1502/2018
Untersuchungsdesign zur Prüfung der 3 Alternativstandorte Köln-Merheim, Flughafen Köln-Bonn und Flugplatz Kurtekotten
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Beschlussvorlage Ausschuss
11104 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
I/37/374/1
Vorlagen-Nummer
1502/2018
Freigabedatum 25.05.2018
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Untersuchungsdesign zur Prüfung der 3 Alternativstandorte Köln-Merheim, Flughafen Köln-
Bonn und Flugplatz Kurtekotten
Beschlussorgan
Gesundheitsausschuss
Gremium Datum
Beschluss:
Der Gesundheitsausschuss beschließt das vorgeschlagene Untersuchungsdesign zur Prüfung der 3
Alternativstandorte Köln-Merheim, Flughafen Köln-Bonn und Flugplatz Kurtekotten gemäß dem Auf-
trag an die Verwaltung vom 20.3.2018 (AN/0442/2018)
Der Gesundheitsausschuss beauftragt die Verwaltung die v. g. Alternativstandorte hinsichtlich der
technischen und juristischen Realisierbarkeit zu begutachten und die entsprechenden Gutachter
durch ein Vergabeverfahren zu ermitteln.
Die Finanzierung der für die Begutachtungen notwendigen Mittel von geschätzten 300.000€ erfolgt
aus veranschlagten Mitteln im Teilplan 0212 „Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst“.
Finanzausschuss 04.06.2018
Gesundheitsausschuss 12.06.2018
2
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 300.000 €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
c) bilanzielle Abschreibungen €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Begründung:
1. Grundlage
Am 20.3.2018 wurde die Verwaltung vom Rat beauftragt, den Flugplatz Kurtekotten, das Areal der
städtischen Klinik in Merheim und den Flughafen Köln/Bonn nach den Kriterien Verfügbarkeit, Lage-
gunst, Lärmschutz, Baugrundtragfähigkeit, zeitliche Realisierbarkeit, Kosten und luftrechtliche Ge-
nehmigungsfähigkeit vertieft und vergleichend, sowie unabhängig von den Aussagen in der Mitteilung
0466/2018 der Berufsfeuerwehr betrachtet, zu untersuchen. Die Auswahl des Gutachters und das
konkrete Untersuchungsdesign sind als Beschlussvorlage dem Gesundheits- und Finanzausschuss
vorzulegen.
2. Hintergründe
Seit 2004 suchte die Verwaltung nach der Möglichkeit beide Rettungshubschrauber (Christoph 3 und
Christoph Rheinland) fachgerecht zu stationieren. Gemäß Ratsbeschluss vom 5.7.2005 wurde der
Kalkberg erstmals als geeignetster Standort für eine gemeinsame Betriebsstation ausgewählt. Mit
dem Baubeschluss für die Hubschrauberbetriebsstation vom 20.12.2011 wurde der Standort Kalkberg
erneut als geeignetster Standort erkannt und beschlossen. Da die zu 85% fertiggestellte Betriebssta-
tion auf dem Kalkberg aufgrund einer zusätzlich notwendigen Haldenstabilisierung noch nicht fertig-
gestellt und einsatzbereit ist und es zahlreiche Bedenken zu weiteren Kosten gibt, wurde die Verwal-
tung am 20.3.2018 mit der vertieften, externen Standortuntersuchung von drei Alternativen beauftragt.
3. Beschreibung der Auftragskriterien
Gemäß dem Auftrag an die Verwaltung werden die Auftragskriterien näher beschrieben und das Un-
tersuchungsdesign festgelegt:
3.1. Verfügbarkeit
3
Hier muss der Eigentümer eine Erklärung abgeben, dass er bereit ist, das Gelände der Stadt Köln
dauerhaft zur Verfügung zu stellen und ggf. die Bedingungen dafür nennen. Des Weiteren muss ge-
prüft werden, ob rechtliche Hinderungsgründe bestehen, die der Errichtung bzw. Genehmigung ent-
gegenstehen. Soweit die rechtliche Prüfung zu dem Ergebnis kommt, dass die Errichtung einer Hub-
schrauberbetriebsstation an dem Standort nicht möglich ist, wird auf eine weitergehende technische
Prüfung des Standorts verzichtet. Gleiches gilt für den Fall, dass der Eigentümer des Grundstücks
den Bau einer Hubschrauberbetriebsstation ablehnt.
3.2. Lagegunst
Hier muss die Lage im Hinblick auf die Einsatztaktik der Rettungshubschrauber (Lagekriterium 1) und
auf das Krankenhaus-Anbindungskonzept (Lagekriterium 2) geprüft und bewertet werden. Die Ein-
satztaktik (Lagekriterium 1) sieht vor, dass die Einsatzschwerpunkte (= peripheren Stadteile) in der
Stadt Köln für Rettungseinsätze möglichst schnell erreicht werden können, was mit einer guten zent-
ralen Lage verbunden ist. Bei einer getrennten Stationierung der beiden Rettungshubschrauber soll
das Einsatzkonzept im Sinne einer „nächst-Fahrzeug-Strategie“ dargestellt werden, damit die mit dem
Stationierungsmodell verbundenen Eintreffzeiten am Patienten möglichst kurz gehalten werden kön-
nen.
