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A-I/0003/2015

Einsatz für die Einführung des kommunalen Wahlrechts für alle auf Dauer in NRW lebenden Menschen mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit, Anregung an den Rat der Stadt Münster

Antrag an den Integrationsrat 13.10.2015

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Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 21.10.2015, TOP 7.2

Ratsantragintegrationsrat

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Ratsantragintegrationsrat

2471 Zeichen

Einsatz für die Einführung des kommunalen Wahlrechts für alle auf Dauer in NRW lebenden 
Menschen mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit 
 
Beschlussvorschlag: 
Der Integrationsrat bittet den Rat, Folgendes zu beschließen:  
Der Rat der Stadt Münster  bittet die Verfassungskommission des Landtags bei ihren 
Beratungen das Thema „ Kommunales Wahlrecht für alle auf Dauer in NRW lebenden 
Migrantinnen und Migranten“ einzubeziehen und dem Landtag einen Vorschlag zur 
Änderung der Landesverfassung vorzulegen, der es e rmöglicht, bis zur Kommunalwahl 
2020 allen auf Dauer in NRW lebenden Menschen mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit, 
das aktive und passive Wahlrecht auf kommunaler Ebene einzuräumen.  
Der Integrationsrat bittet den Oberbürgermeister und die  Mitglieder des Rates der Stadt, 
sich landesweit in allen relevanten Gremien (z.B. kommunale Spitzenverbände) für die 
Einführung des kommunalen Wahlrechts einzusetzen. 
 
Begründung: 
Bereits in den Jahren 2007- 2009 hat der Landesintegrationsrat NRW unter dem Motto „ HIER, wo 
ich lebe, will ich wählen“ mit dem DGB NRW, der Freien Wohlfahrtspflege NRW  und dem 
Landesjugendring NRW eine Kampagne zum Thema „Kommunales Wahlrecht“ durchgeführt. 
In mehr als 60 Städten wurde das Thema im Stadtrat diskutiert. I n den Räten von 31 Kommunen 
gab es Ratsbeschlüsse, die die Einführung des kommunalen Wahlrechts unterstützen. 
Warum jetzt ein neuer Vorstoß? 
Der Landtag NRW hat eine Kommission zur Erarbeitung von Vorschlägen zur Änderung der 
Landesverfassung eingerichtet. Eine öffentliche Anhörung zum Themenfeld „Partizipation – 
Weiterentwicklung der Demokratie in NRW“ fand am 01. September 2014 statt. 
Dabei wurde auch das Thema „k ommunales Wahlrecht“ angesprochen. Von mehreren der 
eingeladenen Sachverständigen, natürlich auch vom Landesintegr ationsrat NRW, wurde die 
Erweiterung des Auftrages der Kommission um das Themenfeld „ kommunales Wahlrecht für 
Drittstaatsangehörige“ gefordert. 
Aussagen der Fraktionen im Vorfeld der Anhörung sowie bei der Anhörung selbst lassen hoffen, 
dass eine von allen Fraktionen getragene Änderung der Landesverfassung erreicht wird, die die 
Einführung des kommunalen Wahlrechts für alle auf Dauer in NRW lebenden Migrantinnen und 
Migranten ermöglicht. 
Eine Einführung dieses Rechts in Nordrhein- Westfalen unabhängig von Bundesgesetzen ist nach 
Ansicht von Rechtsexperten möglich. 
 
 
gez. 
Dr. Ömer Lütfü Yavuz 
Vorsitzender des Integrationsrates

Beratungsverlauf (1)

21.10.2015 Integrationsrat
TOP 7.2 Antrag Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
A-I/0003/2015
Typ
Antrag an den Integrationsrat
Datum
13.10.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37