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1345/2022

Geflüchtete Frauen, Kinder und queere Menschen aus der Ukraine

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 15.06.2022

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Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 16.08.2022, TOP 5.6

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

4766 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/56 
 
Vorlagen-Nummer  25.04.2022 
 1345/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 25.04.2022 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 12.05.2022 
Jugendhilfeausschuss 31.05.2022 
Integrationsrat 16.08.2022 
 
Geflüchtete Frauen, Kinder und queere Menschen aus der Ukraine 
Mit der Anfrage AN/0874/2022 bitten die Fraktionen Bündnis90/Die Grünen, CDU und Volt im 
Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männer um Auskunft zu den folgenden Fragen: 
 
1. Wie viele Frauen sind hier angekommen? Wie viele inter*, nicht-binäre, trans* und agen-
der Personen sind seit dem 24.02.2022 in Köln angekommen? 
 
2. Wie viele Personen sind Mütter? 
 
3. Wie viele Personen sind Kinder und Jugendliche (und wie viele davon Mädchen, Jungen, 
queere Personen)? Wie viele davon sind minderjährige Alleinreisende? 
 
4. Gibt es Hilfsmaßnahmen, Angebote und Schutzräume speziell für die o.g. Personengrup-
pen? Wenn ja, welche? 
 
5. Wie hat sich die Anzahl von allen geflüchteten Menschen (darunter aus der Ukraine) über 
die letzten Wochen seit dem 24.02.2022 entwickelt? 
 
Die Verwaltung teilt hierzu das Folgende mit: 
 
Generell stehen gegenwärtig immer noch die angemessene und bedarfsgerechte Unterbringung, die 
Versorgung mit Nahrungsmitteln, die medizinische Versorgung und die Betreuung der ukrainischen 
Geflüchteten im Vordergrund. Insoweit ist eine umfassende statistische Erfassung noch nicht in vol-
lem Umfang möglich. Die Zahlen können vorerst nur qualifiziert geschätzt werden. 
 
zu 1. Aktuell sind rund 55% aller Geflüchteten aus der Ukraine volljährige Frauen. Der Anteil der 
Kinder und Jugendlichen beträgt rund 35% und die übrigen 10% sind volljährige Männer (über 
60 Jahre). 
 
Nach Art. 9 Abs.1 EU-DSGVO (Europäische Datenschutz-Grundverordnung) ist die Verarbei-
tung von Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung einer natürlichen Person 
grundsätzlich untersagt. Dies gilt für eine kommunale Behörde nur dann nicht, wenn die Per-
son von sich aus diese offenbart und mit ihrer Speicherung einverstanden ist, weil damit bei-
spielsweise bestimmte Rechte, wie eine gesonderte Unterbringung, verbunden sind.

2 
 
Insoweit kann keine Aussage zu inter*, nicht-binären, trans* und agender Personen gemacht 
werden. 
 
zu 2. Der Anteil der Mütter mit minderjährigen Kindern und Jugendlichen beträgt schätzungsweise 
rund 50-60 %. 
 
zu 3. Siehe Antwort zu Frage 1 - eine Differenzierung nach Geschlecht ist nicht möglich, da bislang 
keine gesonderte statistische Erfassung erfolgt. 
 
Das Amt für Kinder, Jugend und Familie hat bislang 154 alleinreisende ukrainische Kinder und 
Jugendliche in Obhut genommen (Stand 20.04.2022). Davon befinden sich 69 in stationärer 
Unterbringung und 85 bei Bekannten oder Verwandten. 
  
zu 4. Zu beachten ist, dass sich der Großteil der unterzubringenden Geflüchteten aus der Ukraine 
nur aus Frauen und minderjährigen Kindern und Jugendlichen zusammensetzt. Der geringe 
Anteil von Männern setzt sich aus zu Familienverbünden zugehörigen Männern über 60 Jah-
ren oder vereinzelt auch aus Ehemännern mit Drittstaatennationalität zusammen. Diese Fami-
lien werden natürlich gemeinsam in einer Familienunterkunft untergebracht. 
 
 Durch den hohen Frauenanteil entstehen automatisch Unterkünfte, in denen teilweise über-
haupt gar keine Männer leben. In bestehenden Familienunterkünften wird durch das Gewalt-
schutzkonzept auf den Schutz von Frauen besonders geachtet. 
 
 Spezielle Unterbringungseinrichtungen existieren auch für queere, inter*, nicht-binäre, trans* 
und agender Personen. 
 
 Beratungsangebote werden vom Amt für Integration und Vielfalt und weiteren städtisch finan-
zierten Beratungsstellen und/oder freien Träger*innen angeboten. Umfangreiche Informatio-
nen hierzu finden sich auch den städtischen Internetseiten - auch in ukrainischer Sprache: 
 
 https://www.stadt-koeln.de/artikel/71805/index.html 
 
 
zu 5. Aktuell sind stadtweit 3.636 Geflüchtete aus der Ukraine von der Stadt Köln untergebracht 
(Stand 20.04.2022). Nach einem starken Anstieg der Geflüchtetenzahlen in den ersten Wo-
chen seit Kriegsbeginn hat sich die Lage zwischenzeitlich etwas entspannt. 
 
Am städtischen Ankunftszentrum (Welcome Center) am Breslauer Platz kommen zurzeit 
täglich zwischen 50 und 150 Personen an. Davon verbleiben aber nicht alle in Köln. Diese 
werden entweder an Landesunterkünfte weitergeleitet oder steuern selbständig Familien, 
Bekannte und Verwandte im Umland an, um dort vorerst privat unterzukommen. 
 
 Eine Vorhersage zur weiteren Entwicklung der Zahlen ist aber nicht möglich. 
 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (4)

12.05.2022 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 9.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
31.05.2022 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.5.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
13.06.2022 Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
16.08.2022 Integrationsrat
TOP 5.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1345/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
15.06.2022
Erstellt
21.04.2022 12:29