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1353/2021

Geschäftsordnung der Jury zur Vergabe des Heinrich-Böll-Preises der Stadt Köln

Mitteilung Ausschuss 14.04.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 27.04.2021, TOP 8.4

Mitteilung Ausschuss

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Anlage 1 - Geschäftsordnung Jury Böll-Preis

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Anlage 2 - Synopse Geschäftsordnung Jury Böll-Preis

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Mitteilung Ausschuss

759 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VII/41 
 
Vorlagen-Nummer  14.04.2021 
 1353/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Kunst und Kultur 27.04.2021 
 
Geschäftsordnung der Jury zur Vergabe des Heinrich-Böll-Preises der Stadt Köln 
Die Verwaltung informiert über die aktualisierte Fassung der Geschäftsordnung der Jury zur Vergabe 
des Heinrich-Böll-Preises der Stadt Köln. 
 
In seiner Sitzung am 04. Februar 2021 hat der Rat der Stadt Köln die für die aktuelle Ratsperiode 
gültige Satzung für die Verleihung des Preises beschlossen. 
Die Geschäftsordnung wurde redaktionell an die Satzung angepasst.  
 
Anlage 1: Neufassung der Geschäftsordnung 
Anlage 2: Synopse der Geschäftsordnung 2019/2021 
 
gez.: Laugwitz-Aulbah

Anlage 1 - Geschäftsordnung Jury Böll-Preis

6262 Zeichen

Geschäftsordnung der Jury zur Vergabe des Heinrich-Böll-Preises 
der Stadt Köln 
 
 
 
§ 1 Errichtung 
 
Heinrich Böll, Schriftsteller und Kölner Ehrenbürger, hat sein schriftstellerisches und persönli- 
ches Archiv im Jahre 1979 seiner Vaterstadt Köln zur wissenschaftlichen Auswertung und 
Aufbewahrung anvertraut. Die Stadt Köln versteht dieses Zeichen innerer Verbundenheit als 
Verpflichtung, zeitgenössische Literatur deutscher Sprache verstärkt zu fördern.  
 
Der Kölner Literaturpreis wurde deshalb 1980 durch Satzungsbeschluss wiederbelebt und 
1985 in „Heinrich-Böll-Preis“ umbenannt. Der Preis wird von der Stadt Köln gestiftet und alle 
zwei Jahre für herausragende Leistungen – auch noch unbekannter Autor*innen – auf dem 
Gebiet der deutschsprachigen Literatur verliehen. 
 
Die Auswahl der*des Preisträger*in erfolgt durch eine Jury. Die Mitglieder der Jury sind bei 
der Wahrnehmung ihrer Aufgaben unabhängig und an Weisungen nicht gebunden.  
 
 
§ 2 Aufgaben 
 
Die Jury hat die Aufgabe, Vorschläge für die Vergabe des Preises zu machen. Dabei kann 
jedes Mitglied der Jury nur einen Kandidat*innenvorschlag einreichen. Ein Mitglied der Sach- 
verständigen unterstützt die Arbeit des Kulturamtes, indem es den Text für die Jurybegrün- 
dung erstellt.  
 
 
§ 3 Zusammensetzung, Amtszeit, Ehrenamt 
 
Die Anzahl der Mitglieder der Jury und ihre Zusammensetzung werden durch die Satzung 
geregelt.  
Sie besteht zur Zeit aus 15 Personen und setzt sich wie folgt zusammen: 
a) der*die Oberbürgermeister*in der Stadt Köln oder  eine Vertretung als Vorsitz der Jury 
b) jeweils 
ein* eine Vertreter*in der stimmberechtigten Fraktionen im Kulturausschuss (zur 
Zeit sechs Personen), 
c) der*die Kulturdezernent*in der Stadt Köln, 
d) der*die Direktor*in der Stadtbibliothek, 
e) Sachverständige, deren Anzahl der Zahl der Vertr eter*innen der stimmberechtigten 
Fraktionen im Kulturausschuss entspricht (zur Zeit sechs Personen). Diese setzen sich 
aus einer der Direktor*innen des Instituts für deutsche Sprache und Literatur an der Uni- 
versität zu Köln, Autor*innen sowie Literaturkritiker*innen zusammen. 
 
