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Qualifizierung für Mitarbeiter*innen mit Bürger*innenkontakt

Gem. Antrag nach § 3 (Volt) AN/0605/2023 vom 04.04.2023

Stand: Am 08.05.2023 im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales ungeändert beschlossen.

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    Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Köln CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln An die Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker An den Vorsitzenden des Ausschusses für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen, Vergabe, Internationales Herrn Bernd Petelkau Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 04.04.2023 AN/0605/2023 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 08.05.2023 Qualifizierung für Mitarbeiter*innen mit Bürger*innenkontakt Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Petelkau, bereits zum Haushaltsbeschluss 2022 wurde als Begleitbeschluss die Aufnahme von Schu- lungen im Bereich „Antidiskriminierung" im städtischen Fortbildungsprogramm beschlossen. Vor diesem Hintergrund und zur weiteren Stärkung dieses Qualifizierungsbereichs stellen die antragstellen Fraktionen folgenden Antrag: Beschluss: 1. Die Verwaltung möge bitte darstellen, in welcher Form der Haushaltsbegleitbeschluss zum Qualifizierungsbereich „Antidiskriminierung" umgesetzt wurde. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept für ein jährlich stattfindendes Antidiskriminie- rungstraining zu erarbeiten. Diese Qualifizierungsmaßnahme soll für alle Funktionsgruppen, deren überwiegende Tätigkeit im Kontakt mit Bürger*innen liegt, verpflichtend sein. Bei Funk- tionsgruppen, die nur wenig Kontakt mit Bürger*innen aufweisen, soll die Qualifizierung of- fensiv beworben werden. 3. Bei der Erarbeitung sollen zivilgesellschaftliche Akteure, die sich mit dem Thema „Diskri- minierung" beschäftigen, beteiligt werden. Dabei soll sich die Qualifizierung konkret auf den Arbeitskontext der Mitarbeitenden beziehen und Ansätze für ein diversitätsbewusstes Han- deln aufzeigen. 4. Das Qualifizierungskonzept soll dem AVR und dem Integrationsrat bis zum 31.10.2023 als Mitteilung vorgelegt werden. 5. Nach einer erfolgreichen Umsetzung des Qualifizierungskonzeptes soll das Konzept wei- teren Kommunen zur Verfügung gestellt werden. - 2 - Begründung: Der Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zum Thema „Diskriminierung in Deutschland – Erfahrungen, Risiken und Fallkonstellationen“ berichtet weiterhin von regel- mäßigen Diskriminierungen durch staatliche Institutionen. Um diesen vorzubeugen, empfiehlt die Antidiskriminierungsstelle des Bundes, dass staatli- che Bedienstete „für die Themen Diskriminierungsschutz, Antidiskriminierungsrecht und zu unterschiedlichen Formen von Diskriminierung sensibilisiert werden. Entsprechende Themen sollten verpflichtend in die Aus-, Weiter- und Fortbildung aufgenommen werden, um einen professionellen Umgang mit Betroffenen gewährleisten zu können.“ Der vorliegende Antrag soll diese Empfehlungen für die Stadt Köln umsetzen. Schulungen zu diskriminierungsfreiem Handeln schützen nicht nur Betroffene, sondern helfen den Bediens- teten auch dabei, in bestimmten Situationen sensibel und somit deeskalierend zu handeln und sich somit selbst zu schützen. Mit freundlichen Grüßen Gez. Lino Hammer gez. Niklas Kienitz Grüne-Fraktionsgeschäftsführer CDU-Fraktionsgeschäftsführer gez. Lucas Sickmöller Geschäftsführer Volt-Fraktion

Beratungsverlauf

  1. 08.05.2023

    Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

    TOP 8.3, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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