AN/0602/2019
Radverkehrsführung auf den Kölner Ringen
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FDP Änderungsantrag nach § 13
3877 Zeichen
www.FDP-Koeln.de An den Vorsitzenden des Verkehrsausschusses Herrn Bürgermeister Andreas Wolter Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus · 50667 Köln Fon 0221. 221-23830 Fax 0221. 221-23833 fdp-fraktion@stadt-koeln.de www.fdp-koeln.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 02.05.2019 AN/0602/2019 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Verkehrsausschuss 02.05.2019 18.06.2019 Radverkehrsführung auf den Kölner Ringen Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Vorsitzender, die FDP-Fraktion bittet, folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Verkehrsausschusses am 02.05.2019 zu setzen. Der Ausschuss möge folgende Änderung der Beschlussvorlage 1202/2019 (Radverkehrsfüh- rung auf den Kölner Ringen) beschließen: Beschluss: Der Beschlusstext ist durch folgenden zu ersetzen: In Ergänzung der bisherigen Beschlüsse zum Radverkehrskonzept Innenstadt und den Köl- ner Ringen beauftragt der Verkehrsausschuss die Verwaltung, 1. auf den Ringen zwischen Ebertplatz und Barbarossaplatz in beiden Fahrtrichtungen auf dem jeweils rechten Fahrstreifen einen Schutzstreifen für den Radverkehr anzu- legen, dabei mit zwei Richtungspfeilen deutlich zu machen, dass bei Bedarf zwei Fahrzeuge nebeneinander fahren können, wenn keine Radfahrerin und kein Radfah- rer den Schutzstreifen nutzt, und auf dem Hansaring im Kreuzungsbereich Am Kümpchenshof in südlicher Fahrtrichtung die zweispurige Führung des geradeaus- führenden Kfz-Verkehrs beizubehalten. 2. auf den gesamten Ringen zwischen Ubier- und Theodor-Heuss-Ring einheitlich Tem- po 30 als Höchstgeschwindigkeit vorzuschreiben. 3. an den beiden letzten verbliebenen Stellen am Barbarossaplatz und Ebertplatz die Radwegebenutzungspflicht aufzuheben. FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln - 2 - www.FDP-Koeln.de Begründung: Der Verkehrsraum auf den Ringen ist so begrenzt, dass er möglichst optimal und flexibel genutzt werden muss. Das Aufkommen von Rad- und motorisiertem Individualverkehr sind je nach Tages- und Jahreszeiten sowie Wetterlage unterschiedlich. Schutzstreifen für den Radverkehrs bieten dabei mehr Sicherheit für Radfahrerinnen und Radfahren, ermöglichen bei Bedarf aber eine Überfahrung durch den motorisierten Individualverkehr. Laut Wikipedia sind Schutzstreifen Radverkehrsanlagen, die mit Zeichen 340 (Leitlinie, eine unterbrochene dünne Markierung, sogenannter Schmalstrich) und dem Sinnbild Fahrrad auf der Fahrbahn markiert werden. Anlage 3 Lfd.Nr. 22 StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf auf der Fahrbahn durch Leitlinien markierte Schutzstreifen für den Radverkehr nur bei Bedarf überfahren. Der Radverkehr darf dabei nicht gefährdet werden.“ Das Halten auf Schutzstrei- fen ist gestattet, das Parken verboten. Nach verschiedenen Gerichtsurteilen ist beim Überho- len einer auf dem Schutzstreifen fahrenden Radfahrerin bzw. eines Radfahrers durch ein Kfz ein Seitenabstand von mindestens 1,50 m einzuhalten. Schutzstreifen sind nach den Emp- fehlungen für Radverkehrsanlagen mindestens 1,25 m breit anzulegen, in der Regel 1,50 m. Zur besseren Orientierung für alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer sollten die ge- wählten Verkehrssituationen auf den Ringen möglichst einheitlich sein. Kurze Tempo-30- Strecken wie am Zülpicher Platz mit einer Länge von 50 Meters oder kurze Strecken mit Radwegebenutzungspflicht machen die Lage nur unnötig unübersichtlich. Daher wird mit den vorgeschlagenen Lösungen in den noch nicht für den Radverkehr optimierten Bereichen ein einheitliches Vorgehen bezüglich Schutzstreifen, Höchstgeschwindigkeit und Radwegebe- nutzungspflicht geschaffen. Mit freundlichen Grüßen, gez. Ulrich Breite Ralph Sterck Fraktionsgeschäftsführer Verkehrspolitischer Sprecher
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0602/2019
- Typ
- FDP/KSG Änderungsantrag nach § 13
- Datum
- 03.06.2019
- Erstellt
- 02.05.2019 10:54