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1502/2018

Untersuchungsdesign zur Prüfung der 3 Alternativstandorte Köln-Merheim, Flughafen Köln-Bonn und Flugplatz Kurtekotten

Beschlussvorlage Ausschuss 07.06.2018

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Nächste Beratung: Gesundheitsausschuss, Sitzung am 12.06.2018, TOP 5.1

Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 - Auszug Finanzausschuss vom 04.06.2018

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Beschlussvorlage Ausschuss

11104 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/37/374/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 1502/2018 
Freigabedatum 25.05.2018 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Untersuchungsdesign zur Prüfung der 3 Alternativstandorte Köln-Merheim, Flughafen Köln-
Bonn und Flugplatz Kurtekotten 
Beschlussorgan 
Gesundheitsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Gesundheitsausschuss beschließt das vorgeschlagene Untersuchungsdesign zur Prüfung der 3 
Alternativstandorte Köln-Merheim, Flughafen Köln-Bonn und Flugplatz Kurtekotten gemäß dem Auf-
trag an die Verwaltung vom 20.3.2018 (AN/0442/2018) 
Der Gesundheitsausschuss beauftragt die Verwaltung die v. g. Alternativstandorte hinsichtlich der 
technischen und juristischen Realisierbarkeit zu begutachten und die entsprechenden Gutachter 
durch ein Vergabeverfahren zu ermitteln. 
Die Finanzierung der für die Begutachtungen notwendigen Mittel von geschätzten 300.000€ erfolgt 
aus veranschlagten Mitteln im Teilplan 0212 „Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst“. 
 
Finanzausschuss 04.06.2018 
Gesundheitsausschuss 12.06.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  300.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
1. Grundlage  
Am 20.3.2018 wurde die Verwaltung vom Rat beauftragt, den Flugplatz Kurtekotten, das Areal der 
städtischen Klinik in Merheim und den Flughafen Köln/Bonn nach den Kriterien Verfügbarkeit, Lage-
gunst, Lärmschutz, Baugrundtragfähigkeit, zeitliche Realisierbarkeit, Kosten und luftrechtliche Ge-
nehmigungsfähigkeit vertieft und vergleichend, sowie unabhängig von den Aussagen in der Mitteilung 
0466/2018 der Berufsfeuerwehr  betrachtet, zu untersuchen. Die Auswahl des Gutachters und das 
konkrete Untersuchungsdesign sind als Beschlussvorlage dem Gesundheits- und Finanzausschuss 
vorzulegen.  
2. Hintergründe 
Seit 2004 suchte die Verwaltung nach der Möglichkeit beide Rettungshubschrauber (Christoph 3 und 
Christoph Rheinland) fachgerecht zu stationieren. Gemäß Ratsbeschluss vom 5.7.2005 wurde der 
Kalkberg erstmals als geeignetster Standort für eine gemeinsame Betriebsstation ausgewählt. Mit 
dem Baubeschluss für die Hubschrauberbetriebsstation vom 20.12.2011 wurde der Standort Kalkberg 
erneut als geeignetster Standort erkannt und beschlossen. Da die zu 85% fertiggestellte Betriebssta-
tion auf dem Kalkberg aufgrund einer zusätzlich notwendigen Haldenstabilisierung noch nicht fertig-
gestellt und einsatzbereit ist und es zahlreiche Bedenken zu weiteren Kosten gibt, wurde die Verwal-
tung am 20.3.2018 mit der vertieften, externen Standortuntersuchung von drei Alternativen beauftragt. 
3. Beschreibung der Auftragskriterien  
Gemäß dem Auftrag an die Verwaltung werden die Auftragskriterien näher beschrieben und das Un-
tersuchungsdesign festgelegt: 
3.1. Verfügbarkeit

