3537/2019
Aktualisierte Prognose zur LVR-Umlage
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/20 Vorlagen-Nummer 10.10.2019 3537/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 11.10.2019 Aktualisierte Prognose zur LVR-Umlage Vor dem Hintergrund der laufenden Haushaltsberatungen und mit Blick auf zwischenzeitlich seitens des LVR zur Verfügung gestellten Modellrechnungen ist an das Dezernat von verschiedenen Seiten die Frage nach der voraussichtlichen Höhe der Landschaftsverbandsumlage in 2020 und in den Folgejahren (aktualisierte Prognose) herangetragen worden. Nachfolgend werden die diesbezügli- chen Einschätzungen mitgeteilt. Die Höhe der Landschaftsverbandsumlage 2020 lässt sich zum derzeitigen Zeitpunkt lediglich auf Basis der bisherigen Erkenntnisse und weiteren Planungsannahmen prognostizieren, da die ab- schließende Modellrechnung des Landes zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2020 noch nicht vorliegt und damit sowohl die maßgeblichen Umlagegrundlagen der umlagepflichtigen Kommunen als auch der Umlagebedarf des Landschaftsverbands Rheinland noch nicht feststehen. Auch die Höhe des Umlagesatzes kann letztlich erst auf Basis des Zusammenspiels verschiedener Faktoren errechnet werden. Dies sind die kommunalindividuellen Umlagegrundlagen aller umlagepflichtigen Kommunen (d.h. Steuerkraftmesszahlen sowie Schlüsselzuweisungen) sowie der Umlagebedarf des LVR in Ab- hängigkeit der veranschlagten Aufwendungen und Erträge im LVR-Haushalt (und damit wiederum in Abhängigkeit der vom LVR selbst zu erwartenden GFG-Zuweisungen). Die aktuelle Prognose auf Basis des Veränderungsnachweises 01 hat die vom LVR angekündigte Absenkung des Umlagesatzes auf 15,2% in 2020 und 15,7% in 2021 berücksichtigt. Weitere Absen- kungen des Umlagesatzes im Anschluss an die offizielle Modellrechnung können nach Einschätzung der Verwaltung der Stadt Köln angesichts der voraussichtlich insgesamt hohen Umlagegrundlagen der umlagepflichtigen Kommunen zum derzeitigen Zeitpunkt zwar nicht ausgeschlossen werden, eine entsprechende Festlegung oder Prognose des LVR liegt aber noch nicht vor, weshalb die Verwaltung derzeit weiterhin mit den o.g. Umlagesätzen kalkuliert. In Anbetracht der skizzierten Prognoseunsicherheiten insbesondere zur Höhe der Schlüsselzuwei- sungen hat die Verwaltung bei den Berechnungen des Veränderungsnachweises - den Verpflichtun- gen zur kaufmännischen Vorsicht gehorchend - die Umlagegrundlagen zunächst vorsichtig kalkuliert und den theoretisch möglichen Minderaufwand in Höhe von weiteren rd. 22 Mio. in 2020 noch nicht veranschlagt. Auf Basis des Veränderungsnachweises 01 ist die LVR-Umlage vielmehr derzeit noch mit rd. 405 Mio. Euro kalkuliert. Auch wenn die maßgebliche Modellrechnung zum GFG 2020 noch nicht vorliegt, ist der für die Berechnung des GFGs maßgebliche Steuerverbundzeitraum ohne gravie- rende Ausschläge geblieben. Verwaltungsseitig erscheint es daher vertretbar, eine niedrigere Umla- geprognose als Berechnungsbasis zugrunde zu legen. Angesichts der oben skizzierten Unsicherheiten sowie zur Abfederung der sich abzeichnenden Haus- 2 haltsrisiken - z.B. im Zuge der KiBiz-Reform - entspricht es allerdings der finanzpolitischen Vorsorge, das derart skizzierte Prognosespektrum lediglich etwa hälftig, d.h. in Höhe von max. 10-12 Mio. Euro, auszuschöpfen. Dies gilt in besonderer Weise bei der Fortschreibung einer derart veränderten Prognose für die Folgejahre ab 2021, denn hier ist zusätzlich zu beachten, dass die Prognoserisiken für die Folgejah- ren zunehmen. So liegen keine Arbeitskreis- oder Modellrechnung für diese Jahre vor, weshalb die Prognose der Stadt Köln nicht nur die prognostizierte weitere Entwicklung des Umlagebedarfs des LVR, sondern auch die absolute und relative Entwicklung der eigenen Steuerkraft sowie die weitere Entwicklung der jeweiligen Schlüsselzuweisung berücksichtigen muss. Mit Blick auf die dem Verände- rungsnachweis 01 zugrundeliegende Steuerprognose, die weiterhin von einer - zwar zurückgenom- menen, insgesamt aber stabilen - positiven Entwicklung der Steuererträge ausgeht, legt die Verwal- tung ihren Umlageprognosen derzeit perspektivisch steigende Umlagegrundlagen, d.h. eine zuneh- mende Umlagebelastung, zugrunde. Unter Abwägung aller Prognosechancen und -risiken und der oben dargestellten Erwägungen er- scheint es aus Sicht der Verwaltung und auf Basis der derzeitigen Erkenntnislage gleichwohl finanz- politisch derzeit gut vertretbar, für 2020 und die Folgejahre einen jährlichen Wenigeraufwand in Höhe von 10-12 Mio. Euro zu prognostizieren. Gez. Prof. Dr. Diemert
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3537/2019
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 10.10.2019
- Erstellt
- 10.10.2019 08:20