V/0968/2013
Bericht über die Inanspruchnahme von Platzsharingplätzen in Kindertageseinrichtungen - Bezug zur Verfahrensvorlage V/0900/2012
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V-0900-2012
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V/0900/2012 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Betrifft Antrag der FDP Ratsfraktion A-R/0042/2012 - Betreuungsmöglichkeiten intelligent nutzen: Platzsharing für KITA-Plätze prüfen Beratungsfolge 06.02.2013 Hauptausschuss Entscheidung Beschluss: I. Sachentscheid: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der u3 -Rechtsanspruchsicherung zum 01.08.2013 auch die Möglichkeit des Platzsharings zu prüfen und dem AKJF Ende 2013 darüber zu berich- ten II. Finanzielle Auswirkungen: Mit dieser Verfahrensvorlage sind keine Folgekosten verbunden. Begründung: 1. Antragsanliegen: Die FDP Ratsfraktion beantragte mit dem Schreiben v om 23.10.2012 (Nr. A-R/0042/2012), dass der Rat beschließen möge: „Die Verwaltung wird beauftragt, den Vorschlag des Deutschen Städte- tages sowie das Modell des Münsterschen Studentenwe rkes („KiTa Zwergenstübchen“) aufgrei- fend, die Möglichkeit eines „Platzsharings“ für stä dtische KiTa-Plätze zu prüfen. Die Ergebnisse sollen den zuständigen Gremien zur Entscheidung vorgelegt werden.“ Als Grundlage des Antrags wird die bereits im Jahr 2007 erfolgte Fachtagung der Stadt Münster hinzugezogen. Insbesondere die Teilung eines Ganztagsplatzes (45 Stunden wöchentliche Betreuung) wird als Möglichkeit für eine Bedarfsdeckung gesehen. 2. Rahmenbedingungen „Platzsharing“ in Kindertageseinrichtung Das Modell des Platzsharings knüpft daran an, dass nicht alle Kinder und Eltern einen täglichen Betreuungsbedarf aufweisen. Aus diesem Grund wurden beim Krippengipfel am 30.08 .2012 Erprobungsmodelle empfohlen, die die Möglichkeiten der u3-Rechtsanspruchsicherung, a b dem 01.08.2013, auch in Form des Platz- Vorlagen-Nr.: V/0900/2012 Auskunft erteilt: Frau Jungkamp Ruf: 492-5134 E-Mail: JungkampL@stadt-muenster.de Datum: 24.01.2013 Öffentliche Beschluss vorlage - 2 - V/0900/2012 sharings, berücksichtigen. Daraus geht hervor, dass ein Kitabetreuungsplatz für zwei Kinder geteilt werden kann. Voraussetzung dabei ist, dass die qualitativen Bedi ngungen des KiBiz zur frühen Bildungs- und Entwicklungsförderung eingehalten werden und dass d ie Erprobung in Abstimmung mit dem örtli- chen Jugendamt erfolgt. Eine Voraussetzung, das Platzsharing umzusetzen geh t ausschließlich in Form von 2 x 25 Stun- den Plätzen, weil die KiBiz-Rahmenstrukturen eine m aximale Betreuungszeit von 45 Stunden so- wie eine Mindestbetreuung von 25 Stunden vorsehen. Für 2 x 25 Stunden ist demnach eine Betreuungszeit von 50 Stunden erforderlich. Für die se zusätzlich geleisteten Bereuungszeiten sind keine finanziellen Mittel vorhanden. Die pädagogischen und organisatorischen Abläufe im Sinne des Kindes und der Gesamteinrich- tung, sind im Hinblick auf die Qualität der frühkindlichen Bildung vorrangig zu beachten. In diesem Zusammenhang ist ebenso darauf hinzuweise n, dass bei der Betreuungsform des Platzsharings dringend benötigte und vom Land konti ngentierte 45 Stunden-Plätze wegfallen. Die Nachfrage nach 45 Stundenplätzen ist jedoch auch sehr hoch, da sehr viele Eltern einen Ganz- tagsbetreuungsplatz benötigen, damit sie ihre Arbei t oder ihre Ausbildung gut mit dem Familienle- ben vereinbaren können. Gleichzeitig gibt es voraus sichtlich künftig mehr Bedarf für geringe Betreuungszeiten für Eltern, die ihr Kind frühzeitig stunden- oder tageweise betreuen lassen möch- ten, z.B. in Form von 25-Std. Plätzen in Kindertageseinrichtungen. Bei dem genannten Beispiel des „Zwergenstübchens“ handelt es sich um eine Kurzzeitbetreuung. Die Einrichtung befindet sich außerhalb des KiBiz u nd wird nicht mit öffentlichen Geldern refinan- ziert. Für jede Stunde wird ein Beitrag von 3 Euro für Studierende und 4 Euro für Nicht-studierende erhoben. 