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V/0417/2008

Zuschüsse an Vereine

Vorlagen 19.05.2008

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Südost, Sitzung am 03.06.2008, TOP 4.1

Zuschussrichtlinien

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Beschlussvorlage

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Zuschussrichtlinien

3227 Zeichen

Präambel 
 
Die Bezirksvertretung Münster-Südost hat im Rahmen d er allgemeinen Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger 
im Stadtbezirk eine besondere Verantwortung für die Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Institutionen. 
 
Sie sieht sich als verlässlicher  und verantwortungs voller Partner und unterstützt die vielfältigen Proje kte, einzelne Ver- 
anstaltungen und besonderen Aktivitäten durch die Bereitstellung von Finanzmitteln. 
 
Transparenz schafft Vertrauen. 
 
Die Bezirksvertretung Münster-Südost hat daher die folgenden 
 
Richtlinien 
 für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Institutionen im 
Stadtbezirk Münster-Südost 
 
beschlossen. 
 
1. Zuschüsse an Vereine, Verbände und sonstige Insti tutionen im Stadtbezirk Münster-Südost werden durch die 
Bezirksvertretung grundsätzlich auf der Basis dieser Richtlinien gewährt. 
 
2. Ziel der Gewährung von Zuschüssen ist es, die be zirksbezogenen, der Allgemeinheit dienenden im Stadt teil 
wirkenden Aktivitäten der örtlichen Vereine, Verbände  und sonstigen Vereinigungen und Initiativen zu för dern 
und zu unterstützen sowie die ehrenamtlichen Tätigkeiten der Bürgerinnen und Bürger zu stärken. 
Besonders förderungswürdig sind Maßnahmen und Projekt e, die Kinder und Jugendliche, ältere Menschen, 
Menschen mit Behinderungen und Menschen mit Migrationshintergrund einbinden. 
 
3. Die Bezirksvertretung gewährt auf der Grundlage d es § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung NRW in  
Verbindung mit § 20 Abs. 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster auf Antrag Zuschüsse 
 
•   für Jubiläen, die durch 10 oder 25 teilbar sind 
•   für besondere Einzelveranstaltungen 
•   für besondere gesellschaftliche Anlässe und Aktivi täten 
•   für die Pflege des Ortsbildes und Umweltschutzmaß nahmen 
 
      Die Anträge müssen begründet werden. 
 
4. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach den im Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Finanzmitteln und 
der Anzahl der vorliegenden Anträge. Die Bezirksvertr etung kann in Einzelfällen einen Nachweis über die V er- 
wendung des gewährten Zuschusses verlangen. 
 
5. Zuschüsse durch die Bezirksvertretung werden grun dsätzlich nicht gewährt, wenn 
 
• eine Einzelförderung durch andere städtische Stellen  erfolgt 
 
• Dachverbände Zuschüsse für Mitgliedsvereine erhalt en, die diese direkt oder indirekt weitergeben. 
 
6. Projekte, einzelne Veranstaltungen und besondere Aktivitäten werden nur dann gefördert,    wenn sie n icht den 
erklärten Zielen des jeweiligen Vereins entsprechen und stadtteilorientiert durchgeführt werden . 
 
7. Im Rahmen von Jubiläen können auch Veranstaltunge n gemäß Ziffer 6 gefördert werden. 
 
8. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuschüssen b esteht nicht. 
 
9. Über die Möglichkeit der Beantragung von Zuschüss en wird in geeigneter Weise informiert. Abgabefrist für An- 
träge ist der 31.03. und 30.09. eines jeden Jahres. 
 
Die Bezirksverwaltung Südost hält einen Antragsvordruck bereit, der  auch im Internet unter 
www.muenster.de/stadt/buergeramt/bv-suedost_31653.htm   abgerufen werden kann. 
 
10.  Die Richtlinien treten mit Wirkung vom  01.07.2008 in Kraft. 
Bezirksvertretung Münster-Südost

Beschlussvorlage

7140 Zeichen

V/0417/2008 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Bezirksverwaltung Münster-Südost 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
1. Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige 
Vereinigungen und Institutionen im Stadtbezirk Südost 
 
2. Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände, und sonstige Vereinigungen und 
Institutionen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
03.06.2008 Bezirksvertretung Münster-Südost Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Ver-
einigungen und Institutionen im Stadtbezirk Südost (Anlage) werden beschlossen. 
 
