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2155/2019

Haushaltsplan-Entwurf Doppelhaushalt 2020/2021 Hier: Aufteilung der bezirksbezogenen Mittel gemäß § 37 Absatz 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 25.06.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 09.09.2019, TOP 9.3

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

4155 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/02-4/0 
 
Vorlagen-Nummer 
 2155/2019 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Haushaltsplan-Entwurf Doppelhaushalt 2020/2021 Hier: Aufteilung der bezirksbezogenen 
Mittel gemäß § 37 Absatz 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes Ehrenfeld beschließt die Verwendung der bezirksbezogenen 
Mittel gemäß § 37 Absatz 3 GO NRW für den Doppelhaushalt 2020/2021 unter Bezug auf die Ent-
scheidung des Rates vom 28.08.2019 in Höhe von 100.800 € 
 
Teilpläne (konsumtiver Bereich)  
Teilplannummer und Bezeichnung  
  
0416, Kulturförderung: 17.500 € 
0504, Freiwillige Sozialleistungen und interkulturelle Hilfen: 35.000 € 
0604, Kinder- und Jugendarbeit: 32.000 € 
0801, Sportförderung: 16.300 € 
  
Gesamtsumme: 100.800 € 
 
Die Mittel sind gegenseitig Deckungsfähig.  
Einzelbeschlussvorlagen zu Projekten und Maßnahmen, die aus den bezirksorientierten Mitteln 
2020/2021 gefördert, beziehungsweise finanziert werden sollen, werden der Bezirksvertretung Ehren-
feld zu gegebener Zeit zur Entscheidung vorgelegt. 
 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 09.09.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  100.800 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Im Zuge der Neufassung der Gemeindeordnung NRW wurde in § 37 Absatz 3 GO NRW fes tgelegt, 
dass die Bezirksvertretungen die ihnen zugewiesenen Aufgaben im Rahmen der vom Rat bereitg e-
stellten Haushaltsmittel erfüllen. Dabei sollen sie über den Verwendungszweck eines Teils dieser 
Haushaltsmittel allein entscheiden können. Der Rat der Stad t Köln hat in seiner Sitzung am 
28.08.2019 die bezirksorientierten Mittel gemäß § 37 Absatz 3 GO NRW für die Haushaltsjahre 
2020/2021 auf insgesamt 974.400 € festgesetzt.  
 
Auf dieser Basis ergibt sich folgende Mittelverteilung: 
 
 
Bezirk Einwohner Sockelbetrag je Einwohner Einwohneranteil Gesamtbetrag aufgerundet 
1 127.208 30.000 € 0,65 € 82.685 € 112.685 € 112.700 € 
2 110.162 30.000 € 0,65 € 71.605 € 101.605 € 101.700 € 
3 151.750 30.000 € 0,65 € 98.638 € 128.638 € 128.700 € 
4 108.815 30.000 € 0,65 € 70.730 € 100.730 € 100.800 € 
5 118.061 30.000 € 0,65 € 76.740 € 106.740 € 106.800 € 
6 82.776 30.000 € 0,65 € 53.804 € 83.804 € 83.900 € 
7 113.617 30.000 € 0,65 € 73.851 € 103.851 € 103.900 € 
8 121.141 30.000 € 0,65 € 78.742 € 108.742 € 108.800 € 
9 149.374 30.000 € 0,65 € 97.093 € 127.093 € 127.100 € 
  1.082.904         974.400 € 
 
Stand 
31.12.2018

3 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld hat nunmehr gemäß § 37 Absatz 3 GO NRW über die sachliche 
Verwendung der Mittel unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Bestimmungen zu entscheiden. Die 
bezirksorientierten Mittel können nicht nur für Projekte bzw. Maßnahmen des Ergebnisplans (ko n-
sumtiver Bereich), sondern auch des Finanzplans (investiver Bereich) bereitgestellt werden. Da nach 
derzeit geltendem Haushaltsrecht eine unterjährige Verschiebung vom investiven in den konsumtiven 
Bereich möglich ist, werden für den investiven Bereich keine Mittelverwendungen vorgeschlagen. 
Durch dieses Verfahren ist eine größtmögliche Flexibilität bei der Mittelvergabe gewährleistet.  
 
Die detaillierte Zuordnung zu den einzelnen Teilergebnisplänen im konsumtiven und investiven B e-
reich erfolgt erst, wenn die Bezirksvertretung Ehrenfeld über die Einzelbeschlussvorlagen zu Projek-
ten und Maßnahmen entschieden hat.  
Anlagen

Beratungsverlauf (1)

09.09.2019 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 9.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2155/2019
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
25.06.2019
Erstellt
14.06.2019 13:39