V/0417/2008
Zuschüsse an Vereine
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Zuschussrichtlinien
3227 Zeichen
Präambel
Die Bezirksvertretung Münster-Südost hat im Rahmen d er allgemeinen Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger
im Stadtbezirk eine besondere Verantwortung für die Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Institutionen.
Sie sieht sich als verlässlicher und verantwortungs voller Partner und unterstützt die vielfältigen Proje kte, einzelne Ver-
anstaltungen und besonderen Aktivitäten durch die Bereitstellung von Finanzmitteln.
Transparenz schafft Vertrauen.
Die Bezirksvertretung Münster-Südost hat daher die folgenden
Richtlinien
für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Institutionen im
Stadtbezirk Münster-Südost
beschlossen.
1. Zuschüsse an Vereine, Verbände und sonstige Insti tutionen im Stadtbezirk Münster-Südost werden durch die
Bezirksvertretung grundsätzlich auf der Basis dieser Richtlinien gewährt.
2. Ziel der Gewährung von Zuschüssen ist es, die be zirksbezogenen, der Allgemeinheit dienenden im Stadt teil
wirkenden Aktivitäten der örtlichen Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiativen zu för dern
und zu unterstützen sowie die ehrenamtlichen Tätigkeiten der Bürgerinnen und Bürger zu stärken.
Besonders förderungswürdig sind Maßnahmen und Projekt e, die Kinder und Jugendliche, ältere Menschen,
Menschen mit Behinderungen und Menschen mit Migrationshintergrund einbinden.
3. Die Bezirksvertretung gewährt auf der Grundlage d es § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung NRW in
Verbindung mit § 20 Abs. 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster auf Antrag Zuschüsse
• für Jubiläen, die durch 10 oder 25 teilbar sind
• für besondere Einzelveranstaltungen
• für besondere gesellschaftliche Anlässe und Aktivi täten
• für die Pflege des Ortsbildes und Umweltschutzmaß nahmen
Die Anträge müssen begründet werden.
4. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach den im Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Finanzmitteln und
der Anzahl der vorliegenden Anträge. Die Bezirksvertr etung kann in Einzelfällen einen Nachweis über die V er-
wendung des gewährten Zuschusses verlangen.
5. Zuschüsse durch die Bezirksvertretung werden grun dsätzlich nicht gewährt, wenn
• eine Einzelförderung durch andere städtische Stellen erfolgt
• Dachverbände Zuschüsse für Mitgliedsvereine erhalt en, die diese direkt oder indirekt weitergeben.
6. Projekte, einzelne Veranstaltungen und besondere Aktivitäten werden nur dann gefördert, wenn sie n icht den
erklärten Zielen des jeweiligen Vereins entsprechen und stadtteilorientiert durchgeführt werden .
7. Im Rahmen von Jubiläen können auch Veranstaltunge n gemäß Ziffer 6 gefördert werden.
8. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuschüssen b esteht nicht.
9. Über die Möglichkeit der Beantragung von Zuschüss en wird in geeigneter Weise informiert. Abgabefrist für An-
träge ist der 31.03. und 30.09. eines jeden Jahres.
Die Bezirksverwaltung Südost hält einen Antragsvordruck bereit, der auch im Internet unter
www.muenster.de/stadt/buergeramt/bv-suedost_31653.htm abgerufen werden kann.
10. Die Richtlinien treten mit Wirkung vom 01.07.2008 in Kraft.
Bezirksvertretung Münster-Südost
Beschlussvorlage
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V/0417/2008
DER OBERBÜRGERMEISTER
Bezirksverwaltung Münster-Südost
Betrifft
1. Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige
Vereinigungen und Institutionen im Stadtbezirk Südost
2. Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände, und sonstige Vereinigungen und
Institutionen
Beratungsfolge
03.06.2008 Bezirksvertretung Münster-Südost Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Die Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Ver-
einigungen und Institutionen im Stadtbezirk Südost (Anlage) werden beschlossen.
