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2517/2019

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.:Beleuchtung Gehweg Äußere Kanalstraße, Abschnitt Ossendorfbad bis Haltestelle Iltisstraße (Az: 02-1600-245/18)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 13.08.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 09.12.2019, TOP 3.1

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage - Eingabe

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

3120 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/64/64/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2517/2019 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.:Beleuchtung Gehweg Äußere Kanalstraße, Abschnitt 
Ossendorfbad bis Haltestelle Iltisstraße (Az: 02-1600-245/18) 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld dankt dem Petenten für die Eingabe und empfiehlt der Verwaltung, 
das Wegstück entlang der Äußeren Kanalstraße zwischen der Iltisstraße und dem Ossendorfbad be-
leuchtungsfrei zu lassen. 
 
Alternative: keine. 
 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 09.09.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Der Petent beantragt die Ausleuchtung entlang der Äußeren Kanalstraße zwischen der Haltestelle 
Iltisstraße und dem Ossendorfbad (s. Anlage) und nachträglich dazu, den Fußweg vor dem wider-
rechtlichen Befahren von Kraftfahrzeugen zu schützen, z. B. durch Anordnung von Sperrpfosten im 
Bereich der Ein- und Ausfahrt zum Parkplatz des Ossendorfbades. 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Der gegenüberliegende Weg des beanstandeten Wegstücks entlang der Äußeren Kanalstraße zwi-
schen der Haltestelle Iltisstraße und dem Ossendorfbad verfügt über Leuchtenmasten. Dadurch ist 
das gegenüberliegende Wegstück nicht komplett ausgeleuchtet, jedoch wird Licht auch dorthin – ge-
rade zum Herbst/Winter, wenn die dortigen Bäume kein Blattwerk mehr tragen – abgegeben. Es han-
delt sich um einen gut ausgebauten, breiten Weg entlang des Grünstreifens, der frei von dichtem 
Strauch-/Baumwuchs und dadurch sehr übersichtlich gestaltet ist und daher aus Gründen der Ver-
kehrssicherungspflicht keiner eigenständigen Beleuchtungsanlagen bedarf. Als zumutbare Alternative 
zu dieser Wegstrecke besteht die Möglichkeit, den gegenüberliegenden mit Leuchtenmasten ausge-
statteten Weg zu wählen. Durch die Überquerungsmöglichkeit in Höhe der Haus-Nummer 276 wird 
ebenfalls das Ossendorfbad erreicht. Aus genannten Gründen sind die Aufwände für Herstellung und 
Betrieb weiterer Beleuchtungsanlagen dort nicht gerechtfertigt. Zudem ist die Verwaltung gehalten 
aus Gründen der Wirtschaftlichkeit, des Naturschutzes (Insektenschutz) und des Klimaschutzes 
(Energieverbrauch) Erweiterungen der Straßen- und Wegebeleuchtung nur bei entsprechender Not-
wendigkeit zu tätigen.   
Es begegnen sich täglich im gesamten Stadtgebiet eine Vielzahl von Verkehrsteilnehmenden. Der 
Gesetzgeber will die Eigenverantwortung der Verkehrsteilnehmenden stärken und auf gegenseitige 
Rücksichtnahme im Sinne des § 1 StVO hinwirken. In Fällen, wo dies wirkungslos ist, kann die Polizei 
zielgerichtet überwachen und bei festgestellten Verstößen Bußgelder verhängen, zumal das Befahren 
von Gehwehgen mit Kraftfahrzeugen ohnehin nicht zulässig ist. Weitere verkehrstechnische Maß-
nahmen sind angesichts der örtlichen Gegebenheiten nicht angezeigt. Darüber hinaus ist es nicht 
möglich, alle gesetzlichen Verhaltensvorschriften durch bauliche oder technische Maßnahmen durch-
zusetzen. 
 
Anlage  
Eingabe

Anlage - Eingabe

1619 Zeichen

J
Herrn Bezirksbürgermeister 
Josef Wirges 
Bezirksrathaus Ehrenfeld 
Venloer Straße 419- 421 
50825 Köln 
15.11.2018 
,� Stadt Köln
1 Der Bezirksbürgermeister 
des Stadtbezirks Ehrenfeld 
Bitte um Beleuchtung des Gehwegs an der Äußeren Kanalstraße in Ossendorf, 
Abschnitt Ossendorfbad bis lltisstraße 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
hiermit bitte ich Sie, sich für die Beleuchtung des sehr dunklen Gehweges entlang der Äußeren
Kanalstraße in Ossendorf einzusetzen. Es handelt sich um den weit von der Äußeren Kanal­
straße abgesetzten Gehweg zwischen dem Ossendorfbad und der lltisstraße, der über keiner­
lei Straßenleuchten verfügt. Der Gehweg wird aufgrund des sehr beliebten Ossendorfbades 
stark frequentiert, vor allem von Besuchern, die das Ossendorfbad über die KVB-Haltestelle 
,,lltisstraße" erreichen. 
Wenn man nach Sonnenuntergang über den hell erleuchteten Parkplatz des Ossendorfbades 
in Richtung KVB-Haltstelle geht, taucht man unwillkürlich in ein „schwarzes Loch" ein, man 
sieht die Hand vor Augen nicht mehr! Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass man hier von 
einem unangenehmen Gefühl beschlichen wird und den dunklen Bereich möglichst schnell 
hinter sich lassen will. Das Problem zeigt sich insbesondere während der Wintermonate, wenn 
es bereits nachmittags dunkel wird und die vielen Sportvereine dann noch aktiv sind. Ich kann 
mir vorstellen, dass vor allem die vielen Frauen und Kinder, die diesen Weg nutzen, eine 
Beleuchtung sehr begrüßen würden. 
Für Ihre Bemühungen danke ich Ihnen im Voraus und hoffe, in dieser Angelegenheit von Ihnen 
zu hören! 
Mit freundlichen Grüßen

Beratungsverlauf (1)

09.12.2019 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 3.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Iltisstraße
  • Venloer Straße 419
  • Äußere Kanalstraße
  • Straße 4

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Details

Aktenzeichen
2517/2019
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
13.08.2019
Erstellt
18.07.2019 12:56