Der*die Oberbürgermeister*in, der*die Kulturdezernent*in und der*die Direktor*in der Stadt- 
bibliothek haben als geborene Mitglieder Sitz und Stimme in der Jury. Die übrigen Mitglieder 
der Jury werden vom Ausschuss Kunst und Kultur für die Dauer einer Wahlperiode benannt; 
eine Wiederwahl ist möglich. Ersatzberufungen nach dem Ausscheiden eines Mitgliedes wer- 
den für den Rest der Amtszeit ausgesprochen. Bis zur Bestellung der neuen Jury bleiben die 
bisherigen Mitglieder im Amt. Die Mitglieder des Rates können sich in der Jury vertreten las- 
sen. 
 
Das Amt als Jurymitglied ist ein Ehrenamt.

§ 4 Beschlussfähigkeit 
 
Die Jury ist laut Satzung beschlussfähig, wenn mindestens drei Viertel ihrer Mitglieder teil- 
nehmen. 
 
Die Jury entscheidet mit den Stimmen der Mehrheit der teilnehmenden Mitglieder. Bei Stim- 
mengleichheit entscheidet die Stimme der/des Vorsitzenden. 
 
 
§ 5 Vertraulichkeit 
 
Die Sitzung der Jury ist nicht öffentlich. Die Teilnehmenden haben über die Beratungen und 
über sonstige im Zusammenhang mit der Tätigkeit als Jurymitglied bekanntgewordene Tat- 
sachen Verschwiegenheit zu bewahren. Dies gilt vor allem für Meinungsäußerungen, das 
Abstimmungsverhalten oder bisher nicht publizierte Daten. Die Verpflichtung zur Vertraulich- 
keit wirkt über das Ende der Mitgliedschaft in der Jury hinaus fort. 
 
 
§ 6 Verfahren/Sitzungen/Aufbereitung der Daten 
 
Die Sitzung der Jury wird vom Kulturamt vorbereitet. Ort und Zeit der Sitzung werden in Ab- 
stimmung mit dem Büro des*der Oberbürgermeister*in festgelegt.  
 
Der Beschluss der Jury wird grundsätzlich nach mündlicher Erörterung gefasst und ist 
schriftlich in einem Protokoll niederzulegen. Die Information des*der Preisträger*in erfolgt 
durch ein Glückwunschschreiben des*der Oberbürgermeister*in, das vom Kulturamt vorbe- 
reitet wird. 
 
Ablauf  der Entscheidungsfindung: 
 
• Vorstellung der Kandidat*innen in alphabetischer R eihenfolge ihrer Namen durch die je- 
weiligen Vorschlagenden und Begründung des Vorschlags.  
 
• Vorschläge und die Begründungen abwesender Jurymit glieder werden in der ersten 
Runde durch den*die Juryvorsitzende*n vorgestellt; eine Delegierung ist möglich. 
 
• Nach Abschluss der Vorstellungsrunde erfolgt die e rste Abstimmung über alle eingereich- 
ten Vorschläge in geheimer Wahl. Findet die Jurysitzung als Videokonferenz statt, erfolgt 
die Abstimmung offen. 
Jedes teilnehmende Jurymitglied hat vier Stimmen, die auf unterschiedliche Kandidat*in- 
nen verteilt werden müssen (Kumulationsverbot). Über die Vorschläge abwesender Jury- 
mitglieder wird auch abgestimmt, ihr Vorschlag gilt aber nicht als Stimme. Eine Übertra- 
gung des Stimmrechts abwesender Jurymitglieder auf ein anderes Jurymitglied ist nicht 
möglich. In die Endrunde kommen nur die Kandidat*innen, die mindestens fünf Stimmen 
erhalten. 
 
• Anschließend folgt die Diskussion über die Kandida t*innen, die in die engere Auswahl 
gelangt sind.  
 
• Bei der folgenden Abstimmungsrunde hat jedes Jurym itglied nur noch eine Stimme. Die 
Stimmabgabe erfolgt durch Handzeichen. Sofern sich keine absolute Mehrheit für einen 
Vorschlag findet, erfolgt eine Stichwahl zwischen Erst- und Zweitplatzierten. Die Stimm- 
abgabe erfolgt auch in der Stichwahl durch Handzeichen. Gewählt ist, wer die meisten

Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des*der Ober- 
bürgermeister*in als Vorsitzende*r der Jury.  
 
