AN/0592/2017
"Blaue Zone" im Kolumbaviertel
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Antrag nach § 3 (Grüne BV1)
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www.gruenekoeln.de Herrn Bezirksbürgermeister Andreas Hupke Herrn Bürgeramtsleiter Dr. Ulrich Höver Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: 19.04.2017 AN/0592/2017 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) "Blaue Zone" im Kolumbaviertel Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Herren, wir bitten Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung In- nenstadt am 04.05.2017 aufzunehmen. Die Bezirksvertretung Innenstadt möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, im Kolumba-Viertel (An der Rechtsschule-Richartz- /Ludwigstraße-Perlenpfuhl/Streitzeugmachergasse-Herzogstraße) als Pilotprojekt eine so genannte "Blaue Zone" nach dem Vorbild der Düsseldorfer Blauen Zone Königsallee und der Münchener Altstadt einzurichten. Umsetzungsrahmen ist der Umbau des Viertels 2019/2020. Die Maßnahme ist zu evaluieren und das Ergebnis ein Jahr nach Umsetzung der Bezirksver- tretung Innenstadt vorzustellen. Begründung: So genannte "Blaue Zonen" bezeichnen Gebiete, in denen es nur gestattet ist, in den spezi- ell dafür markierten Bereichen zu parken. In "Blauen Zonen" sind diese Markierungen nach dem Vorbild andere Städte im Ausland in blau gefasst. Außerhalb der Markierungen darf nicht geparkt werden. Diese simple Regelung hat mehrere Vorteile: 1. Der Schilderwald wird gelichtet. Da nicht jede Parkmöglichkeit bzw. jedes Parkverbot mit einzelnen Schildern umständlich markiert werden muss, sind die Masten entbehrlich. Da die Masten auf den Seitenbereichen den Fußgängerverkehr und Mobilitätseingeschränk- te behindern, ergeben sich hier große Vorteile. Stadtgestalterisch ist ein Weniger an Schildern immer zu begrüßen. Bezirksvertretung Innenstadt Ludwigstraße 8 50667 Köln Tel. 0221 / 221-91309 Antje Kosubek Fraktionsvorsitzende Antje.Kosubek@stadt-koeln.de Claus Vincon stellv. Fraktionsvorsitzender Claus.Vincon@stadt-koeln.de 2. Parkplatzsuchende haben klare Informationen, ob sie parken dürfen oder nicht: Keep it short and simple. 3. Gleiches gilt für die Verkehrsüberwachung: Die Aufwändige Dokumentation von Park- vergehen entfällt und die Verkehrsüberwachung wird erheblich vereinfacht und entlastet. Das eingesetzte Personal kann sich um andere, wichtige Dinge kümmern. 4. Sollte es einmal wieder schneien und sollten die blauen Markierungen dann nicht sicht- bar sein, dann ist dies für diesen kurzen Zeitraum hinzunehmen. Die Vorteile der schneefreien Zeit überwiegen die kurzen Nachteile des im Rheinland eher seltenen Schneefallereignis. weitere Informationen: https://www.ihk- muenchen.de/de/Service/Verkehr/Stadtverkehr/Parkraummanagement/#collapse-63831-4 https://www.duesseldorf.de/verkehrsmanagement/mit-dem-auto/verkehrsregelung.html Mit freundlichen Grüßen gez. Antje Kosubek gez. Markus Graf Fraktionsvorsitzende
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Herzogstraße
- Ludwigstraße 8
- Perlenpfuhl
- Königsallee
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Details
- Aktenzeichen
- AN/0592/2017
- Typ
- Antrag nach § 3 BV1 (Grüne)
- Datum
- 19.04.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27