3. Umsetzungsvorschläge für die Stadt Münster Die dargestellten gesetzlichen Rahmenbedingungen sc hränken die Möglichkeiten eines Platzsha- rings für Familien und für die Betreuung und Förder ung der Kinder ein. Dennoch mag es in Einzel- fällen für Eltern eine Möglichkeit sein, ihre spezi ellen Betreuungsbedarfe abzudecken. Ebenfalls muss dieses Angebot von Kitas gut geleistet werden können. Daher möchte die Stadt Münster das Platzsharing gru ndsätzlich möglich machen, wenn es Eltern wahrnehmen wollen und die Kita den Wünschen auch un ter pädagogischen Gesichtspunkten auch entsprechen kann. Inwieweit das Angebot des Platzsharings angenommen wird, bleibt dennoch abzuwarten und hängt vom jeweiligen Bedarf der Eltern und von den Einrichtungen ab. Darüber hinaus bleibt abzuwarten, ob eine neue Gese tzgebung im Zusammenhang mit einer mög- lichen KiBiz-Revision, in dem das Platzsharing eige nständig verankert ist, noch in diesem Jahr vom Land NRW verabschiedet wird. Die Verwaltung wird Ende des Jahres 2013 dem AKJF darüber berichten. I.V. gez. Dr. Andrea Hanke Beigeordnete Anlage: FDP Antrag A-R/0042/2012
Berichtsvorlage
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V/0968/2013 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Betrifft Bericht über die Inanspruchnahme von Platzsharingplätzen in Kindertageseinrichtungen - Bezug zur Verfahrensvorlage V/0900/2012 Beratungsfolge 05.02.2014 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht Bericht: 1. Ausgangslage Mit dem Antrag der FDP Ratsfraktion vom 23.10.2012 „Betreuungsmöglichkeiten intelligent nu t- zen: Platzsharing für KITA -Plätze prüfen.“ (A -R/0042/2012) wurde die Verwaltung beauftragt im Rahmen der u3-Rechtsanspruchsicherung die Möglichkeiten des Platzsharings zu prüfen. Die Verwaltung hat dazu eine Verfahrensvorlage erstellt (V/0900/2012), die der Hauptausschuss am 06.02.2013 beschlossen hat. In der Vorlage war vorgesehen, dem AKJF über die Inanspruchnahme von Möglichkeiten des Platzsharings zu berichten. 2. Inanspruchnahme des Platzsharings In der o.g. Verfahrensvorlage wurde bereits auf einschränkende rechtliche Rahmenbedingungen hingewiesen. Dennoch hat die Verwaltung zugesagt, das Platzsharing zu unterstützen, wenn Eltern es nac h- fragen und Kindertageseinrichtungen es hinsichtlich der rechtlichen und praktischen Rahmenb e- dingungen und vor allem unter pädagogischen Gesichtspunkten leisten können. Im laufenden Kindergartenjahr 2013/2014 hat es keine unmittelbaren Nachfragen von Eltern für ein Platzsharing beim Amt für Kinder, Jugendliche und Familien gegeben. Der Verwaltung ist bekannt, dass sich zwei Familien direkt an die Kindertageseinrichtung g e- wandt haben. Eine Betreuung in Form des Platzsharings konnte jedoch aufgrund der pädagogischen sowie organisatorischen Abwägungen im Hinblick auf die Qualität der frühkindlichen Bildung durch die Kindertageseinrichtungen nicht umgesetzt werden. Weitere Anfragen sind der Verwaltung nicht bekannt. Vorlagen-Nr.: V/0968/2013 Auskunft erteilt: Frau Jungkamp Ruf: 492-5134 E-Mail: JungkampL@stadt-muenster.de Datum: 10.01.2014 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0968/2013 3. Fazit Auch wenn die Nachfrage sehr gering gewesen ist, wird die Verwaltung wei terhin – wie in der o.g. Verfahrensvorlage dargelegt – Platzsharingangebote grundsätzlich unterstützen. I.V. Dr. Andre Hanke Beigeordnete Anlagen: Verfahrensvorlage V/0900/2012
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0968/2013
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 03.01.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37