• Im Anschluss an die Auswahl des*der Preisträger*in  sollte ein*e Laudator*in vorgeschla- 
gen werden. 
 
• Die Sachverständigen bestimmen aus ihrem Kreis den *die Verfasser*in der Jurybegrün- 
dung. Diese soll zeitnah dem Kulturamt zur Verfügung gestellt werden, da dieser Text als 
Grundlage für die Pressemitteilung verwendet wird. 
 
 
§ 7 Kostenregelung 
 
Eine Vergütung der Jurytätigkeit erfolgt nicht. Reise- und Hotelkosten werden von der Stadt 
Köln getragen. Die Sachverständigen erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 
250 € im Jahr der Juryentscheidung. 
 
 
§ 8 Inkrafttreten 
 
Die Geschäftsordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. 
 
 
 
Köln, 27. April 2021

Anlage 2 - Synopse Geschäftsordnung Jury Böll-Preis

12574 Zeichen

Anlage 2
alt 2019 neu ab 2021
Heinrich Böll, Schriftsteller und Kölner Ehrenbürger, hat sein schriftstellerisches 
und persönliches Archiv im Jahre 1979 seiner Vaterstadt Köln zur 
wissenschaftlichen Auswertung und Aufbewahrung anvertraut. Die Stadt Köln 
versteht dieses Zeichen innerer Verbundenheit als Verpflichtung, zeitgenössische 
Literatur deutscher Sprache verstärkt zu fördern. 
Heinrich Böll, Schriftsteller und Kölner Ehrenbürger, hat sein schriftstellerisches 
und persönliches Archiv im Jahre 1979 seiner Vaterstadt Köln zur 
wissenschaftlichen Auswertung und Aufbewahrung anvertraut. Die Stadt Köln 
versteht dieses Zeichen innerer Verbundenheit als Verpflichtung, zeitgenössische 
Literatur deutscher Sprache verstärkt zu fördern. 
Der Kölner Literaturpreis wurde deshalb 1980 durch Satzungsbeschluss 
wiederbelebt und 1985 in „Heinrich-Böll-Preis“ umbenannt. Der Preis wird von der 
Stadt Köln gestiftet und alle zwei Jahre für herausragende Leistungen – auch noch 
unbekannter Autoren – auf dem Gebiet der deutschsprachigen Literatur verliehen. 
Der Kölner Literaturpreis wurde deshalb 1980 durch Satzungsbeschluss 
wiederbelebt und 1985 in „Heinrich-Böll-Preis“ umbenannt. Der Preis wird von der 
Stadt Köln gestiftet und alle zwei Jahre für herausragende Leistungen – auch noch 
unbekannter Autor*innen  – auf dem Gebiet der deutschsprachigen Literatur 
verliehen. 
Die Auswahl der Preisträgerin/des Preisträgers erfolgt durch eine Jury. Die 
Mitglieder der Jury sind bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben unabhängig und an 
Weisungen nicht gebunden. 
Die Auswahl des* der  Preisträger*in  erfolgt durch eine Jury.  Die Mitglieder der Jury 
sind bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben unabhängig und an Weisungen nicht 
gebunden. 
Die Jury hat die Aufgabe, Vorschläge für die Vergabe des Preises zu machen. 
Dabei kann jedes Mitglied der Jury nur eine Kandidatin/einen Kandidaten 
vorschlagen. Ein Mitglied der Sachverständigen unterstützt die Arbeit des 
Kulturamtes, indem es den Text für die Jurybegründung erstellt. 
Die Jury hat die Aufgabe, Vorschläge für die Vergabe des Preises zu machen. 
Dabei kann jedes Mitglied der Jury nur einen Kandidat*innenvorschlag einreichen .  
Ein Mitglied der Sachverständigen unterstützt die Arbeit des Kulturamtes, indem es 
den Text für die Jurybegründung erstellt. 
Die Anzahl der Mitglieder der Jury und ihre Zusammensetzung werden durch die 
Satzung geregelt. 
Die Anzahl der Mitglieder der Jury und ihre Zusammensetzung werden durch die 
Satzung geregelt. 
Sie besteht z. Zt. aus 13 Personen und setzt sich in der Struktur zusammen: Sie besteht zur Zeit  aus 15  Personen und setzt sich wie folgt  zusammen: 
