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V/0698/2011

Lehranstalt für pharmazeutisch-technische Assistenten/innen Münster (PTA-Lehranstalt)

Vorlagen 12.09.2011

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Nächste Beratung: Ausschuss für Schule und Weiterbildung, Sitzung am 27.09.2011, TOP 9

Berichtsvorlage

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Berichtsvorlage

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V/0698/2011 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Schule und Weiterbildung 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Lehranstalt für pharmazeutisch-technische Assistenten/innen Münster (PTA-Lehranstalt); 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
27.09.2011 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Bericht 
 
 
Bericht: 
 
1. Bisherige Beschlüsse:
 
 
 Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 05.04.2006 u. a. folgenden Beschluss 
gefasst:  
 „Die Verwaltung wird beauftragt, Verhandlungen aufzunehmen, mit dem Ziel, die PTA-
Lehranstalt in Münster aus städtischer Trägerschaft zu entlassen. Vorrangig ist dabei die 
künftige Beschäftigung des Personals der PTA-Lehranstalt zu klären.“  
 
 Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung wurde am 21.11.2006, am 14.02.2007 und 
am 10.03.2009 über den jeweiligen Zwischenstand informiert. 
 Im Zuge der Konsolidierungsbemühungen ist im Juni 2010 die Schließung der PTA-
Lehranstalt in die Liste der Optionen (siehe auch Vorlage V/0438/2010) aufgenommen wor-
den.  
 
 Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 08.12.2010 (siehe Vorlage 
V/0478/2010) u. a. beschlossen 
 
• mit dem Land NW zu verhandeln, ob eine Angliederung der PTA-Lehranstalt an ein 
Berufskolleg möglich ist, 
 
• die Fortführung der PTA-Lehranstalt in alternativer Trägerschaft zu prüfen, 
 
• dass erwartet wird, dass sich die Verantwortung der mittelständischen Betriebe und 
ihrer Vertretungen in einem deutlich erhöhten wirtschaftlichen Beitrag zum Betrieb der 
PTA-Lehranstalt niederschlägt, 
 
• als letzte Möglichkeit eine Schließung der PTA-Lehranstalt zum 31.08.2012 vorzuse-
hen. 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0698/2011 
Auskunft erteilt: 
Herr Müller 
Ruf: 
492 40 33 
E-Mail: 
MuellerHt@stadt-muenster.de 
Datum: 
12.09.2011 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0698/2011 
 
 Am 16.02.2011 hat Rat der Stadt Münster (siehe Vorlage V/0076/2011) u. a. zur Kenntnis 
genommen bzw. beschlossen, 
 
• dass zum 01.09.2011 ein weiterer Lehrgang 2011/2013 aufgenommen wird, 
 
• dass bei einer denkbaren Übernahme der PTA-Lehranstalt durch den Apothekerver-
band Westfalen-Lippe weiterhin nennenswerte Kosten bei der Stadt Münster verblei-
ben, 
 
• spätestens im September 2011 eine endgültige Entscheidung über die Schließung 
bzw. die weitere Fortführung der PTA-Lehranstalt zu treffen ist, um ggf. ein geordne-
tes Anmeldeverfahren für den Lehrgang 2012/2014 sicherzustellen. 
 
 
2. Sachstand:
 
 
 Die Verwaltung hat Mitte Dezember 2010 Kontakt mit den beiden zuständigen Ministerien, 
dem Ministerium für Schule und Weiterbildung (MSW) und dem Ministerium für Gesundheit, 
Emanzipation, Pflege und Alter (MGEPA) aufgenommen und um eine zeitnahe Prüfung ge-
beten, ob eine Verlagerung an ein Berufskolleg möglich ist. Mit Schreiben vom 24.03.2011 
teilte das MGEPA mit, dass eine Verlagerung der Ausbildung in der pharmazeutisch-
technischen Assistenz an das Berufskolleg nicht realistisch ist. Insoweit entfällt diese Alter-
native. 
 
 Die Verwaltung hat mit Schreiben vom 22.11.2010 die Apothekerkammer Westfalen-Lippe 
um die Erhöhung des derzeitigen Zuschusses von 10,23 € / Lehrgangsteilnehmer / Monat 
gebeten. Mit Schreiben vom 05.01.2011 hat diese mitgeteilt, dass dies nicht mit dem im 
Heilberufsgesetz abschließend geregelten Aufgaben der Kammer vereinbar und damit un-
zulässig ist. 
 
