0787/2022
Standorte und Kapazitäten zur Unterbringung von Geflüchteten aus der Ukraine im Stadtbezirk Köln-Rodenkirchen
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
2494 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/56 Vorlagen-Nummer 0787/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 07.03.2022 Standorte und Kapazitäten zur Unterbringung von Geflüchteten aus der Ukraine im Stadtbezirk Köln-Rodenkirchen Die FDP-Fraktion der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) bittet vor dem Hintergrund der Ukraine- Krise mit Anfrage AN/0496/2022 um Beantwortung folgender Fragen: 1) An welchen Standorten im Stadtbezirk Köln-Rodenkirchen befinden sich Flüchtlingsunterkünf- te mit derzeitig freien und bezugsfertigen Wohnunterkünften? 2) Wie viele Wohnplätze für Flüchtlinge stehen innerhalb des Stadtbezirks Köln-Rodenkirchen in Flüchtlingsunterkünften aktuell zur Verfügung? 3) Für den Fall, dass eine größere Zahl an Flüchtlingen es erforderlich erscheinen lassen sollte, diese Menschen zunächst in Turnhallen unterzubringen, an welchen Standorten im Bezirk würden diese Turnhallen zur Verfügung gestellt werden? Antwort der Verwaltung Zu 1) und 2): Die Unterkünfte für Geflüchtete im Stadtbezirk Rodenkirchen sind wegen der entzerrten Belegung aufgrund der Corona-Pandemie fast vollständig belegt. An drei Standorten bestehen noch geringe Unterbringungskapazitäten mit ca. 40 Plätzen: • Bonner Straße, Marienburg (ehemaliges Bonotel) • Kalscheurer Weg, Zollstock • Merlinweg, Rondorf Eine verdichtete Belegung ist derzeit noch nicht notwendig. Die Unterbringung von geflüchteten Ukra- iner*innen durch die Stadt Köln erfolgt nicht dezentral über das gesamte Stadtgebiet verstreut, son- dern zusammen an größeren, freien Reserve-Unterbringungsstandorten. Dies erleichtert die Betreu- ung unter Berücksichtigung der besonderen Bedarfe (ukrainisch/russischsprachige Sprachmitt- ler*innen vor Ort, Erkennen von besonderen Bedarfen, u.a.). Im Stadtbezirk Rodenkirchen liegt keiner dieser Reserve-Standorte. Zu 3): Eine Verwendung von Turnhallen zur Unterbringung von Geflüchteten ist nach der derzeitigen Lage nicht erforderlich. Es wird zunächst die Unterbringungs-Reserve des Amtes für Wohnungswesen mit 1.500 Plätzen vollständig belegt. Dann erfolgt eine Prüfung, inwieweit eine verdichtete Belegung in den Regel-Unterbringungsstandorten möglich ist. Schließlich greift auch eine Umverteilung der Ge- 2 flüchteten in Land und Bund, wenn eine Kommune übermäßig mit Unterbringungen belastet ist (§ 24 Abs.3 AufenthaltsG).
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (3)
- Bonner Straße
- Kalscheurer Weg
- Merlinweg
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Details
- Aktenzeichen
- 0787/2022
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 07.03.2022
- Erstellt
- 03.03.2022 15:19