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V/0968/2013

Bericht über die Inanspruchnahme von Platzsharingplätzen in Kindertageseinrichtungen - Bezug zur Verfahrensvorlage V/0900/2012

Vorlagen 03.01.2014

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Nächste Beratung: Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien, Sitzung am 05.02.2014, TOP 12

V-0900-2012

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Berichtsvorlage

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V-0900-2012

4989 Zeichen

V/0900/2012 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Antrag der FDP Ratsfraktion A-R/0042/2012 -  
Betreuungsmöglichkeiten intelligent nutzen: Platzsharing für KITA-Plätze prüfen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
06.02.2013 Hauptausschuss Entscheidung  
 
Beschluss: 
I. Sachentscheid: 
 
1. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der u3 -Rechtsanspruchsicherung zum 01.08.2013 
auch die Möglichkeit des Platzsharings zu prüfen und dem AKJF Ende 2013 darüber zu berich- 
ten 
 
II. Finanzielle Auswirkungen:  
Mit dieser Verfahrensvorlage sind keine Folgekosten verbunden. 
 
 
Begründung:  
 
1. Antragsanliegen: 
 
 
Die FDP Ratsfraktion beantragte mit dem Schreiben v om 23.10.2012 (Nr. A-R/0042/2012), dass 
der Rat beschließen möge: „Die Verwaltung wird beauftragt, den Vorschlag des Deutschen Städte- 
tages sowie das Modell des Münsterschen Studentenwe rkes („KiTa Zwergenstübchen“) aufgrei- 
fend, die Möglichkeit eines „Platzsharings“ für stä dtische KiTa-Plätze zu prüfen. Die Ergebnisse 
sollen den zuständigen Gremien zur Entscheidung vorgelegt werden.“  
Als Grundlage des Antrags wird die bereits im Jahr 2007 erfolgte Fachtagung der Stadt Münster 
hinzugezogen. 
Insbesondere die Teilung eines Ganztagsplatzes (45 Stunden wöchentliche Betreuung) wird als 
Möglichkeit für eine Bedarfsdeckung gesehen.  
 
2. Rahmenbedingungen „Platzsharing“ in Kindertageseinrichtung 
 
 
Das Modell des Platzsharings knüpft daran an, dass nicht alle Kinder und Eltern einen täglichen 
Betreuungsbedarf aufweisen.  
Aus diesem Grund wurden beim Krippengipfel am 30.08 .2012 Erprobungsmodelle empfohlen, die 
die Möglichkeiten der u3-Rechtsanspruchsicherung, a b dem 01.08.2013, auch in Form des Platz-
 
Vorlagen-Nr.:  
 
V/0900/2012 
Auskunft erteilt: 
Frau Jungkamp 
Ruf: 
492-5134 
E-Mail: 
JungkampL@stadt-muenster.de  
Datum: 
24.01.2013 
Öffentliche Beschluss vorlage

- 2 - 
V/0900/2012 
sharings, berücksichtigen. Daraus geht hervor, dass  ein Kitabetreuungsplatz für zwei Kinder geteilt 
werden kann.  
 
Voraussetzung dabei ist, dass die qualitativen Bedi ngungen des KiBiz zur frühen Bildungs- und 
Entwicklungsförderung eingehalten werden und dass d ie Erprobung in Abstimmung mit dem örtli- 
chen Jugendamt erfolgt. 
Eine Voraussetzung, das Platzsharing umzusetzen geh t ausschließlich in Form von 2 x 25 Stun- 
den Plätzen, weil die KiBiz-Rahmenstrukturen eine m aximale Betreuungszeit von 45 Stunden so- 
wie eine Mindestbetreuung von 25 Stunden vorsehen. Für 2 x 25 Stunden ist demnach eine 
Betreuungszeit von 50 Stunden erforderlich. Für die se zusätzlich geleisteten Bereuungszeiten sind 
keine finanziellen Mittel vorhanden.  
Die pädagogischen und organisatorischen Abläufe im Sinne des Kindes und der Gesamteinrich- 
tung, sind im Hinblick auf die Qualität der frühkindlichen Bildung vorrangig zu beachten.  
 
In diesem Zusammenhang ist ebenso darauf hinzuweise n, dass bei der Betreuungsform des 
Platzsharings dringend benötigte und vom Land konti ngentierte 45 Stunden-Plätze wegfallen. Die 
Nachfrage nach 45 Stundenplätzen ist jedoch auch  sehr hoch, da sehr viele Eltern einen Ganz- 
tagsbetreuungsplatz benötigen, damit sie ihre Arbei t oder ihre Ausbildung gut mit dem Familienle- 
ben vereinbaren können. Gleichzeitig gibt es voraus sichtlich künftig mehr Bedarf für geringe 
Betreuungszeiten für Eltern, die ihr Kind frühzeitig stunden- oder tageweise betreuen lassen möch- 
ten, z.B. in Form von 25-Std. Plätzen in Kindertageseinrichtungen. 
 
