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3537/2019

Aktualisierte Prognose zur LVR-Umlage

Mitteilung Ausschuss 10.10.2019

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 11.10.2019, TOP 5.1

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

4616 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/20 
 
Vorlagen-Nummer 10.10.2019 
 3537/2019 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 11.10.2019 
 
Aktualisierte Prognose zur LVR-Umlage 
Vor dem Hintergrund der laufenden Haushaltsberatungen und mit Blick auf zwischenzeitlich seitens 
des LVR zur Verfügung gestellten Modellrechnungen ist an das Dezernat von verschiedenen Seiten 
die Frage nach der voraussichtlichen Höhe der Landschaftsverbandsumlage in 2020 und in den 
Folgejahren (aktualisierte Prognose) herangetragen worden. Nachfolgend werden die diesbezügli-
chen Einschätzungen mitgeteilt.  
  
Die Höhe der Landschaftsverbandsumlage 2020 lässt sich zum derzeitigen Zeitpunkt lediglich auf 
Basis der bisherigen Erkenntnisse und weiteren Planungsannahmen prognostizieren, da die ab-
schließende Modellrechnung des Landes zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2020 noch nicht vorliegt 
und damit sowohl die maßgeblichen Umlagegrundlagen der umlagepflichtigen Kommunen als auch 
der Umlagebedarf des Landschaftsverbands Rheinland noch nicht feststehen. Auch die Höhe des 
Umlagesatzes kann letztlich erst auf Basis des Zusammenspiels verschiedener Faktoren errechnet 
werden. Dies sind die kommunalindividuellen Umlagegrundlagen aller umlagepflichtigen Kommunen 
(d.h. Steuerkraftmesszahlen sowie Schlüsselzuweisungen) sowie der Umlagebedarf des LVR in Ab-
hängigkeit der veranschlagten Aufwendungen und Erträge im LVR-Haushalt (und damit wiederum in 
Abhängigkeit der vom LVR selbst zu erwartenden GFG-Zuweisungen).  
  
Die aktuelle Prognose auf Basis des Veränderungsnachweises 01 hat die vom LVR angekündigte 
Absenkung des Umlagesatzes auf 15,2% in 2020 und 15,7% in 2021 berücksichtigt. Weitere Absen-
kungen des Umlagesatzes im Anschluss an die offizielle Modellrechnung können nach Einschätzung 
der Verwaltung der Stadt Köln angesichts der voraussichtlich insgesamt hohen Umlagegrundlagen 
der umlagepflichtigen Kommunen zum derzeitigen Zeitpunkt zwar nicht ausgeschlossen werden, eine 
entsprechende Festlegung oder Prognose des LVR liegt aber noch nicht vor, weshalb die Verwaltung 
derzeit weiterhin mit den o.g. Umlagesätzen kalkuliert. 
  
In Anbetracht der skizzierten Prognoseunsicherheiten insbesondere zur Höhe der Schlüsselzuwei-
sungen hat die Verwaltung bei den Berechnungen des Veränderungsnachweises - den Verpflichtun-
gen zur kaufmännischen Vorsicht gehorchend - die Umlagegrundlagen zunächst vorsichtig kalkuliert 
und den theoretisch möglichen Minderaufwand in Höhe von weiteren rd. 22 Mio. in 2020 noch nicht 
veranschlagt. Auf Basis des Veränderungsnachweises 01 ist die LVR-Umlage vielmehr derzeit noch 
mit rd. 405 Mio. Euro kalkuliert. Auch wenn die maßgebliche Modellrechnung zum GFG 2020 noch 
nicht vorliegt, ist der für die Berechnung des GFGs maßgebliche Steuerverbundzeitraum ohne gravie-
rende Ausschläge geblieben. Verwaltungsseitig erscheint es daher vertretbar, eine niedrigere Umla-
geprognose als Berechnungsbasis zugrunde zu legen.  
Angesichts der oben skizzierten Unsicherheiten sowie zur Abfederung der sich abzeichnenden Haus-

2 
 
haltsrisiken - z.B. im Zuge der KiBiz-Reform - entspricht es allerdings der finanzpolitischen Vorsorge, 
das derart skizzierte Prognosespektrum lediglich etwa hälftig, d.h. in Höhe von max. 10-12 Mio. Euro, 
auszuschöpfen.  
  
Dies gilt in besonderer Weise bei der Fortschreibung einer derart veränderten Prognose für die 
Folgejahre ab 2021, denn hier ist zusätzlich zu beachten, dass die Prognoserisiken für die Folgejah-
ren zunehmen. So liegen keine Arbeitskreis- oder Modellrechnung für diese Jahre vor, weshalb die 
Prognose der Stadt Köln nicht nur die prognostizierte weitere Entwicklung des Umlagebedarfs des 
LVR, sondern auch die absolute und relative Entwicklung der eigenen Steuerkraft sowie die weitere 
Entwicklung der jeweiligen Schlüsselzuweisung berücksichtigen muss. Mit Blick auf die dem Verände-
rungsnachweis 01 zugrundeliegende Steuerprognose, die weiterhin von einer - zwar zurückgenom-
menen, insgesamt aber stabilen - positiven Entwicklung der Steuererträge ausgeht, legt die Verwal-
tung ihren Umlageprognosen derzeit perspektivisch steigende Umlagegrundlagen, d.h. eine zuneh-
mende Umlagebelastung, zugrunde.  
  
Unter Abwägung aller Prognosechancen und -risiken und der oben dargestellten Erwägungen er-
scheint es aus Sicht der Verwaltung und auf Basis der derzeitigen Erkenntnislage gleichwohl finanz-
politisch derzeit gut vertretbar, für 2020 und die Folgejahre einen jährlichen Wenigeraufwand in Höhe 
von 10-12 Mio. Euro zu prognostizieren.  
 
Gez. Prof. Dr. Diemert

Beratungsverlauf (1)

11.10.2019 Finanzausschuss
TOP 5.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
3537/2019
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
10.10.2019
Erstellt
10.10.2019 08:20