu e i-
ner Verschlechterung der Quote gegenüber dem 13. Statusbericht geführt hat?  
 
4. Was waren die Gründe für die abermalige Verschiebung der KiTa -Öffnung in der Andreas-Hermes-
Str. 5. Ist eine KiTa-Öffnung für das 3. Quartal 2018 definitiv gesichert?  
 
5. Ist es richtig, dass es in Anlage 1 (neue Kitas in 2017/2018) keine neuen Kitas gegenüber 13. St a-
tusbericht gibt?  
 
6. Bei Anlage 2 (Neue Kitas in 2018/2019) ist es sehr erfreulich, dass die Verwaltung nun  nach Eröff-
nungsquartalen differenziert, dies hilft sehr! Daher tut es mir fast schon leid, dass sich dadurch 
Nachfragen ergeben: Wie erfolgt die Kommu nikation mit den Eltern, wenn die Kita erst nach B e-
ginn des Kitajahres eröffnet? Obliegt dies nur dem Trä ger oder ist dies auch Verantwortung der 
Stadt? Beispiel: Nach eigener Wahrnehmung suggeriert Fröbel für die geplante Einrichtung in der 
Porzer Straße in Rath/Heumar unverändert eine Öffnung zum August 2018, laut Bericht der Ve r-
waltung ist eine Öffnung erst für das erste Quartal 2019 geplant. 
 
7. Ist der Verwaltung bekannt, ob die jeweiligen Kitas zu dem Planöffnungstermin in voller Größe an 
den Start gehen oder ob – z.B. auf Grund von Personalmangel – mit einer geringeren Gruppenan-
zahl gestartet wird?

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Antwort der Verwaltung: 
 
Zu Frage 1: 
Das Verfahren, die politischen Gremien einmal im Jahr im Herbst mit einem ausführlichen kleinräum i-
gen Statusbericht und einmal im Jahr im Frühjahr mit einem gekürzten Statusbericht mit einer Da r-
stellung auf gesamtstädtischer Ebene zu informieren, wird bereits seit dem Frühjahr 2016 praktiziert.  
Bis dahin hat die Verwaltung zweimal jährlich sehr ausführlich und kleinräumig über den Ausbaustand 
berichtet. Die ausführliche Form war vor allem auch dem Umstand geschuldet, dass  im Jahr 2013 der 
Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für unter 3 -jährige Kinder in Kraft getreten ist. Die polit i-
schen Gremien werden neben den halbjährlichen Statusberichten über weitere Vorlagen und die vie l-
fachen Beantwortungen von Anfragen sehr a usführlich informiert. Diese sehr detaillierten Berichte r-
stattungen und Vorlagen binden in beträchtlichem Umfang personelle Ressourcen. Die Verwaltung 
bittet daher um Verständnis, dass die jetzige Form der Statusberichte beibehalten wird. 
 
Zu Frage 2: 
Im Kitajahr 2017/18 beträgt gesamtstädtisch der Anteil der kirchlichen Träger an der Gesamtzahl der 
Plätze U3 23,3% und an der Gesamtzahl der Plätze Ü3 24,6%. 
 
Zu Frage 3: 
Im dreizehnten Statusbericht (November 2017) sind die Kinderzahlen von Dezember 2016 zug runde 
gelegt, während im vierzehnten Statusbericht die mittlerweile veröffentlichten Kinderzahlen von D e-
zember 2017 zugrunde gelegt sind. Wie im vierzehnten Statusbericht dargestellt, ist die Anzahl der 
Kinder Ü3 von Dezember 2016 bis Dezember 2017 um 558 gestiegen (die Steigerung bei den Ki n-
dern U3 beträgt „nur“ 264). 
Hinzu kommt, dass in der Aufbauphase einer neuen Kita viele Plätze U3 angeboten werden, da die 
Eltern ihre Kinder größtenteils U3 in einer Kita anmelden. Diese hohe Anzahl an Plätzen U3 wird 
dann teilweise mit dem Durchaltern der Kinder in Plätze Ü3 umgewandelt, damit die Kinder in der Kita 
betreut werden können, bis sie in die Schule wechseln. 
Die Inbetriebnahme der neuen Kitas konnte den Anstieg an Kindern Ü3 in der Bevölkerung leider 
nicht auffangen, daher ist die Versorgungsquote gesunken. 
Eine Gegensteuerung soll über die weiter forcierte Inbetriebnahme neuer Kitas erfolgen.  
 
