V/0190/2026
Veloroute 6 Senden-Münster: Umgestaltung der Sendener Stiege zur Fahrradstraße
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Berichtsvorlage
10936 Zeichen
V/0190/2026
V/0190/2026
Öffentliche Berichtsvorlage
Betrifft
Veloroute 6 Senden-Münster: Umgestaltung der Sendener Stiege zur Fahrradstraße
Beratungsfolge
28.05.2026 Bezirksvertretung Münster-West Bericht
17.06.2026 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Bericht
Bericht:
Hintergrund:
Mit der Vorlage V/0456/2024 hat der Ausschuss für Verkehr und Mobilität im September 2024 das
Umsetzungskonzept zum Fahrradnetz 2.0 beschlossen. Auf Basis gleichrangig gewichteter Indikato-
ren gliedert das Umsetzungskonzept die insgesamt 92 betrachteten Teilabschnitte des Fahrradnetzes
2.0 in Maßnahmen der Priorität 1 und der Priorität 2. Zu den Maßnahmen der Priorität 1 gehören ne-
ben bereits laufenden Maßnahmen und vier Sofortmaßnahmen auch 17 weitere Teilabschnitte des
Fahrradnetzes 2.0. Ergänzend sind im Zuge der Beschlussfassung durch die Politik drei zunächst der
Priorität 2 zugeordnete Teilabschnitte hochgestuft und der Priorität 1 zugeordnet worden, darunter die
Sendener Stiege (Vorhabennummer 35.2) als Teil der Veloroute 6 Senden-Münster. Das Fahrradnetz
2.0 sieht als Infrastrukturelement für die Sendener Stiege eine Fahrradstraße vor. Mit dem Antrag A-
W/0045/2024 aus Oktober 2024 hat die Bezirksvertretung Münster -West die Bedeutung des Vorha-
bens bekräftigt.
Amt für Mobilität und Tiefbau
05.05.2026
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Konrad
Telefon: 492-7211
KonradMalte@stadt -
muenster.de
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Abbildung 1: Lage der Sendener Stiege im Stadtgebiet, Achsen des Fahrradnetzes 2.0 sind farblich her-
vorgehoben (lila: Veloroute / dunkelblau: Hauptroute / hellblau: Basisroute)
Bestandssituation:
Die rund 1.800 Meter lange Sendener Stiege führt von der Osthofstraße in nordöstliche Richtung zur
Weseler Straße und ist Teil der Veloroute 6 zwischen Senden und Münster. Im westlichen Bereich
führt die Straße durch Albachten und erschließt ein Wohngebiet mit überwiegender Ein- und Zweifa-
milienhausstruktur (= Teilabschnitt West, ca. 800 Meter). Östlich der zukünftigen Marga -Spiegel-
Straße, die das neue Baugebiet Albachten-Ost anbindet, wird die Sendener Stiege durch anbaufreies
Gebiet geführt und erschließt einzelne Hofstellen (= Teilabschnitt Ost, ca. 1.000 Meter). Dementspre-
chend unterscheidet sich auch der Charakter der Sendener Stiege von einer Wohnstraße im westli-
chen Abschnitt zu einem Wirtschaftsweg im östlichen Abschnitt (vgl. Abbildungen 2 und 3). Um KFZ-
Durchgangsverkehre zu unterbinden, ist die Sendener Stiege im Bestand bereits auf gesamter Länge
mittels Beschilderung für den generellen Kraftfahrzeugverkehr gesperrt und nur für Anliegende frei-
gegeben. Während die Wohnstraße Teil einer „Tempo-30-Zone“ ist, gilt auf dem Wirtschaftsweg ein
Tempolimit von 50 km/h. Die Breite der Fahrbahn variiert zwischen rund 5,50 Meter im westlichen
Bereich und etwa 3,80 bis 4,00 Meter im östlichen, anbaufreien Bereich. Da die Anlieger überwiegend
über Stellplätze auf dem eigenen Grundstück verfügen und über weite Abschnitte der Wohnstraße
bauliche angelegte Parkstände vorhanden sind, findet Fahrbahnrandparken (teils aufgesattelt) nur
sehr begrenzt statt.
Auch der bauliche Fahrbahnzustand der Sendener Stiege unterscheidet sich zwischen den Teilab-
schnitten West und Ost. Während der überwiegende Teil des westlichen Abschnitts bereits 2015 bzw.
2017 erneuert wurde und in gutem Zustand ist, sind im östlichen Abschnitt zahlreiche Schadstellen
vorhanden, sodass hier – auch unabhängig von der Einrichtung einer Fahrradstraße – eine zeitnahe
Instandsetzung vorgesehen ist.