2. Den örtlichen Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen und Institutionen im Stadt-
bezirk werden folgende Zuschüsse gewährt: 
 
 
2.1 Zuschüsse zu Vereinsjubiläen
 
    
 Kath. Frauengemeinschaft St. Nikolaus Wolbeck  110-jähriges Jubiläum 100 €
   
 KAB St. Ida Münster-Gremmendorf 60-jähriges Jubiläum 200 €
   
 Freiwillige Feuerwehr Löschzug Wolbeck 100-jähriges Jubiläum 300 €
   
   
2.2 Zuschüsse zu Einzelveranstaltungen
  
   
 Geflügelzuchtverein Phönix 
- Geflügelzuchtschau Oktober 2008 
 130 €
   
 Orts- und Schützenverein Gremmendorf 
- Seniorennachmittag 
 100 €
   
Vorlagen-Nr.: 
V/0417/2008 
Auskunft erteilt: 
Herr Reeder 
Ruf: 
0 25 06/93 19 167 
E-Mail: 
Reeder@stadt-muenster.de  
Datum: 
09.05.2008 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0417/2008 
 Männerchor Sängerbund Münster e.V. 
- Herbstsingen im Friedenskrug und 
- Weihnachtssingen im Achatius-Haus  
 70 €
   
 Seniorengemeinschaft St. Bernhard 
- Seniorennachmittage 
 100 €
   
 Heimatfreunde Angelmodde 
- Erstellung der Ortschronik Heft 19 
- Verschiedene Veranstaltungen im Gallitzin-Haus 
 1.200 €
    
 Rassekaninchenzuchtverein W 467 
- Kaninchenzuchtausstellung 01./02.11.2008 
 130 €
   
 Förderverein „Pängelanton-Denkmal-Lok“ e.V. 
- Neujahrsempfang mit Referat eines Vertreters aus Wirt-
schaft, Kommunalverwaltung, Politik, Kirche oder Wis-
senschaft 
 150 €
   
 Ev. Kirchengemeinde Wolbeck 
- Bundesweites Vernetzungstreffen der Friedensgebets-
gruppen vom 19.09. bis 21.09.2008  
 150 €
   
 Ökumenischer Eine-Welt-Kreis St. Nikolaus Wolbeck e.V. 
- Vortragsreihe im Herbst 2008 über das Schulsystem in 
Nigeria 
 150 €
   
   
2.3 Zuschüsse für gesellschaftliche Anlässe und Aktivitäten
 
   
 Musikschule Wolbeck 
- Zuschuss zum Kauf von einer E-Gitarre und zwei Anfän-
ger-Oboen 
 500 €
   
 Treffpunkt Waldsiedlung 
- Zuschuss zur Renovierung der Räumlichkeiten und zu 
den Druckkosten des Buches mit dem Titel „Damals und 
Heute“ 
 750 €
   
 Karnevalsgesellschaft Paohlbürger e.V. 
- Zuschuss zum Einbau eines Aufzuges im Karnevalsmu-
seum 
 2.000 €
   
 Trägerverein Bahnhof Wolbeck e.V. 
- Zuschuss zur Ausstattung des Veranstaltungsraumes 
 2.000 €
   
 Förderkreis Haus Heithorn Wolbeck 
- Zuschuss zu zwei 6-tägigen Reisen mit pflegebedürftigen 
Heimbewohnern, Betreuern und ehrenamtlichen Helfern 
 200 €
   
 Arbeitskreis Wolbeck 
- Zuschuss zu einer gemeinsamen Fortbildung der Arbeits-
kreise Gremmendorf, Waldsiedlung und Wolbeck 
 600 €

- 3 - 
V/0417/2008 
 TV Wolbeck 
- Zuschuss zur Aufpolsterung von Sitzbänken im „Haus des 
Sports“ 
 250 €
   
 Förderkreis Drostenhof Münster-Wolbeck 
- Zuschuss zum Sommerfest 2008 im Drostenhof 
 750 €
   
 Arbeitsgruppe Radweg Telgter Straße 
- Zuschuss für das Projekt Radweg Telgter Straße 
 18.000 € 
*)
  
 
 
 *):  Der Betrag wird aus der Produktgruppe 1201 „Bereitstellung von Verkehrsflächen 
und -anlagen finanziert. 
  