Zu Frage 4: 
Es gab bedauerlicherweise Verzögerungen im Baugenehmigungsverfahren. Die Kita wird nach Au s-
sage des Trägers definitiv zum 1.9.2018 eröffnen.  
 
Zu Frage 5: 
Zum Zeitpunkt des dreizehnten Statusberichtes im November 2017 war die Inbetriebnahme von in s-
gesamt 12 Kitas im Kitajahr 2017/18 vorgesehen, von denen 1 Kita den Betrieb bereits aufgenommen 
hatte (Lina-Bommer-Weg). 
In der Folgezeit stellte sich heraus, dass – wie im vierzehnten Statusbericht dargestellt – die Hälfte 
dieser zur Umsetzung vorgesehenen Kitas in der Realisierung geschoben werden mussten. Gründe 
hierfür waren vor allem Verzögerungen durch Abst immungsbedarfe in den Baugenehmigungsverfa h-
ren sowie Bauverzögerungen. Somit konnten seit dem dreizehnten Statusbericht im November 2017 
weitere 5 Kitas  in Betrieb genommen werden (siehe Seite 2 vierzehnter Statusbericht). Hinzug e-
kommen ist seitdem noch d ie Inbetriebnahme einer weiteren Kita (Cheruskerstraße in Grember g-
hoven), die ursprünglich erst zur Inbetriebnahme für 2018/19 vorgesehen war, aber vorzeitig im Juni 
2017 an den Start gehen konnte. Insgesamt sind also im Kitajahr 2017/18 7 neue Kitas in Be trieb 
genommen worden.

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Zu Frage 6: 
Wenn eine neue Kita in Trägerschaft eines Trägers der freien Jugendhilfe in Betrieb genommen wird, 
liegt die Verantwortung hierfür beim Träger, dazu gehört auch die Kommunikation mit den Eltern über 
die Eröffnung, das Anmeldeverfahren und alle damit in Zusammenhang stehenden Verfahren. 
Es besteht jedoch die Möglichkeit, sofern der Kooperationsvertrag seitens des Trägers unterschri e-
ben wurde, in dem allgemeinen Anmeldeportal der Stadt Köln „Little Bird“, das Profil der Ki ta für die 
Eltern sichtbar zu machen. Hier könnten dann entsprechende Hinweise zu Eröffnungsterminen etc. 
bekannt gemacht werden. 
Es ist nach Kenntnis der Verwaltung davon auszugehen, dass die Kita Porzer Straße in Rath/Heumar 
definitiv nicht im August 2018, sondern voraussichtlich im ersten Quartal 2019 in Betrieb gehen wird. 
 
Zu Frage 7: 
Ja, dies ist der Verwaltung bekannt. Neue Kitas gehen selten von Beginn an mit voller Gruppenstärke 
an den Start. Dies hat zum Teil mit noch nicht besetzten Fachkräfteste llen zu tun, zum Teil aber auch 
damit, dass die Träger einen „langsamen“ Einstieg nach Inbetriebnahme aus konzeptionellen Grü n-
den bevorzugen. Die Kitas bieten dann nach der Inbetriebnahme unterschiedlich schnell ihr Angebot 
in voller Gruppenstärke.

Beratungsverlauf (1)

13.09.2018 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 9.1.5 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
2463/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
14.08.2018
Erstellt
25.07.2018 14:07