3491/2025
BMX-Nutzungsmöglichkeiten, Beantwortung der Anfrage AN/0018/2024
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
3116 Zeichen
Dezernat, Dienststelle IV/51/512 Vorlagen-Nummer 3491/2025 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 16.03.2026 BMX-Nutzungsmöglichkeiten, Beantwortung der Anfrage AN/0018/2024 In der Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim am 29.01.2024 wurden folgende Fragen zu BMX-Anlagen gestellt: 1 Welche Voraussetzungen muss ein Gelände erfüllen, um als BMX- Strecke in Betracht zu kommen? 2 Wie viele Angebote solcher Freizeit- Plätze werden derzeit in Köln genutzt und wo befinden sich diese? 3 Gibt es ein festes Budget im Haushalt, welches auf derartige Anschaffungen abzielt? 4 Welche städtische Amts- Stelle nimmt Anregungen entgegen und prüft Einzelfälle? 5 Können BMX- Strecken auf städtischem Gebiet auch gewerblich installiert werden? Nach verwaltungsinterner Abstimmung der bei BMX-Anlagen beteiligten Fachämter (siehe hierzu auch Frage 4) antwortet die Verwaltung wie folgt: Zu Frage 1) Welche Voraussetzungen muss ein Gelände erfüllen, um als BMX- Strecke in Betracht zu kommen? BMX beinhaltet mehrere Disziplinen, die unterschiedliche Voraussetzungen an das Gelände stellen. Es wird zwischen „Street“ (Tricks auf Rampen, Mauern oder Geländern etc.), „Park“ (sämtliche Elemente, die im Skate-/BMX-Park zu finden sind), „Flat“ (Balance-Tricks wie bspw. nur auf dem Hinterrad fahren) und „Race“ (Kopf an Kopf Rennen auf einer Strecke, ähnlich wie beim MotoCross) unterschieden. Zu Frage 2) Wie viele Angebote solcher Freizeit- Plätze werden derzeit in Köln genutzt und wo befinden sich diese? In Köln gibt es zwei mobile Pumptrack-Anlagen, das größere Modell steht aktuell auf der As- phaltfläche an der Prälat-Ludwig-Wolker Bezirkssportanlage in Ehrenfeld, das kleinere Modell steht zur Zeit auf einer Asphaltfläche gegenüber des P1 Geißbockheim am Alten Militärring. Eine asphaltierte Pumptrack-Anlage wurde vor kurzem im neuen Park an der Glashüttenstr. in Porz eröffnet, weiterhin ist eine Anlage in Planung an der Bezirkssportanlage Scheibenstraße. Zu Frage 3) Gibt es ein festes Budget im Haushalt, welches auf derartige Anschaffun- gen abzielt? Aufgrund der aktuellen Haushaltslage halten die beteiligten Fachämter derzeit kein festes 2 Budget für die Umsetzung solcher Anlagen vor, jedoch werden auf Basis geltender Ratsbe- schlüsse zur bedarfsgerechten Ausgestaltung des öffentlichen Raumes mit Bewegungs- und Individualsport-Anlagen weiterhin unter kritischer Prüfung von Erforderlichkeit und Angemes- senheit sowie unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten die Möglichkeiten zur Verbesserung des Angebotes im Blick gehalten. Zu Frage 4) Welche städtische Amts- Stelle nimmt Anregungen entgegen und prüft Ein- zelfälle? Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, das Amt für Kinder, Jugend und Familie, das Stadtplanungsamt und das Sportamt arbeiten eng zusammen. Zu Frage 5) Können BMX- Strecken auf städtischem Gebiet auch gewerblich installiert werden? Eine gewerbliche Nutzung im öffentlichen Raum schließt die Kölner Stadtordnung aus.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Glashüttenstraße
- Scheibenstraße
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Details
- Aktenzeichen
- 3491/2025
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 19.02.2026
- Erstellt
- 08.12.2025 10:38