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Geflüchtete Frauen, Kinder und queere Menschen aus der Ukraine

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 1345/2022 vom 15.06.2022

Stand: Am 16.08.2022 im Integrationsrat beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/56 Vorlagen-Nummer 25.04.2022 1345/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 25.04.2022 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 12.05.2022 Jugendhilfeausschuss 31.05.2022 Integrationsrat 16.08.2022 Geflüchtete Frauen, Kinder und queere Menschen aus der Ukraine Mit der Anfrage AN/0874/2022 bitten die Fraktionen Bündnis90/Die Grünen, CDU und Volt im Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männer um Auskunft zu den folgenden Fragen: 1. Wie viele Frauen sind hier angekommen? Wie viele inter*, nicht-binäre, trans* und agen- der Personen sind seit dem 24.02.2022 in Köln angekommen? 2. Wie viele Personen sind Mütter? 3. Wie viele Personen sind Kinder und Jugendliche (und wie viele davon Mädchen, Jungen, queere Personen)? Wie viele davon sind minderjährige Alleinreisende? 4. Gibt es Hilfsmaßnahmen, Angebote und Schutzräume speziell für die o.g. Personengrup- pen? Wenn ja, welche? 5. Wie hat sich die Anzahl von allen geflüchteten Menschen (darunter aus der Ukraine) über die letzten Wochen seit dem 24.02.2022 entwickelt? Die Verwaltung teilt hierzu das Folgende mit: Generell stehen gegenwärtig immer noch die angemessene und bedarfsgerechte Unterbringung, die Versorgung mit Nahrungsmitteln, die medizinische Versorgung und die Betreuung der ukrainischen Geflüchteten im Vordergrund. Insoweit ist eine umfassende statistische Erfassung noch nicht in vol- lem Umfang möglich. Die Zahlen können vorerst nur qualifiziert geschätzt werden. zu 1. Aktuell sind rund 55% aller Geflüchteten aus der Ukraine volljährige Frauen. Der Anteil der Kinder und Jugendlichen beträgt rund 35% und die übrigen 10% sind volljährige Männer (über 60 Jahre). Nach Art. 9 Abs.1 EU-DSGVO (Europäische Datenschutz-Grundverordnung) ist die Verarbei- tung von Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung einer natürlichen Person grundsätzlich untersagt. Dies gilt für eine kommunale Behörde nur dann nicht, wenn die Per- son von sich aus diese offenbart und mit ihrer Speicherung einverstanden ist, weil damit bei- spielsweise bestimmte Rechte, wie eine gesonderte Unterbringung, verbunden sind. 2 Insoweit kann keine Aussage zu inter*, nicht-binären, trans* und agender Personen gemacht werden. zu 2. Der Anteil der Mütter mit minderjährigen Kindern und Jugendlichen beträgt schätzungsweise rund 50-60 %. zu 3. Siehe Antwort zu Frage 1 - eine Differenzierung nach Geschlecht ist nicht möglich, da bislang keine gesonderte statistische Erfassung erfolgt. Das Amt für Kinder, Jugend und Familie hat bislang 154 alleinreisende ukrainische Kinder und Jugendliche in Obhut genommen (Stand 20.04.2022). Davon befinden sich 69 in stationärer Unterbringung und 85 bei Bekannten oder Verwandten. zu 4. Zu beachten ist, dass sich der Großteil der unterzubringenden Geflüchteten aus der Ukraine nur aus Frauen und minderjährigen Kindern und Jugendlichen zusammensetzt. Der geringe Anteil von Männern setzt sich aus zu Familienverbünden zugehörigen Männern über 60 Jah- ren oder vereinzelt auch aus Ehemännern mit Drittstaatennationalität zusammen. Diese Fami- lien werden natürlich gemeinsam in einer Familienunterkunft untergebracht. Durch den hohen Frauenanteil entstehen automatisch Unterkünfte, in denen teilweise über- haupt gar keine Männer leben. In bestehenden Familienunterkünften wird durch das Gewalt- schutzkonzept auf den Schutz von Frauen besonders geachtet. Spezielle Unterbringungseinrichtungen existieren auch für queere, inter*, nicht-binäre, trans* und agender Personen. Beratungsangebote werden vom Amt für Integration und Vielfalt und weiteren städtisch finan- zierten Beratungsstellen und/oder freien Träger*innen angeboten. Umfangreiche Informatio- nen hierzu finden sich auch den städtischen Internetseiten - auch in ukrainischer Sprache: https://www.stadt-koeln.de/artikel/71805/index.html zu 5. Aktuell sind stadtweit 3.636 Geflüchtete aus der Ukraine von der Stadt Köln untergebracht (Stand 20.04.2022). Nach einem starken Anstieg der Geflüchtetenzahlen in den ersten Wo- chen seit Kriegsbeginn hat sich die Lage zwischenzeitlich etwas entspannt. Am städtischen Ankunftszentrum (Welcome Center) am Breslauer Platz kommen zurzeit täglich zwischen 50 und 150 Personen an. Davon verbleiben aber nicht alle in Köln. Diese werden entweder an Landesunterkünfte weitergeleitet oder steuern selbständig Familien, Bekannte und Verwandte im Umland an, um dort vorerst privat unterzukommen. Eine Vorhersage zur weiteren Entwicklung der Zahlen ist aber nicht möglich. Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf

  1. 12.05.2022

    Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren

    TOP 9.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  2. 31.05.2022

    Jugendhilfeausschuss

    TOP 8.5.4, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  3. 13.06.2022

    Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern

    Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  4. 16.08.2022 zuletzt

    Integrationsrat

    TOP 5.6, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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