Mandari Insight

AN/0592/2017

"Blaue Zone" im Kolumbaviertel

Antrag nach § 3 BV1 (Grüne) 19.04.2017

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 04.05.2017, TOP 5.2.16

Antrag nach § 3 (Grüne BV1)

· application/pdf

Ansehen

Antrag nach § 3 (Grüne BV1)

2984 Zeichen

www.gruenekoeln.de 
 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Andreas Hupke 
Herrn Bürgeramtsleiter 
Dr. Ulrich Höver 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
  
Eingang beim Bezirksbürgermeister: 19.04.2017 
AN/0592/2017 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)  
 
"Blaue Zone" im Kolumbaviertel 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Herren, 
wir bitten Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung In-
nenstadt am 04.05.2017 aufzunehmen. 
 
Die Bezirksvertretung Innenstadt möge beschließen: 
Die Verwaltung wird beauftragt, im Kolumba-Viertel (An der Rechtsschule-Richartz-
/Ludwigstraße-Perlenpfuhl/Streitzeugmachergasse-Herzogstraße) als Pilotprojekt eine so 
genannte "Blaue Zone" nach dem Vorbild der Düsseldorfer Blauen Zone Königsallee und der 
Münchener Altstadt einzurichten. Umsetzungsrahmen ist der Umbau des Viertels 2019/2020. 
Die Maßnahme ist zu evaluieren und das Ergebnis ein Jahr nach Umsetzung der Bezirksver-
tretung Innenstadt vorzustellen. 
 
Begründung: 
So genannte "Blaue Zonen" bezeichnen Gebiete, in denen es nur gestattet ist, in den spezi-
ell dafür markierten Bereichen zu parken. In "Blauen Zonen" sind diese Markierungen nach 
dem Vorbild andere Städte im Ausland in blau gefasst. Außerhalb der Markierungen darf 
nicht geparkt werden. Diese simple Regelung hat mehrere Vorteile: 
1. Der Schilderwald wird gelichtet. Da nicht jede Parkmöglichkeit bzw. jedes Parkverbot mit 
einzelnen Schildern umständlich markiert werden muss, sind die Masten entbehrlich. Da 
die Masten auf den Seitenbereichen den Fußgängerverkehr und Mobilitätseingeschränk-
te behindern, ergeben sich hier große Vorteile. Stadtgestalterisch ist ein Weniger an 
Schildern immer zu begrüßen. 
 
 
Bezirksvertretung 
Innenstadt  
Ludwigstraße 8 
50667 Köln 
Tel. 0221 / 221-91309 
Antje Kosubek 
Fraktionsvorsitzende 
Antje.Kosubek@stadt-koeln.de 
Claus Vincon 
stellv. Fraktionsvorsitzender 
Claus.Vincon@stadt-koeln.de

2. Parkplatzsuchende haben klare Informationen, ob sie parken dürfen oder nicht: Keep it 
short and simple.  
3. Gleiches gilt für die Verkehrsüberwachung: Die Aufwändige Dokumentation von Park-
vergehen entfällt und die Verkehrsüberwachung wird erheblich vereinfacht und entlastet. 
Das eingesetzte Personal kann sich um andere, wichtige Dinge kümmern. 
4. Sollte es einmal wieder schneien und sollten die blauen Markierungen dann nicht sicht-
bar sein, dann ist dies für diesen kurzen Zeitraum hinzunehmen. Die Vorteile der 
schneefreien Zeit überwiegen die kurzen Nachteile des im Rheinland eher seltenen 
Schneefallereignis.  
 
 
weitere Informationen:  
https://www.ihk-
muenchen.de/de/Service/Verkehr/Stadtverkehr/Parkraummanagement/#collapse-63831-4 
https://www.duesseldorf.de/verkehrsmanagement/mit-dem-auto/verkehrsregelung.html 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
gez.  Antje Kosubek                       gez. Markus Graf 
Fraktionsvorsitzende

Beratungsverlauf (1)

04.05.2017 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 5.2.16 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Herzogstraße
  • Ludwigstraße 8
  • Perlenpfuhl
  • Königsallee

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
AN/0592/2017
Typ
Antrag nach § 3 BV1 (Grüne)
Datum
19.04.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27