2155/2019
Haushaltsplan-Entwurf Doppelhaushalt 2020/2021 Hier: Aufteilung der bezirksbezogenen Mittel gemäß § 37 Absatz 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
4155 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02-4/0 Vorlagen-Nummer 2155/2019 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Haushaltsplan-Entwurf Doppelhaushalt 2020/2021 Hier: Aufteilung der bezirksbezogenen Mittel gemäß § 37 Absatz 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) Beschlussorgan Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes Ehrenfeld beschließt die Verwendung der bezirksbezogenen Mittel gemäß § 37 Absatz 3 GO NRW für den Doppelhaushalt 2020/2021 unter Bezug auf die Ent- scheidung des Rates vom 28.08.2019 in Höhe von 100.800 € Teilpläne (konsumtiver Bereich) Teilplannummer und Bezeichnung 0416, Kulturförderung: 17.500 € 0504, Freiwillige Sozialleistungen und interkulturelle Hilfen: 35.000 € 0604, Kinder- und Jugendarbeit: 32.000 € 0801, Sportförderung: 16.300 € Gesamtsumme: 100.800 € Die Mittel sind gegenseitig Deckungsfähig. Einzelbeschlussvorlagen zu Projekten und Maßnahmen, die aus den bezirksorientierten Mitteln 2020/2021 gefördert, beziehungsweise finanziert werden sollen, werden der Bezirksvertretung Ehren- feld zu gegebener Zeit zur Entscheidung vorgelegt. Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 09.09.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 100.800 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Im Zuge der Neufassung der Gemeindeordnung NRW wurde in § 37 Absatz 3 GO NRW fes tgelegt, dass die Bezirksvertretungen die ihnen zugewiesenen Aufgaben im Rahmen der vom Rat bereitg e- stellten Haushaltsmittel erfüllen. Dabei sollen sie über den Verwendungszweck eines Teils dieser Haushaltsmittel allein entscheiden können. Der Rat der Stad t Köln hat in seiner Sitzung am 28.08.2019 die bezirksorientierten Mittel gemäß § 37 Absatz 3 GO NRW für die Haushaltsjahre 2020/2021 auf insgesamt 974.400 € festgesetzt. Auf dieser Basis ergibt sich folgende Mittelverteilung: Bezirk Einwohner Sockelbetrag je Einwohner Einwohneranteil Gesamtbetrag aufgerundet 1 127.208 30.000 € 0,65 € 82.685 € 112.685 € 112.700 € 2 110.162 30.000 € 0,65 € 71.605 € 101.605 € 101.700 € 3 151.750 30.000 € 0,65 € 98.638 € 128.638 € 128.700 € 4 108.815 30.000 € 0,65 € 70.730 € 100.730 € 100.800 € 5 118.061 30.000 € 0,65 € 76.740 € 106.740 € 106.800 € 6 82.776 30.000 € 0,65 € 53.804 € 83.804 € 83.900 € 7 113.617 30.000 € 0,65 € 73.851 € 103.851 € 103.900 € 8 121.141 30.000 € 0,65 € 78.742 € 108.742 € 108.800 € 9 149.374 30.000 € 0,65 € 97.093 € 127.093 € 127.100 € 1.082.904 974.400 € Stand 31.12.2018 3 Die Bezirksvertretung Ehrenfeld hat nunmehr gemäß § 37 Absatz 3 GO NRW über die sachliche Verwendung der Mittel unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Bestimmungen zu entscheiden. Die bezirksorientierten Mittel können nicht nur für Projekte bzw. Maßnahmen des Ergebnisplans (ko n- sumtiver Bereich), sondern auch des Finanzplans (investiver Bereich) bereitgestellt werden. Da nach derzeit geltendem Haushaltsrecht eine unterjährige Verschiebung vom investiven in den konsumtiven Bereich möglich ist, werden für den investiven Bereich keine Mittelverwendungen vorgeschlagen. Durch dieses Verfahren ist eine größtmögliche Flexibilität bei der Mittelvergabe gewährleistet. Die detaillierte Zuordnung zu den einzelnen Teilergebnisplänen im konsumtiven und investiven B e- reich erfolgt erst, wenn die Bezirksvertretung Ehrenfeld über die Einzelbeschlussvorlagen zu Projek- ten und Maßnahmen entschieden hat. Anlagen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2155/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 25.06.2019
- Erstellt
- 14.06.2019 13:39