3576/2021
Beschluss der BV Porz über Maßnahmen zur Verbesserung der Situation auf dem Schulhof der GGS Schulstraße 23 im Rahmen des Förderprogramms "Gute Schule 2020"
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
6340 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/40/402/2 Vorlagen-Nummer 3576/2021 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschluss der BV Porz über Maßnahmen zur Verbesserung der Situation auf dem Schulhof der GGS Schulstraße 23 im Rahmen des Förderprogramms "Gute Schule 2020" Beschlussorgan Bezirksvertretung 7 (Porz) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Porz beschließt die Planung und Umsetzung von Maßnahme n zur Verbesse- rung der Situation auf dem Schulhof der GGS Schulstr. 23 in Köln -Porz-Eil im Rahmen des Förder- programms „Gute Schule 2020“ mit einer Investition in Höhe von 68.000 €. Bezirksvertretung 7 (Porz) 04.11.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 68.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 100 % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 4.533,33 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023 a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten 4.533,00 € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Das Land Nordrhein -Westfalen hat das kommunale Investitionsförderungsprogramm „Gute Schule 2020“ zur Verbesserung der Schulinfrastruktur in den Schulen der Städte und Gemeinden beschlos- sen. Der Darlehensgeber ist die NRW.BANK; den Zins- und Schuldendienst leistet das Land NRW. Gemäß Förderrundbrief Nr. 39 der NRW.BANK beträgt das jährliche Fördervolumen für die Stadt Köln in den Jahren 2017-2020 ca. 25 Millionen Euro jährlich. Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 04.04.2017 beschlossen, dass die Fördersumme in vollem Umfang abgerufen und verausgabt wird. Des Weiteren wurde ein Maßnahmenkatalo g be- schlossen, wie die Finanzmittel zu verwenden sind. Der beschlossene Maßnahmenkatalog sieht vor, dass mit den Fördergeldern unter anderem Ver- schönerungen/Verbesserungen/Aufwertungen auf den Kölner Schulhöfen geplant, umgesetzt und finanziert werden. So sollen neben Umgestaltungen, wie das Anlegen von grünen Klassenzimmern, 3 Entsiegelungen von Flächen für Schulgärten, Erneuerung und Austausch von Fallschutzflächen, auch neue Spiel- und Sportgeräte beschafft werden. Des Weiteren sollen Fahrrad- und Rollerständer, Sitz- gelegenheiten, Materialcontainer etc. beschafft und montiert werden. Die Abwicklung der Maßnahmen erfolgt, wie im Ratsbeschluss vom 04.04.2017 beschlossen, durch die Rahmenvertragsfirmen der Stadt Köln und die Kölner Beschäftigungsträger des Stadtverschöne- rungsprogramms. Die Planung, Baubegleitung und –leitung übernimmt die Abteilung Arbeitsmarktför- derung des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren der Stadt Köln, die die Maßnahmen der Kölner Beschäftigungsträger des Stadtverschönerungsprogramms koordinieren. Die durch die Kölner Be- schäftigungsträger durchgeführten Arbeiten werden gemäß den gesetzlichen Vorgaben ohne den Einsatz von Teilnehmern „Arbeitsgelegenheiten“ durchgeführt. Die Maßnahmen werden durch kom- munal geförderte sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer ausgeführt. Bei der Planung der Maßnahmen wird insbesondere auf den Einsatz von nachhaltigen Materialien geachtet, um die Folgekosten für den Erhaltungsaufwand der Stadt Köln zu minimieren. Vor Umset- zung einer jeweiligen Maßnahme werden die Feuerwehr, der Unfallschutz NRW, das Amt für Land- schaftspflege und Grünflächen der Stadt Köln und die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln entspre- chend beteiligt. Auf dem Schulhof der GGS Schulstraße 23 in Köln -Porz-Eil befinden sich nur wenige Spie l- und Sportmöglichkeiten für die Schülerinnen und Schüler. Darüber hinaus fehlt es an Ruhebereichen mit Sitzgelegenheiten und einer Möglichkeit zur Unterbringung von Außenspielgeräten. Es sind daher folgende Maßnahmen zur Verbesserung der Situation auf dem Schulhof geplant: Auf dem Schulhof der GGS Schulstraße 23 soll ein großes Spielgerät (Kletterkombination) mit nach- haltigem synthetischem Fallschutz durch Rahmenvertragspartner der Stadt Köln montiert werden. Darüber hinaus soll auf einer Fläche ein Auf enthaltsbereich mit Sitzgelegenheiten entstehen und ein feuerverzinkter Materialcontainer beschafft und auf dem Schulhof montiert werden. Diese Arbeiten sollen, wie es der Ratsbeschluss zur Umsetzung des Förderprogramms vorsieht, durch einen Kölner Beschäftigungsträger durchgeführt werden. Finanzierung: Die Finanzierung der Gesamtkosten in Höhe von voraussichtlich rund 68.000 Euro erfolgt haushalts- neutral im Haushaltsjahr 2022 im Rahmen des Investitionsförderungsprogramms „Gute Schule 2020“ im Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben, in Teilplanzeile 9, Auszahlung für Erwerb von bewegli- chem Anlagevermögen. Die Mittel werden in 2022 innerhalb des Teilfinanzplans bei Finanzstelle „4050-0301-0-6013 Gute Schule“ zur Verfügung gestellt. Jährliche Folgeaufwendungen und –erträge: Die Finanzierung der bilanziellen Abschreibungen der Kosten in Hö he von 4.533,00 Euro pro Jahr voraussichtlich ab 2023 erfolgt aus veranschlagten Mitteln im Teilergebnisplan 0301, Schulträgerauf- gaben, in Teilplanzeile 14, bilanzielle Abschreibungen. Den bilanziellen Abschreibungen steht ebenfalls voraussichtlich ab 2023 die ertragswirksame Auflö- sung von Sonderposten aufgrund der hundertprozentigen Förderung durch das Programm „Gute Schule 2020“ gegenüber. Diese sind im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, in Teilplanzeile 7, sonstige ordentliche Erträge, veranschlagt. 4 Alternative: Die Maßnahmen werden nicht umgesetzt. Die Schülerinnen und Schüler der Schule würden weiterhin nur eingeschränkte Bewegungs-, Spiel- und Sportmöglichkeiten haben. Es würden weiterhin nicht genügend Aufenthaltsbereiche mit Sitzgelegenh eiten zur Verfügung ste- hen. Für die Außenspielgeräte steht weiterhin nicht genügend Abstellfläche bereit.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3576/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 02.11.2021
- Erstellt
- 12.10.2021 12:29