 
 
 Heimatfreunde Angelmodde 
- Zuschuss zur Neuerrichtung des Bildstockes am Twen-
hövenweg 
 3.000 €
   
 SC Gremmendorf 
- Zuschuss zur Boulebahnenverbreiterung und Schaffung 
von rollstuhlgerechten Zuwegungen 
 1.000 €
   
 St.-Antonius-Kapelle Wolbeck e.V. 
- Zuschuss für den Bau der Antonius-Kapelle 
 1.000 €
   
   
2.4 Pflege des Ortsbildes und Umweltschutzmaßnahmen 
   
 KAB St. Ida Münster-Gremmendorf 
- Pflege und Instandhaltung der Mariengrotte 
 160 €
   
 Gartenbauverein Wolbeck 
- Zuschuss zur Bepflanzung der Blumenkübel in Wolbeck 
 550 €
   
 Heimatfreunde Angelmodde 
- Zuschuss zur Weihnachtsbaumbeleuchtung im Ortskern 
von Angelmodde 
 350 €
   
 Karnevalsgesellschaft ZiBoMo Wolbeck 
- Zuschuss zur Fertigstellung des Karnevals- und Heimat-
museums (Restarbeiten) 
 2.000 €
   
   
2.5 Nachstehender Antrag wird zurückgestellt:  
   
 Wolbeck Marketing im Bürgerforum Wolbeck e.V. 
- Zuschuss zur Finanzierung neuer Projekte 
 
   
  
 
 
2.6 Nachstehender Antrag wird abgelehnt:
  
   
 ZiBoMo Wolbeck 
- Zuschuss zu den jährlichen Kosten für die Beschaffung 
von Kostümen und die Anmietung von Trainingsräumen

- 4 - 
V/0417/2008 
 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass Kosten in Höhe von 35.890 €  aber keine Folgekosten ent-
stehen.  
 
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
 
Aufwendungen 
 
 Nr. Bezeichnung Haus h.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0101 Bezirksvertretungen    
Teilergebnisplan  
(Zeile) 
13 Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen  
2008 3.060  
 
Teilergebnisplan  
(Zeile) 
15 Transferaufwendungen 2008 14.830  
Insgesamt: 17.890  
 
Auszahlungen 
 
 Nr. Bezeichnung Haus h.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen 
   
Teilfinanzplan (Zeile) 08 Auszahlungen für Baumaß-
nahmen 
Investitionsmaßnahme 7400 Kl. VB-Maßnahmen/Tempo 30; 
Bez. Südost 
2008 18.000  
 
Insgesamt: 18.000  
 
 
 
Begründung zu 1: 
In der interfraktionellen Sitzung der Bezirksvertretung Münster-Südost am 08.05.2008 haben sich 
die Teilnehmer aller Parteien auf die in der Anlage beigefügten geänderten Richtlinien für die Ge-
währung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Institutionen, mit 
denen als wesentliche Änderung ein zweiter jährlicher Stichtag (30.09.) für die Abgabe von Zu-
schussanträgen eingeführt wird, verständigt.  
 
Begründung zu 2: 
Die Bezirksvertretung gewährt auf der Grundlage des § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeord-
nung NRW in Verbindung mit § 20 Abs. 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster auf Antrag 
und im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden Finanzmittel Zuschüsse an Vereine, Verbände 
und sonstige Vereinigungen und Institutionen 
 
Da zurzeit noch nicht feststeht, welche neuen Projekte die AG Wolbeck Marketing beginnen wird, 
wird der entsprechende Zuschussantrag zunächst bis zum 30.09.2008 (neuer 2. Stichtag) zurück-
gestellt (Ziffer 2.5) 
  
Der Antrag der ZiBoMo Wolbeck auf Gewährung eines Zuschusses zu den jährlichen Kosten für 
die Beschaffung von Kostümen und die Anmietung von Räumen (Ziffer 2.6) entspricht nicht den

- 5 - 
V/0417/2008 
geltenden Zuschuss-Richtlinien, da laufende Aufwendungen an Vereine gem. dem Beschluss der 
Bezirksvertretung Münster-Südost vom 30.05.2006 nicht mehr bewilligt werden.  
 
 
Im Auftrag  
 
 
 
 
Hagel 
 
 
Anlage: 
 
Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen 
und Institutionen im Stadtbezirk Südost

Beratungsverlauf (1)

03.06.2008 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 4.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Telgter Straße 18
  • Mariengrotte 160

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0417/2008
Typ
Vorlagen
Datum
19.05.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37