Teilabschnitt Ost Teilabschnitt West
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Abbildungen 2 + 3: Bestandssituation der Sendener Stiege im angebauten und anbaufreien Bereich
Zukünftige Ausgestaltung als Fahrradstraße Plus bzw. Basis:
Im Zuge der Erarbeitung des Fahrradnetzes 2.0 wurden die seit 2019 bestehenden Qualitätsstan-
dards für Fahrradstraßen angepasst und die Einführung des Infrastrukturelements „Fahrradstraße
Basis“ als Ergänzung zum bereits bestehenden Fahrradstraßen -Standard (mittlerweile als „Fahr-
radstraße Plus“ bezeichnet) beschlossen (vgl. Vorlage V/0493/2023). Dies soll dazu beitragen, Fahr-
radstraßen in ländlicheren Bereichen Münsters schneller und kostengünstiger realisieren zu können.
Fahrradstraßen Basis sollen an Straßen ohne unmittelbar angrenzende Bebauung (anbaufrei) und mit
niedrigem Kfz-Verkehrsaufkommen eingesetzt werden. Sie besitzen gegenüber den bisher realisier-
ten Fahrradstraßen einen angepassten Standard (z.B. doppelte Fahrbahnrandmarkierung in weiß und
rot, flächige Roteinfärbung lediglich im Bereich kritischer Knotenpunkte, auffällige Piktogramme in
regelmäßigen Abständen und Markierung der Dooring-Zone bei vorhandenen Parkständen). Es gel-
ten aber die gleichen Verkehrsregeln (max. 30 km/h, Radfahrende dürfen nebeneinander fahren). Im
Regelfall soll auch die Fahrradstraße Basis gegenüber kreuzenden/einmündenden Nebenstraßen
bevorrechtigt werden.
Dem unterschiedlichen Charakter der Sendener Stiege entsprechend soll bei der Umwandlung zu
einer Fahrradstraße diesen beiden Ausführungsvarianten („Plus“ und „Basis“) Rechnung getragen
werden. Die untenstehenden Abbildungen (vgl. Abbildungen 4 und 5) stellen skizzenhaft die Quer-
schnitte für die Ausgestaltung der Sendener Stiege als „Fahrradstraße Plus“ im angebauten Bereich
und als „Fahrradstraße Basis“ im anbaufreien Bereich dar. Der Übergang zwischen „Fahrradstraße
Plus“ und „Fahrradstraße Basis“ soll in Höhe der zukünftigen Zufahrt zum Baugebiet Albachten Ost
(Marga-Spiegel-Straße) erfolgen.
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Abbildungen 4 + 5: Fahrradstraße Plus und Fahrradstraße Basis
Ausblick Teilabschnitt Ost:
Aufgrund des oben beschriebenen Charakters der Sendener Stiege soll der Teilabschnitt Ost zwi-
schen der zukünftigen Marga-Spiegel-Straße und der Weseler Straße als Fahrradstraße Basis her-
gestellt werden (ca. 1.000 Meter). Die Planungen sehen vor, dass die Fahrbahn entsprechend den
oben genannten Standards neben einer weißen Randmarkierung eine ergänzende rote Randmarkie-
rung erhält. Zudem werden die Einmündungsbereiche an der Weseler Straße und Marga -Spiegel-
Straße rot markiert und mit Fahrradstraßen-Sinnbildern versehen. Im Straßenverlauf werden Fahrrad-
Piktogramme aufgebracht. An der bestehenden Breite der Sendener Stiege sollen keine Änderungen
erfolgen. Mit einer Breite von etwa 3,80 bis 4,00 Metern zwischen der Fahrbahnrandmarkierung wer-
den die mit der Vorlage V/0493/2023 gesetzten Zielbreiten für Fahrradstraßen zwar in Teilbereichen
leicht unterschritten, dennoch werden die Regelmaße für die KFZ-Rad-Begegnung durchgehend ein-
gehalten. Da zudem aufgrund der im Folgenden beschriebenen Maßnahmen von einem weiteren
Rückgang des KFZ-Verkehrs ausgegangen werden kann, wird – auch mit Blick auf die aktuelle Haus-
haltslage und den baulichen Aufwand – eine durchgehende Verbreiterung auf 4,00 Meter Breite als
nicht verhältnismäßig erachtet und davon abgesehen.
