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AN/0730/2024

Abberufung von Vorständen der KVB aus wichtigem Grund gemäß § 84 Aktiengesetz

AfD Antrag nach § 3 03.05.2024

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 16.05.2024, TOP 3.1.3

AfD Antrag nach § 3

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AfD Antrag nach § 3

3216 Zeichen

An die Oberbürgermeisterin der Stadt Köln 
Frau Henriette Reker 
  
 
 
Haus Neuerburg  
Gülichplatz 1 – 3  
50667 Köln 
 
Stephan Boyens 
Zimmer 320 
 
Tel: +49 (221) 221-25396 
 
Stephan.Boyens @stadt-
koeln.de 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin:  
AN/0730/2024 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 16.05.2024 
 
Abberufung von Vorständen der KVB aus wichtigem Grund gemäß § 84 Aktiengesetz 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrte Damen und Herren, 
 
 
Die Fraktion der AfD bittet Sie darum, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der kommenden 
Ratssitzung zu setzen: 
 
 
Beschluss:  
 
Der Rat der Stadt Köln fordert den Aufsichtsrat der Kölner Verkehrsbetriebe auf, Frau Stefanie 
Haaks, Vorsitzende des Vorstandes der KVB und Herrn Peter Densborn, Mitglied des Vorstandes 
und Arbeitsdirektor aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung gemäß § 84 Abs. 4 AktG abzuberu-
fen. Der wichtige Grund liegt u.a. durch das nachhaltig gestörte Vertrauensverhältnis zu beiden Per-
sonen. 
 
Der Rat der Stadt Köln missbilligt das bisherige Management des Vorstandes der KVB in Bezug auf 
das Serviceangebot der KVB (Taktfrequenz, Pünktlichkeit, Sauberkeit, Zuverlässigkeit), den Beitrag 
zum Klimaschutz (Attraktivität des Mobilitätsangebots für die Nutzer insgesamt) und die mangelnde 
Teamfähigkeit handelnder Personen (monatelange Begleitung durch externe Mediatoren im Vor-
stand) und fordert den Aufsichtsrat der KVB auf, Sorge dafür zu tragen, damit sich ein derartiges Or-
ganisationsversagen nicht wiederholt.

- 2 - 
 
Begründung: 
 
Die KVB verzeichnete zwischen 2018 und 2021 einen Personalaufwuchs von 494 Mitarbeitern oder 
14%. Gleichzeitig fehlt seit Monaten Personal, um Busse und Bahnen fahren zu lassen. 
Die KVB hat in den Jahren 2021 und 2022 Rekordverluste von jeweils rund 145 Mio. € vorgelegt, die 
in Zukunft auf bis zu 235 Mio. € p.a. steigen könnten. 
Das Arbeitsverhältnis der Vorstände der KVB untereinander ist zerrüttet, eine vertrauensvolle Zu-
sammenarbeit seit langem nicht mehr gewährleistet und die begleitende Mediation nicht erfolgreich 
gewesen. 
Gleichzeitig hat die Stadt Köln im Juli 2019 den Klimanotstand erklärt und bestätigt, dass die Ein-
dämmung des Klimawandels in der städtischen Politik höchste Priorität besitzt. In diesem Zusam-
menhang wurde als eine von 6 Klimanotstand-Maßnahmen die Mobilitätstransformation im Sinne 
des Konzepts Köln Mobil 2025 beschlossen. 
Das Handeln des Vorstandes der KVB der letzten Jahre und Monate und die oben angeführten Zah-
len legen nahe, dass der Vorstand in wesentlichen Teilen den Herausforderungen der Mobilitäts-
transformation und der Erfüllung seiner Aufgaben als Organ nicht gewachsen ist. 
 
Angesichts der oben aufgeführten Tatsachen und der enormen Herausforderungen durch die Mobili-
tätswende ist ein weiteres Abwarten durch die Politik und den Aufsichtsrat nicht verantwortbar. 
 
Das Vertrauen der Stadt zu den genannten Personen ist nachhaltig gestört und erfordert daher eine 
sofortige Abberufung der genannten Personen durch den Aufsichtsrat aus wichtigem Grund gemäß 
§84 Abs. 4 AktG. 
 
 
 
 
gez. Matthias Büschges  
(Fraktionsgeschäftsführer)

Beratungsverlauf (1)

16.05.2024 Rat
TOP 3.1.3 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Gülichplatz 1

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Details

Aktenzeichen
AN/0730/2024
Typ
AfD Antrag nach § 3
Datum
03.05.2024
Erstellt
03.05.2024 11:01