Nach der Neufassung des deutschen Luftverkehrsrechtes sind Landungen an oder in der Nähe von
Krankenhäusern (Lagekriterium 2) nur noch an gemäß § 6 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) genehmigten
Landeplätzen möglich, in bestimmten Fällen auch an sogenannten PIS-Landeplätzen (PIS = Public
Interest Site). Bei der bisherigen Standortbewertung wurde deshalb eine möglichst vollständige und
nahe Anbindung der Kölner Krankenhäuser an einen genehmigten Landeplatz bewertet. Bei der neu-
en Einstufung der Krankenhäuser im Hinblick auf die Notfallversorgung spielt das Vorhandensein
eines Hubschrauberlandeplatzes eine wichtige Rolle.1
3.3. Genehmigungsfähigkeit in technischer Hinsicht
Dazu ist die flugrechtliche Eignung im Sinne einer Machbarkeitsuntersuchung zu prüfen und vorzule-
gen.
3.4. Lärmschutz
Als Ergänzung zur flugrechtlichen Eignung ist eine gutachterliche Bewertung des Lärmschutzes vor-
zunehmen.
3.5. Baugrundtragfähigkeit
Soweit es aus Sicht des Gutachters Bedenken an der Tragfähigkeit des Baugrunds gibt, ist diese gut-
achterlich zu bewerten.
3.6. Zeitliche Realisierbarkeit
3.6.1. Die zeitliche Realisierbarkeit ist technisch anzugeben (Dauer der baulichen Realisierbarkeit)
3.6.2. Die zeitliche Realisierbarkeit ist rechtlich auf mögliche Klageverfahren zunächst aufgrund der
vorliegenden Unterlagen und aufgrund von Gesprächen mit den zuständigen Behörden abzuschät-
zen, zu bewerten und daraus eine realistische zeitliche Prognose zu erstellen, ob und ggf. ab wann
die Hubschrauber von dem jeweiligen Standort aus fliegen können.
3.7. Kosten
Die Kosten für jede Station sind im Sinne einer Kostenprognose darzulegen. Dabei soll der techni-
sche Gutachter auf besondere Kostenrisiken hinweisen und einen Gesamtkostenvergleich anstellen.
4. Untersuchungsdesign
1 https://www.g-ba.de/downloads/39-261-3301/2018-04-19_Regelungen-Notfallstrukturen-
Krankenhaeuser_Erstfassung.pdf
4
4.1. Gutachterexpertise
Die beauftragten Prüfkriterien enthalten sowohl technische als auch juristische Fragestellungen. Aus
diesen Gründen sind sowohl ein juristischer als auch (mindestens) ein technischer Fachgutachter
auszuwählen.
4.2. Information der Öffentlichkeit zur vertieften Untersuchung
Nach Auskunft der Luftaufsichtsbehörde beginnt die Eingriffsverwaltung bereits mit dem Beginn der
Planung eines Flughafens bzw. einer Hubschrauberbetriebsstation. Aufgrund dessen ist die Öffent-
lichkeit über die vertiefte Untersuchung zu informieren. Damit wird den mit dieser Untersuchung er-
fahrungsgemäß einhergehenden Befürchtungen der davon betroffenen Umgebungsbevölkerung
Rechnung getragen und transparent bereits im Vorfeld geklärt.
4.3. Priorisierung der Untersuchungsergebnisse – Kriterium Wirtschaftlichkeit
Die Untersuchungen sollen ermitteln, welche der ausgewählten Standorte, möglichst in einer priorisie-
renden Reihenfolge, als Alternativen zum Kalkberg in Betracht kommen. Da die Untersuchungen ent-
sprechende Finanzmittel benötigen, ist ein wirtschaftliches Vorgehen erforderlich. Das bedeutet, dass
sobald zu einem Standort Tatsachen bekannt werden, die eine Genehmigungsfähigkeit erheblich ein-
schränken, müssen diese vom beauftragten Gutachter auch während der Untersuchung aufgezeigt
werden. Das bedeutet, dass zunächst der juristische Fachgutachter die Untersuchungskriterien 3.1.
und 3.6.2. prüft und in Abhängigkeit davon der technische Fachgutachter beauftragt wird. Der techni-
sche Fachgutachter kann dabei zur Prüfung konkreter Aspekte (z.B. Lärm) weitere Fachgutachter
einbeziehen. Diese Einbindung muss jedoch mit der Verwaltung unter Angabe der voraussichtlichen
Kosten einvernehmlich abgestimmt werden. Der Gutachter erstellt in 2-monatigen Abständen Zwi-
schenberichte über den Fortgang der Untersuchungen, die den Ausschüssen in Form von Mitteilun-
gen vorgestellt werden.
