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0787/2022

Standorte und Kapazitäten zur Unterbringung von Geflüchteten aus der Ukraine im Stadtbezirk Köln-Rodenkirchen

Beantwortung einer Anfrage (BV) 07.03.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 02.05.2022, TOP 7.1.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2494 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/56 
 
Vorlagen-Nummer 
 0787/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 07.03.2022 
 
Standorte und Kapazitäten zur Unterbringung von Geflüchteten aus der Ukraine im Stadtbezirk 
Köln-Rodenkirchen 
Die FDP-Fraktion der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) bittet vor dem Hintergrund der Ukraine-
Krise mit Anfrage AN/0496/2022 um Beantwortung folgender Fragen: 
 
1) An welchen Standorten im Stadtbezirk Köln-Rodenkirchen befinden sich Flüchtlingsunterkünf-
te mit derzeitig freien und bezugsfertigen Wohnunterkünften?  
 
2) Wie viele Wohnplätze für Flüchtlinge stehen innerhalb des Stadtbezirks Köln-Rodenkirchen in 
Flüchtlingsunterkünften aktuell zur Verfügung?  
 
3) Für den Fall, dass eine größere Zahl an Flüchtlingen es erforderlich erscheinen lassen sollte, 
diese Menschen zunächst in Turnhallen unterzubringen, an welchen Standorten im Bezirk 
würden diese Turnhallen zur Verfügung gestellt werden? 
 
Antwort der Verwaltung 
 
Zu 1) und 2): 
 
Die Unterkünfte für Geflüchtete im Stadtbezirk Rodenkirchen sind wegen der entzerrten Belegung 
aufgrund der Corona-Pandemie fast vollständig belegt.  
An drei Standorten bestehen noch geringe Unterbringungskapazitäten mit ca. 40 Plätzen: 
 
• Bonner Straße, Marienburg (ehemaliges Bonotel) 
• Kalscheurer Weg, Zollstock 
• Merlinweg, Rondorf 
 
Eine verdichtete Belegung ist derzeit noch nicht notwendig. Die Unterbringung von geflüchteten Ukra-
iner*innen durch die Stadt Köln erfolgt nicht dezentral über das gesamte Stadtgebiet verstreut, son-
dern zusammen an größeren, freien Reserve-Unterbringungsstandorten. Dies erleichtert die Betreu-
ung unter Berücksichtigung der besonderen Bedarfe (ukrainisch/russischsprachige Sprachmitt-
ler*innen vor Ort, Erkennen von besonderen Bedarfen, u.a.). Im Stadtbezirk Rodenkirchen liegt keiner 
dieser Reserve-Standorte. 
 
 
Zu 3): 
 
Eine Verwendung von Turnhallen zur Unterbringung von Geflüchteten ist nach der derzeitigen Lage 
nicht erforderlich. Es wird zunächst die Unterbringungs-Reserve des Amtes für Wohnungswesen mit 
1.500 Plätzen vollständig belegt. Dann erfolgt eine Prüfung, inwieweit eine verdichtete Belegung in 
den Regel-Unterbringungsstandorten möglich ist. Schließlich greift auch eine Umverteilung der Ge-

2 
 
flüchteten in Land und Bund, wenn eine Kommune übermäßig mit Unterbringungen belastet ist (§ 24 
Abs.3 AufenthaltsG).

Beratungsverlauf (1)

02.05.2022 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Bonner Straße
  • Kalscheurer Weg
  • Merlinweg

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Details

Aktenzeichen
0787/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
07.03.2022
Erstellt
03.03.2022 15:19