2. Den örtlichen Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen und Institutionen im Stadt-
bezirk werden folgende Zuschüsse gewährt:
2.1 Zuschüsse zu Vereinsjubiläen
Kath. Frauengemeinschaft St. Nikolaus Wolbeck 110-jähriges Jubiläum 100 €
KAB St. Ida Münster-Gremmendorf 60-jähriges Jubiläum 200 €
Freiwillige Feuerwehr Löschzug Wolbeck 100-jähriges Jubiläum 300 €
2.2 Zuschüsse zu Einzelveranstaltungen
Geflügelzuchtverein Phönix
- Geflügelzuchtschau Oktober 2008
130 €
Orts- und Schützenverein Gremmendorf
- Seniorennachmittag
100 €
Vorlagen-Nr.:
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Auskunft erteilt:
Herr Reeder
Ruf:
0 25 06/93 19 167
E-Mail:
Reeder@stadt-muenster.de
Datum:
09.05.2008
Öffentliche Beschlussvorlage
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Männerchor Sängerbund Münster e.V.
- Herbstsingen im Friedenskrug und
- Weihnachtssingen im Achatius-Haus
70 €
Seniorengemeinschaft St. Bernhard
- Seniorennachmittage
100 €
Heimatfreunde Angelmodde
- Erstellung der Ortschronik Heft 19
- Verschiedene Veranstaltungen im Gallitzin-Haus
1.200 €
Rassekaninchenzuchtverein W 467
- Kaninchenzuchtausstellung 01./02.11.2008
130 €
Förderverein „Pängelanton-Denkmal-Lok“ e.V.
- Neujahrsempfang mit Referat eines Vertreters aus Wirt-
schaft, Kommunalverwaltung, Politik, Kirche oder Wis-
senschaft
150 €
Ev. Kirchengemeinde Wolbeck
- Bundesweites Vernetzungstreffen der Friedensgebets-
gruppen vom 19.09. bis 21.09.2008
150 €
Ökumenischer Eine-Welt-Kreis St. Nikolaus Wolbeck e.V.
- Vortragsreihe im Herbst 2008 über das Schulsystem in
Nigeria
150 €
2.3 Zuschüsse für gesellschaftliche Anlässe und Aktivitäten
Musikschule Wolbeck
- Zuschuss zum Kauf von einer E-Gitarre und zwei Anfän-
ger-Oboen
500 €
Treffpunkt Waldsiedlung
- Zuschuss zur Renovierung der Räumlichkeiten und zu
den Druckkosten des Buches mit dem Titel „Damals und
Heute“
750 €
Karnevalsgesellschaft Paohlbürger e.V.
- Zuschuss zum Einbau eines Aufzuges im Karnevalsmu-
seum
2.000 €
Trägerverein Bahnhof Wolbeck e.V.
- Zuschuss zur Ausstattung des Veranstaltungsraumes
2.000 €
Förderkreis Haus Heithorn Wolbeck
- Zuschuss zu zwei 6-tägigen Reisen mit pflegebedürftigen
Heimbewohnern, Betreuern und ehrenamtlichen Helfern
200 €
Arbeitskreis Wolbeck
- Zuschuss zu einer gemeinsamen Fortbildung der Arbeits-
kreise Gremmendorf, Waldsiedlung und Wolbeck
600 €
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TV Wolbeck
- Zuschuss zur Aufpolsterung von Sitzbänken im „Haus des
Sports“
250 €
Förderkreis Drostenhof Münster-Wolbeck
- Zuschuss zum Sommerfest 2008 im Drostenhof
750 €
Arbeitsgruppe Radweg Telgter Straße
- Zuschuss für das Projekt Radweg Telgter Straße
18.000 €
*)
*): Der Betrag wird aus der Produktgruppe 1201 „Bereitstellung von Verkehrsflächen
und -anlagen finanziert.