5. Weiteres Vorgehen
5.1. Reihenfolge
Zunächst wird die juristische Fachbegutachtung mit der Prüfung der Untersuchungskriterien 3.1 und
3.6.2. beauftragt. Standorte, die bereits weder zur Verfügung stehen oder bei denen eindeutige recht-
liche Hindernisse bekannt geworden sind, werden von der weiteren technischen Untersuchung aus-
geschlossen.
Soweit die rechtliche Prüfung keine eindeutige Aussage zur Verfügbarkeit ergibt, oder eine Verfüg-
barkeit nur nach einem mehrjährigen Klage- bzw. Genehmigungsverfahren in Aussicht gestellt wird,
erfolgt vor Beauftragung der technischen Begutachtung eine Wiedervorlage im Gesundheits- und
Finanzausschuss zur Entscheidung.
Soweit eine technische Begutachtung der verbliebenen Standorte beauftragt werden soll, führt die
Verwaltung in Verbindung mit den Fachgutachtern und ggf. weiteren Experten eine öffentliche Infor-
mationsveranstaltung (Begründung dafür siehe 4.2.) durch. Nach Auswertung der dort gewonnenen
Informationen erfolgt ggf. die Beauftragung der technischen Begutachtung für die verbliebenen
Standorte aus dem Prüfauftrag.
Das juristische und das technische Abschlussgutachten werden dem Gesundheits- und Finanzaus-
schuss dann zur Information und weiteren Entscheidung vorgelegt.
6. Zeitschiene
Nach konkreter Beauftragung ist mit einer Begutachtungsdauer von 6 Monaten zu rechnen.
7. Finanzierung
5
Die bisherigen Kostenschätzungen im Hinblick auf eine externe Begutachtung durch Fachleute betru-
gen immer rund 100.000 € pro Standort.
Die hierfür notwendigen Mittel von 300.000 € stehen im Teilplan 0212 „Brand- und Bevölkerungs-
schutz, Rettungsdienst“ bereit. Für den Fall, dass die geschätzten 300.000€ nicht ausreichen, ist
ggfls. eine überplanmäßige Mittelbereitstellung im Teilplan 0212 notwendig.
8. Begründung der Dringlichkeit
Am 20.3.2018 wurde die Verwaltung vom Rat beauftragt, den Flugplatz Kurtekotten, das Areal der
städtischen Klinik in Merheim und den Flughafen Köln/Bonn vertieft und vergleichend zu untersuchen
und die Auswahl des Gutachters und das konkrete Untersuchungsdesign als Beschlussvorlage dem
Gesundheits- und Finanzausschuss vorzulegen.
Um die notwendigen Ausschreibungsverfahren für den technischen und juristischen Fachgutachter
noch vor der Sommerpause der Ratsgremien starten zu können, ist eine Beschlussfassung in der
vorgesehenen Beratungsfolge erforderlich.
Anlage 1 - Auszug Finanzausschuss vom 04.06.2018
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Geschäftsführung Finanzausschuss Herr Müller Telefon: (0221) 221-24649 Fax : (0221) 221-23902 E-Mail: Michael.Mueller6@stadt-koeln.de Datum: 05.06.2018 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Finanzausschusses vom 04.06.2018 öffentlich 13.17 Untersuchungsdesign zur Prüfung der 3 Alternativstandorte Köln- Merheim, Flughafen Köln-Bonn und Flugplatz Kurtekotten 1502/2018 Beschluss: Der Finanzausschuss empfiehlt dem Gesundheitsausschuss die Annahme des fol- genden Beschlussvorschlages: Der Gesundheitsausschuss beschließt das vorgeschlagene Untersuchungsdesign zur Prüfung der 3 Alternativstandorte Köln-Merheim, Flughafen Köln-Bonn und Flug- platz Kurtekotten gemäß dem Auftrag an die Verwaltung vom 20.3.2018 (AN/0442/2018) Der Gesundheitsausschuss beauftragt die Verwaltung die v. g. Alternativstandorte hinsichtlich der technischen und juristischen Realisierbarkeit zu begutachten und die entsprechenden Gutachter durch ein Vergabeverfahren zu ermitteln. Die Finanzierung der für die Begutachtungen notwendigen Mittel von geschätzten 300.000€ erfolgt aus veranschlagten Mitteln im Teilplan 0212 „Brand- und Bevölke- rungsschutz, Rettungsdienst“. Änderungsantrag der SPD-Fraktion AN/0866/2018 Abstimmungsergebnis zum Änderungsantrag: Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion bei Enthaltung der Fraktion Die Linke abgelehnt Abstimmungsergebnis zur Vorlage: Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und die Stimme der Fraktion Die Linke zugestimmt
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1502/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 07.06.2018
- Erstellt
- 07.05.2018 06:37