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AN/0605/2023

Qualifizierung für Mitarbeiter*innen mit Bürger*innenkontakt

Gem. Antrag nach § 3 (Volt) 04.04.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 08.05.2023, TOP 8.3

Gem. Antrag nach § 3 (Volt)

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Gem. Antrag nach § 3 (Volt)

3348 Zeichen

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Köln 
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
 
 
An die Oberbürgermeisterin  
Frau Henriette Reker 
 
An den Vorsitzenden des Ausschusses für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen, 
Vergabe, Internationales                      
Herrn Bernd Petelkau 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 04.04.2023  
 
AN/0605/2023 
 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / 
Internationales 08.05.2023 
 
Qualifizierung für Mitarbeiter*innen mit Bürger*innenkontakt 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
sehr geehrter Herr Petelkau, 
 
bereits zum Haushaltsbeschluss 2022 wurde als Begleitbeschluss die Aufnahme von Schu-
lungen im Bereich „Antidiskriminierung" im städtischen Fortbildungsprogramm beschlossen. 
Vor diesem Hintergrund und zur weiteren Stärkung dieses Qualifizierungsbereichs stellen die 
antragstellen Fraktionen folgenden Antrag: 
 
Beschluss:  
  
1. Die Verwaltung möge bitte darstellen, in welcher Form der Haushaltsbegleitbeschluss zum 
Qualifizierungsbereich „Antidiskriminierung" umgesetzt wurde. 
  
2. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept für ein jährlich stattfindendes Antidiskriminie-
rungstraining zu erarbeiten. Diese Qualifizierungsmaßnahme soll für alle Funktionsgruppen, 
deren überwiegende Tätigkeit im Kontakt mit Bürger*innen liegt, verpflichtend sein. Bei Funk-
tionsgruppen, die nur wenig Kontakt mit Bürger*innen aufweisen, soll die Qualifizierung of-
fensiv beworben werden. 
  
3. Bei der Erarbeitung sollen zivilgesellschaftliche Akteure, die sich mit dem Thema „Diskri-
minierung" beschäftigen, beteiligt werden. Dabei soll sich die Qualifizierung konkret auf den 
Arbeitskontext der Mitarbeitenden beziehen und Ansätze für ein diversitätsbewusstes Han-
deln aufzeigen. 
  
4. Das Qualifizierungskonzept soll dem AVR und dem Integrationsrat bis zum 31.10.2023 als 
Mitteilung vorgelegt werden. 
  
5. Nach einer erfolgreichen Umsetzung des Qualifizierungskonzeptes soll das Konzept wei-
teren Kommunen zur Verfügung gestellt werden.

- 2 - 
 
 
Begründung:  
Der Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zum Thema „Diskriminierung in 
Deutschland – Erfahrungen, Risiken und Fallkonstellationen“ berichtet weiterhin von regel-
mäßigen Diskriminierungen durch staatliche Institutionen. 
Um diesen vorzubeugen, empfiehlt die Antidiskriminierungsstelle des Bundes, dass staatli-
che Bedienstete „für die Themen Diskriminierungsschutz, Antidiskriminierungsrecht und zu 
unterschiedlichen Formen von Diskriminierung sensibilisiert werden. Entsprechende Themen 
sollten verpflichtend in die Aus-, Weiter- und Fortbildung aufgenommen werden, um einen 
professionellen Umgang mit Betroffenen gewährleisten zu können.“ 
Der vorliegende Antrag soll diese Empfehlungen für die Stadt Köln umsetzen. Schulungen zu 
diskriminierungsfreiem Handeln schützen nicht nur Betroffene, sondern helfen den Bediens-
teten auch dabei, in bestimmten Situationen sensibel und somit deeskalierend zu handeln 
und sich somit selbst zu schützen.  
 
Mit freundlichen Grüßen  
 
Gez. Lino Hammer       gez. Niklas Kienitz 
Grüne-Fraktionsgeschäftsführer    CDU-Fraktionsgeschäftsführer 
 
gez. Lucas Sickmöller 
Geschäftsführer Volt-Fraktion

Beratungsverlauf (1)

08.05.2023 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 8.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
AN/0605/2023
Typ
Gem. Antrag nach § 3 (Volt)
Datum
04.04.2023
Erstellt
04.04.2023 14:58