A-I/0003/2015
Einsatz für die Einführung des kommunalen Wahlrechts für alle auf Dauer in NRW lebenden Menschen mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit, Anregung an den Rat der Stadt Münster
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Ratsantragintegrationsrat
2471 Zeichen
Einsatz für die Einführung des kommunalen Wahlrechts für alle auf Dauer in NRW lebenden Menschen mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit Beschlussvorschlag: Der Integrationsrat bittet den Rat, Folgendes zu beschließen: Der Rat der Stadt Münster bittet die Verfassungskommission des Landtags bei ihren Beratungen das Thema „ Kommunales Wahlrecht für alle auf Dauer in NRW lebenden Migrantinnen und Migranten“ einzubeziehen und dem Landtag einen Vorschlag zur Änderung der Landesverfassung vorzulegen, der es e rmöglicht, bis zur Kommunalwahl 2020 allen auf Dauer in NRW lebenden Menschen mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit, das aktive und passive Wahlrecht auf kommunaler Ebene einzuräumen. Der Integrationsrat bittet den Oberbürgermeister und die Mitglieder des Rates der Stadt, sich landesweit in allen relevanten Gremien (z.B. kommunale Spitzenverbände) für die Einführung des kommunalen Wahlrechts einzusetzen. Begründung: Bereits in den Jahren 2007- 2009 hat der Landesintegrationsrat NRW unter dem Motto „ HIER, wo ich lebe, will ich wählen“ mit dem DGB NRW, der Freien Wohlfahrtspflege NRW und dem Landesjugendring NRW eine Kampagne zum Thema „Kommunales Wahlrecht“ durchgeführt. In mehr als 60 Städten wurde das Thema im Stadtrat diskutiert. I n den Räten von 31 Kommunen gab es Ratsbeschlüsse, die die Einführung des kommunalen Wahlrechts unterstützen. Warum jetzt ein neuer Vorstoß? Der Landtag NRW hat eine Kommission zur Erarbeitung von Vorschlägen zur Änderung der Landesverfassung eingerichtet. Eine öffentliche Anhörung zum Themenfeld „Partizipation – Weiterentwicklung der Demokratie in NRW“ fand am 01. September 2014 statt. Dabei wurde auch das Thema „k ommunales Wahlrecht“ angesprochen. Von mehreren der eingeladenen Sachverständigen, natürlich auch vom Landesintegr ationsrat NRW, wurde die Erweiterung des Auftrages der Kommission um das Themenfeld „ kommunales Wahlrecht für Drittstaatsangehörige“ gefordert. Aussagen der Fraktionen im Vorfeld der Anhörung sowie bei der Anhörung selbst lassen hoffen, dass eine von allen Fraktionen getragene Änderung der Landesverfassung erreicht wird, die die Einführung des kommunalen Wahlrechts für alle auf Dauer in NRW lebenden Migrantinnen und Migranten ermöglicht. Eine Einführung dieses Rechts in Nordrhein- Westfalen unabhängig von Bundesgesetzen ist nach Ansicht von Rechtsexperten möglich. gez. Dr. Ömer Lütfü Yavuz Vorsitzender des Integrationsrates
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- A-I/0003/2015
- Typ
- Antrag an den Integrationsrat
- Datum
- 13.10.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37