a) die Oberbürgermeisterin/der Oberbürgermeister der Stadt Köln oder 
ihre/seine Vertretung als Vorsitzende/Vorsitzender,
a) der* die Oberbürgermeister*in  der Stadt Köln oder eine Vertretung als 
Vorsitz der Jury ,
Synopse Geschäftsordnung Jury Böll-Preis
§ 1 Errichtung 
§ 2 Aufgaben 
§ 3 Zusammensetzung, Amtszeit, Ehrenamt 
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alt 2019 neu ab 2021
b) jeweils ein Vertreter der stimmberechtigten Fraktionen im Kulturausschuss 
(z. Zt. 5 Personen), 
b) jeweils ein* eine Vertreter*in   der stimmberechtigten Fraktionen im 
Kulturausschuss ( zur Zeit  sechs  Personen), 
c) die Kulturdezernentin/der Kulturdezernent der Stadt Köln, c) der* die Kulturdezernent*in der Stadt Köln, 
d) die Direktorin/der Direktor der Stadtbibliothek, d) der* die Direktor*in der Stadtbibliothek, 
e) Sachverständige, deren Anzahl der Zahl der Vertreterinnen/der Vertreter 
der stimmberechtigten Fraktionen im Kulturausschuss entspricht (z. Zt. 5 
Personen). Diese setzen sich aus einer der Direktorinnen/einem der 
Direktoren des Instituts für deutsche Sprache und Literatur an der Universität 
zu Köln, Autorinnen und Autoren sowie Literaturkritikerinnen und 
Literaturkritikern zusammen. 
e) Sachverständige, deren Anzahl der Zahl der  Vertreter*innen  der 
stimmberechtigten Fraktionen im Kulturausschuss entspricht ( zur Zeit  sechs 
Personen). Diese setzen sich aus einer der  Direktor*innen  des Instituts für 
deutsche Sprache und Literatur an der Universität zu Köln, Autor*innen  sowie 
Literaturkritiker*innen  zusammen. 
Die Oberbürgermeisterin/der Oberbürgermeister, die Kulturdezernentin/der 
Kulturdezernent und die Direktorin/der Direktor der Stadtbibliothek haben als 
geborene Mitglieder Sitz und Stimme in der Jury. Die übrigen Mitglieder der Jury 
werden vom Ausschuss Kunst und Kultur für die Dauer einer Wahlperiode 
benannt; eine Wiederwahl ist möglich. Ersatzberufungen nach dem Ausscheiden 
eines Mitgliedes werden für den Rest der Amtszeit ausgesprochen. Bis zur 
Bestellung der neuen Jury bleiben die bisherigen Mitglieder im Amt. Die Mitglieder 
des Rates können sich in der Jury vertreten lassen.
Der* die Oberbürgermeister*in , der* die Kulturdezernent*in  und der* die Direktor*in 
der Stadtbibliothek haben als geborene Mitglieder Sitz und Stimme in der Jury. Die 
übrigen Mitglieder der Jury werden vom Ausschuss Kunst und Kultur für die Dauer 
einer Wahlperiode benannt; eine Wiederwahl ist möglich. Ersatzberufungen nach 
dem Ausscheiden eines Mitgliedes werden für den Rest der Amtszeit 
ausgesprochen. Bis zur Bestellung der neuen Jury bleiben die bisherigen Mitglieder 
im Amt. Die Mitglieder des Rates können sich in der Jury vertreten lassen. 
Das Amt als Jurymitglied ist ein Ehrenamt. Das Amt als Jurymitglied ist ein Ehrenamt. 
Die Jury ist laut Satzung beschlussfähig, wenn mindestens drei Viertel ihrer 
Mitglieder anwesend sind; d. h. von 13 Mitgliedern müssen 10 Personen anwesend 
sein. 
Die Jury ist laut Satzung beschlussfähig, wenn mindestens drei Viertel ihrer 
Mitglieder teilnehmen; d. h. von 13 Mitgliedern müssen 10 Personen anwesend 
sein. 
Die Jury entscheidet mit den Stimmen der Mehrheit der anwesenden Mitglieder. 
Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der/des Vorsitzenden. 
Die Jury entscheidet mit den Stimmen der Mehrheit der teilnehmenden Mitglieder. 
Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der/des Vorsitzenden. 
§ 4 Beschlussfähigkeit 
§ 5 Vertraulichkeit 
Seite 2 von 4