 Die Verwaltung hat in den vergangenen Jahren mit verschiedenen Interessenten Kontakt 
wegen einer möglichen Privatisierung aufgenommen. Der „Trägerverein der PTA-
Fachschule Westfalen-Lippe e.V.“
1  ist derzeit als einzig ernsthafter Interessent für eine 
Übernahme anzusehen. Ein anderer Übernahmetr äger ist -nachdem insgesamt Gespräche 
/ Verhandlungen mit 5 anderen Trägern geführt worden sind- nicht erkennbar. 
 
 Die derzeitige Belegung (Stand 12.09.2011) der PTA-Lehranstalt stellt sich wie folgt dar: 
 
• Lehrgang 2009/2011 = 57 Teilnehmer/innen 
 
• Lehrgang 2010/2012 = 48 Teilnehmer/innen 
 
• Lehrgang 2011/2013 = 62 Teilnehmer/innen 
 Insoweit liegen aufgrund der unklaren Situation bezüglich der Fortführung der PTA-
Lehranstalt alle Teilnehmerzahlen weit unter den möglichen 72 Teilnehmern/innen je Lehr-
gang. Jeder nicht belegte Platz führt bei nur minimal geringeren Kosten zu einem jährlichen 
Einnahmeverlust von ca. 3.200,00 € (Hierauf war bereits in der Vorlage V/0078/2011 im 
Februar 2011 hingewiesen worden).  
                                                
 
1 Grundsätzlich diente ursprünglich als Ansprechpartner für die Verhandlungen zur Übernahme der Apothekerverband 
Westfalen-Lippe. Da dieser selbst aber nicht Träger der verschiedenen PTA-Lehranstalten in Nordrhein-Westfalen ist 
bzw. sein darf, ist offizieller Schulträger der „Trägerverein der PTA-Fachschule Westfalen-Lippe e.V.“ (betreibt u. a. 
die PTA-Lehranstalten in Castrop-Rauxel, Gelsenkirchen, Minden, Paderborn und Siegen). Insoweit wird nachfol-
gend dieser „Trägerverein“ als zuständiger Verhandlungspartner genannt, selbst wenn handelnde Personen in Per-
sonalunion (Apothekerkammer, Apothekerverband und Trägerverein) agierten.

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V/0698/2011 
 
3. Derzeitige Haushaltsveranschlagung (Etatentwurf 2012)  
 
 Erträge und Aufwand für die laufende Fortführung der PTA-Lehranstalt in städtischer Trä-
gerschaft in den Folgejahren sind im Etatentwurf 2012 ff enthalten.  
 
 Sie stellen sich wie folgt dar (Beträge in €): 
 
Zugrunde gelegte  Teil-
nehmer- / innenzahl 122 120 110 115 120 125  
Position Ist 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Hinweis 
Landeszuweisung 106.872 105.120 96.360 100.74 0 105.120 109.500  73,00 € monatlich 
Zuschu. Apothekerkam. 15.099 14.740 13.640 14.260 14.880 15.500  10,23 € monatlich 
Sachkostenbeitrag 266.807 265.320 243.360 254.700 265.680 276.660  183,00 € monatlich 
Erträge gesamt 388.779 385.180 353.360 369.700 385.680 401.660   
Personalaufwand 369.538 384.770 390.550 396.410 402.360 408.400 1,5% Tarifsteigerung 
Gebäudekosten 88.067 95.470 97.860 100.31 0 102.820 105.400 2,5 % Steigerung 
Honorare 69.757 80.200 77.500 79.050 80.640 82.260   
Prüfungsgebühren 1.809 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000   
Schuletat 18.234 16.740 16.740 16. 740 16.740 16.740 wie bisher 
Sonst. Sachaufwand 10.818 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000  
Aufwand gesamt 558.224 589.180 594.650 604.510 614.560 624.800   
Zuschuss gesamt 169.446 204.000 241.290 234.810 228.880 223.140   
 
 Hieraus ergibt sich ein jährlicher Zuschussbedarf in den kommenden Jahren zwischen 
220.000,- € und 240.000,- €. Nachfolgend genannte Einspar- oder Veränderungsbeträge 
beziehen sich auf diese Ansätze. 
 
