2560/2017
Hallen Kalk; Herbeiführung eines Planungsbeschlusses zur Revitalisierung der ehemaligen KHD Hallen 76 und 77
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Hallen Kalk Anl 2 Anerkenntis 14 RPA Bedarfsprüfung Statiker
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A | N 12.09.17 14 Bee Ya Eingang 1.8, SEP. 2017 Pi Kulturbauten | v1 VI/5 Hallen Kalk; Statische und baukonstruktive Sanierung der denkmalgeschützten Hallen HK’76 und HK 77 des ehemaligen KHD- Werksgeländes im Kalker Süden. Beauftragung eines externen Tragwerkplaners mit den notwendigen Grundleistungen hier: Bedarfsprüfung, RPA-Nr. 2017/1093 Voraussichtliche Auftragssumme: 233.300 € netto; 277.627 € brutto Sehr geehrte Damen und Herren, entsprechend Ihrer Bedarfsprüfung und mit Hinweis auf die externe Vergabe der Objektpla- nungsleistungen wird der Bedarf anerkannt auch die Grundleistungen der Tragwerksplanung extern zu vergeben.
Hallen Kalk Anl 1 Anerkenntis 14 RPA Bedarfsprüfung Architekt
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gang 48, SEP. 2017 IVIYA - Kulturbauten | Vıl VIVS Hallen Kalk; Statische und baukonstruktive Sanierung der denkmalgeschützten Hallen HK 76 und HK 77 des ehemaligen KHD- Werksgeländes im Kalker Süden Beauftragung von externen Objektplanungsleistungen durch Architekt hier: Bedarfsprüfung, RPA-Nr. 2017/1094 Voraussichtliche Auftragssumme: 429.100 € netto; 510.629 € brutto Sehr geehrte Damen und Herren, bezugnehmend auf Ihre durchgeführte Bedarfsprüfung stimme ich dem Ergebnis zu, für die erforderlichen Planungsleistungen ein externes Architekturbüro zu beauftragen. Die Hinweise und Regelungen der „Kölner Vergabeordnung“ bzw. der „Vergaberichtlinien der Stadt Köln“, sind für das durchzuführende Vergabeverfahren zu beachten. Mit freundlichen Grüßen
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/VII/5 Vorlagen-Nummer 2560/2017 Freigabedatum 22.11.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Hallen Kalk; Herbeiführung eines Planungsbeschlusses zur Revitalisierung der ehemaligen KHD Hallen 76 u 77 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt die Planungsaufnahme zur Revitalisierung der ehemaligen KHD Hallen 76 und 77. Die Mittel von 9. Mio. € stehen für diese im Rahmen des Konjunkturförderungsgesetzes geplante Maßnahme im Teilplan 1601 – allgemeine Finanzwirtschaft – bei Teilplanzeile 08 - Auszahlungen für Baumaßnahmen – zur Verfügung. Um die in Anspruch genommenen Fördermittel nicht verzinst zurückzahlen zu müssen, ist die Been- digung der Maßnahme bis 12/2020 erforderlich. Der Rat beschließt die stufenweise Vergabe der Pla- nung der Maßnahme. In Stufe 1 werden zunächst die Leistungsphasen 1-3 beauftragt und nach Vor- liegen des Baubeschlusses optional in Stufe 2 die Vergabe der Leistungsphasen 4-9. Der Rat beschließt die Freigabe der Finanzmittel. Unterausschuss Kulturbauten 28.11.2017 Ausschuss Kunst und Kultur 05.12.2017 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 07.12.2017 Finanzausschuss 18.12.2017 Rat 19.12.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 9.000.000,- € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 8,1 Mio 90 % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja € % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung Mithilfe des Planungsbeschlusses soll die Revitalisierung der betroffenen Gebäude zunächst nut- zungsneutral geplant und die Freigabe der Planungskosten bewirkt werden. Für die Instandsetzungsarbeiten wurden Fördergelder beantragt und genehmigt. Der Rat hat mit Be- schlussfassung vom 10.05.2016 und 20.12.2016 die einzelnen Investitionsmaßnahmen festgelegt, die von der Verwendung der Fördergelder profitieren sollen. Diese durch Drittmittel geförderte „Revitali- sierung“ beinhaltet im ersten Schritt die Verhinderung des Einsturzes der Gebäude, die Erfassung der Bauschäden und deren Instandsetzung unter denkmalpflegerischen Gesichtspunkten. Für die Planung der Instandsetzungsmaßnahmen sind externe Fachplaner zu beauftragen. Die hierfür erforderliche Bedarfsprüfung wurde bereits durchgeführt und positiv beschieden (siehe Anlage Be- darfsprüfung). Die Stadt Köln hat im Oktober 2015 einen gesamtstädtischen Förderbescheid über 52,64 Mio. Euro aus dem Kommunalinvestitionsfördergesetz erhalten. Die Mittel werden nach stadtinterner Priorisie- rung verwendet. Die Hallen Kalk sind auf der Liste der zu priorisierenden Maßnahmen. Für die Revi- talisierung der ehemaligen KHD- Hallen 76 und 77 sind 9 Mio. € Brutto vorgesehen. Die Maßnahme wurde bei der Bezirksregierung angemeldet. Die Hallen Kalk wurden dem Förderbereich Städtebau zugeordnet. Die Bezirksregierung hat das Projekt im Dezember 2016 als förderfähig eingestuft und auf „laufend“ gesetzt. Die Mittel für die Maßnahme sind zentral im Teilplan 1601 – allgemeine Finanzwirtschaft – bei Teil- planzeile 08 - Auszahlungen für Baumaßnahmen – veranschlagt. 3 Begründung der Dringlichkeit: Die Vorlage konnte wegen umfangreicher verwaltungsinterner Abstimmungen nicht fristgerecht für den Unterausschuss Kulturbauten vorgelegt werden. Um die Maßnahme nicht zu verzögern, ist eine Beratung notwendig, zumal die Verwendung der zum Einsatz kommenden Fördergelder zeitlich begrenzt ist.
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2560/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 27.11.2017
- Erstellt
- 17.08.2017 09:50