Mandari Insight

3576/2021

Beschluss der BV Porz über Maßnahmen zur Verbesserung der Situation auf dem Schulhof der GGS Schulstraße 23 im Rahmen des Förderprogramms "Gute Schule 2020"

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 02.11.2021

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 04.11.2021, TOP 6.5

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

6340 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/40/402/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 3576/2021 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschluss der BV Porz über Maßnahmen zur Verbesserung der Situation auf dem Schulhof 
der GGS Schulstraße 23 im Rahmen des Förderprogramms "Gute Schule 2020" 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Porz beschließt die Planung und Umsetzung von Maßnahme n zur Verbesse-
rung der Situation auf dem Schulhof der GGS Schulstr. 23 in Köln -Porz-Eil im Rahmen des Förder-
programms „Gute Schule 2020“ mit einer Investition in Höhe von 68.000 €. 
 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 04.11.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   68.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja        100 % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   4.533,33 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023 
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten   4.533,00 € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Das Land Nordrhein -Westfalen hat das kommunale Investitionsförderungsprogramm „Gute Schule 
2020“ zur Verbesserung der Schulinfrastruktur in den Schulen der Städte und Gemeinden beschlos-
sen. Der Darlehensgeber ist die NRW.BANK; den Zins- und Schuldendienst leistet das Land NRW. 
 
Gemäß Förderrundbrief Nr. 39 der NRW.BANK beträgt das jährliche Fördervolumen für die Stadt 
Köln in den Jahren 2017-2020 ca. 25 Millionen Euro jährlich. 
 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 04.04.2017 beschlossen, dass die Fördersumme in 
vollem Umfang abgerufen und verausgabt wird. Des Weiteren wurde ein Maßnahmenkatalo g be-
schlossen, wie die Finanzmittel zu verwenden sind. 
 
Der beschlossene Maßnahmenkatalog sieht vor, dass mit den Fördergeldern unter anderem Ver-
schönerungen/Verbesserungen/Aufwertungen auf den Kölner Schulhöfen geplant, umgesetzt und 
finanziert werden. So sollen neben Umgestaltungen, wie das Anlegen von grünen Klassenzimmern,

3 
Entsiegelungen von Flächen für Schulgärten, Erneuerung und Austausch von Fallschutzflächen, auch 
neue Spiel- und Sportgeräte beschafft werden. Des Weiteren sollen Fahrrad- und Rollerständer, Sitz-
gelegenheiten, Materialcontainer etc. beschafft und montiert werden. 
 
Die Abwicklung der Maßnahmen erfolgt, wie im Ratsbeschluss vom 04.04.2017 beschlossen, durch 
die Rahmenvertragsfirmen der Stadt Köln und die Kölner Beschäftigungsträger des Stadtverschöne-
rungsprogramms. Die Planung, Baubegleitung und –leitung übernimmt die Abteilung Arbeitsmarktför-
derung des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren der Stadt Köln, die die Maßnahmen der Kölner 
Beschäftigungsträger des Stadtverschönerungsprogramms koordinieren. Die durch die Kölner Be-
schäftigungsträger durchgeführten Arbeiten werden gemäß den gesetzlichen Vorgaben ohne den 
Einsatz von Teilnehmern „Arbeitsgelegenheiten“ durchgeführt. Die Maßnahmen werden durch kom-
munal geförderte sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer ausgeführt. 
Bei der Planung der Maßnahmen wird insbesondere auf den Einsatz von nachhaltigen Materialien 
geachtet, um die Folgekosten für den Erhaltungsaufwand der Stadt Köln zu minimieren. Vor Umset-
zung einer jeweiligen Maßnahme werden die Feuerwehr, der Unfallschutz NRW, das Amt für Land-
schaftspflege und Grünflächen der Stadt Köln und die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln entspre-
chend beteiligt. 
 
Auf dem Schulhof der GGS Schulstraße 23 in Köln -Porz-Eil befinden sich nur wenige Spie l- und 
Sportmöglichkeiten für die Schülerinnen und Schüler. Darüber hinaus fehlt es an Ruhebereichen mit 
Sitzgelegenheiten und einer Möglichkeit zur Unterbringung von Außenspielgeräten. 
 
Es sind daher folgende Maßnahmen zur Verbesserung der Situation auf dem Schulhof geplant: 
 
Auf dem Schulhof der GGS Schulstraße 23 soll ein großes Spielgerät (Kletterkombination) mit nach-
haltigem synthetischem Fallschutz durch Rahmenvertragspartner der Stadt Köln montiert werden. 
Darüber hinaus soll auf einer Fläche ein Auf enthaltsbereich mit Sitzgelegenheiten entstehen und ein 
feuerverzinkter Materialcontainer beschafft und auf dem Schulhof montiert werden. 
Diese Arbeiten sollen, wie es der Ratsbeschluss zur Umsetzung des Förderprogramms vorsieht, 
durch einen Kölner Beschäftigungsträger durchgeführt werden. 
 
 
Finanzierung: 
 
Die Finanzierung der Gesamtkosten in Höhe von voraussichtlich rund 68.000 Euro erfolgt haushalts-
neutral im Haushaltsjahr 2022 im Rahmen des Investitionsförderungsprogramms „Gute Schule 2020“ 
im Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben, in Teilplanzeile 9, Auszahlung für Erwerb von bewegli-
chem Anlagevermögen. Die Mittel werden in 2022 innerhalb des Teilfinanzplans bei Finanzstelle 
„4050-0301-0-6013 Gute Schule“ zur Verfügung gestellt. 
 
 
Jährliche Folgeaufwendungen und –erträge: 
 
Die Finanzierung der bilanziellen Abschreibungen der Kosten in Hö he von 4.533,00 Euro pro Jahr 
voraussichtlich ab 2023 erfolgt aus veranschlagten Mitteln im Teilergebnisplan 0301, Schulträgerauf-
gaben, in Teilplanzeile 14, bilanzielle Abschreibungen. 
 
Den bilanziellen Abschreibungen steht ebenfalls voraussichtlich ab 2023 die ertragswirksame Auflö-
sung von Sonderposten aufgrund der hundertprozentigen Förderung durch das Programm „Gute 
Schule 2020“ gegenüber. Diese sind im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, in Teilplanzeile 
7, sonstige ordentliche Erträge, veranschlagt.

4 
 
 
Alternative: 
Die Maßnahmen werden nicht umgesetzt. Die Schülerinnen und Schüler der Schule würden weiterhin 
nur eingeschränkte Bewegungs-, Spiel- und Sportmöglichkeiten haben. 
 
Es würden weiterhin nicht genügend Aufenthaltsbereiche mit Sitzgelegenh eiten zur Verfügung ste-
hen. Für die Außenspielgeräte steht weiterhin nicht genügend Abstellfläche bereit.

Beratungsverlauf (1)

04.11.2021 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 6.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3576/2021
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
02.11.2021
Erstellt
12.10.2021 12:29