Bei dem genannten Beispiel des „Zwergenstübchens“ handelt es sich um eine Kurzzeitbetreuung. 
Die Einrichtung befindet sich außerhalb des KiBiz u nd wird nicht mit öffentlichen Geldern refinan- 
ziert. Für jede Stunde wird ein Beitrag von 3 Euro für Studierende und 4 Euro für Nicht-studierende 
erhoben.  
 
 
3. Umsetzungsvorschläge für die Stadt Münster 
 
 
Die dargestellten gesetzlichen Rahmenbedingungen sc hränken die Möglichkeiten eines Platzsha- 
rings für Familien und für die Betreuung und Förder ung der Kinder ein. Dennoch mag es in Einzel- 
fällen für Eltern eine Möglichkeit sein, ihre spezi ellen Betreuungsbedarfe abzudecken. Ebenfalls 
muss dieses Angebot von Kitas gut geleistet werden können. 
Daher möchte die Stadt Münster das Platzsharing gru ndsätzlich möglich machen, wenn es Eltern 
wahrnehmen wollen und die Kita den Wünschen auch un ter pädagogischen Gesichtspunkten auch 
entsprechen kann. 
Inwieweit das Angebot des Platzsharings angenommen wird, bleibt dennoch abzuwarten und 
hängt vom jeweiligen Bedarf der Eltern und von den Einrichtungen ab.  
 
Darüber hinaus bleibt abzuwarten, ob eine neue Gese tzgebung im Zusammenhang mit einer mög- 
lichen KiBiz-Revision, in dem das Platzsharing eige nständig verankert ist, noch in diesem Jahr 
vom Land NRW verabschiedet wird. 
 
Die Verwaltung wird Ende des Jahres 2013 dem AKJF darüber berichten.  
 
 
I.V. 
gez. 
Dr. Andrea Hanke 
Beigeordnete 
 
Anlage: 
 
FDP Antrag A-R/0042/2012

Berichtsvorlage

2358 Zeichen

V/0968/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bericht über die Inanspruchnahme von Platzsharingplätzen in Kindertageseinrichtungen - Bezug 
zur Verfahrensvorlage V/0900/2012 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
05.02.2014 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht 
 
 
Bericht: 
 
 
1. Ausgangslage 
 
Mit dem Antrag der  FDP Ratsfraktion vom 23.10.2012 „Betreuungsmöglichkeiten intelligent nu t-
zen: Platzsharing für KITA -Plätze prüfen.“ (A -R/0042/2012) wurde die Verwaltung beauftragt im 
Rahmen der u3-Rechtsanspruchsicherung die Möglichkeiten des Platzsharings zu prüfen.  
 
Die Verwaltung hat dazu eine Verfahrensvorlage erstellt (V/0900/2012), die der Hauptausschuss 
am 06.02.2013 beschlossen hat. 
In der Vorlage war vorgesehen, dem AKJF über die Inanspruchnahme von Möglichkeiten des 
Platzsharings zu berichten. 
 
 
2. Inanspruchnahme des Platzsharings 
 
In der o.g. Verfahrensvorlage wurde bereits auf einschränkende rechtliche Rahmenbedingungen 
hingewiesen. 
Dennoch hat die Verwaltung zugesagt, das Platzsharing zu unterstützen, wenn Eltern es nac h-
fragen und Kindertageseinrichtungen es hinsichtlich der rechtlichen und praktischen Rahmenb e-
dingungen und vor allem unter pädagogischen Gesichtspunkten leisten können. 
 
Im laufenden Kindergartenjahr 2013/2014 hat es keine unmittelbaren Nachfragen von Eltern für 
ein Platzsharing beim Amt für Kinder, Jugendliche und Familien gegeben. 
Der Verwaltung ist bekannt, dass sich zwei Familien direkt an die Kindertageseinrichtung g e-
wandt haben. 
Eine Betreuung in Form des Platzsharings konnte jedoch aufgrund der pädagogischen sowie 
organisatorischen Abwägungen im Hinblick auf die Qualität der frühkindlichen Bildung durch die 
Kindertageseinrichtungen nicht umgesetzt werden. 
Weitere Anfragen sind der Verwaltung nicht bekannt.  
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0968/2013 
Auskunft erteilt: 
Frau Jungkamp 
Ruf: 
492-5134 
E-Mail: 
JungkampL@stadt-muenster.de 
Datum: 
10.01.2014 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0968/2013 
 
 
 
3. Fazit 
 
Auch wenn die Nachfrage sehr gering gewesen ist, wird die Verwaltung wei terhin – wie in der 
o.g. Verfahrensvorlage dargelegt – Platzsharingangebote grundsätzlich unterstützen. 
 
 
  
 
 
 
 
I.V. 
 
 
 
Dr. Andre Hanke 
Beigeordnete 
 
 
 
Anlagen: 
 
Verfahrensvorlage V/0900/2012

Beratungsverlauf (1)

05.02.2014 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 12 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0968/2013
Typ
Vorlagen
Datum
03.01.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37