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AN/0602/2019

Radverkehrsführung auf den Kölner Ringen

FDP/KSG Änderungsantrag nach § 13 03.06.2019

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 18.06.2019, TOP 3.5.1

FDP Änderungsantrag nach § 13

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FDP Änderungsantrag nach § 13

3877 Zeichen

www.FDP-Koeln.de 
 
An den  
Vorsitzenden des 
Verkehrsausschusses 
Herrn Bürgermeister  
Andreas Wolter 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
Rathaus · 50667 Köln  
Fon 0221. 221-23830 
Fax 0221. 221-23833 
fdp-fraktion@stadt-koeln.de 
www.fdp-koeln.de 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 02.05.2019 
AN/0602/2019 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Verkehrsausschuss 02.05.2019 
18.06.2019 
 
Radverkehrsführung auf den Kölner Ringen 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
sehr geehrter Herr Vorsitzender,  
  
die FDP-Fraktion bittet, folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung der Sitzung des 
Verkehrsausschusses am 02.05.2019 zu setzen. 
 
 
Der Ausschuss möge folgende Änderung der Beschlussvorlage 1202/2019 (Radverkehrsfüh-
rung auf den Kölner Ringen) beschließen: 
 
Beschluss: 
Der Beschlusstext ist durch folgenden zu ersetzen: 
In Ergänzung der bisherigen Beschlüsse zum Radverkehrskonzept Innenstadt und den Köl-
ner Ringen beauftragt der Verkehrsausschuss die Verwaltung, 
1. auf den Ringen zwischen Ebertplatz und Barbarossaplatz in beiden Fahrtrichtungen 
auf dem jeweils rechten Fahrstreifen einen Schutzstreifen für den Radverkehr anzu-
legen, dabei mit zwei Richtungspfeilen deutlich zu machen, dass bei Bedarf zwei 
Fahrzeuge nebeneinander fahren können, wenn keine Radfahrerin und kein Radfah-
rer den Schutzstreifen nutzt, und auf dem Hansaring im Kreuzungsbereich Am 
Kümpchenshof in südlicher Fahrtrichtung die zweispurige Führung des geradeaus-
führenden Kfz-Verkehrs beizubehalten.  
2. auf den gesamten Ringen zwischen Ubier- und Theodor-Heuss-Ring einheitlich Tem-
po 30 als Höchstgeschwindigkeit vorzuschreiben. 
3. an den beiden letzten verbliebenen Stellen am Barbarossaplatz und Ebertplatz die 
Radwegebenutzungspflicht aufzuheben. 
 
 
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

- 2 - 
www.FDP-Koeln.de 
 
Begründung:  
Der Verkehrsraum auf den Ringen ist so begrenzt, dass er möglichst optimal und flexibel 
genutzt werden muss. Das Aufkommen von Rad- und motorisiertem Individualverkehr sind je 
nach Tages- und Jahreszeiten sowie Wetterlage unterschiedlich. Schutzstreifen für den 
Radverkehrs bieten dabei mehr Sicherheit für Radfahrerinnen und Radfahren, ermöglichen 
bei Bedarf aber eine Überfahrung durch den motorisierten Individualverkehr. 
Laut Wikipedia sind Schutzstreifen Radverkehrsanlagen, die mit Zeichen 340 (Leitlinie, eine 
unterbrochene dünne Markierung, sogenannter Schmalstrich) und dem Sinnbild Fahrrad auf 
der Fahrbahn markiert werden. Anlage 3 Lfd.Nr. 22 StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf auf 
der Fahrbahn durch Leitlinien markierte Schutzstreifen für den Radverkehr nur bei Bedarf 
überfahren. Der Radverkehr darf dabei nicht gefährdet werden.“ Das Halten auf Schutzstrei-
fen ist gestattet, das Parken verboten. Nach verschiedenen Gerichtsurteilen ist beim Überho-
len einer auf dem Schutzstreifen fahrenden Radfahrerin bzw. eines Radfahrers durch ein Kfz 
ein Seitenabstand von mindestens 1,50 m einzuhalten. Schutzstreifen sind nach den Emp-
fehlungen für Radverkehrsanlagen mindestens 1,25 m breit anzulegen, in der Regel 1,50 m. 
Zur besseren Orientierung für alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer sollten die ge-
wählten Verkehrssituationen auf den Ringen möglichst einheitlich sein. Kurze Tempo-30-
Strecken wie am Zülpicher Platz mit einer Länge von 50 Meters oder kurze Strecken mit 
Radwegebenutzungspflicht machen die Lage nur unnötig unübersichtlich. Daher wird mit den 
vorgeschlagenen Lösungen in den noch nicht für den Radverkehr optimierten Bereichen ein 
einheitliches Vorgehen bezüglich Schutzstreifen, Höchstgeschwindigkeit und Radwegebe-
nutzungspflicht geschaffen. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen, 
 
 
gez. Ulrich Breite      Ralph Sterck 
Fraktionsgeschäftsführer     Verkehrspolitischer Sprecher

Beratungsverlauf (2)

02.05.2019 Verkehrsausschuss
TOP 3.5.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen

Zur Sitzung
18.06.2019 Verkehrsausschuss
TOP 3.5.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0602/2019
Typ
FDP/KSG Änderungsantrag nach § 13
Datum
03.06.2019
Erstellt
02.05.2019 10:54