 
4. Optionen:
 
 
 Es bestehen derzeit grundsätzlich folgende 3 Optionen: 
 
• Fortführung der Verhandlungen mit dem „Trägerverein der PTA-Fachschule Westfa-
len-Lippe e.V.“ mit dem Ziel einer Übernahme 
 
• Fortführung der PTA-Lehranstalt in städtischer Trägerschaft 
 
• Schließung der PTA-Lehranstalt 
 
Diese stellen sich wie folgt dar: 
 
Position Fortführung in 
städtischer Regie 
Übernahme 
Trägerverein 
Schließung 
Restaufwand
Erträge gesamt 353.360 € 0 € 0 €
Aufwand gesamt 594.650 € 212.840 € 97.860 € 2
Zuschuss gesamt 241.290 € 212.840 € 97.860 €
Zuschuss „langfristig“ (ab 2032) 3 200.000 € 36.500 € 0 €
  
 Diese Daten werden wie folgt erläutert bzw. hergeleitet: 
 
                                                 
2 anfänglich zuzüglich ca. 248.000 € (Personalaufwand), die kurz- bis mittelfristig durch Abfindungen, Umsetzungen 
(ggf. nach Umschulung) auf 0 ,- € reduziert werden 
3 Bis zum Jahr 2032 müssten theoretis ch nennenswerte Steigerungsraten gegenüber den bisherigen Beträgen kalku-
liert werden. Da hierfür keine differenzierte seriöse Kalkulation möglich ist, bleiben diese unberücksichtigt.

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V/0698/2011 
 
 
4.1 Übernahme durch den „Trägerverein der PTA-Fachschule Westfalen-Lippe e.V.“  
 
 Bezüglich einer eventuellen Übernahme wurden  bereits mehrfach Gespräche mit dem Trä-
gerverein geführt. Hierbei war jedoch  erkennbar, dass 
 
• Das Personal nicht vollständig vom Trägerverein übernommen werden kann, 
 
• Abhängig von konkreten Vereinbarungen der Stadt im Personalkostenbereich einma-
lige und / oder laufende Kosten entstehen, 
 
• ein Verbleib in städtischen Räumlichkeiten gewünscht und erforderlich ist, da - trotz 
intensiver Gespräche zwischen Trägerverein und den Unikliniken bzw. Universitätsin-
stituten - keine räumliche Alternative zur Bodelschwinghschule gefunden werden 
konnte, 
 
• Gebäudekosten nicht in der derzeitigen Höhe der internen Leistungsverrechnungen 
vom Trägerverein gezahlt werden können (maximale Monatsmiete / qm = 3,00 €; der-
zeitige Verrechnungsmiete ca. 6,16 € / qm; Differenz bis zu 49.000,00 € jährlich), 
 
• zur Optimierung des Raumbedarfs und damit Reduzierung der erforderlichen Flächen 
Umbaumaßnahmen im Gebäude Bodelschwinghschule gewünscht sind, die voraus-
sichtlich von der Stadt Münster zu tragen sind (Kosten ca. 100.000,00 €). Dadurch 
könnte auf die derzeit genutzten 5 Räume in der Overbergschule verzichtet werden; 
es entsteht aber auch gleichzeitig eine Verdichtung der Nutzung in der Bo-
delschwinghschule.  
 
 Insoweit ist davon auszugehen, dass bei einer Übernahme durch den Trägerverein mittel-
fristig laufende jährliche Kosten in einer Größenordnung von weit über 100.000,00 €  (an-
fangs geschätzt ca. 213.000,- €) bei der Stadt Münster verbleiben werden. Nur langfristig 
ergibt sich eine Reduzierung beim Ausscheiden von Personal, welches zunächst noch in 
einer übernommenen PTA-Lehranstalt verbleiben würde -schrittweise bis maximal zum 
Jahr 2032 (mittelfristig ist mit einem hohen 5-stelligen Betrag zu rechnen)- und Ausschei-
den oder adäquaten Einsatz der bei der Stadt verbleibenden Mitarbeiter/-innen. 
 
 Einmalige Kosten  ergeben sich ggf. für  
 
• Umbauten zur Raumoptimierung (Kostenschätzung ca. 100.000,- €) 
 
• Kosten für personalwirtschaftliche Maßnahmen für diejenige Kräfte, die nicht über-
nommen werden (z.B. Umschulung, Abfindung). 
 
