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Änderungsantrag zu TOP 8.1.8

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates AN/1710/2019 vom 09.12.2019

Stand: Am 09.12.2019 in der Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

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    (Ersetzungsantrag für 8.1.8 ) Teilnahme von Schülerinnen und Schülern an den Sitzungen der BV Lindenthal Beschluß: Die Bezirksvertretung Lindenthal lädt zwei von der Bezirksschülervertretung zu wählende/delegierende Schüler/innen der weiterführenden Schulen des Stadtbezirks Lindenthal regelmäßig zur Teilnahme an ihren ordentlichen und außerordentlichen Sitzungen ein. Sie räumt den beiden Vertreter/innen oder ihren Stellvertretern Rederecht zu den Jugendliche besonders betreffenden Themen ein (schulische Angelegenheiten ebenso wie allgemein Kinder und Jugendliche im Stadtbezirk betreffende Themen). Die Schüler/innen melden der Bezirksbürgermeisterin vor Beginn der Sitzung ihren Redebedarf bei diesen Themen an. Die Bezirksvertretung Lindenthal bittet die Kölner Bezirksschüler/innenvertretung um Benennung zweier SV-Mitglieder und zweier Stellvertreter/innen aus weiterführenden Schulen des Stadtbezirks Lindenthal ( Klettenberg, Sülz, Lindenthal, Braunsfeld, Müngersdorf, Junkersdorf, Marsdorf, Weiden, Lövenich, Widdersdorf) zur regelmäßigen Teilnahme an den BV- Versammlungen. Begründung: Die Stadt Köln ist die erste „Kinderfreundliche Kommune“ unter den Millionenstädten. Sie hat sich damit verpflichtet, Kindern und Jugendlichen bei der Gestaltung der Stadtpolitik mehr Gehör zu verschaffen, zumal sie es sind, die als Erwachsene von unseren heute gefassten Beschlüssen betroffen sein werden. Das in der Schülerschaft stark gewachsene Umweltbewußtsein hat bereits zu einer Politisierung der Jugendlichen beigetragen – es fehlt aber oft die Verknüpfung zu den bestehenden, demokratisch gewählten Gremien der „Erwachsenenpolitik“, obwohl Jugendlichen in NRW ab Alter 16 bei Kommunalwahlen aktiv wahlberechtigt sind. Geschäftsordnung des Rates und der BVen § 38,3 Die Bezirksvertretungen können Sachverständige und Einwohnerinnen/Einwohner zu einzelnen Punkten der Tagesordnung hören. § 34 Abs. 4 Satz 2-4 dieser GO gilt entsprechend (Ausschüsse: „Die Ausschüsse können Sachverständige und Vertreter/Vertreterinnen derjenigen Bevölkerungsgruppen, die von ihrer Entscheidung vorwiegend betroffen werden, zu den Beratungen zuziehen.“

Beratungsverlauf

  1. 09.12.2019

    Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)

    Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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