Heimatfreunde Angelmodde
- Zuschuss zur Neuerrichtung des Bildstockes am Twen-
hövenweg
3.000 €
SC Gremmendorf
- Zuschuss zur Boulebahnenverbreiterung und Schaffung
von rollstuhlgerechten Zuwegungen
1.000 €
St.-Antonius-Kapelle Wolbeck e.V.
- Zuschuss für den Bau der Antonius-Kapelle
1.000 €
2.4 Pflege des Ortsbildes und Umweltschutzmaßnahmen
KAB St. Ida Münster-Gremmendorf
- Pflege und Instandhaltung der Mariengrotte
160 €
Gartenbauverein Wolbeck
- Zuschuss zur Bepflanzung der Blumenkübel in Wolbeck
550 €
Heimatfreunde Angelmodde
- Zuschuss zur Weihnachtsbaumbeleuchtung im Ortskern
von Angelmodde
350 €
Karnevalsgesellschaft ZiBoMo Wolbeck
- Zuschuss zur Fertigstellung des Karnevals- und Heimat-
museums (Restarbeiten)
2.000 €
2.5 Nachstehender Antrag wird zurückgestellt:
Wolbeck Marketing im Bürgerforum Wolbeck e.V.
- Zuschuss zur Finanzierung neuer Projekte
2.6 Nachstehender Antrag wird abgelehnt:
ZiBoMo Wolbeck
- Zuschuss zu den jährlichen Kosten für die Beschaffung
von Kostümen und die Anmietung von Trainingsräumen
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II. Kosten/Folgekosten
Es wird zur Kenntnis genommen, dass Kosten in Höhe von 35.890 € aber keine Folgekosten ent-
stehen.
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:
Aufwendungen
Nr. Bezeichnung Haus h.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0101 Bezirksvertretungen
Teilergebnisplan
(Zeile)
13 Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen
2008 3.060
Teilergebnisplan
(Zeile)
15 Transferaufwendungen 2008 14.830
Insgesamt: 17.890
Auszahlungen
Nr. Bezeichnung Haus h.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen
Teilfinanzplan (Zeile) 08 Auszahlungen für Baumaß-
nahmen
Investitionsmaßnahme 7400 Kl. VB-Maßnahmen/Tempo 30;
Bez. Südost
2008 18.000
Insgesamt: 18.000
Begründung zu 1:
In der interfraktionellen Sitzung der Bezirksvertretung Münster-Südost am 08.05.2008 haben sich
die Teilnehmer aller Parteien auf die in der Anlage beigefügten geänderten Richtlinien für die Ge-
währung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Institutionen, mit
denen als wesentliche Änderung ein zweiter jährlicher Stichtag (30.09.) für die Abgabe von Zu-
schussanträgen eingeführt wird, verständigt.
Begründung zu 2:
Die Bezirksvertretung gewährt auf der Grundlage des § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeord-
nung NRW in Verbindung mit § 20 Abs. 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster auf Antrag
und im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden Finanzmittel Zuschüsse an Vereine, Verbände
und sonstige Vereinigungen und Institutionen
Da zurzeit noch nicht feststeht, welche neuen Projekte die AG Wolbeck Marketing beginnen wird,
wird der entsprechende Zuschussantrag zunächst bis zum 30.09.2008 (neuer 2. Stichtag) zurück-
gestellt (Ziffer 2.5)
Der Antrag der ZiBoMo Wolbeck auf Gewährung eines Zuschusses zu den jährlichen Kosten für
die Beschaffung von Kostümen und die Anmietung von Räumen (Ziffer 2.6) entspricht nicht den
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geltenden Zuschuss-Richtlinien, da laufende Aufwendungen an Vereine gem. dem Beschluss der
Bezirksvertretung Münster-Südost vom 30.05.2006 nicht mehr bewilligt werden.
Im Auftrag
Hagel
Anlage:
Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen
und Institutionen im Stadtbezirk Südost
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Telgter Straße 18
- Mariengrotte 160
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0417/2008
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 19.05.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37