 Entgegen der ursprünglichen Intention, durch eine andere Trägerschaft zu erreichen, dass 
die Stadt Münster dauerhaft keine Mittel mehr für den PTA-Betrieb bereitstellen muss, wird 
eine „kostenfreie“ Lösung nicht erreichbar sein.  
 
 
4.2 Fortführung der PTA-Lehranstalt in städtischer Trägerschaft:
 
 
 Bei einer Fortführung der PTA-Lehranstalt in städtischer Regie verbliebe weiterhin ein er-
heblicher Zuschussbedarf bei der Stadt Münster. Es wäre durchaus denkbar, dass sich die-
ser gegenüber dem derzeitigen Zuschussbedarf von ca. 230.000,- € wieder reduziert, wenn 
dauerhaft eine höhere Belegung erreicht werden kann (bei der bis ca. 2005 „üblichen“ 
Durchschnittsbelegung von ca. 135 Teilnehmern/innen reduzierte sich der Zuschussbedarf 
gegenüber der bisherigen Kalkulation bereits um ca. 50.000,- €; bei einer theoretischen 
Vollbelegung um fast 100.000,- €)

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V/0698/2011 
 
 
 Einmalige Kosten ergeben sich perspektivisch für die Erneuerung der inzwischen „abge-
schriebenen“ Laborräume 4. 
 
 
4.3 Schließung der PTA-Lehranstalt:
 
 
 Bei einer denkbaren Schließung der PTA-Lehranstalt verblieben dem Grunde nach die bei-
den Hauptkostenfaktoren  
 
• Personalaufwand (anfänglich noch 248.000,- €) und  
 
• Gebäudekosten (relevanter Betrag ca. 98.000,- €)  
 
 zunächst weiterhin bei der Stadt Münster.  
 
 Einer effektiven Kostenreduzierung (Sachaufwand für den Unterricht, Aufwand für die Ho-
norarkräfte und Aufwand für ausscheidendes Personal aufgrund von Ruhestand bzw. be-
fristeten Verträgen) um ca. 238.000,- € stünden Mindererträge (durch die entfallenden 
Sachkostenbeiträge und Zuschüsse von Land und Apothekerkammer) von ca. 353.000,- € 
gegenüber. Somit verbleiben -bei vollständig entfallenden Erträgen- anfänglich noch ca. 
345.000,- € Kosten. Diese bestehen größtenteils aus dem Personalaufwand der verblei-
benden Mitarbeiter/-innen. Es ist jedoch durch Umsetzungen, ggf. nach Umschulungen, 
oder Ausscheiden mit Abfindungen (zusätzliche, einmalige Aufwendungen) kurz- bis mittel-
fristig mit dem Abbau des Personalaufwands zu rechnen. Somit verbleibt eine Restbelas-
tung von ca. 98.000,- € (Gebäudekosten) bei der Stadt Münster. 
  
 In wie weit die freiwerdenden Räumlichkeiten künftig zur Abdeckung städt. Bedarfe genutzt, 
abgegeben bzw. vermietet werden könnten, ist unklar. Bei einer Freigabe der Räume wird 
zwar zunächst das Budget „Leistungen für Schulen“ entlastet, gesamtstädtisch betrachtet 
würde eine Kostenreduzierung jedoch erst bei einer Veräußerung oder externen Vermie-
tung entstehen.   
  
 Einmalige Kosten  ergeben sich ggf. für 
 
• den künftigen Rückbau der Fachräume in der Bodelschwinghschule 
 
• Entsorgung der vorhandenen Laboreinrichtung und Chemikalien (soweit diese nicht an 
anderer Stelle verwendet werden können / dürfen) 
 
 
5. Gesamtbetrachtung und Bewertung:
 
 
 Die verschiedenen Optionen stehen allesamt in einem Spannungsfeld zwischen verschie-
denen Bewertungen und Parametern wie 
 
• der Situation des Nebeneinanders von Grundschule und PTA-Lehranstalt in einem 
Schulgebäude, welche bereits seit Jahrzehnten gegeben ist, aber nicht als optimal zu 
bewerten ist 
 
• der Schwierigkeiten bei den Kosten- / Wirtschaftlichkeitsvergleichen, die zum Teil nur 
auf Annahmen beruhen können, weil z.B. weder die künftige Belegungsentwicklung 
noch die ggf. weitere Verwendung von Gebäude und Personal vorhersehbar ist 
                                                
 
4 Hierfür liegen aufgrund der Speziala usstattung der Labore keine belastbaren  Zahlen (oder Vergleichsbeträge aus 
anderen Maßnahmen) vor. Es ist jedoch mit Beträgen von weit über 100.000,- €  je Labor (2 Labore) zu rechnen.

