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Abberufung von Vorständen der KVB aus wichtigem Grund gemäß § 84 Aktiengesetz

AfD Antrag nach § 3 AN/0730/2024 vom 03.05.2024

Stand: Am 16.05.2024 im Rat endgültig abgelehnt.

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  • AfD Antrag nach § 3

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    An die Oberbürgermeisterin der Stadt Köln Frau Henriette Reker Haus Neuerburg Gülichplatz 1 – 3 50667 Köln Stephan Boyens Zimmer 320 Tel: +49 (221) 221-25396 Stephan.Boyens @stadt- koeln.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: AN/0730/2024 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 16.05.2024 Abberufung von Vorständen der KVB aus wichtigem Grund gemäß § 84 Aktiengesetz Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Damen und Herren, Die Fraktion der AfD bittet Sie darum, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der kommenden Ratssitzung zu setzen: Beschluss: Der Rat der Stadt Köln fordert den Aufsichtsrat der Kölner Verkehrsbetriebe auf, Frau Stefanie Haaks, Vorsitzende des Vorstandes der KVB und Herrn Peter Densborn, Mitglied des Vorstandes und Arbeitsdirektor aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung gemäß § 84 Abs. 4 AktG abzuberu- fen. Der wichtige Grund liegt u.a. durch das nachhaltig gestörte Vertrauensverhältnis zu beiden Per- sonen. Der Rat der Stadt Köln missbilligt das bisherige Management des Vorstandes der KVB in Bezug auf das Serviceangebot der KVB (Taktfrequenz, Pünktlichkeit, Sauberkeit, Zuverlässigkeit), den Beitrag zum Klimaschutz (Attraktivität des Mobilitätsangebots für die Nutzer insgesamt) und die mangelnde Teamfähigkeit handelnder Personen (monatelange Begleitung durch externe Mediatoren im Vor- stand) und fordert den Aufsichtsrat der KVB auf, Sorge dafür zu tragen, damit sich ein derartiges Or- ganisationsversagen nicht wiederholt. - 2 - Begründung: Die KVB verzeichnete zwischen 2018 und 2021 einen Personalaufwuchs von 494 Mitarbeitern oder 14%. Gleichzeitig fehlt seit Monaten Personal, um Busse und Bahnen fahren zu lassen. Die KVB hat in den Jahren 2021 und 2022 Rekordverluste von jeweils rund 145 Mio. € vorgelegt, die in Zukunft auf bis zu 235 Mio. € p.a. steigen könnten. Das Arbeitsverhältnis der Vorstände der KVB untereinander ist zerrüttet, eine vertrauensvolle Zu- sammenarbeit seit langem nicht mehr gewährleistet und die begleitende Mediation nicht erfolgreich gewesen. Gleichzeitig hat die Stadt Köln im Juli 2019 den Klimanotstand erklärt und bestätigt, dass die Ein- dämmung des Klimawandels in der städtischen Politik höchste Priorität besitzt. In diesem Zusam- menhang wurde als eine von 6 Klimanotstand-Maßnahmen die Mobilitätstransformation im Sinne des Konzepts Köln Mobil 2025 beschlossen. Das Handeln des Vorstandes der KVB der letzten Jahre und Monate und die oben angeführten Zah- len legen nahe, dass der Vorstand in wesentlichen Teilen den Herausforderungen der Mobilitäts- transformation und der Erfüllung seiner Aufgaben als Organ nicht gewachsen ist. Angesichts der oben aufgeführten Tatsachen und der enormen Herausforderungen durch die Mobili- tätswende ist ein weiteres Abwarten durch die Politik und den Aufsichtsrat nicht verantwortbar. Das Vertrauen der Stadt zu den genannten Personen ist nachhaltig gestört und erfordert daher eine sofortige Abberufung der genannten Personen durch den Aufsichtsrat aus wichtigem Grund gemäß §84 Abs. 4 AktG. gez. Matthias Büschges (Fraktionsgeschäftsführer)

Beratungsverlauf

  1. 16.05.2024

    Rat

    TOP 3.1.3, Antrag / Anfrage. Ergebnis: endgültig abgelehnt

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