2517/2019
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.:Beleuchtung Gehweg Äußere Kanalstraße, Abschnitt Ossendorfbad bis Haltestelle Iltisstraße (Az: 02-1600-245/18)
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/64/64/1 Vorlagen-Nummer 2517/2019 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.:Beleuchtung Gehweg Äußere Kanalstraße, Abschnitt Ossendorfbad bis Haltestelle Iltisstraße (Az: 02-1600-245/18) Beschlussorgan Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld dankt dem Petenten für die Eingabe und empfiehlt der Verwaltung, das Wegstück entlang der Äußeren Kanalstraße zwischen der Iltisstraße und dem Ossendorfbad be- leuchtungsfrei zu lassen. Alternative: keine. Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 09.09.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Der Petent beantragt die Ausleuchtung entlang der Äußeren Kanalstraße zwischen der Haltestelle Iltisstraße und dem Ossendorfbad (s. Anlage) und nachträglich dazu, den Fußweg vor dem wider- rechtlichen Befahren von Kraftfahrzeugen zu schützen, z. B. durch Anordnung von Sperrpfosten im Bereich der Ein- und Ausfahrt zum Parkplatz des Ossendorfbades. Stellungnahme der Verwaltung: Der gegenüberliegende Weg des beanstandeten Wegstücks entlang der Äußeren Kanalstraße zwi- schen der Haltestelle Iltisstraße und dem Ossendorfbad verfügt über Leuchtenmasten. Dadurch ist das gegenüberliegende Wegstück nicht komplett ausgeleuchtet, jedoch wird Licht auch dorthin – ge- rade zum Herbst/Winter, wenn die dortigen Bäume kein Blattwerk mehr tragen – abgegeben. Es han- delt sich um einen gut ausgebauten, breiten Weg entlang des Grünstreifens, der frei von dichtem Strauch-/Baumwuchs und dadurch sehr übersichtlich gestaltet ist und daher aus Gründen der Ver- kehrssicherungspflicht keiner eigenständigen Beleuchtungsanlagen bedarf. Als zumutbare Alternative zu dieser Wegstrecke besteht die Möglichkeit, den gegenüberliegenden mit Leuchtenmasten ausge- statteten Weg zu wählen. Durch die Überquerungsmöglichkeit in Höhe der Haus-Nummer 276 wird ebenfalls das Ossendorfbad erreicht. Aus genannten Gründen sind die Aufwände für Herstellung und Betrieb weiterer Beleuchtungsanlagen dort nicht gerechtfertigt. Zudem ist die Verwaltung gehalten aus Gründen der Wirtschaftlichkeit, des Naturschutzes (Insektenschutz) und des Klimaschutzes (Energieverbrauch) Erweiterungen der Straßen- und Wegebeleuchtung nur bei entsprechender Not- wendigkeit zu tätigen. Es begegnen sich täglich im gesamten Stadtgebiet eine Vielzahl von Verkehrsteilnehmenden. Der Gesetzgeber will die Eigenverantwortung der Verkehrsteilnehmenden stärken und auf gegenseitige Rücksichtnahme im Sinne des § 1 StVO hinwirken. In Fällen, wo dies wirkungslos ist, kann die Polizei zielgerichtet überwachen und bei festgestellten Verstößen Bußgelder verhängen, zumal das Befahren von Gehwehgen mit Kraftfahrzeugen ohnehin nicht zulässig ist. Weitere verkehrstechnische Maß- nahmen sind angesichts der örtlichen Gegebenheiten nicht angezeigt. Darüber hinaus ist es nicht möglich, alle gesetzlichen Verhaltensvorschriften durch bauliche oder technische Maßnahmen durch- zusetzen. Anlage Eingabe
Anlage - Eingabe
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J Herrn Bezirksbürgermeister Josef Wirges Bezirksrathaus Ehrenfeld Venloer Straße 419- 421 50825 Köln 15.11.2018 ,� Stadt Köln 1 Der Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Ehrenfeld Bitte um Beleuchtung des Gehwegs an der Äußeren Kanalstraße in Ossendorf, Abschnitt Ossendorfbad bis lltisstraße Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, hiermit bitte ich Sie, sich für die Beleuchtung des sehr dunklen Gehweges entlang der Äußeren Kanalstraße in Ossendorf einzusetzen. Es handelt sich um den weit von der Äußeren Kanal straße abgesetzten Gehweg zwischen dem Ossendorfbad und der lltisstraße, der über keiner lei Straßenleuchten verfügt. Der Gehweg wird aufgrund des sehr beliebten Ossendorfbades stark frequentiert, vor allem von Besuchern, die das Ossendorfbad über die KVB-Haltestelle ,,lltisstraße" erreichen. Wenn man nach Sonnenuntergang über den hell erleuchteten Parkplatz des Ossendorfbades in Richtung KVB-Haltstelle geht, taucht man unwillkürlich in ein „schwarzes Loch" ein, man sieht die Hand vor Augen nicht mehr! Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass man hier von einem unangenehmen Gefühl beschlichen wird und den dunklen Bereich möglichst schnell hinter sich lassen will. Das Problem zeigt sich insbesondere während der Wintermonate, wenn es bereits nachmittags dunkel wird und die vielen Sportvereine dann noch aktiv sind. Ich kann mir vorstellen, dass vor allem die vielen Frauen und Kinder, die diesen Weg nutzen, eine Beleuchtung sehr begrüßen würden. Für Ihre Bemühungen danke ich Ihnen im Voraus und hoffe, in dieser Angelegenheit von Ihnen zu hören! Mit freundlichen Grüßen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Iltisstraße
- Venloer Straße 419
- Äußere Kanalstraße
- Straße 4
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Details
- Aktenzeichen
- 2517/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 13.08.2019
- Erstellt
- 18.07.2019 12:56