Um KFZ-Durchgangsverkehre wirksam unterbinden zu können, sollen zukünftig Abbiegegebote von
der Sendener Stiege in die neue Marga-Spiegel-Straße eingerichtet werden. Da dadurch auch für die
direkten Anliegerinnen und Anlieger der Sendener Stiege keine komplette Durchfahrt mehr möglich
ist, ergeben sich im Vergleich zum Ist -Zustand zukünftig moderate Umwegfahrten per KFZ via Ost-
hofstraße / Weseler Straße bzw. Marga -Spiegel-Straße (vgl. Abbildung 6). Dem gegenüber steht je-
doch die weitere Reduzierung der KFZ -Verkehre und dadurch ein deutlicher Sicherheits- und Kom-
fortgewinn für Radfahrende auf der Veloroute Sendener Stiege. Somit steht diese Abwägungsent-
scheidung im Einklang mit den Zielen des Masterplans Mobilität Münster 2035+.
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Abbildung 6: Geplante Abbiegegebote und "Anlieger frei" -Regelung für die Fahrradstraße Basis und
KFZ-Routen zum westlichen Teilabschnitt der Sendener Stiege
Da die beschrieben Verkehrsführung erst nach Fertigstellung der Marga -Spiegel-Straße umgesetzt
werden kann, ist die Realisierung der „Fahrradstraße Basis“ gemeinsam mit notwendigen Asphaltar-
beiten ab Sommer 2027 möglich.
Ausblick Teilabschnitt West:
Aufgrund des oben beschriebenen Charakters der Sendener Stiege empfiehlt die Verwaltung den
Teilabschnitt West zwischen der Osthofstraße und der zukünftigen Marga -Spiegel-Straße als Fahr-
radstraße Plus herzustellen (ca. 800 Meter). Fahrradstraßen Plus sind vollflächig rot eingefärbt, um
in angebauten Bereichen mit zahlreichen Einmündungen und Einfahrten sowie KFZ -Stellplätzen die
besondere Situation einer Fahrradstraße zu verdeutlichen. Als geeignetstes Bauverfahren hat sich die
Verwendung von Heißasphalt gezeigt, da hier im Vergleich zu Kaltplastikbeschichtungen (vgl. z.B.
Goldstraße) oder Epoxidharzverfahren (vgl. z.B. Bismarckallee) der höchste Fahrkomfort (u.a. gerin-
ger Rollwiderstand) und die längste Haltbarkeit (u.a. geringe Farbabnutzung) erzielt werden kann.
Bedingt durch den guten Fahrbahnzustand der Sendener Stiege im Teilabschnitt West ist es aus
Sicht der Verwaltung jedoch gegenwärtig wirtschaftlich nicht sinnvoll, die intakte Fahrbahndecke auf-
zubrechen und durch roten Asphalt zu ersetzen. Einzig ein rund 300 Meter -Abschnitt in Höhe der
Einmündung Vogelsang ist aus baulicher Perspektive sanierungsbedürftig und kann in diesem Zuge
mit rotem Asphalt neu hergestellt werden. Für die verbleibenden rund 500 Meter wird geprüft, ob ein
neues Verfahren genutzt werden kann, indem eine dünne Asphaltdeckschicht in Rot auf die beste-
hende Fahrbahndecke aufgebracht wird. Durch die geringere Materialstärke (ca. 1,5 cm statt 3,0 cm)
ist dieses Verfahren deutlich kostengünstiger, ohne auf die erwähnten Vorteile verzichten zu müssen.
Neben der roten Fahrbahndecke, die die Fahrgasse der zukünftigen Fahrradstraße Plus ausbildet,
würde der westliche Teilabschnitt der Sendener Stiege entsprechend der kommunalen Standards
Sicherheitstrennstreifen zu den vorhanden Parkständen sowie den Nebenanlagen erhalten. Um eine
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Fahrgasse von 4 -5 Metern Breite realisieren zu können, müsste das bislang nur wenig genutzte
Fahrbahnrandparken an der nördlichen Straßenseite entfallen. Die baulich angelegten Stellplätze an
der südlichen Straßenseite könnten weiterhin zur Verfügung stehen.
Weiteres Vorgehen:
In einer für das 4. Quartal 2026 / 1. Quartal 2027 vorgesehenen Bürgerveranstaltung sollen die Über-
legungen und ersten Planungen für die beiden Teilabschnitte der Sendener Stiege vorgestellt und
Hinweise aus der Öffentlichkeit eingeholt werden.
Nach der Bürgerveranstaltung und in Abhängigkeit der Prüfergebnisse zum Bauverfahren werden der
Politik entsprechende Planungs- und Baubeschlüsse vorgelegt.
In Vertretung
gez.
Robin Denstorff
Stadtbaurat
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (7)
- Osthofstraße
- Weseler Straße
- Marga-Spiegel-Straße
- Goldstraße
- Bismarckallee
- Sendener Stiege
- Hofstraße
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Details
- Aktenzeichen
- V/0190/2026
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 16.04.2026
- Erstellt
- 11.03.2026 09:37