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• der Unsicherheit, ob die bisherigen Zuschüsse dauerhaft in der bisherigen Höhe beste-
hen bleiben 
 
• einer sich aufgrund des altersbedingten Ausscheiden der Leiterin Ende 2012 ergeben-
den neuen Situation, die ggf. die Einstellung weiteren Personals und insbesondere 
auch eine neue Genehmigung des Landes NW für den Betrieb erfordert 
 
• die Stärkung der oberzentralen Funktion der Stadt Münster durch das Angebot der 
PTA-Ausbildung unabhängig von der Trägerschaft 
 
• der geringen Möglichkeiten einer adäquaten Verwendung des Fachpersonals innerhalb 
der Stadt Münster 
 
• der Freiwilligkeit der PTA-Ausbildung 
 
• dem Kostenziel zur Produktgruppe 03 „Leistungen für Schulen“, dass der Zuschussbe-
darf sich an einem Betrag von unter 1.200,- € jährlich je Schüler/in (bei der PTA-
Lehranstalt je vorgehaltenem Lehrgangsplatz = 1.176,- € / 2010 bzw. 1.415,- € / 2011) 
orientiert. 
 
 Die Betrachtung und Darstellung der zu erwartenden Konsequenzen verdeutlicht, dass es 
unter Berücksichtigung und Abwägung aller Belange (Wirtschaftlichkeit, Erreichung der 
Konsolidierungsziele, Flächenverbrauch, Vorstellungen der Bodelschwinghschule) keine 
Lösung gibt, die eindeutig zu favorisieren ist. 
 
 Dies umso mehr, als dass die Darstellung aller Varianten und Konsequenzen auf Annah-
men beruht, insbesondere hinsichtlich der Auslastung wie auch der Auswirkungen perso-
nalwirtschaftlicher Maßnahmen.  
 
 Die in der Konsolidierung gerechneten Einsparungen durch reduzierten Flächenverbrauch 
sind naturgemäß zunächst rechnerische / theoretische Einsparungen, die tatsächlich erst 
später bei Verwertung o. ä. aktiviert werden können.  
 Werden diese Flächen jedoch den beteiligten Grundschulen zusätzlich zur Verfügung ge-
stellt, entfällt diese Einsparung.  
 
 Folgt die Verwaltung den bisherigen Beschlüssen, so ist, nachdem 
 
• eine Überführung in ein Berufskolleg vom Land NW abgelehnt wird 
 
• eine Privatisierung aufgrund der verbleibenden relativ hohen Kosten nicht mit dem ur-
sprünglichen Ziel der Kostenneutralität für die Stadt Münster möglich ist 
 
 die letzte Option - die Schließung - vorzunehmen, um mittel-/langfristig zu nachhaltigen 
Einsparungen zu kommen. 
 
 Unabhängig von der künftigen Trägerschaft der PTA-Lehranstalt ist es zwingend erforder-
lich, rechtzeitig zu klären (siehe auch Beschluss des Rates vom 16.02.2011 -V/0076/2011- 
Beschlusspunkt 5), ob dass Anmeldeverfahren für den neuen Lehrgang 2012/2014 (Lehr-
gangsbeginn 01.09.2012) im November 2011 eröffnet werden soll.  
  
Das sehr spät begonnene Anmeldeverfahren für den Lehrgang 2011/2013 hat in diesem 
Jahr dazu geführt, dass -anders als in den Vorjahren- bereits bei Lehrgangsbeginn am 
01.09.2011 ca. 10 Plätze unbesetzt sind (jährliche Mindereinnahme = ca. 32.000,- €). In-
soweit sollten alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, einen möglichen Lehrgang 
2012/2014 mit 72 Teilnehmer/innen zu beginnen.

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V/0698/2011 
 
 
 Insoweit ist es erforderlich, zeitnah eine Entscheidung über die weitere Entwicklung der 
PTA-Lehranstalt zu treffen. 
 
 
I.V. 
 
gez. 
 
Dr. Hanke 
Stadträtin

Beratungsverlauf (1)

27.09.2011 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 9 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0698/2011
Typ
Vorlagen
Datum
12.09.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37