3 
Hier muss der Eigentümer eine Erklärung abgeben, dass er bereit ist, das Gelände der Stadt Köln 
dauerhaft zur Verfügung zu stellen und ggf. die Bedingungen dafür nennen. Des Weiteren muss ge-
prüft werden, ob rechtliche Hinderungsgründe bestehen, die der Errichtung bzw. Genehmigung  ent-
gegenstehen. Soweit die rechtliche Prüfung zu dem Ergebnis kommt, dass die Errichtung einer Hub-
schrauberbetriebsstation an dem Standort nicht möglich ist, wird auf eine weitergehende technische 
Prüfung des Standorts verzichtet. Gleiches gilt für den Fall, dass der Eigentümer des Grundstücks 
den Bau einer Hubschrauberbetriebsstation ablehnt.  
3.2. Lagegunst 
Hier muss die Lage im Hinblick auf die Einsatztaktik der Rettungshubschrauber (Lagekriterium 1) und 
auf das Krankenhaus-Anbindungskonzept (Lagekriterium 2) geprüft und bewertet werden. Die Ein-
satztaktik (Lagekriterium 1) sieht vor, dass die Einsatzschwerpunkte (= peripheren Stadteile) in der 
Stadt Köln für Rettungseinsätze möglichst schnell erreicht werden können, was mit einer guten zent-
ralen Lage verbunden ist. Bei einer getrennten Stationierung der beiden Rettungshubschrauber soll 
das Einsatzkonzept im Sinne einer „nächst-Fahrzeug-Strategie“ dargestellt werden, damit die mit dem 
Stationierungsmodell verbundenen Eintreffzeiten am Patienten möglichst kurz gehalten werden kön-
nen.  
Nach der Neufassung des deutschen Luftverkehrsrechtes sind Landungen an oder in der Nähe von 
Krankenhäusern (Lagekriterium 2) nur noch an gemäß § 6 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) genehmigten 
Landeplätzen möglich, in bestimmten Fällen auch an sogenannten PIS-Landeplätzen (PIS = Public 
Interest Site). Bei der bisherigen Standortbewertung wurde deshalb eine möglichst vollständige und 
nahe Anbindung der Kölner Krankenhäuser an einen genehmigten Landeplatz bewertet. Bei der neu-
en Einstufung der Krankenhäuser im Hinblick auf die Notfallversorgung spielt das Vorhandensein 
eines Hubschrauberlandeplatzes eine wichtige Rolle.1  
3.3. Genehmigungsfähigkeit in technischer Hinsicht 
Dazu ist die flugrechtliche Eignung im Sinne einer Machbarkeitsuntersuchung zu prüfen und vorzule-
gen.  
3.4. Lärmschutz 
Als Ergänzung zur flugrechtlichen Eignung ist eine gutachterliche Bewertung des Lärmschutzes vor-
zunehmen.  
3.5. Baugrundtragfähigkeit 
Soweit es aus Sicht des Gutachters Bedenken an der Tragfähigkeit des Baugrunds gibt, ist diese gut-
achterlich zu bewerten. 
3.6. Zeitliche Realisierbarkeit  
3.6.1. Die zeitliche Realisierbarkeit ist technisch anzugeben (Dauer der baulichen Realisierbarkeit)  
3.6.2. Die zeitliche Realisierbarkeit ist rechtlich auf mögliche Klageverfahren zunächst aufgrund der 
vorliegenden Unterlagen und aufgrund von Gesprächen mit den zuständigen Behörden abzuschät-
zen, zu bewerten und daraus eine realistische zeitliche Prognose zu erstellen, ob und ggf. ab wann 
die Hubschrauber von dem jeweiligen Standort aus fliegen können.  
3.7. Kosten 
Die Kosten für jede Station sind im Sinne einer Kostenprognose darzulegen. Dabei soll der techni-
sche Gutachter auf besondere Kostenrisiken hinweisen und einen Gesamtkostenvergleich anstellen.  
4. Untersuchungsdesign  
                                                 
1 https://www.g-ba.de/downloads/39-261-3301/2018-04-19_Regelungen-Notfallstrukturen-
Krankenhaeuser_Erstfassung.pdf

4 
4.1. Gutachterexpertise 
Die beauftragten Prüfkriterien enthalten sowohl technische als auch juristische Fragestellungen. Aus 
diesen Gründen sind sowohl ein juristischer als auch (mindestens) ein technischer Fachgutachter 
auszuwählen.  
4.2. Information der Öffentlichkeit zur vertieften Untersuchung  
Nach Auskunft der Luftaufsichtsbehörde beginnt die Eingriffsverwaltung bereits mit dem Beginn der 
Planung eines Flughafens bzw. einer Hubschrauberbetriebsstation. Aufgrund dessen ist die Öffent-
lichkeit über die vertiefte Untersuchung zu informieren. Damit wird den mit dieser Untersuchung er-
fahrungsgemäß einhergehenden Befürchtungen der davon betroffenen Umgebungsbevölkerung 
Rechnung getragen und transparent bereits im Vorfeld geklärt.  
4.3. Priorisierung der Untersuchungsergebnisse – Kriterium Wirtschaftlichkeit  
Die Untersuchungen sollen ermitteln, welche der ausgewählten Standorte, möglichst in einer priorisie-
renden Reihenfolge, als Alternativen zum Kalkberg in Betracht kommen. Da die Untersuchungen ent-
sprechende Finanzmittel benötigen, ist ein wirtschaftliches Vorgehen erforderlich. Das bedeutet, dass 
sobald zu einem Standort Tatsachen bekannt werden, die eine Genehmigungsfähigkeit erheblich ein-
schränken, müssen diese vom beauftragten Gutachter auch während der Untersuchung aufgezeigt 
werden. Das bedeutet, dass zunächst der juristische Fachgutachter die Untersuchungskriterien 3.1. 
und 3.6.2. prüft und in Abhängigkeit davon der technische Fachgutachter beauftragt wird. Der techni-
sche Fachgutachter kann dabei zur Prüfung konkreter Aspekte (z.B. Lärm) weitere Fachgutachter 
einbeziehen. Diese Einbindung muss jedoch mit der Verwaltung unter Angabe der voraussichtlichen 
Kosten einvernehmlich abgestimmt werden. Der Gutachter erstellt in 2-monatigen Abständen Zwi-
schenberichte über den Fortgang der Untersuchungen, die den Ausschüssen in Form von Mitteilun-
gen vorgestellt werden.  
5. Weiteres Vorgehen  
5.1. Reihenfolge  
Zunächst wird die juristische Fachbegutachtung mit der Prüfung der Untersuchungskriterien 3.1 und 
3.6.2. beauftragt. Standorte, die bereits weder zur Verfügung stehen oder bei denen eindeutige recht-
liche Hindernisse bekannt geworden sind, werden von der weiteren technischen Untersuchung aus-
geschlossen.  
Soweit die rechtliche Prüfung keine eindeutige Aussage zur Verfügbarkeit ergibt, oder eine Verfüg-
barkeit nur nach einem mehrjährigen Klage- bzw. Genehmigungsverfahren in Aussicht gestellt wird, 
erfolgt vor Beauftragung der technischen Begutachtung eine Wiedervorlage im Gesundheits- und 
Finanzausschuss zur Entscheidung.  
Soweit eine technische Begutachtung der verbliebenen Standorte beauftragt werden soll, führt die 
Verwaltung in Verbindung mit den Fachgutachtern und ggf. weiteren Experten eine öffentliche Infor-
mationsveranstaltung (Begründung dafür siehe 4.2.) durch. Nach Auswertung der dort gewonnenen 
Informationen erfolgt ggf. die Beauftragung der technischen Begutachtung für die verbliebenen 
Standorte aus dem Prüfauftrag.  
Das juristische und das technische Abschlussgutachten werden dem Gesundheits- und Finanzaus-
schuss dann zur Information und weiteren Entscheidung vorgelegt.  
 