alt 2019 neu ab 2021
Die Sitzung der Jury ist nicht öffentlich. Die Teilnehmer haben über die Beratungen 
und über sonstige im Zusammenhang mit der Tätigkeit als Jurymitglied 
bekanntgewordene Tatsachen Verschwiegenheit zu bewahren. Dies gilt vor allem 
für die Meinungsäußerungen, das Abstimmungsverhalten oder bisher nicht 
publizierte Daten. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit wirkt über das Ende der 
Mitgliedschaft in der Jury hinaus fort. 
Die Sitzung der Jury ist nicht öffentlich. Die Teilnehmenden haben über die 
Beratungen und über sonstige im Zusammenhang mit der Tätigkeit als Jurymitglied 
bekanntgewordene Tatsachen Verschwiegenheit zu bewahren. Dies gilt vor allem 
für Meinungsäußerungen, das Abstimmungsverhalten oder bisher nicht publizierte 
Daten. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit wirkt über das Ende der Mitgliedschaft 
in der Jury hinaus fort. 
Die Sitzung der Jury wird vom Kulturamt vorbereitet. Ort und Zeit der Sitzung 
werden einvernehmlich mit dem Büro der Oberbürgermeisterin/des 
Oberbürgermeisters festgelegt. 
Die Sitzung der Jury wird vom Kulturamt vorbereitet. Ort und Zeit der Sitzung 
werden in Abstimmung  mit dem Büro des* der Oberbürgermeister*in  festgelegt. 
Der Beschluss der Jury wird grundsätzlich nach mündlicher Erörterung gefasst und 
ist schriftlich in einem Protokoll niederzulegen. Die Information der 
Preisträgerin/des Preisträgers erfolgt durch ein Glückwunschschreiben der 
Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters, das vom Kulturamt vorbereitet wird. 
Der Beschluss der Jury wird grundsätzlich nach mündlicher Erörterung gefasst und 
ist schriftlich in einem Protokoll niederzulegen. Die Information des* der 
Preisträger*in  erfolgt durch ein Glückwunschschreiben des* der 
Oberbürgermeister*in , das vom Kulturamt vorbereitet wird. 
Als Ablauf  der Entscheidungsfindung ist vorgesehen: Ablauf der Entscheidungsfindung :
Vorstellung der Kandidatinnen und Kandidaten in alphabetischer Reihenfolge ihrer 
Namen durch die jeweiligen Vorschlagenden und Begründung des Vorschlags. 
Vorstellung der Kandidat'innen  in alphabetischer Reihenfolge ihrer Namen durch 
die jeweiligen Vorschlagenden und Begründung des Vorschlags. 
Vorschläge und die Begründungen abwesender Jurymitglieder werden in der 
ersten Runde durch die Juryvorsitzende vorgestellt; eine Delegierung ist möglich.  
Vorschläge und die Begründungen abwesender Jurymitglieder werden in der 
ersten Runde durch den*die Juryvorsitzende*n  vorgestellt; eine Delegierung ist 
möglich.  
Nach Abschluss der Vorstellungsrunde erfolgt die erste Abstimmung über alle 
eingereichten Vorschläge in geheimer Wahl. Jedes anwesende Jurymitglied hat 
vier Stimmen, die auf unterschiedliche Kandidaten verteilt werden müssen 
(Kumulationsverbot). Über die Vorschläge abwesender Jurymitglieder wird auch 
abgestimmt, ihr Vorschlag gilt aber nicht als Stimme. Eine Übertragung des 
Stimmrechts abwesender Jurymitglieder auf ein anderes Jurymitglied ist nicht 
möglich. In die Endrunde kommen nur die Kandidatinnen und Kandidaten, die 
mindestens fünf Stimmen erhalten. 
Nach Abschluss der Vorstellungsrunde erfolgt die erste Abstimmung über alle 
eingereichten Vorschläge in geheimer Wahl. Findet die Jurysitzung als 
Videokonferenz statt, erfolgt die Abstimmung offen. Jedes teilnehmende 
Jurymitglied hat vier Stimmen, die auf unterschiedliche Kandidat*innen  verteilt 
werden müssen (Kumulationsverbot). Über die Vorschläge abwesender 
Jurymitglieder wird auch abgestimmt, ihr Vorschlag gilt aber nicht als Stimme. Eine 
Übertragung des Stimmrechts abwesender Jurymitglieder auf ein anderes 
Jurymitglied ist nicht möglich. In die Endrunde kommen nur die Kandidat*innen,  die 
mindestens fünf Stimmen erhalten. 
Anschließend Diskussion über die Kandidatinnen und Kandidaten, die in die 
engere Auswahl gelangt sind. 
Anschließend folgt die  Diskussion über die Kandidat*innen, die in die engere 
Auswahl gelangt sind. 
§ 6 Verfahren/Sitzungen/Aufbereitung der Daten 
Seite 3 von 4

