AN/1439/2018
Asphalt-Tennisplatz für Deutz, Antrag Die Linke
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Antrag nach § 3 (Linke BV1)
2800 Zeichen
Bezirksvertretung Innenstadt Ludwigstraße 8 50667 Köln Michael Scheffer Fraktionsvorsitzender michael.scheffer@stadt-koeln.de Manfred Müller Stellv. Fraktionsvorsitzender manfred.mueller@stadt-koeln.de Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/1439/2018 Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Asphalt-Tennisplatz für Deutz Antrag: Die Sportverwaltung wird beauftragt, auf der Deutzer Werft eine Spielfeldmarkierung für einen Tennisplatz aufzubringen (10,97 mal 23,7 Meter). Ferner werden zwei kurzfristig demontierbare seitliche Pfosten eingesetzt, zwischen denen ein abnehmbares Netz zu spannen ist. Die Markierungen können analog zu den bestehenden Basketballfeld-Markierungen angelegt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass ein ausreichender Abstand eingehalten wird, um einen parallelen Spielbetrieb zu ermöglichen. Die uneingeschränkte Nutzung der Platzfläche für Kundgebungen oder Volksfeste bleibt aufgrund der Demontierbarkeit der Sportgeräte erhalten. Hintergrund: Im Gegensatz zu anderen Städten, die in ihren Parks Dutzende einfach zu unterhaltende Asphalt-Tennisplätze vorhalten, existiert in Köln lediglich ein einziger Platz im Inneren Grüngürtel, der sich in denkbar schlechtem Zustand befindet – aber dennoch sehr gut angenommen wird. Seit Jahren herrscht hier eine unangenehme Enge vor, da weit mehr Sport-, d.h. Tennis-Interessierte auf und an den Platz drängen, als dieser fassen kann. Das führt nicht nur zu häufigen Spannungen, sondern eben auch dazu, dass viele Spieler unverrichteter Dinge wieder abziehen müssen und auch teilweise nicht mehr wiederkommen. Um hier Entlastung zu Herrn Bezirksbürgermeister Andreas Hupke Herrn Bürgeramtsleiter Dr. Ulrich Höver Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker - 2 - schaffen, wurde bereits im Bürgerhaushalt 2008 ein entsprechender Vorschlag von den Teilnehmenden hoch bewertet (Vorschlagnummer 2595), jedoch von der Verwaltung nicht umgesetzt. Im Rahmen der Bürgerbeteiligung zum landschaftsplanerischen Wettbewerb für den Inneren Grüngürtel wurde 2013 ein ähnlich lautender Vorschlag als einziger Beitrag aus dem Themenfeld Sport eingebracht und positiv diskutiert. Dies wurde in der weiteren Planung nicht berücksichtigt. Im Rahmen der Vorbereitungen für den Tag des guten Lebens 2017 in Deutz, wurde nochmals auf die Möglichkeiten des Tennisspiels auf der Deutzer Werft hingewiesen. Da diese nicht Teil der zu bespielenden Zone war, konnte die Idee neuerlich nicht realisiert werden. Es ist nunmehr geboten, einen diesbezüglichen bezirklichen Beschluss zu fassen… Mit freundlichen Grüßen, Michael Scheffer Manfred Müller Fraktionsvorsitzender Stellvertretender Vorsitzender Bild: Sportmöglichkeiten an der Deutzer Werft
Sachstandsbericht 2021
1473 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
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Vorlagen-Nummer
AN/1439/2018
Stand: 08.03.2022
Sachstandsbericht Bezirksvertretung Innenstadt
Asphalt-Tennisplatz für Deutz, Antrag Die Linke
Beschluss:
Die Sportverwaltung wird beauftragt, auf der Deutzer Werft eine Spielfeldmarkierung für einen Ten-
nisplatz aufzubringen (10,97 mal 23,7 Meter). Ferner werden zwei kurzfristig demontierbare seitliche
Pfosten eingesetzt, zwischen denen ein abnehmbares Netz zu spannen ist. Die Markierungen können
analog zu den bestehenden Basketballfeld-Markierungen angelegt werden. Dabei ist darauf zu ach-
ten, dass ein ausreichender Abstand eingehalten wird, um einen parallelen Spielbetrieb zu ermögli-
chen. Die uneingeschränkte Nutzung der Platzfläche für Kundgebungen oder Volksfeste bleibt auf-
grund der Demontierbarkeit der Sportgeräte erhalten.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Vor 2021: Alle Aufbauten auf dieser Fläche müssen mobil sein. Bereits mit den Basketballkörben ist
die Abstimmung mit dem Schaustellerbetrieb oft schwierig. Dazu treten nach der Lagerung der Körbe
oft Schäden an Körben oder den Bodenhülsen auf. Darüber hinaus müsste zum Schutz der anderen
Nutzer der Fläche zumindest an den beiden Stirnseiten eine Zaunanlage als Ballfang aufgestellt wer-
den. Ein regelmäßiger Ab- und Aufbau kann vom Amt für Landschaftspflege und Grünflächen nicht
geleistet werden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1439/2018
- Typ
- Antrag nach § 3 BV1 (Die Linke)
- Datum
- 23.10.2018
- Erstellt
- 23.10.2018 14:26