6. Zeitschiene 
 
Nach konkreter Beauftragung ist mit einer Begutachtungsdauer von 6 Monaten zu rechnen.  
 
7. Finanzierung

5 
Die bisherigen Kostenschätzungen im Hinblick auf eine externe Begutachtung durch Fachleute betru-
gen immer rund 100.000 € pro Standort.  
Die hierfür notwendigen Mittel von 300.000 € stehen im Teilplan 0212 „Brand- und Bevölkerungs-
schutz, Rettungsdienst“ bereit. Für den Fall, dass die geschätzten 300.000€ nicht ausreichen, ist 
ggfls. eine überplanmäßige Mittelbereitstellung im Teilplan 0212 notwendig. 
 
8. Begründung der Dringlichkeit 
Am 20.3.2018 wurde die Verwaltung vom Rat beauftragt, den Flugplatz Kurtekotten, das Areal der 
städtischen Klinik in Merheim und den Flughafen Köln/Bonn vertieft und vergleichend zu untersuchen 
und die Auswahl des Gutachters und das konkrete Untersuchungsdesign als Beschlussvorlage dem 
Gesundheits- und Finanzausschuss vorzulegen. 
Um die notwendigen Ausschreibungsverfahren für den technischen und juristischen Fachgutachter 
noch vor der Sommerpause der Ratsgremien starten zu können, ist eine Beschlussfassung in der 
vorgesehenen Beratungsfolge erforderlich.

Anlage 1 - Auszug Finanzausschuss vom 04.06.2018

1521 Zeichen

Geschäftsführung  
Finanzausschuss 
Herr Müller 
Telefon:  (0221) 221-24649  
Fax       :  (0221) 221-23902 
E-Mail:  Michael.Mueller6@stadt-koeln.de 
Datum: 05.06.2018 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Finanzausschusses 
vom 04.06.2018 
öffentlich 
13.17 Untersuchungsdesign zur Prüfung der 3 Alternativstandorte Köln-
Merheim, Flughafen Köln-Bonn und Flugplatz Kurtekotten 
1502/2018 
Beschluss: 
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Gesundheitsausschuss die Annahme des fol-
genden Beschlussvorschlages: 
Der Gesundheitsausschuss beschließt das vorgeschlagene Untersuchungsdesign 
zur Prüfung der 3 Alternativstandorte Köln-Merheim, Flughafen Köln-Bonn und Flug-
platz Kurtekotten gemäß dem Auftrag an die Verwaltung vom 20.3.2018 
(AN/0442/2018) 
Der Gesundheitsausschuss beauftragt die Verwaltung die v. g. Alternativstandorte 
hinsichtlich der technischen und juristischen Realisierbarkeit zu begutachten und die 
entsprechenden Gutachter durch ein Vergabeverfahren zu ermitteln. 
Die Finanzierung der für die Begutachtungen notwendigen Mittel von geschätzten 
300.000€ erfolgt aus veranschlagten Mitteln im Teilplan 0212 „Brand- und Bevölke-
rungsschutz, Rettungsdienst“. 
 Änderungsantrag der SPD-Fraktion 
AN/0866/2018 
 
Abstimmungsergebnis zum Änderungsantrag: 
 
Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion bei Enthaltung der Fraktion Die 
Linke abgelehnt 
 
Abstimmungsergebnis zur Vorlage:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und die Stimme der Fraktion Die 
Linke zugestimmt

Beratungsverlauf (2)

04.06.2018 Finanzausschuss
TOP 13.17 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
12.06.2018 Gesundheitsausschuss
TOP 5.1 Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1502/2018
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
07.06.2018
Erstellt
07.05.2018 06:37