alt 2019 neu ab 2021
Bei der folgenden Abstimmungsrunde hat jedes Jurymitglied nur noch eine 
Stimme. Die Stimmabgabe erfolgt durch Handzeichen. Sofern sich keine absolute 
Mehrheit (entspricht 7 Stimmen bei 13 oder 12, 6 Stimmen bei 11 oder 10 
anwesenden Juroren/Jurorinnen) für einen Kandidatenvorschlag findet, erfolgt eine 
Stichwahl zwischen dem Erst- und Zweitplatzierten. Die Stimmabgabe erfolgt auch 
in der Stichwahl durch Handzeichen. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen auf 
sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit zählt die Stimme der 
Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters als Vorsitzende/r der Jury doppelt. 
Bei der folgenden Abstimmungsrunde hat jedes Jurymitglied nur noch eine 
Stimme. Die Stimmabgabe erfolgt durch Handzeichen. Sofern sich keine absolute 
Mehrheit (entspricht 7 Stimmen bei 13 oder 12, 6 Stimmen bei 11 oder 10 
anwesenden Juroren/Jurorinnen)  für einen Vorschlag  findet, erfolgt eine Stichwahl 
zwischen  dem  Erst- und Zweitplatzierten. Die Stimmabgabe erfolgt auch in der 
Stichwahl durch Handzeichen. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen auf sich 
vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet  die Stimme des* der 
Oberbürgermeister*in als Vorsitzende*r  der Jury doppelt . 
Im Anschluss an die Auswahl der Preisträgerin oder des Preisträgers sollte dann 
eine Laudatorin bzw. ein Laudator vorgeschlagen werden. 
Im Anschluss an die Auswahl des* der Preisträger*in   sollte  dann  ein *e Laudator*in  
vorgeschlagen werden. 
Aus dem Kreis der Sachverständigen wird noch der Verfasser der Jurybegründung 
bestimmt. Diese soll zeitnah dem Kulturamt zur Verfügung gestellt werden, da 
dieser Text als Grundlage für die Pressemeldung verwendet wird. 
Die Sachverständigen bestimmen aus ihrem Kreis den*die Verfasser*in der 
Jurybegründung.  Diese soll zeitnah dem Kulturamt zur Verfügung gestellt werden, 
da dieser Text als Grundlage für die Presse mitteilung  verwendet wird. 
Eine Vergütung der Jurytätigkeit erfolgt nicht. Reise- und Hotelkosten werden von 
der Stadt Köln getragen. 
Eine Vergütung der Jurytätigkeit erfolgt nicht. Reise- und Hotelkosten werden von 
der Stadt Köln getragen. Die Sachverständigen erhalten eine 
Aufwandsentschädigung in Höhe von 250 € im Jahr der Juryentscheidung. 
Die Geschäftsordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Die Geschäftsordnung tritt mit sofortiger W irkung in Kraft. 
50667 Köln, 17.09.2019 50667 Köln, 27.04.2021 
§ 7 Kostenregelung 
§ 8 Inkrafttreten 
Seite 4 von 4

Beratungsverlauf (1)

27.04.2021 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 8.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1353/2021
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
14.04.2021
Erstellt
12.04.2021 14:23