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V/0581/2024

Wiederwahl der Schiedsperson für den Bezirk 4 Münster-Albachten/Mecklenbeck

Vorlagen 17.09.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 07.11.2024, TOP 6.2

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

1324 Zeichen

Anlage A zur V/0581/2024 
Kurzüberblick 
Wiederwahl der Schiedsperson für den Bezirk Münster-Albachten/Mecklenbeck. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Durch die Tätigkeit von Schiedspersonen soll in der Stadtgesellschaft ein friedfertigeres Miteinan-
der erreicht werden. Ziel der Schlichtungsgespräche ist die nachhaltige und dauerhafte Beilegung 
von Konflikten. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0110 Recht 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2024 enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
Durch die Wahl von Schiedspersonen entstehen keine Kosten und Folgekosten. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Rechtsgrundlage: Schiedsamtsgesetz NRW. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Begrüßt und berücksichtigt werden Bewerbungen von Frauen und Männern unabhängig von Be-
hinderung, kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder sexueller Iden-
tität, sofern die Eignungsvoraussetzungen des Schiedsamtsgesetzes erfüllt werden.

Beschlussvorlage

2041 Zeichen

V/0581/2024 
V/0581/2024 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Wiederwahl der Schiedsperson für den Bezirk 4 Münster-Albachten/Mecklenbeck 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   07.11.2024 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Als Schiedsperson für den Bezirk 4 Münster-Albachten/Mecklenbeck wird wiedergewählt: 
 
Herr Wolfgang Gouterney. 
 
Herr Gouterney ist 47 Jahre alt und hat seinen Wohnsitz im Bezirk Albachten/Mecklenbeck. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und Folgekosten entstehen. 
 
 
Begründung: 
 
Herr Gouterney war zunächst 4 Jahre lang stellvertretender Schiedsmann im Bezirk Albach-
ten/Mecklenbeck, bevor er im September 2019 zum Schiedsmann für diesen Bezirk gewählt wurde. 
Seine 5-jährige Amtszeit endet im November 2024. 
Herr Gouterney hat sich erneut um dieses Amt beworben und steht, im Falle seiner Wiederwahl durch 
die Bezirksvertretung Münster-West, auch für eine weitere Amtszeit zur Verfügung. 
Weitere Bewerbungen von Personen, die für dieses Ehrenamt in Frage kämen, liegen hier nicht vor. 
Für das Amt der Schiedsperson kommt in Frage, wer nach Persönlichkeit und Fähigkeit dafür geeig-
net ist. Das Schiedsamtsgesetz vom 16.12.1992 bestimmt, dass Schiedsperson nicht sein kann, wer 
die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht. Schiedsper-
son soll nicht sein, wer das 25. Lebensjahr nicht bzw. das 75. Lebensjahr bereits vollendet hat, in 
dem Schiedsamtsbezirk nicht seinen Wohnsitz hat und durch sonstige gerichtliche Anordnung in der 
Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.  
Zentrale 
Rechtsdienstleistungen und 
Vergabemanagement 
 
19.09.2024 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Kistler 
Telefon: 492-3025 
KistlerP@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0581/2024 
Die vorgenannten Voraussetzungen, die an die Verleihung eines solchen Ehrenamtes geknüpft sind, 
werden von Herrn Gouterney erfüllt. 
 
I. V. 
gez. 
 
 
Christine Zeller 
Stadtkämmerin

Beratungsverlauf (1)

07.11.2024 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 6.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0581/2024
Typ
Vorlagen
Datum
17.09.2024
Erstellt
17.09.2024 12:11